Termine Mai 2005 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden:
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- Beate Bachmeier
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1 Mandantenbrief Mai 2005 C.O.X. Termine Mai 2005 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 2 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer nach dem erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats auf elektronischem Weg abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Nach dem Steueränderungsgesetz 2003 werden bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen keine Säumniszuschläge erhoben. Um die Frist zu wahren, sollte die Überweisung einige Tage vorher in die Wege geleitet werden. Für den abgelaufenen Monat. Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Fristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
2 Mandantenbrief Mai 2005 Seite 2 C.O.X. Termine Juni 2005 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 2 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer nach dem erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen Umsatzsteuer Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats auf elektronischem Weg abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Nach dem Steueränderungsgesetz 2003 werden bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen keine Säumniszuschläge erhoben. Um die Frist zu wahren, sollte die Überweisung einige Tage vorher in die Wege geleitet werden. Für den abgelaufenen Monat. Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2. die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, 3. der Schuldner die Leistung verweigert, 4. besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen.
3 Mandantenbrief Mai 2005 Seite 3 C.O.X. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen. Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab 2003: Zeitraum Basiszinssatz Verzugszinssatz Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung 1.1. bis ,97 v. H. 6,97 v. H. 9,97 v. H bis ,22 v. H. 6,22 v. H. 9,22 v. H bis ,14 v. H. 6,14 v. H. 9,14 v. H bis ,13 v. H. 6,13 v. H. 9,13 v. H bis ,21 v. H. 6,21 v. H. 9,21 v. H. Begünstigung pauschal ausgezahlter Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind, wenn sie bestimmte Grenzen nicht übersteigen, steuerfrei. Die Zuschläge müssen neben dem Grundlohn gezahlt werden. Pauschale Zuschläge ohne Rücksicht auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit sind nicht steuerfrei. Werden aber Zuschläge als laufende Pauschale, z. B. Monatspauschale, gezahlt und wird eine Abrechnung auf Grund von korrekten Einzelberechnungen später
4 Mandantenbrief Mai 2005 Seite 4 C.O.X. vorgenommen, so kann die laufende Pauschale oder ein Teil davon steuerfrei belassen werden. Das Finanzgericht des Saarlandes verlangt, dass die Pauschalen bis spätestens zum Jahresabschluss (Abschluss des Lohnkontos) mit den tatsächlich geleisteten begünstigten Arbeitszeiten abzurechnen sind. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt die exakte Abrechnung nicht, dann sind die Zuschläge in vollem Umfang nicht begünstigt. Der betroffene Arbeitnehmer hat eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Darüber hat der Bundesfinanzhof nun zu entscheiden. Berufsmäßiger Betreuer erzielt gewerbliche Einkünfte Ein hauptberuflicher Betreuer vertrat die Ansicht, dass seine Einkünfte im Rahmen der Einkunftsart selbstständige Arbeit zu erfassen waren. Neben der freiberuflichen Tätigkeit gehören u. a. auch die Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit, z. B. für Testamentsvollstreckung und Vermögensverwaltung, zu dieser Einkunftsart. Der Bundesfinanzhof vertrat eine andere Auffassung. Danach ist ein Betreuer nicht nur vermögensverwaltend tätig, sondern vielmehr auch für die Erledigung der persönlichen Angelegenheiten des Betreuten verantwortlich. Damit liegen die Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit vor, so dass grundsätzlich auch eine Gewerbesteuerpflicht besteht. Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Tätigkeiten Bei der Frage, ob und in welcher Höhe die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Tätigkeiten abzugsfähig sind, kommt es auf den Mittelpunkt der Haupttätigkeit an. Dies macht eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs deutlich. Ein Lehrer, der gleichzeitig auch als Schriftsteller tätig war, hatte die anteiligen Kosten für sein Arbeitszimmer in voller Höhe bei den jeweiligen Einkunftsarten angesetzt. Das Finanzamt dagegen berücksichtigte nur einmal den Höchstbetrag von DM (jetzt: ). Nach Aussage des Gerichts sind die Kosten in voller Höhe abzugsfähig, wenn der örtliche Schwerpunkt der Gesamttätigkeit im Arbeitszimmer liegt. Dabei ist die Haupttätigkeit maßgeblich. Da der Lehrer nur eine Teilzeittätigkeit ausübte, müssen für die Klärung dieser Frage Wertigkeit und Zeitaufwand für beide Tätigkeiten
5 Mandantenbrief Mai 2005 Seite 5 C.O.X. beurteilt werden. Dies hatte das Finanzgericht in der vorhergehenden Instanz versäumt, so dass diese Feststellungen nachgeholt werden müssen. Kapitalertragsteuer: Anmeldezeitraum bei Ausschüttungen Bei Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften an Anteilseigner nach dem 31. Dezember 2004 sind die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag zeitgleich mit den Erträgnisausschüttungen an das Finanzamt zu zahlen. Damit ist der bisherige Anmeldezeitraum entfallen. In der Kapitalertragsteueranmeldung ist seit dem deshalb auch die Anmeldung zu einem bestimmten Datum vorgesehen. Für beherrschende Gesellschafter und Alleingesellschafter gelten nach der Rechtsprechung die Ausschüttungen einer zahlungsfähigen GmbH einkommensteuerrechtlich grundsätzlich im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung als zugeflossen. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschafterversammlung eine spätere Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs beschließt. Für die Kapitalertragsteuer gilt eine abweichende Regelung. Danach gilt der Tag als Zufluss, der im Gesellschafterbeschluss als Tag der Auszahlung bestimmt wird. Fehlt die Angabe dieses Zeitpunkts, so gilt der Kapitalertrag am Tag nach der Beschlussfassung als zugeflossen. Hinweis: Insbesondere dann, wenn die GmbH die Ausschüttung erst später bezahlen kann, sollte der Tag der Auszahlung durch die Gesellschafterversammlung bestimmt und in den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses aufgenommen werden. Kinderzulage: Haushaltszugehörigkeit eines Kinds Ein Anspruch auf Kinderzulage bei der Eigenheimförderung besteht nur, wenn das Kind haushaltszugehörig ist. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Haushaltszugehörigkeit eines zur Ausbildung auswärtig untergebrachten Kinds vorliegt, hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aufenthalt des Kinds anlässlich üblicher Besuche in den Ferien oder im Urlaub nicht ausreicht. Eine dem Besuchscharakter überschreitende Dauer ist regelmäßig anzunehmen, wenn der
6 Mandantenbrief Mai 2005 Seite 6 C.O.X. Aufenthalt des Kinds im Haushalt des Anspruchsberechtigten sechs Wochen jährlich übersteigt. Dabei sind auch tageweise Aufenthalte mit zu berücksichtigen. Liebhaberei bei Betreiben eines Einzelhandelsgeschäfts In Zeiten schlechter Konjunktur erzielen viele Unternehmen keine Gewinne. Bei anhaltenden Verlusten sollten deshalb frühzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden, weil die Finanzverwaltung ansonsten sehr schnell Liebhaberei annimmt, die zu einer steuerlichen Nichtanerkennung der Verluste führt. Der Bundesfinanzhof hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Einzelhändlerin im Jahr 1976 einen Möbeleinzelhandel von ihrer Schwiegermutter übernommen hatte und nach einigen Gewinnjahren ab 1983 nur noch Verluste erzielte, die sich bis Ende 1998 auf rd summierten. Das Gericht geht von einer Liebhaberei aus, wenn ein Betrieb trotz anhaltender Verluste in der gleichen Form weitergeführt wird. Werden keine geeigneten Umstrukturierungsmaßnahmen ergriffen, ist dies ein Beweisanzeichen für fehlende Gewinnerzielungsabsicht. Auch die Fortführung eines Traditionsbetriebs kann für die Liebhaberei sprechen. Löschung einer GmbH auch ohne Einhaltung des Sperrjahres Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann die Beendigung einer GmbH ohne die Einhaltung des Sperrjahres in das Handelsregister eingetragen werden, wenn eine Verteilung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter nicht in Betracht kommt. Nach Auffassung des Gerichts genügt zum Nachweis der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft im Allgemeinen die mit der Anmeldung des Erlöschens der Firma verbundene Versicherung des Liquidators, nötigenfalls in Verbindung mit einer näheren Darlegung der tatsächlichen Verhältnisse. Private Berufsunfähigkeitsrente: Höhe des Ertragsanteils Bei lebenslänglichen Leibrenten (z. B. Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung) ergab sich die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils aus dem Rentenbeginn und dem vollendeten Lebensjahr. Bei Leibrenten, die auf eine
7 Mandantenbrief Mai 2005 Seite 7 C.O.X. bestimmte Zeit beschränkt sind (abgekürzte Leibrente), richtet sich der Ertragsanteil nach der zeitlichen Begrenzung, also der Laufzeit der Rente. Eine Berufsunfähigkeitsrente, bei der die Versicherungsgesellschaft in bestimmten Zeitabständen das Recht hat, die Rente auf Grund des aktuellen Gesundheitszustands des Rentenberechtigten anzupassen oder einzustellen, ist nicht als eine Mehrzahl hintereinander geschalteter Zeitrenten anzusehen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der Ertragsanteil nach der gesamten vertraglichen Laufzeit zu bestimmen ist. Der Bundesfinanzhof muss nun abschließend entscheiden. Hinweis: Durch das Alterseinkünftegesetz ist die Rentenbesteuerung ab 2005 neu geregelt. Maßgeblich bei Renten aus der Basisversorgung (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung) ist nicht mehr das Alter bei Rentenbeginn, sondern das Jahr des Rentenbeginns. Bei den so genannten Bestandsrentnern und bei Rentenbeginn im Jahr 2005 beträgt der Ertragsanteil 50 % Für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang erhöht sich der Besteuerungsanteil bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 %, ab dem Jahr 2021 bis zum Jahr 2040 um 1 % bis auf 100 %. Renteneinkünfte, die nicht der Basisversorgung zuzurechnen sind, werden nach wie vor mit einem Ertragsanteil besteuert. Hierzu gehören z. B. Renten aus bereits bestehenden privaten Rentenversicherungsverträgen, aber auch Veräußerungsleibrenten. Bei diesen Renten ist weiterhin das bei Rentenbeginn vollendete Lebensjahr des Rentenberechtigten maßgebend. Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR ist ab sofort anzuwenden Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung nach 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz ermitteln, haben für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, eine Gewinnermittlung nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck Anlage EÜR abzugeben. Unternehmer, deren Betriebseinnahmen unter der Grenze von liegen, müssen diese Anlage nicht ausfüllen, sondern können eine formlose Gewinnermittlung abgeben. Dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen und der achtseitigen Anleitung ist nicht zu entnehmen, dass die tatsächlich erzielten Betriebseinnahmen bei Aufgabe oder Veräußerung des Unternehmens in einen Jahresumsatz
8 Mandantenbrief Mai 2005 Seite 8 C.O.X. umzurechnen sind. Deshalb können alle Unternehmer, deren Betriebseinnahmen die Grenze von im laufenden Wirtschaftsjahr nicht überschreiten, die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V., Berlin, hat das Bundesministerium der Finanzen nochmals nachdrücklich aufgefordert, auf die Abgabe der Anlage EÜR zu verzichten. Das Ministerium wird dies voraussichtlich nicht tun, so dass Unternehmer, die ihre Aufzeichnungen selbst vornehmen, ihre laufenden Buchungen so gestalten sollten, dass die Anlage EÜR ohne großen Aufwand ausgefüllt werden kann. Vorsteuerabzug nur bei Absicht, Eingangsleistungen zur Ausführung steuerpflichtiger Ausgangsleistungen zu verwenden Ein Unternehmer kann ihm von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer grundsätzlich nur dann als Vorsteuer abziehen, wenn er die Absicht hat, mit der bezogenen Leistung (sog. Eingangsleistung) steuerpflichtige Ausgangsleistungen auszuführen. Diese Absicht muss bei Bezug der Eingangsleistung vorliegen und an objektiven Anhaltspunkten erkennbar sein. Hat der Unternehmer bei Bezug der Eingangsleistung nicht die erkennbare Absicht, steuerpflichtige Ausgangsleistungen auszuführen, ist er nach Auffassung des Bundesfinanzhofs auch dann nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er seine Absicht ändert und nunmehr vorhat, steuerpflichtige Ausgangsleistungen zu tätigen. Die Absichtsänderung führt nicht dazu, dass aus zunächst nicht abziehbaren Vorsteuerbeträgen nachträglich abziehbare Vorsteuerbeträge werden. Die Rechtslage hat sich mittlerweile dahingehend geändert, dass nunmehr zumindest ein Teil der Vorsteuer abzugsfähig ist, wenn die Eingangsleistung entgegen der ursprünglichen Absicht tatsächlich zur Ausführung steuerpflichtiger Ausgangsleistungen verwendet wird. Die steuerpflichtigen Ausgangsleistungen müssen jedoch innerhalb von fünf Jahren nach Bezug der Eingangsleistung erfolgen. Bei Grundstücken verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Abzugsfähig ist dann der Teil der Vorsteuer, der zeitanteilig auf die Zeit nach der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse entfällt.
9 Mandantenbrief Mai 2005 Seite 9 C.O.X. Vorsteuern aus betrieblich veranlassten Bewirtungskosten sind voll abziehbar Betrieblich veranlasste Bewirtungskosten waren vom bis zum einkommensteuerrechtlich nur zu 80 % abzugsfähig. Zum hat der Gesetzgeber den Abzug auf 70 % der Kosten reduziert. Zum 1. April 1999 wurde auch das Umsatzsteuergesetz geändert. Seitdem war auch der Vorsteuerabzug nur noch entsprechend dem einkommensteuerrechtlich vorgegebenen Prozentsatz möglich. Diese Beschränkung verstößt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs gegen das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union. Vorsteuerbeträge aus betrieblich veranlassten Bewirtungskosten, die angemessen sein und nachgewiesen werden müssen, sind also in vollem Umfang abziehbar. Soweit seit dem Vorsteuern gekürzt worden sind, kann bei noch nicht bestandskräftigen Bescheiden ein Antrag auf Änderung der Umsatzsteuerveranlagungen gestellt werden. Berlin, April 2005
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