1. Änderung der Studienordnung für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement der Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik "Alice Salomon"

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1 1. Änderung der Studienordnung für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement der Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik "Alice Salomon" Aufgrund von 61 BerlHG hat der Akademische Senat am die Studienordnung vom ( 3) geändert. Sie wurde gemäß 24 Abs. 4 BerlHG der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit Schreiben vom zur Kenntnis gegeben. 1 Ziel des Studiums (1) Ziel des Studiums ist es, den Studierenden durch berufsfeldorientierte Lehre und Studium eine umfassend angelegte und wissenschaftliche Qualifikation als Grundlage für die Berufsausübung in leitenden Tätigkeiten von Pflegeberufen in stationären oder ambulanten Einrichtungen zu vermitteln. (2) Das Studium soll die Studierenden insbesondere befähigen, - sich mit Pflege als Hochschulfach und Wissenschaft auseinanderzusetzen, - Pflege vor allem als Beziehungshandeln in fachlich und institutionell komplexen Kontexten zu verstehen, - die aufgrund verschiedener rechtlicher Vorschriften leitenden Pflegekräften übertragenen Aufgaben selbständig, eigenverantwortlich und kompetent wahrzunehmen, - problemorientiert und disziplinübergreifend die sozialwissenschaftlichen, die rechtlichen ebenso wie die betriebswirtschaftlichen und medizinischen Wissensgebiete verknüpfend, in Solidarität und Toleranz anderen gegenüber zu arbeiten, - die berufliche Praxis unter Einbeziehung übergreifender Fragestellungen, insbesondere die ärztlichen, pflegerischen und sozialen Hilfssysteme betreffend, und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden zu überprüfen und an der Entwicklung neuer Arbeitsformen und der Erschließung neuer Tätigkeitsfelder mitzuwirken, - sich unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Geschlechterforschung (gender studies) mit der eigenen geschlechtsspezifischen Rolle als Pflegende oder Pflegender in den Beziehungen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Patientinnen und Patienten auseinanderzusetzen.

2 - 2-2 Aufbau des Studiums (1) Das Studium dauert acht Semester (Regelstudienzeit) einschließlich eines Praxis- Semesters, der Dauer der Abschlußarbeit und des Prüfungsverfahrens. (2) Das Studium gliedert sich in: - ein Grundstudium von drei Semestern, das durch die Vorprüfung abgeschlossen wird, - ein Hauptstudium von fünf Semestern, das mit der Diplomprüfung abschließt. (3) Ein Praxis-Semester im Umfang von achtzig Arbeitstagen mit mindestens dreißig Zeitstunden pro Woche ist in das Hauptstudium integriert; es findet in der Regel im fünften Semester statt. Es wird durch Veranstaltungen an der Hochschule im Umfang von acht Semesterwochenstunden begleitet. Im Praktikum sollen insbesondere Managementerfahrungen erworben werden. Das Nähere regelt die Praxis-Semesterordnung. (4) Die Fächeraufteilung im Grund- und Hauptstudium sowie der Unterrichtsumfang der einzelnen Fächer sind verbindlich der Stundentafel (Lehrangebot s. 3) zu entnehmen, die Bestandteil dieser Studienordnung ist. (5) Das Grundstudium dient der Vermittlung wissenschaftlicher Grundkenntnisse und Methoden mit Bezug auf Pflege und Entwicklungen, Zielsetzungen und Arbeitsformen in den Berufsfeldern leitender Pflegekräfte in Institutionen der stationären oder der ambulanten Versorgung. Der Fächerkanon des Grundstudiums umfaßt ein breit angelegtes sozialwissenschaftlich ausgerichtetes Angebot mit Schwerpunkten in der Pflegewissenschaft und der Betriebswirtschaft/Gesundheitsökonomie. (6) Das Hauptstudium dient dem Erwerb von Handlungskompetenzen und vertieften Kenntnissen entsprechend dem Prinzip des exemplarischen Lernens in einem von den Studierenden gewählten Schwerpunktbereich. Das Hauptstudium ist als Projektstudium konzipiert. Die Wahl eines Schwerpunktbereichs (Projekt) ist obligatorisch. Hier sollen Probleme und neue Fragestellungen aus den verschiedenen Bereichen der Leitung und Pflege themenspezifisch verdichtet, im Kontext des bereits erarbeiteten Wissens vertieft, mit innovativen Orientierungen oder ersten forschungsbezogenen Problemstellungen verbunden und im Hinblick auf Prüfungsanforderungen bearbeitet werden.

3 - 3-3 Lehrangebot (Stundentafel) (neu) Fach Grundstudium Hauptstudium SWS Semester ) Pflege P 2) BWL/VWL/Gesundits ökonomie r 3) Pflege- und Sozial management a 4) Recht k 5) Empirische Pflege forschung t 6) Wissenschaftliches Arbeiten i 7) Psychologie k 8) Sozialmedizin/ Epidemiologie u 9) Soziologie/ Medizinsoziologie m 10) Wahlfächer ) Sozial- und Gesundheits politik 12) Projekt-Seminare* (7) 4(6) 5(7) 5(7) 4(6) 23(33) Gesamt Lehrveranstaltungen im team-teaching (doppelte curriculare Bewertung) 9 * Lehrveranstaltungen mit halber Gruppengröße/doppelter Kurszahl 23(33) (in Klammern: ggfs. team-teaching) Curricularstunden insgesamt Lehrveranstaltungen (1) Das Studium Pflege/Pflegemanagement wird grundsätzlich in Seminarform durchgeführt. Die Gruppengröße beträgt dreißig Studierende (+/- 10 %). (2) Soweit diese Ordnung nichts anderes vorsieht, handelt es sich immer um Pflicht- und Präsenzveranstaltungen. Das gilt auch für die Praxisanteile des Studiums. (3) Projektseminare: Im Hauptstudium werden auch Veranstaltungen angeboten, die nicht fachlich begrenzt, sondern durch ihre Arbeits- oder Vermittlungsform definiert sind. Hier muß unter den verschiedenen Angeboten eines verbindlich gewählt werden (Projektseminar = Wahlpflicht-Veranstaltung).

4 - 4 - (4) Wahlveranstaltungen: Zur Ergänzung des Lehrangebots werden darüber hinaus Wahlveranstaltungen angeboten, von denen jeweils mindestens eine während des Grund- und Hauptstudiums belegt werden soll. (5) Team-teaching: Im Sinne eines Team-teaching sollen auch außerhalb des Studienprojekts Lehrkräfte abschnitts- oder themenbezogen gemeinsam arbeiten, ihre Veranstaltungen koordinieren und aufeinander abstimmen. "Pflege" und "Sozialmanagement" sollen gemeinsame Veranstaltungen im ersten Semester, "Pflege" und "Psychologie" im zweiten Semester, "Pflege" und "Betriebswirtschafts-/Volkswirtschaftslehre/Gesundheitsökonomie" im dritten Grundstudiensemester zusammenwirken. (6) Kleingruppen: Während des Grundstudiums sollen die Fächer "Empirische Pflegeforschung" und "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" mit der Hälfte der regelmäßigen Gruppengröße durchgeführt werden. Die halbe Gruppengröße gilt auch für Projektseminare des Hauptstudiums. (7) Einführungswoche: Zur Orientierung der Studienanfänger beginnt das Studium mit einer Einführungswoche, in der sich die Lehrenden vorstellen und über das Studienangebot, Studiengang, Arbeits- und Prüfungsbedingungen sowie über die Hochschulselbstverwaltung informiert wird. Die Einführungswoche ist Teil des obligatorischen Unterrichts. 5 Projektstudium (1) Im Hauptstudium erfolgt neben den allgemeinen Lehrveranstaltungen wahlpflichtig eine Spezialisierung in Form des Projektstudiums. (2) Projektseminare sind interdisziplinäre, problemorientierte und praxisintegrierte Lehrveranstaltungen, die exemplarischen Charakter für das Berufsfeld Pflege/Pflegemanagement haben. Mindestens ein Projektangebot enthält einen geschlechtsspezifischen Wissenschaftsansatz. Die Durchführung eines Projektseminars setzt die Bereitstellung entsprechender Praxisplätze voraus. (3) Das Projektseminar kann im Rahmen des zur Verfügung stehenden Lehrdeputats von mehreren Lehrkräften gemeinsam durchgeführt werden. Lehrbeauftragte mit praktischer Erfahrung im Berufsfeld sollen in die Arbeit des Studienprojekts einbezogen werden. (4) Im Rahmen des gewählten Projektschwerpunkts wird, in der Regel während des fünften Semesters, ein Praktikum absolviert. Während der Praktikumsphase nehmen die Studierenden an Veranstaltungen der Hochschule im Umfang von acht Semesterwochenstunden teil. (5) Projektthemen können sowohl von den Lehrkräften als auch von den Studierenden vorgeschlagen werden.

5 - 5-6 Studienformen (1) Der Studiengang Pflege/Pflegemanagement wird in zwei Formen angeboten: - als berufsbegleitendes Studium, - als Vollzeit-Tagesstudium. (2) Ein Wechsel zwischen beiden Formen ist nur bedingt, nach Maßgabe der jeweils zur Verfügung stehenden Studienplätze möglich. (3) Für den berufsbegleitenden Studiengang wird die aktuelle Tätigkeit in einem Pflegeberuf zum Teil auf das Praktikum angerechnet. (4) Die Lehrveranstaltungen im berufsbegleitenden Studiengang werden zeitlich so gelegt, daß sie mit der Berufstätigkeit der Studierenden vereinbar sind. 7 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt nach Beschlußfassung durch den Akademischen Senat und Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der ASFH in Kraft. Prof. Dr. Christine Labonté-Roset - Rektorin -

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