Fachvortrag zu EMAS / Grüner Hahn -Zertifizierung, W. Becker
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- Adolph Mann
- vor 8 Jahren
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1 1_ Sehr geehrte Damen und Herren. Vorab meinen Dank das ich Ihnen hier in der Fachgruppe für kirchliche Tagungshäuser einen kleinen Fachvortrag zum Tema: Zertifizierung nach EMAS oder Grüner Hahn vortragen kann und darf. 2_ Mein Name ist Willi Becker ich bin kirchlicher Umweltberater -auditor und -revisor Sie wissen ja, die Kirche und ihre Institutionen sind einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Sie als einer der größten Arbeitgeber bedingt auch über IHRE Tagungshäuser, beteiligen sich an dem Verkehrsstrom in Deutschland, indem die Mitarbeitenden erst einmal zum Arbeitsplatz fahren, sowie viele Besucher bzw. Gäste zu Tagungen oder zur Synoden kommen und Kongresse abgehalten werden. 3_ Nicht zu vernachlässigen ist hierbei das Mobilitätsverhalten, nicht nur wenn an den jeweiligen Sonntagen Gottesdienste gefeiert werden. Nein- Kirchen und deren kirchliche Tagungshäuser stellen also neben der Industrie einen wichtigen Partner für die Realisierung eines treibhausgasneutralen Deutschlands dar. Einer der zentralen Aufgaben wird in Zukunft sein wie es gelingt, die Ergebnisse der Klimaschutzkonzepte langfristig in die Arbeit der jeweiligen kirchl i- chen Einrichtung zu integrieren. Die Energiepolitik hilft Ihnen dabei sich die wichtigsten Ziele und Ansprüche immer wieder deutlich zu machen. 4_ Daher möchte ich Ihnen den kleinen Unterschied zwischen EMAS und Grüner Hahn oder auch beides aus meiner Sicht etwas näher bringen. Die einzelnen Spezifizierungen werde ich direkt bei der Vorstellung von EMAS gegenüber Grünen Hahn kommentieren. Sollten Sie Fragen haben dann fragen Sie, ich möchte nicht dass hier etwas unbeantwortet bleibt. EMAS heißt: Eco - Management and Audit Scheme Grüner Hahn heißt: Grüner Hahn und in einigen anderen Landeskirchen oder auch Bistümer wird ER auch Grüner Gockel genannt. Hier in der EKHN wurde sich auf Grüner Hahn geeinigt. Beides EMAS oder Grüner Hahn heißt soviel wie: Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Oder auch: Einführung eines Umweltmanagementsystem. Beide haben wie Sie im Kleeblatt sehen, die gleiche Vorgehensweise bzw. die gleiche Grundlage und diese Grundlage steht in der (EG) Verordnung Nr / 2009) EMAS ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, welches Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. 1
2 Grüner Hahn ist auch ein freiwilliges Umweltmanagementsystem für Kirchengemeinden und für kirchliche Einrichtungen. Es wurde von der Evangelischen Landeskirche Württemberg gemeinsam mit KATE entwickelt und ist besonders auf die Belange von Kirchengemeinden und deren Einrichtungen abgestimmt. Das heißt beispielsweise: der Grüne Hahn basiert mehr auf ehrenamtlichen Strukturen, legt großen Wert auf Ressourcensparen, jedoch auch auf die Umweltkommunikation und allgemein auf die indirekten Umweltauswirkungen, wie bei EMAS. KATE ist für Umwelt & Entwicklung der Experte und Partner sofern es um individuelle Strategien zum Thema Nachhaltigkeit geht. Seit 1997 setzt KATE mit professioneller Beratung erfolgreiche und anspruchsvolle Konzepte im Energie- und Umweltmanagement sowie im Nachhaltigkeitsmanagement um. Damit das alles überprüft werden kann, sollte dies von einem unabhängigen Umweltgutachter oder unabhängigen Umweltrevisor geprüft werden. Nicht das man IHNEN das nicht glauben würde! Was Sie dort alles festgestellt und festgehalten haben. Nein- Es sollte halt alles einheitlich und nachvollziehbar sein. Nicht das es uns so geht wie beim ADAC, dass alles im Nachgang nichts mehr wert ist. Zur Auswahl des Gutachters kommen wir aber später. Bis jetzt unterscheidet sich EMAS zum Grünen Hahn nur in der Form: Das EMAS ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union ist. Der Grüne Hahn hingegen ist ein freiwilliges Umweltmanagementsystem für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen in der EKD und genauso auch in den Bistümern. Also ist der Grüne Hahn ein speziell für kirchliche Einrichtungen entwickeltes Umweltaudit, das aber zugleich die Standards des europäischen Öko-Audits EMAS (III) erfüllt. Bis hierhin ist es eigentlich egal ob Sie nach EMAS oder Grünen Hahn zertifiziert werden möchten. Es kommt also nur auf die Außenwirkung an. 5_ SIE müssen vor allem erst einmal klären ob SIE überhaupt ein Umweltmanagement in Ihrem Betrieb einführen möchten oder nicht. Wir gehen jetzt mal davon aus, dass Sie ein Umweltmanagement einführen. Das heißt, Sie haben erst einmal die Idee. 6_ Damit die Idee auch angestoßen wird, benötigen Sie von der Geschäftsleitung einen Beschluss. In diesem Beschluss muss eindeutig stehen, dass Sie ein Umweltmanagement einführen möchten und benennen einen Umweltbeauftragten. Der Umweltbeauftragte hat die Aufgabe einen Umweltausschuss zu gründen, der für die Einführung des Umweltmanagements zuständig ist. 2
3 7_ Der Umweltausschuss sucht sich einen Umweltauditor, es kann auch ein kirchlicher Umweltauditor sein. Der kirchliche Umweltauditor erklärt dem Umweltausschuss die Vorgehensweise und die Möglichkeiten, ob eine Zertifizierung nach EMAS oder Grüner Hahn möglich ist. Sie entscheiden später in welcher Form Sie gerne zertifiziert werden möchten bzw. wie die Zertifizierung erfolgen soll. Der nicht kirchliche Umweltauditor setzt eine Validierung nach EMAS oder verschiedentliche DIN-Zertifizierungen z. B. ISO oder auch ISO voraus. Der erste Unterschied zwischen EMAS und Grüner Hahn wird sich jetzt das erste Mal bemerkbar machen. Der Auditor nach EMAS rechnet in der Regel pro Sitzungsstunde mit netto 75,00 Euro zzgl. Fahrtkosten und Auslagen ab. Der kirchliche Umweltauditor nach Grünem Hahn rechnet die Sitzungsstunde mit netto 60,00 Euro zzgl. Fahrtkosten und Auslagen ab. Und der ehrenamtliche kirchliche Umweltauditor rechnet bei Kirchengemeinden die Sitzungsstunde mit 15,00 Euro als Aufwandsentschädigung zzgl. Fahrtkosten und Auslagen ab. 8_ Der Umweltauditor überreicht dem Umweltteam eine Art Wegweiser oder auch das Grüne Buch in dem alle weiteren Schritte beschrieben sind. Es beginnt die Projektvorbereitung und das Umweltteam informiert die Geschäftsleitung, damit diese alle Geschäftsfreunde, die Landeskirche und die Gäste gegebenenfalls auch die Gemeinde informieren kann. 9_ Es beginnt die Projektvorbereitung, es wird eine Einladung zur Mitwirkung ausgesprochen, wobei sich alle beteiligen können. Es wird Ausschau nach möglichen Mitarbeiter/innen für das Umweltteam gehalten. 10_ Es wird ein Umweltorganigramm mit Zuständigkeiten erstellt, damit jeder weiß - wer - was - macht. 11_ Das Umweltteam plant eine Auftaktveranstaltung, also eine kleine Feier mit Beteiligung und Information, damit jetzt jeder wirklich weiß, was Sie im Betrieb vorhaben. Der Umweltauditor wird eingeladen, es werden Materialien von anderen Betrieben, die bereits schon eine Validierung gemacht haben, geordert und eingeschaut. 12_ Die ersten Ideen zum Umweltprogramm werden gesammelt und aufgelistet. Wenn bis hierhin noch nicht passiert, dann müsste das Umweltteam jetzt gegründet werden. Ab hier werden Sie feststellen, dass die Öffentlichkeitsarbeit einen großen Platz im Umweltmanagement einnimmt. 13_ Es wird jetzt die Schöpfungsleitlinie entworfen - möglichst mit Beteiligung der Mitarbeiter oder in Gemeinden auch mit den Gemeindegliedern. 3
4 Die Schöpfungsleitlinie wird von der Geschäftsleitung beschlossen und im Anschluss veröffentlicht. 14_ Jetzt beginnt die Bestandsaufnahme, auch hier macht der Umweltauditor die Einführung. Es werden die Umweltrelevanten Bereiche festgelegt. Der Umweltauditor erläutert die Erfassungsbögen gegenüber dem Umweltausschuss. Der Umweltausschuss legt die Vorgehensweise fest. Es beginnt die Datenerfassung der festgelegten Bereiche. 15_ Für die weitere Vorgehensweise ist jetzt auch wichtig eine Überprüfung der Rechts- und Sicherheitskonformität durchzuführen. Sie treten weiterhin mit den Lieferanten in einen Dialog, Sie überprüfen Ihre Beschaffungsorganisation. 16_ Die ersten Verbrauchs-Daten werden gesammelt und gelistet, es erfolgt die Aufbereitung der Verbrauchs-Daten -Strom - Wasser - Gas usw. Die Verbrauchs-Daten werden in ein Formblatt eingetragen, dass nennt man dann Umweltkennzahlen. 17_ Der Umweltauditor nimmt mit Ihnen eine Bewertung der Ergebnisse bzw. der Umweltkennzahlen vor. 18_ Weitere Ideen fürs Umweltprogramm werden ab jetzt ständig und weiterhin mit aufgenommen. Eine ständige Präsentation der Ergebnisse wird im Umweltteam dargestellt und weiter ausgearbeitet. 19_ Diese Ergebnisse werden dann wiederum veröffentlicht. Bis hierhin sollten die gesammelten und möglichen Maßnahmen (basierend auf dem Ergebnis der Umweltbestandsaufnahme und der Auftaktveranstaltung) in einem Umweltprogramm dargestellt werden können. 20_ Das Umweltteam organisiert, prüft mit dem Umweltauditor die Maßnahmen, die Bewertung, die Auswahl und die Reihenfolge. Es wird jetzt das Umweltprogramm mit konkreten Zielen vereinbart, es werden Maßnahmen, Fristen, Verantwortlichkeiten festgelegt und die Gelder für die Zertifizierung geprüft. 21_ Das Umweltprogramm wird durch die Geschäftsleitung verabschiedet und veröffentlicht. Mit der Umsetzung des Umweltprogramms kann schon angefangen werden. 4
5 Und ständig wird die Verantwortlichkeit im Umweltorganigramm überprüft. Es wird geprüft und sichergestellt, dass eine kontinuierliche Verbesserung stattfinden kann. 22_ Jetzt sind Sie bereits soweit, dass eine Umweltbetriebsprüfung bzw. ein Internes Audit ausgeführt werden kann. Hier ist eine regelmäßige Kommunikation mit allen Beteiligten sehr wichtig. Es werden regelmäßige Information an die Besucher, bei Kirchengemeinden an die Gemeindeglieder auch über Schautafeln, Öko-Tipps und vielem mehr gegeben. Weitere Öffentlichkeitsarbeiten gehören bis hierhin immer noch dazu. Jetzt kommen wir zu einem Punkt wo Sie sich entscheiden müssen. Wollen Sie alle 3 Jahre zertifiziert bzw. revalidiert werden? Oder Wollen Sie alle 4 Jahre zertifiziert bzw. revalidiert werden? Beim 3 Jahresrhythmus müssen Sie nach der Validierung 2 Jahre ein internes Audit durchführen und die Umwelterklärung bzw. den Umweltbericht einreichen. Diese Umwelterklärungen bzw. die Umweltberichte brauchen nicht vom Gutachter für gültig erklärt zu werden. Nach 3 Jahren findet dann eine erneute Umweltprüfung durch den Umweltgutachter oder kirchlichen Umweltrevisor statt. Beim 4 Jahresrhythmus müssen Sie im 1-ten Jahr und im 3-ten Jahr ein internes Audit ausführen und im 2-ten Jahr und im 4-ten Jahr die Umwelterklärung bzw. den Umweltbericht neu einreichen und für gültig erklären zu lassen. Hier stellt sich erneut die Frage: Wollen Sie nach EMAS oder Grüner Hahn zertifiziert werden. Wollen Sie nach dem Grünen Hahn zertifiziert werden, müssen Sie jetzt mit dem Umweltbericht (GH) anfangen. Wollen Sie nach EMAS zertifiziert werden, müssen Sie jetzt mit der Umwelterklärung (EMAS) anfangen. 23_ Also Umweltbericht = Grüner Hahn Oder Umwelterklärung = EMAS Der Umweltbericht oder die Umwelterklärung ist von der Geschäftsleitung zu genehmigen. Alle relevanten Unterlagen werden überprüft, gesammelt und ins grüne Buch eingeheftet. Jetzt wird es Zeit einen unparteiischen Umweltgutachter oder einen unparteiischen Umweltrevisor zu suchen. Umweltgutachter = EMAS Umweltrevisor = Grüner Hahn Bei EMAS finden Sie einen Umweltgutachter beim Umweltgutachterausschuss (UGA) Der Umweltgutachtersausschuss ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums. Als zentrale Einheit (Multi-Stakeholder-Forum) führt der UGA unterschiedliche Interessengruppen im Bereich Umweltmanagement zusammen und setzt sich weiterhin aktiv für die Umsetzung und Verbreitung des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS ein. Aufgaben, Zusammensetzung und Zuständigkeiten der UGA sind im Umweltauditgesetz geregelt. Beim Grünen Hahn finden Sie einen Umweltrevisor zum Beispiel beim 5
6 Verband für kirchliches Umweltmanagement (VKUM). Der VKUM ist ebenfalls ein unabhängiges Beratungsgremium und dem Netzwerk Kirchliches Umweltmanagement (KirUm) angeschlossen. Als zentrale Einheit führt auch KirUm unterschiedliche Interessengruppen im Bereich Umweltmanagement zusammen und setzt sich aktiv für die Umsetzung und Verbreitung des europäischen Umweltmanagementsystems, wie bei EMAS, ein. Aufgaben, Zusammensetzung und auch die Zuständigkeiten sind im gleichen Umweltauditgesetz geregelt. Über 50 Landeskirchen, Diözesen, Bistümer, Freikirchen, Kirchliche Einrichtungen und einzelne Kirchengemeinden haben sich im Netzwerk KirUm zusammengeschlossen, um das Thema Kirchliches Umweltmanagement gemeinsam weiter voranzutreiben. Über 700 Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen in Deutschland haben bei sich ein Umweltmanagementsystem installiert und befinden sich ständig mitten im Prozess. Der Unterschied zwischen EMAS und Grüner Hahn liegt auch in den Gebühren. Zertifizierung nach EMAS kostet ca ,00 Euro Zertifizierung nach Grüner Hahn ca. 500,00 Euro Die Fahrt- und Auditorenkosten kommen noch oben drauf! Hier ist die Entscheidung die Sie treffen müssen. EMAS oder Grüner Hahn 24_ Bei der Überprüfung und Zertifizierung ist ab jetzt wieder egal, ob Sie nach EMAS oder Grüner Hahn zertifiziert werden möchten, da beide Gutachter dieselbe Vorgehensweise haben. Vor der Gültigkeitserklärung des Umweltberichtes oder der Umwelterklärung ist im Rahmen einer Begutachtung, man nennt dies ein Validierungsaudit, von der Kirchengemeinde oder der kirchlichen Einrichtung nachzuweisen, dass das Umweltmanagementsystem die vereinbarten Forderungen des Grünen Hahns oder der EMAS erfüllt. 25_ Die Validierung ist bis zur Gültigkeitserklärung oder auch bis zur 1. Umweltprüfung des Umweltberichts oder der Umwelterklärung in Teilschritten untergliedert: Als erstes werden eine Systembeurteilung und ein Auditplan erstellt. Es werden die Unterlagen gesichtet und geprüft. Dabei ist es das Ziel zu untersuchen, ob: das Umweltmanagementsystem der Kirchengemeinde / der kirchlichen Einrichtung gemäß Grüner Hahn oder nach EMAS dargelegt ist, grundsätzlich erkennbar ist, dass es in der Gemeinde / in der kirchlichen Einrichtung angewendet wird, die von der Leitung wahrzunehmenden Aufgaben und deren Verantwortung nachvollziehbar sind, die relevanten Umweltauswirkungen, die gesetzlichen und sonstigen Forderungen hinreichend erfasst und bewertet werden, der Entwurf des Umweltberichts bzw. Umwelterklärung die formalen Forderungen erfüllt. 6
7 Zur Unterlagenprüfung sind von der Kirchengemeinde bzw. der kirchlichen Einrichtung folgende Dokumente einzureichen: Darlegung der Umweltpolitik / der Schöpfungsleitlinien und des Umweltprogramms mit Ziele und Maßnahmen, Das Organigramm mit Namen der wichtigsten Funktionsträger / innen, Das Umweltmanagementhandbuch oder das Grüne Buch, Das Umweltprogramm für die nächsten 36 oder 48 Monate, Die Berichte über interne Audits, ggf. Umweltprüfung, Die Liste der intern festgestellten Abweichungen und getroffenen Korrekturmaßnahmen, Der Entwurf des Umweltberichts oder der Umwelterklärung. Die Unterlagenprüfung findet vor der Begehung statt. Falls notwendig, findet auch eine Voruntersuchung in der Kirchengemeinde oder in der kirchlichen Einrichtung statt. Die Ergebnisse der Unterlagenprüfung und Voruntersuchung werden in einem Kurzbericht, Abweichungen in Abweichungsberichten dargelegt. Sofern Abweichungen festgestellt wurden, kann die Begutachtung vor Ort erst vollzogen werden, wenn diese durch wirksame Korrekturmaßnahmen behoben worden sind. Dies ist dem kirchlichen Umweltrevisor oder dem Umweltgutachter innerhalb von maximal drei Monaten im Rahmen einer weiteren (Nach-) Begutachtung (Nachaudit) nachzuweisen. Hier sollte man bedenken, eine Vor- und Nachbegutachtung wird gesondert in Rechnung gestellt. Daher sollte jetzt vom Umweltteam alles bis zur Validierung noch einmal überprüft werden. Die Vorbereitung über Rechtsaudit Leistungsaudit Managementaudit bis hin zur Bewertung der Umweltauswirkung. Dann kann auch der Bericht zur 1. Umweltprüfung erstellt werden. Die festgelegten Ziele und das Umweltprogramm werden ständig aktualisiert, neu festgelegt und festgeschrieben. 26_ Es wird der Auditplan zwischen kirchlichem Umweltrevisor oder Umweltgutachter mit dem Umweltteam abgestimmt. Im Zuge der Unterlagenprüfung (und gegebenenfalls Voruntersuchung) wird das Validierungsaudit (Begutachtung vor Ort) geplant. Der kirchliche Umweltrevisor oder Umweltgutachter erstellt gemeinsam mit der Kirchengemeinde bzw. der kirchlichen Einrichtung das Programm. Der kirchliche Umweltrevisor oder Umweltgutachter kann bei der Begutachtung vor Ort jederzeit davon abweichen. 27_ Die Validierung erfolgt im Rahmen einer Begutachtung vor Ort in allen relevanten Bereichen (Validierungsaudit). Ziel ist es zu beurteilen, ob: die umweltpolitischen Ziele und die Regeln des Umweltmanagementsystems in der Kirchengemeinde / der kirchlichen Einrichtung verstanden und in der Praxis umgesetzt werden, der Zielfindungs- und Verbesserungsprozess umgesetzt wird, alle bedeutsamen Umweltauswirkungen erfasst und regelmäßig bewertet 7
8 werden, gesetzliche und behördliche Forderungen erfüllt werden, die Geschäftsabläufe hinsichtlich ihrer relevanten Umweltauswirkungen hinreichend beherrscht werden, Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen geplant und umgesetzt werden, die Aussagen des Umweltberichts oder der Umwelterklärung nachvollziehbar sind und dem Grünen Hahn oder EMAS entsprechen. Zur Untersuchung werden folgende Methoden angewendet: Befragung der Gemeindeleitung / Leitung der kirchlichen Einrichtung, sowie des Umweltteams und der haupt- sowie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen (Interviews), Einsicht in relevante Vorgabe- und Aufzeichnungsunterlagen, insbesondere in die Umweltprüfung / Umweltbetriebsprüfung, Begehung und stichprobenweise Untersuchungen in der alltäglichen Praxis (am Arbeitsplatz); Prüfung des Zahlenwerks des Umweltberichts oder der Umwelterklärung. Die Ergebnisse werden von dem kirchlichen Umweltrevisor oder Umweltgutachter in einem Abschlussgespräch vorgestellt, an dem die Gemeinde- / Einrichtungsleitung und alle einbezogenen Menschen teilnehmen sollten. Dabei werden die positiven Eindrücke und die festgestellten Abweichungen und Beobachtungen dargelegt. Die von der Kirchengemeinde / kirchlichen Einrichtungen vorgesehenen Korrekturmaßnahmen können dabei diskutiert werden. Soweit keine Verstöße gegen die Verordnung vorliegen und keine Einwände gegen den Entwurf des Umweltberichtes oder der Umwelterklärung bestehen, wird der Umweltbericht oder die Umwelterklärung durch den Umweltgutachter oder den kirchlichen Umweltrevisor für gültig erklärt. Die Ergebnisse werden nach Abschluss des Validierungsaudits in einem Auditbericht zusammengefasst. Verstöße gegen die Verordnung werden in Abweichungsberichten festgehalten, die - zum Zeichen der sachlich richtigen Feststellung - vom Beauftragten der Kirchengemeinde oder der kirchlichen Einrichtung zu unterzeichnen sind. Verstöße liegen dann vor, wenn die Forderungen nach dem Grünen Hahn oder EMAS grundsätzlich nicht erfüllt sind, dass Managementsystem bzw. Elemente des Managementsystems noch nicht funktionswirksam sind, oder gesetzliche und andere Forderungen nicht erfüllt werden. Eine Validierung ist erst möglich, wenn von der Kirchengemeinde oder der kirchlichen Einrichtung wirksame Korrekturmaßnahmen durchgeführt worden sind und von dem kirchlichen Umweltrevisor oder Umweltgutachter eine diesbezügliche Nachbegutachtung (Nachaudit) erfolgreich abgeschlossen wurde. 8
9 Eine Beobachtung ist dabei eine Feststellung, die als Anstoß für Verbesserungsmaßnahmen zu verstehen ist, aber keine Abweichung vom EMAS oder Grünen Hahn darstellt. Die kirchlichen Umweltrevisoren unterschreiben den Umweltbericht der Umweltgutachter unterschreibt die Gültigkeitserklärung, die Bestandteil des Umweltberichtes oder der Umwelterklärung sein soll, wenn keine Einwendungen bestehen, direkt vor Ort. Bei den Umweltgutachtern ist das unterschiedlich, einige unterschreiben eben vor Ort, manche unterschreiben später und schicken Ihnen die Gültigkeitserklärung mit der Post zu. 28_ Weiterhin erhalten Sie eine Berichterstattung. Nach dieser Prüfung können Sie jetzt Ihr Unternehmen registrieren lassen: Nach EMAS bei der zuständigen IHK Nach Grünem Hahn bei der Landeskirche hier EKHN Die Registrierung der Organisation / des Standortes erfolgt auf Antrag der Kirchengemeinde oder der kirchlichen Einrichtung bei der zuständigen Registrierungsstelle. Somit liegt dies nicht in der Zuständigkeit der / des kirchlichen Umweltrevisors oder Umweltgutachters. Entscheiden Sie sich, dass Ihr Unternehmen nach EMAS zertifiziert wird, können Sie sich auch zusätzlich bei der Landeskirche hier EKHN anmelden und Sie erhalten auf Antrag den Grünen Hahn dazu. Der Zyklus beginnt von vorne. Es findet eine jährliche Überprüfung und Aktualisierung durch das Umweltteam statt. Man nennt so etwas ein internes Audit. Nach 3 oder 4 Jahren wird eine erneute Revalidierung ausgeführt. 29_ Das heißt: ab jetzt wird der beschriebene Zyklus wieder in Gang gesetzt. Das Revalidierungsaudit muss jeweils und spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt abgeschlossen sein. So als wenn Ihr Fahrzeug zum TÜV muss. Wie Sie an unserem Kleeblatt erkennen können, sind am Anfang und am Ende die meisten Aktivitäten. Es ist absolut zu meistern. Es ist alles sehr interessant und informativ. Es bringt Sie weiter voran. Wie heißt es doch so schön: Der weiteste Weg fängt mit dem ersten Schritt an 30_ Sie haben die Entscheidung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 9
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