International Relations Center (ZIB)

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1 International Relations Center (ZIB) University of Cologne Faculty of Management, Economics and Social Sciences Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland für Master-Studiengänge (PO 2008), hier: Anrechnungsminor Studies Abroad...' Inhalt Allgemeines zu Anerkennungsmöglichkeiten...1 En-bloc-Anerkennung in einen Anrechnungsminor (Studies Abroad...): 24 ECTS...1 Allgemeine akademische Vorgaben für die Belegung eines Anrechnungsminors...2 Spezielle akademische Vorgaben für die Belegung eines Anrechnungsminors, definiert nach Masterstudiengängen...2 Angebotene Anrechnungsminor...3 Ansprechpartner für Anrechnungsminor...4 Antragstellung auf Anerkennung eines Anrechnungsminor...5 Allgemeines zu Anerkennungsmöglichkeiten Mit dem Angebot für Auslandssemester an Partnerhochschulen der WiSo-Fakultät bietet die Fakultät ihren Master- Studierenden die Möglichkeit, Studienleistungen im Ausland zu absolvieren und diese - ohne Studienzeitverlängerung in das Kölner Masterstudium einzubringen. Diese Anerkennungsmöglichkeiten bestehen prinzipiell für alle Auslandsstudien im Masterbereich, unabhängig davon, ob diese im Rahmen einer Universitätskooperation oder als Freemover absolviert wurden (s. Merkblatt STAP Master und Freemover auf der Homepage des ZIB: Neben der Anerkennung von einzelnen Kursen besteht die Möglichkeit einen kompletten Minor (genannt Anrechnungsminor Studies Abroad...) im Ausland zu absolvieren. Informationen, Ansprechpartner und formale Hinweise des Prüfungsamtes sind auf der Plattform des WiSo-Anrechnungszentrums aufgeführt: En-bloc-Anerkennung in einen Anrechnungsminor (Studies Abroad...): 24 ECTS En-bloc-Anrechnungsminor verfügen über kein eigenes Kölner Kursangebot. Es können nur Prüfungsleistungen, die in Summe mindestens 20 ECTS erfüllen und die an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes abgelegt wurden, angerechnet werden. 1

2 Grundlage für die Anerkennung ist neben allgemeinen akademischen Vorgaben und die für die jeweiligen Masterstudiengänge speziellen akademischen Vorgaben die Höhe der ECTS. Da viele Universitäten in Übersee kein ECTS-Kurssystem verwenden, ist eine Umrechnung der ausländischen Credits zu ECTS erforderlich: Für STAP-Programmteilnehmer liegt für die einzelnen Partneruniversitäten der WiSo-Fakultät ein Umrechnungskurs vor; Informationen dazu erhalten sie im ZIB. Für Freemover, d.h. Studierende, die außerhalb von STAP bzw. ZIB der WiSo-Fakultät ein Auslandssemester absolvieren, gibt es die Verantwortung, die für die Berechnung des Umrechnungskurses erforderlichen Informationen von der Gasthochschule zu besorgen und die entsprechende Dokumentation vorzulegen. Für Studierende der Politikwissenschaften bzw. Soziologie ist für die Ermittlung der Umrechnung von ausländischen Credits eine Beratung bei den Anrechnungsbeauftragten für Politikwissenschaften bzw. Soziologie erforderlich. Allgemeine akademische Vorgaben für die Belegung eines Anrechnungsminors Alle Kurse müssen im Master-Level absolviert werden, mit einer Prüfungsleistung abschließen und auf der Notenübersicht der Gasthochschule mit Kurstitel, Note und Leistungspunkten aufgeführt sein. 1. Es kann nur der ganze Minor in Höhe von 24 ECTS angerechnet werden, eine Leistung von mindestens 20 ECTS im Auslandssemester erfüllt die Mindestanforderung an diesen workload. Geringere bzw. Teilpunktzahlen werden nicht akzeptiert. 2. Es können nur im Ausland absolvierte Kurse des Graduate-Level angerechnet werden. 3. Sollte ein Graduate-Kurs an der Gasthochschule einen Grundlagenkurs darstellen (erkennbar am Kurstitel Introduction to bzw. Principles of... o.ä.), so ist vor dem Auslandssemester die Anerkennungsfähigkeit mit dem ZIB abzuklären. 4. Es werden nur Fachkurse akzeptiert, die der allgemeinen fachlichen Ausrichtung der WiSo-Fakultät entsprechen (s. auch Kapitel Angebotene Anrechnungsminor ). Der Nachweis für die fachliche Ausrichtung bietet ausschließlich die Kursbeschreibung und nicht die veranstaltende Einheit. Nur der Umstand, dass ein Kurs von z.b. einem Business Administration Lehrstuhl angeboten wird, stellt noch keine Garantie dar, dass der Kurs die fachliche Ausrichtung Business Administration aufweist; diese kann nur anhand der Kursinhalte (gemäß der vorzulegenden Kursbeschreibung) festgestellt werden. 5. Eine Antragstellung für die Anerkennung in einen Anrechnungsminor ist nur möglich, wenn zum Antragszeitpunkt noch kein anderer Minor (bzw. für MSc Studierende der Information Systems kein 2. Minor) abschließend gewählt wurde. Spezielle akademische Vorgaben für die Belegung eines Anrechnungsminors, definiert nach Masterstudiengängen Business Administration: Es dürfen keine Kurse mit der fachlichen Ausrichtung des jeweiligen Majors in einen Anrechnungsminor belegt werden. Für die einzelnen Major gilt dies wie folgt: Major Accounting. Kurse aus den Disziplinen Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Controlling und Wirtschaftsprüfung sind für den Anrechnungsminor ausgeschlossen Major Corporate Development. Kurse aus den Disziplinen Corporate Development, Strategisches Management und Human Resource Management sind für den Anrechnungsminor ausgeschlossen 2

3 Major Finance: Kurse aus den Disziplinen Institutionenökonomik, Investments, Versicherungsökonomik, Empirical/Corporate Finance, Risikomanagement und Derivate sind für den Anrechnungsminor ausgeschlossen Major Marketing: Kurse ans den Disziplinen Marktforschung, Marketingplanung, Produktpolitik, Customer Relationship Management und Strategic Management in Retailing sind für den Anrechnungsminor ausgeschlossen Major Supply Chain Management: Kurse aus den Disziplinen Supply Chain Management, Produktion und Logistik, Logistics Concepts, Systems and Models sowie Strategic Alliances and Networks sind für den Anrechnungsminor ausgeschlossen Economics: Es dürfen keine Kurse aus dem Kernbereich (Core Courses) Economics im Auslandssemester für den Anrechnungsminor eingebracht werden. Corekurse im Bereich Economics sind im Modulhandbuch eindeutig markiert. Information Systems: Es dürfen keine Kurse mit der fachlichen Ausrichtung des Majors oder des in Köln belegten Minors in den Anrechnungsminor eingebracht werden. Gesundheitsökonomie: Es dürfen keine Kurse mit der fachlichen Ausrichtung des Majors in den Anrechnungsminor eingebracht werden. Wirtschaftspädagogik: Es dürfen keine Kurse mit der fachlichen Ausrichtung des Majors in den Anrechnungsminor eingebracht werden. Soziologie und Empirische Sozialforschung: Kursabsprachen erforderlich mit dem Ansprechpartner für Anerkennungen Soziologie (s. Politikwissenschaft: Kursabsprachen erforderlich mit dem Ansprechpartner für Anerkennungen Politikwissenschaften (s. Angebotene Anrechnungsminor Studies Abroad in Management, Economics, Social Science Alle Masterstudierende, die an der WiSo-Fakultät eingeschrieben sind (M.Sc. Business Administration, M.Sc Economics, M.Sc Gesundheitsökonomie, M.Sc Information Systems, M.A. Politikwissenschaft, M.Sc. Soziologie und empirische Sozialforschung, M.Sc Wirtschaftspädagogik) haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Auslandssemesters den Anrechnungsminor Studies Abroad in Management, Economics, Social Sciences mit 24 ECTS in das Kölner Masterstudium einzubringen. Es werden nur Kurse akzeptiert, die der allgemeinen fachlichen Ausrichtung der WiSo- Fakultät entsprechen. Es können Kurse aus den Studienbereichen: Business Administration, Economics, Gesundheitsökonomie, Information Systems, Politikwissenschaft, Soziologie und empirische Sozialforschung und Wirtschaftspädagogik im Ausland absolviert werden, sofern die allgemeinen akademischen und die für die einzelnen Masterstudiengänge speziellen Vorgaben berücksichtigt werden. 3

4 Studies Abroad in Management Studierende des M.Sc. Business Administration können alternativ den Anrechnungsminor Studies Abroad in Management belegen, sofern diese neben der Einhaltung der allgemeinen akademischen und der für die Masterstudiengänge Business Administration definierten Vorgaben nur Kurse aus dem Bereich Business Administration absolvieren. Sollten auch Kurse aus anderen generell von der WiSo-Fakultät angebotenen akademischen Bereichen (z.b. Economics) belegt werden, steht für M.Sc Studierende im Studiengang Business Administration der Anrechnungsminor Studies Abroad in Management, Economics, Social Sciences zur Verfügung. Studies Abroad in Economics Studierende des M.Sc. Economics können alternativ den Anrechnungsminor Studies Abroad in Economics belegen, sofern diese neben der Einhaltung der allgemeinen akademischen und der für den Masterstudiengang Economics definierten Vorgaben nur Kurse aus dem Bereich Economics absolvieren. Sollten auch Kurse aus anderen generell von der WiSo- Fakultät angebotenen akademischen Bereichen (z.b. Business Administration) belegt werden, steht für M.Sc Studierende im Studiengang Economics der Anrechnungsminor Studies Abroad in Management, Economics, Social Sciences zur Verfügung. Studies Abroad in Political Sciences Studierende des M.A. Politikwissenschaft können alternativ den Anrechnungsminor Studies Abroad in Political Sciences belegen, sofern diese neben der Einhaltung der allgemeinen akademischen und der für den Masterstudiengang Politikwissenschaft definierten Vorgaben nur Kurse aus dem Bereich Politikwissenschaften absolvieren. Sollten auch Kurse aus anderen generell von der WiSo-Fakultät angebotenen akademischen Bereichen (z.b. Business Administration) belegt werden, steht für M.A. Studierende im Studiengang Politikwissenschaft der Anrechnungsminor Studies Abroad in Management, Economics, Social Sciences zur Verfügung. Studies Abroad in Sociology Studierende des M.Sc. Soziologie und Empirische Sozialforschung können alternativ den Anrechnungsminor Studies Abroad in Sociology belegen, sofern diese neben der Einhaltung der allgemeinen akademischen und der für den Masterstudiengang Soziologie definierten Vorgaben nur Kurse aus dem Bereich Soziologie absolvieren. Sollten auch Kurse aus anderen generell von der WiSo-Fakultät angebotenen akademischen Bereichen (z.b. Business Administration) belegt werden, steht für M.Sc Studierende im Studiengang Soziologie und Empirische Sozialforschung der Anrechnungsminor Studies Abroad in Management, Economics, Social Sciences zur Verfügung. Ansprechpartner für Anrechnungsminor Beratungen zu Kursbelegung für einen Anrechnungsminor erfolgen im Zentrum für Internationale Beziehungen der WiSo- Fakultät; Kontakt: Koordinatoren für Programmstudierende im STAP-Programm, Jutta Reusch und Nicole Kimmich 4

5 Antragstellung auf Anerkennung eines Anrechnungsminor Nach Abschluss des Auslandssemesters erstellt der Studierende den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Auslandssemester auf der Plattform des WiSo-Anrechnungszentrums und reicht diesen anschließend postalisch unterschrieben in Papierform beim WiSo-Anrechnungszentrum (Briefkasten befindet sich neben Raum 1.11) ein. Das dem Antrag beizulegende Transcript aus dem Auslandssemester wird wie folgt bearbeitet: Für STAP-Programmteilnehmer erfolgt i.d.r. der Versand des Transcripts durch die ausländische Partneruniversität ans ZIB. Der Studierende wird per informiert, sobald das Transcript dem ZIB vorliegt. Mit der vom ZIB abgestempelten Kopie des Transcripts und dem auf der Plattform des WiSo- Anrechnungszentrums erstellten Antrag muss der Studierende die Anerkennung fristgerecht postalisch beim Prüfungsamt einreichen. Sollten STAP-Programmteilnehmer das Transcript direkt von der ausländischen Partneruniversität erhalten, so gelten für diese Studierenden die gleichen Vorgaben wie für Freemover. Für Freemover, d.h. Studierende, die außerhalb von STAP bzw. ZIB der WiSo-Fakultät ein Auslandssemester absolvieren gibt es die Verantwortung, das Originaltranscript vom Auslandssemester fristgerecht (d.h. innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Auslandssemesters) im ZIB vorzulegen. Das ZIB fertigt für den Studierenden eine für die Anerkennung erforderliche, abgestempelte Kopie des Transcripts an. Die Fristeinhaltung von 3 Monaten für die Vorlage des Transcripts beim ZIB und postalische Einreichung des Anerkennungsantrages beim Prüfungsamt liegt in der Verantwortung des Studierenden (bzw. Freemovers). Bitte beachten Sie, dass das Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorliegen muss. Weitere Angaben zum Ablauf und Fristeinhaltung der Beantragung von Auslandsstudienleistungen sind auf der Plattform des WiSo-Anrechnungszentrums aufgeführt: 5

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