Abteilung Internationales Johannes Gutenberg Universität. ERASMUS Infoveranstaltung

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1 Abteilung Internationales Johannes Gutenberg Universität ERASMUS Infoveranstaltung

2 ERASMUS-Büro der Abteilung Internationales Sprechstunden / Beratung: Mo, Di, Do, Fr: Nur nach Termin*: Offene Sprechstunde (für kurze Fragen): Uhr Uhr Uhr Uhr Gebäude: Forum 2 (EG) Zimmer: *Terminvereinbarung am InfoDesk im Studierenden Service Center (Gebäude Forum 1, 1. Stock) oder unter Tel

3 ERASMUS-Büro der Abteilung Internationales ERASMUS-Büro Abteilung Internationales - INT - Johannes Gutenberg-Universität Mainz Tel.: (0) Fax: (0) Homepage: erasmus@international.uni-mainz.de ERASMUS Hochschulkoordinatorin: Lenka Tucek EU-Hochschulcode: D MAINZ01 3

4 Zulassung und Immatrikulation an der Partnerhochschule Antragsformulare (zumeist) über die Homepage der Hochschule (Link zu ERASMUS students, Incoming Students, Exchange Students, etc.) Häufig benötigte Dokumente: - Application Form - Learning Agreement (Studienabkommen) - Academic Record (Nachweis bisheriger Studienleistungen) - Sprachnachweis - Kopie Personalausweis,... Evtl. Unterschrift des Mainzer Fachkoordinators ( Departmental Co-ordinator ) und des Mainzer Hochschulkoordinators ( Institutional Co-ordinator ) 4

5 Unterbringungsmöglichkeiten Privates oder hochschuleigenes Wohnheim versus freier Wohnungsmarkt Antragsformulare für Wohnheimplatz und ggf. Informationen über privates Wohnungsangebot (zumeist) auf der Homepage der Partnerhochschule ( Accommodation Office ) Antrag frühzeitig einreichen! (wer zuerst kommt...) 5

6 Krankenversicherung (gesetzlich) EHIC: Die Europäische Versichertenkarte gilt in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Mit dieser Karte haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens. Achtung: Unterschiedliche Gesundheitssysteme = unterschiedliche Leistungen! Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise sowie Empfehlungen bezüglich einer privaten Zusatzversicherung des Auswärtigen Amtes ( 6

7 Krankenversicherung (privat) Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung über die im Ausland geltenden Versorgungleistungen. Diese können je nach Zielland und Auslandsstudiendauer sehr unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise sowie Empfehlungen bezüglich einer zusätzlichen Versicherung des Auswärtigen Amtes ( 7

8 Sonstige Versicherungen Haftpflichtversicherung Bitte beachten Sie auch, dass der Deutsche Akademische Austauschdienst für alle ERASMUS-Studierenden ein kostenpflichtiges Versicherungspaket (Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht-Versicherung) anbietet. 8

9 Erstattung des Semestertickets Möglichkeit der Erstattung des anteiligen Betrages für das Semesterticket von ca. 130,- / Semester Antrag beim Mainzer AStA einreichen bis spätestens: für das WiSe 2015/ für das SoSe

10 AuslandsBAföG ERASMUS-Stipendium ist anrechnungsfrei auf das AuslandsBAföG die Förderung liegt unter 300 Euro / Monat Beantragung von AuslandsBAföG möglichst 6 Monate vor Beginn des Auslandsstudiums (lange Bearbeitungszeiten) Antragsformulare und detaillierte Infos unter: 10

11 ERASMUS Stipendium Neu bei ERASMUS+ Drei von der EU definierte Kategorien mit folgenden Stipendienbeträgen: Gruppe 1 (250 Euro / Monat): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden. Gruppe 2 (200 Euro / Monat): Belgien, Deutschland, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern. Gruppe 3 (150 Euro / Monat): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehem. jugoslawische Republik, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn. Kontingent: Insg. max. 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Phd), d.h. weiterer ERASMUS-Aufenthalt für Studium und Praktikum möglich. Vorherige ERASMUS Studien- und Praktikumsaufenthalte (auch an anderen Universitäten) werden von diesem Kontingent abgezogen! Zeitraum & Förderhöhe wird vor Antritt des Aufenthaltes im Grant Agreement festgelegt 11

12 Auszahlung des ERASMUS Stipendiums Die Auszahlung des ERASMUS-Stipendiums erfolgt in 2 Raten, die erst nach Antritt des Auslandsstudiums gezahlt werden können (s. Info per ). 1. Rate Anfang November 2015 (70%) 2. Rate Anfang Juni 2016 (30%) Taggenaue Abrechnung (1 Monat = immer 30 Tage) Mobilitätszeitraum enthält Zero grant days (Details s. Grant Agreement/ Versand im August 2015) => Sie erhalten die ERASMUS-Förderung NICHT für den gesamten Zeitraum, den Sie vor Ort studieren. 12

13 ERASMUS Mobilitäts - und Förderzeitraum Im Grant Agreement festgelegter Beginn Im Grant Agreement festgelegtes Ende Zero grant days Mobilitätszeitraum Förderzeitraum (= grant days) Zero grant days Tatsächliche Anreise Tatsächliche Abreise 13

14 ERASMUS Mobilitäts - und Förderzeitraum Im Grant Agreement festgelegter Beginn Im Grant Agreement festgelegtes Ende Zero grant days Mobilitätszeitraum Förderzeitraum (= grant days) Nicht förderbar Tatsächliche Anreise Tatsächliche Abreise 14

15 WICHTIG! Beachtung des eigenen ERASMUS-Gesamtkontingents (absolvierte und geplante ERASMUS Aufenthalte) inkl. Zero grant days! Genaue Recherche eines realistischen/genauen Mobilitätszeitraumes durch die Studierenden (= Start an der Gasthochschule inkl. Orientierungswoche bis Ende der Vorlesungszeit inkl. Prüfungsphase); Bei Unsicherheit bitte vorher und nachher ca. 14 Tage Puffer angeben. Änderungen bis spätestens Ende Juni 2015 per Mail an INT Grant Agreement (GA): Je nach verfügbaren Stipendienmitteln (EU) erfolgt bei 1-semestrigen Aufenthalten im Grant Agreement eine Förderzusage für insg. max. 4 Monate (Rest = Zero grant days) Bei Verschiebungen/Verlängerungen über den im Grant Agreement vereinbarten Zeitraum hinweg (v.a. auch bei 2-semestrigen Aufenthalten!) MUSS mind. 1 Monat vor Ablauf des Mobilitätszeitraumes (laut GA) eine formlose Verlängerungsanfrage per E- Mail bei INT gestellt werden. Ohne fristgerechte Verlängerungsanfrage ( ) keine Verlängerung und somit keine weitere Förderung möglich! 15

16 Stipendium einer anderen Organisation Finanzielle Förderung durch eine andere Organisation während des ERASMUS-Auslandsstudiums (z.b.: Friedrich-Ebert-Stiftung, Heinrich- Böll-Stiftung, Adenauer-Stiftung, Studienstiftung des Deutschen Volkes etc.) Regulärer ERASMUS-Fördersatz, falls ERASMUS-Stipendium nicht angerechnet wird Keine finanzielle ERASMUS-Förderung, wenn ERASMUS- Stipendium voll oder teilweise angerechnet wird (Status eines Label-Studenten ) 16

17 Bei INT einzureichende Dokumente Das ERASMUS-Programm ist ein Stipendienvergabeprogramm der Europäischen Union - die Abteilung Internationales der Uni Mainz ist daher zur Berichterstattung verpflichtet. Wir bitten Sie alle geforderten Dokumente fristgerecht (siehe Check-Liste ) im ERASMUS-Büro einzureichen, da wir Ihnen ansonsten kein Stipendium auszahlen dürfen bzw. bereits ausgezahlte Gelder zurückfordern müssen. 17

18 Korrekturbogen Nur bei Datenänderungen einzureichen Jede Änderung der Kontaktdaten, Auslandsstudiendauer, Bankdaten und Heimatanschrift ist INT per E- Mail mitzuteilen. 18

19 Deutschsprachige Bescheinigung (2x) Zur Vorlage beim Studierenden Service Center (Forum 1, 1. OG) zwecks Beurlaubung: Evtl. zur Vorlage bei anderen deutschen Behörden als vorläufige Bescheinigung 19

20 Englischsprachige Bescheinigung (1x) Eine Kopie dem Antrag auf Zulassung und evtl. einem separat einzureichenden Wohnheimantrag der Partnerhochschule beifügen Original muss ggf. vor Ort bei der Immatrikulation vorgelegt werden 20

21 Learning Agreement FRIST (S. 1-3!): Max. 1 Monat nach Beginn des Auslandsstudiums Seite 1: Studienniveau und Kontaktdaten der Partnerhochschule ergänzen 21

22 Learning Agreement Seite 2: Tabelle A: Alle Ausbildungskomponenten, die an der Partnerhochschule absolviert werden 15 ECTS = Mindestpunktzahl für den Erhalt des Stipendiums Wichtig: Bitte geben Sie einen Weblink an, unter dem der Kurskatalog der Partnerhochschule zu finden ist Tabelle B: Gruppe der Ausbildungskomponenten, die an der JGU ersetzt & später anerkannt werden sollen WICHTIG: Absprache mit ERASMUS-Fachkoordinator der JGU bzw. zuständiger Person für die Anerkennung der Studienleistungen! 22

23 Learning Agreement Seite 3: Angaben zu Ihren Sprachkenntnissen der Unterrichtssprache der Gastinstitution Kontaktdaten der Unterzeichnenden (Sending & Receiving Institution) WICHTIG: Alle 3 Unterschriftsfelder MÜSSEN vor dem Einreichen bei INT ausgefüllt sein! 23

24 Learning Agreement Seite 4: Tabelle C: Dieses Dokument müssen Sie nur ausfüllen, wenn sich Änderungen beim Studienvorhaben ergeben (z.b. Kurswechsel, Verlängerung) Tabelle D: Diese Tabelle dient dazu, für nachträglich hinzugefügte Kurse das entsprechende Äquivalent an der JGU zu definieren. Wichtig: Kreuze bei hinzugefügten / gestrichenen Komponenten und Angabe des Grundes Unterschriften aller 3 Parteien oder Absprache per Mail hinzufügen!

25 Transcript of Records (Receiving Institution) FRIST: Max. 2 Monate nach offiziellem Ende des Auslandsstudiums Aufstellung aller tatsächlich und erfolgreich an der Partnerhochschule besuchten Lehrveranstaltungen inkl. ECTS WICHTIG: Klären Sie vor Ort, wie Sie dieses Dokument erhalten und stellen Sie sicher, dass darauf auch Ihr genaues Aufenthaltsdatum (dd/mm/yyyy) an der Partneruniversität erfasst wird. 25

26 Anerkennung von Studienleistungen (JGU) Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihren ERASMUS-Fachkoordinator an der JGU bzw. die in Ihrem Fach zuständige Person für die Anerkennung von Studienleistungen. Wichtige Informationen sind: Genauer Titel und Inhalt der Lehrveranstaltung (Beschreibung) Anzahl der Semesterwochenstunden Eventuell Art der Prüfungen (Klausuren, Hausarbeiten, etc.) Je mehr Informationen Sie zu den an der Partnerhochschule erfolgreich besuchten Veranstaltungen mitbringen können, desto leichter fällt den Fachvertretern an der JGU die Anerkennung der Studienleistungen! WICHTIG: Bitte legen Sie bei der Anerkennung das folgende Formular (Transcript of Records (Sending Institution) bei und lassen Sie es ebenfalls direkt ausfüllen. 26

27 Transcript of Records (Sending Institution / JGU) FRIST: Max. 2 Monate nach offiziellem Ende des Auslandsstudiums Dokumentation der im Ausland erbrachten und an der JGU auch anerkannten Studienleistungen Auch inhaltsgleiche Dokumente der Fächer werden akzeptiert. 27

28 Online-Studierendenbericht & Erfahrungsbericht 1 x Studierendenbericht Online-Survey Sie erhalten automatisch nach Beendigung Ihres Auslandsstudiums eine Mail von der EU mit einem LINK zum Online-Survey (= Online-Erfahrungsbericht); Zeitaufwand ca. 15 Minuten. FRIST: Direkt nach Erhalt der von der EU online ausfüllen und 1 x ausformulierter Erfahrungsbericht (PDF-Datei) mit Angaben zu: Vorbereitung, Planung, Organisation, Bewerbung an der Gasthochschule) Unterkunft & Studium Alltag & Freizeit Fazit FRIST: 1 Monat nach offiziellem Ende des Auslandsstudiums per an INT 28

29 ERASMUS+ Online Linguistic Support (OLS) OLS wurde für ERASMUS Studierende entwickelt, um ihnen bei der Verbesserung ihrer Kenntnisse der Hauptunterrichtssprache vor und während ihres Auslandsaufenthaltes zu helfen. Momentan sind kostenfreie Sprachtests und Online-Kurse in folgenden Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch, Dänisch, Griechisch, Polnisch, Schwedisch, Tschechisch und Portugiesisch. Vor Antritt des Auslandsstudiums und nach der Rückkehr wird jeweils ein Online-Sprachtest absolviert. Für den Erhalt des ERASMUS-Stipendiums ist die Teilnahme an diesen Online- Sprachtests PFLICHT. Wenn Ihnen nach dem Test eine Sprachkurslizenz zugewiesen wurde, ist auch die Teilnahme am Online-Sprachkurs verpflichtend. Informationen zum OLS erhalten Sie vor Antritt des Auslandsstudiums per vom ERASMUS-Büro der Abteilung Internationales. 29

30 Viel Spaß und Erfolg bei Ihrem ERASMUS-Auslandsstudium! 30

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