Kundeninformation INHALTSVERZEICHNIS
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- Louisa Klein
- vor 6 Jahren
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1 Kundeninformation für die kombinierte Hausratversicherung PRISMA Flex, Ausgabe 2017 Generali Allgemeine Versicherungen AG, 1260 Nyon INHALTSVERZEICHNIS Art. Seite 1. Vertragspartner 2 2. Leistungsträger 2 3. Versicherte Risiken und Umfang der Versicherungsdeckung 2 4. Örtlicher Geltungsbereich 3 5. Zeitlicher Geltungsbereich 4 6. Prämien 4 7. Selbstbehalte 4 8. Zahlungsverzug und Mahnverfahren 5 9. Im Schadenfall Datenschutz 5 Generali Versicherungen Avenue Perdtemps Nyon 1 T F nonlife.ch@generali.com generali.ch Diese Kundeninformation bezweckt, die Kunden im Sinne der Transparenz über die Identität der Gesellschaft sowie über die wesentlichen Kernpunkte des Versicherungsproduktes zu informieren. Die Details der einzelnen Versicherungsdeckungen sowie die vertraglichen Rechte und Pflichten sind in der Versicherungspolice, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie in den Besonderen oder Ergänzenden Versicherungsbedingungen definiert. Diese sind allein massgebend. Der Versicherungsvertrag unterliegt schweizerischem Recht, namentlich dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Versicherungsberater der Generali stehen für weitere Informationen jederzeit zur Verfügung. 1/5
2 KUNDENINFORMATION 1. Vertragspartner Ihr Vertragspartner ist Generali Allgemeine Versiche rungen (im Folgenden Generali) mit Sitz in Avenue Perdtemps 23, 1260 Nyon 1. Generali ist eine Aktien gesellschaft nach schweizerischem Recht. Generali gehört der Versicherungsgruppe Generali in Triest/ Italien an und bietet ebenfalls Lebensversicherungen (Generali Personenversicherungen mit Sitz in Soodmattenstrasse 10, 8134 Adliswil 1) sowie Rechtsschutz-Versicherungen (FORTUNA Rechtsschutz-Versicherung, Soodmattenstrasse 2, 8134 Adliswil) an. 2. Leistungsträger Der Versicherungsvertrag wird mit Generali geschlossen, im Schadenfall werden die Assistance-Dienstleistungen jedoch von EUROP ASSISTANCE (Suisse) SA auf Rechnung von Generali erbracht. EUROP ASSISTANCE (Suisse) SA ist eine Gesellschaft der Generali Versicherungsgruppe mit Sitz in Avenue Perdtemps 23, 1260 Nyon 1. Die Rechtsschutz-Leistungen werden von FORTUNA Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft-AG, Soodmatten strasse 2, 8134 Adliswil, erbracht. Haustierversicherer ist die Tierversicherungsgenossenschaft auf Gegenseitigkeit EPONA, Avenue de Béthusy 54, 1000 Lausanne Versicherte Risiken und Umfang der Versicherungsdeckung Im Folgenden ist ein kurzer Überblick über die verschiedenen Versicherungsdeckungen von Generali zu finden, damit entsprechend den persönlichen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers die für den jeweiligen Haushalt optimale Versicherung gewählt werden kann. Generali bietet die folgenden Versicherungsdeckungen: Hausratversicherung Die Versicherung deckt Schäden am Hausrat infolge von Feuer, Diebstahl, Wasser oder Glasbruch sowie die unmittelbar von diesen Ereignissen verursachten Kosten. Mittels einer Zusatzprämie werden ebenfalls Diebstahl ausserhalb des Wohnsitzes, eine Hausrat-Kaskoversicherung und Erdbeben versichert. Vorbehaltlich anders lautender Abreden wird die Versicherung zum Neuwert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme abgeschlossen. Rechtsschutz im Vertragsrecht: Im Rahmen der Versicherungsdeckung für Hausrat dient diese Versicherung der Wahrung der Interessen der versicherten Personen in folgenden Rechtsbereichen: a) Kauf, Verkauf, Tausch, Schenkung b) Miete von beweglichen Sachen (ausgenommen Fahrzeuge) c) Werkvertrag d) Leasingvertrag e) Abonnementvertrag f) Gebrauchsleihe g) Pauschalreisevertrag h) Beherbergungsvertrag i) Reinigungsvertrag j) Aus- und Weiterbildungsvertrag mit Privatschulen k) Telekommunikationsvertrag Ferner erteilt die Fortuna in gedeckten Rechtsangelegenheiten des Privatrechts telefonische Auskünfte durch Juristen und Anwälte. Die Fortuna übernimmt in einem gedeckten Rechtsfall Leistungen bis zu einem Gesamtbetrag von maximal CHF In Artikel D5 der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die kombinierte Haushaltsversicherung PRISMA Flex sind die von der Rechtsschutz-Versicherung ausgeschlossenen Ereignisse und Angelegenheiten aufgeführt. Reisegepäckversicherung Versichert sind die Beschädigung, das Abhandenkommen oder die totale Beschädigung des Haurats, der mit auf eine Reise genommen oder einem Transportunternehmen übergeben wird. Nicht versichert sind jedoch Verlegen oder Verlieren von Hausrat. Geldwerte sind von dieser Versicherung ausgeschlossen. Versicherung von Gartenanlagen und Kulturen Generali versichert die Gartenanlagen des Gebäudes sowie die Kulturen, die dem Eigenbedarf dienen, gegen Schäden infolge von Feuer, Elementarereignissen sowie böswilliger Beschädigung. Die Versicherung wird zum Neuwert abgeschlossen. Der Schaden wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, und zwar auch dann, wenn eine Unterversicherung vorliegt. Versicherung von Wertsachen in Privatbesitz Die in der Police bezeichneten Gegenstände wie Schmuck, Uhren, Pelze, Musikinstrumente, Foto-/Videoausrüstung, Gemälde und Kunstgegenstände sind gegen Diebstahl, Beraubung, Verlieren, Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung versichert. 2/5
3 Privathaftpflichtversicherung Generali versichert die Haftpflicht für alle Handlungen im Privatleben, bei denen eine Person oder ein Tier verletzt oder getötet oder ein Sachschaden verursacht wird. Ebenfalls versichert sind sich daraus ergebende Vermögensschäden. Die Deckung umfasst bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Summe die Befriedigung begründeter sowie die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Nicht versichert sind Schäden, die einem Versicherten oder einer mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Person zugefügt werden. Mittels einer Zusatzprämie werden ebenfalls Schäden versichert, die durch die gelegentliche Benützung fremder Motorfahrzeuge verursacht werden. Die Privathaftpflichtversicherung kann als Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen werden. Rechtsschutz im Strafrecht für Hauseigentümer, deren Haus von der Person selbst bewohnt wird (bis zu drei Wohnungen): Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich dieser Versicherungsschutz auf Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder wegen Sachschadens. Im Falle eines gedeckten Rechtsstreits übernimmt Fortuna Leistungen bis zur Höhe eines Gesamtbetrags von maximal CHF In Artikel C5 der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die kombinierte Hausratversicherung PRISMA Flex sind die von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossenen Fälle aufgeführt. Veloversicherung Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Fahrräder und sämtliche gesetzlich gleichgestellten Fahrzeuge. Insbesondere sind auch Motorfahrräder (Art. 18 VTS) versichert. Gemäss Aufzählung in der Police erstreckt sich die Deckung auf Leistungen infolge einer Kollision (Kasko, Entschädigung im Todesfall, Übernahme des Selbstbehaltes bei Diebstahl, Rechtsschutz), Fahrraddiebstahl und Velo Assistance. Cyber-Versicherung Gemäss Aufzählung in der Police erstreckt sich der Versicherungsschutz auf finanzielle Schäden im Rahmen der Internetnutzung (Missbrauch von Kreditkartendaten, Missbrauch persönlicher Authentifizierung durch einen Dritten), Kosten in Zusammenhang mit der Wiederherstellung von Daten und den Rechtsschutz im Bereich Internetrecht. Haustierversicherung Versichert sind die tierärztlichen Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit für die in der Police aufgeführten Tiere. Mittels Prämienzuschlag können auch Erbkrankheiten, Sterbegeld/Diebstahl/Verlust/Suchkosten sowie die PET Assistance versichert werden. IT-Assistance Dies umfasst Dienstleistungen in Zusammenhang mit IT- Remoteunterstützung, Online-Datensicherung und Cybersicherheit. 4. Örtlicher Geltungsbereich Die Hausratversicherung gilt: a) zu Hause, d. h. an den in der Police aufgeführten Standorten; b) auf der ganzen Welt, wenn sich der Hausrat vorübergehend (höchstens 24 Monate) ausserhalb des Wohnsitzes befindet. Nicht versichert ist Hausrat, der sich dauerhaft ausserhalb des Wohnsitzes (Ferienhaus, Zweitwohnung und Ähnliches) befindet. Bei einem Umzug ins Ausland endet die Versicherung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung beantragt wird, spätestens jedoch bei Ablauf des Versicherungsjahres. Die Reisegepäckversicherung gilt in der ganzen Welt. Sie gilt jedoch nicht für Gepäck, das sich am Wohnsitz oder ständig ausserhalb desselben befindet. Ferner von der Versicherung ausgeschlossen sind Sachen, die zwischen dem Wohnsitz und dem Arbeitsort transportiert werden. Die Versicherung von Wertsachen in Privatbesitz gilt am Wohnsitz und/oder an dem in der Police bezeichneten Ort der Versicherung in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein. Mit Ausnahme von Gemälden und Kunstgegenständen sind Wertsachen ebenfalls in der ganzen Welt versichert: wenn es sich um vorübergehende Aufenthalte ausserhalb des Wohnsitzes und/oder Reisen handelt; wenn sie sich in einem Banksafe befinden. Rechtschutz im Vertragsrecht: Die Leistungen werden nur für jene versicherten Ereignisse gewährt, bei welchen der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht anwendbar ist. Das Fürstentum Liechtenstein ist der Schweiz gleichgestellt. Die Fahrradversicherung gilt in ganz Europa (einschliesslich Türkei), in den Mittelmeer-Randstaaten sowie in den Mittelmeer-Inselstaaten. In Sachen Rechtsschutz gilt die Deckung, sofern im entsprechenden Land ein rechtstaatliches Verfahren garantiert ist und wenn die in diesem Land erlassenen Urteile in der Schweiz möglicherweise anerkannt werden. In Zusammenhang mit der Velo-Assistance werden Leistungen nur bei versicherten Ereignissen gewährt, die in einer Entfernung von mehr als 5 km vom Wohnort des Versicherungsnehmers eintreten. Die Leistungen werden nur dann im Ausland gewährt, wenn der Aufenthalt nicht länger als 30 aufeinanderfolgende Tage dauert. 3/5
4 Die Cyberversicherung gilt weltweit. Allerdings greift die Deckung beim Missbrauch von Kreditkartendaten nur in Zusammenhang mit Konten und Karten, die von Finanzinstituten mit Geschäftssitz in der Schweiz, Liechtenstein, der Europäischen Union, Norwegen und Island ausgestellt wurden. In Sachen Rechtsschutz greift die Deckung weltweit (ausgenommen Kanada und USA), sofern im entsprechenden Land ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert ist und wenn die in diesem Land erlassenen Urteile in der Schweiz möglicherweise anerkannt werden. Die Haustierversicherung gilt weltweit, sofern die Tiere sich nur vorübergehend für eine Dauer von höchstens sechs Monaten ausserhalb des schweizerischen Wohnsitzes befinden. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Länder bzw. Regionen, für die von offizieller Seite eine Reisewarnung besteht. 5. Zeitlicher Geltungsbereich Vertragsdauer und Beginn des Versicherungsschutzes sind in der Police angegeben. Die Privathaftpflichtversicherung gilt für Schäden, die während der Vertragsdauer verursacht werden. Der Vertrag wird jedes Jahr stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf durch Sie oder durch Generali gekündigt wird. Nach Eintritt eines Schadens, bei dem Anspruch auf Schadenersatz entsteht, kann der Vertrag innert folgenden Fristen gekündigt werden: für Generali: spätestens bei Auszahlung der Entschädigung; für Sie: innert einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis der Zahlung. Im Falle einer Kündigung im Schadenfall endet die Versicherungsdeckung 14 Tage nach Kenntnisnahme der Kündigung. Vertragsrechtsschutz: Der Versicherungsschutz gilt für Rechtsfälle die während der Gültigkeitsdauer des PRISMA-Flex-Vertrages eintreten und innerhalb dieses Zeitraumes der Fortuna gemeldet werden. Bei der Haustierversicherung gelten spezifische Karenzzeiten in Abhängigkeit von der Erkrankungsart. 6. Prämien Die Höhe der Prämie richtet sich nach den versicherten Risiken und dem gewählten Deckungsumfang. Sie ist jährlich an dem in der Police angegebenen Datum fällig. Gegen Zuschlag ist die Prämie auch in Raten zahlbar. Wird der Vertrag vor dem Ende des Versicherungsjahres gekündigt, erstattet Ihnen Generali den Prämienanteil für die nicht beanspruchte Versicherungsperiode zurück, mit Ausnahme der folgenden Fälle: Sie erhalten Versicherungsleistungen für einen Totalschaden (Risikowegfall); Sie kündigen den Vertrag nach einem Teilschaden während des auf den Vertragsabschluss folgenden Jahres. Im Falle einer Änderung des Prämienstufensystems oder des Selbstbehaltes hat Generali das Recht, Ihren Vertrag für das folgende Versicherungsjahr anzupassen. In diesem Fall können Sie den Vertrag auf Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Trifft die Kündigung nicht bis spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres ein, wird angenommen, dass Sie mit der Anpassung des Vertrages einverstanden sind. 7. Selbstbehalte Im Schadenfall müssen Sie den im Vertrag oder in den AVB vorgesehenen Selbstbehalt entrichten. In den AVB sind folgende Selbstbehalte vorgesehen: Hausratversicherung CHF 500. der Entschädigung bei Schäden durch ein Naturereignis. CHF 200. der Entschädigung bei Schäden durch Versengung, Ausset-zung an Nutzfeuer oder Wärme oder Diebstahl. Bei Schäden infolge eines Erdbebens gilt ein Selbstbehalt in der Höhe von 10 % der Versicherungssumme, max. CHF In der Hausrat-Kaskoversicherung, 10 % der Entschädigung, mindestens CHF 50. pro Ereignis. Versicherung von Gartenanlagen und Kulturen CHF 200. der Entschädigung je Ereignis. Versicherung von Wertsachen in Privatbesitz 10 % der Entschädigung, mindestens CHF 200. im Schadenfall. Haftpflichtversicherung für Privatpersonen CHF 500. in den folgenden Fällen: Benützung fremder Motorfahrzeuge; Miete und Benützung von Pferden. Fahrradversicherung Mit Ausnahme von Rechtsschutzversicherung und Assistance hat der Versicherte pro Ereignis einen Selbstbehalt von 5 %, mindestens aber CHF 100., zu tragen. 4/5
5 Cyber-Versicherung Mit Ausnahme der Rechtsschutzversicherung im Bereich Internetrecht hat der Versicherte pro Ereignis einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens aber CHF 50., zu tragen. Haustierversicherung Mit Ausnahme der Assistance hat der Versicherungsnehmer je nach gewählter Variante einen jährlichen Selbstbehalt von CHF 200. oder CHF 500. zu tragen. Die Versicherung übernimmt 90 % der Heilungskosten. 8. Zahlungsverzug und Mahnverfahren Bei Zahlungsverzug Ihrer Prämie erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Generali gewährt Ihnen eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Empfang der Zahlungsaufforderung. Nach Ablauf dieser Frist ruht Ihre Versicherungsdeckung. Sie tritt erneut in Kraft, nachdem die Prämie einschliesslich Verzugszinsen und Säumniszuschlag eingegangen ist. 9. Im Schadenfall Im Schadenfall benachrichtigen Sie Generali schnellstmöglich unter der Gratisnummer Sie wirken an der Feststellung des Sachverhalts mit, indem Sie Generali alle angeforderten Informationen und Dokumente zukommen lassen. Bei Missachtung dieser Pflichten oder einem Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben wird Generali von seinen Verpflichtungen entbunden, sofern nicht erwiesen ist, dass die mangelnde Mitwirkung nicht auf persönliches Verschulden zurückzuführen ist und keinen Einfluss auf den Schaden hatte. Vertragsrechtsschutz: Sobald die versicherte Person von einem Schadenfall Kenntnis hat, muss sie unverzüglich informieren: FORTUNA Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft AG, Soodmattstrasse 2, 8134 Adliswil Tel ; Fax info.rvg@fortuna.ch 10. Datenschutz Bei Ausübung der Versicherungstätigkeit (Risikobewertung, Schadenabwicklung, Statistik, Marketing) verarbeitet Generali möglicherweise Ihre persönlichen Daten. Dabei handelt es sich namentlich um Daten in den Verträgen, Versicherungsanträgen, Schadenmeldungen, Arztberichten oder offiziellen Dokumenten. Sie werden in Akten oder auf elektronischen Datenträgern abgelegt. Generali kann angehalten sein, Daten, die Sie betreffen, an Dritte wie Mitversicherer, Rückversicherer, Gesellschaften der Generali Gruppe, Vertrauensärzte sowie Gutachter zu übermitteln. Ferner behält sich Generali das Recht vor, Auskünfte bei Dritten einzuholen, insbesondere im Hinblick auf die Schadenfrequenz bei früheren Versicherern. Der Versicherungsantrag enthält eine Klausel, in der Sie Generali bevollmächtigen, die zur Prüfung und Durchführung des Vertrags unerlässlichen persönlichen Daten zu verarbeiten. Generali garantiert die vertrauliche Behandlung der erhaltenen Daten. Betrügerische Handlungen führen zur Leistungsverweigerung und können strafrechtliche Schritte nach sich ziehen. 5/5
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