Planungselement Brandschutz
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- Samuel Bader
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1 AGV Aargauische Gebäudeversicherung Planungselement Brandschutz Brandschutz im Schulbau Vorabendveranstaltung Netzwerk Bildung & Architektur Fritz Lörtscher Abteilungsleiter-Stv. Brandschutz AGV AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau
2 Gliederung Gliederung Auftrag / Kennzahlen Brandschutztechnische Gefahren im Schulbau Das Brandschutzkonzept als Planungsbestandteil Kernpunkt Fluchtwege Brandschutz vs. Schulbetrieb? Muss nicht sein! Fazit / Ausblick Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 2
3 Auftrag / Kennzahlen Kennzahlen 2012 Kanton Aargau ca versicherte Gebäude ca Mia. Versicherungskapital 303 Gebäudebrände mit FW-Einsatz ca Mio. Brandschäden 6017 Schadenmeldungen Elementar ca Mio. Elementarschäden Durchschnittsprämie 48 Rp./1000 Fr. VS 1010 Kantonale Brandschutzbewilligungen Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 3
4 Brandschutztechnische Gefahren in Schulbauten Fluchtwege Grosse Personenzahlen / Panikgefahr (Mehrzweckräume etc.) Verstellte Fluchtwege Grosse Brandlast in Fluchtwegen Brandbelastung Lagerung Brandschutztechnische und Umgang mit gefährlichen Gefahren Stoffen in (Chemie, Physik) Erhöhte Brandlast Schulbauten oder erhöhte Aktivierung (Werken Holz, Metall) Aktivierung Computer/ Fernsehgeräte Technische Mängel Defekte Elektroinstallationen Defekte Elektrogeräte Organisatorische Mängel Unterkeilte Brandschutztüren Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 4
5 Brandschutztechnische Gefahren in Schulbauten Brandschutztechnische Gefahren in Schulbauten Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 5
6 Das Brandschutzkonzept als Planungsbestandteil Auszug aus Gesetzesvorlagen (VKF Richtlinie Flucht- und Rettungswege) «In Schulbauten mit nicht mehr als 4 Geschossen kann auf Brandschutzabschlüsse zwischen Korridoren und Treppenhäusern verzichtet werden, sofern die Bruttogeschossfläche 600 m 2 nicht übersteigt» (offene Treppenanlagen)! Betrifft Neubauten Bestandesbauten haben Besitzstand Sanierungen und Umbauten sind individuell zu beurteilen Angrenzende Räume mit Feuerwiderstand Nutzungen der Korridore sind eingeschränkt Minimale Fluchtwegbreite 1.20 m Fluchtwege aus Räumen mit grosser Personenbelegung (>100) separat Alternativkonzept z.b. mit Brandmeldeanlage Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 6
7 Das Brandschutzkonzept als Planungsbestandteil Beispiel BGF 600 m 2 Fluchtwegdistanz < 35.0 m Offene Treppenanlage Brandabschnitt zu Korridor Nutzungseinheit Klassenzimmer- Gruppenraum Fluchtweg Gruppenraum über Klassenzimmer möglich Nicht brennbarer Abschluss zu Luftraum EG Offene Garderobe 1. Obergeschoss Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 7
8 Das Brandschutzkonzept als Planungsbestandteil Beispiel BGF 600 m 2 Fluchtwegdistanz < 35.0 m Offene Treppenanlage Nutzungseinheit Gruppenraum Brandabschnitte Bibliothek/ Lehrerzimmer Aufenthalt in Nische Brandabschnitt WC-Anlage nicht zwingend Erdgeschoss Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 8
9 Kernpunkt Fluchtwege Beispiel Fluchtweg Schulraum via Gruppenraum Kein Brandabschnitt zwischen Schulraum und Gruppenraum Treppenanlagen als Brandabschnitte Schuleinheiten als Brandabschnitte Fluchtwegdistanz 20m Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 9
10 Kernpunkt Fluchtwege Beispiel Fluchtweg Schulraum via Gruppenraum Kein Brandabschnitt zwischen Schulraum und Gruppenraum Treppenanlage offen zu Eingangshalle Schuleinheiten als Brandabschnitte Fluchtwegdistanz 35 m Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 10
11 Brandschutz vs. Schulbetrieb Muss nicht sein! Beispiel Praxis AGV BGF 600 m 2 EI 30 C Brandmauer REI 90 (nbb) EI 30 z.b. mit BFS Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 11
12 Brandschutz vs. Schulbetrieb Muss nicht sein! Kriterien Teilfläche nicht mehr als 600 m 2 Nicht mehr als 4 Geschosse Brandmauer durchgehend über das ganze Gebäude REI 90 (nbb) Einhaltung der vorgeschriebenen Fluchtwegdistanzen < 35 m Die Fluchtwege sind pro Abschnitt separat gelöst Jede Treppenanlage muss einen eigenen Ausgang ins Freie haben Aus jedem Abschnitt muss geschossweise eine weitere Fluchtmöglichkeit via Flügeltüre in den jeweils benachbarten Abschnitt führen Die Brandschutzabschlüsse in den Brandmauern müssen EI 30 konstruiert und selbst schliessend sein Die Abschnittstüren dürfen nicht verriegelt sein Die Brandbelastung in der Korridorzone ist gering zu halten Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 12
13 Brandschutz vs. Schulbetrieb Muss nicht sein! Ausstattung im Korridorbereich Gestattet Offene Garderoben mit fest montierten Sitzbänken Nicht brennbare geschlossene Garderobenschränke Nicht brennbare Stell- oder Magnetwände Geschlossene Abfallbehälter Temporär eingerichtete Arbeitsplätze ohne technische Einrichtungen In Nischen lose möbliert Im Bereich der Fluchtwege fest montiert Möbel im Minimum mit BKZ 5.2 Nicht Gestattet Einbau von offenen Tablargestellen, Büchergestellen etc. Aufstellen von elektronischen Geräten (Kopierer, Drucker, Getränke, etc.) Computerarbeitsplätze Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 13
14 Fazit / Ausblick Fazit Variable Brandschutzlösungen in Schulbauten möglich Offene Treppenanlagen sind mit entsprechenden Massnahmen auch für grössere Schulhäuser möglich Klassenzimmer und dazugehörige Gruppenräume können als eine Schuleinheit genutzt werden Fluchtwege aus Klassenzimmern können auch über entsprechende Nebenräume führen Teilnutzungen von Korridorbereichen und Nischen sind gegebenenfalls möglich Alternativkonzepte prüfen Projekte frühzeitig mit Brandschutzbehörde absprechen Ausblick Revision Brandschutzvorschriften per 1. Januar 2015 Offene Treppenanlagen bis 900 m 2 bei Bauten mit geringer Höhe, d.h. bis m Holzbau wird erleichtert (bis zur Hochhausgrenze) Etc. Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 14
15 Fragen Vielen Dank! Fragen? Planungselement Brandschutz Brandschutz Seite 15
Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015
n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50
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