Handreichung zur Praxisphase
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- Hartmut Stieber
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Stiftung Universität Hildesheim Handreichung zur Praxisphase Informationen zu Praxisphase & Praxisblock Lehramt für Grund-, Haupt- und Realschulen
2 1. Aufbau der Praxisphase 2. Der Praxisblock als schulisches Langzeitpraktikum a. Beginn des Praxisblocks: Hospitation b. Selbstgestalteter Unterricht c. Festgelegte Unterrichtsbesuche d. Außerunterrichtliche Aktivitäten 3. Rechte und Pflichten der Studierenden an der Praktikumsschule Hinweis zu Versicherungsfragen während des Praxisblocks 4. Bestehen der Praxisphase 5. Projektband 6. Anhang a. Studien- und Prüfungsleistungen b. Benotung Praxisphase a. Benotung Projektband a. Glossar b. Wichtige Rechtsvorschriften c. Formulare 7. Ansprechpartner_innen 2 Handreichung Praxisphase & Praxisblock
3 1. Aufbau der Praxisphase Die Praxisphase besteht aus drei universitären Lehrveranstaltungen und einem schulischen Langzeitpraktikum, dem Praxisblock. Der Workload umfasst insgesamt 30 Leistungspunkte (LP). Da die Elemente der Praxisphase aufeinander aufbauen, kann die Praxisphase nicht durch Urlaubs- oder Auslandssemester unterbrochen werden. Die Praxisphase beginnt immer zum Wintersemester. Studierende, die ihr Studium im Sommersemester beginnen, absolvieren die Praxisphase ab dem zweiten Mastersemester. Im ersten Semester der Praxisphase belegen Sie jeweils eine den Praxisblock vorbereitende Lehrveranstaltung im Umfang von zwei Semesterwochenstunden (SWS) pro Fach. Der Praxisblock, der sich über einen Zeitraum von 18 Schulwochen erstreckt und in jedem Jahr im Februar ( Beginn des Praxisblocks) beginnt, wird durch eine weitere Lehrveranstaltung pro Fach im Umfang von einer SWS begleitet. Den Abschluss der Praxisphase bildet die Nachbereitungsveranstaltung im Umfang von einer SWS je Fach, die zum Ende des Sommersemesters oder im zweiten Wintersemester stattfindet, frühestens jedoch ab 1. August Alle Lehrveranstaltungen in der Praxisphase (Vorbereitung, Begleitseminar, Nachbereitung) werden im Lehrendentandem durchgeführt. Dieses aus einem/r Fachdidaktiker_in der Universität und einem/r Lehrbeauftragten in der Praxisphase (LiP) bestehende Lehrendentandem betreut Sie auch während des Praxisblocks ( Unterrichtsbesuche). Wenn möglich, absolvieren Sie den Praxisblock in Studierendentandems mit identischer Fächerkombination. Neben dem Lehrendentandem werden Sie an Ihrer Praktikumsschule in jedem Ihrer Fächer durch eine/n Mentor_in betreut. Ihr/e Mentor_in ist an Ihrer Schule die wichtigste Ansprechperson. Besprechen Sie offene Fragen und Gegebenheiten der Schule frühzeitig mit ihm oder ihr. Handreichung Praxisphase & Praxisblock 3
4 2. Der Praxisblock als schulisches Langzeitpraktikum Ab dem 15. Februar 2018 beginnt mit Ihrer Vorstellung an der Praktikumsschule Ihr Praxisblock (auch: schulisches Langzeitpraktikum). Mit dem 19. Februar 2018 startet die Präsenzzeit in der Schule mit zunächst zweiwöchiger Hospitationszeit. Danach beginnt die Phase des eigenen Unterrichtens. Der Praxisblock endet am 27. Juni 2018 (am 28. Juni 2018 beginnen die Sommerferien an der Schule!). Insgesamt verbringen Sie an drei Tagen pro Woche ca. fünfzehn Zeitstunden an der Praktikumsschule. Schultage sind Montag, Dienstag und Mittwoch, Donnerstag und Freitag sind Unitage. Die universitären Lehrveranstaltungen sind nicht mit den Sommerferien an der Schule beendet. Sie gehen bis zum Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2018! Die Vorlesungszeit endet mit dem 13. Juli Bei Blockveranstaltungen kann es zu Abweichungen kommen. Wichtig: Osterferien 2018 Im Praxisblock 2018 liegen die Schulferien (19. März bis 3. April 2018) mitten in der Vorlesungszeit! Das Sommersemester 2018 beginnt regulär am 9. April Die erste Woche der Osterferien zählt nicht zum Schulpraktikum! Das bedeutet: In dieser Woche haben Sie keine (!) Schule, aber von Montag bis Donnerstag reguläre Veranstaltungen in der Universität (z. B. Blockveranstaltungen Projektband, Begleitseminar, reguläre Kurse am Donnerstag). Der Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag, auch der Karsamstag ist veranstaltungsfrei. Die zweite Woche der Osterferien zählt zum Schulpraktikum. Ostermontag ist frei, evtl. Schulveranstaltungen am Dienstag und Mittwoch hätten an diesen Tagen Vorrang. Donnerstag und Freitag sind reguläre Unitage. a. Beginn des Praxisblocks: Hospitation Ihre Vorstellung an der Schule: Ab dem 15. Januar 2018 melden Sie sich telefonisch oder per an Ihrer Praktikumsschule und bitten um einen Termin zur Vorstellung. Diesen wird die Schule mit Ihnen noch im Januar, ggf. aber auch erst in der Woche ab 12. Februar 2018 vereinbaren. Melden Sie sich in der Schule, sofern nicht anders vereinbart, bitte zunächst im Sekretariat. Bitte denken Sie an die Unterlagen, die Sie in der Praktikumseinweisung erhalten haben und bei Ihrer Vorstellung an der Schule vorlegen müssen (Führungszeugnis, Belehrung Infektionsschutz und Verschwiegenheitserklärung). Fragen Sie vor Ort, ob sich die Schule einen kurzen Steckbrief von Ihnen wünscht, der ggf. im Lehrerzimmer am schwarzen Brett angebracht wird. Denken Sie bitte auch an das Projektband. Nutzen Sie das Erstgespräch oder bitten Sie um einen zweiten Termin zur Vorstellung Ihres Forschungsvorhabens. Stellen Sie sich auch im Sekretariat und beim Hausmeister vor, wenn Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen kennen gelernt haben. Bitte denken Sie daran, dass Sie sich im Krankheitsfall später unbedingt immer im Sekretariat melden müssen. 4 Handreichung Praxisphase & Praxisblock
5 Dabei informieren Sie sich bitte auch über die Arbeitsumstände: Gibt es für Sie evtl. einen Platz im Lehrerzimmer (das ist an vielen Schulen platzbedingt gar nicht möglich), können Sie Ihre persönlichen Sachen einschließen, gibt es bestimmte Modalitäten im Hinblick auf das Kopieren von Unterlagen oder Medienverleih? Bitten Sie um einen kurzen Einblick in die Hausordnung und sonstige Regelungen zu Abläufen in der Schule, etwa hinsichtlich der Nutzung von Handys, ggf. Parkplatznutzung, und Erste-Hilfe-Pläne. Versuchen Sie, durch einen Rundgang in der Schule alle wichtigen Räumlichkeiten und Informationsmöglichkeiten kennen zu lernen (Sekretariat, Aushangort für Vertretungspläne). Beim Austausch von Telefonnummern und Mailadressen mit den Mentor_innen denken Sie bitte an den sensiblen Umgang mit Handynummern und WhatsApp. In den ersten beiden Wochen machen Sie sich mit den Gegebenheiten an Ihrer Praktikumsschule vertraut. Neben der Hospitation gehören dazu vor allem die Teilnahme an außerunterrichtlichen Aktivitäten (s. u.) und das Vertrautwerden mit den Lerngruppen, in denen Sie möglichst kontinuierlich während des Praktikums verbleiben. b. Selbstgestalteter Unterricht Sie führen ab der dritten Praktikumswoche zunächst teilweise selbstgestalteten Unterricht (Sequenzen von Unterrichtsstunden) durch, im weiteren Verlauf des Praktikums dann vollständig selbstgestalteten Unterricht. Sie unterrichten dabei möglichst eine Unterrichtsstunde pro Woche in jedem Ihrer Fächer. Es handelt sich dabei immer um betreuten Unterricht, d. h. die Verantwortung liegt bei Ihr/e Mentor_in! Während des gesamten Praktikums sollten Sie in jedem Fach 15 Unterrichtsstunden selbstgestaltet unterrichten. Dabei werden Sie in jedem Ihrer Fächer zum einen durch den/die Mentor_in betreut, zum anderen durch das Lehrendentandem, das auch die Unterrichtsbesuche vornimmt. Einmal während des Praxisblocks sollten Sie in jedem Fach eine längere Unterrichtseinheit selbstständig durchführen. Tipps: Vereinbaren Sie mit Ihrer Mentorin/Ihrem Mentor einen festen Termin in Ihrem Stundenplan zur Vor- und Nachbereitung d. Unterrichtsstunden! Vereinbaren Sie eigene Themen für Ihren Unterricht als Ergänzung für Ihre Mentorin/Ihrem Mentor und Sie! Hinweise Hospitationen sind auch in fachfremden Unterricht möglich, insbesondere um Ihre Lerngruppe besser kennen zu lernen! Sie führen betreuten Unterricht durch. Es ist Ihnen nicht erlaubt, eigenständigen Unterricht oder Vertretungsunterricht abzuhalten. Sie dürfen auch keine Aufsicht im Sinne des 62 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) führen. Handreichung Praxisphase & Praxisblock 5
6 c. Festgelegte Unterrichtsbesuche Die Beratungsbesuche erfolgen in Absprache aller Beteiligten und beinhalten neben der Hospitation Ihrer Unterrichtsstunde durch das Lehrendentandem auch eine Nachbesprechung. Daran wird sicher auch Ihr/e Mentor_in teilnehmen, ggf. auch die Schulleitung. Da das Portfolio als Arbeitsmappe im Sinne einer Dokumentation begleitend zum Praxisblock entstehen soll, wird es bei Beratungsbesuchen vorgelegt. Die Abgabe des fertigen Portfolios erfolgt 4 Wochen nach Ende des Praxisblocks. d. Außerunterrichtliche Aktivitäten Die nicht für selbstgestalteten Unterricht vorgesehenen verbleibenden Zeitstunden ermöglichen Ihnen, das ganze Spektrum der Arbeitsbereiche einer Lehrkraft an der Schule kennen zu lernen. Dazu kann folgendes gehören: Teilnahme an Gremiensitzungen, Fachkonferenzen, Elternabenden Lektüre von Förderplänen und Schulprogrammen Teilnahme am Ganztagsprogramm Ihrer Schule Hospitationen und Besprechungen Vor- und Nachbereitung Ihrer Stunden (Fachräume, Mediennutzung, Absprachen) Projektband Klassenfahrten Hinweise Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem/Ihrer Mentor_in, ob es im Rahmen von Unterrichtsbesuchen an Ihrer Praktikumsschule bestimmte Gewohnheiten/Abläufe gibt. Während Ihre Unterrichtszeiten fest in den Stundenplan Ihrer Praktikumsschule implementiert werden, kann Ihre Anwesenheitszeit in Bezug auf die außerunterrichtlichen Tätigkeiten flexibler gehandhabt werden. So würde sich z. B. im Falle Ihrer Beteiligung an einer ganztägigen schulischen Veranstaltung (z. B. Klassenfahrt) Ihre Anwesenheitszeit in derselben oder in der darauf folgenden Woche entsprechend reduzieren. 6 Handreichung Praxisphase & Praxisblock
7 3. Rechte und Pflichten der Studierenden an der Praktikumsschule Verantwortlich für die Durchführung der gesamten Praxisphase ist Ihre Universität. In allen schulischen Belangen liegt die Verantwortung für die Durchführung des Praxisblocks jedoch bei Ihrer Schulleitung. Deshalb möchten wir Sie bereits vor Antritt Ihres Praktikums darauf hinweisen, unbedingt die an Ihrer Schule einzuhaltenden Dienstwege und Gepflogenheiten zu beachten (Einhaltung der Schulordnung, Hausordnung o. ä.). Als Praktikant_in sind Sie einerseits in Ausbildung befindlich, andererseits Lehrende_r im betreuten Unterricht an Ihrer Praktikumsschule und zudem Vertreter_in Ihrer Universität. Bitte treten Sie entsprechend auf, achten Sie auf Pünktlichkeit und ein angemessenes Verhalten. Wahren Sie professionelle Distanz zu Ihren Schülerinnen und Schülern und vermeiden Sie Kontakte über Social Media (Facebook o. ä.). Bitte achten Sie vor Praktikumsbeginn auf Ihre Darstellung in den sozialen Netzwerken. Melden Sie sich in der Schule grundsätzlich immer zuerst im Sekretariat! Halten Sie sich unbedingt an die Kommunikationswege der Schule und geben z. B. keine eigenständigen Elternbriefe heraus (es sei denn, dies erfolgt im Rahmen Ihrer Ausbildung im Benehmen mit dem/der Mentor_in und nach Genehmigung durch die Schulleitung). Ihren Stundenplan (feste Hospitationstermine, teilweise oder vollständig selbstgestalteter Unterricht, außerunterrichtliche Einbindung) erhalten Sie an Ihrer Praktikumsschule. Durch die Teilnahme am schulischen Leben unterliegen Sie den für Unterricht und Erziehung in der Schule geltenden Vorschriften. Im Einzelnen bedeutet das für Sie: Sie haben über alle Ihnen durch das Praktikum bekannt gewordenen Tatsachen Verschwiegenheit zu wahren. Vor Antritt an Ihrer Praktikumsschule unterzeichnen Sie eine Verschwiegenheitserklärung, die Sie der Schulleitung aushändigen ( 6c. Formulare). Sie legen Ihrer Schulleitung eine Bescheinigung über die Belehrung nach 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Einsicht vor ( 6c. Formulare). Sie legen Ihrer Schulleitung ein erweitertes Führungszeugnis nach 30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) zur Einsichtnahme vor. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für das Führungszeugnis selbst tragen ( 6c. Formulare). Wenn Sie während des Praxisblocks Ihrer Anwesenheitspflicht an der Schule nicht nachkommen können (z. B. aus krankheitsbedingten Gründen), haben Sie dies unverzüglich unter Angabe der Gründe im Sekretariat Ihrer Praxisschule und bei der Koordinierungsstelle Lehramt mitzuteilen. Bei Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Tage dauert, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Handreichung Praxisphase & Praxisblock 7
8 Ihr Ansprechpartner an der Universität ist neben Ihrem jeweiligen Lehrendentandem der Fächer die Koordinierungsstelle Lehramt. Ihre Ansprechpartner_innen an Ihrer Praktikumsschule sind Ihre Mentor_innen und Ihre Schulleitung. Hinweis zu Versicherungsfragen während des Praxisblocks Hier können wir nur über die grundsätzlichen Regelungen zu Sach- oder Personenschäden informieren, denn die Haftung bzw. Wiedergutmachung im Schadensfall ist eine Frage des Einzelfalles. Unfallversicherung: Diese gilt nur für Personenschäden! Da der Praxisblock sowohl formal als auch inhaltlich voll integrierender Bestandteil des Studiums ist und die Studierenden bei ihrer Ableistung der rechtlichen und organisatorischen Verantwortung, Weisung und Kontrolle der Universität unterliegen, sind Sie als Studierende in diesem Zeitraum grundsätzlich über den Unfallversicherungsträger der Universität unfallversichert. Sollte es zu einem Unfall mit einem Personenschaden kommen, wird die Landesunfallkasse dennoch jeden Fall einzeln prüfen. Ausführlichere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten des Gemeinde-Unfallversicherungsverbands Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen: Hochschule_Versicherungsschutz.php Für Sachschäden gilt die Unfallversicherung nicht! Die Universität selbst hat keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. D.h., Sie nehmen persönliche/ private Gegenstände auf eigene Gefahr mit bzw. nutzen diese auf eigene Gefahr! Dies gilt sowohl im Projektband als auch in der Praxisphase. Bedenken Sie dies bitte, wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre privaten Gegenstände (Tablets, Handys oder Kleidung) sicher einzuschließen. Verzichten Sie in diesem Fall besser auf die Mitnahme in die Schule oder behalten Sie die elektronischen Geräte je nach Hausordnung ausgeschaltet oder lautlos gestellt bei sich. Es gilt hier die allgemeine gesetzliche Regelung, dass diejenige bzw. derjenige für den Schaden aufzukommen hat, die bzw. der ihn verursacht hat. Bitte beachten Sie daher: Wenn Sie auf dem Weg zur oder von der Schule z. B. einen Autounfall/ Fahrradunfall verursachen haften Sie selber. Wenn Sie Gegenstände der Schule beschädigen, haften Sie ebenso. Ein besonders wichtiger Fall ist der Verlust eines anvertrauten Schulschlüssels. Hier gilt es zu beachten, dass Sie seitens der Schule genau darüber aufgeklärt werden, was im Falle eines Verlustes eintritt. Es können möglicherweise hohe Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie z.b. einen Generalschlüssel verlieren und die Schließanlage ausgetauscht werden muss. 8 Handreichung Praxisphase & Praxisblock
9 Eine Haftung der Schule käme z.b. in Betracht, wenn diese bzw. ihre Vertreter_innen selbst den Schaden zu verantworten haben. Für Schäden, die Dritte verursachen (z.b. Diebstahl), braucht die Schule genauso wie die Universität - nicht aufzukommen. Beschädigen Sie Eigentum der Universität oder der Schule oder werden Ihnen geliehene Gegenstände gestohlen, haften Sie für den Schaden. Falls Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, klären Sie bitte im Schadensfall, ob Ihre Versicherung die Beschädigung oder den Verlust des Gegenstandes ersetzt. 4. Bestehen der Praxisphase Für ein Bestehen der Praxisphase müssen Sie insgesamt 16 Wochen des Praxisblocks absolvieren. Fehlzeiten bis zu zwei Wochen sind zulässig, sofern Sie triftige Gründe für Ihr Fernbleiben angeben können. Für die Praktikumsschule ist hier eine Mitteilung erforderlich, ebenso für die Koordinierungsstelle Lehramt. Ein ärztliches Attest legen Sie am besten als Scananhang einer an [email protected] sowie an die - Adresse Ihrer Praktikumsschule vor. a. Studien- und Prüfungsleistungen Nach 6 der Prüfungsordnungen LG / LHR (PO) muss zwischen Prüfungs- und Studienleistungen unterschieden werden. Die Rahmenstudienordnung regelt im Modulhandbuch nicht nur die Prüfungsleistungen für die Praxisphase sondern auch die zu erbringenden Studienleistungen. Zu den Studienleistungen gehören zum einen die im Modulhandbuch aufgelisteten Leistungen, zum anderen die in der Rahmenstudienordnung geregelte Anwesenheit in der Schule während des Praxisblocks. (Maximal erlaubte Fehlzeit: 2 Wochen). Studienleistungen (Art und Umfang): Portfolio für jedes Fach gemäß den Rahmenvorgaben der Lehrenden. Das Portfolio ist laufend während des Praxisblocks zu aktualisieren, da es im Rahmen der Unterrichtsbesuche thematisiert wird. Bestandteile eines solchen Portfolios können sein: Hospitationsprotokolle (kriteriengeleitete Beobachtung fremden Unterrichts), Gesprächsprotokolle, Fallanalysen, Auswertungsprotokolle (z.b. Diagnosebögen), theoretische Reflexionen/Bezüge (maximal 5). Hinweise Bevor Sie einen Schlüssel der Schule annehmen, lassen Sie sich bitte im eigenen Interesse genau erklären, wie hoch das Risiko wäre, falls Sie den Schlüssel verlieren (Austausch eines einzelnen Schlosses oder Austausch einer Schließanlage für einen Teil der Schule oder für die ganze Schule). Wenn Sie das Verlustrisiko nicht übernehmen wollen, dürfen Sie den Schlüssel ablehnen. Die Schule müsste die Räume dann für Sie durch Mitarbeiter_innen öffnen lassen. Handreichung Praxisphase & Praxisblock 9
10 Auch handschriftliche Dokumente können Bestandteil des Portfolios sein. Dazu kommen Stundenverlaufspläne der selbst gestalteten Unterrichtsstunden. Erwartet werden maximal 15 Kurzentwürfe je Fach. Der Kurzentwurf sollte ca. 2 Seiten zzgl. Material umfassen. Der Kurzentwurf meint hier einen Fahrplan für den Unterricht, der z. B. Folgendes enthält: Intention, Thema, Medien, erwarteter Lernzuwachs, Formulierung von Übergängen, didaktisch-methodischer Kommentar. In jedem der beiden Fächer wird eine didaktische Ausarbeitung als Prüfungsleistung (Modulprüfung) erbracht. Die Anforderungen an die Prüfungsleistungen werden durch die Fächer in den Veranstaltungen zur Praxisphase konkretisiert. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Betreuer_innen. Bei Nichtbestehen einer Prüfungsleistung im Modul»Praxisphase«kann diese und nur diese Prüfungsleistung bis zu zweimal wiederholt werden (s. 15 PO). Die Wiederholung der Studienleistungen ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Weiterhin ist zu beachten, dass ein Täuschungsversuch zwar dazu führt, dass die Prüfungsleistung als nicht bestanden gilt. Das Wiederholungsrecht ist davon aber nicht tangiert, es sei denn, es handelt sich um den zweiten festgestellten Täuschungsversuch. In diesem Fall gilt die Prüfungsleistung als endgültig nicht bestanden und die oder der Studierende kann das Studium nicht fortsetzen. (vgl. 18 Abs. 2 PO). Auf jeden Fall muss bei Vorliegen eines Täuschungsversuchs / Plagiats das Prüfungsamt darüber informiert werden. b. Benotung Praxisphase Die Note des Moduls»Praxisphase«geht nicht in die Gesamtnote des Masterstudiums ein. Die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen 2014 (Nds. MaVo-Lehr) sieht vor, dass die Gesamtnote des Masterstudiums aus den Noten der beiden Unterrichtsfächer, der Bildungswissenschaften (also der Fächer Pädagogik, Psychologie und für den Studiengang Lehramt an Grundschulen des Moduls»Didaktik des Erstunterrichts«) sowie der Masterarbeit berechnet wird. Das Modul wird jedoch unter Angabe der Leistungspunkte und der Modulnote im Transcript of Records und im Zeugnis aufgeführt. 5. Projektband Das Projektband verläuft parallel zur Praxisphase und besteht neben dem eigentlichen Projekt aus ebenfalls einer Vorbereitungs-, einer Begleit- und einer Nachbereitungsveranstaltung. Mit dem Projektband wird das forschende Lernen in die Lehramtsausbildung implementiert. Ihre Dozent_innen unterstützen Sie in Bezug auf organisatorische und inhaltliche Fragen bei Ihrem Projekt, das Sie während des Praxisblocks durchführen. Dabei handelt es sich um universitäre Lehrveranstaltungen. 10 Handreichung Praxisphase & Praxisblock
11 Bitte beachten Sie, dass schulinterne Umfragen und Erhebungen für Ihr Projekt im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter erfolgen müssen. Dabei sind datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Es besteht jedoch keine Genehmigungspflicht im Sinne des Runderlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums Umfragen und Erhebungen vom (SVBl., S. 4). Bitte sprechen Sie das von Ihnen beabsichtigte Forschungsvorhaben frühzeitig in Ihrer Schule an und klären Sie die Möglichkeiten der Durchführung und eventuelle Anpassungsnotwendigkeiten ab. Halten Sie Ihre Lehrenden im Projektband auf dem aktuellen Stand über die Umsetzung in der Schule. a. Benotung Praxisphase Die Note des Moduls»Projektband«geht nicht in die Gesamtnote des Masterstudiums ein. Die Nds. MaVo-Lehr 2014 sieht vor, dass die Gesamtnote des Masterstudiums aus den Noten der beiden Unterrichtsfächer, der Bildungswissenschaften (also der Fächer Pädagogik, Psychologie und für den Studiengang Lehramt an Grundschulen des Moduls»Didaktik des Erstunterrichts«) sowie der Masterarbeit berechnet wird. Das Modul wird jedoch unter Angabe der Leistungspunkte und der Modulnote im Transcript of Records und im Zeugnis aufgeführt. Weitere Fragen und Antworten rund um die Praxisphase und den Praxisblock finden Sie in unseren FAQ: informationen-fuer-studierende Wir aktualisieren die FAQ laufend. Dabei fließen Änderungen der Ordnungen sowie Ihre Rückmeldungen ein. Sie tragen mit Ihren Fragen dazu bei! Bitte melden Sie sich unter folgender Adresse: Handreichung Praxisphase & Praxisblock 11
12 6. Anhang a. Glossar Beginn des Praxisblocks: Der Praxisblock beginnt grundsätzlich ab dem 10. Februar; dabei sind in Abhängigkeit von den Gegebenheiten des Schuljahres (Ferien etc.) individuelle Verschiebungen möglich. Lehrbeauftragte in der Praxisphase: Lehrbeauftragte in der Praxisphase (LiPs) sind Fachseminarleiter_innen oder in der Lehramtsausbildung erfahrene Lehrkräfte, die zusammen mit den Fachdidaktiker_innen der Universität die Lehre in der Praxisphase durchführen. Lehrendentandem: Ein Lehrendentandem besteht aus den Lehrbeauftragten in der Praxisphase (LiPs) und den Fachdidaktikern der Universität. Zusammen gestalten sie die Praxisphase. Mentor_in: Ein(e) Mentor_in ist eine Lehrkraft der Praktikumsschule, die das jeweilige Fach möglichst mit Fakultas unterrichtet und Ansprechpartner_in vor Ort ist. Studierendentandem: Ein Studierendentandem meint zwei Studierende mit möglichst identischer Fächerkombination (z. B. Deutsch/Evangelische Theologie), die gemeinsam den Praxisblock an einer Praktikumsschule absolvieren. Jede/r Studierende wird von einem/er Mentor_ in pro Fach betreut. Unterrichtsbesuche: Im Praxisblock finden pro Fach mindestens zwei Unterrichtsbesuche statt: einer im Lehrendentandem, einer durch den/die Lehrbeauftragte(n) in der Praxisphase. Ein dritter Besuch ist möglich durch den/die Fachdidaktiker_in der Universität, alternativ kann auch eine Beratung an der Universität stattfinden. b. Wichtige Rechtsvorschriften Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), 62 Aufsichtspflicht der Schule (1) 1 Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen. 2 Die Aufsicht erstreckt sich auch darauf, dass die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I das Schulgrundstück nicht unbefugt verlassen. (2) 1 Geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule ( 53 Abs. 1 Satz 1), Personen, die außerunterrichtliche Angebote durchführen ( 53 Abs. 1 Satz 2) sowie geeignete Erziehungsberechtigte können mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betraut werden. 2 Auch geeignete Schülerinnen und Schüler können damit betraut werden, wenn das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt. 12 Handreichung Praxisphase & Praxisblock
13 Infektionsschutzgesetz (IfSG), 35 Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen Personen, die in den in 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach 34 zu belehren. Über die Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen, das beim Arbeitgeber für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren ist. Die Sätze 1 und 2 finden für Dienstherren entsprechende Anwendung. Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG), 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis (1) Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, 1. wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder 2. wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für a) die Prüfung der persönlichen Eignung nach 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe, b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder c) eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe b vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. (2) Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Im Übrigen gilt 30 entsprechend. c. Formulare»Laufzettel«Studierender Verschwiegenheitserklärung Nachweis über erfolgte Belehrung nach 35 IfSG Nachweis Führungszeugnis nach 30a BZRG Handreichung Praxisphase & Praxisblock 13
14 7. Ansprechpartner_innen Stiftung Universität Hildesheim Centrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (CeLeB) Koordinierungsstelle Lehramt Universitätsplatz 1, Forum Hildesheim Impressum Redaktion: Dr. Dörthe Buchhester, Birgit Nolte, Caroline Geburek, Jörn Schwerdt: Konzeption & Layout: Jörn Schwerdt: Centrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (CeLeB) Koordinierungsstelle Lehramt Fotos: Fotolia / contrastwerkstatt; Pressestelle Universität Hildesheim 2018 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Herausgeberin unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
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