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1 Zavod za gradbeništvo Slovenije Slowenisches Institut für Bauwesen Dimičeva 12, 1000 Ljubljana, Slovenija Tel.: +386 (0) Fax: +386 (0) član EOTA EOTA-Mitglied Europäische Technische Zulassung ETA-12/0033 [Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt das Original ist in slowenischer Sprache] Komercialno ime Handelsbezeichnung Imetnik soglasja Zulassungsinhaber MSL Schwerlastanker MUNGO Befestigungstechnick AG Bornfeldstrasse Olten Switzerland Tip gradbenega proizvoda in njegova predvidena uporaba Zulassungsgegenstand und Verwendungszweck Torzijsko kontrolirano zatezno kovinsko sidro iz galvansko pocinkanega jekla velikosti M6, M8, M10, M12 in M16 za vgradnjo v razpokani in nerazpokani beton Kraftkontrolliert spreizender Dübel aus galvanisch verzinktem Stahl in den Größen M6, M8, M10, M12 und M16 zur Verankerung im gerissenen und ungerissenen Beton Veljavnost Validity od from do to Proizvodni obrat Manufacturing plant To soglasje zamenjuje: Diese Zulassung ersetzt: To Evropsko tehnično soglasje vsebuje Diese Europäische technische Zulassung enthält Mungo 2 ETA-12/0033 veljavno od do ETA-12/0033 gültig vom bis strani vključno z 8 prilogami, ki so sestavni del tega soglasja 16 Seiten mit 8 Anhängen, die Bestandteil dieser Zulassung sind Evropska organizacija za tehnična soglasja Europäische Organisation für technische Zulassung

2 Page 2 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt I RECHTSGRUNDLAGE UND ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1. Diese europäische technische Zulassung ist vom Slowenischen Institut für Bauwesen (ZAG Ljubljana) erteilt in Übereinstimmung mit: der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 1, geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG des Rates 2 und durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 ; dem Gesetz über Bauprodukte (ZGPro) 4 ; den Gemeinsamen Verfahrensregeln für die Beantragung, Vorbereitung und Erteilung von europäischen technischen Zulassungen, gemäß dem Anhang zur Entscheidung 94/23/EG der Kommission 5 ; der Leitlinie für die europäische technische Zulassung für "Metalldübel zur Verankerung im Beton - Teil 2: Kraftkontrolliert spreizende Dübel", ETAG Das Slowenishes Institut für Bauwesen ist berechtigt zu prüfen, ob die Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung erfüllt werden. Diese Prüfung kann im Herstellwerk erfolgen. Der Inhaber der europäischen technischen Zulassung bleibt jedoch für die Konformität der Produkte mit der europäischen technischen Zulassung und deren Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck verantwortlich. 3. Diese europäische technische Zulassung darf nicht auf andere als die auf Seite 1 aufgeführten Hersteller oder Vertreter von Herstellern oder auf andere als die auf Seite 1 dieser europäischen technischen Zulassung genannten Herstellwerke übertragen werden. 4. Das Slowenisches Institut für Bauwesen kann diese europäische technische Zulassung widerrufen, insbesondere nach einer Mitteilung der Kommission aufgrund von Art.5 Abs.1 der Rihtlinie 89/106/EWG. 5. Diese europäische technische Zulassung darf auch bei elektronischer Übermittlung nur ungekürzt wiedergegeben werden. Mit schriftlicher Zustimmung des Slowenisches Institut für Bauwesen kann jedoch eine teilweise Wiedergabe erfolgen. Eine teilweise Wiedergabe ist als solche zu kennzeichnen. Texte und Zeichnungen von Werbebroschüren dürfen weder im Widerspruch zu der europäischen technischen Zulassung stehen noch diese missbräuchlich verwenden. 6. Die europäische technische Zulassung wird von der Zulassungsstelle in ihrer Amtssprache erteilt. Diese Fassung entspricht der in der EOTA verteilten Fassung. Übersetzungen in andere Sprachen sind als solche zu kennzeichnen Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 40 vom 11. Februar 1989, S. 12 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 220 vom 30. August 1993, S. 1 Amtsblatt der Europäischen Union L 284 vom 31. Oktober 2003, S. 1 Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 52/00 und Nr. 110/02 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 17 vom 20. Januar 1994, S. 34

3 Page 3 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt II BESONDERE BESTIMMUNGEN DER EUROPÄISCHEN TECHNISCHEN ZULASSUNG 1 Beschreibung des Produkts und des Verwendungszwecks 1.1 Beschreibung des Bauprodukts Der MSL Schwerlastanker in den Größen M6, M8, M10, M12 und M16 ist ein Dübel aus galvanisch verzinktem Stahl, der in ein Bohrloch gesetzt und durch kraftkontrollierte Verspreizung verankert wird. Im Anhang 1 und 4 sind Produkt und Einbauzustand dargestellt. 1.2 Verwendungszweck Der Dübel ist für Verwendungen vorgesehen, bei denen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit und die Nutzungssicherheit im Sinne der wesentlichen Anforderungen 1 und 4 der Richtlinie 89/106/EWG zu erfüllen sind und bei denen ein Versagen der Verankerungen zu einer Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und/oder erheblichen wirtschaftlichen Folgen führt. Der Dübel darf nur für Verankerungen unter vorwiegend ruhender oder quasi-ruhender Belastung in bewehrtem oder unbewehrtem Normalbeton der Festigkeitsklasse von mindestens C20/25 und höchstens C50/60 nach EN 206-1:2003 verwendet werden. Er darf im gerissenen und ungerissenen Beton verankert werden. Der Dübel ist nur im Beton in Innenräumen zu verwenden. Der Dübel darf für Verankerungen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit gestellt werden, verwendet werden. Die Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung beruhen auf einer angenommenen Nutzungsdauer des Dübels von 50 Jahren. Die Angaben über die Nutzungsdauer können nicht als Garantie des Herstellers ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl der richtigen Produkte im Hinblick auf die erwartete wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten. 2 Merkmale des Produkts und Nachweisverfahren 2.1 Merkmale des Produkts Der Dübel entspricht den Zeichnungen und Angaben der Anhänge 1 zu 4. Die in den Anhängen 3 und 4 nicht angegebenen Werkstoffkennwerte, Abmessungen und Toleranzen des Dübels müssen den in der technischen Dokumentation 6 dieser europäischen technischen Zulassung festgelegten Angaben entsprechen. Die charakteristischen Werte für die Bemessung der Verankerungen sind in den Anhängen 5 und 6 angegeben. Die charakteristischen Werte für die Bemessung der Verankerungen in Bezug auf die Feuerwiderstandsfähigkeit sind in den Anhängen 7 und 8 angegeben. Sie gelten für die Verwendung in einem System, das den Anforderungen einer bestimmten Feuerwiderstandsklasse genügen muss. Jeder Dübel ist mit dem Handelsnamen, der Gewindegröße und der maximalen Dicke des Anbauteils gekennzeichnet. 6 Die technische Dokumentation dieser europäischen technischen Zulassung ist beim Slowenischen Institut für Bauwesen hinterlegt und, soweit diese für die Aufgaben der in das Verfahren der Konformitätsbescheinigung eingeschalteten zugelassenen Stellen bedeutsam ist, den zugelassenen Stellen auszuhändigen.

4 Page 4 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt Zum Beispiel: MSL 15/20 Der Dübel darf nur als Befestigungseinheit verpackt und geliefert werden. 2.2 Nachweisverfahren Die Beurteilung der Brauchbarkeit des Dübels für den vorgesehenen Verwendungszweck hinsichtlich der Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit und die Nutzungssicherheit im Sinne der wesentlichen Anforderungen 1 und 4 erfolgte in Übereinstimmung mit der "Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton", Teil 1 "Dübel - Allgemeines" und Teil 2 "Kraftkontrolliert spreizende Dübel, auf der Grundlage der Option 1. Die Beurteilung des Dübels für den vorgesehenen Verwendungszweck in Bezug auf die Feuerwiderstandsfähigkeit erfolgte entsprechend dem Technical Report TR 020 "Beurteilung von Verankerungen im Beton hinsichtlich der Feuerwiderstandsfähigkeit". 3 Bewertung und Bescheinigung der Konformität und CE-Kennzeichnung 3.1 System der Konformitätsbescheinigung Gemäß Entscheidung 96/582/EG der europäischen Kommission 7 ist das System 1 der Konformitätsbescheinigung anzuwenden. Dieses System der Konformitätsbescheinigung ist im Folgenden beschrieben: System 1: Zertifizierung der Konformität des Produkts durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle aufgrund von: (a) (b) 3.2 Zuständigkeiten Aufgaben des Herstellers: ( werkseigener Produktionskontrolle; (2) zusätzlicher Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan; Aufgaben der zugelassenen Stelle: (3) Erstprüfung des Produkts; (4) Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle; (5) laufender Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle Aufgaben des Herstellers Werkseigene Produktionskontrolle Der Hersteller muss eine ständige Eigenüberwachung der Produktion durchführen. Alle vom Hersteller vorgegebenen Daten, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen festzuhalten. Die werkseigene Produktionskontrolle hat sicherzustellen, dass das Produkt mit dieser europäischen technischen Zulassung übereinstimmt. Der Hersteller darf nur Rohstoffe Bestandteile verwenden, die in der technischen Dokumentation dieser europäischen Zullasung aufgeführt sind. Vor der Verwertung sind die Rohstoffe Bestandteile durch den Hersteller zu überprüfen und zu kontrollieren. Der 7 Amblatt de Europäischen Gemeinschaften L 198/31 vom

5 Page 5 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt Hersteller hat auch die vom Rohstofflieferanten zur Verfügung gestellten Kontrolldokumentation zu überprüfen (Vergleich mit den Nennwerten), was die Kontrolle der Abmessungen und die Bestimmung der Werkstoffeigenschaften (z.b. Zugfestigkeit, Härte,...) mit einbezieht. Der Hersteller hat an den einzelnen Teilen des Dübels Folgendes zu überprüfen: Abmessungen der einzelnen Teile: Schraube (Gewinde, Länge, Schlüsselgröße, Kennzeichnung); Spreizhülse (Länge, Stärke, Größe); Gewindekonus (Gewinde, Durchmesser); Sechskantmutter (Gewinde, Schlüsselgröße, Höhe); Unterlegscheibe (Durchmesser, Stärke). Materialeigenschaften: Schraube (Streckgrenze und Engfestigkeit); Spreizhülse (Härte); Konus (Härte); Sechskantmutter (Prüflast oder Härte); Unterlegscheibe (Härte). Visuelle Kontrolle der Richtigkeit der Verpackung und der Komplettierung der Dübel. Die werkseigene Produktionskontrolle muss mit dem Kontrollplan, der Teil der technischen Dokumentation dieser europäischen technischen Zulassung ist, übereinstimmen. Der Kontrollplan ist im Zusammenhang mit dem vom Hersteller betriebenen werkseigenen Produktionskontrollsystem festgelegt und beim Slowenischen Institut für Bauwesen hinterlegt 8. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind festzuhalten und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Kontrollplans auszuwerten Sonstige Aufgaben des Herstellers Der Hersteller hat auf der Grundlage eines Vertrags eine Stelle, die für die Aufgaben nach Abschnitt 3.1 für den Bereich der Dübel zugelassen ist, zur Durchführung der Maßnahmen nach Abschnitt 3.3 einzuschalten. Hierfür ist der Kontrollplan nach den Abschnitten und vom Hersteller der zugelassenen Stelle vorzulegen. Der Hersteller hat eine Konformitätserklärung abzugeben mit der Aussage, dass das Bauprodukt mit den Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung übereinstimmt Aufgaben der zugelassenen Stelle Die zugelassene Stelle hat die folgenden Aufgaben in Übereinstimmung mit den im Kontrollplan durchzuführen: - Erstprüfung des Produkts, - Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle, - Laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle. 8 Der Prüfplan ist ein vertraulicher Bestandteil der Dokumentation dieser europäischen technischen Zulassung und wird nur der in das Konformitätsbescheinigungsverfahren eingeschalteten zugelassenen Stelle ausgehändigt. Siehe Abschnitt

6 Page 6 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt Die zugelassene Stelle hat die wesentlichen Punkte ihrer oben angeführten Maßnahmen festzuhalten und die erzielten Ergebnisse und die Schlussfolgerungen in einem schriftlichen Bericht zu dokumentieren. Die vom Hersteller eingeschaltete zugelassene Zertifizierungsstelle hat ein EG- Konformitätszertifikat mit der Aussage zu erteilen, dass das Produkt mit den Bestimmungen dieser europäischen technischen Zulassung übereinstimmt. Wenn die Bestimmungen der europäischen technischen Zulassung und des zugehörigen Kontrollplans nicht mehr erfüllt sind, hat die Zertifizierungsstelle das Konformitätszertifikat zurückzuziehen und unverzüglich das Slowenische Institut für Bauwesen zu informieren. 3.3 CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist auf jeder Verpackung der Dübel anzubringen. Hinter den Buchstaben "CE" sind ggf. die Kennnummer der zugelassenen Zertifizierungsstelle anzugeben sowie die folgenden zusätzlichen Angaben zu machen: Kennummer der zugelassenen Zertifizierungsstelle; Name des Herstellers und Herstellerkennung; die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde; Nummer des EC-Konformitätszertifikates für das Produkt; Nummer der europäischen technischen Zulassung; Nummer der Leitlinie für europäische technische Zulassungen; Nutzungskategorie (ETAG Option ; Größe. 4 Annahmen, unter denen die Brauchbarkeit des Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck positiv beurteilt wurde 4.1 Herstellung 4.2 Einbau Die europäische technische Zulassung wurde für das Produkt auf der Grundlage abgestimmter Daten und Informationen erteilt, die beim Slowenischen Institut für Bauwesen hinterlegt sind und der Identifizierung des beurteilten und bewerteten Produkts dienen. Änderungen am Produkt oder am Herstellungsverfahren, die dazu führen könnten, dass die hinterlegten Daten und Informationen nicht mehr korrekt sind, sind vor ihrer Einführung dem Slowenischen Institut für Bauwesen mitzuteilen. Das Slowenische Institut für Bauwesen wird darüber entscheiden, ob sich solche Änderungen auf die Zulassung und folglich auf die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung auf Grund der Zulassung auswirken oder nicht, und ggf. feststellen, ob eine zusätzliche Beurteilung oder eine Änderung der Zulassung erforderlich ist Bemessung der Verankerungen Die Brauchbarkeit des Dübels ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben: Die Bemessung der Verankerungen erfolgt in Übereinstimmung mit der "Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton", Anhang C, Verfahren A, für kraftkontrolliert spreizende Dübel unter der Verantwortung eines auf dem Gebiet der Verankerungen und des Betonbaus erfahrenen Ingenieurs. Unter Berücksichtigung der zu verankernden Lasten sind prüfbare Berechnungen und Konstruktionszeichnungen angefertigt.

7 Page 7 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt Auf den Konstruktionszeichnungen ist die Lage des Dübels (z. B. Lage des Dübels zur Bewehrung oder zu den Auflagern, usw.) angegeben. Bei der Bemessung von Verankerungen unter Brandbeanspruchung sind die Bestimmungen des Technical Report TR 020 "Beurteilung von Verankerungen im Beton hinsichtlich der Feuerwiderstandsfähigkeit" zu beachten. Die maßgebenden charakteristischen Dübelkennwerte sind in den Anhang 7 für charakteristische Zugtragfähigkeit unter Brandeanspruchung und in den Anhang 8 für charakteristische Quertragfähigkeit unter Brandeanspruchung angegeben. Die Bemessungsmethode gilt für eine einseitige Brandbeanspruchung des Bauteils. Bei mehrseitiger Brandbeanspruchung kann die Bemessungsmethode nur angewendet werden, wenn der Randabstand des Dübels c 300 mm beträgt Einbau der Dübel Von der Brauchbarkeit des Dübels kann nur dann ausgegangen werden, wenn folgende Einbaubedingungen eingehalten sind: Einbau durch entsprechend geschultes Personal unter der Aufsicht des Bauleiters; Einbau nur so, wie vom Hersteller geliefert, ohne Austausch der einzelnen Teile; Einbau nach den Angaben des Herstellers und den Konstruktionszeichnungen mit den angegebenen Werkzeugen; Die Dicke der Anschlusskonstruktion entspricht der erforderliche Dicke Werte der Dübel; Überprüfung vor dem Setzen des Dübels, ob die Festigkeitsklasse des Betons, in den der Dübel gesetzt werden soll, nicht niedriger ist als die Festigkeitsklasse des Betons, für den die charakteristischen Tragfähigkeiten gelten; Einwandfreie Verdichtung des Betons, z. B. keine signifikanten Hohlräume; Reinigung des Bohrlochs vom Bohrmehl; Einhaltung der effektiven Verankerungstiefe; Einhaltung der festgelegten Rand- und Achsabstände ohne Minustoleranzen. Anordnung der Bohrlöcher ohne Beschädigung der Bewehrung; Bei Fehlbohrungen: Anordnung eines neuen Bohrlochs in einem Abstand, der mindestens der doppelten Tiefe der Fehlbohrung entspricht, oder in geringerem Abstand, wenn die Fehlbohrung mit hochfestem Mörtel verfüllt wird und wenn sie bei Quer- oder Schrägzuglast nicht in Richtung der aufgebrachten Last liegt; Aufbringen des im Anhang 4 angegebenen Drehmoments mit einem überprüften Drehmomentenschlüssel.

8 Page 8 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt Verpflichtungen des Herstellers Es ist Aufgabe des Herstellers, dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten über die Besonderen Bestimmungen nach den Abschnitten 1 und 2 einschließlich der Anhänge, auf die verwiesen wird, sowie den Abschnitten und unterrichtet werden. Diese Information kann durch Wiedergabe der entsprechenden Teile der europäischen technischen Zulassung erfolgen. Darüber hinaus sind alle Einbaudaten auf der Verpackung und/oder einem Beipackzettel, vorzugsweise bildlich, anzugeben. Die erforderlichen Mindestdaten sind: Bohrerdurchmesser; Gewindedurchmesser; maximale Dicke der Anschlusskonstruktion; minimale effektive Verankerungstiefe; Drehmoment; Angaben über den Einbauvorgang einschließlich Reiningung des Bohrlochs, vorzugsweise durch bildliche Darstellung; Hinweis auf erforderliche Setzwerkzeuge; Herstelllos. Alle Angaben müssen in deutlicher und verständlicher Form erfolgen. Leitende Fachfrau: Mag. univ. Dipl. Ing. Dušica Drobnič Dienststelle für technische Zulassungen: Mag. univ. Dipl. Ing. Franc Capuder

9 Page 9 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt Typ S mit Schraube (SH) Kennzeichnung: Herstellerkennung - Handelsbezeichnung Bohrernennendurchmesser / max. Anbauteildicke (und linie für minimale Verankerungstiefe und maximale Anbauteildicke) e.g.: MSL Ø15/20 Typ B mit Gewindebolzen Typ SK mit Senkkopfschraube Spreizhülse für M16 L = Länge des Dübels (mm) t fix = Anbauteildicke (mm) d 0 = Bohrernennendurchmesser (mm) h nom = minimale Montagetiefe (mm) = effektive Verankerungstiefe (mm) h ef d f h 1 h min T inst = Durchgangsloch im anzuschließenden Anbauteil (mm) = Bohrlochtiefe (mm) = Mindestbauteildicke (mm) = Drehmemoment (Nm) MSL Schwerlastanker Produkt und Anwendungsbereich Anhang 1 der europäischen technischen Zulassung ETA 12/0033

10 Page 10 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt MSL-S (typ SH) (6) MSL-B 7 8 MSL-SK 9 1 Konus 2 Spreizhülse 3 Drehsicherung 4 Distanzhülse 5 Sechskantmutter 6 Sechskantschraube 7 Unterlegscheibe 8 Gewindebolzen 9 Senkkopfschraube MSL Schwerlastanker Produkt und Komponenten Anhang 2 der europäischen technischen Zulassung ETA 12/0033

11 Page 11 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt Tabelle 1: Abmessungen Dübelgroße M6 M8 M10 M12 M16 Nenndurchmesser d nom [mm] minimale Montagetiefe h nom [mm] Länge des Dübels L [mm] t fix + 60 t fix + 70 t fix + 80 t fix t fix Typ S (SH)/B t fix,min [mm] Anbauteildicke Typ SK t fix,min [mm] Typ S (SH)/B/SK t fix,max [mm] Nenndurchmesser des Kopfes der Senkkopfschraube d sk [mm] Tabelle 2: Werkstoffe Teil Werkstoffe 1 Konus Gehärteter Stahl nach EN Spreizhülse M6 M12 Gehärteter Stahl nach EN M16 Stahl nach EN Drehsicherung Pa6 nach ISO 1874/1 4 Distanzhülse Stahl nach EN Sachskantmutter Stahl nach EN ) 6 Sechskantschraube Stahl nach EN ISO 898/1 Fkl. 8.8 (DIN 931 -DIN typ SH=großer Kopf) 7 Unterlegscheibe Stahl nach EN ISO 898/2 (DIN 934) Fkl.8 8 Gewindrbolzen Stahl nach EN ISO 898/1 Fkl Senkkopfschraube Stahl nach EN ISO 898/1 Fkl. 8.8 verzinkt 5µm nach EN ISO ) mit funktioneller Beschichtung MSL Schwerlastanker Abmessungen und Werkstoffe Anhang 3 der europäischen technischen Zulassung ETA 12/0033

12 Page 12 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt Tabelle 3: Montagenkennwerte Dübelgroße M6 M8 M10 M12 M16 Bohrernenndurchmesser d 0 [mm] Bohrerschneidendurchmesser d cut [mm] 10,45 12,50 15,5 18,5 24,55 Bohrlochtiefe h 1 [mm] minimum Montagetiefe h nom [mm] Effective Verankerungstiefe h ef [mm] Durchgangloch im anzuschließenden Anbauteil d f [mm] Dübellänge L mm] t fix + 60 t fix + 70 t fix + 80 t fix t fix Drehmoment T inst [Nm] Tabelle 4: Mindestbauteildicke und minimaler Achs- und Randabstand Dübelgroße M6 M8 M10 M12 M16 Mindestbauteildicke h min mm Minimaler Achabstand Minimaler Randabstand MSL Schwerlastanker Montagenkennwerte s min mm for c mm c min mm for s mm Anhang 4 der europäischen technischen Zulassung ETA 12/0033

13 Page 13 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt Tabelle 5: Charakteristische Werte bei Zugbeanspruchung Bemessungsverfahren A M6 M8 M10 M12 M16 Stahlversagen Charakteristische Tragfähigkeit N Rk,s kn Teilsicherheitsbeiwert Ms - 1,5 herausziehen Charakteristische Tragfähigkeit im ungerissenen Beton C20/25 N Rk,p kn Charakteristische Tragfähigkeit im gerissenen Beton C20/25 N Rk,p kn Teilsicherheitsbeiwert Mp - 1,5 3) 2) 2) 2) 2) 2) Betonausbruch und Spalten Effective verankerungstiefe h ef mm Achsabstand s cr,n = s cr,sp mm 3 x h ef Randabstand c cr,n = c cr,sp mm 1,5 x h ef Teilsicherheitsbeiwert Mc = MSp - 1,5 3) Sofern andere nationale Regelungen fehlen Herausziehen ist nicht maßgebend Der Montagesicherheitsbeiwert 2 = 1,0 in enthalten M6 M8 M10 M12 M16 Erhöhungsfaktoren für N Rk,p für gerissenen und ungerissenen Beton Tabelle 6: verschiebungen unter Zuglast c C30/37-1,22 c C40/50-1,41 c C50/60-1,55 C20/25 C50/60 Ungerissenen Beton M6 M8 M10 M12 M16 M6 M8 M10 M12 M16 Zuglast N kn 7,7 10,9 13,2 19,8 23,6 7,7 13,9 20,4 30,7 36,6 zugehörige N mm 0,47 0,81 0,30 0,25 0,20 0,68 1,06 0,60 0,54 0,40 Verschiebungen N0 mm 2,38 2,49 1,99 1,12 2,15 2,38 2,49 1,99 1,12 2,15 Gerissenen Beton M6 M8 M10 M12 M16 M6 M8 M10 M12 M16 Zuglast N kn 4,3 5,7 7,6 11,9 16,9 6,6 8,9 11,8 18,5 26,2 zugehörige Verschiebungen N mm 1,21 0,83 1,25 0,98 0,96 1,40 1,39 0,93 1,36 1,33 N0 mm 2,38 2,49 1,99 1,12 2,15 2,38 2,49 1,99 1,36 2,15 2) MSL Schwerlastanker Bemessungsverfahren A, charakteristische Werte für Zugbeanspruchung, Verschiebungen Anhang 5 der europäischen technischen Zulassung ETA 12/0033

14 Page 14 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt Tabelle 7: Charakteristische Werte bei Qerbeanspruchung Bemessungsverfahren A M6 M8 M10 M12 M16 Stahlversagen ohne Hebelarm Charakteristische Quertragfähigkeit V Rk,s kn Teilsicherheitsbeiwert Ms - 1,25 Stahlversagen mit Hebelarm Charakteristische Quertragfähigkeit M 0 Rk,s Nm Teilsicherheitsbeiwert Ms - 1,25 Betonausbruch auf der lastabgewandenten Seite Faktor in Gleichung (5.6) der ETAG, anhang C, k - 1,0 2, ,5 2) Mc betonkantenbruch Wirksame Dübellänge bei Querkraft l f mm Wirksamer Außendutchmesser d nom mm Teilsicherheitsbeiwert Mc - 1,5 2) 2) Sofern andere nationale Regelungen fehlen Der Montagesicherheitsbeiwert 2 = 1,0 in enthalten Tabelle 8: Verschiebungen unter Querlast M6 M8 M10 M12 M16 Querlast V kn 8,0 14,9 24,0 28,6 55,4 zugehörige Verschiebungen N mm 1,39 1,94 2,71 1,69 2,69 N0 mm 2,09 2,91 4,07 2,54 4,04 MSL Schwerlastanker Anhang 6 Bemessungsverfahren A, charakteristische Werte für Querbeanspruchung, Verschiebungen der europäischen technischen Zulassung ETA 12/0033

15 Page 15 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt Tabelle 9: Charakteristische Zugtragfähigkeit unter Brandbeanspruchung im gerissenen und ungerissenen Beton C20/25 bis C50/60 Bemessungsverfahren A Feuerwiderstandsdauer = 30 minuten M6 M8 M10 M12 M16 Stahlversagen Charakteristische Zugtragfähigkeit N Rk,s,fi,30 kn 0,2 0,37 0,87 1,69 3,14 Herausziehen Charakteristische Zugtragfähigkeit N Rk,p,fi,30 kn 2,25 3,00 4,00 6,25 8,88 Betonversagen Charakteristische Zugtragfähigkeit N Rk,c,fi,30 kn 3,03 4,81 6,61 13,08 17,55 Feuerwiderstandsdauer = 60 minuten M6 M8 M10 M12 M16 Stahlversagen Charakteristische Zugtragfähigkeit N Rk,s,fi,60 kn 0,18 0,33 0,75 1,26 2,36 Herausziehen Charakteristische Zugtragfähigkeit N Rk,p,fi,60 kn 2,25 3,00 4,00 6,25 8,88 Betonversagen Charakteristische Zugtragfähigkeit N Rk,c,fi,60 kn 3,03 4,81 6,61 13,08 17,55 Feuerwiderstandsdauer = 90 minuten M6 M8 M10 M12 M16 Stahlversagen Charakteristische Zugtragfähigkeit N Rk,s,fi,90 kn 0,14 0,26 0,58 1,10 2,04 Herausziehen Charakteristische Zugtragfähigkeit N Rk,p,fi,90 kn 2,25 3,00 4,00 6,25 8,88 Betonversagen Charakteristische Zugtragfähigkeit N Rk,c,fi,90 kn 3,03 4,81 6,61 13,08 17,55 Feuerwiderstandsdauer = 120 minuten M6 M8 M10 M12 M16 Stahlversagen Charakteristische Zugtragfähigkeit N Rk,s,fi,120 kn 0,10 0,18 0,46 0,84 1,57 Herausziehen Charakteristische Zugtragfähigkeit N Rk,p,fi,120 kn 1,80 2,40 3,20 5,00 7,10 Betonversagen Charakteristische Zugtragfähigkeit N Rk,c,fi,120 kn 2,42 3,85 5,29 10,46 14,04 Achsabstand Randabstand s cr,n mm 4 h ef s min mm c cr,n mm 2 h ef c min = 2 h ef; c c min mm min 300mm und 2 h ef bei Brandbeanspruchung von mehr als einer seite Sofern andere nationale Regelungen fehlen, wird für Brandbeanspruchung ein Sicherheitsbeiwert von M,fi = 1,0 empfohlen. MSL Schwerlastanker Anhang 7 Bemessungsverfahren A: Charakteristische Zugtragfähigkeit unter Brandbeaspruchung der europäischen technischen Zulassung ETA 12/0033

16 Page 16 of ETA-12/0033, erteilt am Übersetzung in die deutsche Sprache wurde von ZAG Ljubljana angefertigt Table 10: Charakteristische Quertragfähigkeit unter Brandbeanspruchung im gerissenen und ungerissenen Beton C20/25 bis C50/60 - Bemessungsverfahren A Feuerwiderstandsdauer = 30 minuten M6 M8 M10 M12 M16 Stahlversagen ohne hebelarm Charakteristische Quertragfähigkeit V Rk,s,fi,30 kn 0,20 0,37 0,87 1,69 3,14 Stahlversagen mit hebelarm Charakteristische Biegemoment M 0 Rk,s,fi,30 Nm 0,15 0,37 1,12 2,62 6,66 Feuerwiderstandsdauer = 60 minuten M6 M8 M10 M12 M16 Stahlversagen ohne hebelarm Charakteristische Quertragfähigkeit V Rk,s,fi,60 kn 0,18 0,33 0,75 1,26 2,36 Stahlversagen mit hebelarm Charakteristische Biegemoment M 0 Rk,s,fi,60 Nm 0,14 0,34 0,97 1,96 5,00 Feuerwiderstandsdauer = 90 minuten M6 M8 M10 M12 M16 Stahlversagen ohne hebelarm Charakteristische Quertragfähigkeit V Rk,s,fi,90 kn 0,14 0,26 0,58 1,10 2,04 Stahlversagen mit hebelarm Charakteristische Biegemoment M 0 Rk,s,fi,90 Nm 0,11 0,26 0,75 1,70 4,33 Feuerwiderstandsdauer = 120 minuten M6 M8 M10 M12 M16 Stahlversagen ohne hebelarm Charakteristische Quertragfähigkeit V Rk,s,fi,120 kn 0,10 0,18 0,46 0,84 1,57 Stahlversagen mit hebelarm Charakteristische Biegemoment M 0 Rk,s,fi,120 Nm 0,08 0,19 0,60 1,31 3,33 Betonausbruch auf den lastabgewandten Seite k faktor k - 1,0 2,0 Nach Gleichung (5.6), ETAG 001, Annex C , muss der k factor von oben und der maßgebende N Rk,c,fi aus Tabelle 9 berücksichtig werden. Betonkantenbruch Der Ausgangwert V 0 Rk,c,fi für die charakteristische Tragfähigkeit in Beton C20/25 bis C50/60 unter Brandbeanspruchung läßt sich wie folgt berechnen: V 0 Rk,c,fi = 0,25 V 0 Rk,c ( R90) and V 0 Rk,c,fi = 0,20 V 0 Rk,c (R120) mit V 0 Rk,c charakteristische Tragfähigkeit im gerissenen Beton C20/25 bei normaler Temperatur nach ETAG 001, Annex C, Sofern andere nationale Regelungen fehlen, wird für Brandbeanspruchung ein Sicherheitsbeiwert von M,fi = 1,0 empfohlen. MSL Schwerlastanker Anhang 8 Bemessungsverfahren A: Charakteristische Quertragfähigkeit unter Brandbeaspruchung der europäischen technischen Zulassung ETA 12/0033

Europäische Technische Zulassung ETA-12/0006

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