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1 Fachanlass 2015 BSV 2015 Was ist neu? László Koller Leiter Brandschutzbehörde Kanton Basel-Landschaft, Mitglied Technische Kommission Brandschutz der VKF Horw, 20. Oktober 2015 Themen Wie ist der Brandschutz in BL geregelt? Neues in den BSV 2015 Brandschutz in der Schreinerei 1 1

2 Brandschutz im Kanton Basel-Landschaft Gesetz über den Feuerschutz: (neues Gesetz per geplant) Baselland kennt keine kommunalen Brandschutzfachleute, einzelne Aufgaben werden jedoch durch beauftragte Fachfirmen erledigt (z.b. Abnahmekontrollen von Brandmelde- und Sprinkleranlagen). Die Feuerschau ist an die Gemeinden delegiert. 2 Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Prävention Intervention Versicherung Brandschutz- Inspektorat Elementarschadenprävention Feuerwehr- Inspektorat Versicherung 3 2

3 Brandschutz-Inspektorat 4 Brandschutz-Inspektorat Aufgaben Brandschutz-Inspektorat: Baugesuchsprüfung / Brandschutzauflagen Baugesuche / Jahr Kleine Objekte mit Standardauflagen Einfamilienhäuser, Carports etc. Mittlere Objekte mit individuellen Auflagen Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Landwirtschaft etc. Grosse Objekte mit Brandschutzkonzepten, Sonderlösungen, individuellen Auflagen Industrie, Einkaufszentren, Spitäler, Logistikzentren etc. 5 3

4 Brandschutz-Inspektorat Aufgaben Brandschutz-Inspektorat: Abnahmen Brandschutztechnische Bauabnahmen nur bei mittleren und grossen Objekten Stichprobenweise Abnahmen von Blitzschutzanlagen In der Regel abgenommen werden: Feuerungs- und Abgasanlagen (durch KFM) Brandmeldeanlagen (durch Swissi) Sprinkleranlagen (durch Swissi) 6 Brandschutz-Inspektorat Weitere Aufgaben des Brandschutz-Inspektorates: Beratung Schulung Aufsicht Kaminfeger Mithilfe Brandursachenermittlung Bewilligung Indoor Pyrotechnik 7 4

5 Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Brandschutz Vorbeugender Brandschutz Brandschutz-Inspektorat Abwehrender Brandschutz Feuerwehr-Inspektorat Brandverhütung Brandbegrenzung Brandbekämpfung 8 Sicherheit bietet nur das Gesamtsystem Auslöser Organisatorisch Nach Reason, 1990 Technisch Baulich Alarmierung Halten Löschen Brandverhütung Brandbegrenzung Brandbekämpfung Vorbeugender Brandschutz Abwehrender Brandschutz Schaden 9 5

6 Brandschutzvorschriften 2015 Die Brandschutzvorschriften 2015 gelten in der ganzen Schweiz Bezug Ordner A + B oder der Broschüre «Auszug» bei: Download kostenlos möglich unter: Oder Als kostenlose APP für Tablets mit Betriebssystemen Apple, Android, Windows (nicht verfügbar für Smartphones) Suchbegriff «VKF Praever» 10 Brandschäden in der Schweiz Soviel wie möglich. VKF Schadenstatistik 11 6

7 Was darf Brandschutz kosten? Eigentümer / Nutzer / Privatversicherer BSV 2015 Wirtschaftliches Optimum und was ist ein Menschenleben wert? Sicherheitsniveau Gesellschaftliche Akzeptanz: Velohelm-Obligatorium? Tempo 80 auf Autobahnen? Rauchwarnmelder-Pflicht? 0.0-Promille am Steuer?.? 12 Bundesrecht Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF (BSV 2015): Mindestvorgaben zu «im Brandfall sicheren» Gebäuden. Regeln die Anwendung von Bauprodukten. Diese erlangen durch den Konkordatsbeschluss des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) faktisch die Stellung eines Bundesgesetzes. Bauproduktegesetzgebung / BBL: Regelungen zum Inverkehrbringen von Bauprodukten. Im Bereich harmonisierter Normen dürfen national klassifizierte Bauprodukte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Arbeitsgesetzgebung / SECO: Regelungen zur Sicherheit von Arbeitnehmenden. Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF: für alle Kantone verbindlich 13 7

8 Brandschutzvorschriften sind Mindestvorschriften Die BSV 2015 sind Mindestvorschriften. Sie beschreiben, wie die aus gesetzgeberischer Sicht zwingend einzuhaltenden Schutzziele: erreicht werden können. Weitergehende Massnahmen können aus Vorgaben der Sach- oder Betriebsunterbruch-Versicherer sowie betrieblichen oder strategischen Gründen (Reputationsschaden) erforderlich sein. 14 BSV Arealflächen Büro-, Gewerbe- und Industriebauten Arealüberbauungen aus einzelnen eingeschossigen Bauten und Anlagen mit vergleichbarer Nutzung und Brandgefahr sind untereinander von Brandschutzabständen befreit, sofern die zusammenhängende Arealfläche m 2 nicht übersteigt. Räume mit erhöhten Anforderungen und Technikräume sind als separate Brandabschnitte auszubilden 15 8

9 BSV Schreinerei Brandabschnitte in Nutzungseinheit Schreinerei Brandabschnittsgrösse Ohne Nachweis darf die zusammenhängende Brandabschnittsfläche nicht mehr als m 2 betragen Notwendige Brandabschnitte innerhalb Nutzungseinheit Spritzraum Lager für brennbare Flüssigkeiten (Farblager / Verdünner / etc.) Heizraum Spänesilo Filterraum 16 Definitionen: Gebäudegeometrie Gebäude mit geringen Abmessungen Gebäude unter 11 m max. 2 Geschosse über Terrain max. 1 Geschoss unter Terrain Summe Geschossflächen max. 600 m2 keine Nutzung für schlafende Personen (Ausnahme: 1 Wohnung) Fluchtweg über mehrere Räume möglich (bis 35 m, ohne Brandabschnittsbildung) Brandabschnitte für Feuerung mit Feststoffen oder für Lager mit brennbaren Flüssigkeiten (mehr als 100 Liter) 17 9

10 Gebäude mit geringen Abmessungen Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen 18 Gebäude mit geringen Abmessungen Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen 19 10

11 Gebäude mit geringen Abmessungen Schreinerei mit Wohnung und Räumen mit erhöhten Anforderungen 20 BSV Nebenbauten Eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen und keine gefährlichen Stoffe in massgebender Menge gelagert werden (z. B. Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe, Kleinlager) wenn ihre Grundfläche 150 m 2 nicht übersteigt

12 BSV Nebenbauten Grundstücksintern sind keine Abstände erforderlich Untereinander und zu benachbarten, grundstücksfremden Bauten gilt ein Brandschutzabstand von 4 m unabhängig der Brennbarkeit der Aussenwände des Hauptgebäudes oder der Nebenbauten Mehrere Nebenbauten können zu einer Arealfläche von 150 m 2 zusammengefasst werden 22 BSV Nutzungseinheiten Die Nutzungseinheit ist der Zusammenschluss von einzelnen Räumen mit vergleichbarer oder zusammengehörender Nutzung (z. B. Wohnung, Arztpraxis, Kombibüro, Schulräume, Wohngruppen, Kindertagesstätten, Hotelsuiten). In der Nutzungseinheit beträgt die maximale Fluchtweglänge 35 m Innerhalb der Nutzungseinheit darf der Fluchtweg über maximal einen angrenzenden Raum zu einem horizontalen oder vertikalen Fluchtweg führen Innerhalb einer Nutzungseinheit können einzelne Räume als Brandabschnitte ausgebildet sein

13 BSV Fahrnisbauten Fahrnisbauten mit einer Grundfläche von max. 150 m 2 sind von den Abstandvorschriften gegenüber angrenzenden Bauten und Anlagen befreit, sofern diese nicht zur Lagerung von gefährlichen Stoffen dienen. Sie benötigen untereinander keinen Brandschutzabstand. 24 Gefahren in Schreinereibetrieben Schleifmaschine kann Funkenflug auslösen Lösung: Schutzblech anbringen 25 13

14 Gefahren in Schreinereibetrieben 26 Entstauberanlage in der Schreinerei Aufstellung in der Schreinerei Luftvolumenstrom max m 3 /h Anschlussdurchmesser max. 30 cm gemäss Hersteller dafür geeignet und nach DIN 8416 gebaut Absauggut in 800 Liter Container oder 6 Säcke à 110 Liter für Durchmesser 20 bis 30 cm weitere Brand- und Explosionsschutzmassnahmen notwendig 27 14

15 Filteranlagen von Schreinereibetrieben Aufstellung ausserhalb der Schreinerei Luftvolumenstrom über m 3 /h Filteranlagen im Freien (Schutzabstand einhalten oder EI 60) Filteranlagen im Gebäude in separatem Raum EI 60 (an Aussenwand) Explosionsdruckentlastungseinrichtungen Abstand zwischen Zyklon und Abgasanlage mindestens 5 m Filteranlage im Freien an Aussenwand mit Feuerwiderstand Sprühflutanlage für Filter und Silo Ev. Funkenlöscheinrichtungen notwendig 28 Absauganlage 29 15

16 Spänelagerung 30 Lager von brennbaren Flüssigkeiten Wichtige Abklärungen - Lüftung - Ex-Schutz - Wanne -etc

17 Brandschutzpläne 32 Die grösste Schwierigkeit der Welt besteht nicht darin, Leute zu bewegen, neue Ideen anzunehmen, sondern alte zu vergessen. (John Maynard Keynes, Ökonom und Mathematiker; * 5. Juni 1883, 21. April 1946) 33 17

18 34 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Basellandschaftliche Gebäudeversicherung László Koller Gräubernstrasse Liestal 35 18

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