BSE 9 Blitzschutzanlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BSE 9 Blitzschutzanlagen"

Transkript

1 BSE 9 Blitzschutzanlagen Brandschutzerläuterung der Ausgabe 09/ Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereich 1 Blitzschutzanlagen schützen Bauten und Anlagen sowie die sich darin aufhaltenden Personen vor den Schäden, die Blitzschläge verursachen. 2 Die zuständige Behörde ist für den Erlass verbindlicher Vorschriften zum Bau von Blitzschutzanlagen verantwortlich. 3 Die vorliegende Brandschutzerläuterung «BSE 9 Blitzschutzanlagen» der Gebäudeversicherung Bern (GVB) ergänzt die Brandschutzrichtlinie «Blitzschutzanlagen 23-03» vom der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) sowie die Leitsätze des Verbandes für Elektro-, Energie- und Informationstechnik, Electrosuisse (SEV) «Blitzschutzsysteme 4022:2008», 8. Ausgabe. 4 Um eine wirtschaftlich vertretbare und zugleich überschaubare Anlage zu erstellen, ist ein «nicht getrenntes äusseres Blitzschutzsystem» mit Fangleitungsnetz die geeignete Massnahme. 2 Pflicht zur Erstellung von Blitzschutzanlagen 2.1 Neubauten Tabelle: Blitzschutzpflicht und Kontrollintervalle (Ersetzt Tabelle SEV Leitsätze 4022:2008) Gebäude, Anlage, Zone, Bereiche 1. Bauten mit Räumen mit grosser Personenbelegung (z.b. Theater, Konzertsäle, Tanzlokale, Kinos, Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Verkaufsgeschäfte, Restaurants, Kirchen) Schulhäuser, Verkehrsanlagen wie Bahnstationen und ähnliche Versammlungsstätten einschliesslich zugehöriger Bauten, die durch einen Blitzeinschlag negativ beeinflusst werden können. Blitzschutzklasse Kontrollperiode (Jahre) Insbesondere Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Theater, Kinos, Restaurants und ähnliche Versammlungsstätten mit Räumen, in denen sich 100 Personen oder mehr aufhalten können. Verkaufsgeschäfte mit einer gesamten Verkaufsfläche von weniger als 1'200 m², sofern die ermittelte Anzahl Personen 100 übersteigt. Verkaufsgeschäfte mit einer gesamten Verkaufsfläche von mehr als 1200 m 2. Fortsetzung Seite 2

2 BSE 9, Ausgabe 09/2012 Seite 2/5 Gebäude, Anlage, Zone, Bereiche 2. Beherbergungsbetriebe (z.b. Hotels, Heime, Anstalten, Krankenhäuser, Strafanstalten, Kasernen). Insbesondere Krankenhäuser und Alters- und Pflegeheime, in denen dauernd oder vorübergehend 10 oder mehr Personen aufgenommen werden, die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Insbesondere Hotels, Pensionen und Ferienheime, in denen dauernd oder vorübergehend 15 oder mehr Personen aufgenommen werden, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. 3. Besonders hohe Bauwerke (z. B. Hochhäuser, Aussichtstürme, Hochkamine) einschliesslich zugehöriger anstossender Gebäude normaler Bauhöhe. Blitzschutzklasse Kontrollperiode (Jahre) Bauten, die nach der Baugesetzgebung als Hochhaus gelten oder deren oberstes Geschoss mehr als 22 m über dem der Feuerwehr dienenden angrenzenden Terrain liegt bzw. Bauten, die mehr als 25 m Traufhöhe aufweisen. 4. Bauten brennbarer Bauart (beliebige Nutzung) bei einem umbauten Rauminhalt von mehr als 3000 m³. 5. Grössere (mehr als 3000 m³) landwirtschaftliche Ökonomie- und Betriebsbauten einschliesslich anstossender und benachbarte zugehörige Nebengebäude und Silos, bei denen gemäss Brandschutzrichtlinie (BSR) Ziffer der Gebäudeabstand unterschritten wird. 6. Fermenter von Biogasanlagen II Industrie- und Gewerbebauten mit gefährdeten Bereichen (z.b. Anlagen und Einrichtungen, in denen mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen umgegangen wird, oder in denen II 10 solche Stoffe gelagert werden), Holzbearbeitungsbetriebe, Mühlen, chemische Fabriken, Textil- und Kunststoffwerke, Sprengstoff- und Munitionslager, Rohrleitungsanlagen, Tankstellen. 8. Behälter für feuer- oder explosionsgefährliche Stoffe (z.b. brennbare Flüssigkeiten oder Gase), Lager für flüssige Treib- und Brennstoffe samt den zugehörigen Bauten und Anlagen I 3 (z. B. Maschinenhaus, Gaswerk, Lagerbauten mit Abfüllvorrichtungen). 9. Bauten und Anlagen, deren Inhalt einen besonderen Wert aufweist (z.b. Archive, Museen, Sammlungen). 10. Bauten und Anlagen mit empfindlichen technischen Anlagen (z.b. Anlagen der Informationsund Kommunikationstechnik). 11. Bauten und Anlagen an exponierter topographischer Lage. 12. Fahrnisbauten / Zelte > 600 m 2 bzw. 600 Personen. III Um- und Ausbauten 1 Werden bestehende Gebäude und Anlagen der oben erwähnten Kategorien in grösserem Umfang erweitert, geändert oder einem neuen Zweck zugeführt, sind sie ebenfalls mit einer Blitzschutzanlage zu versehen. 2.3 Bestehende Gebäude 1 Bei bestehenden Gebäuden brennbarer Bauart > 3000m 3, Beherbergungsbetrieben mit mehr als 50 Gäste- bzw. Patientenbetten sowie Gebäuden mit Räumen mit einer Personenbelegung von mehr als 600 Personen kann die Gebäudeversicherung Bern bei der obligatorischen Feuerschau eine Blitzschutzanlage verlangen.

3 BSE 9, Ausgabe 09/2012 Seite 3/5 3 Technische Richtlinien Planung 1 Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung der Blitzschutzanlage ist das Formular «Blitzschutzanlage- Projektvorlage» der Gebäudeversicherung Bern (Abteilung Brandschutz bzw. dem Blitzschutzbeauftragten der Region) zur Überprüfung einzureichen Leiterverbindungen 1 Leiterverbindungen sowie Anschlüsse an Bauteilen sind gemäss der Europäischen Norm «Anforderungen für Verbindungsstellen EN » auszuführen oder sie müssen elektrisch wie mechanisch gleichwertig sein. 3.2 Fangleitungen Allgemein 1 Der ganze Dachbereich ist durch ein Maschennetz gemäss der Blitzschutzklasse I III zu schützen. (Bei der Schutzklasse III kann ebenfalls ein Maschennetz von 20 m x 10 m erstellt werden). 2 Dachkanten, Firste, Ortseiten, Dachaufbauten usw. sind alle mit Fangleitern zu schützen. 3 Auf dem Dach vorhandene Metallteile wie Blecheinfassungen, Dachrinnen, Dachfenster, Brüstungsbleche, Schneefänger und dergleichen sind alle als natürliche Fangleiter mit zu verwenden. 4 Alle Metallaufbauten auf dem Dach (Lüftungsaggregate, Kühlaggregate, Dachventilatoren, Beleuchtungskörper usw.) sind an das Fangnetz anzuschliessen. 5 Fangeinrichtungen wie einzelne Fangstangen oder gespannte Drähte gelten nicht als Ersatz für das Maschennetz Flachdächer 1 Alle Flachdächer (ausgenommen solche mit durchverbundener oberster Schicht aus Metall) sind mit einem Fangnetz zu versehen. 2 Sofern möglich ist bei Gebäuden mit erhöhter Brandgefahr bei den Kreuzungspunkten der Fangleiter jeweils eine Dachdurchdringung zur darunter liegenden metallenen Dachkonstruktion zu erstellen Fahrnisbauten 1 Bei Zelten mit einer metallenen Tragkonstruktion gilt diese als Blitzschutzanlage. Es ist eine Potentialausgleichsverbindung mit der nächstgelegenen Blitzschutzerdung oder Starkstromerdung zu erstellen. 2 Bei Zelten mit einer elektrisch nicht leitenden Konstruktion sind die nötigen Massnahmen mit der Gebäudeversicherung Bern abzusprechen.

4 BSE 9, Ausgabe 09/2012 Seite 4/5 3.3 Ableitungen 1 Alle äusseren oder im Mauerwerk der Fassade liegenden metallenen Abfallrohre, Stützen, Säulen, Treppen, Leitern, vertikal durchverbundenen Fassadenelemente usw. sind als natürliche Ableitungen zu verwenden. 2 Wo diese fehlen oder in ungenügender Anzahl vorhanden sind, müssen zusätzliche Ableitungen erstellt werden. 3 Metallstützen im Gebäudeinnern sind soweit möglich ebenfalls als Ableitungen zu verwenden. Beträgt die Distanz am Kopfpunkt weniger als 1 m zum Fangsystem, so sind sie zwingend als Ableitung einzusetzen. 3.4 Erdung 1 Erdverlegte Ringleitungen sind ausschliesslich in Kupfer zu erstellen. 2 Stab- und Strahlenerder ergänzen die Ringleitung, wenn diese nicht genügend tief im Boden verlegt werden kann. 3.5 Innerer Blitzschutz Allgemein 1 Im Innern des Gebäudes vorhandene Installationen wie Hauswasserinstallationen, Zentralheizungsanlagen, Aufzugsanlagen, Lüftungsanlagen usw. sind bei Annäherung an Fangleitungen (Distanz < 1 m) am höchsten Punkt mit der nächstgelegenen Fang- bzw. Ableitung zu verbinden. 2 Metallkamine und -einsatzrohre sind oben mit der nächstgelegenen Fangleitung zu verbinden. Sofern sie nicht schon über den Heizkessel natürlich geerdet sind, sind sie wenn möglich unten in den Schutz-Potentialausgleich einzubeziehen Feuergefährdete Bereiche 1 In Gebäuden mit feuergefährdeten Bereichen (Holzbearbeitungsbetrieben, Heubühnen, Siloanlagen mit brennbaren Stäuben usw.) sind die metallenen Installationen an ihrem Kopfpunkt immer mit dem Fangsystem zu verbinden. 2 Der zusätzliche Schutz-Potentialausgleich in den Zwischenebenen (PA 2 und PA 3) ist soweit möglich zu realisieren.

5 BSE 9, Ausgabe 09/2012 Seite 5/5 4 Spezielle Anlagen 4.1 Dachständer 1 Dachständer von Schwachstromanlagen (Telefonleitungen) und solche von Starkstromanlagen, die nur als Leitungsstützpunkte dienen, sind mit dem Fangsystem zu verbinden. 2 Bei Einführungs-Dachständern von Starkstromanlagen und deren Abspannungen sind die Fangleitungen mindestens 2 m von diesen entfernt zu montieren. Ist dies nicht möglich, sind die Dachständer durch den Netzbetreiber an das Fangnetz anzuschliessen. In diesem Fall muss der Blitzschutzinstallateur dem Netzbetreiber die Installation der Anlage melden. Siehe auch Weisungen des Starkstrominspektorates STI Anschlussleitungen zu Niederspannungsinstallationen. 4.2 Biogasanlagen 1 Bei Gasspeichern und Fermentern mit einer Tragluftfolie ist die Wahl des Fangsystems mit der Gebäudeversicherung Bern abzusprechen. 4.3 Gebäude in der Nähe von Bahnanlagen 1 Bei Gebäuden in der Nähe von Bahnanlagen sind die speziellen Weisungen der jeweiligen Bahnbetreiber zu berücksichtigen. 4.4 TV- und Radioantennen 1 Antennen von TV und Radioapparaten sind ausserhalb feuergefährdeter Bereiche auf dem Gebäude bzw. unter dem Vordach zu montieren. 2 In feuergefährdeten Bereichen müssen die Signalkabel in flammwidrigen Elektroinstallationsrohren verlegt werden (KRFW / KRH). 5 Kontrollen und Instandhaltung 5.1 Abnahmekontrolle 1 Die Gebäudeversicherung Bern überprüft die Blitzschutzanlage nach deren Fertigstellung. 2 Der Installateur schickt dazu unmittelbar nach Fertigstellung der Anlage die Fertigstellunganzeige der Gebäudeversicherung Bern bzw. dem Blitzschutzbeauftragten der Region. 3 Verdeckte Anschlüsse an Fundamenterdern, Stahlkonstruktionen usw. sind fotografisch zu dokumentieren oder es sind Messprotokolle (Messung Kurzschlussstrom) einzureichen. 5.2 Instandhaltung 1 Der Anlageeigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Anlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind. Zur besseren Verständlichkeit wird im Text bei Personenbezeichnungen eine neutrale oder die männliche Geschlechtsform verwendet. Selbstverständlich sind in jedem Fall Frauen und Männer gemeint.

BRANDSCHUTZRICHTLINIE

BRANDSCHUTZRICHTLINIE Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Blitzschutzsysteme 01.01.2015

Mehr

Donnerwetter wir verhindern Ihren Stillstand Mit uns sind Sie rundum geschützt

Donnerwetter wir verhindern Ihren Stillstand Mit uns sind Sie rundum geschützt Donnerwetter wir verhindern Ihren Stillstand Mit uns sind Sie rundum geschützt F LPL (Blitzschutzklasse) L LPL I X = 200 ka Y = 0 ka Y2 = 0 ka c Es gilt: Angaben für die VP I Serie/Typ I (Stichleitungsanschluss)

Mehr

Präsentation eines Fachbereich

Präsentation eines Fachbereich Präsentation eines Fachbereich Leitsätze des SEV Blitzschutzanlagen SEV 4022:2004 Copyright Urs Zimmermann / [email protected] Allgemeine Anforderungen Blitzschutzanlagen haben Bauten und Anlagen sowie sich

Mehr

(Ausführung, Abnahme und Kontrollen)

(Ausführung, Abnahme und Kontrollen) Kantonale Feuerpolizei G V Z Gebäudeversicherung Kanton Zürich Blitzschutzsysteme (Ausführung, Abnahme und Kontrollen) Anstelle des Begriffes Blitzschutzanlage wird die dafür in den Leitsätzen des SEV

Mehr

Garagen und Unterstände für Motorfahrzeuge mit einer Grundrissfläche bis 150 m 2

Garagen und Unterstände für Motorfahrzeuge mit einer Grundrissfläche bis 150 m 2 Spannerstrasse 8 8510 Frauenfeld T 052 724 90 70 F 052 724 90 01 [email protected] www.gvtg.ch n und Unterstände für Motorfahrzeuge mit einer fläche bis 150 m 2 (Merkblatt Nr. 6, Ausgabe 3.2012) Erläuterungen

Mehr

Schutz vor Blitzschlag. Prävention Brandschutz

Schutz vor Blitzschlag. Prävention Brandschutz Schutz vor Blitzschlag Prävention Brandschutz Achtung Blitzgefahr In der Schweiz schlägt der Blitz jedes Jahr rund 200 000-mal ein. Dabei sterben mehrere Personen. Allein im Kanton Bern verursachen Blitzschläge

Mehr

BRANDSCHUTZMUSTERWEISUNG

BRANDSCHUTZMUSTERWEISUNG Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Die vorliegende Musterweisung

Mehr

Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe

Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe Wärmetechnische Anlagen Erstellung, Umbau und Betrieb Brennbare

Mehr

Effektiver Blitzschutz

Effektiver Blitzschutz Effektiver Blitzschutz Allgemeines über Blitze Blitze haben ihren Ursprung in Gewitterzellen, die einen Durchmesser von mehreren Kilometern aufweisen können. Im Zentrum dieser Gewitterzellen herrscht starker

Mehr

Merkblatt Sicherheitsnachweis (SiNa) Elektroinstallationen

Merkblatt Sicherheitsnachweis (SiNa) Elektroinstallationen Merkblatt Sicherheitsnachweis (SiNa) Elektroinstallationen 1. Grundlagen Die folgenden Informationen sollen helfen, den richtigen Ablauf der Elektro- Installationskontrollen, bei Bauvorhaben und Gebäudebewirtschaftung,

Mehr

Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE)

Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE) Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE) Weisung vom 15. Dezember 2005 20.5 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz

Mehr

Sichere Unterkünfte für Asylsuchende

Sichere Unterkünfte für Asylsuchende Sichere Unterkünfte für Asylsuchende Brandschutzmerkblatt Ausgabe 01/2015 Asylunterkünfte sind mit vielen Personen belegt dies stellt besondere Anforderungen an den Brandschutz. Welche Massnahmen zu treffen

Mehr

Blitzschutz für explosionsgefährdete Bereiche

Blitzschutz für explosionsgefährdete Bereiche Blitzschutz für explosionsgefährdete Bereiche Überarbeitete Norm DIN EN 62305-3 Jürgen Wettingfeld, Krefeld Seit Oktober 2011 gelten für Blitzschutzmaßnahmen die überarbeiteten Teile 1, 3 und 4 der Normenreihe

Mehr

Anbringen von brennbaren Geweben an Gebäuden

Anbringen von brennbaren Geweben an Gebäuden Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Anbringen von brennbaren Geweben

Mehr

Merkblatt Sicherheitsnachweis (SiNa) Elektroinstallationen

Merkblatt Sicherheitsnachweis (SiNa) Elektroinstallationen Merkblatt Sicherheitsnachweis (SiNa) Elektroinstallationen 1. Grundlagen Die folgenden Informationen sollen helfen, den richtigen Ablauf der Elektro- Installationskontrollen, bei Bauvorhaben und Gebäudebewirtschaftung,

Mehr

BRANDSCHUTZRICHTLINIE

BRANDSCHUTZRICHTLINIE Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Mehr

Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten

Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) Änderung vom 29. Juni 2011 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

Isolierter Blitzschutz mit interessanten Objektbeispielen

Isolierter Blitzschutz mit interessanten Objektbeispielen GmbH Isolierter Blitzschutz mit interessanten Objektbeispielen Mit Sicherheit immer eine Idee voraus! Planungsinformation 2016 Wissenswertes über isolierte Blitzschutzanlagen Grundsätzlich wird zwischen

Mehr

Blitzschutz. Überspannungsschutz.

Blitzschutz. Überspannungsschutz. Immer da, immer nah. Blitzschutz. Überspannungsschutz. Elementarschäden Ursachen. Naturereignis Gewitter als riesiger Kurzschluss. So faszinierend Blitze am nächtlichen Himmel sind, so verheerend können

Mehr

Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen - Die neue Brandschutzrichtlinie

Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen - Die neue Brandschutzrichtlinie Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen - Die neue Brandschutzrichtlinie 1 Gefährliche Stoffe 26-15de 2 Definition Definition Gefahrstoff: Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Zubereitungen (Stoffgemische),

Mehr

Blitzschutzanlagen bei begrünten Dächern

Blitzschutzanlagen bei begrünten Dächern Blitzschutzanlagen bei begrünten Dächern Beachtenswertes bei Planung, Ausführung und Wartung (VDB), Köln 1 Gliederung 1. 2. Allgemeine Einleitung Entstehung von Blitzen Bedrohung durch Blitzentladungen

Mehr

Umsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien

Umsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien Umsetzung Brandschutz in Luzern Brandschutz in Schreinereien Boris Camenzind, Abteilungsleiter Prävention, 29. Oktober 2015 Inhalt Rechtsgrundlagen Zuständigkeiten Bewilligungsverfahren BSV 2015: Änderungen

Mehr

VSSM-Fachveranstaltung Neue Brandschutzvorschriften - Was ist neu? 27. August 2015, Holzwerkstoffe Gfeller, Landquart

VSSM-Fachveranstaltung Neue Brandschutzvorschriften - Was ist neu? 27. August 2015, Holzwerkstoffe Gfeller, Landquart VSSM-Fachveranstaltung Neue Brandschutzvorschriften - Was ist neu? 27. August 2015, Holzwerkstoffe Gfeller, Landquart Marco Sgier, Dipl. Architekt FH Brandschutzexperte VKF Bei der GVG seit 1.7.1994 Leiter

Mehr

Überspannungsschutz für Rauch- und Wärmeabzuganlagen

Überspannungsschutz für Rauch- und Wärmeabzuganlagen 927 Überspannungsschutz für Rauch- und Wärmeabzuganlagen Um im Brandfall eine bauliche Anlage gefahrlos verlassen zu können, ist es erforderlich, dass die Rettungswege rauchfrei gehalten werden, denn Rauch

Mehr

Elektroinstallationen Blitzschutz und Überspannungsschutz

Elektroinstallationen Blitzschutz und Überspannungsschutz SGV Solothurnische Gebäudeversicherung sicher da, wenn man sie braucht. Elektroinstallationen Blitzschutz und Überspannungsschutz Kurt Eggenschwiler Blitzschutz und Elektroexperte März 2015 Vorabinformation

Mehr

Solarleitung und Photovoltaik-Verkabelung im Kaminschacht (bei Kaminsanierungen) Ungültig

Solarleitung und Photovoltaik-Verkabelung im Kaminschacht (bei Kaminsanierungen) Ungültig Solarleitung und Photovoltaik-Verkabelung im Kaminschacht (bei Kaminsanierungen) Brandschutzmerkblatt der Ausgabe 05/203 Allgemeines. Zweck und Schutzziel Dieses Merkblatt legt fest, unter welchen Bedingungen

Mehr

Blitzschutzkonzept für eine bauliche Anlage mit Stahlkonstruktion und metallenen Wänden

Blitzschutzkonzept für eine bauliche Anlage mit Stahlkonstruktion und metallenen Wänden Blitzschutzkonzept für eine bauliche Anlage mit Stahlkonstruktion und metallenen Wänden Prof. Dr.-Ing. Alexander Kern, Fachhochschule Aachen, Abt. Jülich Heinz-Josef Krämer, Blitzschutzbau Rhein-Main Adam

Mehr

Technische Regeln Druckgase

Technische Regeln Druckgase Technische Regeln Druckgase Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Betreiben von Druckgasbehältern (TRG 280) Abschnitt 5 TRG 280 Lagern von Druckgasbehältern 5.1 Allgemeines 5.1.1 Beim Lagern von

Mehr

Neue Brandschutzvorschriften Was ist neu?

Neue Brandschutzvorschriften Was ist neu? Neue Was ist neu? VSSM Fachanlass 2015 Roland Lüthi Leiter Baulicher Brandschutz Eidg. Dipl. Zimmermeister Brandschutzexperte VKF Seite 1 Themen Allgemeine Informationen Rechtsgrundlagen 2015 Brandschutz

Mehr

Brandschutz im Bestand

Brandschutz im Bestand SICHERHEITS-Fachkongress 2013 Brandschutz im Bestand Lydia Binggeli Brandschutzexpertin VKF, Projektleitung bei BDS Security Design AG Brandschutz im Bestand Agenda Notwendigkeit / Problemstellungen Rechtliche

Mehr

Biogasanlagen. Erfahrungsbericht 5. Tag des Explosionsschutzes 2010 in München. Kompetenzzentrum Biogasanlagen

Biogasanlagen. Erfahrungsbericht 5. Tag des Explosionsschutzes 2010 in München. Kompetenzzentrum Biogasanlagen Erfahrungsbericht 5. Tag des Explosionsschutzes 2010 in München Kompetenzzentrum Biogasanlagen TÜV SÜD Industrie Service GmbH, IS-TAF-MUC Volker Schulz 5. Tag des Explosionsschutzes 2010 Seite 1 Häufigste

Mehr

Blitzschutz für Photovoltaik-Anlagen

Blitzschutz für Photovoltaik-Anlagen Blitzschutz für Photovoltaik-Anlagen Neue Norm schafft Klarheit Jürgen Wettingfeld, Krefeld Die Norm DIN EN 62305-3 Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Systeme wurde im Gemeinschafts-Arbeitskreis

Mehr

Ausführungsbestimmungen Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (ATS 01)

Ausführungsbestimmungen Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (ATS 01) Baudirektion Tiefbauamt Vorschriften, Normen, Weisungen Ausführungsbestimmungen Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (ATS 01) Allgemeine Technische Spezifikation (ATS) Version 1.2 / 30.12.2010 7T41_01_ATS_VNW_V01_2.doc

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

http://www.vde.de/de/ausschuesse/blitzschutz/faq/blitzschutz/oeffentlich/seiten/blitzschutz- Antennenerdung.aspx

http://www.vde.de/de/ausschuesse/blitzschutz/faq/blitzschutz/oeffentlich/seiten/blitzschutz- Antennenerdung.aspx Antennenanlagen Blitzschutz und Antennenerdung 18.09.2009 http://www.vde.de/de/ausschuesse/blitzschutz/faq/blitzschutz/oeffentlich/seiten/blitzschutz- Antennenerdung.aspx Frage: Bei der Installation von

Mehr

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Abteilung Brandschutz Januar 2015 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14

Mehr

BRANDSCHUTZNORM. 26.03.2003 / 1-03d

BRANDSCHUTZNORM. 26.03.2003 / 1-03d Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio 26.03.2003 / Copyright 2003 Berne

Mehr

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen

Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio (Stand 20.10.2008) 26.03.2003

Mehr

Erdungsanlagen für den Blitzschutz. Marcel Schellenberg Electrosuisse, Fehraltorf

Erdungsanlagen für den Blitzschutz. Marcel Schellenberg Electrosuisse, Fehraltorf Erdungsanlagen für den Blitzschutz Marcel Schellenberg Electrosuisse, Fehraltorf Wesentliche Änderungen in der SNR 464113 Leitsatz 4113 SNR 464113 SN SNR SNG Klassische Norm Normatives Dokument von Fachleuten

Mehr

So schützen Sie Gebäude gegen Sturm. Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie

So schützen Sie Gebäude gegen Sturm. Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie So schützen Sie Gebäude gegen Sturm Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie WAS SIE ÜBER STURM WISSEN SOLLTEN Die Einwirkung von Wind auf

Mehr

Fundamenterder nach DIN 18014. 2009 DEHN + SÖHNE / protected by ISO 16016 Fundamenterder DIN 18014

Fundamenterder nach DIN 18014. 2009 DEHN + SÖHNE / protected by ISO 16016 Fundamenterder DIN 18014 Fundamenterder nach DIN 18014 Grundsätzliche Anforderungen an den Fundamenterder Gefordert wird der Fundamenterder in DIN 18015-1, Abs. 8 und in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Verteilungsnetzbetreiber

Mehr

Blitzschlag, Überspannung und Stromausfall. Tipps für eine sichere Stromversorgung

Blitzschlag, Überspannung und Stromausfall. Tipps für eine sichere Stromversorgung Blitzschlag, Überspannung und Stromausfall Tipps für eine sichere Stromversorgung Stromausfall was tun? Wenn der Strom ausgefallen ist, sollten zuallererst alle Geräte, die zuvor eingeschaltet waren, ausgeschaltet

Mehr

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN

Mehr

Hinweise für den sicheren Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen

Hinweise für den sicheren Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen Betriebsanleitung (Ex-Schutz relevanter Teil) für Profibus PA Drucktransmitter gemäß der EU-Richtlinie 94/9/EG Anhang VIII (ATEX) Gruppe II, Gerätekategorie 1D / 1G 704462 / 00 09/2008 Hinweise für den

Mehr

Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV

Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere

Mehr

Kinderkrippen und -horte

Kinderkrippen und -horte Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Kinderkrippen und -horte Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für den Ausbau von Kinderkrippen und

Mehr

Einführung in die neue DIN 18014 Fundamenterder

Einführung in die neue DIN 18014 Fundamenterder Einführung in die neue DIN 18014 VdS VdS anerkannter Sachkundiger für EMV, Blitz- und Überspannungsschutz Technischer Berater im LIV f. Elektro- u Informationstechnik Niedersachsen Bremen 1 Gliederung

Mehr

10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien

10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien OStBR in Dipl.-Ing. in Irmgard Eder Magistratsabteilung 37 - Gruppe B OIB-Richtlinien, Ausgabe 2007 RL 1... Mechanische

Mehr

Elektrisch ableitfähige Fußbodensysteme

Elektrisch ableitfähige Fußbodensysteme Elektrostatische Grundlagen Maßgebliche Größen im Bereich der Elektrostatik sind elektrische Ladungen. Alle Gegenstände und Personen enthalten positive und negative elektrische Ladungen, die sich normalerweise

Mehr

LEITFADEN BLITZ- UND ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ

LEITFADEN BLITZ- UND ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ LEITFADEN BLITZ- UND ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ für bauliche Anlagen und elektrische Installationen DIN V VDE V 0185 beschreibt in den Teilen 1 4 alle Erfordernisse für die Planung und Errichtung von Blitzschutzanlagen.

Mehr

Richtlinie «Gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen» zur Anwendung von Ziffer 2.3 des Anhangs 1.2 der Energieverordnung (EnV)

Richtlinie «Gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen» zur Anwendung von Ziffer 2.3 des Anhangs 1.2 der Energieverordnung (EnV) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Richtlinie «Gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen» zur Anwendung von Ziffer 2.3 des Anhangs 1.2

Mehr

BSR Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt.

BSR Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. BSR 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz 06.03.2015 Schulung Planer 2015 1 Inhalt Grundsätze RWA-Konzepte Notwendigkeit

Mehr

Praxislösung. Korrosion an Erdungsanlagen. Inhalt. Korrosion an Erdungsanlagen

Praxislösung. Korrosion an Erdungsanlagen. Inhalt. Korrosion an Erdungsanlagen Inhalt und Blitzschutzsystemen Anwendungshinweise aus der Blitzschutznorm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) Auswahl und Verlegung von Metallen im Erdreich Auswahl und Verlegung von Metallen als Fangeinrichtung

Mehr

Merkblatt betreffend Zufuhr der Verbrennungsluft bzw. Raumlüftung in Verbindung mit Abgasanlagen

Merkblatt betreffend Zufuhr der Verbrennungsluft bzw. Raumlüftung in Verbindung mit Abgasanlagen Merkblatt betreffend Zufuhr der Verbrennungsluft bzw. Raumlüftung in Verbindung mit Abgasanlagen 1. Worum geht es Bei der Installation von Abgasanlagen treten ab und zu Probleme mit der Zuführung der Verbrennungsluft

Mehr

Bauen in lärmbelasteten Gebieten Zusammenstellung von Lärmschutzmassnahmen

Bauen in lärmbelasteten Gebieten Zusammenstellung von Lärmschutzmassnahmen Anhang 1 Bauen in lärmbelasteten Gebieten Zusammenstellung von Lärmschutzmassnahmen In diesem Anhang finden Sie im ersten Teil eine Zusammenstellung von Lärmschutzmassnahmen, welche am Gebäude vorgenommen

Mehr

Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten

Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für die Lagerung

Mehr

BSV 2015 Was ist neu?

BSV 2015 Was ist neu? Fachanlass 2015 BSV 2015 Was ist neu? László Koller Leiter Brandschutzbehörde Kanton Basel-Landschaft, Mitglied Technische Kommission Brandschutz der VKF Horw, 20. Oktober 2015 Themen Wie ist der Brandschutz

Mehr

BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege

BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege BSR 16-15 Flucht- und Rettungswege 1 Grundlagen für Überarbeitung VKF-Todesfallstatistik 2000-2007 (8-Jahres-Durchschnitt) für die Schweiz Schutzziel Personensicherheit das heutige Sicherheitsniveau bezüglich

Mehr

Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: [email protected] www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009 Liebe Besucherinnen

Mehr

Überspannungsschutz Neues aus DIN VDE 0100

Überspannungsschutz Neues aus DIN VDE 0100 Wer mehr weiß und kann, hat den besseren Überblick www.bfe.de Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. 26123 Oldenburg, Donnerschweer Straße 184 Telefon: 0441 34092-0 Fax: 0441

Mehr

PV Blitzschutz ist Brandschutz worauf muss der Installateur achten?

PV Blitzschutz ist Brandschutz worauf muss der Installateur achten? LUMIT -Fachtagung - 18. September 2014 PV Blitzschutz ist Brandschutz worauf muss der Installateur achten? Wolfgang Wegmann DEHN + SÖHNE Blitz-Fotos dieser Präsentation von Michael Bath, www.lightningphotography.com

Mehr

Inhalt. Vorwort zur 1. Ausgabe... 5. Vorwort zur 2. Ausgabe... 6. Vorwort zur 3. Ausgabe... 7

Inhalt. Vorwort zur 1. Ausgabe... 5. Vorwort zur 2. Ausgabe... 6. Vorwort zur 3. Ausgabe... 7 Inhalt Vorwort zur 1. Ausgabe............................................ 5 Vorwort zur 2. Ausgabe............................................ 6 Vorwort zur 3. Ausgabe............................................

Mehr

BRANDSCHUTZNORM. 01.01.2015 / 1-15de

BRANDSCHUTZNORM. 01.01.2015 / 1-15de Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio BRANDSCHUTZNORM 01.01.2015 /

Mehr

Reglement für Veranstaltungen

Reglement für Veranstaltungen Flüssiggas sicher verwenden Reglement für Veranstaltungen Version: März 2015 Copyright by FVF 1 Inhalt Seite 1 Zweck 3 2 Anwendungsbereich 3 3 Vorgehen 3 4 Umsetzung 3 4.1 Anforderungen an den Veranstalter

Mehr

PV-Anlage Memmingen 2

PV-Anlage Memmingen 2 PV-Anlagentechnik 1 PV-Anlage Memmingen 2 3 Erdung und Blitzschutz Alle metallischen Teile müssen aus Sicherheitsgründen geerdet werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Isolation der aktiven Teile

Mehr

Anlässe mit grosser Personenbelegung

Anlässe mit grosser Personenbelegung T E C H N I S C H E D I E N S T E Anlässe mit grosser Personenbelegung Kontrollen und Wachen zur Gewährleistung der Brandsicherheit Weisungsblatt 1/4 Mitteilungen / Weisungen Januar 1966 1. Allgemeines

Mehr

Aktiver Umweltschutz und Ressourcenschonung. durch permanente Überwachung der Feuchte von Gebäudeaussenbauteilen. am Beispiel Flachdach

Aktiver Umweltschutz und Ressourcenschonung. durch permanente Überwachung der Feuchte von Gebäudeaussenbauteilen. am Beispiel Flachdach Aktiver Umweltschutz und Ressourcenschonung durch permanente Überwachung der Feuchte von Gebäudeaussenbauteilen am Beispiel Flachdach Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutze

Mehr

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie

Mehr

Fachinformation des Fachunterausschusses FUA E04

Fachinformation des Fachunterausschusses FUA E04 Fachinformation des Fachunterausschusses FUA E04 und Blitzschutz im Krankenhaus verabschiedet vom Fachausschuss E, 20. April 2006 Problem Versäumnisse in der Planung bzw. bei der Bauausführung von Krankenhäusern

Mehr

Montage-, Bedienungs und Wartungsanleitung

Montage-, Bedienungs und Wartungsanleitung Montage-, Bedienungs und Wartungsanleitung Klimageräte KG / KGW in ATEX-Ausführung für Ex-Bereich (Original) Ergänzende Benutzerinformationen (Original) Wolf GmbH D-84048 Mainburg Postfach 1380 Tel. +498751/74-0

Mehr

Herzlich Willkommen bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) Unternehmen

Herzlich Willkommen bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) Unternehmen Herzlich Willkommen bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) Unternehmen Wir versichern was Sie aufgebaut haben ohne Wenn und Aber. Und vermitteln so Sicherheit für alle Hauseigentümerinnen- und eigentümer

Mehr

Richtlinie für die Löschwasserversorgung des Kantons Aargau

Richtlinie für die Löschwasserversorgung des Kantons Aargau AGV Aargauische Gebäudeversicherung Feuerwehrwesen Juni 2016 Richtlinie für die Löschwasserversorgung des Kantons Aargau vom 11. Juni 2012 (Stand 6. Juni 2016) AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse

Mehr

die schweizerische Koordinationsund Fachstelle für den Brandschutz

die schweizerische Koordinationsund Fachstelle für den Brandschutz die schweizerische Koordinationsund Fachstelle für den Brandschutz V K F A E A I vom Bund akkreditierte Zertifizierungsstelle für Produkte und Personen im Brandschutz Dachorganisation der kantonalen Brandschutzbehörden

Mehr

Fundamenterder nach DIN 18014

Fundamenterder nach DIN 18014 Fundamenterder nach DIN 18014 und Ausblick auf die neue Fassung 2012 Fundamenterder DIN 18014 Fundamenterder nach DIN 18014 5 Ausführung 5.1 Allgemeines Der Fundamenterder/Ringerder ist als geschlossener

Mehr

Fundamenterder nach DIN 18014

Fundamenterder nach DIN 18014 Fundamenterder nach DIN 18014 2011 DEHN + SÖHNE / protected by ISO 16016 15.10.09 / 6608 JENS VÖLKNER DIPL.-ING. (FH) VERTRIEBSINGENIEUR [email protected] www.dehn.de DEHN + SÖHNE BÜRO DÜNSEN HAUPTSTRASSE

Mehr

Explosionsschutzdokument nach 6 BetrSichV

Explosionsschutzdokument nach 6 BetrSichV nach 6 BetrSichV Allgemeine Angaben: Formblatt 1 Name und Adresse des Unternehmens Zuständige BG Mitgliedsnummer Betriebsstätte Verantwortlich für die Beurteilung Explosionsgefährdete Bereiche 1 Explosionsgefahr

Mehr

lich Willkommen bei der GVG

lich Willkommen bei der GVG lich Willkommen bei der GVG 1 Themen: Welche Ziele hat die GVG? Warum und wie machen wir Prävention Was will der Brandschutz? 2 nachhaltig sichern demokratisch versichern Wirtschaftlich nachhaltig Ökologisch

Mehr

Beispiel Brandschutznachweis für ein Reihen-EFH

Beispiel Brandschutznachweis für ein Reihen-EFH Brandschutz + Prävention Arbeitshilfe V.1 Beispiel Brandschutznachweis für ein Reihen-EFH - Grundlage: BSV 2015 Objekteigenschaften Bew.-Nr. Objekt: 3 Reihen-EFH, im Unterabstand zu 3 best. REFH Standort:

Mehr

Verordnung zum Brandschutzgesetz

Verordnung zum Brandschutzgesetz 840.0 Verordnung zum Brandschutzgesetz Gestützt auf Art. 45 Abs. der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen am 6. Oktober 00 I. Vorbeugender Brandschutz. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. Als verbindliche

Mehr

Anmerkungen zur Berechnung des Trennungsabstands nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3): 2006-10

Anmerkungen zur Berechnung des Trennungsabstands nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3): 2006-10 DIN EN 62305-3 (VDE 085-305-3): 2006-0 Dr.-Ing. Wolfgang Zischank, Universität der Bundeswehr, München Prof. Dr.-Ing. Ottmar Beierl, Georg-Simon-Ohm-Hochschule, Nürnberg Prof. Dr.-Ing. Alexander Kern,

Mehr

_~óéêáëåüéë=i~åçéë~ãí ÑΩê=t~ëëÉêïáêíëÅÜ~Ñí. jéêâää~íí=kêk=rkplo. Maßnahmen zum Schutz von elektrischen Messeinrichtungen gegen Überspannung

_~óéêáëåüéë=i~åçéë~ãí ÑΩê=t~ëëÉêïáêíëÅÜ~Ñí. jéêâää~íí=kêk=rkplo. Maßnahmen zum Schutz von elektrischen Messeinrichtungen gegen Überspannung jéêâää~íí=kêk=rkplo pí~åçw=mnkmvkommm ~äíé=kìããéêw=nknmjqlokqjo ^åëéêéåüé~êíåéêw=oéñéê~í=qp e~ìë~åëåüêáñíw qéäéñçåw qéäéñ~ñw fåíéêåéíw bjj~áäw i~ò~êéííëíê~ É=ST UMSPS=jΩåÅÜÉå EMUVF=VO=NQJMN EMUVF=VO=NQJNQ=PR

Mehr

Blitz- und Überspannungschutz von Photovoltaikanlagen - Welch eine Herausforderung!

Blitz- und Überspannungschutz von Photovoltaikanlagen - Welch eine Herausforderung! 14.14 Seite 1 von 5 Bild 1: Beiblatt 5 zur DIN EN 62305-3 Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) und Blitzschutz-Anlagen werden von unterschiedlichsten Fachkräften in einem gemeinsamen Umfeld errichtet. Die

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe MERKBLATT für die Außerbetriebnahme von Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender, brennbarer

Mehr

11. VDE/ABB-Blitzschutztagung, 22. 23. Oktober 2015 in Neu-Ulm

11. VDE/ABB-Blitzschutztagung, 22. 23. Oktober 2015 in Neu-Ulm Das dynamische elektro-geometrische Modell zur detaillierten Berechnung der Einschlagwahrscheinlichkeiten in Fangeinrichtungen 3 Fallstudien The dynamic electro-geometrical model for a detailed calculation

Mehr

DVGW-Information. Gas Nr. 17 Februar 2013. Blitzschutz an Gas-Druckregel- und Messanlagen. Leitfaden zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 62305

DVGW-Information. Gas Nr. 17 Februar 2013. Blitzschutz an Gas-Druckregel- und Messanlagen. Leitfaden zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 62305 DVGW-Information Gas Nr. 17 Februar 2013 Blitzschutz an Gas-Druckregel- und Messanlagen Leitfaden zur Umsetzung der Anforderungen der DIN EN 62305 Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v.

Mehr

Kontrollierte Wohnungslüftung und Brandschutz: Was gilt heute als Stand der Technik?

Kontrollierte Wohnungslüftung und Brandschutz: Was gilt heute als Stand der Technik? VKF-Brandschutzfachtagung, 18. und 19. Oktober 2011, Biel Kontrollierte Wohnungslüftung und Brandschutz: Was gilt heute als Stand der Technik? Heinrich Huber, FHNW, HABG, Institut Energie am Bau 1 Grundlagen

Mehr

Die Vollzugshilfen des Kantons Luzern ergänzen die Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen, EnFK. Die Vollzugshilfen des Kantons

Die Vollzugshilfen des Kantons Luzern ergänzen die Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen, EnFK. Die Vollzugshilfen des Kantons Die Vollzugshilfen des Kantons Luzern ergänzen die Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen, EnFK. Die Vollzugshilfen des Kantons Luzern gehen den Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler

Mehr

Lösungen für Sport- und Veranstaltungsstätten

Lösungen für Sport- und Veranstaltungsstätten Lösungen für Sport- und Veranstaltungsstätten Lösungen für Sport- und Veranstaltungsstätten Hier geht es zur Sache: viele begeisterte Menschen, spannende Spiele und überwältigende Konzerte. Gut zu wissen,

Mehr

Merkblatt. über Veranstaltungen

Merkblatt. über Veranstaltungen Merkblatt über Veranstaltungen Merkblatt Auszug aus den Brandschutzrichtlinien "Anlässe in Bauten und Räumen mit grosser Personenbelegung" "Dekorationen" Geltungsbereich Die nachstehend aufgeführten Bedingungen

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Schutzmassnahmen in Elektrischen Anlagen

Schutzmassnahmen in Elektrischen Anlagen Personenschutz IT Isoliertes Netz: Pro: Weil im Berührungsfall der Stromkreis nicht geschlossen werden kann, fliesst kein Strom. Nur in kleinen Netzen der Fall Contra: - Bei normalen Netzausdehnungen bildet

Mehr

N Ö B a u t e c h n i k v e r o r d n u n g Brandschutz. NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien. Stand:

N Ö B a u t e c h n i k v e r o r d n u n g Brandschutz. NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien. Stand: NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien Stand: 11.12.2014 NÖ BTV 2014 3 Verweise auf OIB-Richtlinien Anlagen 2, 2.1, 2.2, 2.3, 7, 8 RL 2 RL 2.1 Betriebsbauten RL 2.2 Garagen, überdachte

Mehr

Brandsicherheit in Einstellhallen

Brandsicherheit in Einstellhallen Brandsicherheit in Einstellhallen Wenns drauf ankommt. Brandgefahr in Einstellhallen Wenn in Einstellhallen Feuer ausbricht, ist oftmals hoher Sachschaden die Folge und im schlimmsten Fall werden dabei

Mehr

Theorie und Praxis bei Blitzschutz,

Theorie und Praxis bei Blitzschutz, Theorie und Praxis bei Blitzschutz, Erdung und Potentialausgleich von Edelstahl-Abgasanlagen, Metall-Schornsteinen u. Kaminen. Werden in der Praxis die hier relevanten Gesetze, die Bestimmungen der VDE

Mehr

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche

Mehr

Typische Fehlerquellen bei Planung und Montage

Typische Fehlerquellen bei Planung und Montage Photovoltaik-Anlagen: Risiken durch Kostendruck Typische Fehlerquellen bei Planung und Montage Dipl.-Ing. (FH) Jochen Kirch Photovoltaik Sachverständiger, zertifiziert nach ISO 17024 1 PV-Anlagen zuverlässig

Mehr

Blitzschutz an Abgasanlagen

Blitzschutz an Abgasanlagen Informationsblatt Nr. 40 März 2015 Blitzschutz an Abgasanlagen Blitzschutzsystem, Erdung, Potentialausgleich Vorwort Gemeinsam erstellt von: Blitzschutzsysteme sind sicherheitstechnische Einrichtungen,

Mehr