die schweizerische Koordinationsund Fachstelle für den Brandschutz

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2 die schweizerische Koordinationsund Fachstelle für den Brandschutz V K F A E A I vom Bund akkreditierte Zertifizierungsstelle für Produkte und Personen im Brandschutz Dachorganisation der kantonalen Brandschutzbehörden und der 19 kantonalen Gebäudeversicherungen in der Schweiz (und Lichtenstein)

3 VKF Brandschutzvorschriften (Ordner A und Ordner B) Rechtlich verbindlich in der gesamten Schweiz seit Januar Schutzziel: Sicherheit von Personen und Tieren Entstehung von Bränden und Explosionen vorbeugen und Ausbreitung von Flammen, Hitze und Rauch begrenzen Ausbreitung Feuer auf benachbarte Bauten begrenzen Tragfähigkeit während bestimmten Zeitraum erhalten Wirksame Brandbekämpfung und Sicherheit Rettungskräfte

4 Stand der Technik Papiere (von der technischen Kommission der VKF anerkannt) Lignum (Holzwirtschaft Schweiz) SES (Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen) SKAV (Schweizerische Kamin und Abgasanlagen Vereinigung) VHP (Verband Schweizerischer Hafner und Plattengeschäfte) SWISSOLAR (Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie) SZS (Stahlbau Zentrum Schweiz)

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6 Brandschutzvorschriften Rechtlich verbindlich in der gesamten Schweiz seit Januar 2005 Überbegriffe des Brandschutzes: Allgemeiner Brandschutz Baulicher Brandschutz Technischer Brandschutz Abwehrender Brandschutz Haustechnische Anlagen Gefährliche Stoffe Betrieblicher Brandschutz

7 Allgemeiner Brandschutz: Sorgfaltspflicht Unterhaltspflicht Aufsichtspflicht Meldepflicht

8 Baulicher Brandschutz: Baustoffe Bauteile Schutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Fluchtwege

9 Technischer Brandschutz: Löscheinrichtungen WLP / HFL Brand und Gasmeldeanlagen Sprinkleranlagen Rauch und Wärmeabzugsanlagen Blitzschutzanlagen Sicherheitsbeleuchtung

10 Haustechnische Anlagen: Wärmetechnische Anlagen Lufttechnische Anlagen Aufzugsanlagen Elektrische Anlagen

11 Betrieblicher Brandschutz: Verhalten im Brandfall Überwachen von feuergefährlichen Arbeiten Instandhaltung / Unterhalt Abläufe / Prozesse / Betriebskonzepte Schulung / Instruktion Sicherheitsbeauftragte

12 Abwehrender Brandschutz: Zugang für die Feuerwehr Alarmierungs und Einsatzkonzept Betriebsfeuerwehr

13 Schulbetrieb (Turnen / Sport) Multifunktionale Nutzung Schulbetrieb Trainingsbetrieb (Vereine) Wettkampfbetrieb Festbetrieb Bankette Festbetriebe Konzerte Disco / Konzerte

14 Schulbetrieb (Turnen / Sport) Personenbelegung < 100 Personen Kriterium Ausgänge Kennzeichnung der Fluchtwege Sicherheitsbeleuchtung Sporthalle Rauch und Wärmeabzugsanlage Blitzschutzanlage Brandschutz Massnahmen Bis 50 Personen ein Ausgang mit 0.9 m Breite Bis 100 Personen zwei Ausgänge mit je 0.9 m Breite Mit nachleuchtenden Rettungszeichen Keine notwendig Keine notwendig Keine notwendig

15 Mobile Trennung Maximale Personenbelegung von 100 Personen

16 Multifunktionale Nutzung Personenbelegung > 100 Personen Kriterium Ausgänge Kennzeichnung der Fluchtwege Sicherheitsbeleuchtung Sporthalle Rauch und Wärmeabzugsanlage Blitzschutzanlage Brandschutz Massnahmen Bis 200 Personen drei Ausgänge mit 0.9 m Breite oder zwei mit 0.9 m und einer mit 1.2 m Breite Ab 200 Personen müssen diese mind. 1.2 m aufweisen Mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen Halle mit Sicherheitsbeleuchtung RWA System notwendig BL Anlage notwendig

17 RWA System Maximale Personenbelegung der Halle von 700 Personen 1 x 1.80 m (300 Personen) 1 x 2.40 m (400 Personen) RWA System

18 Maximale Personenbelegung der Galerie von 240 Personen 2x 1.20 m (2 x 120 Personen)

19 Feuerschutzkontrolle im Bestandesbau: Bestandesaufnahme: Ein Ausgang vorhanden nur reiner Schulbetrieb möglich. MZH wird aber auch regelmässig für Veranstaltungen genutzt. Sanierungsmassnahmen (Auszug) für eine gewünschte Belegung von 800 Personen: Totale Ausgangsbreite von 4.80 m Eine zusätzliche Türe mit 1.80 m Bestehemde Türen mit Notausgangstürverschlüssen nachrüsten Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung

20 Öffnungsrichtung der Drehflügeltüren in Fluchtwegrichtung Kennzeichnung der Fluchtwege: Mit nachleuchtenden Rettungszeichen Mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen

21 Notausgangsverschlüsse nach EN 179 Versammlungsräume, Mehrzwecksäle Wohnen, Schule, Büro Industrie und Gewerbe Beherbergungsbetriebe Verkaufsgeschäfte Parking Paniktürverschlüsse nach EN 1125 Diskotheken, Popkonzerte Zuschauertribünen Warteflächen (Kino)

22 Freihalten und Gewährleisten der Begehbarkeit der Fluchtwege bis ins Freie zu jeder Zeit.

23 Eigenverantwortung der Eigentümer und der Nutzerschaft (BSN Art. 17 All 2): Verriegeln von Fluchtwegtüren Verstellte Fluchtwegtüren Etc.

24 Bestuhlungs und Einrichtungspläne

25 Organisatorische Massnahmen wie das Stellen einer Brandwache ist für die Kompensation von erforderlichen Massnahmen wie Anzahl und Breite von Fluchtwegen nicht zugelassen!

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27 Fazit; Sporthallen hinsichtlich des Brandschutzes: Schulbetrieb versus Multifunktionale Nutzung Eigenverantwortung der Eigentümer und Nutzerschaft Bestuhlungs und Einrichtungspläne für MZH Betriebliches Brandschutzkonzept (EVAK Plan, Personalinstruktion, Alarmierung, etc.) Organisatorische Massnahmen zur Kompensation von Sicherheitseinrichtungen nicht geeignet.

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