NEWS März Inhaltsverzeichnis. Termine März Ausübung des Pauschalierungswahlrechts für Job-Tickets erfolgt durch Lohnsteueranmeldung 8

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3 NEWS März 206 Inhaltsverzeichnis Termine März Termine April Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Geburtstagsfeier steuerlich absetzbar 5 Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 5 Steuerliche Behandlung des Job-Tickets 6 Verluste aus Vermietung und Verpachtung bei Mietvertrag unter nahen Angehörigen 6 Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 0. Januar Ausübung des Pauschalierungswahlrechts für Job-Tickets erfolgt durch Lohnsteueranmeldung 8 Verspätungszuschlag bei Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Papierform statt in elektronischer Form 9 Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr Tatsächliche Wohnfläche maßgebend für Mieterhöhung 0 Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle seit 0. Januar 206 0

4 Termine März 206 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidari- tätszuschlag Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag Umsatzsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat. Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr. Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 0 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 2

5 Termine April 206 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat. Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr. Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 0 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 3

6 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. 2 Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, der Schuldner die Leistung verweigert, besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen. 3 Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. 4 Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen. Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. 5 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte (ab : neun Prozentpunkte*) über dem Basiszinssatz. 6 Der Basiszinssatz verändert sich zum 0. Januar und 0. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. 7 Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab : 8 Zeitraum Basiszinssatz Verzugszinssatz Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung bis ,38 % 4,62 % 7,62 % 0.0. bis ,63 % 4,37 % 7,37 % bis ,73 % 4,27 % 7,27 % bis ,73 % 4,27 % 8,27 % 0.0. bis ,83 % 4,7 % 8,7 % bis ,83 % 4,7 % 8,7 % 0.0. bis ,83 % 4,7 % 8,7 % 286 Abs. Satz BGB Abs. Satz 2 BGB Abs. 2 BGB Abs. 3 Satz BGB Abs. Satz BGB Abs. Satz 2 bzw. Abs. 2 BGB Abs. Satz 2, 3 BGB. Homepage Deutsche Bundesbank. 4

7 Geburtstagsfeier steuerlich absetzbar Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, als Werbungskosten abziehbar sind. Der alleinige Geschäftsführer einer GmbH lud anlässlich seines 60. Geburtstags ca. 70 Personen zu einer Geburtstagsfeier ein. Es handelte sich dabei ausschließlich um Arbeitskollegen und Mitarbeiter, einige Rentner und den Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Feier fand in der Werkstatthalle der GmbH statt. Das Finanzamt lehnte den Abzug der Aufwendungen für die Geburtstagsfeier als Werbungskosten ab. Das Finanzgericht war gnädiger: Die Geburtstagsfeier war beruflich veranlasst, so dass die Kosten dafür Werbungskosten waren. Ein Geburtstag ist zwar ein privates Ereignis. Weil aber keine privaten Freunde oder Verwandten eingeladen waren, sondern nur Personen aus dem beruflichen Umfeld, die Feier in den Räumen des Arbeitgebers und zumindest teilweise während der Arbeitszeit stattfand, überwogen die beruflichen Gründe. Außerdem war die Feier mit 35 pro Person deutlich billiger als vergleichbare private Feiern des Geschäftsführers. Der Bundesfinanzhof wird sich mit dem Fall beschäftigen müssen. Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gehört zu den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Deshalb sind für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Rückstellungen zwingend zu bilden. Die Rückstellung ist in Höhe der voraussichtlich zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht erforderlichen Kosten zu bilden. Eine Rückstellung ist nur für die Unterlagen zu bilden, für die eine Aufbewahrungspflicht besteht. Ist die Verpflichtung zur Aufbewahrung abgelaufen, darf keine Rückstellung mehr gebildet werden. Die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz darf den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten. Eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist nicht abzuzinsen. Welche Kosten in die Berechnung der Rückstellung einzubeziehen sind und wie die Rückstellung zu berechnen ist, fasst die Oberfinanzdirektion Niedersachsen 2 in einer aktuellen Verfügung zusammen. FG Rheinland-Pfalz, Urt. v , 6 K 868/3 (Nichtzulassungsbeschwerde eingel., Az. BFH: VI B 3/5), LEXinform OFD Niedersachsen, Verf. v , S St 22/St 222, DB 205, S. 2726, LEXinform

8 Steuerliche Behandlung des Job-Tickets Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Job-Tickets verbilligt oder unentgeltlich zur Verfügung, führt das zu Arbeitslohn, weil ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) vorliegt. Das gilt nicht, wenn das Job- Ticket nicht mehr als 44 monatlich wert ist. In der Regel ist das unproblematisch, wenn die Tickets monatlich überlassen werden. Also bei der monatlichen Überlassung einer Monatsmarke oder einer monatlichen Fahrberechtigung, auch wenn das Job-Ticket für einen längeren Zeitraum gilt. Dann muss aber vorgesehen sein, dass das Ticket jeden Monat aktiviert/freigeschaltet werden muss, oder die Tarif- und Nutzungsbestimmungen sehen vor, dass die jeweilige monatliche Fahrberechtigung erst durch die rechtzeitige monatliche Zahlung erworben wird. Beispiel: Der Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zum unentgeltlich eine Fahrkarte für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeit. Die Karte hat den Aufdruck gültig bis Nach den Tarifbestimmungen des Verkehrsanbieters wird während der Gültigkeitsdauer Bayerisches Landesamt für Steuern, Vfg. v , S /5 St32, DStR 205, S. 2287, DB 205, S. 2055, LEXinform bis die monatliche Fahrberechtigung durch die rechtzeitige monatliche Zahlung erworben. Der geldwerte Vorteil aus dem Sachbezug Job- Ticket beträgt monatlich 42. Weitere Sachbezüge liegen nicht vor. Die 44 -Freigrenze für Sachbezüge ist anwendbar. Da es sich um die monatliche Fahrberechtigung eines Job-Tickets handelt, das für einen längeren Zeitraum gilt, fließt der geldwerte Vorteil aus dem Sachbezug monatlich zu. Da der geldwerte Vorteil von monatlich 42 die 44 -Freigrenze nicht übersteigt, ist er nicht zu versteuern. Vorsicht ist bei Jahreskarten geboten. Werden diese nur einmalig bezahlt und ausgehändigt, fließt ihr Wert nur einmal im Zeitpunkt der Aushändigung zu, so dass die Freigrenze überschritten ist. Verluste aus Vermietung und Verpachtung bei Mietvertrag unter nahen Angehörigen Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen ist, dass der Mietvertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (Fremdvergleich). Es kommt entscheidend darauf an, ob die Vertragsparteien ihre Hauptpflichten, wie die Überlassung einer konkret be- 6

9 stimmten Sache und die Höhe der Miete, klar und eindeutig vereinbart und wie vereinbart durchgeführt - d. h. bezogen auf die Miete: gezahlt - haben. Werden von einem nahen Angehörigen als Mieter über einen längeren Zeitraum keine Mietzahlungen geleistet und nimmt der Vermieter das ohne Beanstandungen und ohne Aufnahme rechtlicher Maßnahmen hin, sind durch das Mietverhältnis entstandene Verluste nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. Abschließend entscheiden muss der Bundesfinanzhof. Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 0. Januar 206 Jedes Jahr veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen 2 die für Auslandsdienstreisen geltenden Pauschbeträge. Die nun veröffentlichten gelten für Reisen ab dem 0. Januar 206. Außerdem ist Folgendes zu beachten: Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpfle- FG Rheinland-Pfalz, Urt. v , 5 K 403/4, (Rev. eingel., Az. BFH: IX R 42/5), EFG 205, S. 277, LEXinform BMF, Schr. v , IV C 5 - S-2353/08/0006:006, BStBl 205 I, S. 058, LEXinform gungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tagen mit 24 Stunden Abwesenheit) insbesondere Folgendes: Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden ist der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, der vor Uhr Ortszeit erreicht wird. Bei der Abreise vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes maßgebend. Für die Zwischentage ist in der Regel der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, den der Arbeitnehmer vor Uhr Ortszeit erreicht. Schließt sich an den Tag der Rückreise von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit zur Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte eine weitere ein- oder mehrtägige Auswärtstätigkeit an, ist für diesen Tag nur die höhere Verpflegungspauschale zu berücksichtigen. Bei der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten ist die Verpflegungspauschale tagesbezogen zu kürzen, 3 d. h. von der für den jeweiligen Reisetag maßgebenden Verpflegungspauschale für eine 24-stündige Abwesenheit, 3 9 Abs. 4a Satz 8 ff. EStG. 7

10 unabhängig davon, in welchem Land die jeweilige Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde. Beispiel: Der Ingenieur I kehrt am Dienstag von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit in Straßburg zu seiner Wohnung zurück. Nachdem er Unterlagen und neue Kleidung eingepackt hat, reist er zu einer weiteren mehrtägigen Auswärtstätigkeit nach Kopenhagen weiter. I erreicht Kopenhagen um Uhr. Die Übernachtungen (jeweils mit Frühstück) wurden vom Arbeitgeber im Voraus gebucht und bezahlt. Für Dienstag ist nur die höhere Verpflegungspauschale von 40 (Rückreisetag von Straßburg: 32, Anreisetag nach Kopenhagen: 40 ) anzusetzen. Aufgrund der Gestellung des Frühstücks im Rahmen der Übernachtung in Straßburg ist die Verpflegungspauschale um 2 (20 % der Verpflegungspauschale Kopenhagen für einen vollen Kalendertag: 60 ) auf 28 zu kürzen. Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten gelten nur für Arbeitgebererstattungen. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend; dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug. Ausübung des Pauschalierungswahlrechts für Job-Tickets erfolgt durch Lohnsteueranmeldung Ein Arbeitgeber vereinbarte mit einer Verkehrsgesellschaft die Ausgabe von Job- Tickets, um allen Mitarbeitern den Erwerb dieser Tickets zu ermöglichen. Bei den Job-Tickets handelte es sich um ermäßigte, auf den Namen der Mitarbeiter ausgestellte, nicht übertragbare Jahreskarten der Verkehrsgesellschaft. Für die Mitarbeiter entrichtete der Arbeitgeber monatlich einen Grundbetrag. Durch Zahlung des Grundbetrags erhielt jeder Mitarbeiter das Recht, ein Job-Ticket als ermäßigte Jahreskarte zu erwerben. Der Mitarbeiter musste einen monatlichen Eigenanteil an die Verkehrsgesellschaft zahlen. Die Grundbeträge an die Verkehrsgesellschaft unterwarf der Arbeitgeber nicht dem Lohnsteuerabzug. Das Finanzamt beurteilte diesen Betrag als steuerbaren geldwerten Vorteil, der nicht monatlich, sondern sofort und in vollem Umfang zugeflossen war. Denn bei den von den einzelnen Mitarbeitern erworbenen Job-Tickets handelte es sich ausnahmslos um Jahreskarten. Daher war die monatliche 44 -Freigrenze für Sachbezüge überschritten. Das Finanzamt verlangte deshalb die normale R 4.2 Abs. 2 und 3 EStR. 8

11 Lohnversteuerung von dem Arbeitgeber. Eine nachträgliche Pauschalierung der Lohnsteuer mit 5 % lehnte es ab. Zu Recht, urteilte der Bundesfinanzhof, weil der Arbeitgeber für die geldwerten Vorteile aus der verbilligten Überlassung der Job-Tickets in keiner Lohnsteuer-Anmeldung pauschale Lohnsteuer erhoben hatte. Nachträgliche Anträge auf Lohnsteuerpauschalierung sind gesetzlich nicht vorgesehen. Denn es handelt sich um ein Pauschalierungswahlrecht, das mit der Lohnsteuer-Anmeldung ausgeübt wird. Verspätungszuschlag bei Einreichung der Umsatzsteuer- Voranmeldung in Papierform statt in elektronischer Form Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Abgabe verzichten. Dann ist die Voranmeldung in Papierform auf amtlichem Vordruck einzureichen. Das Finanzamt muss dem Antrag entsprechen, wenn die elektronische Übermittlung für den Unternehmer wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, etwa weil die Schaffung der technischen Voraussetzungen nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn der Unternehmer nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen. Reicht ein Unternehmer seine Umsatzsteuer-Voranmeldung entgegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Übermittlung in elektronischer Form in Papierform ein, steht dies einer Nichtabgabe gleich. Nach einem Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg 2 ist das Finanzamt berechtigt, einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Die Berechtigung besteht selbst dann, wenn in einem weiteren Verfahren gegen die Ablehnung eines Antrags auf Verzicht auf die elektronische Übermittlung gestritten wird. Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden. Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 206 An Arbeitnehmer abgegebene unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zu bewerten. Das gilt auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer BFH, Urt. v , VI R 69/4, BFH/NV 206, S. 3, LEXinform FG Berlin-Brandenburg, Beschl. v , 7 V 795/5, (Beschw. eingel., Az. BFH: V B 02/5), EFG 205, S. 258, LEXinform

12 doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung hin von einem Dritten gewährt werden, wenn der Preis 60 nicht übersteigt. Ab dem Kalenderjahr 206 betragen laut Bundesministerium der Finanzen 2 die Sachbezugswerte für ein Mittag- oder Abendessen 3,0 und für ein Frühstück,67. 3 Tatsächliche Wohnfläche maßgebend für Mieterhöhung Bei Mieterhöhungen kommt es auf die tatsächliche Wohnfläche an. Die Auffassung, dass die vertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgebend ist, wenn die Abweichung zur tatsächlichen Fläche höchstens 0 % beträgt, hat der Bundesgerichtshof 4 in einer neueren Entscheidung aufgegeben. In dem Gerichtsverfahren verlangte die Vermieterin die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Die Wohnfläche laut Mietvertrag betrug 56 qm, während die Wohnung tatsächlich 20 qm groß war. Wegen der Differenz von ca. 50 qm berechnete die Vermieterin die Mieterhöhung anhand der tatsächlichen Wohnfläche. Der Mieter war aber nur mit einer Mieterhöhung auf der Grundlage der vereinbarten Miete einverstanden. Nach Auffassung des Gerichts kommt es im Mieterhöhungsverfahren 5 auf die tatsächliche Wohnungsgröße an. Gleichwohl hat der Vermieter die für ein Mieterhöhungsverlangen gesetzlich vorgegebenen Kappungsgrenzen 6 zu berücksichtigen. Danach können Mieten bis zur ortsüblichen Miete steigen, wenn die Miete seit 5 Monaten unverändert ist. Innerhalb von drei Jahren dürfen Mieten aber nicht um mehr als 20 % erhöht werden, in Gebieten mit knappem Wohnraum nur um 5 %. Da der entschiedene Fall in Berlin spielte, konnte die Vermieterin keine Mieterhöhung über 5 % hinaus verlangen, denn neben der tatsächlichen Wohnungsgröße ist auch die Kappungsgrenze zwingend zu beachten. Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle seit 0. Januar 206 Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Düsseldorfer Tabelle 7 dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. 8 Zum 0. Januar 206 wurden darin die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder erhöht. 8 Abs. 2 Satz 8 EStG. 2 BMF, Schr. v , IV C 5 S 2334/5/0002, LEXinform Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung v , BGBl. 205 I, S. 2075, LEXinform BGH, Urt. v , VIII ZR 266/4, WuM 206, S. 34, LEXinform BGB Abs. 3 BGB. 7 LEXinform BGB. 0

13 Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt seit dem. Januar 206 bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 335, für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres 384 und für die Zeit vom 3. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit 450. Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen, bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte. Einkommensgruppen bauen hierauf auf. Auch der Bedarfssatz eines studierenden volljährigen Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, wurde zum 0. Januar 206 angehoben. Er beträgt nunmehr 735, darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300. Die vorgenannten Mindestunterhaltssätze beziehen sich auf ein monatliches Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen von bis zu.500 (Einkommensgruppe ); die Unterhaltssätze der höheren 62b BGB.

14 Steuer-Tipp März 206 Häusliches Arbeitszimmer - Kein Abzug von Kosten bei gemischter Nutzung I. Ausgangslage Im Zeitalter einer flexiblen Arbeitswelt sind viele Arbeitnehmer nicht mehr an ihr Büro gebunden sondern erbringen zumindest einen Teil Ihrer Arbeitszeit im sog. Home Office. Andererseits werden aufgrund der Wohnungsknappheit die Wohnungseinheiten insbesondere in den Ballungszentren immer kleiner, damit Sie überhaupt noch bezahlbar sind. Dies hat zur Folge, dass die Größe der Wohnungen es häufig nicht mehr hergibt, einen kompletten Raum für das häusliche Arbeitszimmer zu opfern. So wird das Arbeitszimmer häufig auch noch parallel für private Zwecke z. B. als Gästezimmer genutzt. Es geht daher um die Frage, ob das häusliche Arbeitszimmer auch dann von der Steuer abgesetzt werden kann, wenn es nicht uneingeschränkt nur für berufliche Zwecke genutzt wird. II. Gesetzliche Regelung Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf.250 begrenzt. Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nur dann unbeschränkt abzugsfähig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit bildet. III. BFH-Urteil vom zu gemischt genutzten Räumen Nach dem im Januar 206 veröffentlichten Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder aber nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es daran, scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder beruflichen Nutzung aus. Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass der Gesetzgeber ausdrücklich an dem herkömmlichen Begriff des häuslichen Arbeitszimmers angeknüpft hat. Der

15 Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt jedoch seit jeher eine ausschließliche oder nahezu ausschließliche Nutzung zur Erzielung von Einkünften voraus. Diese Auslegung des Begriffs dient nach Auffassung des BFH dazu, den betrieblichen bzw. beruflichen vom privaten Bereich sachgerecht abzugrenzen, Gestaltungsmöglichkeiten möglichst zu unterbinden und die Überprüfung durch die Steuerverwaltung zu erleichtern. Im Fall einer Aufteilung sind diese Ziele nicht zu erreichen, da sich der Umfang der jeweiligen Nutzung nicht anhand objektiver Kriterien überprüfen lässt. Der BFH sieht insbesondere im Führen eines Nutzungszeitenbuchs keine geeignete Grundlage für eine Aufteilung, da die darin enthaltenen Angaben keinen objektiven Beweiswert hätten. Eine sachgerechte Abgrenzung des betrieblichen bzw. beruflichen Bereichs von der privaten Lebensführung ist daher laut Auffassung des BFH durch eine Aufteilung nicht gewährleistet. IV. Resumeé und Tipp Das häusliche Arbeitszimmer ist schon seit eh und je ein Streitpunkt und immer wieder im Visier der Finanzgerichte. Der BFH hat mit seinem richtungsweisenden Urteil Millionen von Arbeitnehmern und Steuerpflichtigen, die in Ihrer eigenen Wohnung oder ihrem eigenen Haus lediglich eine sog. Arbeitsecke bzw. einen Raum nur zum Teil für berufliche Zwecke nutzen, die Hoffnung genommen, die anteilig hierauf entfallenden Kosten steuerlich geltend zu machen. Wer also weiterhin auch den Steuervorteil eines häuslichen Arbeitszimmers nutzen möchte muss sicherstellen, dass der Raum nicht bereits aufgrund der Einrichtung erkennbar auch privaten Wohnzwecken dient. Dies muss auch einer externen Überprüfung standhalten. Der Grenzbereich der nahezu ausschließlichen erwerbsbedingten Nutzung bleibt jedoch auch künftig für weitere Interpretationen bestehen. Unabhängig davon können die Kosten für Arbeitsmittel, wie z. B. für einen Schreibtisch, ein Bücher- oder Aktenregal oder einen PC etc. auch weiterhin in jedem Fall als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei der optimalen Gestaltung Ihres häuslichen Arbeitszimmers sind wir Ihnen gerne behilflich. Information: Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen. 2

16 Special März 206 Flip German Start-Ups are going to America I. Einleitung Ein Flip kann alles Mögliche sein. Unter Existenzgründern mit Expansionsabsichten hat dieser Begriff eine besondere, faszinierende Bedeutung. Solange es sich bei der Geschäftsidee nicht um einen Flop handelt, kann über kurz oder lang ein Flip in Betracht kommen. Mit einem Flip will man an das im Vergleich zu Deutschland äußerst freizügige Venture Capital von US-Investoren herankommen. Wie geht das? Und welche Risiken sind damit verbunden? II. Definition des Flip Ausgangspunkt ist eine Existenzgründung von einem oder mehreren Unternehmern in Deutschland, ein sogenanntes Start-Up- Unternehmen. Häufig haben solche Start- Ups bereits Finanzinvestoren aus Deutschland an Bord, z. B. aus den HTGF (HT-Gründerfonds), Business Angels oder aus Mitteln des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder des Europäischen Investitionsfonds. Insbesondere im Bereich der digitalen Medien gibt es viele Geschäftsideen, die, sofern sie funktionieren, ein rasantes Wachstum versprechen. Oft sind die Vorlaufkosten sehr hoch und die Investitionsbereitschaft von Finanzinvestoren in Deutschland begrenzt. Die Risikobereitschaft in den USA ist wesentlich höher. Aus Sicht amerikanischer Finanzinvestoren ist es völlig normal, dass das eine oder andere Engagement schief geht und im Sinne einer Mischkalkulation durch Gewinne anderer Investments aufgefangen wird. Amerikanische Investoren stehen deutschen Existenzgründungsvorhaben durchaus aufgeschlossen gegenüber. Sie sind jedoch grundsätzlich nicht bereit, sich an einer deutschen GmbH oder GmbH & Co. KG zu beteiligen. Sie investieren ausschließlich in Kapitalgesellschaften nach amerikanischem Recht ( Inc. ). Die bisherigen Gesellschafter des deutschen Start-Up-Unternehmens müssen ihre Anteile daher an eine amerikanische Inc. übertragen, die wiederum ihnen selbst gehört. Diese Übertragung erfolgt im Regelfall in Form eines Anteilstauschs, d. h.

17 die deutschen Gesellschafter des Start- Up-Unternehmens erhalten für die Übertragung ihrer GmbH-Anteile Shares der amerikanischen Inc.. Diesen Vorgang nennt man Flip. III. Problem: Bewertung der Anteile Die Bewertung der Anteile des Start-Up- Unternehmens ist ein besonders heißes Eisen. Finanzinvestoren sind nur zu bekommen, wenn man in der Lage ist, einen möglichst hohen Unternehmenswert in Aussicht zu stellen. Diese Bewertung vor Beitritt eines weiteren Finanzinvestors wird auch gerne als Pre-Money-Bewertung bezeichnet. Mit Beitritt des Investors erfolgt eine Post-Money-Bewertung durch den Kapitalbeitrag. Treffen sich die gegenseitigen Erwartungen, kommt es zu einem Beitritt des US-Investors. Diese Pre-Money-Bewertung stellt eine Art Unternehmensbewertung dar, unterscheidet sich jedoch erheblich von dem in Deutschland gebräuchlichen Bewertungsverfahren des IDW S oder der jenigen der Finanzverwaltung. Es handelt sich im Grundsatz nicht um eine Bewertung der jetzigen Ertragskraft, sondern um einen Erwartungswert. Bei dem Flip spielt diese Bewertung zunächst keine Rolle, da wirtschaftlich kein Eigentümerwechsel stattfindet. Im Grunde genommen wird mit der amerikanischen Inc. lediglich eine neue Beteiligungsgesellschaft zwischengeschaltet. Daher besteht die grundsätzliche Tendenz darin, dass die Anteile des deutschen Start-Ups gegen die amerikanischen Shares zum Nominalwert eingetauscht werden. Diese Bewertung ist zivilrechtlich nicht unproblematisch. Die deutschen Gesellschafter dürfen unabhängig von der nachfolgend erörterten steuerlichen Problematik nicht irgendwelche Werte wählen, sondern denjenigen, den man als vertretbar erachten kann. Nach deutschem Rechtsverständnis handelt es sich bei dem Vorgang um nichts anderes als um eine Sacheinlage in die amerikanische Inc.. Zwar ist das amerikanische Recht wesentlich liberaler hinsichtlich solcher Sacheinlagen als das deutsche Recht, man sollte aber nicht durch eine willkürliche Bewertung möglichen zivilrechtlichen Problemen im weiteren Verlauf der Gesellschaft Vorschub leisten oder gar den amerikanischen Fiskus herausfordern, z. B. durch eine viel zu hohe Bewertung mit der Folge einer späteren Gewinnminderung bei Veräußerung des Unternehmens. IV. Steuerfalle I: Veräußerungsgewinnbesteuerung Der Tausch von Gesellschaftsanteilen ist weder dem deutschen Gesellschaftsrecht noch dem deutschen Steuerrecht fremd. Das deutsche Steuerrecht schreibt aller- 2

18 dings im Grundsatz vor, dass die Anteile mit dem Verkehrswert zu bewerten sind. Die in solchen Fällen häufig angewendete Buchwertübertragung nach 20 UmwStG funktioniert jedoch nur dann, wenn die inländische Besteuerung aus einer möglichen Veräußerung der eingetauschten Anteile gesichert ist. Dies ist jedoch nicht der Fall; verkauft die amerikanische Inc. die Anteile an der deutschen GmbH, so ist dieser Vorgang in den USA steuerpflichtig und nicht mehr in Deutschland. Damit ergibt sich aus steuerlicher Sicht die zwingende Notwendigkeit, die Anteile an der deutschen GmbH zu bewerten. Das Risiko besteht hierbei darin, dass die Finanzverwaltung auf die Pre-Money- Bewertung zurückgreifen könnte, die dem Beitritt des amerikanischen Investors zugrunde liegt. So kann es z. B. sein, dass ein Start-Up mit einem Nominalkapital von ,-- eine Pre-Money-Bewertung von 5 Mio. erfährt, was einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn in Höhe von ,-- verursachen würde. Handelt es sich bei dem deutschen Gesellschafter um eine Kapitalgesellschaft, wären immerhin nur 5 % davon steuerpflichtig, während Privatpersonen den Veräußerungsgewinn nach dem Teileinkünfteverfahren in Höhe von 60 % zu versteuern hätten. Das entspräche bei einem Veräußerungsgewinn in Höhe von einer Steuerbelastung in Höhe von,25 Mio.! Das Kunststück besteht darin, dem Fiskus klar zu machen, dass es sich bei dieser Bewertung nicht um einen Verkehrswert handelt sondern um einen Erwartungswert. Zu diesem Erwartungswert können die Anteile in keinster Weise gehandelt werden, sondern sie stellen überspitzt formuliert lediglich eine Wette auf die zukünftige Entwicklung dar. Die Finanzverwaltung verfügt über ein eigenes Bewertungsverfahren, nämlich das vereinfachte Ertragswertverfahren nach den 99 ff BewG. Nach diesem Verfahren wird der Durchschnittsertrag der letzten drei Jahre kapitalisiert. Diese Bewertung scheitert regelmäßig daran, dass Start-Ups sich durch Vorlaufverluste auszeichnen. Den Mindestwert stellt der sogenannte Substanzwert dar, der bei Start- Ups meist in dem restlichen noch vorhandenen Eigenkapital besteht. Es lässt sich allerdings nicht ausschließen, dass die Finanzverwaltung einen inzwischen als erreicht unterstellten Firmenwert annehmen möchte und sich somit in Richtung Pre-Money-Bewertung bewegt. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung fehlt zu diesen besonderen Situationen. Im politischen Sinne sollte man eigentlich meinen, dass Start-Ups, deren Geschäftsbetrieb ja in Deutschland bleibt, wegen ihrer Innovationskraft nachsichtig behandelt werden, doch zeigen die Erfahrungen mit der Finanzverwaltung, dass dies von 3

19 den Ländern und von den einzelnen Finanzämtern individuell unterschiedlich gehandhabt wird. Es ist daher dringend zu empfehlen, eine professionelle Bewertung zu dokumentieren, die den realisierten Tauschwert unterlegt. Diese Bewertung beugt auch etwaigen zivilrechtlichen Bewertungsproblematiken vor. V. Steuerfalle II: Untergang des Verlustvortrags Start-Up-Unternehmen haben im Regelfall hohe Vorlaufverluste. Diese Vorlaufverluste sollen genutzt werden, wenn das Unternehmen beginnt, Gewinne zu erwirtschaften. Das deutsche Steuerrecht enthält mit 8c KStG einen regelrechten Verlustkiller, der zwar steuerrechtlich als höchst bedenklich und in Teilen der Literatur auch als verfassungswidrig angesehen wird, jedoch leider real existiert. Nach dieser Vorschrift geht ein körperschaftsteuerlicher wie auch gewerbesteuerlicher Verlustvortrag vollständig verloren, wenn ein mehr als 50 %iger Gesellschafterwechsel stattfindet. Durch den Flip findet dieser Gesellschafterwechsel statt, weil nach dem Flip nicht mehr die bisherigen Existenzgründer und Finanzinvestoren Gesellschafter der deutschen GmbH sind, sondern eine amerikanische Inc.. Es spielt keine Rolle, dass das Eigentum wirtschaftlich unverändert bei den bisherigen Gesellschaftern der deutschen GmbH liegt. Die Vorschrift des 8c KStG wird eng ausgelegt. Somit stellt sich die Frage, mit welcher Strategie der Verlustuntergang verhindert werden kann. Hier kommt zum einen die sogenannte Konzernklausel in Betracht, die erst jüngst im Steuergesetz erheblich liberalisiert wurde und auch mit Wirkung für die Vergangenheit. Die Konzernklausel setzt voraus, dass an oberster Stelle nur ein Gesellschafter vorhanden ist, was bei der üblichen Flip-Konstellation insoweit fraglich ist, als es sich meistens um mehrere Gesellschafter handelt. Bei sachgerechter Auslegung könnte die Konzernklausel zwar angewendet werden und möglicherweise wird eine spätere höchstrichterliche Rechtsprechung dies sogar verlangen. Derzeit muss man jedoch davon ausgehen, dass die Handhabung nicht eindeutig geklärt ist und die Finanzverwaltung sich eher ablehnend verhalten könnte. Eine zweite Möglichkeit, die Verlustvorträge zu retten, besteht in der sogenannten Stille-Reserven-Klausel. Hier gibt es im Gesetz zwei Definitionen, die eine für den Fall, dass das Eigenkapital noch positiv ist, und die andere für den Fall, dass das Eigenkapital negativ ist. 4

20 Bei positivem Eigenkapital gilt als Maßstab für die Höhe der stillen Reserven der sogenannte Verkehrswert der Anteile, womit sich der Kreis quasi schließt. Ist der Wert des Anteilstauschs als Verkehrswert dokumentiert durch den Willen der Beteiligten, durch die Bewertung im Anteilstauschvertrag und durch eine gutachterliche Stellungnahme, sollte dies auch maßgeblich für die steuerliche Bewertung sein. Bei negativem Eigenkapital müssen die stillen Reserven im Einzelnen nachgewiesen werden, was üblicherweise bei Start- Ups allenfalls durch die Berechnung eines Firmenwertes gelingt. Die Problematik wird dadurch erschwert, dass in vielen Fällen schon zweifelhaft ist, ob das Eigenkapital positiv oder negativ ist. Viele Start- Ups verfügen über Hybridfinanzierungen, die z. B. handelsrechtlich Eigenkapital darstellen, steuerrechtlich aber Fremdkapital. Für beide Fälle droht eine üble Falle. Stellt man den Unternehmenswert oder Firmenwert zu hoch dar, z. B. in Richtung der Pre-Money-Bewertung, führt dies zu der unter IV dargestellten Steuerbelastung auf der Anteilseignerebene. Die Bewertung der stillen Reserven sollte also den Verlustvortrag ausgleichen, aber nicht darüber hinausgehen. VI. Fazit Der Flip stellt eine faszinierende Möglichkeit zum Wachstum für deutsche Start-Up- Unternehmen dar, die Zugang zu amerikanischen Finanzinvestoren haben. Der Flip als solcher sieht auf den ersten Blick einfach aus, enthält aber beträchtliches steuerliches Sprengstoffpotential mit nicht zu unterschätzenden Steuerrisiken für Existenzgründer und Finanzinvestoren. Information: Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen. 5

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