Realsteuervergleich für den Freistaat Sachsen
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- Arnim Böhler
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1 Realsteuervergleich für den Freistaat Sachsen 2006 L IV 3 - j/06 ISSN Preis: 9,00 Finanzen und Steuern
2 Zeichenerklärung - 0 Nichts vorhanden (genau Null) Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts x () Tabellenfach gesperrt, weil ussage nicht sinnvoll ussagewert ist eingeschränkt ngabe fällt später an p vorläufige Zahl / Zahlenwert nicht sicher genug r berichtigte Zahl. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten s geschätzte Zahl Herausgeber: Statistisches esamt des Freistaates Sachsen Macherstraße Kamenz Telefon Vermittlung Präsidentin/Sekretariat uskunft -1913, ibliothek Vertrieb Postfach Kamenz Telefax Telefax Telefax Internet info@statistik.sachsen.de Kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte Dokumente Statistisches esamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, Juli 2007 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. lle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.
3 Inhalt Seite Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen 2 Ziel der Statistik 2 Durchführung und Umfang der Statistik 2 Definitionen und methodische Hinweise 2 Tabellen 1. Streuung der Hebesätze 2006 nach Steuerarten, Hebesatzkategorien und Gemeindegrößenklassen 6 2. Ist-ufkommen, Grundbeträge und Hebesätze der Realsteuern 2006 nach Gemeindegrößenklassen Ist-ufkommen, Grundbeträge und Hebesätze der Realsteuern 2006 nach Kreisfreien Städten und en Ist-ufkommen, Grundbeträge und Hebesätze der Realsteuern 2006 nach Kreisfreien Städten und en je Einwohner Fiktives Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Gemeindegrößenklassen Fiktives Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Kreisfreien Städten und en (in ) Fiktives Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Kreisfreien Städten und en (in je Einwohner) Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2006 nach Gemeinden Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Gemeinden (in je Einwohner) 44 bbildungen bb. 1 Ist-ufkommen der Realsteuern im Freistaat Sachsen bb. 2 Streuung der Hebesätze der Realsteuern im Freistaat Sachsen 2006 nach Gemeinden 55 bb. 3 Ist-ufkommen der Realsteuern, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und an der Einkommensteuer der Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen bb. 4 Vergleich der Steuereinnahmen und Steuereinnahmekraft im Freistaat Sachsen 2006 nach Kreisfreien Städten und en 57
4 2 Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen Grundlage für die Erstellung des Realsteuervergleichs ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der ekanntmachung vom 8. März 2000 (Gl. I S. 206), geändert durch rt. 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (Gl. I S. 1860), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für undeszwecke (undesstatistikgesetz statg) vom 22. Januar 1987 (Gl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch rtikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (Gl. I S. 1534). Für die Steuerverteilung zwischen und und Ländern, den Finanzausgleich unter den Ländern und die ufteilung des Steueraufkommens auf die Gemeinden sind folgende Gesetze maßgebend: - Gesetz über den Finanzausgleich zwischen und und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FG) vom 23. Juni 1993 (Gl. I S. 944/977), geändert durch rtikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (Gl. I S. 3955); - Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) in der Fassung der ekanntmachung vom 4. pril 2001 (Gl. I S. 482), zuletzt geändert durch rtikel 1 des Gesetzes vom 6. September 2005 (Gl. I S. 2725). Ziel der Statistik Die Statistiken zur öffentlichen Finanzwirtschaft, zu denen der Realsteuervergleich zählt, sind Entscheidungshilfen für die Wirtschafts- und Finanzpolitik. Die Entwicklungen der Steuereinnahmen und der Hebesätze der Gemeinden gelten als wichtige Indikatoren zur eurteilung der finanziellen Lage der Kommunen. Im Realsteuervergleich werden Steuerkraftzahlen nach bundeseinheitlichen Vorgaben berechnet. Diese sind asis für Vergleiche der Finanzkraft der Gemeinden innerhalb des Freistaates Sachsen. Durchführung und Umfang der Statistik Der Realsteuervergleich ist eine Sekundärstatistik. Grundlage sind die von den Gemeinden zur Kassenstatistik gemeldeten Daten. Nach Größenklassen werden folgende erfasste Merkmale aufbereitet: - Kassenmäßiges Realsteuer-Ist-ufkommen (,, ), - Hebesätze je Realsteuerart, - umlage, - Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer. us diesen werden berechnet: - Grundbetrag je Realsteuerart, - Gewogene Durchschnittshebesätze je Realsteuerart. Weiterhin werden Übersichten nach Gemeindegrößenklassen und regionaler Gliederung erstellt über die: - Hebesatzstreuung, - Realsteueraufbringungs- und Steuereinnahmekraft, - Realsteuer- und gemeindliche Steuerkraft. Definitionen und methodische Hinweise Realsteuern Zu den Realsteuern zählen gem. 3 bs. 2 bgabenordnung (O) die und die. Die wird auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und fließt in vollem Umfang den Gemeinden zu (Vgl. rt. 106 bs. 6 Grundgesetz - GG), denen die Liegenschaften zuzuordnen sind. ei der Ermittlung der Steuer ist zu unterscheiden zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ( ) und unbebauten und bebauten Grundstücken, die nicht der - und Forstwirtschaft zuzuordnen sind ( ). Maßgeblich für die Höhe der sind der Wert und die eschaffenheit des Grundbesitzes. Dies verdeutlicht den Objektcharakter der. Persönliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben unberücksichtigt. Während in den alten undesländern der Einheitswert eines Grundstückes für die erechnung der zugrunde gelegt wird, erfolgt dies in den neuen undesländern in Ermangelung nutzbarer Einheitswerte nach einer Ersatzbemessungsgrundlage, d. h. nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Die wird zu eginn eines Kalenderjahres festgesetzt. esteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.
5 3 Die wird auf jeden Gewerbebetrieb erhoben, der im Inland betrieben wird. efreiungen bestehen beispielsweise für Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder ltenpflegeheime. Hat ein Gewerbebetrieb mehrere etriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird die so aufgeteilt, dass jede Gemeinde die für sie maßgebliche Steuer erhebt (hebeberechtigte Gemeinde), d. h. der maßgebende messbetrag wird auf die etriebsstätten und Zweigniederlassungen von Unternehmen aufgeteilt. Die entsteht nach blauf eines Erhebungszeitraumes und fließt den jeweiligen Gemeinden nach bzug einer Umlage an und und Länder zu. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr oder bei abweichenden Wirtschaftsjahren der entsprechende Zeitraum. Der Gewerbeertrag gilt dabei in dem Jahr als bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Ist-ufkommen Das Ist-ufkommen ist der von den Steuerpflichtigen einer Gemeinde im Laufe eines Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag der Realsteuern, unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld. Dieser etrag wurde von den Gemeinden tatsächlich innerhalb eines Kalenderjahres vereinnahmt und stand ihnen kassenmäßig zur Verfügung. Das Ist-ufkommen stimmt nicht mit den in den Steuerbescheiden für einen Erhebungszeitraum festgesetzten eträgen überein. Durch nachträgliche erichtigungen, die andere Zeiträume betreffen als das erichtsjahr, weicht das kassenmäßige Ist-ufkommen von dem der Gemeinde zustehenden Steueraufkommen ab. Da das Ist-ufkommen der Realsteuern als Vergleichsmaßstab aufgrund unterschiedlicher Hebesätze ungeeignet ist, werden für Steuerkraftvergleiche gesonderte erechnungsgrundlagen mit vergleichbaren Hebesätzen geschaffen. Hebesatz ei der erechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch nwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer. Das Hebesatzrecht der Gemeinden bei der und der regelt rt. 106 bs. 6 Satz 2 GG. Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum blauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet. Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben der eschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der bgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss ( 73 bs. 3 Sächsische Gemeindeordnung 1) SächsGemO). Eine Einschränkung nach unten hin folgt aus der Verwaltungsvorschrift kommunale Haushaltwirtschaft ). Hierin wird den Kommunen empfohlen, dass die Hebesätze für die Gewerbe- und n - bezogen auf die Gemeindegrößenklasse - deutlich über dem esdurchschnitt liegen sollen. Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in dessen Gebiet der Grundbesitz () bzw. der Gewerbebetrieb () liegt. Steuermessbetrag/Grundbetrag Der Steuermessbetrag wird für einen esteuerungszeitraum festgesetzt und ist Grundlage zur erechnung der Realsteuern. Maßgebend für die Höhe der Steuer ist der im esteuerungszeitraum geltende Hebesatz. Die Höhe der Steuermessbeträge bilden jedoch keine hinreichende asis für Schlussfolgerungen auf die tatsächliche Steuerkraft einer Gemeinde innerhalb eines Jahres, d. h. welche tatsächlichen Verhältnisse in einer Gemeinde vorliegen, damit sie sich selbst finanzieren kann, da die jährlichen Einnahmen durch periodenfremde Zahlungsströme beeinflusst werden. ls Vergleichsmaßstab wird der Grundbetrag in der Statistik zugrunde gelegt. Er wird nach folgender Formel berechnet: Grundbetrag = Ist-ufkommen x 100% jahresgültiger Hebesatz Der Grundbetrag wird aus den Ist-ufkommen abgeleitet. Dadurch werden auch die Steuerzahlungen erfasst, die andere esteuerungszeiträume betreffen, z.. aufgrund von Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen für Vorjahre. Dem Ist-ufkommen können damit unterschiedliche Hebesätze zugrunde liegen. Die Grundbeträge der Gemeinden werden in einem Zeitraum vergleichbar, indem das Ist-ufkommen ausschließlich auf den im etrachtungszeitraum gültigen Hebesatz bezogen wird. 1) Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der ekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVl. S. 55), berichtigt am 25. pril 2003 (SächsGVl. S. 159) 2) Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium des Innern über kommunale Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahre 2002 (VwV kommunale Haushaltswirtschaft 2002) vom 31. Januar 2002 (Sächsl. 2002, S. 279)
6 4 Gewogener Durchschnittshebesatz Für Gruppen von Gemeinden (z.. e, e, ), die Zusammenfassung nach Gemeindegrößenklassen oder in den Fällen, in denen durch Eingemeindungen oder usgliederungen von Gemeinden oder Gemeindeteilen mehrere Hebesätze nebeneinander gelten, werden für jede Realsteuerart gewogene Durchschnittshebesätze ermittelt. Dabei erfolgt die erechnung nach folgender Formel: Gewogener Durchschnittshebesatz = Summe der Ist-ufkommen x 100% Summe der Grundbeträge Fiktives Ist-ufkommen Das Ist-ufkommen ist abhängig von den auf die Steuermessbeträge angewendeten Hebesätzen, welche regional verschieden sind. Um auf regionaler Ebene innerhalb eines undeslandes eine einheitliche Vergleichsbasis zu schaffen, wird das Fiktive Ist-ufkommen nach folgender Formel berechnet: Fiktives Ist-ufkommen = Grundbetrag x Gewogener landesdurchschnittlicher Hebesatz Die Differenz zwischen dem fiktiven und dem Ist-ufkommen eines Jahres zeigt, welcher Teil des zusätzlichen Ist-ufkommens auf Änderungen bei den Hebesätzen zurückzuführen ist. umlage/ - netto Vom aufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch nwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt im Jahr 2006 für die neuen undesländer 38 Prozent. Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von undes- und esvervielfältiger auf den und bzw. das undesland aufzuteilen (16 Prozent undesvervielfältiger und 22 Prozent esvervielfältiger). Nach bzug der umlage vom Ist-ufkommen der erhält man die einnahmen (netto). Im ustausch für diese umlage erhalten die Gemeinden einen nteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemäß rt. 106 bs. 3 GG i. V. m. 1 Gemeindefinanzreformgesetz wird das ufkommen der Einkommensteuer zu 42,5 Prozent auf den und und 42,5 Prozent die Länder verteilt. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus dem Zinsabschlag. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des es unter erücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden. Die ufteilung des Gemeindeanteils auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn-/ Einkommensteuerstatistik ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten nteil am Steueraufkommen. asis für die erechnung der Schlüsselzahl und damit des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist die Lohn-/ Einkommensteuerstatistik Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die erechnung einbezogen. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer is 1997 bestand das aufkommen aus der Gewerbeertrag- und der Gewerbekapitalsteuer. asis für die esteuerung waren der Gewinn (Gewerbeertragsteuer) und der Wert eines etriebes (Gewerbekapitalsteuer). Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wurde letztere jedoch zum 1. Januar 1998 abgeschafft. In den neuen undesländern wurde sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhoben. ls usgleich der dadurch entstandenen Steuermindereinnahmen erhalten die Gemeinden seit 1998 einen nteil am Umsatzsteueraufkommen. Gemäß rt. 106 bs. 3 und 4 GG i. V. m. 1 FG stehen vom ufkommen aus der Umsatzsteuer dem und rund 51,9 Prozent, den Ländern rund 45,9 Prozent und den Gemeinden rund 2,2 Prozent zu. Vom Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer entfällt auf die Gemeinden der neuen undesländer sowie erlin (Ost) ein nteil von insgesamt 15 Prozent. Die Verteilung dieses etrages auf die einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Grundlage für die
7 5 Schlüsselberechnung bilden einerseits das aufkommen (Summe der Jahre 1992 bis 1997) und andererseits die nzahl der sozialversicherungspflichtig eschäftigten (Durchschnitt für die Jahre 1996 bis 1998) eines undeslandes. Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die erechnung einbezogen. Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft Die Realsteueraufbringungskraft ergibt sich aus der Summe der Fiktiven Ist-ufkommen der, und. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die umlage und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft. Durch nwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den erichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur eurteilung der Gemeinden eines undeslandes untereinander. Realsteuerkraft und Gemeindliche Steuerkraft Die Realsteuerkraft wird durch nwenden fiktiver Hebesätze auf die jeweiligen Grundbeträge der, und ermittelt. Die fiktiven Hebesätze sind an die Steuerkraftzahlberechnung angelehnt und orientieren sich an 8 bs. 2 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen und und Ländern (Finanzausgleichsgesetz FG). Für die erechnungen im Realsteuervergleich betragen die fiktiven Hebesätze in der: 180 Prozent 210 Prozent 250 Prozent Nach bzug der umlage von der Realsteuerkraft und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer erhält man die Gemeindliche Steuerkraft. Die fiktiven Hebesätze sind seit 1970 unverändert und ermöglichen daher einen Vergleich mit den Werten der Vorjahre. Steuereinnahmen der Gemeinden Im Sinne des Realsteuervergleiches gelten als Steuereinnahmen der Gemeinden die Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer und an der Einkommensteuer sowie das Ist-ufkommen der und der vermindert um die umlage. Einwohnerzahl und Gebietsstand Der Zuordnung zu den Gemeindegrößenklassen liegt die fortgeschriebene evölkerung zum 30. Juni 2006 und der Gebietsstand vom 31. Dezember 2006 zugrunde.
8 6 1. Streuung der Hebesätze 2006 nach Steuerarten, Hebesatzkategorien und Gemeindegrößenklassen Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) Gemeinden, die die Steuer erheben Hebesatzkategorie von... bis... % nzahl nzahl der Gemeinden Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt
9 Hebesatzkategorie von... bis... % über 500 Gewogener Durchschnittshebesatz Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) nzahl der Gemeinden % Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt
10 8 Noch: 1. Streuung der Hebesätze 2006 nach Steuerarten, Hebesatzkategorien und Gemeindegrößenklassen Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) Gemeinden, die die Steuer erheben Hebesatzkategorie von... bis... % nzahl nzahl der Gemeinden Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt
11 Hebesatzkategorie von... bis... % über 500 Gewogener Durchschnittshebesatz Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) nzahl der Gemeinden % Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt
12 10 2. Ist-ufkommen, Grundbeträge und Hebesätze der Realsteuern 2006 nach Gemeindegrößenklassen Gemeindegrößenklassen Ist-ufkommen Grundbeträge (von... bis unter... Einwohner) insgesamt insgesamt Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt / Einwohner Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt
13 11 Grundbeträge Gewogener Hebesatz Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) % Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt / Einwohner % Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt
14 12 3. Ist-ufkommen, Grundbeträge und Hebesätze der Realsteuern 2006 nach Kreisfreien Städten und en Kreisfreie Stadt insgesamt Ist-ufkommen Grundbeträge insgesamt Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen
15 13 Grundbeträge Gewogener Hebesatz % Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen
16 14 4. Ist-ufkommen, Grundbeträge und Hebesätze der Realsteuern 2006 nach Kreisfreien Städten und en je Einwohner Kreisfreie Stadt insgesamt Ist-ufkommen / Einwohner Grundbeträge insgesamt Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen
17 15 Grundbeträge Gewogener Hebesatz / Einwohner % Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen
18 16 5. Fiktives Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Gemeindegrößenklassen Gemeindegrößenklassen Fiktives Ist-ufkommen Gemeindeanteil an der (von... bis unter... Einwohner) Einkommensteuer Umsatzsteuer Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt / Einwohner Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt
19 17 umlage Realsteueraufbringungskraft Steuereinnahmekraft Realsteuerkraft Gemeindliche Steuerkraft Gemeindegrößenklassen (von... bis unter... Einwohner) Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt / Einwohner Kreisfreie Städte unter und mehr Zusammen Kreisangehörige Gemeinden unter Zusammen Insgesamt
20 18 6. Fiktives Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Kreisfreien Städten und en (in ) Kreisfreie Stadt Fiktives Ist-ufkommen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Umsatzsteuer Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen
21 19 umlage Realsteueraufbringungskraft Realsteuerkraft Steuereinnahmekraft Gemeindliche Steuerkraft Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen
22 20 7. Fiktives Ist-ufkommen, Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft 2006 nach Kreisfreien Städten und en (in je Einwohner) Kreisfreie Stadt Fiktives Ist-ufkommen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Umsatzsteuer Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen
23 21 umlage Realsteueraufbringungskraft Realsteuerkraft Steuereinnahmekraft Gemeindliche Steuerkraft Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt nnaberg Chemnitzer Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg ue-schwarzenberg Zwickauer Chemnitz Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt autzen Meißen Niederschlesischer Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Dresden Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Muldentalkreis Torgau-Oschatz Leipzig Freistaat Sachsen
24 22 8. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2006 nach Gemeinden Realsteuern Gemeinde Einwohner am zusammen Ist-ufkommen steuer Grund- umlage Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt Leipzig, Stadt Kreisfreie Städte nnaberg-uchholz, Stadt ärenstein Crottendorf Ehrenfriedersdorf, Stadt Elterlein, Stadt Gelenau/Erzgeb Geyer, Stadt Jöhstadt, Stadt Königswalde Mildenau Oberwiesenthal, Kurort, Stadt Scheibenberg, Stadt Schlettau, Stadt Sehmatal Tannenberg Thum, Stadt Thermalbad Wiesenbad nnaberg ernsdorf Callenberg Gersdorf Glauchau, Stadt Hohenstein-Ernstthal, Stadt Lichtenstein/Sa., Stadt Limbach-Oberfrohna, Stadt Meerane, Stadt Niederfrohna Oberlungwitz, Stadt Oberwiera Remse Schönberg St. Egidien Waldenburg, Stadt Chemnitzer ugustusburg, Stadt obritzsch rand-erbisdorf, Stadt Dorfchemnitz Eppendorf Falkenau
25 23 netto Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Steuereinnahmen insgesamt Realsteueraufbringungskraft Steuereinnahmekraft Hebesätze %
26 24 Noch: 8. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2006 nach Gemeinden Realsteuern Gemeinde Einwohner am zusammen Ist-ufkommen steuer Grund- umlage Flöha, Stadt Frankenstein Frauenstein, Stadt Freiberg, Stadt Gahlenz Großhartmannsdorf Großschirma, Stadt Halsbrücke Hilbersdorf Leubsdorf Lichtenberg/Erzgeb Mulda/Sa Neuhausen/Erzgeb Niederwiesa Oberschöna Oederan, Stadt Rechenberg-ienenmühle Reinsberg Sayda, Stadt Weißenborn/Erzgeb Freiberg dorf/vogtl., Stadt uerbach/vogtl., Stadt ad rambach ad Elster, Stadt ergen ösenbrunn urgstein Eichigt Ellefeld Elsterberg, Stadt Erlbach Falkenstein/Vogtl., Stadt Grünbach, Höhenluftkurort Hammerbrücke Heinsdorfergrund Klingenthal/Sa., Stadt Lengenfeld, Stadt Leubnitz Limbach Markneukirchen, Stadt Mehltheuer Morgenröthe-Rautenkranz Mühlental Mühltroff, Stadt Mylau, Stadt Netzschkau, Stadt Neuensalz Neumark Neustadt/Vogtl Oelsnitz, Stadt
27 25 netto Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Steuereinnahmen insgesamt Realsteueraufbringungskraft Hebesätze Steuereinnahmekraft %
28 26 Noch: 8. Steuereinnahmen der Gemeinden, Realsteueraufbringungskraft, Steuereinnahmekraft und gewogene Hebesätze 2006 nach Gemeinden Realsteuern Gemeinde Einwohner am zusammen Ist-ufkommen steuer Grund- umlage Pausa/Vogtl., Stadt Pöhl Reichenbach im Vogtland, Stadt Reuth Rodewisch, Stadt Schöneck/Vogtl., Stadt Steinberg Syrau Tannenbergsthal/Vogtl Theuma Tirpersdorf Treuen, Stadt Triebel/Vogtl Weischlitz Werda Zwota Vogtlandkreis mtsberg örnichen/erzgeb orstendorf Deutschneudorf Drebach Gornau/Erzgeb Großolbersdorf Großrückerswalde Grünhainichen Heidersdorf Lengefeld, Stadt Marienberg, Stadt Olbernhau, Stadt Pfaffroda Pobershau Pockau Seiffen/Erzgeb., Kurort Venusberg Waldkirchen/Erzgeb Wolkenstein, Stadt Zöblitz, Stadt Zschopau, Stadt Mittlerer Erzgebirgskreis ltmittweida Lichtenau urgstädt, Stadt Claußnitz Erlau Frankenberg/Sa., Stadt Geringswalde, Stadt Hainichen, Stadt Hartmannsdorf Königsfeld
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