Realsteuervergleich für den Freistaat Sachsen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Realsteuervergleich für den Freistaat Sachsen"

Transkript

1 Realsteuervergleich für den Freistaat Sachsen 2006 L IV 3 - j/06 ISSN Preis: 9,00 Finanzen und Steuern

2 Zeichenerklärung - 0 Nichts vorhanden (genau Null) Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts x () Tabellenfach gesperrt, weil ussage nicht sinnvoll ussagewert ist eingeschränkt ngabe fällt später an p vorläufige Zahl / Zahlenwert nicht sicher genug r berichtigte Zahl. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten s geschätzte Zahl Herausgeber: Statistisches esamt des Freistaates Sachsen Macherstraße Kamenz Telefon Vermittlung Präsidentin/Sekretariat uskunft -1913, ibliothek Vertrieb Postfach Kamenz Telefax Telefax Telefax Internet info@statistik.sachsen.de Kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte Dokumente Statistisches esamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, Juli 2007 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. lle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

3 Inhalt Seite Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen 2 Ziel der Statistik 2 Durchführung und Umfang der Statistik 2 Definitionen und methodische Hinweise 2 Tabellen 1. Streuung der Hebesätze 2006 nach Steuerarten, Hebesatzkategorien und Gemeindegrößenklassen 6 2. Ist-ufkommen, Grundbeträge und Hebesätze der Realsteuern 2006 nach Gemeindegrößenklassen Ist-ufkommen, Grundbeträge und Hebesätze der Realsteuern 2006 nach Kreisfreien Städten und en Ist-ufkommen, Grundbeträge und Hebesätze der Realsteuern 2006 nach Kreisfreien Städten und en je Einwohner Fiktives Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Gemeindegrößenklassen Fiktives Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Kreisfreien Städten und en (in ) Fiktives Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Kreisfreien Städten und en (in je Einwohner) Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2006 nach Gemeinden Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Gemeinden (in je Einwohner) 44 bbildungen bb. 1 Ist-ufkommen der Realsteuern im Freistaat Sachsen bb. 2 Streuung der Hebesätze der Realsteuern im Freistaat Sachsen 2006 nach Gemeinden 55 bb. 3 Ist-ufkommen der Realsteuern, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und an der Einkommensteuer der Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen bb. 4 Vergleich der Steuereinnahmen und Steuereinnahmekraft im Freistaat Sachsen 2006 nach Kreisfreien Städten und en 57

4 2 Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen Grundlage für die Erstellung des Realsteuervergleichs ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der ekanntmachung vom 8. März 2000 (Gl. I S. 206), geändert durch rt. 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (Gl. I S. 1860), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für undeszwecke (undesstatistikgesetz statg) vom 22. Januar 1987 (Gl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch rtikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (Gl. I S. 1534). Für die Steuerverteilung zwischen und und Ländern, den Finanzausgleich unter den Ländern und die ufteilung des Steueraufkommens auf die Gemeinden sind folgende Gesetze maßgebend: - Gesetz über den Finanzausgleich zwischen und und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FG) vom 23. Juni 1993 (Gl. I S. 944/977), geändert durch rtikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (Gl. I S. 3955); - Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) in der Fassung der ekanntmachung vom 4. pril 2001 (Gl. I S. 482), zuletzt geändert durch rtikel 1 des Gesetzes vom 6. September 2005 (Gl. I S. 2725). Ziel der Statistik Die Statistiken zur öffentlichen Finanzwirtschaft, zu denen der Realsteuervergleich zählt, sind Entscheidungshilfen für die Wirtschafts- und Finanzpolitik. Die Entwicklungen der Steuereinnahmen und der Hebesätze der Gemeinden gelten als wichtige Indikatoren zur eurteilung der finanziellen Lage der Kommunen. Im Realsteuervergleich werden Steuerkraftzahlen nach bundeseinheitlichen Vorgaben berechnet. Diese sind asis für Vergleiche der Finanzkraft der Gemeinden innerhalb des Freistaates Sachsen. Durchführung und Umfang der Statistik Der Realsteuervergleich ist eine Sekundärstatistik. Grundlage sind die von den Gemeinden zur Kassenstatistik gemeldeten Daten. Nach Größenklassen werden folgende erfasste Merkmale aufbereitet: - Kassenmäßiges Realsteuer-Ist-ufkommen (,, ), - Hebesätze je Realsteuerart, - umlage, - Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer. us diesen werden berechnet: - Grundbetrag je Realsteuerart, - Gewogene Durchschnittshebesätze je Realsteuerart. Weiterhin werden Übersichten nach Gemeindegrößenklassen und regionaler Gliederung erstellt über die: - Hebesatzstreuung, - Realsteueraufbringungs- und Steuereinnahmekraft, - Realsteuer- und gemeindliche Steuerkraft. Definitionen und methodische Hinweise Realsteuern Zu den Realsteuern zählen gem. 3 bs. 2 bgabenordnung (O) die und die. Die wird auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und fließt in vollem Umfang den Gemeinden zu (Vgl. rt. 106 bs. 6 Grundgesetz - GG), denen die Liegenschaften zuzuordnen sind. ei der Ermittlung der Steuer ist zu unterscheiden zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ( ) und unbebauten und bebauten Grundstücken, die nicht der - und Forstwirtschaft zuzuordnen sind ( ). Maßgeblich für die Höhe der sind der Wert und die eschaffenheit des Grundbesitzes. Dies verdeutlicht den Objektcharakter der. Persönliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben unberücksichtigt. Während in den alten undesländern der Einheitswert eines Grundstückes für die erechnung der zugrunde gelegt wird, erfolgt dies in den neuen undesländern in Ermangelung nutzbarer Einheitswerte nach einer Ersatzbemessungsgrundlage, d. h. nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Die wird zu eginn eines Kalenderjahres festgesetzt. esteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.

5 3 Die wird auf jeden Gewerbebetrieb erhoben, der im Inland betrieben wird. efreiungen bestehen beispielsweise für Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder ltenpflegeheime. Hat ein Gewerbebetrieb mehrere etriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird die so aufgeteilt, dass jede Gemeinde die für sie maßgebliche Steuer erhebt (hebeberechtigte Gemeinde), d. h. der maßgebende messbetrag wird auf die etriebsstätten und Zweigniederlassungen von Unternehmen aufgeteilt. Die entsteht nach blauf eines Erhebungszeitraumes und fließt den jeweiligen Gemeinden nach bzug einer Umlage an und und Länder zu. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr oder bei abweichenden Wirtschaftsjahren der entsprechende Zeitraum. Der Gewerbeertrag gilt dabei in dem Jahr als bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Ist-ufkommen Das Ist-ufkommen ist der von den Steuerpflichtigen einer Gemeinde im Laufe eines Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag der Realsteuern, unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. Dieser etrag wurde von den Gemeinden tatsächlich innerhalb eines Kalenderjahres vereinnahmt und stand ihnen kassenmäßig zur Verfügung. Das Ist-ufkommen stimmt nicht mit den in den Steuerbescheiden für einen Erhebungszeitraum festgesetzten eträgen überein. Durch nachträgliche erichtigungen, die andere Zeiträume betreffen als das erichtsjahr, weicht das kassenmäßige Ist-ufkommen von dem der Gemeinde zustehenden Steueraufkommen ab. Da das Ist-ufkommen der Realsteuern als Vergleichsmaßstab aufgrund unterschiedlicher Hebesätze ungeeignet ist, werden für Steuerkraftvergleiche gesonderte erechnungsgrundlagen mit vergleichbaren Hebesätzen geschaffen. Hebesatz ei der erechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch nwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer. Das Hebesatzrecht der Gemeinden bei der und der regelt rt. 106 bs. 6 Satz 2 GG. Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum blauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet. Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben der eschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der bgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss ( 73 bs. 3 Sächsische Gemeindeordnung 1) SächsGemO). Eine Einschränkung nach unten hin folgt aus der Verwaltungsvorschrift kommunale Haushaltwirtschaft ). Hierin wird den Kommunen empfohlen, dass die Hebesätze für die Gewerbe- und n - bezogen auf die Gemeindegrößenklasse - deutlich über dem esdurchschnitt liegen sollen. Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in dessen Gebiet der Grundbesitz () bzw. der Gewerbebetrieb () liegt. Steuermessbetrag/Grundbetrag Der Steuermessbetrag wird für einen esteuerungszeitraum festgesetzt und ist Grundlage zur erechnung der Realsteuern. Maßgebend für die Höhe der Steuer ist der im esteuerungszeitraum geltende Hebesatz. Die Höhe der Steuermessbeträge bilden jedoch keine hinreichende asis für Schlussfolgerungen auf die tatsächliche Steuerkraft einer Gemeinde innerhalb eines Jahres, d. h. welche tatsächlichen Verhältnisse in einer Gemeinde vorliegen, damit sie sich selbst finanzieren kann, da die jährlichen Einnahmen durch periodenfremde Zahlungsströme beeinflusst werden. ls Vergleichsmaßstab wird der Grundbetrag in der Statistik zugrunde gelegt. Er wird nach folgender Formel berechnet: Grundbetrag = Ist-ufkommen x 100% jahresgültiger Hebesatz Der Grundbetrag wird aus den Ist-ufkommen abgeleitet. Dadurch werden auch die Steuerzahlungen erfasst, die andere esteuerungszeiträume betreffen, z.. aufgrund von Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen für Vorjahre. Dem Ist-ufkommen können damit unterschiedliche Hebesätze zugrunde liegen. Die Grundbeträge der Gemeinden werden in einem Zeitraum vergleichbar, indem das Ist-ufkommen ausschließlich auf den im etrachtungszeitraum gültigen Hebesatz bezogen wird. 1) Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der ekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVl. S. 55), berichtigt am 25. pril 2003 (SächsGVl. S. 159) 2) Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium des Innern über kommunale Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahre 2002 (VwV kommunale Haushaltswirtschaft 2002) vom 31. Januar 2002 (Sächsl. 2002, S. 279)

6 4 Gewogener Durchschnittshebesatz Für Gruppen von Gemeinden (z.. e, e, ), die Zusammenfassung nach Gemeindegrößenklassen oder in den Fällen, in denen durch Eingemeindungen oder usgliederungen von Gemeinden oder Gemeindeteilen mehrere Hebesätze nebeneinander gelten, werden für jede Realsteuerart gewogene Durchschnittshebesätze ermittelt. Dabei erfolgt die erechnung nach folgender Formel: Gewogener Durchschnittshebesatz = Summe der Ist-ufkommen x 100% Summe der Grundbeträge Fiktives Ist-ufkommen Das Ist-ufkommen ist abhängig von den auf die Steuermessbeträge angewendeten Hebesätzen, welche regional verschieden sind. Um auf regionaler Ebene innerhalb eines undeslandes eine einheitliche Vergleichsbasis zu schaffen, wird das Fiktive Ist-ufkommen nach folgender Formel berechnet: Fiktives Ist-ufkommen = Grundbetrag x Gewogener landesdurchschnittlicher Hebesatz Die Differenz zwischen dem fiktiven und dem Ist-ufkommen eines Jahres zeigt, welcher Teil des zusätzlichen Ist-ufkommens auf Änderungen bei den Hebesätzen zurückzuführen ist. umlage/ - netto Vom aufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch nwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt im Jahr 2006 für die neuen undesländer 38 Prozent. Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von undes- und esvervielfältiger auf den und bzw. das undesland aufzuteilen (16 Prozent undesvervielfältiger und 22 Prozent esvervielfältiger). Nach bzug der umlage vom Ist-ufkommen der erhält man die einnahmen (netto). Im ustausch für diese umlage erhalten die Gemeinden einen nteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemäß rt. 106 bs. 3 GG i. V. m. 1 Gemeindefinanzreformgesetz wird das ufkommen der Einkommensteuer zu 42,5 Prozent auf den und und 42,5 Prozent die Länder verteilt. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus dem Zinsabschlag. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des es unter erücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden. Die ufteilung des Gemeindeanteils auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn-/ Einkommensteuerstatistik ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten nteil am Steueraufkommen. asis für die erechnung der Schlüsselzahl und damit des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist die Lohn-/ Einkommensteuerstatistik Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die erechnung einbezogen. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer is 1997 bestand das aufkommen aus der Gewerbeertrag- und der Gewerbekapitalsteuer. asis für die esteuerung waren der Gewinn (Gewerbeertragsteuer) und der Wert eines etriebes (Gewerbekapitalsteuer). Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wurde letztere jedoch zum 1. Januar 1998 abgeschafft. In den neuen undesländern wurde sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhoben. ls usgleich der dadurch entstandenen Steuermindereinnahmen erhalten die Gemeinden seit 1998 einen nteil am Umsatzsteueraufkommen. Gemäß rt. 106 bs. 3 und 4 GG i. V. m. 1 FG stehen vom ufkommen aus der Umsatzsteuer dem und rund 51,9 Prozent, den Ländern rund 45,9 Prozent und den Gemeinden rund 2,2 Prozent zu. Vom Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer entfällt auf die Gemeinden der neuen undesländer sowie erlin (Ost) ein nteil von insgesamt 15 Prozent. Die Verteilung dieses etrages auf die einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Grundlage für die

7 5 Schlüsselberechnung bilden einerseits das aufkommen (Summe der Jahre 1992 bis 1997) und andererseits die nzahl der sozialversicherungspflichtig eschäftigten (Durchschnitt für die Jahre 1996 bis 1998) eines undeslandes. Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die erechnung einbezogen. Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft Die Realsteueraufbringungskraft ergibt sich aus der Summe der Fiktiven Ist-ufkommen der, und. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die umlage und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft. Durch nwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den erichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur eurteilung der Gemeinden eines undeslandes untereinander. Realsteuerkraft und Gemeindliche Steuerkraft Die Realsteuerkraft wird durch nwenden fiktiver Hebesätze auf die jeweiligen Grundbeträge der, und ermittelt. Die fiktiven Hebesätze sind an die Steuerkraftzahlberechnung angelehnt und orientieren sich an 8 bs. 2 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen und und Ländern (Finanzausgleichsgesetz FG). Für die erechnungen im Realsteuervergleich betragen die fiktiven Hebesätze in der: 180 Prozent 210 Prozent 250 Prozent Nach bzug der umlage von der Realsteuerkraft und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer erhält man die Gemeindliche Steuerkraft. Die fiktiven Hebesätze sind seit 1970 unverändert und ermöglichen daher einen Vergleich mit den Werten der Vorjahre. Steuereinnahmen der Gemeinden Im Sinne des Realsteuervergleiches gelten als Steuereinnahmen der Gemeinden die Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer und an der Einkommensteuer sowie das Ist-ufkommen der und der vermindert um die umlage. Einwohnerzahl und Gebietsstand Der Zuordnung zu den Gemeindegrößenklassen liegt die fortgeschriebene evölkerung zum 30. Juni 2006 und der Gebietsstand vom 31. Dezember 2006 zugrunde.

8 6 1. Streuung der Hebesätze 2006 nach Steuerarten, Hebesatzkategorien und Gemeindegrößenklassen Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) Gemeinden, die die Steuer erheben Hebesatzkategorie von... bis... % nzahl nzahl der Gemeinden Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt

9 Hebesatzkategorie von... bis... % über 500 Gewogener Durchschnittshebesatz Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) nzahl der Gemeinden % Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt

10 8 Noch: 1. Streuung der Hebesätze 2006 nach Steuerarten, Hebesatzkategorien und Gemeindegrößenklassen Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) Gemeinden, die die Steuer erheben Hebesatzkategorie von... bis... % nzahl nzahl der Gemeinden Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt

11 Hebesatzkategorie von... bis... % über 500 Gewogener Durchschnittshebesatz Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) nzahl der Gemeinden % Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt

12 10 2. Ist-ufkommen, Grundbeträge und Hebesätze der Realsteuern 2006 nach Gemeindegrößenklassen Gemeindegrößenklassen Ist-ufkommen Grundbeträge (von... bis unter... Einwohner) insgesamt insgesamt Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt / Einwohner Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt

13 11 Grundbeträge Gewogener Hebesatz Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) % Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt / Einwohner % Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt

14 12 3. Ist-ufkommen, Grundbeträge und Hebesätze der Realsteuern 2006 nach Kreisfreien Städten und en Kreisfreie Stadt insgesamt Ist-ufkommen Grundbeträge insgesamt Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen

15 13 Grundbeträge Gewogener Hebesatz % Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen

16 14 4. Ist-ufkommen, Grundbeträge und Hebesätze der Realsteuern 2006 nach Kreisfreien Städten und en je Einwohner Kreisfreie Stadt insgesamt Ist-ufkommen / Einwohner Grundbeträge insgesamt Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen

17 15 Grundbeträge Gewogener Hebesatz / Einwohner % Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen

18 16 5. Fiktives Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Gemeindegrößenklassen Gemeindegrößenklassen Fiktives Ist-ufkommen Gemeindeanteil an der (von... bis unter... Einwohner) Einkommensteuer Umsatzsteuer Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt / Einwohner Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt

19 17 umlage Realsteueraufbringungskraft Steuereinnahmekraft Realsteuerkraft Gemeindliche Steuerkraft Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt / Einwohner Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt

20 18 6. Fiktives Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Kreisfreien Städten und en (in ) Kreisfreie Stadt Fiktives Ist-ufkommen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Umsatzsteuer Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen

21 19 umlage Realsteueraufbringungskraft Realsteuerkraft Steuereinnahmekraft Gemeindliche Steuerkraft Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen

22 20 7. Fiktives Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Kreisfreien Städten und en (in je Einwohner) Kreisfreie Stadt Fiktives Ist-ufkommen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Umsatzsteuer Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen

23 21 umlage Realsteueraufbringungskraft Realsteuerkraft Steuereinnahmekraft Gemeindliche Steuerkraft Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen

24 22 8. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2006 nach Gemeinden Realsteuern Gemeinde Einwohner am zusammen Ist-ufkommen steuer Grund- umlage Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt Leipzig, Stadt Kreisfreie Städte nnaberg-uchholz, Stadt ärenstein Crottendorf Ehrenfriedersdorf, Stadt Elterlein, Stadt Gelenau/Erzgeb Geyer, Stadt Jöhstadt, Stadt Königswalde Mildenau Oberwiesenthal, Kurort, Stadt Scheibenberg, Stadt Schlettau, Stadt Sehmatal Tannenberg Thum, Stadt Thermalbad Wiesenbad nnaberg ernsdorf Callenberg Gersdorf Glauchau, Stadt Hohenstein-Ernstthal, Stadt Lichtenstein/Sa., Stadt Limbach-Oberfrohna, Stadt Meerane, Stadt Niederfrohna Oberlungwitz, Stadt Oberwiera Remse Schönberg St. Egidien Waldenburg, Stadt Chemnitzer ugustusburg, Stadt obritzsch rand-erbisdorf, Stadt Dorfchemnitz Eppendorf Falkenau

25 23 netto Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Steuereinnahmen insgesamt Realsteueraufbringungskraft Steuereinnahmekraft Hebesätze %

26 24 Noch: 8. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2006 nach Gemeinden Realsteuern Gemeinde Einwohner am zusammen Ist-ufkommen steuer Grund- umlage Flöha, Stadt Frankenstein Frauenstein, Stadt Freiberg, Stadt Gahlenz Großhartmannsdorf Großschirma, Stadt Halsbrücke Hilbersdorf Leubsdorf Lichtenberg/Erzgeb Mulda/Sa Neuhausen/Erzgeb Niederwiesa Oberschöna Oederan, Stadt Rechenberg-ienenmühle Reinsberg Sayda, Stadt Weißenborn/Erzgeb Freiberg dorf/vogtl., Stadt uerbach/vogtl., Stadt ad rambach ad Elster, Stadt ergen ösenbrunn urgstein Eichigt Ellefeld Elsterberg, Stadt Erlbach Falkenstein/Vogtl., Stadt Grünbach, Höhenluftkurort Hammerbrücke Heinsdorfergrund Klingenthal/Sa., Stadt Lengenfeld, Stadt Leubnitz Limbach Markneukirchen, Stadt Mehltheuer Morgenröthe-Rautenkranz Mühlental Mühltroff, Stadt Mylau, Stadt Netzschkau, Stadt Neuensalz Neumark Neustadt/Vogtl Oelsnitz, Stadt

27 25 netto Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Steuereinnahmen insgesamt Realsteueraufbringungskraft Hebesätze Steuereinnahmekraft %

28 26 Noch: 8. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2006 nach Gemeinden Realsteuern Gemeinde Einwohner am zusammen Ist-ufkommen steuer Grund- umlage Pausa/Vogtl., Stadt Pöhl Reichenbach im Vogtland, Stadt Reuth Rodewisch, Stadt Schöneck/Vogtl., Stadt Steinberg Syrau Tannenbergsthal/Vogtl Theuma Tirpersdorf Treuen, Stadt Triebel/Vogtl Weischlitz Werda Zwota Vogtlandkreis mtsberg örnichen/erzgeb orstendorf Deutschneudorf Drebach Gornau/Erzgeb Großolbersdorf Großrückerswalde Grünhainichen Heidersdorf Lengefeld, Stadt Marienberg, Stadt Olbernhau, Stadt Pfaffroda Pobershau Pockau Seiffen/Erzgeb., Kurort Venusberg Waldkirchen/Erzgeb Wolkenstein, Stadt Zöblitz, Stadt Zschopau, Stadt Mittlerer Erzgebirgskreis ltmittweida Lichtenau urgstädt, Stadt Claußnitz Erlau Frankenberg/Sa., Stadt Geringswalde, Stadt Hainichen, Stadt Hartmannsdorf Königsfeld

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistischer Bericht. Korrekturausgabe. Realsteuervergleich für den Freistaat Sachsen. L IV 3 j/14

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistischer Bericht. Korrekturausgabe. Realsteuervergleich für den Freistaat Sachsen. L IV 3 j/14 STTISTISCHES LNDESMT Statistischer ericht Korrekturausgabe Realsteuervergleich für den Freistaat Sachsen 2014 L IV 3 j/14 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, den 12.05.2015 Korrekturblatt

Mehr

Bek. anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen. Bekanntmachung

Bek. anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen. Bekanntmachung Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den anerkannten sstellen im Freistaat Sachsen Stand: 1. Januar 2007 Vom 17. Januar 2007 Gemäß Nummer 4.4 der Verwaltungsvorschrift des

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen -

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - Statistisches undesamt Fachserie 14 Reihe 10.1 Finanzen und Steuern Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am

Mehr

Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen -

Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 10.1 Finanzen und Steuern Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen -

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 10.1 Finanzen und Steuern Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Umsatz und Beschäftigte im Handel und im Gastgewerbe im August 2007

Umsatz und Beschäftigte im Handel und im Gastgewerbe im August 2007 Kennziffer: G I, G IV m 08/07 Bestellnr.: G102 200708 Oktober 2007 und im Handel und im Gastgewerbe im Messzahlen für und nach Wirtschaftszweigen STATISTISCHES LANDESAMT RHEINLAND-PFALZ. BAD EMS. 2007

Mehr

Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz)

Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) GemFinRefG Ausfertigungsdatum: 08.09.1969 Vollzitat: "Gemeindefinanzreformgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen -

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 10.1 Finanzen und Steuern Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - 2010 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen -

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 10.1 Finanzen und Steuern Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - 2011 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Gemeindeschlüssel Landkreis Gemeinde Bodenschätzung erfasst 14 5 11 000 Kreisfreie Stadt Chemnitz Stadt Chemnitz nein 14 5 21 010 Erzgebirgskreis

Gemeindeschlüssel Landkreis Gemeinde Bodenschätzung erfasst 14 5 11 000 Kreisfreie Stadt Chemnitz Stadt Chemnitz nein 14 5 21 010 Erzgebirgskreis 14 5 11 000 Kreisfreie Stadt Chemnitz Stadt Chemnitz nein 14 5 21 010 Erzgebirgskreis Amtsberg nein 14 5 21 020 Erzgebirgskreis Stadt Annaberg-Buchholz nein 14 5 21 030 Erzgebirgskreis Stadt Aue nein 14

Mehr

Adressverzeichnis Behindertenberatungsstellen im Sozialverband VdK Sachsen e. V. (Stand )

Adressverzeichnis Behindertenberatungsstellen im Sozialverband VdK Sachsen e. V. (Stand ) Adressverzeichnis Behindertenberatungsstellen im Sozialverband VdK Sachsen e. V. (Stand 01.05.2016) Landesgeschäftsstelle Tel.: 0371 3340-0 Elisenstraße 12, 09111 Chemnitz Fax: 0371 3340-33 Postfach 1033,

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Steuerhaushalt. Fachserie 14 Reihe 4 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 4 Finanzen und Steuern Steuerhaushalt 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 24. April 2013 Artikelnummer: 2140400127004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017

Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017 Bundesrat Drucksache 301/14 08.07.14 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - In Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Steuereinnahmen LANDWIRTSCHAFTS- der Gemeinden und Gemeindeverbände

STATISTISCHES LANDESAMT. Steuereinnahmen LANDWIRTSCHAFTS- der Gemeinden und Gemeindeverbände STATISTISCHES LANDESAMT 2011 2015 LANDWIRTSCHAFTS- Steuereinnahmen ZÄHLUNG des 2010 Landes, der Gemeinden und Vorläufige Gemeindeverbände Ergebnisse Steuereinnahmen des Landes 2014 nach Steuerarten Steuerarten

Mehr

Abfallbilanz des AWVC für das Berichtsjahr 2015

Abfallbilanz des AWVC für das Berichtsjahr 2015 Abfallwirtschaftsverband Chemnitz Weißer Weg 180 09131 Chemnitz Abfallbilanz des AWVC für das Berichtsjahr 2015 Abfallwirtschaftsverband Chemnitz Weißer Weg 180 09131 Chemnitz Berichtszeitraum: 01.01.

Mehr

Schulträger. offene Form/Hort. Bad Düben MS Bad Düben 171650004 Realschule Stadt Delitzsch 2007. offene Form/Hort

Schulträger. offene Form/Hort. Bad Düben MS Bad Düben 171650004 Realschule Stadt Delitzsch 2007. offene Form/Hort Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003-2009 Geförderte Schulen in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 (Stand: Dezember 2010) Land Sachsen Altenberg "Glückauf" Gymnasium

Mehr

3. Einzugsbereiche der sächsischen Hochschulen

3. Einzugsbereiche der sächsischen Hochschulen 3. Einzugsbereiche der sächsischen Hochschulen Weiterhin ist das Wanderungsverhalten der zukünftigen Studienanfänger/innen von besonderer Bedeutung für die zu erwartende Studiennachfrage in einem Bundesland.

Mehr

Die Schlachtungen in Hamburg im Dezember Vorläufige Ergebnisse -

Die Schlachtungen in Hamburg im Dezember Vorläufige Ergebnisse - Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: C III 2 - m 12/15 HH Die Schlachtungen in Hamburg im Dezember 2015 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 8.

Mehr

SACHSEN. Befehlsstellen zu betreiben, ohne dass es zu Störungen im Digitalfunk

SACHSEN. Befehlsstellen zu betreiben, ohne dass es zu Störungen im Digitalfunk STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz

Mehr

Realsteuervergleich. Statistisches Bundesamt. 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 20/08/2015. Qualitätsbericht

Realsteuervergleich. Statistisches Bundesamt. 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 20/08/2015. Qualitätsbericht Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Realsteuervergleich 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 20/08/2015 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:+49 (0) 611-75 2405 Statistisches

Mehr

Entwicklung der Arbeitslosenquote für Deutschland, West- und Ostdeutschland von 1991 bis heute

Entwicklung der Arbeitslosenquote für Deutschland, West- und Ostdeutschland von 1991 bis heute Arbeitsmarkt in Zahlen - Arbeitslose nach n - - eszahlen - Stand: Dezember 2007 Entwicklung der Arbeitslosenquote für Deutschland, West- und Ostdeutschland von 1991 bis heute 2 2 1 1 1 Deutschland Westdeutschland

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis

- 1 - Inhaltsverzeichnis - 1 - Inhaltsverzeichnis ergänzt Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände im Kreis Borken in 2014 im Vergleich zum Regierungsbezirk Münster und Nordrhein-Westfalen... 2 Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Mehr

Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in Hamburg April 2016

Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in Hamburg April 2016 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV 3 - m 04/6 HH Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in Hamburg Herausgegeben am: 8. November

Mehr

Der Arbeitsmarkt im Freistaat Sachsen

Der Arbeitsmarkt im Freistaat Sachsen Der Arbeitsmarkt im Freistaat Sachsen 2005 A VI 8 - j/05 ISSN 1435-8670 Preis: 7,40 Bevölkerung, Gebiet, Erwerbstätigkeit Zeichenerklärung - 0 Nichts vorhanden (genau Null) Weniger als diehälftevon 1in

Mehr

1. Allgemeine Hinweise

1. Allgemeine Hinweise Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2017 (Haushaltserlass 2017) sowie Auswirkungen

Mehr

SACtiSETN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden

SACtiSETN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz

Mehr

17 Steuern und Finanzen

17 Steuern und Finanzen 17 Steuern und Finanzen Seite 203 17 STEUERN UND FINANZEN Nr. Seite 01 Landes- und Bundessteuern: Steueraufkommen beim Finanzamt Ulm 207 03 Einkommensteuerpflichtige sowie deren Einkünfte 207 06 Gemeindesteuern:

Mehr

Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in Hamburg November 2014

Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in Hamburg November 2014 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV 3 - m 11/14 HH Entwicklung von Umsatz und Beschäftigung im Gastgewerbe in Hamburg Herausgegeben am: 15. Juli

Mehr

602 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom

602 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom Seite 1 von 7 602 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 23.1.2014 Gesetz zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte L II 2 - vj 1/2006 Kommunale Finanzen im 1. Vierteljahr 2006 Entwicklung ausgewählter kommunaler Finanzdaten im Saarland Veränderung 1. Quartal 2005 gegenüber 1. Quartal 2006 in Prozent

Mehr

Gewerbesteuer in Berlin

Gewerbesteuer in Berlin Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14542 Gewerbesteuer in Berlin Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz

Mehr

Statistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik

Statistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N Statistischer Bericht L III j / 14 Schulden des Landes und der kommunalen Körperschaften in Thüringen am 31.12.2014 Vorabergebnisse BestellNr. 11 300 Thüringer Landesamt

Mehr

Rothenburg/O.L., Stadt

Rothenburg/O.L., Stadt Rothenburg/O.L., Stadt Inhalt Vorbemerkungen 3 Seite Tabellen 1. Bevölkerung, Haushalte, Familien sowie Gebäude und Wohnungen am 9. Mai 2011 nach Gemeindeteilen 5 2. Kennzahlen zur Bevölkerung, Haushalten

Mehr

Haus & Grund Leipzig Aktuelles Miet- und Immobilienrecht Leipzig 10. Oktober 2011 Kein Erbe was nun? Der Fiskus als Erbe Folgen für den Vermieter

Haus & Grund Leipzig Aktuelles Miet- und Immobilienrecht Leipzig 10. Oktober 2011 Kein Erbe was nun? Der Fiskus als Erbe Folgen für den Vermieter Haus & Grund Leipzig Aktuelles Miet- und Immobilienrecht Leipzig 10. Oktober 2011 Kein Erbe was nun? Der Fiskus als Erbe Folgen für den Vermieter Stefan Wagner Ministerialrat Unternehmensbereichsleiter

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte des Freistaates Sachsen nach Aufgabenbereichen 2013 L II 3 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Definitionen/Erläuterungen

Mehr

Einsammlung von Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen in Schleswig-Holstein 2013

Einsammlung von Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen in Schleswig-Holstein 2013 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: Q II 8 - j 13 SH Einsammlung von Verkaufs-, Transport- und Umverpackungen in Schleswig-Holstein 2013 Herausgegeben

Mehr

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13 STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2013 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Hochschulen, Hochschulfinanzen B III - j und Einnahmen der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern 2013 Bestell-: Herausgabe: Printausgabe: L173 2013 00 21. September 2015 EUR 2,00

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte L II 2 - vj 1/2008 Kommunale Finanzen im 1. Vierteljahr 2008 Entwicklung ausgewählter kommunaler Finanzdaten im Saarland Veränderung 1. Quartal 2008 gegenüber 1. Quartal 2007 in Prozent

Mehr

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTIKAMT NORD L III 3 - j/09 H 17. November 2011 Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes in Hamburg am 1. Januar 2009

Mehr

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14 STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2014 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert

Mehr

Kirchensteuerbeschluss vom 22. November Rechtsgrundlagen

Kirchensteuerbeschluss vom 22. November Rechtsgrundlagen Landessynode Ev. Landeskirche Anhalts 10. Tagung - 23. Legislaturperiode 18. bis 19. November 2016 in Dessau-Roßlau Die Landessynode hat beschlossen: Kirchensteuerbeschluss vom 22. November 2016 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) 1

Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) 1 Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) 1 Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 883) 1 Mittel zur Unterstützung des

Mehr

Neuberechnung der Einkommensteuerschlüssel

Neuberechnung der Einkommensteuerschlüssel Neuberechnung der Einkommensteuerschlüssel Franz Burger, Karl-Georg Wiedmann Dipl.-Verwaltungswissenschaftler Franz Burger ist Leiter des Referats Öffentliche Finanz- und Personalwirtschaft im Statistischen

Mehr

Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Hamburg 2015 Teil 3: Klärschlamm

Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Hamburg 2015 Teil 3: Klärschlamm Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: Q I 1 - j 15, Teil 3 HH Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Hamburg 2015 Teil 3: Klärschlamm Herausgegeben

Mehr

L III - j / 13. Schulden des Landes und der kommunalen Körperschaften in Thüringen am 31.12.2013 - Vorabergebnisse - Bestell - Nr.

L III - j / 13. Schulden des Landes und der kommunalen Körperschaften in Thüringen am 31.12.2013 - Vorabergebnisse - Bestell - Nr. L III - j / 13 Schulden des Landes und der kommunalen Körperschaften in Thüringen am 31.12.2013 - Vorabergebnisse - Bestell - Nr. 11 300 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten

Mehr

LANDRATSAMT VOGTLANDKREIS

LANDRATSAMT VOGTLANDKREIS LANDRATSAMT VOGTLANDKREIS FORTSCHREIBUNG RELEVANTER KENNZAHLEN Rahmenplan 4. Lebensphase im Landratsamt Dezernat Gesundheit und Soziales Sozialamt Sozialplanung Stand: April 214 Rahmenplan - 4. Lebensphase

Mehr

Gemeindefinanzen in Nordrhein-Westfalen. Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik

Gemeindefinanzen in Nordrhein-Westfalen. Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen Gemeindefinanzen in Nordrhein-Westfalen. Januar bis 3. Dezember 00 Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik Bestell- L 3 00 (Kennziffer

Mehr

Zensus Ausgewählte Ergebnisse zu Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen

Zensus Ausgewählte Ergebnisse zu Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen Zensus 2011 - Ausgewählte Ergebnisse zu Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen 5. Dresdner Flächennutzungssymposium Gabriele Köster Referatsleiterin Dresden, 6. Juni 2013 Agenda 1. Amtliche Einwohnerzahl 2.

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2011 geborene Kinder Januar 2011 bis März 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Zahnärztliche Mitglieder des Prothetik- Einigungs(beschwerde) ausschusses PE(B)A - Primärkassenbereich -

Zahnärztliche Mitglieder des Prothetik- Einigungs(beschwerde) ausschusses PE(B)A - Primärkassenbereich - Zahnärztliche Mitglieder des Prothetik- Einigungs(beschwerde) ausschusses PE(B)A - Primärkassenbereich - PE(B)A Funktion Name Dresden Vorsitzender Folker Lode Krenkelstr. 19 ( 0351/4593739 01309 Dresden

Mehr

Zweitwohnungssteuersatzung der Kreisstadt Dietzenbach

Zweitwohnungssteuersatzung der Kreisstadt Dietzenbach Zweitwohnungssteuersatzung der Kreisstadt Dietzenbach Kreisstadt Dietzenbach www.dietzenbach.de 1. SATZUNG/ ORDNUNG : Zweitwohungssteuersatzung 2. IN DER FASSUNG VOM : 26. Juni 2014 3. ZULETZT GEÄNDERT

Mehr

Die Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Sie macht im Schnitt rund 43 Prozent der

Mehr

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG DER H U N D E S T E U E R

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG DER H U N D E S T E U E R 9.1 GEMEINDE LEINGARTEN LANDKREIS HEILBRONN S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG DER H U N D E S T E U E R Der Gemeinderat der Gemeinde Leingarten hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie

Mehr

Steuertipp: Das Faktorverfahren

Steuertipp: Das Faktorverfahren Steuertipp: Das Faktorverfahren Alternative zur Steuerklassenkombination III/V Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Steuerabteilung Liebe Bürgerinnen und Bürger! An dieser Stelle möchte ich Sie auf

Mehr

Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Dezember Vorläufige Ergebnisse -

Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Dezember Vorläufige Ergebnisse - Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 2/5 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Dezember 205 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 7.

Mehr

Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Januar Vorläufige Ergebnisse -

Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Januar Vorläufige Ergebnisse - Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m /6 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Januar 206 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 8. März

Mehr

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen e.v.

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen e.v. ZERTIFIKAT Hiermit wird bescheinigt, dass mit den im Anhang gelisteten en ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat und anwendet. Geltungsbereich: Notfallrettung und Krankentransport, fachpraktische

Mehr

Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Worpswede

Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Worpswede Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Worpswede Aufgrund der 6, 40 und 83 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996

Mehr

Ausbildungsplan. Dauer: fünf Monate - Einstellungstermin Frühjahr: 1. Mai bis 30. September - Einstellungstermin Herbst: 1. November bis 31.

Ausbildungsplan. Dauer: fünf Monate - Einstellungstermin Frühjahr: 1. Mai bis 30. September - Einstellungstermin Herbst: 1. November bis 31. 1 Ausbildungsplan I. Zivilstation II. III. IV. Strafstation Verwaltungsstation Rechtsanwaltsstation V. Ergänzende Lehrveranstaltungen VI. Wahlstation Die Einzelheiten zu folgendem Ausbildungsplan, insbesondere

Mehr

Hochbautätigkeit und Wohnungsbestand in Hamburg 2014

Hochbautätigkeit und Wohnungsbestand in Hamburg 2014 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: F II 1, 2, 4 - j 14 HH Hochbautätigkeit und Wohnungsbestand in Hamburg 2014 Herausgegeben am: 5. Oktober 2015 Impressum

Mehr

Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge GmbH Chemnitzer Str. 15 09456 Annaberg-Buchholz. HELIOS Klinikum Aue GmbH Gartenstr.

Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge GmbH Chemnitzer Str. 15 09456 Annaberg-Buchholz. HELIOS Klinikum Aue GmbH Gartenstr. Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge GmbH Chemnitzer Str. 15 09456 Annaberg-Buchholz HELIOS Klinikum Aue GmbH Gartenstr. 6 08280 Aue Mediclin GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Waldkrankenhaus Bad Düben

Mehr

STADT PLOCHINGEN. Landkreis Esslingen. S A T Z U N G über die Hundesteuer

STADT PLOCHINGEN. Landkreis Esslingen. S A T Z U N G über die Hundesteuer STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen S A T Z U N G über die Hundesteuer Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Region Südwestsachsen

Region Südwestsachsen Gebieten, und Schwerpunkten 101 Klinikum Chemnitz ggmbh Region Südwestsachsen Stadt Chemnitz (122) (Landkreis Mittweida ) Außenstelle Chemnitz (Kinder- und Jugendpsychiatrie - und psychotherapie) 102 DRK-

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Mehr

Die Gewerbesteuer. Auswirkungen bei der Änderung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer und Ertragssteuer

Die Gewerbesteuer. Auswirkungen bei der Änderung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer und Ertragssteuer Die Gewerbesteuer Auswirkungen bei der Änderung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer und Ertragssteuer 1 Inhaltsverzeichnis I. Die Entstehung und aktuelle Entwicklung II. Die Ermittlung der Gewerbesteuer

Mehr

SACHSEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden

SACHSEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße o 0097 Dresden Präsidenten des

Mehr

Z w e i t w o h n u n g s s t e u e r - S a t z u n g

Z w e i t w o h n u n g s s t e u e r - S a t z u n g - 1 - Z w e i t w o h n u n g s s t e u e r - S a t z u n g - 2 - Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 16.03.1995 veröffentlicht im Reichshofkurier (RHK) am 28.03.1995, rückwirkend in

Mehr

Banderolen/Restabfallsäcke

Banderolen/Restabfallsäcke Banderolen/Restabfallsäcke Regelungen im Satzungsgebiet Altkreis Was ist zu beachten? Im Vogtlandkreis, außer der Stadt Plauen, wird die Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) für 80-, 120- und 240-Liter-Restabfallbehälter

Mehr

Breitbandausbau der Deutschen Telekom in Sachsen DiOS-Regionalveranstaltung Leipzig

Breitbandausbau der Deutschen Telekom in Sachsen DiOS-Regionalveranstaltung Leipzig Breitbandausbau der Deutschen Telekom in Sachsen DiOS-Regionalveranstaltung Leipzig 02.Juni 2014 Dr. Hans-Martin Rummenhohl, Deutsche Telekom AG 1 BREITBANDVERSORGUNG SACHSEN AUF BUNDESWEITEM NIVEAU Bundesrepublik

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung der Hundesteuer vom i.d.f. der Änderung vom

S A T Z U N G. über die Erhebung der Hundesteuer vom i.d.f. der Änderung vom S A T Z U N G über die Erhebung der Hundesteuer vom 18.09.1996 i.d.f. der Änderung vom 16.03.2005 Auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Gemeinde Schwieberdingen hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Baden-

Mehr

Kommunale Steuereinnahmen und demographischer Wandel

Kommunale Steuereinnahmen und demographischer Wandel Kommunale Steuereinnahmen und demographischer Wandel Auswirkungen von Veränderungen der Einwohnerzahlen kreisfreier Städte auf die kommunalen Steuereinnahmen bis 2020 Kommunale Steuereinnahmen und demographischer

Mehr

Behindertenberatungsstellen in Sachsen sortiert nach Landkreisen

Behindertenberatungsstellen in Sachsen sortiert nach Landkreisen Behindertenberatungsstellen in Sachsen sortiert nach Landkreisen Chemnitz, Stadt Lebenshilfe Lebenshilfe VIP e. V. Freizeitclub für mit geistiger Familienunterstützender Dienst (FUD) Mobiler sozialer Hilfedienst

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm Gemeinde Muggensturm Landkreis Rastatt Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm Der Gemeinderat der Gemeinde Muggensturm hat aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5

Mehr

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS 5jSACHSEN Die Staatsministerin SÄC HSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias

Mehr

LANDRATSAMT VOGTLANDKREIS

LANDRATSAMT VOGTLANDKREIS LANDRATSAMT VOGTLANDKREIS Rahmenplan Landratsamt Vogtlandkreis Dezernat Gesundheit und Soziales Sozialamt Sozialplanung Alt ist ein Mensch nicht, wenn es an seinem Körper zu zwicken beginnt, nicht, wenn

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den III B - G / Tel.:

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den III B - G / Tel.: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den.09.2004 - III B - G 1150 1/2003 - Tel.: 920-3481 2680 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei

Mehr

Betreff: Finanzausgleichsgesetz 2008, Änderungen mit Wirksamkeit

Betreff: Finanzausgleichsgesetz 2008, Änderungen mit Wirksamkeit An die Ämter der Landesregierungen Kopie an: Verbindungsstelle der Bundesländer Österreichischer Städtebund Österreichischer Gemeindebund BMF - II/3 (II/3) Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien Sachbearbeiter:

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher Aufgrund von 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen Fassung in Verbindung mit 2 und 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Verdienste Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern N I - j Bruttojahresverdienste im Produzierenden Gewerbe, Handel, Instandhaltungsbereich sowie Kredit- und Versicherungsgewerbe

Mehr

Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach. - Hundesteuersatzung

Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach. - Hundesteuersatzung Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach - Hundesteuersatzung (Redaktionelle Fassung) vom 21. November 1996, geändert durch Satzung vom 26. Oktober 2000 und vom

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht G I 3 - m 02/16 Umsatz Beschäftigung im Kraftfahrzeuggewerbe im Land Berlin Februar statistik Berlin Brandenburg Nominaler realer Umsatz Beschäftigte Voll- Teilzeitbeschäftigte Impressum

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 und

Mehr

Steuereinnahmen nach Steuerarten

Steuereinnahmen nach Steuerarten Steuereinnahmen nach Steuerarten Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2012 Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2012 sonstige: 1,1 Mrd. (2,2 %) Gewerbesteuer

Mehr

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5 Gewerbesteuer Folie 1 Stand 22.06.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5.0 Einführung in die Gewerbesteuer - Rechtsgrundlagen Arbeitsanweisungen für Finanzämter GewStR

Mehr

STADT WERTHEIM AM MAIN

STADT WERTHEIM AM MAIN STADT WERTHEIM AM MAIN Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie 2, 5 a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg in der jeweils geltenden

Mehr

Soziale Pflegeversicherung im Freistaat Sachsen

Soziale Pflegeversicherung im Freistaat Sachsen Soziale Pflegeversicherung im Freistaat Sachsen Pflegeeinrichtungen, Beschäftigte und Pflegebedürftige 2005 K VIII 3-2j/05 ISSN 1435-876X Preis: 7,40 Öffentliche Sozialleistungen Zeichenerklärung - 0 Nichts

Mehr

Kommunalfinanzen. Florian Janik. 29. September 2007

Kommunalfinanzen. Florian Janik. 29. September 2007 Kommunalfinanzen Florian Janik 29. September 2007 Grundbegriffe Kameralistik Ist und Soll Haushaltssoll Anordnungssoll Budgetierung Verlustvortag Haushaltsreste Haushaltssperre Vorläufige Haushaltsführung

Mehr

Beratungsangebote für Probleme im Zusammenhang mit Pathologischem Glücksspielen - Suchtberatung (inklusive Therapievermittlung), Schuldnerberatung -

Beratungsangebote für Probleme im Zusammenhang mit Pathologischem Glücksspielen - Suchtberatung (inklusive Therapievermittlung), Schuldnerberatung - Beratungsangebote für Probleme im Zusammenhang mit Pathologischem Glücksspielen - (inklusive Therapievermittlung), Schuldnerberatung - / Suchtbehandlung - allgemeine Informationen: o Alle Mitarbeiter unterliegen

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Wohnanlagen im Überblick

Wohnanlagen im Überblick im Vogtlandkreis So viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig. Wohnanlagen im Überblick Impressum: Herausgeber Landratsamt Vogtlandkreis Dezernat IV Sozialamt mit unterstützender Hilfe

Mehr

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen 10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie

Mehr

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten

Mehr

Inhaltsübersicht. 2. Vollzug von Sicherungsverwahrung 3. Vollzug von Abschiebungshaft

Inhaltsübersicht. 2. Vollzug von Sicherungsverwahrung 3. Vollzug von Abschiebungshaft Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen (VwV-Vollstreckungsplan) Vom 10. Dezember 2007 Inhaltsübersicht I. Geltungsbereich,

Mehr

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Bundesrat Drucksache 281/15 BRFuss 19.06.15 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Fz Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Der

Mehr

Stadt Neuenbürg Enzkreis. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg

Stadt Neuenbürg Enzkreis. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg Stadt Neuenbürg Enzkreis Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 2, 8 Abs. 2 und

Mehr