Anwenderforum Stromversorgung»Power Sourcing« Februar 2017 l Hochschule München
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- Hilke Buchholz
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Transkript
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2 Sehr geehrte Damen und Herren, Systementwickler haben unter anderem die Aufgabe, für das zu entwickelnde System eine Stromversorgung einzudesignen. Hier fällt die Make or Buy -Entscheidung meist zugunsten eines Zukaufteils. Da Power jedoch meist nicht zur Kernkompetenz der Systementwickler gehört, kann diese Strategie leicht zu überdimensionierten Stromversorgungslösungen führen, die nicht optimal in das Gesamt-Systemkonzept passen. Dies zu vermeiden ist das Ziel des Anwenderforums Stromversorgung, das die Markt&Technik und die DESIGN&ELEKTRONIK am Februar 2017 in München veranstalten. Vor allem Systementwicklern soll das Anwenderforum die wichtigsten Grundlagen zu Netzteilen und DC/DC-Wandlern vermitteln, sodass es möglich ist, schon anhand des Datenblatts einer Stromversorgung eine qualifizierte Vorauswahl zu treffen. Auf dem Anwenderforum werden fachkundige Teilnehmer gezielt nach Stromversorgungslösungen suchen. Wir laden Sie ein, mit Ihrem Unternehmen auf dem Anwenderforum präsent zu sein und die vielen Vorteile dieser einzigartigen Veranstaltung zu nutzen. Die begleitende Fachausstellung - jetzt neu an beiden Tagen - am Februar 2017 bietet Ihnen eine ideale Gelegenheit, Ihre Produkte und Lösungen für die Stromversorgung elektronischer Geräte einem ebenso kompetenten wie interessierten Publikum zu präsentieren. Der klare Fokus des Anwenderforums minimiert Streuverluste und sorgt für eine optimale Zielgruppe. Verschiedenste Sponsoringmöglichkeiten bieten Ihnen Gelegenheit zur Darstellung Ihres Unternehmens-Image. Ich würde mich sehr freuen, Sie auf unseren dürfen! intensiven Stromversorgungstagen begrüßen zu Bei Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen Corina Prell Sales Manager Events
3 Unser Angebot für Aussteller Platzierung Ihres Firmen-Logos im gedruckten Kongressprogramm bei Anmeldung bis zum 29. Oktober 2016 (Auflage ca Stück) Platzierung Ihres Firmen-Logos in ausgewählten Anzeigen in unseren Fachzeitschriften Platzierung Ihres Firmen-Logos auf der Webseite & in unseren Newslettern inkl. Verlinkung Firmenprofil auf unserer Event-Webseite Gedruckte Werbeflyer zur Versendung an Kunden und Partner Ausstellerpaket Jetzt neu: Ausstellung an 2 Tagen! ca. 6 m² Ausstellungsfläche zur Präsentation Ihres Unternehmens, Ihrer Produkte und Dienstleistungen am Februar 2017 (Ausstattung: Tisch, Stühle, Pinnwand, Stromanschluss, W-LAN Zugang) Kostenlose Teilnahme am Kongress für zwei Mitarbeiter Ihres Unternehmens (=Standpersonal; inkl. Verpflegung) Teilnehmerliste in elektronischer Form (Versand erfolgt nach der Veranstaltung) Zusatzleistungen (auf Anfrage) Zusätzliche Ausstattung für Ihren Table-Top Stand (weiterer Tisch, Displays, erweiterter Stromanschluss) Mitaussteller Rabattierte Teilnahme am Kongress für weitere Mitarbeiter Ihres Unternehmens
4 Buchungsformular Jetzt neu: Ausstellung an 2 Tagen! Bitte ausgefüllt zurücksenden an: Corina Prell l Fax: +49 (0) 89/ l cprell@weka-fachmedien.de Ja, wir sind an einem Ausstellungsstand auf dem Anwenderforum Stromversorgung 2017 Power Sourcing interessiert und möchten diesen hiermit verbindlich buchen: Zum Frühbucherpreis gültig bis 29. Oktober Zum regulären Preis gültig ab 30. Oktober Wir melden Mitaussteller zum Preis von je 590 Alle Preise zzgl. 19% Mwst Wir präsentieren Ihr Unternehmen in unseren gezielten Werbemaßnahmen! Bitte übermitteln Sie uns auch Ihr Firmenlogo mit einer Auflösung von mind. 300 dpi (als eps-datei) an cprell@weka-fachmedien.de (spätestens eine Woche nach Anmeldung) Kontaktdaten des Ansprechpartners (Hauptaussteller): Firma: Vor-, Nachname: Telefonnummer: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort, Land: (Mitaussteller: ) Abweichende Rechnungsadresse und Zusatzinformationen: Firma: Ansprechpartner: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort, Land: Bestellnummer: Ust-ID Nummer: Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
5 Sponsoring Informationen Mit einem Sponsoring investieren Sie in Ihr Unternehmensimage. Nutzen Sie das Anwenderforum Stromversorgung Power Sourcing für Ihren maßgeschneiderten Marketingauftritt und präsentieren Sie sich als Sponsor! Sponsoring Möglichkeiten Präsentieren Sie Ihr Unternehmen durch gezielt gebrandete Sponsorings wie: Kongresstasche Exklusiv Beilage in der Kongresstasche Stifte und Blöcke Exklusiv Lanyards Exklusiv Kaffeepause, Mittagspause oder Get-together Online Banner Banner UP Ihre Vorteile Ihr Unternehmen wird als Sponsor in unserem gedruckten Veranstaltungsprogramm, bei Anmeldung bis zum 29. Oktober 2016 veröffentlicht (Auflage ca Stück) bei ausgewählten Anzeigenkampagnen in unseren Fachzeitschriften erwähnt auf unserer Veranstaltungshomepage inkl. Weblink vor und während unserer Veranstaltung angeführt mit Ihrem Firmenlogo und Firmenprofil auf der Event-Homepage genannt in unseren Event-Newslettern, inklusive Link zu Ihrer Homepage, erwähnt gedruckte Werbeflyer zur Versendung an Kunden und Partner erhalten Weitere Vorteile, die Sie als Sponsor genießen Direkter Kontakt und Zugang zu Ihrer Branchen-Community Platzierung Ihres Unternehmens in einem Kreis von hochrangigen Entscheidungsträgern Steigerung des Bekanntheitsgrades Ihres Unternehmens als Sponsor des Anwenderforums Stromversorgung Erhöhte Aufmerksamkeit vor, während und nach der Veranstaltung Sichern Sie sich jetzt Ihr Wunschsponsoring!
6 Sponsoring Möglichkeiten KONGRESSTASCHE EXKLUSIV auf Anfrage Jeder Teilnehmer, Aussteller, Referent und Pressevertreter erhält bei der Registrierung eine Kongresstasche mit dem Firmenlogo (2c) des Sponsors. Dieses Sponsoring sichert Ihnen als Sponsor ein Maximum an visueller Präsenz und Markenbekanntheit während und noch lange nach der Veranstaltung. Dieses exklusive Sponsoring-Angebot ist auf eine Firma limitiert! Hinweis: Dieses Angebot beinhaltet die Herstellung der Taschen. Aus technischen Gründen bitten wir um eine Buchung dieses Angebots bis spätestens 2. Dezember BEILAGE in der KONGRESSTASCHE 450 Jeder Teilnehmer, Aussteller, Referent und Pressevertreter erhält bei der Registrierung eine Kongresstasche mit Ihrer Produktbroschüre. Wenn keine Kongresstasche ausgegeben wird, platzieren wir Ihre Broschüre in den Vortragsräumen und/oder am Zeitungskiosk. Dieses Sponsoring-Angebot ist auf fünf Firmen limitiert! Hinweis: Dieses Angebot beinhaltet nicht die Herstellung der Beilagen. Diese sind von der Sponsorfirma bis spätestens 17. Januar 2017 selbst anzuliefern. STIFTE oder BLÖCKE EXKLUSIV je 390 Jeder Teilnehmer, Aussteller, Referent und Pressevertreter erhält vor Ort einen Stift bzw. einen Block (bitte die Mindestgröße von A5 beachten). Stifte 390 Blöcke 390 Dieses exklusive Sponsoring-Angebot ist auf eine Firma limitiert! Hinweis: Dieses Angebot beinhaltet nicht die Herstellung der Stifte bzw. Blöcke. Diese sind von der Sponsorfirma bis zum 17. Januar 2017 selbst anzuliefern.
7 Sponsoring Möglichkeiten LANYARDS EXKLUSIV 890 Jeder Teilnehmer, Aussteller, Referent und Pressevertreter erhält bei der Registrierung ein Lanyard mit Namensschild. Das Sponsoring beinhaltet den Druck des Firmennamens, -logos oder Weblinks (1c) auf das Lanyard. Platzieren Sie Ihren Firmennamen, Ihr Logo oder Weblink auf jedem Lanyard und Sie werden garantiert einen nachhaltigen Eindruck bei Ihrer Zielgruppe hinterlassen. Dieses exklusive Sponsoring-Angebot ist auf eine Firma limitiert! Hinweis: Dieses Angebot beinhaltet die Herstellung der Lanyards. Aus technischen Gründen bitten wir um eine Buchung dieses Angebots bis spätestens 2. Dezember CATERING ab 690 Kaffeepausen (zweimal täglich) und Mittagessen sowie das Get-together im Anschluss an das Basisseminar sind für alle Teilnehmer, Aussteller, Referenten und Pressevertreter inklusive. Tischkarten mit dem Hinweis sponsored by werden im gesamten Cateringbereich aufgestellt. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit zwei Roll-up Banner sowie Produktbroschüren im Cateringbereich zu platzieren. Sponsoring der Kaffeepausen pro Tag verkauft Sponsoring einer Mittagspause Sponsoring des Get-togethers am 1. Abend Hinweis: Dieses Sponsoring-Angebot beinhaltet nicht die Herstellung der Roll-up Banner und Produktbroschüren. Aus technischen Gründen bitten wir um eine Buchung bis spätestens 17. Januar BANNER UP ab 350 Präsentieren Sie Ihr Unternehmen unseren Teilnehmern, Ausstellern, Referenten und Pressevertretern auf einem Displaybanner (Größe 0,85 m x 2,00 m) in unserer Ausstellung, am Eingang oder vor den Kongressräumen. Eigener Banner 350 Banner inklusive Produktion 650 Hinweis: Aus technischen Gründen bitten wir um eine Buchung des Angebots Banner inklusive Produktion bis spätestens 17. Januar 2017.
8 Sponsoring Möglichkeiten ONLINE BANNER ab 690 Mit einem Online Banner auf der Veranstaltungswebseite sind Sie immer einen Klick voraus. Bannerformate Full banner 468 x 60 pixels 690 Skyscraper 160 x 600 pixels Leaderboard 728 x 90 pixels Hinweis: Der Banner läuft vom Tag der Abgabe bis Ende März Alle exklusiven Sponsorings beruhen auf der first-come, first-served Basis. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Gerne bieten wir Ihnen darüber hinaus auch individuelle Sponsoringmöglichkeiten an. Ich freue mich über Ihren Anruf!
9 Buchungsformular - Sponsoring Bitte ausgefüllt zurücksenden an: Corina Prell l Fax: +49 (0) 89/ l cprell@weka-fachmedien.de Ja, wir sind an einem Sponsoring interessiert und möchten folgendes Angebot verbindlich buchen: Kongresstasche verkauft Catering Beilage in der Kongresstasche 450 Kaffeepausen/Tag verkauft Blöcke (min. A5) 390 Mittagspause/Tag Stifte 390 Get-together am 1. Abend Lanyards verkauft Online Banner Banner UP Full Banner 468 x 60 Pixel 690 Eigener Banner 350 Skyscraper 160 x 600 Pixel Banner inklusive Produktion 650 Leaderboard 728 x 90 Pixel Alle Preise zzgl. 19% MwSt. Wir präsentieren Ihr Unternehmen in unseren gezielten Werbemaßnahmen! Bitte übermitteln Sie uns auch Ihr Firmenlogo mit einer Auflösung von mind. 300 dpi (als eps-datei) an cprell@weka-fachmedien.de (spätestens eine Woche nach Anmeldung) Rechnungsadresse: Firma: Ansprechpartner: Telefonnummer: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Bestellnummer: Ust-ID Nummer: Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
10 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der WEKA FACHMEDIEN GmbH für die Buchung von Ausstellung/Sponsoring/ Werbemaßnahmen bei Seminaren, Workshops, Kongressen, Tagungen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen von Ausstellungsfläche/Sponsoring- oder Werbemaßnahmen [im Folgenden Aussteller/Sponsor ] bei Fachausstellungen, Seminaren, Workshops, Kongressen, Tagungen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen [im Folgenden Veranstaltung ] der WEKA FACHMEDIEN GmbH [im Folgenden Veranstalter ]. Die Teilnahme als Aussteller/Sponsor an Veranstaltungen wird ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt. Vertragsgrundlagen für die Teilnahme Aussteller/Sponsor an den Veranstaltungen sind neben den Allgemeinen Teilnahmebedingungen (einschließlich veranstaltungsspezifischen Bestimmungen) für Ausstellung/Sponsoring, die Hausordnung des Betreibers der jeweiligen Veranstaltungsörtlichkeit, die organisatorischen (z.b. Ausstellerinformationen), technischen und die übrigen Bestimmungen, die dem Aussteller/Sponsor vor Veranstaltungsbeginn zugehen. 2 Anmeldung, Anmeldebestätigung Eine Anmeldung als Aussteller/Sponsor zu Veranstaltungen kann per Brief, Fax oder erfolgen. Die Anmeldung wird durch eine schriftliche On- oder Offline- Anmeldebestätigung durch den Veranstalter rechtsverbindlich. Eine Anmeldung wird mit Eingang beim Veranstalter für den Aussteller/Sponsor verbindlich. Bei Veranstaltungen mit limitierten Ausstellungs- /Sponsoringkapazitäten werden die Anmeldungen entsprechend des Eingangsdatums berücksichtigt. 3 Leistung Ausstellung/Sponsoring Die Konditionen für Ausstellung/Sponsoring/Werbemaßnahmen der jeweiligen Veranstaltung und die darin enthaltenen Leistungen sind in den veranstaltungsspezifischen Bedingungen geregelt. Die Gebühren verstehen sich in EUR pro Veranstaltungstermin zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Aussteller/Sponsor ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen, Beilagen bzw. für die rechtzeitige Lieferung der für die Ausstellung/Sponsoring/Werbemaßnahmen erforderlichen Materialien verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Aussteller/Sponsor verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Veranstalters entsprechende Vorlagen rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss anzuliefern. Sämtliche Leistungen des Veranstalters stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshandlungen des Ausstellers/Sponsors. Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Programms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Der Veranstalter behält sich vor, Termin, Umfang und Ort der Veranstaltung aus wichtigem Grunde zu ändern. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, etc.), wegen Ausfall eines wichtigen Veranstaltungsteils, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Aussteller/Sponsoren umgehend informiert. Die bereits bezahlte Gebühr für Ausstellung/ Sponsoring/Werbemaßnahmen wird in diesen Fällen erstattet, nicht jedoch, wenn der Veranstalter für Ausstellungs-Sponsoring-/Werbemaßnahmen bereits in Vorleistung gegangen ist. Weitere Ansprüche wie z.b. auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Die An- und Abreise und Übernachtungen sind durch den Aussteller/Sponsor selbst zu organisieren, zu buchen und zu bezahlen. 4 Ausstellungsfläche, Exponate, Werbung Der Veranstalter stellt dem Aussteller/Sponsor eine Ausstellungs- oder Werbefläche zur Verfügung, weitere Leistungen werden veranstaltungsbezogen geregelt. Die Aufplanung der Ausstellungsfläche erfolgt entsprechend den technischen und räumlichen Gegebenheiten, ansonsten erfolgt die Platzierung in der Reihenfolge des Buchungseingangs. Die Anmeldung von Mitausstellern ist in Ausnahmefällen und nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter möglich. Aussteller/Sponsoren dürfen ihre Exponate, Werbemittel und - drucksachen nur an den ihren, vom Veranstalter zugewiesenen Ausstellungs- oder Werbeflächen einsetzen. Alle Exponate und Werbemittel müssen in klarem thematischen Bezug zur Veranstaltung stehen. Nicht zugelassen sind Exponate, die gegen die Bestimmungen des gewerblichen Rechtschutzes in Deutschland verstoßen (Plagiate). Alle zur Ausstellung eingesetzten Exponate müssen den technischen, insbesondere den brandschutztechnischen Richtlinien und Unfallver-hütungsvorschriften entsprechen. 5 Aufbau und Abbauzeiten Die jeweiligen Auf- und Abbauzeiten für Aussteller sind verbindlich und werden veranstaltungsbezogen in den Ausstellerinformationen ausgewiesen. Kosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Aufbau und Abbauzeiten entstehen, gehen zu Lasten des Ausstellers. 6 Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Die Gebühr für Ausstellung/Sponsoring/Werbemaßnahmen ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basissatz p.a. zu fordern. Falls dem Veranstalter ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Rechnung muss grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn beglichen sein. Ein Anspruch auf die zugeteilte Standfläche besteht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnungen. Der Nachweis der Bezahlung ist vom Aussteller zu erbringen. 7 Stornierung Soweit dem Aussteller/Sponsor kein zwingendes gesetzliches Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht zusteht, ist eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme bis zu 10 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung möglich, bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr für Ausstellung/Sponsoring/ Werbemaßnahmen fällig. Gelingt es dem Veranstalter, eine stornierte Ausstellungsfläche/Sponsoring- oder Werbemaßnahme anderweitig zu vermieten, so werden dem Aussteller/Sponsor 50 Prozent der Gebühren in Rechnung gestellt. Eine Stornierung ist schriftlich vorzunehmen und wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter gültig. 8 Urheberrechte Die gedruckten und elektronischen Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters und des jeweiligen Verfassers gestattet. Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeit der Vorträge, Präsentationen und Dokumentationen übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung oder Haftung. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Film- und Tonaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsständen und den ausgestellten Exponaten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass es der Zustimmung durch den Aussteller/Sponsor bedarf. Das gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters direkt anfertigen. Fotografien, Film- und Tonmitschnitte sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. 9 Haftung Der Aussteller/Sponsor belegt und benutzt die Ausstellungsfläche auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Verluste, Unfälle, Kosten oder Ausgaben, die durch die Vertreter des Ausstellers, Ausstellungsgegenstände oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden oder dem Aussteller entstehen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Ausstellungsstandes ist der Aussteller/Sponsor selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten und die Veranstaltung unterbrechende Pausen. Für Beschädigungen des Mietmobiliars oder der leihweise zur Verfügung gestellten Gegenstände (wie Ausstellungswände, etc.) haftet der Aussteller/Sponsor gegenüber dem Veranstalter. 10 Haftungsbeschränkungen Soweit Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet der Veranstalter gegenüber dem Aussteller/Sponsor nicht bei Unfällen, Verlust oder Beschädigung des Eigentums, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. 11 Datenschutz Der Veranstalter schützt die personenbezogenen Daten des Ausstellers/Sponsors und trifft alle erforderlichen Maßnahmen für deren Sicherheit. Die Daten werden vom Veranstalter unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) sowie weiterer einschlägiger Datenschutzvorschriften zur Abwicklung, Betreuung und Auswertung der angebotenen Veranstaltungen und zum Zwecke der Optimierung des Veranstaltungsangebotes erhoben und verwendet nicht aber an Dritte weitergegeben. Aussteller, Sponsoren und Mitveranstalter gelten nicht als Dritte, unterliegen jedoch ebenfalls den vorgenannten Bestimmungen. Der Ausstellers/Sponsors kann der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Information jederzeit schriftlich gegenüber der WEKA FACHMEDIEN GmbH, Abteilung Events, Richard-Reitzner-Allee 2, Haar, Deutschland, events@weka-fachmedien.de widerrufen oder Adressänderungen vornehmen lassen. 12 Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung einen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. 13 Salvatorische Klausel Sollten die Teilnahmebedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
11 Aussteller & Sponsoren 2016
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