Der Mattstetter. Inhalt. Informationsblatt der Gemeinde Mattstetten Ausgabe 1 Februar 2016
|
|
- Elly Kaiser
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Mattstetter Informationsblatt der Gemeinde Mattstetten Ausgabe 1 Februar 2016 Inhalt Gemeinderat 2-7 Mitteilungen aus der Gemeindeverwaltung 8/9 Vereine 10/11 Veranstaltungskalender 12 1
2 Gemeinderat Gemeindeversammlung Beschlüsse vom Die ordentliche Gemeindeversammlung fand am 3. Dezember 2015 statt. Stimmberechtigte: 446 Personen Anwesend 43 Personen Voranschlag 2016 Der ausgeglichene Voranschlag 2016 mit einer Steueranlage von 1.48 Einheiten und einem Liegenschaftssteueransatz von 1.5 %o des amtlichen Wertes wird genehmigt. Wahlen Wiederwahl von Gemeindepräsident Haueter Christian Vizpräsident Stoll Bruno Gemeinderat Kiener Hans-Peter Neuwahl Mitglieder Schulkommisssion Fuhrer Markus und von Schroeder Fabienne Kenntnisnahme Kreditabrechnung Der bewilligte Kredit von Fr für die Einführung Basisstufe wurde mit Fr unterschritten. Gemeindeversammlungen 2016 Festsetzung der Daten Die ordentlichen Gemeindeversammlungen wurden wie folgt festgelegt: - Dienstag, 7. Juni Donnerstag, 1. Dezember 2016 Ausserordentliche Gemeindeversammlung Februar 2016 Inkraftsetzung Teilrevision Ortsplanung (Publikation gemäss Art. 110 BauV) Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom betr. Teilrevision Ortsplanung ist nun mit Abweisung aller Beschwerden rechtskräftig geworden. Das Verwaltungsgericht hat den Entscheid der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern vom 11. Dezember 2014 gestützt. Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern hat folgende Änderungen verfügt: - Die teilweise Einzonung der Parzelle Nr. 224 in die Einfamilienhauszone wird aufgehoben. - Der Art. 8 Abs. 1 Baureglement hat neu folgenden Wortlaut: Dachaufbauten sind unter Vorbehalt von Absatz 4 und von Art. 52 Abs. 1 Bst. b zugelassen, wenn sie den Gesamteindruck des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Sie haben sich bezüglich Farbe, Form und Material dem Hauptdach anzugleichen. Der Art. 52 Abs. 1 Bst. b Baureglement wird wie folgt ergänzt: - Dacheinschnitte sind untersagt. - Dachaufbauten und Dacheinbauten dürfen in der Dachfläche nur auf einem Geschoss und nur im unteren Teil der Dachfläche angeordnet werden. Die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigte Teilrevision Ortsplanung mit den Änderungen der Justiz- Gemeindeund Kirchendirektion des Kantons Bern tritt somit per 23. November 2015 in Kraft. Wasserprobe Mattstetten Am 20. Oktober 2015 wurde die letzte Trinkwasserprobe bei der Carrosserie Kiener AG, Hohrainstrasse 35a, entnommen. Die Analyse ergab folgendes Resultat: Das Produkt ist in mikrobiologisch einwandfreiem Zustand. Ein Glas Hahnenwasser ist also nicht zu verachten. Bezug Tageskarten SBB Im Jahr 2015 sind bei der Gemeinde Urtenen insgesamt 199 (Vorjahr 212) Tageskarten der SBB durch Einwohnerinnen oder Einwohner von Mattstetten bezogen worden. Auch im Jahr 2016 können Sie bei der Finanzverwaltung Urtenen, Tel , die beliebte Tageskarte zum Preis von Fr beziehen. Schöne Reise! 2
3 Behördeverzeichnis Ressortverteilung Gemeinderat Periode 2016 Präsidiales, Personal, Versorgung, Landwirtschaft, Regional- und Ortsplanung Haueter Christian Präsident Stv. Stoll Bruno Planung und Koordination Gemeindeaufgaben Repräsentation der Gemeinde Oberaufsicht Gemeindeverwaltung Führung des Personals Regionalplanung, Ortsplanung Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden Information Bevölkerung Siegelungswesen Information öffentliche Brunnen und Quellen Mattstetter (Korrektor) Landwirtschaft, Forstwesen Friedhofwesen, Bestattungswesen Tierkadaverbeseitigung Urtenenbach, Gewässer (Planung) Tiefbau, Strassen, Ver- und Entsorgung, öffentlicher Verkehr Stoll Bruno Stv. Haueter Christian Abwasserentsorgung Wasserversorgung Strassen Strassenbeleuchtung Schneeräumung öffentlicher Verkehr Stromversorgung Urtenenbach, Gewässer (Unterhalt) Finanzen, Steuern Liegenschaften Kiener Hans-Peter Stv. Schlup Stefan Finanzen, Steuern Versicherungen Gemeindeliegenschaften Ausgleichskasse Bauwesen, Militär, öffentliche Sicherheit, Gemeindepolizei Stv. Kiener Hans- Peter Bauwesen Vermessungswesen amtliche Bewertung Abfallentsorgung Militär Gemeindepolizei Bevölkerungsschutz Feuerwehr übrige zivile Landesverteidigung Hundehaltung Fernsehantenne Wahlen- und Abstimmungen Mattstetter (Korrektor) Bildung, Gesundheit, Soziales, Kultur und Freizeit Schlup Stefan Stv. Schulwesen Musikschule Berufsberatung Jugend und Sport Jungbürgerfeier Kultur- und Freizeit Spitalwesen Spitex Altersfragen Vormundschaft und Fürsorge Asylwesen 3
4 Kommissionen Abstimmungs- und Wahlausschuss (Präsidentin) Kiener Hans-Peter (Stellvertretung) Arbeitsgruppe «Ökologie» Rothen Fritz (Präsident) Haueter-Gerber Christian Schneider Michael Zimmerli Ursula Schulkommission Steiner Sandra (Präsidentin) Schlup Stefan (Vizepräs. und GR-Vertreter) Fuhrer Markus Käser Hans Peter von Schroeder Fabienne Gemeindeschreiberin v.a.w. Rechnungsprüfung Fankhauser Treuhand AG Huttwil Wahlausschuss 2016 (Aufgebot) Abstimmung und Wahl P Stoll Bruno M Amstutz Patrik M Isenschmid Beatrix M Spring Ariane Allfälliger 2. Wahlgang vom P Verwaltung M Schär Sabrina M Zwahlen Severin Abstimmung vom P Schlup Stefan M Blaser Roger M Graf Roland Abstimmung vom P Haueter Christian M Neher Eveline M Steiner Marlen Externe Verwaltungsstellen AHV-Zweigstelle Urtenen-Schönbühl, Mattstetten Zentrumsplatz Urtenen-Schönbühl Tel k.badertscher@urtenen-schoenbuehl.ch Feuerwehr Urtenen-Schönbühl Zentrumsplatz Urtenen-Schönbühl Notfall: 118 D. Lehmann: Bienen und Wespen: (B. Bigler) Regionaler Sozialdienst Gemeinde Urtenen-Schönbühl Zentrumsplatz Urtenen-Schönbühl Tel sozialdienst@urtenen-schoenbuehl.ch Bevölkerungsschutz Grauholz Gross Barbara 3322 Mattstetten Tel bevs.grauholz@bluewin.ch Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Fraubrunnen Bernstrasse Fraubrunnen Tel info.kesb-mn@jgk.be.ch Papiersammlung Am 2. März 2016 und 31. August 2016 werden die Papiersammlungen durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler sowie die freiwilligen Helfer sammeln das Papier ein. Abstimmung vom P M Fisler Sabrina M Lüdi Christine 4
5 Delegierte ALP Grauholz Stöckli Daniel Alterskommission Urtenen-Schönbühl Blatter Verena Alterswohnsitz Urtenen-Schönbühl Blatter Verena (Stiftung) (Förderverein) Begräbnisgemeinde Jegenstorf Mäder Peter Begleitkommission REP Urtenen Elektra Fraubrunnen Stoll Bruno Energieregion Bern-Solothurn Stoll Bruno Feuerwehrkommission U-Schönbühl Gemeindeverband Anzeiger Fraubrunnen Gemeindeverband ARA Moossee- Urtenenbach Stoll Bruno Gemeindeverband Bevölkerungsschutz Grauholz (Zivilschutz) Haueter-Gerber Christian Gemeindeverband Regionale Kadaversammelstelle Münchenbuchsee Interessengemeinschaft der Quelleneigentümer Mattstetten KEBAG Kehrichtbeseitigung AG Zuchwil Kulturkommission Urtenen-Schönbühl Guggisberg Iris, Präsidentin Tschanz Stähli Maya Musikschule Moossee Guggisberg Iris (Vorstand) Blaser Renate (Elternvertretung) Mütter- und Väterberatung Kanton Bern Stöckli Daniel Previs Personalvorsorgestiftung Kiener Hans-Peter Pro Senectute Emmental-Oberaargau Blatter Verena Regionalkonferenz Bern-Mittelland Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS Stoll Bruno Schulheim Lerchenbühl Stöckli Daniel Schulkommission Urtenen-Schönbühl Schlup Stefan Schweizerischer Gemeindeverband Sozialkommission Urtenen-Schönbühl Peyer Daniel Spitex-Verein Grauholz Burkhard Therese Verband Bernischer Gemeinden Verein für Lungen- und Langzeitkranke Bern-Mittelland Burkhard Therese Waldbesitzer Fraubrunnen und Umgebung Waldgenossenschaft Mattstetten und Urtenen Wasserbauverband Urtenenbach Stoll Bruno (Vorstand) Haueter-Gerber Christian Spring François WAGRA Wasserverbund Grauholz AG Stoll Bruno (Vorstand) Wohn- und Pflegeheim Frienisberg Blatter Verena ZAR Emmental-Oberaargau AG 5
6 Funktionäre Ackerbaustellenleiter Aebisegger Daniel Arbeitsamt RAV Zollikofen Baukontrolleur Bauverwaltung Moosseedorf, Glücki Michael Brunnenmeister Stoll Bruno Feueraufseher Bettler Markus, Kaminfegergeschäft Urtenen-Schönbühl Feuerungskontrolleur Bettler Markus, Kaminfegergeschäft Urtenen-Schönbühl Finanzverwaltung (Gde Moosseedorf) Scholl Peter, Finanzverwalter Bütikofer Jan, Verwaltungsangestellter Gemeindeschreiberei Scholl Edith, Gemeindeschreiberin Garaj Martina, Verwaltungsang. Hauswart Schulanlagen Schwab Jürg Kontrolltierarzt Lehmann Marc, Jegenstorf Hutter Stefan, Zuzwil Lehrkräfte Stöckli Annemarie (Basisstufe) Jungen Anna-Katharina (Basisstufe) Koch Marielle (Basisstufe) Saurina Frank ( Klasse) Kaiser Ursula, Schulleiterin (Teilpensen) Kohler Miriam (TTG) Oetterli Johanna (Teilpensen) Mittagstisch Aebisegger Cornelia (Administration) Von Schroeder Fabienne (Verterterin Schulkommission) Pflegekinderaufsicht Sozialdienst Urtenen-Schönbühl Redaktion «Der Mattstetter» Gemeindeschreiberin Schularzt Brauer Heinz, Urtenen-Schönbühl Schulzahnärzte Baumann Florin, Urtenen-Schönbühl Sari Katlin, Jegenstorf Sokol Ivan, Hindelbank Termignone Orlando, Urtenen-Schönbühl Siegelungsbeamter Sirenenanlagewart Schwab Jürg Unterhaltsarbeiten sorgen für eine zuverlässige Bahn-2000-Strecke Um die Bahn-2000-Strecke Mattstetten-Rothrist und den von ihr abzweigenden Streckenast Wanzwil-Solothurn fit zu halten, plant die SBB 2016 Sperren während rund 30 Nächten, vier Mittagen und zwei Wochenenden. Die Webseite informiert über Daten, Auswirkungen und Arbeiten. Hohe Geburtstage wir gratulieren zum 80. Geburtstag Am 18. Februar 2016 Schläppi Doris Föhrenweg 94 zum 80. Geburtstag am 22. Mai 2016 Heppler Franz Jegenstorfstrasse 27 zum 80. Geburtstag am 3. Juni 2016 Bichsel Hedwig Hohrainstrasse 37 Liebe Jubilarinnen, lieber Jubilar Wir wünschen Ihnen einen schönen Geburtstag, verbunden mit viel Freude und schönen Erlebnissen im neuen Lebensjahr. Bike OL Am Sonntag 24. April 2016 findet im Grauholz- Wannental der Swiss-Cup von Bike OL Bern statt. Es werden etwa 100 WettkämpferInnen erwartet. 6
7 Werke von Bach, Mozart und Gluck Vergünstigte Tickets können Sie bei der Gemeindeverwaltung Mattstetten beziehen. Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen; Einfriedungen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 sowie die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, unter anderem vor: seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 m einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen. Vorbehalten bleiben strengere Gemeindevorschriften Bewilligte Baugesuche 2015 Spring Stefan, Scheuergasse 4 Abbruch 3 Silos; Widmer W. + J, Nelkenweg 120, Neue Wärmepumpe Luft/Wasser; Gafner Daniel, Birkenweg 83 Einbau Schwedenofen; De Graaf K. + M., Ahornweg 78 Neue Wärmepumpe Luft/Wasser; Guggisberg Iris, Unterhardweg 30 Anbau Spycher und Ern. Velounterstand; Kägi Daniel, Lärchenweg 62 Einbau Schwedenofen; Schürch M. + Zimmermann E., Gartenweg 6 Sitzplatzüberdachung; Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen 7
8 Mitteilungen aus der Gemeindeverwaltung Besetzung der Gemeindeverwaltung Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag geschlossen Wenn es Ihnen nicht möglich ist, während den Öffnungszeiten die Verwaltung zu besuchen, sind wir gerne bereit, bei telefonischer Voranmeldung ( ), einen passenden Termin zu vereinbaren. Bewegungsstatistik Bevölkerung am Zuzüge 14 Wegzüge 6 Geburten 0 Todesfälle 2 Bevölkerung am Kehrichtmarken im Notfall Falls Sie vergessen haben, Kehrichtmarken bei der Gemeindeverwaltung zu beziehen, können Sie sich weiterhin bei Stähli Annerös, Pappelhof, melden. Sie führt jedoch keine offizielle Verkaufsstelle, daher bitte nur in Notfällen davon Gebrauch machen. Steuererklärung 2015 Alle Jahre wieder... die Steuerverwaltung Bern verschickte anfangs Januar 2016 die Steuererklärung fürs Jahr 2015 in alle Haushalte. Pünktlich zu diesem Termin hat die Steuerverwaltung einen kurzen Leitfaden zum online ausfüllen der Steuererklärung und eine Hilfe zum installieren und importieren der Daten erstellt. Gerne stellen wir Ihnen diese Informationen auf unserer Homepage zur Verfügung. Die Steuererklärung muss bis zum 15. März 2016 auf der Wohnsitzgemeinde (Wohnsitz per ) abgegeben werden. Fristverlängerung online: Als steuerpflichtige Person des Kantons Bern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen online über das Internet zu erfassen und bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern einzureichen. Sie können direkt nach der Erfassung der Fristverlängerung eine Bestätigung ausdrucken, welche als Beleg für die erfolgreiche Einreichung dient. Es wird keine Bestätigung per Post verschickt. Eine Online- Fristverlängerung bis 15. September ist kostenlos. Eine Online-Fristverlängerung bis maximal 15. November kostet 10 Franken. Fristverlängerung schriftlich: Reichen Sie schriftliche Fristverlängerungen per oder Papier rechtzeitig vor Ablauf des Einreichetermins bei der für Sie zuständigen Region der Steuerverwaltung (Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern) ein. Fristverlängerungen werden maximal bis zum 15. November gewährt und kosten 20 Franken. Sie können die Frist (für 20 Franken) auch telefonisch bis maximal 15. November verlängern (Tel ). Mahnung: Für Steuererklärungen, welche nicht fristgerecht eingereicht werden, wird eine Mahngebühr von Fr erhoben. Bitte reichen Sie die Steuererklärung ohne Klammern, Bostitch oder andere Heftungen ein. Steuerregister Ab unterliegen neu alle im Steuerregister geführten Werte grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Den Gemeinden ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen. Diese können nicht mehr eingesehen werden. 8
9 9
10 Vereine Werden Sie Passivmitglied bei ARTick! Der Verein ARTick ist seit 2010 in Mattstetten aktiv. Rund 40 Konzerte, Theater, Lesungen und Kleinkunstveranstaltungen wurden bisher auf die Bühne gebracht. Für das Kulturprogramm verantwortlich ist ein Team von 5 Leuten. An Sitzungen werden Anfragen besprochen, Demo-Cds gehört, wird geplant und verworfen, gelacht und diskutiert, und alles organisiert, was für die kommenden Anlässe nötig ist. Die selben Leute sind an den jeweiligen Veranstaltungen verantwortlich für das Wohl unserer Künstler und des Publikums: Raum einrichten, Künstler betreuen, Ton- und Lichttechnik bedienen, Tickets verkaufen und nach der Vorstellung wieder alles abbauen, aufräumen und putzen, die Kasse abrechnen.. bis zum Ausklang in gemütlicher Runde gibt es viel zu tun, was zum Gelingen einer Veranstaltung beiträgt. Das Ganze wäre nicht möglich, wenn wir nicht auf die Unterstützung von freiwilligen Helfern und Helferinnen zählen könnten. Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit Karl Valentin das ist wahr; und sie kostet auch. Wir wollen nebst nationalen Grössen auch unbekannte, aber tolle Künstler engagieren und sind deshalb als nicht subventionierter Kulturbetrieb auf Gönner und Passivmitglieder angewiesen. Wer gerne einmal hinter die Kulissen unseres Kulturbetriebs schauen möchte, Zeit und Lust hat gelegentlich oder regelmässig mit anzupacken, meldet sich per Mail oder spricht uns an einer Veranstaltung darauf an. Wir freuen uns über jede helfende Hand oder Unterstützung durch einen Gönner-/Passiv- Mitgliedsbeitrag! (Passivmitglied: Fr. 50.-/jährlich, inbegriffen 3 Gutscheine à Fr. 5.- einlösbar bei ARTick-Veranstaltungen) Bäriswilstrasse Mattstetten info@schloessli-mattstetten.ch IBAN CH Tel
11 Reservationen: Tel / info@schloessli-mattstetten.ch /Internet: / Beginn Konzerte: 20.15h, Türöffnung: 19.00h 11
12 Veranstaltungskalender Veranstaltungen und wichtige Daten von Februar 2016 bis Juni 2016 Februar 11. a.o. Gemeindeversammlung 27. Schlössli Mattstetten, S3tup 28. Eidg. und kant. Abstimmung und Regierungsratsersatzwahl 29. Karton (Abholung durch die Firma Schwendimann AG, ab Uhr am Kehrichtstandort) März 2. Papier (Sammlung durch Schüler) Sammelmulde Gemeindeparkplatz 2. Elektroschrott, Gemeindeparkplatz, Uhr 5. Jassplousch Tischtennisklub ab Uhr in MZA 8. Hauptversammlung Verein Ortsmuseum, Uhr in MZA 11. Raclettabend SVP, ab Uhr in MZA 17. Gewerbeapéro ab Uhr in MZA (viele Besucher mit PW) 29. Grünabfuhr (Nachholen der Abfuhr vom ) April 2. Schlössli Mattstetten, symply beautyful acoustic Songs 3. Allfälliger zweiter Wahlgang Regierungsratsersatzwahl 11. Grünabfuhr 23. Schlössli Mattstetten, Bougainville femme nomade tour 25. Grünabfuhr 27. Altmetall (Abholung durch die Firma Schwendimann AG ab 7.00 Uhr am Kehrichtstandort) Mai 1. Schützen-Zwirbelet ab MZA 6. Brennbare Abfälle (Nachholen der Abfuhr vom ) 9. Grünabfuhr 13. Berner Kammerorchester, Mozart in Paris 23. Grünabfuhr Juni 4. Schlössli Mattstetten, Blitzinger Classic Connection 5. Eidg. Abstimmung 6. Grünabfuhr 10. Flurbegehung mit Ökogruppe und anschliessend Imbiss, Start Uhr Dorfplatz 20. Grünabfuhr Sprechstunde mit dem Gemeindepräsident: Wünschen Sie ein persönliches Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten? Dann kontaktieren Sie die Gemeindeverwaltung Mattstetten (Tel ) und vereinbaren Sie einen passenden Termin. Herausgeber Gemeinderat Mattstetten Redaktion Edith Scholl, Gemeindeschreiberin Mail: Korrektoren Produktion Gemeindeschreiberei Mattstetten Titelbild Winterbild Auflage 300 Exemplare Nächste Ausgabe Juni 2016 Redaktionsschluss 31. Mai 2016 Der Redaktionsschluss ist verbindlich, später eintreffende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 12
Der Mattstetter. Inhalt. Informationsblatt der Gemeinde Mattstetten Ausgabe 1 Februar 2015
Der Mattstetter Informationsblatt der Gemeinde Mattstetten Ausgabe 1 Februar 2015 Inhalt Gemeinderat 1-6 Mitteilungen aus der Gemeindeverwaltung 7 Schule 8-9 Vereine 10 Veranstaltungskalender 11 Gemeinderat
EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement
EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN Datenschutzreglement 2009 Der Gemeinderat von Hilterfingen, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz vom 19.2.1986 das Informationsgesetz vom 2.11.1993 die Informationsverordnung
Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther
P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther
REGLEMENT ÜBER DIE STÄNDIGEN KOMMISSIONEN DES GEMEINDERATS
REGLEMENT ÜBER DIE STÄNDIGEN KOMMISSIONEN DES GEMEINDERATS Fassung vom 26. November 2012 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Allgemeiner Teil Grundsatz 1 3 Vertretungsansprüche in Kommissionen 2 3 II.
GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist
GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)
Schulordnung der Stadt Rheineck
Stadt Rheineck Schulordnung der Stadt Rheineck Vom Stadtrat genehmigt am 14. Oktober 2003 H:\Kanzlei\Kanzlei\Reglemente\Homepage\Schulordnung.doc - 1 - Schulordnung Der Gemeinderat Rheineck erlässt in
Abfallreglement der Einwohnergemeinde Gerlafingen
Abfallreglement der Einwohnergemeinde Gerlafingen Inhalt: I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN II. III. IV. ORDENTLICHE KEHRICHTABFUHR ORDENTLICHE GRÜNABFUHR RECYCLING V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1 Abfallreglement der
Einwohnergemeinde Berken
Seite 357 Vorsitz: Protokoll: Geissbühler Hans, Gemeindepräsident Bürki Eliane, Gemeindeschreiberin Der Präsident begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Versammlung. Dieselbe wurde ordnungsgemäß im Amtsanzeiger
WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS
WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS Zweck Artikel 1 In Anlehnung an das kantonale Gesetz über die Information der Öffentlichkeit,
Mitteilungen der Gemeinde März 2014
Mitteilungen der Gemeinde März 2014 Bild: Lombachalp im November 2013 Lukas Frei, Ranger Inhalt 1. Personal Jonas Straumann stellt sich vor... 2 2. Preisanpassung Tageskarten... 3 3. Neue Organisation
Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen
Version 2004 Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Der Grosse Gemeinderat von Steffisburg, gestützt auf - Artikel 3 des Volksschulgesetzes,
AMTLICHE PUBLIKATION GEMEINDE UTZENSTORF. Fakultatives Referendum
AMTLICHE PUBLIKATION GEMEINDE UTZENSTORF je 1x Amtsanzeiger vom 24. und 31. August 2006 Fakultatives Referendum Nach Artikel 28 der Gemeindeordnung 2005 vom 30.05.2005 können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten
Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden
Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde
kloj^ifb= VK=^éêáä=OMMV= =
qáéñä~ì~ãí==== fåçìëíêáéëíê~ëëé=oi=mçëíñ~åü=nqri=psmo=qüìå= qéäk=mpp=oor=up=pti=c~ñ=mpp=oor=uq=or====== = p~åüäé~êäéáíéêw=läáîéê=píìçéêi=aáêéâíï~üä=mpp=oor=uv=nt== çäáîéêkëíìçéê]íüìåkåüi=ïïïkíüìåkåü Abstandsvorschriften
Sozialregion Wasseramt Ost
Sozialregion Wasseramt Ost Vereinbarung zwischen den Einwohnergemeinden Aeschi, Bolken, Deitingen, Derendingen, Etziken, Horriwil, Hüniken und Subingen betreffend die gemeinsame Führung - eines regionalen
STATUTEN MUSIKGESELLSCHAFT BRIENZ
STATUTEN der MUSIKGESELLSCHAFT BRIENZ Gegründet 1860 Statuten der Musikgesellschaft Brienz Vom 05. Januar 2002 I. Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen "Musikgesellschaft Brienz besteht ein kultureller
05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau
STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 18. Juni 2015 Ressort Bildung, Kultur und Sport 05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau 2016-2019 Mit der Einführung des Kulturförderungsgesetzes beteiligen sich alle Gemeinden
Einwohnergemeinde MATTEN. Gebührentarif zu Abfall - Reglement
Einwohnergemeinde MATTEN Gebührentarif zu Abfall - Reglement Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 1992 In Kraft seit 01. September 1992 Inhaltsverzeichnis Grundsatz... 3 I. Haushaltungen...
Verfassung der Einwohnergemeinde Beringen
Die Gemeinde Beringen erlässt gemäss Artikel 3 Absatz des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen () die folgende A. Allgemeines Einwohnergemeinde, Begriff Umfang Amtliche Publikation Orientierungsversammlungen
Politische Gemeinde Rebstein
Politische Gemeinde Rebstein Gemeindeordnung Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rebstein vom 2. April 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Rebstein erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3
Statuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches)
Statuten Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) Namen Ex-Jublaner Ex-Leiter Blauring und Jungwacht Ex-Mitglieder Ehemaligenverein der Jubla Bösingen
DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,
CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften
Beat Giauque, Präsident Regionalkonferenz Bern-Mittelland. Lisa Stalder, Der Bund
Holzikofenweg 22 Postfach 8623 3001 Bern Beschlüsse Telefon +41 (0)31 370 40 70 Fax +41 (0)31 370 40 79 info@bernmittelland.ch www.bernmittelland.ch 3. Regionalversammlung Donnerstag, 1. Juli 2010, 14.30-16.45
Baulandprospekt. Einwohnergemeinde. Gemeindeverwaltung Rohrbach Bahnhofstrasse Rohrbach
Einwohnergemeinde Baulandprospekt Gemeindeverwaltung Rohrbach Bahnhofstrasse 9 4938 Rohrbach 062 965 31 31 gemeinde@rohrbach-be.ch www.rohrbach-be.ch Version: 06.2016 Willkommen in Rohrbach s Dorf zum
Altersleitbild der Gemeinde Walkringen
Altersleitbild der Gemeinde Walkringen Vorwort Die Kommission für Soziales, Freizeit und Kultur hat vom Gemeinderat die Aufgabe bekommen, das vom Kanton geforderte Altersleitbild zu erstellen. Die Kommission
EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010
EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010 1. Rechnungsführung Der vorliegende Voranschlag 2010 der Einwohnergemeinde Schwanden wurde nach dem Neuen Rechnungsmodel (NRM) des Kantons Bern
Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.
Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der
Dorfeingangstafeln für Veranstaltungswerbung
Dorfeingangstafeln für Veranstaltungswerbung vom 9. September 0 Einwohnergemeinde Oberägeri 4. Dorfeingangstafeln für Veranstaltungswerbung 4. DORFEINGANGSTAFELN FÜR VERANSTALTUNGSWERBUNG INHALTSVERZEICHNIS
Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Buchs
Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Buchs vom 26. März 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Buchs erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:
Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz
Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,
GEMEINDERAT. 8. Sitzung vom 10. Mai 2016 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte. Beschlüsse
GEMEINDERAT 8. Sitzung vom 10. Mai 2016 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Rechnungsprüfungskommission/Rücktritt Rainer Stutz/Ersatzwahl/Anordnung Strassenunterhalt 2016/Diverse Sanierungen/Kredit
Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016
Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016 Informationen Berechnungshilfen ALLGEMEINES 2 WARUM WERDEN KRANKENKASSENPRÄMIEN VERBILLIGT? Die Krankenkassen erheben
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner Der Gemeinderat will Ihnen mit dieser Präsentation einen Einblick in seine künftigen Tätigkeiten und Ziele aufzeigen. Die Entwicklung einer Gemeinde ist ein rollender
Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch
320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom
Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters
Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters vom 31. Mai 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Vilters erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:
Behörden/Kommissionen der Gemeinde Elfingen 2010-2013
Behörden/Kommissionen der Gemeinde Elfingen 2010-2013 Zuständigkeiten in der Gemeinde Elfingen und Ressortverteilung des Gemeinderates für die Amtsperiode 2010-2013 Gemeindeammann Brigitte Büchli 062 876
Entwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N
Entwurf V4 P O L I T I S C H E G E M E I N D E S T. M A R G R E T H E N GEMEINDEORDNUNG vom 30. März 2012 Gemeindeordnung der politischen Gemeinde St. Margrethen vom 30. März 2012 1 Die Bürgerschaft der
Einwohnergemeinde Boltigen
Einwohnergemeinde Boltigen Reglement über die Beitragsleistung an Neuanlagen, Korrektionen, Ausbauten, Belagsarbeiten, Unterhalt und Schneeräumung von Strassen und Wegen genannt Strassenreglement. November
Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Diegten
Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Diegten Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeine Bestimmungen... 2 1 Geltungsbereich... 2 2 Zuständigkeit... 2 B. Öffentliche Sicherheit und Ordnung... 2 3
Einwohnergemeinde Trub
Personalreglement Beschluss : 09. Dezember 2005 Inkrafttreten : 01. Januar 2006 T:\winword\Reglemente\Personalreglement_2006_ Personalreglement Seite 2 Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS... 3 LOHNSYSTEM...
Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) I. RECHTSFORM UND ZWECK. Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008.
Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008. I. RECHTSFORM UND ZWECK Art. 1 Unter der Bezeichnung Trimmiser Industrielle Betriebe
G E M E I N D E R A T
Einwohnergemeinde Konolfingen. Urnenwahlen vom 24. November 2013 Der Gemeinde Konolfingen sind innert der vorgeschriebenen Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: - für den Präsident der Gemeinde
Ausführungsbestimmungen zum Parkierungsreglement
Ausführungsbestimmungen zum Parkierungsreglement der Gemeinde Oberglatt ZH vom 01. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Grundsatz... 3 Art. 2 Sprachform... 3 Art. 3 Parkzeitbeschränkung
Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)
Nr. 88 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 0. September 007 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. März 007, beschliesst:
fest, welche Kindern und Jugendlichen die Mitwirkung am öffentlichen Leben ermöglicht (Art. 33 GO 2 ).
.. April 00 (Stand: 0.0.05) Reglement über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen (Mitwirkungsreglement; MWR) Der Stadtrat von Bern, gestützt auf Artikel der Gemeindeordnung vom. Dezember 998, beschliesst:
Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden
Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden vom 28. März 2011 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Amden erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als
MITTEILUNG 2015 BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder
MITTEILUNG 2015 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2015 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende Mitteilung 2015 enthält allgemeine Informationen für das kommende Jahr. Die Anleitung für die korrekte
ABSTIMMUNG. 1.3 Kenntnisnahme vom Finanz- und Aufgabenplan 2007-2011. Abstimmungsresultate der Gemeindeversammlung vom 13.
ABSTIMMUNG Abstimmungsresultate der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2006 Stimmberechtigte 607 Teilnehmende 43 Stimmbeteiligung 7.08 % In Anwendung von 112 des Stimmrechtsgesetzes werden die Abstimmungsergebnisse
Gebührentarif zum Abfallreglement. 1. Januar 1993
Gebührentarif zum Abfallreglement 1. Januar 1993 1. Änderung GV 04.12.1995 2. Änderung GV 21.03.2005 2 Inhaltsverzeichnis Sachgebiet Artikel Seite Abgabe der Marken 9 6 Ausschluss von der Abfuhr 10 6 Bemessungsgrundlagen
Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg
Stiftungsurkunde der Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg 14. Mai 2009 Stiftung Höchhus Steffisburg Stiftungsurkunde Seite 2 I. Einleitende Feststellungen 1. Gründung Mit öffentlicher
EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL
EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Gültig ab. Januar 05 0. November 04 Seite / Gestützt auf 8 Planungs- und Baugesetz und der Kantonalen Verordnung über
EINLADUNG ZUR GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG
Bern, 29. Oktober 2015 EINLADUNG ZUR GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG Datum, Zeit Ort Raum Freitag, 27. November 2015, 14.00 bis 16.00 Uhr Hotel Bern, Zeughausgasse 9, 3011 Bern, Tagungsraum im 2. Stock 27. November
Einwohnergemeinde Adelboden
Gebühren- / Bussenverordnung Ortspolizeiwesen der Einwohnergemeinde Adelboden vom.9.009 Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Adelboden erlässt, gestützt auf die Gemeindeverordnung (BSG 70.) des Kantons
Gemeindeordnung. vom 3. März 2013
Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative
S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten
Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der
Reglement für das. Alters- und Pflegeheim. im Winkel
Reglement für das Alters- und Pflegeheim im Winkel Reglement Alters- und Pflegeheim im Winkel Neunkirch 2 Gestützt auf - Art. 52 Abs. 4 Gemeindegesetz vom 17. August 1998 - Gemeindeverfassung vom 28. Juni
BEGRÜSSUNG / VERSAMMLUNGSVORSCHRIFTEN
Protokoll Nr. 160 der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Wasserversorgung der Gemeinden an der untern Oenz vom 30. Juni 2015 20.00 Uhr im Restaurant Post, Röthenbach Anwesend: Vorsitz Wenger
Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach
Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung
ZÜGELTAGE - ENTSORGUNGSTAGE 2016
Herzlichen Dank für die umweltgerechte Abfallentsorgung! Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Leimbach: www.leimbach-ag.ch Leimbach, Dezember 2015 Wissenswertes über die
Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.
Monat: Januar Anzahl Bänder: 9 01.01.2015 Donnerstag Do DO 02.01.2015 Freitag Fr FR 03.01.2015 Samstag 04.01.2015 Sonntag 05.01.2015 Montag Mo1 MO 06.01.2015 Dienstag Di DI 07.01.2015 Mittwoch Mi MI 08.01.2015
Satzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten
Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten 1 Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten Präambel (1) Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder unserer
Satzung. Förderer und Freunde der Gesamtschule Obere Aar e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
FV IGS Förderer und Freunde der Gesamtschule Obere Aar e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderer und Freunde der Gesamtschule Obere Aar", Taunusstein-Hahn. Mit der
Abstände für Mauern, Einfriedigungen und Pflanzen zu Nachbargrundstücken und zu öffentlichen Strassen
Gemeinde Egg Bauamt Forchstrasse 145 Postfach 8132 Egg Tel: 043 277 11 20 Fax: 043 277 11 29 Mail: bauamt@egg.ch Abstände für Mauern, Einfriedigungen und Pflanzen zu Nachbargrundstücken und zu öffentlichen
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)
EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung). September 0 Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)
TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU
TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU www.ttc-wollerau.ch Postfach 603 8832 Wollerau STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU I. Name und Zweck 1. Unter dem Namen Tischtennis Club Wollerau' (TTC Wollerau) besteht ein
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
WüFla. Leiter/in Bauamt und technische Dienste (100%)
WüFla Nr. Nr. 07 07 / / 14 14 3. 3. April April 2014 2014 Nächste Ausgabe: 17. 17. April April 2014 2014 36. 36. Jahrgang Lokalblatt der Gemeinde Wünnewil-Flamatt Erscheint alle 14 Tage, donnerstags in
Älter werden in Münchenstein. Leitbild der Gemeinde Münchenstein
Älter werden in Münchenstein Leitbild der Gemeinde Münchenstein Seniorinnen und Senioren haben heute vielfältige Zukunftsperspektiven. Sie leben länger als Männer und Frauen in früheren Generationen und
TARIFBLATT. zum Abwasserreglement. Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September Inkrafttreten 1. Januar 2014
TARIFBLATT zum Abwasserreglement Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September 2013 Inkrafttreten 1. Januar 2014 Gemeinde Eschen Gemeindeverwaltung St. Martins-Ring 2 FL-9492 Eschen T +423 377 50 10
GEMEINDE GEBENSTORF DATENSCHUTZREGLEMENT. 1 Zweck
GEMEINDE GEBENSTORF DATENSCHUTZREGLEMENT 1 Zweck Dieses Reglement dient dem Schutz natürlicher und juristischer Personen vor einem allfälligen Missbrauch von Daten; die durch die Gemeindeverwaltung über
GEMEINDEORGANISATION 2013-2016. Gemeinde Salgesch
GEMEINDEORGANISATION 2013-2016 Gemeinde Salgesch Version 31. Januar 2013 2 MITTEILUNGEN Der hat an seinen Sitzungen im Januar 2013 die Ämterverteilung für 2013 2016 vorgenommen und die verschiedenen Kommissionen
Reglement über den Feuerschutz
GEMEINDERAT Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) Reglement über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement) der Gemeinde Teufen Die Einwohnergemeinde Teufen, gestützt auf Art. 15 des Gesetzes
Statuten Inhaltsverzeichnis
Statuten 21.11.2012 Inhaltsverzeichnis Art.1 Allgemeines, Name und Sitz Art. 2 Zweck Art. 3 Mitgliedschaft Art. 4 Verhältnis DLV Logopädie Luzern Art. 5 Organisation Art. 6 Finanzen Art. 7 Schlussbestimmungen
Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG)
Filmgesetz 569.00 Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG) Vom 9. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, nach Einsichtnahme
Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien
Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) 1 748.941 vom 24. November 1994 (Stand am 1. Februar 2013) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen
Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen Geltende A-Zonenvorschriften im Baureglement: Art. 62 Arbeitszonen 1 In den Arbeitszonen A1a, A1b, A2a, A2b, A3a und
, gemeınde stefiísburg 74. Reglement über Lohn und Entschädigung des Gemeindepräsidiums
, gemeınde stefiísburg 74 Reglement über Lohn und Entschädigung des Gemeindepräsidiums 1 Reglement über Lohn und Entschädigung des Gemeindepräsidiums Der Grosse Gemeinderat, gestützt auf 1 Art. 50 Abs.
Reglement für Datenschutz
Reglement für Rechtliche Grundlage Gestützt auf das Organisationsreglement erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement: Allgemeines Grundsatz Art. Die Gemeinde darf an private Personen systematisch geordnete
GEMEINDE STALDENRIED
GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des
Vollzugsverordnung. Abfallentsorgungsreglement
Vollzugsverordnung Abfallentsorgungsreglement vom 30. Oktober 008 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Kehrichtabfuhr 3 Art. Kehrichtgebinde 3 Art. 3 Bereitstellung der Gebinde 3 Art. 4 Haushalt-Sperrgut 4 Art. 5
Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos
Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4
Liste der Nachkredite > 5'000.00
Gesamttotal 8'062'750.00 10'702'648.18 2'639'898.18 929'521.90 452'663.30 012 Gemeinderat 012.300.02 Sitzungs- & Taggeldentschädigung 40'000.00 47'180.00 10'520.89 7'180.00 10'520.89 7'180.00 Mehr Sitzungen
Roggenburg News. Nr. 2 - Ausgabe Mai 2012
Roggenburg News Nr. 2 - Ausgabe Mai 2012 AUS DEM INHALT SEITE Gemeindepräsidium ab 01. Juli 2012 2 Einladung zur Abschiedsparty unseres Gemeindepräsidenten 3 Überparteiliches Komitee für bürgernahe Gerichtsorganisation
Datenschutz- Reglement
Datenschutz- Reglement vom 29. April 1991 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Geltungsbereich 3 Art. 2 Bekanntgeben von Personendaten durch die Einwohnerkontrolle 3 2.1 An Kirchgemeinden und Pfarreien 3 2.2 An die
Abfallverordnung 12. Mai 2011
Abfallverordnung 12. Mai 2011 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. GEBÜHREN Art. 1 Mehrwertsteuer 2 Art. 2 Grundgebühr 2 Art. 3 Sackgebühr 2 Art. 4 Gebühr für Gewerbecontainer 3 Art. 5 Verdichteter Abfall 3 Art.
Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung
Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Gesamtkredit von Fr. 390'000.-- für die Erschliessung
Gebührenreglement Wasserversorgung. (inkl. Gebührenverordnung mit Änderung vom )
Gebührenreglement Wasserversorgung (inkl. Gebührenverordnung mit Änderung vom 10.11.2003) vom 07.12.1994 in Kraft seit 01.01.1995 2 Gebührenreglement Wasserversorgung Die Einwohnergemeinde Ittigen beschliesst,
1.0012.05. Personalreglement. der. Einwohnergemeinde Adelboden
1.0012.05 Personalreglement der Einwohnergemeinde Adelboden vom 1. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis RECHTSVERHÄLTNIS...3 LOHNSYSTEM...3 LEISTUNGSBEURTEILUNG...4 BESONDERE BESTIMMUNGEN...5 ÜBERGANGS- UND
Protokoll der Kreisschulkommission HOEK 06/2015
Protokoll der Kreisschulkommission HOEK 06/2015 TeilnehmerInnen: Entschuldigt: Ort, Datum, Zeit: Traktanden: Siegenthaler Remo, Vorsitz (rs), Lüthi Manuela, Aktuarin (), Binggeli Denise (db), Friedli Anita
Verordnung über das Scheidungsverfahren
74 Ausserrhodische Gesetzessammlung 3.4 Verordnung über das Scheidungsverfahren vom 4. Dezember 999 ) Der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 87 Abs. 4 der Kantonsverfassung, verordnet:
Dezember 2013. JÄISSER Dorfbrunnen. Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens
Dezember 2013 JÄISSER Dorfbrunnen Mitteilungsblatt der Einwohnergemeinde Jens Aus dem Gemeinderat 2 Silvester-Apéro 4 Jungbürger/innen 2013 4 Aus der Gemeindeverwaltung 5 Homepage, Bauland, Veranstaltungen
Einwohnergemeinde Hochwald. Baureglement. Von der Gemeindeversammlung genehmigt am: 27. Oktober 2003
Einwohnergemeinde Hochwald Von der Gemeindeversammlung genehmigt am: 7. Oktober 00 Der Gemeindepräsident: St. Renz Der Gemeindeschreiber: Th. Zaeslein Vom Regierungsrat des Kantons Solothurn genehmigt
Schulordnung. Schulen und schulische Einrichtungen Die Gemeinde führt folgende Schulen und schulischen Einrichtungen:
Der Gemeinderat Degersheim erlässt, gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 und Art. 40 der Gemeindeordnung vom 26. März 2012 folgende Schulordnung I. Grundlagen Art. 1 Zweck und
Gemeindeordnung. Politische Gemeinde Schmerikon
Gemeindeordnung Politische Gemeinde Schmerikon Übersicht Artikel 1. Grundlagen Geltungsbereich 1 Organisationsform 2 Organe 3 Aufgaben 4 Amtliche Bekanntmachungen 5 2. Bürgerschaft Grundsatz 6 Befugnisse
Wichtigste Fragen und Antworten
Version vom 31. Juli 2011 Wichtigste Fragen und Antworten 1. Anschrift/Oeffnungszeiten der Geschäftsstelle Geschäftsstelle SV Wiler- Hofacherweg 4, Postfach 137, 3423 Ersigen (Tel. 034 445 34 14 / Fax
Korporationsordnung 1. Juni 2012
Korporationsordnung 1. Juni 2012 Korporationsordnung der Dorfkorporation Bronschhofen Vom 30. März 2012 Die Bürgerschaft der Dorfkorporation Bronschhofen erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des
Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n
Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach S t a t u t e n Art. 1 Unter dem Namen ZWECKVERBAND ALTERS- UND PFLEGEHEIM BAUMGARTEN besteht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
Statuten Regionalverband Berner Oberland
Statuten Regionalverband Berner Oberland Art. 1 Rechtsform und Sitz 1 Der Regionalverband Oberland ist im Sinne von Artikel 24 der Statuten der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Bern ein Verein gemäss
Art. 2 Zuständigkeiten bei der Erhebung der Bruttolohnsumme
669.8. Verordnung betreffend die schweizerisch-französische Vereinbarung über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern (Grenzgängerverordnung, BGV) vom 8.0.009 (Stand