vom: 30. April 2013 bis: 30. April 2018
|
|
- Leopold Vogel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Oeutsches Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prufamt Allgemeine bauaufsichtliche Eine vom Bund und den Landem gemeinsam getragene Anstalt des 6ffentlichen Rechts Mitglied der EOTA. der UEAtc und derwftao Zulassung Oatum: Geschaftszeichen: Zu lassungsnu m mer: Z Antragsteller: EPO Spólka z 0.0. ul. Sienkiewicza 3a OPOLE POLEN Geltungsdauer vom: 30. April 2013 bis: 30. April 2018 Zulassungsgegenstand: Flugasche fur Beton "Betoment OP" Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zug Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst sieben Seiten. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Z vom 23. September Der Gegenstand ist erstmals am 2. April 2008 bauaufsichtlich zugelassen worden. OIBt I KolonnenstraBe 30 B I Berlin I Tel.: I Fax: I dibt@dibt.de I
2 fur Seite 2 von 7 I 23. Januar 2013 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. 2 Sofern in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Anforderungen an die besondere Sachkunde und Erfahrung der mit der Herstellung von Bauprodukten und Bauarten betrauten Person en nach den 17 Abs. 5 Musterbauordnung entsprechenden Uinderregelungen gestelit werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Erfahrung auch durch gleichwertige Nachweise anderer Mitgliedstaaten der Europaischen Union belegt werden kann. Dies gilt ggf. auch im Rahmen des Abkommens Ober den Europaischen Wirtschaftsraum (EWR) oder anderer bilateraler Abkommen vorgelegte gleichwertige Nachweise. 3 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die for die DurchfOhrung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 4 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 5 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender des Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur VerfOgung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Aut Anforderung sind den beteiligten Behorden Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur VerfOgung zu stellen. 6 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vollstandiq vervielfaltiqt werden. Eine auszugsweise Veroffentlichunq bedarf der Zustimmung des Deutschen s. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dorfen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht widersprechen. Obersetzungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung mussen den Hinweis "Vom Deutschen nicht geprofte Obersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 7 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestim allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung konnen nachtraqlich erqanzt tl werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.
3 OIBt Seiłe 3 von 7 I 23. Januar 2013 II BESONDERE BESTIMMUNGEN 1 Zulassungsgegensłand und Anwendungsbereich 1.1 Zulassungsgegensłand Die Flugasche for Beton "Betoment OP" ist ein felnkorniqer, weitgehend glasiger, mineralischer Staub (Puzzolan), der Oberwiegend aus den nichtbrennbaren Bestandteilen der Kohle und ggf. Mitverbrennungsstoffen besteht. Er wird durch Filter aus den Rauchgasen des Kraftwerks BOT Elektrownia OPOLE S.A., Polen (Trockenfeuerung) abgeschieden 1. Diese Zulassung regelt for die Flugasche for Beton "Betoment OP" nach DIN EN den Nachweis der Umweltvertraglichkeit gemab den Festlegungen der Bauregelliste B, Teil 1, Anlage 1/ Anwendungsbereich Die Flugasche darf unter den Bedingungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ais Betonzusatzstoff for Beton, Stahlbeton und Spannbeton nach DIN EN in Verbindung mit DIN verwendet werden. Die Flugasche darf unter den Bedingungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ais Betonzusatzstoff for Beton nach DIN 1045: sowie for Spannbetonbauteile nach DIN verwendet werden. FOr Einpressmortel nach DIN EN ist die Verwendung der Flugasche nicht zulasslq Besłimmungen Eigenschaften fur das Bauprodukł und Zusammensetzung Hinsichtlich der Eigenschaften der Flugasche und sonstigen Anforderungen gelten die Festlegungen von DIN EN , soweit in diesem Zulassungsbescheid nichts anderes bestimmt wird. Anforderungen an den Brennstoff Neben Kohle dorfen die in Tabelle 1 aufgefohrten Mitverbrennungsstoffe eingesetzt werden: Das Herstellverfahren ist beim Deutschen for hinterlegt. DIN EN : Flugasche for Beton Teil 1: Definition, Anforderungen und KonformiUitskriterien; Deutsche Fassung EN :2005+A 1:2007 zuletzt: Bauregelliste A, Bauregelliste Bund Liste C -Ausgabe DIN EN : DIN EN 206-1/A1: DIN EN 206-1/A2: DIN : DIN 1045: DIN : DIN /A1: DIN /A2: DIN EN 447 Beton; Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformitat Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformitat; Deutsche Fassung EN 206-1:2000/A1:2004 Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformitat; Deutsche Fassung EN :2000/A2:2005 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; Teil 2: Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformitat - Anwendungsr DIN EN Beton und Stahlbeton, Bemessung und AusfOhrung Spannbeton; Bauteile aus Normalbeton mit beschrankter oder v. Spannbeton; Teil 1: Bauteile aus Normalbeton mit beschra Vorspannung; Anderung A 1 Spannbeton; ",:~il 1: Bauteile aus Normalbeton mit beschra ~'ipd Vorspannung; Anderung A2 r al1tecbn. Einpressmbrtel for Spannglieder; Anforderungen for Oblichen Einp Ił
4 Oeutsches DIBt AlIgemeine bauaufsichtliche Zulassung Seite 4 von 7 I 23. Januar 2013 Tabelle 1: Mitverbrennungsstoffe der Flugasche Mitverbrennungsstoff Pflanzliches Material z. B. Holzspane, Stroh, Olivenschalen und sonstige Pflanzenfasern Frisches Holz und kultivierte Biomasse Anteil s 6,5 M.-% Die Anforderung an den Anteil der Asche aus den Mitverbrennungsstoffen an der Gesamtasche nach DIN EN ist einzuhalten Anforderungen an die Flugasche Die Flugasche muss mit der GIOhverlustkategorie A nach DIN EN Obereinstimmen. Die Flugasche, die durch Mitverbrennung hergestellt worden ist, muss hinsichtlich der Umweltvertraglichkeit die Anforderungen der "Grundsatze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser'" erfollen. FOr Flugasche, die durch Mitverbrennung hergestellt worden ist, gelten die in Tabelle 2 aufgefohrten Grenzwerte. Tabelle 2: Grenzwerte die Mitverbrennung Zeile Element Grenzwert Analyseverfahren [mg/kg TS] 1 Blei (Pb) DIN oder DIN EN ISO Cadmium (Cd) 10 DIN EN ISO oder DIN EN ISO Chrom gesamt (Cr) 600 DIN EN oder DIN EN ISO Kupfer (Cu) 600 DIN oder DIN EN ISO Quecksilber (Hg) 10 DIN EN Zink (Zn) DIN oder DIN EN ISO Nickei (Ni) 600 DIN oder DIN EN ISO g zuletzt: Deutsches for : "Grundsatze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser" Teil l "AlIgemeines Bewertungskonzept" - Fassung Mai 2009" Teil II "Bewertungskonzept for spezielle Bauprodukte" - Fassung September 2011" Teil Ill "Analyseverfahren" - Fassung Mai 2009" Schriften des Deutschen s for DIN : Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und suchung - Kationen (Gruppe E) - Teil 6: Bestimmung v Atomabsorptionsspektrometrie (MS) (E 6) DIN EN ISO 11885: Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von ausqewahłten El induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie (ISO 11885:2007); Deutsche Fassung EN ISO 11885:2009 DIN EN ISO 5961: Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Cadmium durch Atoma spektrometrie DIN EN 1233: Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Chrom - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie DIN : Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung; Kationen (Gruppe E); Bestimmung von Kupfer mittels Atomabsorptionsspektrometrie (MS) (E 7) DIN EN 1483: Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie DIN : Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung - Kationen (Gruppe E) - Teil 8: Bestimmung von Zink - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie (MS) in der Luft-Ethin-Flamme (E 8)
5 DIBt Seite 5 von 7 I 23. Januar Der zuvor durchgefohrte Aufschluss mit Koniqswasser erfolgt nach DIN EN Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung AlIgemeines Die Flugasche for Beton "Betoment OP" muss gemar.. DIN EN hergestellt, Oberwacht und zertifiziert sein. Herstellung Im Herstellwerk (Produktionsanlage) sind Aufzeichnungen daruber zu fohren, wann die Flugasche nach dieser Zulassung hergestellt worden ist. In den Aufzeichnungen sind die Art und Anteile der eingesetzten Brennstoffe anzugeben. Lagerung und Transport FOr Lagerung und Transport der Flugasche gelten die Bestimmungen von DIN EN Die Flugasche ist im Kraftwerk in einem Silo zu lagern, das die deutlich sichtbare Aufschrift traqt: Flugasche for Beton "Betoment gemar.. Zulassung OP" Die Flugasche darf nur in saubere und von ROckstanden froherer Lieferungen freie Transportbehalter gefollt werden. Sie darf auch wahrend des Transports nicht verunreinigt werden Kennzeichnung Die Sacke des Bauprodukts bzw. der Lieferschein des Bauprodukts mussen vom Hersteller mit dem Obereinstimmungszeichen (If-Zeichen) nach den Obereinstimmungszeichen-Verordnungen der Łander gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfollt sind. Die Kennzeichnung der Flugasche for Beton "Betoment OP" muss auf dem Lieferschein sowie auf den Sacken wie folgt lauten: Bezeichnung des Betonzusatzstoffs: Flugasche for Beton "Betoment OP" Herstellwerk: Kraftwerk BOT Elektrownia OPOLE SA Obereinstimmungszeichen mit Zulassungs-Nr.: Z Gewicht (Brutto-Gewicht des Sacks oder Netto-Gewicht der losen Flugasche):. Die Lieferscheine for lose Flugasche mossen aufserdern mit folgenden Angaben versehen sein: Tag der Lieferung, polizeiliches Kennzeichen des Fahrzeugs, Auftraggeber, Auftragsnummer und Ernpfanqer DIN : Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- u suchung; Kationen Gruppe E); Bestimmung vo Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) (E 11) DIN EN 13657:
6 Seite 6 von 7 I 23. Januar Ubereinstimmungsnachweis AlIgemeines Die Bestatigung der Obereinstimmung des Bauprodukts mit den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss for jedes Herstellwerk mit einem Obereinstimmungszertifikat auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und einer reqelmafsiqen FremdOberwachung elnschliefslicn einer ErstprOfung des Bauprodukts nach Ma~gabe der folgenden Bestimmungen erfolgen. FOr die Erteilung des Obereinstimmungszertifikats und die FremdOberwachung einschliefslich der dabei durchzufohrenden ProduktprOfungen hat der Hersteller des Bauprodukts eine hierfor anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hierfor anerkannte Oberwachungsstelle einzuschalten. Dem Deutschen for ist von der Zertifizierungsstelle eine Kopie des von ihr erteilten Obereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben. Dem Deutschen for ist zusatzlich eine Kopie des ErstprOfberichts zur Kenntnis zu geben. Werkseigene Produktionskontrolle Im Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzufohren. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Oberwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen. Die werkseigene Produktionskontrolle muss mindestens die in DIN EN 450_2 19 aufgefohrten Mafsnahrnen einschliefsen. Zusatzllch sind bei Mitverbrennung von pflanzlichem Material (z. B. Holzspane, Stroh, Olivenschalen und sonstige Pflanzenfasern), frischem Holz und kultivierter Biomasse mindestens einmal monatlich die Elemente gema~ Abschnitt , Tabelle 2, Zeilen 1 bis 7 zu bestimmen. Dabei ist die Einhaltung der Anforderungen gema~ Tabelle 2 nachzuweisen. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Die Aufzeichnungen mussen mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials und der Bestandteile, - Art der Kontrolle oder PrOfung, - Datum der Herstellung und der PrOfung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials oder der Bestandteile, - Ergebnis der Kontrollen und PrOfungen und, soweit zutreffend, Vergleich mit den Anforderungen und - Unterschrift des for die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fonf Jahre aufzubewahren und der for die FremdOberwachung eingeschalteten Oberwachungsstelle vorzulegen. Sie sind dem Deutschen for und der zustandiqen obersten Bauaufsichtsbeh6rde auf Verlangen vorzulegen. Bei ungenogendem PrOfergebnis sind vom Hersteller unverzoglich die erforderlichen Mafsnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anford,~e~r ~~~ nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit Obereins. enden ausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch óglich t zum Nachweis der Mangelbeseitigung erforderlich - die betreffende PrOfung u erzoglich zu wiederholen. 1J. eutscb li" es T, DIN EN 450-2: Flugasche tur Beton - Teil 2: Konformitatsbewertung; Deuts e ~ ENlStilUt 450-2:2005 ech/lik 7
7 Seite 7 von 7 I 23. Januar FremdOberwachung Im Herstellwerk ist die werkseigene Produktionskontrolle durch eine FremdOberwachung reqelrnafsiq zu OberprOfen, mindestens jedoch zweimal jahrlich. Im Rahmen der FremdOberwachung ist eine ErstprOfung des Bauprodukts durchzufohren, sind Proben zu entnehmen und zu profen und konnen auch Proben for StichprobenprOfungen entnommen werden. Die Probenahme und PrOfungen obliegen jeweils der anerkannten Oberwachungsstelle. Die FremdOberwachung ist nach DIN EN 450_2 19 durchzufohren, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird. Zusatzlich zu den in DIN EN genannten PrOfungen sind bei Mitverbrennung von pflanzlichem Material (z. B. Holzspane, Stroh, Olivenschalen und sonstige Pflanzenfasern), frischem Holz und kultivierter Biomasse mindestens zweimal jahrlich die Elemente gema~ Abschnitt , Tabelle 2, Zeilen 1 bis 7 zu bestimmen. Dabei ist die Einhaltung der Anforderungen gema~ Tabelle 2 nachzuweisen. Die Ergebnisse der Zertifizierung und FremdOberwachung sind mindestens fonf Jahre aufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierungsstelle bzw. der Oberwachungsstelle dem Deutschen for und auf Verlangen der zustandiqen obersten Bauaufslchtsbehorde vorzulegen. 3 Bestimmungen fur die Austuhrunq FOr die Verwendung der Flugasche for Beton "Betoment OP" gelten die Bestimmungen von DIN EN in Verbindung mit DIN : bzw. der DAfStb-Richtlinie "Verwendung von Flugasche nach DIN EN 450 im Betonbau?". Dr.-Ing. Wilhelm Referatsieiter Hintzen 20 Deutscher Ausschuss for Stahlbeton - DAfStb im DIN Deutsches for Normung e.v. (Hrsg.): DAfStb-Richtlinie "Verwendung von Flugasche na ch DIN EN 450 im Betonbau" - September Berlin: Beuth, 1996 (Vertriebs-Nr ).
Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:2013-03
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrDIßt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z II /15
DIßt Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der
MehrTel.: +49 30 78730-0 Fax: +49 30 78730-320 E-Mail: dibt@dibt.de. SCHOTT Technical Glass Solutions GmbH Otto-Schott-StraBe 13, 07745 Jena
DIBt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Deutsches Institut fur Bautechnik ANSTALT DES OFFENTLICHEN RECHTS ZUlassungsstelle fur Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prufamt Mitglied der Europaischen
MehrDEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. Dezember 2001 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 206 Telefax: (0 30) 7 87 30 320 GeschZ.: IV 45-1.19.11-194/01
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola
MehrA Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4
Seite 2 von 11 Seiten Inhaltsverzeichnis A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Besondere Bestimmungen... 4 1 Gegenstand und Anwendungsbereich... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2 Anwendungsbereich... 4 2 Eigenschaften
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr.
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001/14001 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur
MehrAbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen IP-BWU03-1-16.5.235
M ~A. r""~ MPA STUTTGART Otto.Graf.lnstitut Materialprüfungsanstalt. UniversitätStuttgart AbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis
MehrGehungsdauer vom:15. November2011 bis: 27. September 2016. Zulassungsnummer: z-158.10-15
Zulassungsstelle lür Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prülamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getrag6ne Anstalt des öffentlichen Rechls Mitglied der [OTA, der UEAtc und derwftao Datum: 15.1
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Nr. P - BWU 02-63 (P-IV 013)
Versuchsanstalt für Stahl, Holz und Steine Amtliche Materialprüfungsanstalt Leitung: Univ.-Prof. Dr.-Ing. Hans Joachim Blaß Univ.-Prof. Dr.-Ing. Thomas Ummenhofer KIT-Campus Süd Versuchsanstalt für Stahl,
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-22-MPANRW-5731-SG-K
Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund Postfach: 44285 Dortmund Telefon (02 31) 45 02-0 Telefax (02 31) 45 85 49 E-Mail: info@mpanrw.de Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis-Nummer: P-22-MPANRW-5731-SG-K
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001/14001 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Unterputz-Thermostatarmatur
MehrEinhandmischer-Spültischarmatur der Firma BLANCO GmbH + Co. KG Serie BLANCOQUATURA. Art.-Nr. 517186
tüv Rneinland LGA Products GmbH Nach DIN EN ISO/lEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1 524. 11 TÜVRheinland@ rgatdl Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Einhandmischer-Spültischarmatur
MehrMFPA Leipzig GmbH Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für Baustoffe, Bauprodukte und Bausysteme
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für Baustoffe, Bauprodukte und Bausysteme Geschäftsbereich V - Tiefbau Prof. Dr.-Ing. Olaf Selle Arbeitsgruppe 5.1 - Bauwerksabdichtung. Prüfzeugnis Nummer:
MehrMerkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren
MehrDIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /14. Geltungsdauer vom: 16. Dezember 2014 bis: 16.
DIBt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der
MehrI. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben
Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der
MehrEG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017
Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund-Aplerbeck Telefon (0231) 4502-480 Telefax (0231) 4502 586 Internet www.mpanrw.de EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 BPR 0017 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen
MehrTechnisches Baurecht in Baden-Württemberg
Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige
MehrZ Dezember 2014
30.01.2015 I 53-1.9.1-1/15 Z-9.1-435 31. Dezember 2014 31. Dezember 2019 Schmid Schrauben Hainfeld GmbH Landstal 10 3170 HAINFELD ÖSTERREICH Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein
MehrGeltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:
Akkreditierungskriterien für Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten entsprechend Anhang V BauPVO (305/2011) beteiligt sind Produktzertifizierungsstellen
MehrRC-Beton und die Anforderungen an die RC-Gesteinskörnung
Stoffstrommanagement Bau- und Abbruchabfälle Impulse für Rheinland-Pfalz RC-Beton und die Anforderungen an die RC-Gesteinskörnung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit Technische Universität Kaiserslautern
MehrBrennstoffmissbrauch in Hausbrandfeuerstätten - Holzbrennstoffe -
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Brennstoffmissbrauch in Hausbrandfeuerstätten - Holzbrennstoffe - Dr. Karl-Josef Geueke LANUV Fachbereich 68 Wallneyer Straße 6, 45130
MehrDIEt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Geltungsdauer. Zulassungsnummer: Z-6.20-1852
fur Zulassungsstelle fur Bauprdukte und Bauarten Bautechnisches Prufamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vm Bund und den Landern gemeinsam getragene Anstalt des bffentlichen Rechts Mitglied der
MehrDIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN
DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe MERKBLATT für die Außerbetriebnahme von Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender, brennbarer
MehrRezyklierter Beton. Stand der Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung in Deutschland
Rezyklierter Beton Stand der Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung in Deutschland Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schnell Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit Dipl.-Ing. Julia Scheidt Technische Universität Kaiserslautern
MehrFachgespräch Geringfügigkeitsschwelle für Vanadium
Fachgespräch Geringfügigkeitsschwelle für Vanadium am, Umweltbundesamt, Berlin Dr.-Ing. Klaus Mesters/RA Reinhard Fischer Folie 1 Untersuchungsprogramm BRB Duisburg/ 30 RC-Baustoffe 1. Probenahme gemäß
MehrAuszug aus der TSH System-Information
Seite 1 von 5 Auszug aus der TSH System-Information 7.3 Schallschutz 7.3.1 Verwendungszweck 7.3.2 Verwendung nach Landesbauordnung 7.3.3 Verwendbarkeit von Schallschutztüren 7.3.4 Verwendbarkeitsnachweis
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-10/0358
Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de
MehrAkkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) ARGE Umwelt-Hygiene Ges.m.b.H. / (Ident.Nr.: 0233)
1 2 3 4 5 6 7 AA 032 DIN 38402-11 DIN 38402-13 DIN 38402-18 DIN 38402-19 DIN 38404-3 DIN 38404-4 2006-02 Bestimmung des Kaliumpermanganat-Index mit Fließanalyse und spektrometrischer Detektion 2009-02
Mehrsvssass ZERTI FIKAT Hersteller 2442-CPR- 1090-1.00064. SVS. 20 L 5.00 L Arthur Weber AG Wintersried 7
svssass ZERTI FIKAT Konform ität der werkse i gene n Prod u ktionskontro I le 2442-CPR- 1090-1.00064. SVS. 20 L 5.00 L Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
MehrDer Prüfingenieur in der Tragwerksplanung
Der Prüfingenieur in der Tragwerksplanung Dipl.-Ing. (FH) Christian Heer I ngeni eur bür o f ür Baust at i k Obering. Prof. Dipl.-Ing.(TU) Dieter Beyer Prüfingenieur für Standsicherheit der Fachrichtungen
MehrERTIFIKAT 2451-CPR-EN1O9O-2014.0424OO1. REMA Anlagenbau GmbH. Rudolf-Diesel-Weg 26
ZERTIFIKAT ISO 9001:2008 DEKRA Certification GmbH bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen R E M A An l a g e n b a u G m b H Zertifizierter Bereich: Konstruktion, Produktion und Errichtung von Sortier-
MehrHistorische technische Regelwerke für den Beton-, Stahlbetonund Spannbetonbau
Historische technische Regelwerke für den Beton-, Stahlbetonund Spannbetonbau Bemessung und Ausführung Frank Fingerloos (Hrsg.) Ernst & Sohn W i l e y C o m p a n y 1 Geschichte der Betonbaunormung in
MehrVortrag Aktionskreis Energie 09.09.2014
Vortrag Aktionskreis Energie 09.09.2014 EnEV 2014: Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz eingehalten werden. DIN 4108-2 2013-2: Durch Mindestanforderungen
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER
MehrONR Gesteinskörnungen im Bauwesen Leitfaden für die Erstellung von Leistungserklärungen ICS
ICS 93.120 ONR 23130 Gesteinskörnungen im Bauwesen Leitfaden für die Erstellung von Leistungserklärungen Aggregates for construction Guideline for the preparation of declarations of performance Agrégats
MehrSchweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh Merkblatt zur Erteilung einer Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09 Klasse B,
MehrTore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften
Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1 Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Warum europäische Normen? Die Europäische Union hat zum Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit
MehrMerkblatt zur Erteilung einer Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09. Klasse B, C, D, E
Merkblatt zur Erteilung einer Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09 Klasse B, C, D, E (vormals Kleiner und Großer Eignungsnachweis) Die Grundlagen für dieses Merkblatt
MehrÜberprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG
Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:
MehrTech-News Nr. 2013/04 (Stand )
Tech-News Nr. 2013/04 (Stand 10.07.2013) Massivbau Dr.-Ing. Hermann Ulrich Hottmann Prüfingenieur für Bautechnik VPI Taubentalstr. 46/1 73525 Schwäbisch Gmünd DIN EN 1992-1-1 (EC2) Massivbau Betonstahl
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis der Eignung zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660-1/-2:2006-12
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis der Eignung zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660-1/-2:2006-12 Hersteller: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Betriebsinhaber:
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d W o h n e n Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrAntrag auf Zertifizierung/ laufende Überwachung der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) nach EN
Antrag auf Zertifizierung/ laufende Überwachung der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) nach EN 1090-1 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN HERSTELLER Name des Herstellers (vollständige Firmenbezeichnung
MehrAusführung von Betonbauteilen
16. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer 4. September 2013 Ausführung von Betonbauteilen Anforderungen an Planung, Herstellung und Bauausführung von Tragwerken aus Beton
MehrGmbH-Geschäftsführer (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT)
MehrAkkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944)
1 2000/9/EG*2000/9/EC*2000/9/ 2000-03 Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Sicherheitsbauteile Anhang V CE Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr 2 2014/33/EU*2014/33/EU*2014/
MehrAusführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen
1 Anlagen nach WHG Ausführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen Lagern Abfüllen Umschlagen Herstellen WHG- Anlagen Verwenden Ingenieurbüro UAP Dipl.-Ing. Michael Neukert Grimmstraße 9 36381 Schlüchtern
MehrZertifizierungsprogramm
Zertifizierungsprogramm Barrierefreie Planungen, Bauten und Produkte nach DIN 18040-1 DIN 18040-2 DIN 18040-3 (Stand: Juli 2015) DIN CERTCO Alboinstraße 56 D-12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49
MehrAutoren/Herausgeber: Peter Schmidt / Nils Oster / Uwe Morchutt. Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Praxisgerechte Bauwerksabdichtungen Autoren/Herausgeber: Peter Schmidt
MehrTechnische Informationen
Dokument : TI-SB Datum : 01/06 Änd.Stand : 01 Seite : 1 von 5 Ausgangslage Die europäische Normung soll dem Ziel dienen, den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu fördern. Die
MehrVerordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel
Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt) Änderung
MehrBGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die
MehrWelche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz?
Seite 1 von 7 ift Rosenheim Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz? Das müssen Sie beachten bei der zukünftigen CE- Kennzeichnung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen!
MehrDer Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen
Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Deutscher Mauerwerkskongress 20. Januar 2016 in Darmstadt Gerhard Breitschaft Einfluss Europas auf d. Bauordnungsrecht
MehrKurzbericht Monitoring der potentiellen Staubdeposition - Bodenuntersuchungen
PN: 551034018 Norgam Erweiterung der Mineralstoffdeponie im ehem. Tagebau Alversdorf Umweltverträglichkeitsstudie Seite 1 von 5 Verteiler: Kurzbericht Monitoring der potentiellen Staubdeposition - Bodenuntersuchungen
MehrWorkshop Krantechnik Oelsnitz, 26.+27.10.2011
Workshop Krantechnik Oelsnitz, 26.+27.10.2011 Seminar S10 Ausführung von Tragwerken nach DIN EN 1090 Die neue Stahlbaunorm Referent: Dipl.-Ing (FH) Gregor Neudel IWE; Betriebsleiter Werk Falkenstein www.bangkran.de
MehrLED Lampen. Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx. diam consult, Wien
Konformitätsnachweis für Leuchten mit LED Lampen Ergänzung zum Vortrag: Konformitätsnachweis gemäß Niederspannungs und EMV Richtlinie in der Praxis Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx diam consult, Wien www.diamcons.com
MehrInstandsetzung von WEA-Fundamenten Fachliche und Baurechtliche Aspekte
Instandsetzung von WEA-Fundamenten Fachliche und Baurechtliche Aspekte 18. Windenergietage, Rheinsberg, 12.11.2009 Von der IHK zu Lübeck ö.b.u.v. Sachverständiger für Betontechnologie, Betonschäden, Instandsetzung
MehrEuropäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006
Seite 1 von 5 TÜV Rheinland LGA Products - Information 05/2016 Inhalt und Umfang von Konformitätserklärungen Entsprechend des Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände,
MehrNewsletter 19 / 01. Die Eurocodes Ausgabe für Deutschland. Prof. Dr.-Ing. Alfons Goris
Newsletter 19 / 01 Die Eurocodes Ausgabe für Deutschland Prof. Dr.-Ing. Alfons Goris II 15. April 2011 Die Eurocodes Ausgabe für Deutschland 1 Vorwort Die Einführung der europäischen Normung im konstruktiven
MehrZertifikate sind Konformitätsbescheinigungen im Sinne 89/106/EWG bzw. 305/2011/EG und AD2000.
1 Geltungsbereich und Definition Die Prüf- und Zertifizierungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen und die Erteilung von Zertifikaten für Produkte, wiederkehrende Produktprüfungen (WKP) und
MehrEG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD Türöffner ASSA ABLOY
EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0193 Gemäß der Richtlinie 89/106/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-10/0255
Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de
MehrDer Europäische Abfallkatalog ab 2002
Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen
MehrEG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0027
EG KONFORMITÄTSZERTIFIKAT 0432 CPD 0027 Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über
MehrEuropäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte
Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare
MehrZ Juli 2012
24.07.2012 II 35-1.55.31-16/12 Z-55.31-450 24. Juli 2012 24. Juli 2017 REWATEC GmbH Bei der Neuen Münze 11 22145 Hamburg Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Polyethylen; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb
MehrAnsprechpartner: Telefon: Rhein-Erft-Kreis Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 1.
Antragsteller: Datum: Ansprechpartner: Telefon: Rhein-Erft-Kreis Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen
MehrProduktstatus für güteüberwachte Recycling-Baustoffe. Dipl.-Ing. Thorsten Humberg GBH-Gesellschaft für Baustoff-Aufbereitung und Handel mbh
Produktstatus für güteüberwachte Recycling-Baustoffe Dipl.-Ing. Thorsten Humberg GBH-Gesellschaft für Baustoff-Aufbereitung und Handel mbh Inhalte 1. Bayerische Position im Vollzug - Bauabfallentsorgung,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrInformationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz
Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz
MehrA N T R A G A U F E R W E R B der ordentlichen MITGLIEDSCHAFT in der. Fragebogen Nr...
A N T R A G A U F E R W E R B der ordentlichen MITGLIEDSCHAFT in der Geschäftsstelle: Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg Postanschrift: Postfach 14 19, 61284 Bad Homburg Wirtschafts- und Arbeitgeberverband
MehrZertifizierungsprogramm
Zertifizierungsprogramm Kleinkläranlagen; Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung nach DIN 4261-1 (Stand: Oktober 2011) DIN CERTCO Alboinstraße 56 D-12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49 30 7562-1141
MehrGültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG
1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz
MehrMERKBLATT für die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten
Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 560 Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe Weimarplatz 4 99423 Weimar Postfach 2249 99403 Weimar (0361) 3773-7282, 7283, 7284, 7288 MERKBLATT für die staatliche
MehrZertifizierung nach EN1090 EXC1, 2 & 3. EN 1090 - Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken
Seite: 1 von 12 EN 1090 - Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken Die Thalhammer Metallbau AG wird durch die gbd Zert GmbH (Notified Body Nummer 2397) für die Bescheinigung zum Schweissen von Stahlbauten
MehrVerpackungsrichtlinie interkontinental
ID800999 Version1 27.02.2013 123 Verantwortung Allgemeine Vorgaben für die... ordnungsgemäße Verpackung 4 Bauteilspezifische Korrosionsschutzmaßnahmen Anforderungen... 3 567 Einfuhrvorschriften Glossar
MehrZulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange
Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange erlassen vom Börsenrat am 1. Dezember 2009 veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 56/2009 am 11. Dezember 2009 Erster Abschnitt: Zulassung
Mehr- 1 - Anlage 3 Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter
- 1 - Anlage 3 Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter 1. Geltungsbereich Diese Hinweise gelten für Verpackungen,
MehrDIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?
Referent: Roland Latteier Vortragsgliederung Einführung Details der Norm Ausblick Roland Latteier 2 Einführung DIN EN 1090-Reihe besteht aus 3 Teilen Teil 1: Teil 2: Technische Regel für die Ausführung
MehrHerstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen
Stand: November 2014 Merkblatt: Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände des
MehrRichtlinie für die Erteilung einer Genehmigung zum Führen des. DIN-Prüf- und Überwachungszeichens
Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbh Richtlinie für die Erteilung einer Genehmigung zum Führen des DIN-Prüf- und Überwachungszeichens (Stand Mai 2002) Der in diesem Dokument verwendete Begriff "Genehmigung
MehrMerkblatt. Seetagebücher und Reiseplanung. in der Sportschifffahrt
Merkblatt Seetagebücher und Reiseplanung in der Sportschifffahrt Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-98/0004
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrEingangsformel. 1 Begriffsbestimmung, Anwendungsbereich. MMilchPulvAbsV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung über den Absatz von Magermilchpulver aus öffentlicher Lagerhaltung zur Denaturierung, zur Verarbeitung zu Mischfutter und zur Ausfuhr sowie über die Lieferung von Magermilchpulver im Rahmen
MehrAls Nachweis zur Richtigkeit der Verbindungspreisberechnung nach 5 TKV ist der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Vfg.6/2001, Amtsbl.1/01 Mitteilung zur Erbringung des Nachweises gemäß 5 Telekommunikations- Kundenschutzverordnung (TKV) TKV 5 richtet sich an Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit
MehrErklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten
Erklärung zu den Umwelteigenschaften von Ricoh Produkten Stand: Juli 2013 Alle seit dem 1. April 2007 von Ricoh in Deutschland in Verkehr gebrachten bildgebenden Systeme, deren Ersatzteile sowie die dazugehörigen
MehrRegelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V
Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf
MehrAluminium. Eisen. Gold. Lithium. Platin. Neodym
Fe Eisen Al Aluminium Li Lithium Au Gold Pt Platin Nd Neodym Zn Zink Sn Zinn Ni Nickel Cr Chrom Mo Molybdän V Vanadium Co Cobalt In Indium Ta Tantal Mg Magnesium Ti Titan Os Osmium Pb Blei Ag Silber
MehrAnforderungen an Beschläge für den Einsatz in Feuerund Rauchschutzabschlüssen sowie in Flucht- und Rettungswegen
Seite 1 von 3 I. Dokumenteninformationen Dipl.-Ing. (FH) Prüfstellenleiter ift Zentrum Türen-Tore-Sicherheit Anforderungen an Beschläge für den Einsatz in Feuer- und Rauchschutzabschlüssen sowie in Flucht-
MehrVerzeichnis Eingeführte Technische Baubestimmungen (entsprechend 3 Abs. 3 MBO)
Verzeichnis Eingeführte Technische Baubestimmungen (entsprechend 3 Abs. 3 MBO) Hinweise für die Anwendung (zur.) = Norm oder Richtlinie durch den Regelsetzer ersatzlos zurückgezogen oder durch Folgeausgabe
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D PL
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11142 01 04 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.12.2014 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.01.2015 Urkundeninhaber:
MehrChemikalienrichtlinie
natureplus e.v. Grundlagenrichtlinie 5001 Ausgabe: April 2015 zur Vergabe des Qualitätszeichens Seite 2 von 5 Das natureplus -Qualitätszeichen soll in besonderem Maße dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit
MehrAntrag zur Erteilung der Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Hannover Niederlassung der GSI mbh Abteilung Qualitätssicherung Am Lindener Hafen 1 30453 Hannover Antrag zur Erteilung der Herstellerqualifikation zum Schweißen
Mehr