Echo. Landsberger. Frohe Ostern. Inhaltsverzeichnis. Einladung zu Osterführungen

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1 Nummer 3 Jahrgang März 2016 Landsberger Echo Amtsblatt der Stadt Landsberg Frohe Ostern Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit einem herzlichen Ostergruß wünsche ich Ihnen, auch im Namen des Landsberger Stadtrates, der Ortsbürgermeister/innen, der Landsberger Stadtverwaltung und der Redaktion Ihres Amtsblattes Landsberger Echo, ein frohes Osterfest sowie schöne Osterfeiertage. D. Moron-Wernicke 2. Stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Landsberg Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen 3 Nichtamtlicher Teil 15 Aus der Stadt Landsberg 16 Aus den Ortschaften Ortschaft Landsberg 20 Ortschaft Queis 24 Ortschaft Reußen 25 Ortschaft Sietzsch 26 Ortschaft Spickendorf 27 Ortschaft Schwerz 27 Ortschaft Niemberg 27 Ortschaft Oppin 30 Ortschaft Braschwitz 32 Ortschaft Peißen 32 Ortschaft Hohenthurm 33 Kirchliche Nachrichten 35 Verschiedenes 37 Anzeigenteil 39 Einladung zu Osterführungen Am Osterwochenende laden die Landsberger Doppelkapelle Sanctae Crucis und das Landsberger Museum Bernhard Brühl zum Besuch ein. Impressum 38 Nächste Ausgabe Mittwoch, 13. April 2016 Redaktionsschluss Donnerstag, 31. März 2016 Übernächste Ausgabe Mittwoch, 11. Mai 2016 Nehmen Sie an einer der traditionellen Osterführungen teil oder schauen Sie sich die original erhaltene Landapotheke aus der Zeit um 1900 an. Informationen zu den Terminen erhalten Sie im Innenteil auf Seite 17. Redaktionsschluss Mittwoch, 27. April

2 Amtlicher Teil Nr. 3/2016 Die Liste der Rufnummern der Landsberger Stadtverwaltung finden Sie im nichtamtlichen Teil auf Seite 15.

3 Nr. 3/ Amtlicher Teil Bekanntmachung der Einladung zur Stadtratssitzung der Stadt Landsberg Am Donnerstag, , um Uhr, findet in der Gaststätte Goldener Löwe eine öffentliche Sitzung mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 4. Einwohnerfragestunde 5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom Bestätigung des Sitzungsprotokolls öffentlicher Teil vom Beschluss zur Auszahlung in haushaltsloser Zeit für die Gemeinschaftsbaumaßnahme zwischen WAZV LSBB Stadt Landsberg Ortsdurchfahrt Oppin Dessauer Straße L 143 Bau der Nebenanlagen (Gehwegbau + Straßenbeleuchtung) 8. Beschluss zum 1. Entwurf und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Gollma Am Mühlfeld nach 3 Abs. 2 BauGB 9. Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans Nr. 12 Am Kapellenberg der Stadt Landsberg 10. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes G 1 Sonder- und Gewerbegebiet An der B 100 Fa. Dehner 11. Abweichung von 3 der Garagenverordnung des B-Planes Nr. 3 Am Mühleneck OT Plößnitz 12. Konzeptentwurf ISEK 13. Abberufung des Herrn Hoppe als Mitglied des Verwaltungsrates der AöR Landsberg 14. Abwahl des Stellvertreters des Verwaltungsratsvorsitzenden der AöR Landsberg 15. Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten 16. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 3. Bestätigung des Sitzungsprotokolls nichtöffentlicher Teil vom Rahmenvertrag zur Erstellung der Eröffnungsbilanz und der doppischen Jahresabschlüsse 5. Entwurf Erschließungsvertrag zum B-Plan Nr. 6 Reußener Weg Gemarkung Reußen, Flur 4, Flurstück Grundstücksveräußerung im OT Petersdorf 7. Kündigung Beratervertrag 8. Antrag der Bürgerliste zur Anweisung zur Teilnahme an Besprechungen im Landesverwaltungsamt 9. Anträge auf Akteneinsicht 10. Neufassung des Beschlusses vom zur Beauftragung eines Rechtsanwalts 11. Personalangelegenheiten 12. Anfragen und Informationen Dr. Jurik Müller Stadtratsvorsitzender Einladung zur Vergabeausschusssitzung Am , um Uhr, findet in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener Str. 1 a in Landsberg, die öffentliche Sitzung mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung des Vergabeausschusses statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung Top 1: Eröffnung der öffentlichen Sitzung Top 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Top 3: Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung Top 4: Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters des Vergabeausschusses Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung Top 1: Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung Top 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Top 3: Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung Top 4: Bestätigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom Top 5: Vergabeangelegenheiten Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Landsberg Am Dienstag, , um Uhr, findet im Bürgerhaus eine öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 4. Wahl des Vorsitzenden 5. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden 6. Vorstellung Rahmenvertrag zur Erstellung der Eröffnungsbilanz und der doppischen Jahresabschlüsse 7. Sonstige Informationen gez. G. Chyla Ausschussältester Einladung zur Bauausschusssitzung Am 22. März 2016, um Uhr, findet in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener Str. 1a in Landsberg, eine öffentliche mit anschließender nicht öffentlicher Sitzung des Bauausschusses statt. Tagesordnung öffentliche Sitzung Punkt 1: Eröffnung der Sitzung Punkt 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit

4 Amtlicher Teil Nr. 3/2016 Punkt 3: Feststellung der Tagesordnung Punkt 4: Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom Punkt 5: Bürgerfragestunde Punkt 6: Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg 31.März 2016/April 2016 Beschluss zum 1. Entwurf und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Gollma,, Am Mühlfeld nach 3 Abs. 2 BauGB Befreiung von Festsetzungen des B-Planes Nr. 12, Am Kapellenberg der Stadt Landsberg Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes G 1, Sonder- und Gewerbegebiet An der B100 - Firma Dehner Abweichung von 3 der Garagenverodnung des B-Planes Nr. 3 Am Mühleneck - OT Plößnitz Punkt 7: Bauangelegenheiten Punkt 8: Anfragen und Informationen Tagesordnung nicht öffentliche Sitzung Punkt 9: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Punkt 10: Feststellung der Tagesordnung Punkt 11: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung vom Punkt 12: Vorbereitung der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg im 31. März 2016/April 2016 Punkt 14: Beratung zu Bauanträgen Punkt 15: Bauangelegenheiten Punkt 16: Anfragen und Informationen gez. Ch. Gobst Vorsitzender Bauausschuss Wir möchten über die Veranstaltungen für das Jahr 2016 informieren. Zu unserem ersten Treffen am wurde über die Veranstaltungen in diesem Jahr gesprochen. Die Haushaltslage der Stadt Landsberg ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbedingt gut. Durch die Kommunalaufsicht wurde empfohlen, Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen vorzunehmen, um den Haushalt 2016 genehmigt zu bekommen. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich auf die Rentnerfahrt und das Bergfest geeinigt. Dies wird zwar auch einer Kürzung zum Opfer fallen, aber wir denken, dass wir es schaffen, dieses durchzuführen. Termine: Seniorenfahrt oder Bergfest 19., 20. und Ihr Schul-, Kultur- und Sportausschuss Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadt Landsberg Tag: Sitzungsort: Dienstag, , um 19:00 Uhr Gaststätte Goldener Löwe Lutherplatz Landsberg Tagesordnung öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Seniorenfahrt Bergfest Allgemeines gez. R. Milzsch Vors. Schul-, Kultur- und Sportausschuss Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Ordnungsausschusses der Stadt Landsberg Tag: Donnerstag, Uhrzeit: 18:00 Uhr Sitzungsort: Gaststätte Goldener Löwe Lutherplatz 2, Landsberg Tagesordnung öffentlicher Teil 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 4. Wahl des Vorsitzenden 5. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden 6. Sonstige Informationen gez. Ingrid Möritz Ausschussälteste Information des Schul-, Kultur- und Sportausschusses Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg Am Donnerstag, , um Uhr, findet in der Gaststätte Goldener Löwe eine Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Beschluss zum 1. Entwurf und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Gollma Am Mühlfeld nach 3 Abs. 2 BauGB 7. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 12 Am Kapellenberg der Stadt Landsberg 8. Konzeptentwurf ISEK 9. Informationen aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom Bauangelegenheiten 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Anfragen und Informationen gez. Harald Kliche Ortsbürgermeister

5 Nr. 3/ Amtlicher Teil 3. Entwurf Erschließungsvertrag B-Plan Nr. 6 Reußener Weg Gemarkung Reußen, Flur 4, Flurstück 192 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Queis Am Dienstag, , um Uhr, findet in der Gaststätte Zur Eiche im OT Queis eine Sitzung des Ortschaftsrates Queis statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 5. Anfragen der Bürger 6. Änderung zur Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 7. Haushaltsplan der Stadt Landsberg 8. Beratung zur Gestaltung des Platz des Friedens/Dorfteich Queis 9. Konzeptentwurf ISEK 10. Informationen des Ortsbürgermeisters/Informationen aus dem Stadtrat 11. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates 12. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates 13. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 3. Bauangelegenheiten 4. Grundstücksangelegenheiten 5. Sonstiges gez. Georg Scheuerle Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Reußen Am Mittwoch, , um Uhr, findet im Gemeindesaal Reußen/Zwebendorf, Reideburger Straße 5 in Landsberg OT Zwebendorf eine Sitzung des Ortschaftsrates Reußen statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzept ISEK 7. Informationen des Ortsbürgermeisters 8. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Holger Rupp Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch Am Montag, , um Uhr, findet im Büro der Ortschaft Sietzsch eine Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK 7. Informationen der Ortsbürgermeisterin 8. Anfragen der Ortschaftsräte 9. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Heike Liebl Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf Am Montag, , um Uhr, findet im Gemeindezentrum/Freiwillige Feuerwehr Lange Straße 11 in Spickendorf eine öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Anfragen der Bürger 6. Konzeptentwurf ISEK 7. Informationen aus dem Stadtrat 8. Informationen aus den Ausschüssen (BA, FA, HA) 9. Informationen des Ortsbürgermeisters 10. Anfragen und Informationen der Ortschaftsräte sowie Diskussion 11. Wiedervorlagen 12. Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. R. Bunk stellv. Ortsbürgermeisterin

6 Amtlicher Teil Nr. 3/2016 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz Am Montag, , um Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Schwerz, Hoffmannplatz in Landsberg OT Schwerzeine Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK 7. Informationen der Ortsbürgermeisterin 8. Anfragen der Ortschaftsräte Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. B. Bunge Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg Am Donnerstag, , um Uhr, findet im Feuerwehrgebäude, An den Teichen 8, Landsberg OT Niemberg, eine Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle vom Einwohnerfragestunde 6. Grundschule Niemberg Flachdachsanierung mit Anpassung Kellertreppe Finanzierung in haushaltsloser Zeit 7. Konzeptentwurf ISEK 8. Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung 9. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Christian Kupski Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Oppin Am Dienstag, , um Uhr, findet im Büro des Ortschaftsrates im Haus der Ortschaft Oppin, Brunnengasse, Landsberg, OT Oppin eine Sitzung des Ortschaftsrates Oppin statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Beschluss zur Auszahlung in haushaltsloser Zeit für die Gemeinschaftsmaßnahme zwischen WAZV LSBB Stadt Landsberg Ortsdurchfahrt Oppin Dessauer Straße L 143 Bau der Nebenanlagen (Gehwegbau + Straßenbeleuchtung) 7. Konzeptentwurf ISEK 8. Informationen aus der letzten Sitzung des Stadtrates 9. Informationen des Ortsbürgermeisters 10. Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Bauangelegenheiten gez. B. Frischmuth Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz Am Montag, , um Uhr, findet in der Alten Schule im Ortsteil Braschwitz eine Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes G 1 Sonder- und Gewerbegebiet An der B 100 Fa. Dehner 7. Abweichung von 3 der Garagenverodnung des B-Planes Nr. 3 Am Mühleneck - OT Plößnitz 8. Vorbereitung Teichfest 9. Konzeptentwurf ISEK 10. Anfragen der Ortschaftsräte 11. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Klaus Rothe Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Peißen Am Mittwoch, , um Uhr, findet im Versammlungsraum des Gemeindezentrums eine Sitzung des Ortschaftsrates Peißen statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit

7 Nr. 3/ Amtlicher Teil 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes G 1 Sonder- und Gewerbegebiet an der B 100 Fa. Dehner 7. Konzeptentwurf ISEK 8. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Frank Stolzenberg Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm Am Montag, , um Uhr, findet im Gemeindezentrum Hohenthurm eine Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK 7. Bahnübergang Umleitung 8. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters 9. Auswertung der letzten Stadtratssitzung 10. Anfragen der Ortschaftsräte 11. Vorbereitung auf die nächste Stadtratssitzung 12. Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters 4. Sonstiges gez. A.-J. Wolff Ortsbürgermeister Öffentliche Stellenausschreibung Die Stadt Landsberg beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Sachbearbeiter/in Kasse zu besetzen. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr, mit Aussicht auf unbefristete Beschäftigung. Aufgaben: - Organisation und Durchführung des Kassenwesens - Buchen von Einnahme- und Auszahlungsanordnungen - Bearbeiten von Kontoauszügen - Führung der Barkasse - Erstellen von Tagesabschlüssen Notwendige Kenntnisse, Fähigkeiten und sonstige Anforderungen: - Verwaltungsfachangestellte/r oder Bankkauffrau/-mann mit entsprechender Berufserfahrung - sehr gute PC-Kenntnisse (insbesondere Word und Excel) - Kommunikations- und Durchsetzungsvermögen bei Problemlagen - Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und hohes Maß an Einsatzbereitschaft - freundliches und kompetentes Auftreten Arbeitszeit/Arbeitsort: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Arbeitsort ist Landsberg. Eingruppierung: Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 5 des TVöD. Bewerbungsunterlagen: Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte schriftlich bis zum an die Stadt Landsberg Herrn Aschendorf Köthener Straße Landsberg Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Landsberg, gez. D. Moron-Wernicke 2. stellvertretende Bürgermeisterin Zahlungstermine Friedhof Erinnerung an die Zahlung der Friedhofsgebühren Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass am 1. April 2016 die Friedhofsgebühren für die Ortschaften - Landsberg - Sietzsch und - Spickendorf fällig werden. Konten der Stadt Landsberg: Saalesparkasse BIC: NOLADE21HAL IBAN: DE oder Volksbank BIC: GENODEF1HAL IBAN: DE Alle Gebührenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende Zahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren erhoben werden. Die Stadtkasse empfiehlt den Gebührenpflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig eingezogen werden können. Kerstin Aulenbach Finanzverwaltung

8 Amtlicher Teil Nr. 3/ Ausfertigung Beschluss Terminbestimmung 555 K 83/14 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , Uhr, im Saal des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle der im Grundbuch von Queis eingetragene Grundbesitz 1. Grundbuch von Queis Blatt 938 1/33 Miteigentumanteil Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1 Gemarkung Queis, Flur 7, Flurstück 4/112 (Kastanienweg) zur Größe von 207 qm Flurstück 4/111 (Kastanienweg) zur Größe von 283 qm und Flurstück 4/113 (Kastanienweg) zur Größe von 13 qm 2. Grundbuch von Queis Blatt 939 Alleineigentum Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1 Gemarkung Queis, Flur 7, Flurstück 4/63, (Lindenstr. 21), zur Größe von 305 qm versteigert werden. Es handelt sich lt. Verkehrswertgutachten bei dem Blatt 939 um ein mit einem Reihenendhaus bebautes Grundstück, Eckgrundstück, Gebäude um 1996 neu errichtet, z. Z. der Gutachtenerstellung vermietet. Bei Blatt 938 handelt es sich um einen Miteigentumsanteil an der Wegefläche für die anliegenden Wohngrundstücke. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 70,00 Euro für den 1133 Miteigentumsanteil Blatt 938 und ,00 Euro für das Hausgrundstück Blatt ,00 Euro für den benannten Grundbesitz Blatt 938 und 939 zusammen als wirtschaftliche Einheit festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Hesse Rechtspflegerin - Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Beschluss Terminbestimmung 555 K 143/13 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , Uhr, im Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Saal 2.047, versteigert werden: der im Grundbuch von Landsberg Blatt 159 eingetragene Grundbesitz Lfd.- Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart Größe Nr. und Lage m 2 13 Landsberg Wohnbaufläche, 56 Am Bahnhof 8 Es handelt sich lt. Verkehrswertgutachten um ein unbebautes Grundstück, das den Zugang zu dem Wohnhaus am Bahnhof 8 und daher eine wirtschaftliche Einheit bildet mit dem Flurstück 1777 der Flur 2, welches im Verfahren 55 K 144/13-5 versteigert wird. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf ,00 Euro festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 74a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Hesse Rechtspflegerin

9 Nr. 3/ Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Amtlicher Teil Beschluss Terminbestimmung 555 K 144/13 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , Uhr, im Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Saal 2.047, versteigert werden: der im Grundbuch von Landsberg Blatt 159 eingetragene Grundbesitz Lfd.- Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart Größe Nr. und Lage m 2 14 Landsberg Wohnbaufläche, 194 Am Bahnhof 8 Es handelt sich lt. Verkehrswertgutachten um ein mit einem Zweifamilienhaus (wahrscheinlich, da nur Außenbesichtigung) bebautes Grundstück mit einem kleinen Nebengebäude, Baujahr um 1900, Modernisierung ca. 1995, scheinbar seit mehreren Jahren unbewohnt. Das Grundstück bildet mit dem im Verfahren 555 K 143/13 zu versteigernden Grundstück Flur 2 Flurstück 1775 eine wirtschaftliche Einheit, da über dieses Grundstück die Zufahrt zum hier zu versteigernden Grundbesitz führt. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf ,00 Euro festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 74a oder 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Hesse Rechtspflegerin Information der Stadtsanierung Sanierungsgebiet Landsberg steuerliche Relevanz der gezahlten Ablöse- und Ausgleichsbeträge Insofern die Zahlungen seitens des Finanzamtes nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesehen werden, können sie als Werbungs- oder Betriebsausgaben steuermindernd eingesetzt werden. Das zuständige Finanzamt benötigt dafür als Nachweis eine Bescheinigung der Stadt über die Zahlung sanierungsrechtlicher Ablöse- und Ausgleichsbeträge. Die auszustellende Bescheinigung stellt keinen Grundlagenbescheid dar. Der Anteil der anzusetzenden Anschaffungs-/Herstellungskosten wird vom Finanzamt ermittelt. Bitte nehmen Sie diesen Hinweis als unverbindlich zur Kenntnis und besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater. Ihre Bauverwaltung Bekanntmachung des AZV Westliche Mulde Die nächste Ausschusssitzung des AZV Westliche Mulde findet am um Uhr in der Berliner Str. 06, Bitterfeld-Wolfen, großer Beratungsraum statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestimmung des Protokollführers TOP 2 - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung TOP 3 - Auswertung der schriftlichen Abstimmung vom Januar 2016 TOP 4 - Einwendungen zur Niederschrift vom und Mitteilung der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom TOP 5 - Informationen, Anfragen Nicht öffentlicher Teil - Rechtsangelegenheiten - Stundungsangelegenheiten - Vergaben gez. Tetzlaff Vorsitzender der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Westliche Mulde Bekanntmachung des AZV Queis/Dölbau Sehr geehrte Kunden, wir möchten Sie hiermit über eine Veränderung in der Geschäftsleitung unseres Verbandes informieren: Seit dem ist Herr Holger Rupp nicht mehr als Verbandsgeschäftsführer tätig. In der Sitzung der Verbandsversammlung am wurde Herr Kurt Hambacher zum neuen Verbandsgeschäftsführer unseres Verbandes gewählt.

10 Amtlicher Teil Nr. 3/2016 Für Sie als Kunden hat dies keinerlei Auswirkungen oder Veränderungen zur Folge. Änderung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung rückwirkend zum Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am die neuen Gebührensätze für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen. Die durchgeführte Gebührenkalkulation ergab bei der Schmutzwassergebühr eine Senkung von bisher 4,59 auf 4,38 pro m 3 sowie bei der Niederschlagswassergebühr von bisher 0,54 auf 0,37 pro m 2. Die Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft und wird nachfolgend bekannt gemacht. Unter Berücksichtigung der neuen Gebühren werden Ihnen im April 2016 entsprechende Änderungsbescheide für die Abrechnungszeiträume 2015 und 2016 zugesandt. Jägerprüfung 2016 im Saalekreis Der Landkreis Saalekreis führt am 22. Juni 2016 und am 25. Juni 2016 eine Jägerprüfung nach 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz durch. Die Prüfungsgebühr beträgt 125 Euro, Antragsformulare sind bei der Kreisverwaltung Saalekreis, Jagdbehörde, Domplatz 2, Merseburg erhältlich. Anmeldeschluss ist der 29. Mai Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Personen beschränkt wird. Bei einer Teilnehmerzahl unter 15 Personen werden die Prüflinge an eine andere Jagdbehörde vermittelt. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Jagdbehörde telefonisch unter oder zur Verfügung. NEUFASSUNG Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau Aufgrund des 78 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 659), der 5, 8 und 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), sowie der 6 und 9 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA 1998, 81), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 333) sowie der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau in der aktuellen Fassung und der 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen - Anhalt (KAG- LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Oktober 2015 (GVBl. LSA S. 560) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau in ihrer Sitzung am folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Queis/ Dölbau beschlossen: 1 Allgemeines (1.) Der Abwasserzweckverband (AZV) Queis/Dölbau betreibt die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Queis/ Dölbau - zur Beseitigung des in seinem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) rechtlich eine jeweils selbstständige öffentliche Einrichtungen a) zur zentralen Abwasserbeseitigung b) zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung c) zur Beseitigung vorzubehandelnden Abwassers aus privaten Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage (2.) Der AZV Queis/Dölbau erhebt als Gegenleistung die für die Inanspruchnahme der unter 1 Ziffer (1.) dieser Satzung aufgeführten öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung zur Deckung der Kosten dieser Einrichtungen. (3.) 2 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Queis/Dölbau - gilt sinngemäß, sofern innerhalb dieser Satzung keine Begriffsbestimmung vorgenommen wird. 2 Grundsatz Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Abwassergebühr wird für die Beseitigung von Schutz- und Niederschlagswasser sowie für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung getrennt nach verschiedenen Maßstäben berechnet. 3 Gebührenmaßstab 1. Gebührenmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (1.) Die Schmutzwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m 3 Abwasser. (2.) Als in die öffentliche Abwasseranlage gelangt gelten a) die dem Grundstück aus den öffentlichen und/oder privaten Wasserversorgungseinrichtungen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen. Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. b) die auf dem Grundstück gewonnene und dem Grundstück sonst zugeführte Wassermenge c) die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen einer Abwassermesseinrichtung. (3.) Die Wassermengen gemäß 3 Ziffer 1. (2.) a) werden durch Wasserzähler ermittelt. Sie sind vom AZV Queis/Dölbau zu schätzen, wenn: - ein Wasserzähler nicht richtig oder gar nicht anzeigt, - ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, - der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, - oder der Verbrauch laut Wasserzähler im Missverhältnis zu den vorhandenen abwasserrelevanten Einrichtungen des Grundstückes steht. Die anzusetzende Wassermenge wird unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Verbrauchs bzw. der Einleitmenge des Vorjahres und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen geschätzt, wobei aufgrund des durchschnittlichen jährlichen Wasserverbrauches pro Einwohner im Verbandsgebiet eine Mindestmenge pro auf dem Grundstück lebenden Einwohner und Jahr angesetzt wird. Bei begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen kann hiervon abgewichen werden. (4.) Die Wassermengen nach 3 Ziffer 1. (2.) hat der Gebührenpflichtige dem AZV Queis/Dölbau für den abgelaufenen Erhebungszeitraum innerhalb der folgenden zwei Monate anzuzeigen. Sie sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten fachgerecht einbauen muss. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen. Die Wasserzähler werden durch den AZV Queis/Dölbau abgenommen und verplombt. Für diese Abnahme werden durch den AZV Queis/ Dölbau Verwaltungskosten gemäß Verwaltungskostensatzung be-

11 Nr. 3/ Amtlicher Teil rechnet. Mit Ablauf der Eichfrist sind die Wasserzähler durch den Grundstückseigentümer rechtzeitig zu erneuern. Die Kosten für jede weitere Abnahme trägt der Gebührenpflichtige. Wassermengen, die durch Wasserrohrbrüche nicht in die Verbandsanlage gelangt sind, werden auf begründeten Antrag abgesetzt. (5.) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, werden auf Antrag abgesetzt. Der Antrag ist nach Ablauf des Kalenderjahres innerhalb von zwei Monaten beim Abwasser-zweckverband Queis/Dölbau einzureichen. Für den Nachweis gilt 3 Ziffer 1. (4.) sinngemäß. Zuviel erhobene Gebühren sind zu verrechnen oder zu erstatten. (6.) Regelung für landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung a) Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung werden, sofern beim Inkrafttreten dieser Satzung besondere Wassermesser noch nicht vorhanden sind, für ein Stück Großvieh (Pferde, Kühe, Rinder über 2 Jahre) 25 m 3 jährlich für ein Stück Kleinvieh (Rinder unter 2 Jahre und Schweine) 4 m 3 jährlich für ein Stück Kleinvieh (Ziegen und Schafe) 2 m 3 jährlich Pauschal vor der Reinwassermenge abgezogen. Maßgebend ist der Viehbestand, welcher von dem jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb schriftlich angezeigt werden muss. b) Von der nach 3 Ziffer 1. (6.) a) pauschal ermittelte abzugsfähigen Wassermenge ist ein Abzug von 60 m 3 jährlich ausgeschlossen (Ausschlussmenge). c) Von der nach 3 Ziffer 1. (6.) a) pauschal abzugsfähigen Wassermenge wird eine Absetzung nur soweit gewährt, dass die Wassermenge von 120 m 3 jährlich verbleibt (Mindestentnahme). d) Die Absetzung wird nach Ablauf des Erhebungszeitraumes gewährt. Bei Wechsel in der Person des Zahlungspflichtigen wird eine Abrechnung nach 5 Ziffer (3.) vorgenommen. 2. Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung (1.) Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser wird nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Berechnungseinheit in ein m 2 überbaute und befestigte Grundstücksfläche. Der Gebührenpflichtige hat dem AZV Queis/Dölbau auf dessen Aufforderung binnen eines Monats den Umfang der überbauten und befestigten Flächen schriftlich mitzuteilen. Änderungen des Umfangs der überbauten und befestigten Flächen hat der Gebührenpflichtige dem AZV Queis/Dölbau auch ohne Aufforderung binnen eines Monats schriftlich mitzuteilen. Maßgebend für die Niederschlagswassergebühr sind die am des Erhebungszeitraumes bestehenden Verhältnisse. Kommt der Gebührenpflichtige seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach, so kann der AZV Queis/Dölbau den Umfang der überbauten und befestigten Flächen schätzen. (2.) Die überbauten und befestigten Flächen werden aus der Gesamtfläche bzw. Teilflächen multipliziert und mit einem Abflussbeiwert berechnet. Dieser beträgt für Art der Oberfläche Abflussbeiwert Dachflächen Steildach 0,95 Flachdach 0,85 Straßen und Wege Asphaltdecken 0,90 Betondecken 0,80 Pflaster mit Fugenverguss 0,80 Pflaster ohne Fugenverguss 0,60 Betonplatten 0,60 Schotterdeckschichten, Rasengittersteine 0,40 Sand- und Kieswege 0,20 teilbefestigte Flächen Sport- u. Spielplätze, Gleisanlagen u. dergleichen 0,15 3. Gebührenmaßstab für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung Die Benutzungsgebühr wird für die Entsorgung des Schlamms aus Kleinkläranlagen und des Inhaltes der abflusslosen Sammelgruben nach der Menge bemessen, welche aus der jeweiligen Grundstücksentwässerungsanlage entnommen und abgefahren wird. Berechnungseinheit für diese Gebühr ist ein Kubikmeter entsorgte Menge (Schlamm bzw. Schmutzwasser). Die Messung erfolgt durch die Messeinrichtung des Entsorgungsfahrzeuges. Als Grundlage für die Erhebung dient das unterzeichnete Entsorgungsprotokoll. 4 Gebührensatz Die Abwassergebühren betragen a) bei Schmutzwasserbeseitigung in der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage 4,38 /m 3 Abwasser; b) bei der Abwassereinleitung über Kleinkläranlagen 1,53 /m 3 ; c) für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen 26,56 /m 3 Fäkalschlamm; d) für die Entsorgung der abflusslosen Gruben 15,80 /m 3 und e) für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,37 /m 2 /Jahr. 5 Gebührenpflichtige (1.) Gebührenpflichtig ist gemäß 5 Abs. 5 KAG-LSA der Benutzer des Grundstückes, der Grundstückseigentümer im Sinne des 2 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Queis/Dölbau und der sonst dinglich Nutzungsberechtigte. Wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Grundstückseigentümers. Gebührenpflichtig ist auch, wer die Gebührenpflicht durch Vereinbarung mit dem AZV Queis/Dölbau übernommen hat. Mehrere Gebühren-pflichtige haften als Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- und Teileigentum haften die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil. (2.) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt anstelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte im Sinne von 8 Vermögenszuordnungsgesetz. (3.) Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht mit der Schlussablesung auf den neuen Gebührenpflichtigen über. Die Mitteilung über eine Änderung in der Gebührenpflicht ist vom Gebührenpflichtigen gegenüber dem AZV Queis/Dölbau rechtzeitig zu veranlassen. Wenn der bisher Verpflichtete die Mitteilung hierüber versäumt, so haftet er für die Gebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung beim AZV Queis/Dölbau anfallen, neben dem neuen Verpflichteten. 6 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht (1.) Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die öffentliche zentrale Abwasser- und Niederschlagswasseranlage oder den Bürgermeisterkanal angeschlossen ist oder diesen Einrichtungen von dem Grundstück Abwasser zugeführt wird. Sie erlischt, sobald der Grundstücksanschluss beseitigt wird oder die Zuführung von Abwasser endet. (2.) Die Gebührenpflicht für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung entsteht mit dem Beginn der dezentralen Beseitigung (erstmalige Abfuhr und Behandlung) durch den AZV Queis/Dölbau. Die Gebührenpflicht erlischt, sobald die Kleinkläranlage bzw. die abflusslose Sammelgrube außer Betrieb genommen worden ist und dies dem AZV Queis/Dölbau schriftlich mitgeteilt wurde. 7 Erhebungszeitraum (1.) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, an dessen Ende die Gebührenschuld entsteht. (2.) Soweit die Gebühr nach den durch Wasserzähler ermittelten Wassermengen erhoben wird, gilt als Berechnungsgrundlage für den Erhebungszeitraum der Wasserverbrauch der Ableseperiode, die jeweils dem des Kalenderjahres vorausgeht. (3.) Bei Änderungen der Gebührensätze wird zeitanteilig auf Kalendertage berechnet.

12 Amtlicher Teil Nr. 3/ Veranlagung und Fälligkeit (1.) Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes festzusetzende Abwasser- und Niederschlagswassergebühr sind Abschlagszahlungen im laufenden Jahr zu leisten. Die sind vierteljährlich jeweils am , , und des Kalenderjahres fällig. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird durch Bescheid nach den Berechnungsdaten des Vorjahres festgesetzt. Sie werden auf volle Euro aufgerundet. (2.) Entsteht die Gebührenpflicht erstmalig im Laufe eines Kalenderjahres, werden die Abschlagszahlungen nach der voraussichtlichen entstehenden Jahreseinleitmenge festgelegt. 8 Ziffer (1.) gilt entsprechend. (3.) Die Abwassergebühr wird durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Gebühr kann zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. (4.) Mit der Erfüllung der Berechnungsgrundlagen, der Abgabenberechnung, der Ausfertigung und Versendung von Abgabenbescheiden sowie der Entgegennahme der zu entrichtenden Abgabe können Dritte beauftragt werden. 9 Auskunfts- und Duldungspflicht (1.) Die Abgabenpflichtigen und ihre Vertreter haben dem AZV Queis/ Dölbau bzw. dem von ihm Beauftragen jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist. (2.) Der AZV Queis/Dölbau bzw. der von ihm Beauftrage können an Ort und Stelle ermitteln. Die nach 9 Ziffer (1.) zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu ermöglichen und in dem erforderlichen Umfange zu helfen. (3.) Soweit sich der AZV Queis/Dölbau bei der öffentlichen Wasserversorgung eines Dritten bedient, haben die Abgabepflichtigen zu dulden, dass sich der Verband bzw. der von ihm nach 8 Ziffer (4.) Beauftragte zur Feststellung der Abwassermengen nach 3 Ziffer 1. (2.) die Verbrauchsdaten von dem Dritten mitteilen bzw. über Datenträger übermitteln lässt. 10 Anzeigepflicht (1.) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist dem AZV Queis/Dölbau sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (2.) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgaben beeinflussen, so hat der Abgabenpflichtige dies unverzüglich dem AZV Queis/Dölbau schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden. (3.) Ist zu erwarten, dass sich im Laufe des Kalenderjahres die Abwassermenge um mehr als 50 v. H. der Abwassermenge des Vorjahres erhöhen oder ermäßigen wird, so hat der Abgabenpflichtige hiervon dem AZV Queis/Dölbau unverzüglich Mitteilung zu machen. 11 Datenverarbeitung (1.) Personenbezogene Daten im Sinne des 2 Abs. 1 Datenschutzgesetz des Landes Sachsen - Anhalt (DSG-LSA) dürfen gemäß der 9 und 10 DSG-LSA durch den AZV Queis/Dölbau erhoben, gespeichert, genutzt oder verändert werden, sofern dies der Veranlagung zu den Gebühren oder der Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden Pflichten des Gebührenschuldners dient. Dies betrifft den Vor- und Familiennamen des Gebührenschuldners und dessen Anschrift(en) sowie die Grundstücks- und Grundbuchbezeichnung. (2.) Der AZV Queis/Dölbau darf die im Zusammenhang mit der Erhebung der Grundsteuer, der Führung des Liegenschaftsbuches und der Durch-führung des Melderechts erhobenen personenbezogenen Daten für die Zwecke nach 11 Ziffer (1.) dieser Satzung nutzen. Hierfür darf er sich die Daten von dem jeweiligen Amt (Finanz-, Steuer-, Liegenschafts-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen und/oder die Daten automatisch bei diesem Amt abrufen. 12 Billigkeitsregelungen, Anwendung der Abgabenordnung (1.) Ansprüche aus dem Gebührenschuldverhältnis können ganz oder teil-weise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder teilweise erlassen werden. (2.) Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen aller Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die 218 bis 223, 224 Abs. 1 und 2, 225, 226, 227 Abs. 1, 228 bis 232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. 13 Ordnungswidrigkeiten (1.) Ordnungswidrig i. S. von 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG-LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen 3 Ziffer 1. (4.) S. 1 dem AZV Queis/Dölbau die Wassermengen für den abgelaufenen Erhebungszeitraum nicht innerhalb der folgenden zwei Monate anzeigt; 2. entgegen 3 Ziffer 1. (4.) S. 2 keinen Wasserzähler einbauen lässt; 3. entgegen 3 Ziffer 1. (4.) S. 3 einen Wasserzähler verwendet, welcher nicht dem Mess- und Eichgesetz entspricht; 4. entgegen 3 Ziffer 1. (4.) S. 6 den Wasserzähler nicht rechtzeitig erneuert; 5. entgegen 9 Ziffer (1.) die für die Festsetzung und Erhebung der Angaben erforderlichen Auskünfte nicht erteilt; 6. entgegen 9 Ziffer (2.) verhindert, dass der AZV Queis/Dölbau bzw. der von ihm Beauftragte an Ort und Stelle ermitteln kann und die dazu erforderliche Hilfe verweigert; 7. entgegen 10 Ziffer (1.) den Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grund-stück nicht innerhalb eines Monats schriftlich anzeigt; 8. entgegen 10 Ziffer (2.) nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, dass Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sind, die die Berechnung der Abgaben beeinflussen und/oder 9. entgegen 10 Ziffer (2.) die Neuanschaffung, Änderung oder Beseitigung solcher Anlagen nicht schriftlich anzeigt. (2.) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße bestimmt sich nach 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG). 14 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die vormalige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des AZV Queis/Dölbau vom in der Fassung der 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des AZV Queis/Dölbau vom außer Kraft. Landsberg, gez. i.v. Göritz Hambacher Verbandsgeschäftsführer

13 Nr. 3/ Amtlicher Teil Bekanntmachung Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am den nachfolgenden Jahresabschluss 2013 beschlossen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht liegen vom bis zur Einsichtnahme in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau, Delitzscher Chaussee 06 in Landsberg OT Queis, öffentlich aus. Abwasserzweckverband Queis/Dölbau Verbandsversammlung vom: Öffentliche Sitzung des Verbandsversammlung Öffentlicher Teil 3 Anlagen Gesetzliche Anzahl Verbandsmitglieder 2 mit je 3 Verbandsvertretern davon anwesend: 5 Stadt Landsberg : 3 Gemeinde Kabelsketal 2 Beschlussfähigkeit: Ja Beschluss-Nr.: / 2016 Beschlussgegenstand: Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Behandlung des Jahresgewinns Der von der Steuerberaterin Frau Marga Köcher, geschäftsansässig Glockenweg 13, Halle aufgestellte und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Magdeburger Straße 38 in Halle testierte Jahresabschluss 2013 in Verbindung mit dem Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des LK Saalekreis (Anlage 1) und unter Bezugnahme auf die in der Anlage 2 aufgestellten Angaben gemäß Formblatt 7 der EigVO LSA wird festgestellt. Der Jahresgewinn in Höhe von 6.509,43 EUR wird auf neue Rechnung vorzutragen - verwendet. Abstimmungsergebnis gesamt: Stimmen Ja: 5 Stimmen Nein: 0 Enthaltung: Datum- - Gewinn /Verlust Vorjahre ,23 - den Jahresgewinn 6.509,43 - empfangene Ertragszuschüsse ,01 - verrechenbare Abwasserabgabe ,14 - die Rückstellungen ,00 - die Verbindlichkeiten , Jahresgewinn 6.509, Summe der Erträge ,79 2. Verwendung des Jahresverlustes 2.1 bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers d) auf neue Rechnung vorzutragen 6.509, bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Aufgabenträger c) auf neue Rechnung vorzutragen Landkreis Saalekreis Rechnungsprüfungsamt Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Saalekreis zur Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2013 des Abwasserzweckverbandes Queis-Dölbau Das Rechnungsprüfungsamt hat keine eigenen Feststellungen zum Jahresabschluss, zum Prüfungsbericht und zum Vermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen und tritt dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers bei. Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG die Buchführung und der Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Queis-Dölbau den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Hinweis: Die zu hohen Auflösungssätze bei Sonderposten im Verhältnis zu den Abschreibungssätzen des Anlagevermögens sowie die zu niedrigen Tilgungssätze bei Krediten führen zukünftig zu einer erheblichen Finanzierungslücke des Zweckverbandes. Mit dem Jahresabschluss 2014 sind diese Auflösungs- und Abschreibungssätze anzugleichen. Die Deckung der Finanzierungslücke ist dem Rechnungsprüfungsamt mit dem Jahresabschluss 2014 nachzuweisen, um die künftige Liquidität des Abwasserzweckverbandes zu gewährleisten. Formblatt 7 nach EigVo 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 EUR 1.1 Bilanzsumme , davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,01 - die Anteile an verbundenen Unternehmen - das Umlaufvermögen ,28 - darunter den Kassen- und Bankbestand ,10 - die Rechnungsabgrenzungsposten 0, davon entfallen auf der Passivseite auf - die allgemeine Rücklage ,00

14 Amtlicher Teil Nr. 3/2016 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Abwasserzweckverband Queis/Dölbau, Landsberg: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau, Landsberg, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen sowie landesspezifischen Vorschriften liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 131 Abs. 1 GO LSA (seit 01. Juli KVG LSA) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen rechnungslegungsbezogenen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters des Verbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen und landesspezifischen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Halle (Saale), 13. August 2015 WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Halle, Wie viel Haushalte gibt es in Sachsen-Anhalt? Mikrozensus 2016 hat begonnen Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge? Antworten auf solche oder andere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland. Die Befragung wird ab 2016 auf eine neue Basis umgestellt. Aus diesem Grund werden in diesem Jahr alle ausgewählten Haushalte erstmalig befragt. Mit Jahresbeginn 2016 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als kleine Volkszählung (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S. 1350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBI I S. 1926). Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Nitzsche-Lezoch Wirtschaftsprüfer Lawrenz Wirtschaftsprüfer Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen. Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2016 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.

15 Nr. 3/ Nichtamtlicher Teil

16 Nichtamtlicher Teil Nr. 3/2016 Blutspendetermine Donnerstag, den , von bis Uhr im Gymnasium Landsberg, Bergstraße 19 Apothekennotdienste in Landsberg Landsberg, den Aurora-Apotheke, Leipziger Straße 4 Niemberg, den Burgstätten-Apotheke, Alte Zollstraße 3 Landsberg, den Sonnen-Apotheke, Merseburger Str. 1 Peißen, den Halle-Center, Saarbrücker Straße 1 Büro Stadtsanierung Das Sanierungsbüro ist zu erreichen unter: Tel.: ; Fax: Markt 1, Landsberg Sprechzeiten: nach Vereinbarung Ansprechpartner Sanierungsträger: Herr Neßlage, BauBeCon Sanierungsträger GmbH Anne-Conway-Straße 1, Bremen Telefon: , Fax: Bauberatung: Herr Weißmann, Stadt Landsberg, Stadtsanierung, Köthener Straße 2, Landsberg Tel.: , Fax: r.weissmann@stadt-landsberg.de Veranstaltungskalender März 2016 Kultur- und Sportausschuss Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstalter Ort Uhr 4. Preisskat Keramikscheune Spickendorf Keramikscheune Spickendorf Uhr Frauentagsfeier TSV Niemberg Dorfgemeinschaftshaus Alte Brennerei Niemberg Uhr Frauentagsfeier LHV & LSV Goldener Löwe Landsberg Uhr Osterbasar Landsberger Bastelgruppe Gemeindehaus, Kirchplatz Besuch der Literaturclub ex libris Landsberg Leipziger Buchmesse Uhr Frauentagsfeier LHV & LSV Goldener Löwe Landsberg Uhr Mittelalterspektakel Un jefressen ham die Verein Alte Brennerei Niemberg e. V. Dorfgemeinschaftshaus Alte Brennerei Niemberg Uhr Flohmarkt Verein Alte Brennerei Niemberg e. V. Dorfgemeinschaftshaus Alte Brennerei Niemberg Uhr Osterlesung Bibliothek Peißen Bibliothek Peißen (Gemeindezentrum) Uhr Preisskat, 56. Turnier SG Reußen Sportgaststätte Reußen Uhr Ostertanz Feuerwehrverein Dammendorf Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Dammendorf Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Braschwitz Plößnitzer Teich Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Reinsdorf Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Reinsdorf Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Gollma Feuerwehr-Wiese Uhr Osterführung Doppelkapelle und Museum Landsberg Uhr Osterführung Doppelkapelle und Museum Landsberg Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr & Heimatverein Zwebendorf Romanische Doppelkapelle Landsberg Romanische Doppelkapelle Landsberg Sportplatz, Reideburger Straße

17 Nr. 3/ Nichtamtlicher Teil Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Queis Gartenanlage Klepzig Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Gütz Nebenplatz der Feuerwehr Uhr Osterfeuer Freiwillige Feuerwehr Spickendorf Sportplatz hinter der Feuerwehr Uhr Osterführung Doppelkapelle und Museum Landsberg Uhr Osterführung Doppelkapelle und Museum Landsberg Romanische Doppelkapelle Landsberg Romanische Doppelkapelle Landsberg Uhr Osterfeuer Freizeitverein Eismannsdorf Sportplatz Eismannsdorf Uhr Tag der offenen Tür Verein für Deutsche Schäferhunde, Ortsgruppe Landsberg Uhr Hundeplatz, Landsberg Richtung Hohenthurm 3. Familientag Landsberger Handballverein Mehrzweckhalle am Sportzentrum Landsberg Uhr Nutzerschulung Onleihe Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Uhr An die Spiele, fertig, los! Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Uhr Rockparty Live Verein Alte Brennerei Niemberg e. V. Dorfgemeinschaftshaus Alte Brennerei Niemberg Uhr Frühjahrsputz Ortsverein Maschwitz e. V. Friedhof Maschwitz Uhr Frühlingskaffee Ortsverein Maschwitz e. V. ehem. Gaststätte Zur Schenke Maschwitz Uhr Casanova Theaterfahrt ins Opernhaus Halle Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Opernhaus Halle Veranstaltungstermine melden Weitere Termine von Vereinen/Institutionen der Stadt Landsberg können dem Kultur- und Sportausschuss für den Veranstaltungskalender 2016 gemeldet werden: Tel oder per b.grollmisch@stadt-landsberg.de MuSEUM und DoPPELKAPELLE Doppelkapelle und Museum laden zum Osterbesuch ein Treffpunkt für die etwa einstündigen Rundgänge ist das Nordportal der Doppelkapelle, mit dem beeindruckenden Tympanon, welches Christus auf dem Regenbogen thronend, umgeben von Erzengeln, Heiligen und Stiftern, zeigt. Eine alte Legende erzählt, dass in der Nacht von Karfreitag auf Ostersamstag aus einer Marmorsäule in der Oberkapelle Blut und Wasser hervor quellen. Die Legende nimmt damit direkten Bezug auf den Kreuzestod Jesu. Ob das Phänomen tatsächlich stattgefunden hat und wie diese Legende eigentlich entstanden ist, erfährt man während einer Osterführung. Dann hört man vielleicht auch die Gans schnattern, die im Kapellenberg auf goldenen Eiern sitzen soll. Rund um die Doppelkapelle lassen sich, bei hoffentlich weiter Sicht ins Land, erste Frühlingsboten entdecken. Auch das Landsberger Museum Bernhard Brühl, in der Hillerstraße 8, lädt am Ostersamstag und am Ostersonntag, jeweils von 13 bis 17 Uhr, zum Besuch ein. Besonders sehenswert ist hier eine original eingerichtete Landapotheke aus der Zeit um Frühlingsbote Goldstern auf dem Kapellenberg (Foto: Gunter George) Die Landsberger Doppelkapelle Sanctae Crucis lädt, einer ebenso schönen wie langjährigen Tradition folgend, am Samstag, dem 26. März 2016, und am Sonntag, dem 27. März 2016, jeweils um 11 Uhr und um 15 Uhr, zu ihren allseits beliebten Osterführungen ein. Der im vergangenen Jahr verstorbene Oberpharmazierat und langjährige Museumsleiter Heinz-Walther Borgass trug die Einrichtungsgegenstände über viele Jahre zusammen. HINWEIS: Am Karfreitag und Ostermontag sind die Doppelkapelle und das Museum nicht geöffnet. Inge Fricke, Museum Landsberg

18 Nichtamtlicher Teil Nr. 3/2016 War Luther hier? Auf jeden Fall kann sich die Stadt Landsberg über die zusätzliche überregionale Aufmerksamkeit für ihre einzigartige Doppelkapelle freuen, welche sie mit dem Projekt Luther war hier gewinnt. Als Teil der Straße der Romanik und als letzte Zeugin mittelalterlicher Größe der Stadt, unter der Adelsfamilie der Wettiner, genießt Sanctae Crucis schon jetzt große Aufmerksamkeit in Nah und Fern. Inge Fricke, Museum Landsberg/ Imagebroschüre Luther war hier Die Stadt- und Schulbibliothek Landsberg informiert Museumsmitarbeiter Gunter George beim Anbringen der Lutherplakette (Foto: Dr. Jan Scheunemann) Seit dem 28. Januar 2016 ziert eine besondere Plakette die Südfassade der Landsberger Doppelkapelle Sanctae Crucis. Die Gestaltung der Plakette basiert auf einem Kupferstich von Lucas Cranach d. Ä. aus dem Jahre Sie zeigt Luther als Mönch, drei Jahre nach dem Anschlag der 95 Thesen an die Wittenberger Schlosskirche. Unter dem Porträt stehen die Worte Luther war hier, welche sich an der Handschrift Luthers orientieren. Mit dem Anbringen dieser Plakette zählt die Landsberger Doppelkapelle nun offiziell zu den mehr als 60 Lutherorten in 33 Städten und Gemeinden Sachsen- Anhalts. Anlässlich des 500. Reformationsjubiläums 2017 rief das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, in Kooperation mit der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbh, das Projekt Luther war hier ins Leben. Das Projekt will auf die Orte in Sachsen-Anhalt aufmerksam machen, an denen sich Martin Luther nachweislich aufgehalten hat. Es integriert aber auch Orte, an denen er sich aufgehalten haben soll und mit denen sich bis auf den heutigen Tag zahlreiche Luther-Legenden verbinden. Eine solche Legende verbindet sich auch mit unserer Landsberger Doppelkapelle. Auf seiner letzten Reise, von Wittenberg nach Eisleben, wo er am 18. Februar 1546 starb, soll Martin Luther am 24. Januar 1546 in der Landsberger Doppelkapelle übernachtet haben. Dort soll er sich, laut protestantischer Geschichtsschreibung des 18. Jahrhunderts, mit den Worten Lieber Gott von Ewigkeit/ Erbarm dich deiner Christenheit/ So seufzet mit Hand und Mund/ Martin Luther, D. verewigt haben. In der Doppelkapelle wird eine Tafel aufbewahrt, welche anläßlich des 400. Geburtstages von Martin Luther, am 10. November 1883, von F. Fritsch gestiftet wurde. Darauf steht Folgendes (inkl. Schreibfehler beim Wort schrieb ) zu lesen: Hier stand Luther und scbrieb:/ O großer Gott von Ewigkeit/ Erbarm Dich Deiner Christenheit/ Das bittet mit Herz und Hand/Martinus Luther.. Wo genau Luthers Worte gestanden haben sollen, ist ebenfalls unterschiedlich überliefert. So heißt es einmal, der Spruch habe an einer Kapellenwand gestanden, ein anderes Mal soll er an der Marmorsäule in der Oberkapelle entdeckt worden sein. Zu sehen ist heute leider nichts mehr davon, an keiner der genannten Stellen. War Luther hier? Hat er tatsächlich in der Doppelkapelle übernachtet, einen Spruch hinterlassen und möglicherweise sogar gepredigt? Oder gehört sein Aufenthalt ins Reich der Legenden? Wissenschaftlich nachweisen läßt sich ein Aufenthalt bisher wohl nicht, aber Wo Rauch ist, ist auch Feuer., weiß schon der Volksmund zu berichten. Ein Grund, warum sich für das Jahr 1546 keine autorisierte Bestätigung eines Aufenthaltes finden lässt, ist eventuell ein Abschreibfehler bei der Jahreszahl. So weisen wohl auch Quellen auf das Jahr 1536 als Aufenthaltsjahr hin. Vielleicht bringt ja die neu entflammte Lutherforschung irgendwann doch noch Licht ins Dunkel. Öffnungszeiten Montag u. Freitag: Dienstag u. Donnerstag: Homepage Uhr Uhr 9.00 Uhr Uhr Veranstaltungen von bis Uhr: An die Spiele, fertig, los! Wir spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele & Computerspiele & Konsolenspiele in deiner Bibliothek! : Besuch der Leipziger Buchmesse Der Literaturclub ex libris besucht mit Gästen die Leipziger Buchmesse. Schwerpunkte des Messeaufenthaltes: Der deutsche Jugendliteraturpreis, nominiert vom Arbeitskreis für Jugendliteratur, und Der Leipziger Lesekompass, ein Angebot der Stiftung Lesen. Eine Veranstaltung im Rahmen der Fördermaßnahme Kultur macht stark/literanauten um Uhr: Lesenacht Lesenacht mit Schülern des Gymnasiums Landsberg um Uhr: Onleihe-Nutzerschulung Als Nutzer unserer Bibliothek können Sie ganz bequem an 7 Tagen rund um die Uhr am heimischen PC oder sonstigen internetfähigen Geräten Medien ausleihen. Sie wollen wissen, wie das geht? Dann sind Sie am 4. April 2016 um Uhr herzlich eingeladen, an unserer Nutzerschulung Onleihe teilzunehmen! von bis Uhr: An die Spiele, fertig, los! Wir spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele & Computerspiele & Konsolenspiele in deiner Bibliothek! um Uhr: Casanova - Theaterfahrt -Ballett im Opernhaus Halle Uraufführung * Ballett von Ralf Rossa Musik von Wolfgang Amadeus Mozart Abfahrtsorte und -zeiten: Uhr Altenheim Landsberg Uhr AWG Uhr Gütz (Bushaltestelle) Ihr Busticket und Ihre Theaterkarte können Sie bis Donnerstag, den 7. April 2016 in der Stadt- und Schulbibliothek bei Frau Henke unter der Nummer oder im Altenheim Landsberg bei Frau Rotzen verbindlich reservieren und bezahlen (inkl. Busfahrt 26,50 Euro).

19 Nr. 3/ Nichtamtlicher Teil Vieles aus dem Leben des Italieners Giacomo Girolamo Casanova ist Legende, seine Geburt als Sohn einer Schaustellerfamilie 1725 in der Calle Malipiero im Markusviertel Venedigs hingegen belegt. Die Stadt war im 18. Jahrhundert nicht nur ein Mekka für Literatur, Theater und Musik, sondern auch touristischer Magnet für Abenteurer, Biedermänner und Geistliche aus Europa zur Befriedigung erotischer Fantasien. Casanova fand seine Amouren in Casinos ebenso wie in den verruchtesten Bordellen. Neben Patrizierinnen verführte er auch Nonnen, die von ihren Beichtvätern nicht selten zur Prostitution angeboten wurden. Als Casanova 1755 wegen Libertinage und Blasphemie verurteilt wurde, gelang ihm bald darauf die legendäre Flucht aus den Bleikammern des Dogenpalasts. Jahre später betrat er ausgerechnet als Spion der venezianischen Geheimpolizei wieder heimatlichen Boden und wurde erneut verbannt. Im Laufe seines Lebens verdingte er sich u.a. an den Höfen von Wien, Paris, London und St. Petersburg als Astronom, Diplomat, Philosoph, Librettist, Musiker, Übersetzer, Ökonom und Historiker. Die letzten Jahre lebte Casanova verbittert als Bibliothekar in Böhmen, wo er seine kulturgeschichtlich bedeutenden Memoiren»Geschichte meines Lebens«schrieb und 1798 starb. In einer Melange aus Wahrheit und Erfindung macht sich Ralf Rossa auf die Spur dieser faszinierenden Persönlichkeit, die Eros, Kultur und Mystik untrennbar in sich vereint. (Quelle: vom ) Vorschau Ferienprojekt: 9. Mai bis 12. Mai 2016: Stadtwelten Wie funktioniert und tickt eine Stadt? 15 Kinder von acht bis 12 Jahren können mit Willi in den Pfingstferien die Welt erkunden konkret geht es an diesen vier Tagen um die Stadt mit ihren Geheimnissen, den Bewohnern, ihren Häusern, besonderen Orten. Was haben wir vor? Auftaktveranstaltung zum Kennenlernen und Sammeln von Ideen Besuch des Leipziger Kindermuseums Unikatum und der Ausstellung Stadtmaschine: eine Mitmach-Ausstellung Stadtrallye Landsberg Fotostorys mit dem Tablet, Comic-Werkstatt mit Grafiker Abschlussveranstaltung mit Präsentation Anmeldungen ab sofort in der Bibliothek möglich! Das Anmeldeformular finden Sie auch auf der Homepage der Bibliothek, Rubrik Veranstaltungen. Aktueller Stadtplan Landsberg Der neue Stadtplan für das Stadtgebiet Landsberg mit allen 11 Ortschaften und den aktuellen Straßennamen ist bereits verfügbar. Das Kartenwerk im Maßstab 1: ist im Bürgerservice der Stadt Landsberg (Köthener Straße 28) zu einem Kaufpreis von 2,- Euro pro Exemplar erhältlich. (Stand: 12/2012) Unsere Schulen (15) M. & A. Messerschmidt Die Schule(n) in Oppin 1686 wurde erstmals eine Schule erwähnt - Pfarr- und Schulhaus waren abgebrannt. Der Unterricht erfolgte in der alten Schule neben der Kirche (jetzt Arztpraxis) und ab 1902 zusätzlich in der neuen Schule (Abb. 1) wurde ein Neubau mit 8 Klassenräumen eingeweiht, damit waren die räumlichen Voraussetzungen für eine 10-klassige POS gegeben. Die 9./10. Klasse besuchten auch die Schüler aus Brachstedt, bis deren gesamte Oberstufe 1973 nach Niemberg wechselte. Die Unterstufe folgte später führten sinkende Schülerzahlen in Oppin zur Umschulung der Klassen 5-10 in die POS Gutenberg hatte deren Sekundarschule zu wenig Schüler und wurde in die Wallwitzer Einrichtung integriert. Die Oppiner Schüler wechselten jedoch nach Niemberg, 2004 nach Hohenthurm und 2007 nach Landsberg. Die Unterstufe verblieb in Oppin. Nach der Wende entwickelte sich daraus die 4-klassige Kreativ-Grundschule, die aus o.g. Gründen auch keinen Bestand hatte.vorübergehend wurden die Mädchen und Jungen in Halle beschult, seit 2013 in Niemberg. Auch Maschwitz hatte einst(s)eine Schule. Schulze-Gallera schrieb zu Beginn des 20. Jahrhunderts: Der Eintritt in Unter-Maschwitz ist freundlich und traulich. Links der Dorfteich (...) dahinter das Lehrerhaus, der Garten, der Kirchhof, aus dessen Grün die alte romanische Kirche sich erhebt, rechts ein paar kleine Gehöfte, dann das alte Thiemannsche Gut. Nach der Beschreibung findet man auch heute noch die ehem. Volksschule, von der meist nur noch die älteren Einwohner etwas wissen. Bis 1951 besuchten die Maschwitzer Schüler ihre Schule im Ort, danach hieß es, bei jedem Wetter ca. 2 km nach Oppin laufen oder radeln - so man zu dieser Zeit ein Fahrrad hatte. Das freigewordene Schulhaus nutzte bis zur Wende der Kindergarten. Jetzt müssen die Eltern mit ihrem Nachwuchs die Kita in Oppin ansteuern. Das ehem. Schulhaus, nach Aussage der heutigen Bewohner vermutlich um 1900 erbaut, ist nur noch an den vier gleichmäßig angeordneten Fenstern zu erkennen (Abb. 2). Die neuen Besitzer haben es in überwiegender Eigenarbeit saniert. Die Evangelische Grundschule Martin Luther Oppin. Im Juni 2001 konstituierte sich der Verein Evangelische Grundschule Halle-Saalkreis e.v. mit dem Ziel, eine evangelische Grundschule (in freier Trägerschaft) im Ort zu gründen und den Familien eine alternative Möglichkeit zur Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu bieten. Zusammen mit den reformpädagogischen Ideen, insbesondere von Maria Montessori, entstand das pädagogische Konzept. Zu dessen Genehmigung musste auch ein Finanzierungsplan vorgelegt werden. Dank privater Spenden, vielfältiger Unterstützung, Bürgschaft des Kirchenkreises und einer Anschub-Finanzierung des Konsistoriums erlangte der Verein im Mai 2002 (anfangs 7, jetzt über 30 Mitglieder) die Genehmigung zum Schulbetrieb. Seit dem Schuljahr 2005/06 ist die Einrichtung als erste Schule in freier Trägerschaft im Saalekreis staatlich anerkannt. Trägerverein und Mitarbeiter wollen mit ihrer Arbeit einen Beitrag dazu leisten, christliche Bildungsverantwortung auch im ländlichen Bereich wahrzunehmen. Der Verein als Schulträger sorgt für Organisation und Finanzierung, kümmert sich um den Erhalt und die inhaltliche sowie bauliche Fortentwicklung von Schule und Hort (Abb. 3). 80 Schüler, dav. rd. 40 Mädchen, aus Halle, dem Saalekreis und dem Kreis Anhalt-Bitterfeld besuchen die voll ausgelastete Einrichtung. Sie steht grundsätzlich jedem Kind offen, unabhängig von seiner Herkunft und seiner religiösen oder weltanschaulichen Prägung. Da ein geregelter Schülertransport nicht möglich ist, übernehmen das die Eltern, z. T. in Fahrgemeinschaften. Die alternative, vielseitige Bildung und Erziehung ihrer Kinder ist ihnen das wert. Nach der 4. Klasse wechseln die Schüler in eine Regelschule.

20 Nichtamtlicher Teil Nr. 3/2016 Den Unterricht erteilen fünf Lehrerinnen und ein Sportlehrer in Teilzeit. Schulleiterin ist von Beginn an Bettina Baumann. Im Schulhort, geleitet von Carola Niederstraßer (zz. in Elternzeit), werden die Mädchen und Jungen von drei Erzieherinnen und einem Erzieher betreut. Außerdem arbeiten hier noch zwei Ergotherapeutinnen. Die Schüler können sich in Arbeitsgemeinschaften betätigen, zudem unter verschiedenen zielgerichteten Angeboten (Handarbeiten, Sport, Musik, Floristik...) wählen. Projekte, u.a. unter Mitwirkung der Eltern, ergänzen die breit gefächerte außerunterrichtliche Arbeit. Der Hort ist vor und nach dem Unterricht geöffnet, in den Ferien ganztägig. ehem. Neue Schule in Oppin ehem. Schule in Maschwitz Evangelische Grundschule Oppin Herzlichen Glückwunsch Landsberg am Frau Helene Graf zum 77. Geburtstag am Frau Renate Henze zum 78. Geburtstag am Frau Ilse Seitz zum 86. Geburtstag am Herrn Peter Block zum 70. Geburtstag am Herrn Horst Oertel zum 72. Geburtstag am Frau Christine Dänicke zum 71. Geburtstag am Frau Irmgard Kodera zum 84. Geburtstag am Frau Uta Härtel zum 72. Geburtstag am Herrn Hans-Georg Herrig zum 89. Geburtstag am Frau Theresia Jacob zum 85. Geburtstag am Herrn Horst Schumann zum 78. Geburtstag am Frau Monika Sommer zum 76. Geburtstag am Frau Anneliese Lindner zum 77. Geburtstag am Frau Grete Döring zum 90. Geburtstag am Herrn Walter Glatz zum 76. Geburtstag am Frau Rosemarie Bobowski zum 73. Geburtstag am Frau Annelies Müller zum 70. Geburtstag am Frau Erika Meiling zum 89. Geburtstag am Frau Irene Fischer zum 89. Geburtstag am Frau Rosmarie Goldstein zum 73. Geburtstag am Frau Irmgard Meiling zum 76. Geburtstag am Herrn Wiedolf Boesener zum 74. Geburtstag am Frau Gisela Richter zum 81. Geburtstag am Herrn Wolfgang Pawusch zum 79. Geburtstag am Herrn Dieter Richter zum 77. Geburtstag am Frau Helga Siermann zum 76. Geburtstag am Herrn Siegfried Mücke zum 76. Geburtstag am Frau Lieselotte Goldstein zum 74. Geburtstag am Frau Rosemarie Gruß zum 71. Geburtstag am Herrn Manfred Rausch zum 76. Geburtstag am Frau Ilse Mähnert zum 86. Geburtstag am Herrn Jörg-Rainer Steinke zum 71. Geburtstag am Herrn Wolfgang Schwabe zum 70. Geburtstag OT Gollma am Frau Sigrid Werner zum 74. Geburtstag am Frau Margit Raue zum 85. Geburtstag am Frau Edeltraud Schmidt zum 75. Geburtstag am Frau Regina Lauff zum 72. Geburtstag am Frau Erika Von Ramm zum 94. Geburtstag am Herrn Karlheinz Sieber zum 72. Geburtstag am Herrn Klaus Werner zum 73. Geburtstag am Herrn Klaus Schaaf zum 75. Geburtstag am Frau Christine Walter zum 70. Geburtstag am Frau Lisa Schröter zum 76. Geburtstag am Frau Steffi Winkert zum 95. Geburtstag am Frau Ingrid Stuchlik zum 75. Geburtstag am Frau Else Gwenner zum 91. Geburtstag OT Gütz am Frau Gertraud Pflaume zum 80. Geburtstag am Frau Renate Rader zum 82. Geburtstag am Frau Rita Brückner zum 81. Geburtstag am Frau Karin Haak zum 73. Geburtstag am Frau Erika Holla zum 88. Geburtstag am Frau Annemarie Töpfer zum 77. Geburtstag am Frau Waltraud Rothe zum 76. Geburtstag am Herrn Dieter Harder zum 71. Geburtstag am Herrn Klaus Haberland zum 74. Geburtstag am Frau Gudrun Andörfer zum 73. Geburtstag am Frau Erika Semmler zum 76. Geburtstag am Frau Anita Kleinert zum 74. Geburtstag

21 Nr. 3/ Nichtamtlicher Teil am Frau Anni Reinisch zum 87. Geburtstag am Herrn Dieter Weise zum 75. Geburtstag am Frau Marlis Haberland zum 71. Geburtstag am Frau Hannelore Hildebrand zum 83. Geburtstag am Herrn Alfons Fiedler zum 89. Geburtstag am Frau Erna Kiesche zum 89. Geburtstag am Frau Herta Laue zum 87. Geburtstag am Frau Gundelar Stoye zum 77. Geburtstag am Herrn Erhard Töpe zum 73. Geburtstag am Frau Kristina Görting zum 71. Geburtstag am Herrn Jürgen Ahrt zum 73. Geburtstag am Frau Hortense Müller zum 73. Geburtstag am Frau Regina Höhne zum 89. Geburtstag am Herrn Walter Sieber zum 77. Geburtstag OT Reinsdorf am Frau Maria Berger zum 80. Geburtstag am Frau Irmgard Fricke zum 76. Geburtstag Am feiern die Eheleute Waltraud und Karlheinz Sieber das Fest der Goldenen Hochzeit. Einladung zum Tag der offenen Tür der SV Ortsgruppe Landsberg Am Samstag, dem möchte sich die Ortsgruppe Landsberg Verein für Deutsche Schäferhunde vorstellen und lädt auf dem Hundeplatz (Ortsausgang Landsberg Richtung Hohenthurm) alle Hundefreunde, -liebhaber und Neugierige zum Tag der offenen Tür ein! Wir haben für unsere Gäste ein kleines Programm vorbereitet! Es erwartet Sie eine Vorführung durch unsere Sportfreunde mit ihren Hunden. Die Polizeihundestaffel Halle zeigt etwas aus ihrem Alltag mit den vierbeinigen Kollegen und die Rettungshundestaffel Saalekreis e. V. zeigt einige Kostproben ihrer interessanten Arbeit! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Beginn: Uhr Ende: Uhr Einlass ist frei Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Gesundheit und noch viele gemeinsame Jahre. Am feierten die Eheleute Ursula und Manfred Hensel das Fest der Goldenen Hochzeit. Wir gratulieren Ihnen dazu und wünschen Ihnen alles Gute und noch viele gemeinsame Jahre. Am feierten die Eheleute Renate und Horst Henze das Fest der Diamantenen Hochzeit. Wir wünschen Ihnen dazu alles Gute und noch viele gemeinsame Jahre. Am feiern die Eheleute Hannelore und Werner Springer das Fest der Eisernen Hochzeit. Wir wünschen Ihnen dazu alles Liebe, eine gute Gesundheit und noch viele weitere gemeinsame Jahre. Am feiern die Eheleute Ruth und Ewald Weiß das Fest der Diamantenen Hochzeit. Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Freude im Kreis Ihrer Familie. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Das Büro des Ortsbürgermeisters Herrn Kliche ist jeden Dienstag von Uhr bis Uhr im Rathaus am Markt 1 besetzt.

22 Nichtamtlicher Teil Nr. 3/2016 Minis des LHV , ab ca. 10:30 Uhr Miniturnier des Spielbezirkes Süd mit den Teams vom SV Union Halle-Neustadt II, SV Langenbogen, HV Weißenfels und SG Spergau in Verbindung mit dem 3. Familientag des LHV Eventuelle Spielverlegungen/Absagen nach Redaktionsschluss konnten nicht berücksichtigt werden. Weitere Infos und Bilder, auch zu den Auswärtsspielen aller Mannschaften, finden Sie unter Rosenschnittschulung Am Sonnabend, dem 12. März 2016 (von bis ca Uhr) lädt der Kleingärtnerverein Am Wasserwerk Landsberg gemeinsam mit dem Rosenzüchter Herrn Michael Wald alle Gartenfreunde und Interessierte rund um Landsberg zu unserer mittlerweile schon traditionellen Rosenschnittschulung in die Kleingartenanlage recht herzlich ein. Vermittelt werden von Herrn Wald außer dem Rosenschnitt alle weiteren Aspekte zum Thema Rosen: Pflanzung, Pflege, Düngung, Sortenauswahl usw. (zum Schneiden bitte die eigene Schere mitbringen - kann auch vor Ort erworben werden). Treffpunkt ist unser Rosengarten/Garten-Nr. 75 Bitte den 2. Eingang zur Gartenanlage am Doberstauer Weg benutzen (ist am Eingang ausgeschildert). Für Interessenten hier die auch die Internetadresse vom Rosenzüchter Herrn Wald: M. Hennicke Vorsitzender Übersicht über die kommenden Heimspiele des Landsberger HV Zeitraum: 12. März bis 17. April Familientag des Landsberger HV , ab vsl. 09:00 Uhr in Verbindung mit dem Miniturnier des LHV. Über die konkrete Beginnzeit bitten wir Sie, sich über die örtlichen Aushänge bzw. die Internetpräsenz des LHV zu informieren. 1. Männer Sachsen-Anhalt Liga , 16:30 Uhr LHV HBC Wittenberg , 15:30 Uhr LHV SV Langenweddingen , 14:00 Uhr LHV SV Post Magdeburg Frauen Bezirksliga Süd , 15:30 Uhr LHV SpG Weißenfels/ Großgrimma II , 13:00 Uhr LHV SG Queis 2. Männer Bezirksliga Süd , 18:30 Uhr LHV II MSV Buna Schkopau , 13:30 Uhr LHV II TSV Leuna , 12:30 Uhr LHV II BSV 1928 Klostermansfeld 3. Männer Kreisklasse , 14:30 Uhr LHV III HC Burgenland IV , 17:00 Uhr LHV III TSV Leuna II , 11:00 Uhr LHV III BSV 1928 Klostermansfeld II Weibliche Jugend E Bezirksliga Süd , 14:00 Uhr LHV HC Burgenland , 15:15 Uhr LHV SpG Weißenfels/ Großgrimma Mannschaften des Landsberger HV beginnen Meisterschaftsendspurt Es ist Anfang März und mittlerweile befinden sich alle Mannschaften des Landsberger HV mitten in der Rückrunde der Saison 2015/16. In der Landesliga haben die ersten Männer nach zwei Niederlagen zu Beginn der Rückrunde in Haldensleben und beim Meisterschaftsaspiranten Oebisfelde wieder in die Erfolgsspur zurückgefunden. Mit Siegen gegen Seehausen (24 : 16) und die Drittligareserve des Dessau-Roßlauer HV (22 : 20) konnte der Abstand auf die Abstiegsränge weiter vergrößert werden. Das Team um Trainer Harry Renner befindet sich nunmehr im weit gestaffelten Mittelfeld der Sachsen-Anhalt- Liga. Die kommenden Partien im Monat März werden zeigen, wo der weitere Weg hingeht. Bis hin zu Platz vier ist noch alles möglich, genauso schnell aber ist bei einer Negativserie der Klassenerhalt gefährdet. Somit kommt der Begegnung am kommenden Samstag gegen den HBC Wittenberg besondere Bedeutung zu. Immerhin ist mit den Lutherstädtern einer der gegen den Abstieg kämpfenden Teams in Landsberg zu Gast. Mit einem Sieg könnten die LHV-Mannen einen großen Schritt in Richtung zum eigenen Ligaverbleib machen. Mit dem Spiel am 20. März gegen das Spitzenteam vom SV Langenweddingen bietet sich noch wenige Tage vor Ostern ein Handballhighlight in der Landsberger Sporthalle. Schon im Hinspiel in der Stadt an der Sülze verlangte die Renner-Sieben dem letztjährigen Vizemeister alles ab. Vielleicht gelingt es, wie schon im Vorjahr, die Überraschung gegen den SV perfekt zu machen und es kann am Ende ein Sieg bejubelt werden. Als Tabellenerster beendeten die Landsberger Frauen die Hinrunde in der Bezirksliga Süd. Nunmehr spielen die sieben besten Mannschaften der Hinrunde den Bezirksmeistertitel unter sich aus. Dabei mussten die Damen um Trainer Volker Degner gleich am ersten Spieltag der Meisterschaftsrunde mit einer knappen 22 : 23-Niederlage beim BSV Fichte Erdeborn einen Rückschlag im Titelkampf hinnehmen. Die LHV-Frauen liegen damit nur noch auf Tabellenplatz zwei. Allerdings kann nach wie vor der Meistertitel aus eigener Kraft erkämpft werden. Bleibt Landsberg in den kommenden Spielen siegreich, kommt es am letzten Spieltag ( ) in Weißenfels zum finalen Countdown zwischen der gastgebenden Spielgemeinschaft Weißenfels/Großgrimma und den LHV-Frauen. Dort ist die Rechnung dann ganz einfach, der Sieger ist Bezirksmeister. Landsberger HV wünscht ein frohes Osterfest Zu den Ende März bevorstehenden Osterfeiertagen wünscht der Landsberger HV allen Handballfreunden, den Sponsoren aller Mannschaften und seinen Mitgliedern ein frohes Osterfest. Hand in Hand mit ihren Vorbildern - die jüngsten Handballerinnen und Handballer der weiblichen Jugend E gemeinsam mit dem Sachsen- Anhalt-Ligateam der Männer des Landsberger HV vor der am Ende mit 22 : 20 gewonnenen Landesligapartie gegen die Reserve des Dessau-Roßlauer HV.

23 Nr. 3/ Nichtamtlicher Teil 3. Familientag des Landsberger Handballvereins in Verbindung mit dem Miniturnier des Spielbezirkes Süd Nach den erfolgreichen ersten beiden Familientagen 2014 und 2015 möchte der Landsberger Handballverein diesen auch im Jahr 2016 durchzuführen. Dazu möchten wir am 3. April 2016 alle Familien, Kinder und Jugendlichen in die Sporthalle Schulzentrum in Landsberg einladen, um gemeinsam mit zahlreichen Vereinsmitgliedern einen sportlichen Vormittag mit Spiel und Spaß rund um den Handballsport zu verbringen. Wir freuen uns auf alle Handballbegeisterten und heißen auch all diejenigen herzlich willkommen, die den Sport neu kennen lernen wollen. Kreisliga Freitag, Uhr Landsberg 3 Motor Hohenthurm Freitag, Uhr Landsberg 3 FSV Nauendorf 2 1. Kreisklasse Freitag, Uhr Landsberg Schochwitz 2 Freitag, Uhr Landsberg 5 SG Krosigk 2 3. Kreisklasse Freitag, Uhr Landsberg 6 SG Krosigk 3 Freitag, Uhr Landsberg 6 TSV Niemberg 4. Kreisklasse Freitag, Uhr Landsberg 8 FSV Nauendorf 5 Freitag, Uhr Landsberg 7 BW Brachstedt Uhr Landsberg 8 SG Eisdorf 6 Aktuelle Ergebnisse und Tabellen gibt s auf unserer Internetseite Bernhard Ertl SSV Landsberg Abt. Tischtennis So turbulent ging es im vergangenen Jahr beim Turnier der Handballminis zu. Hier die Landsberger Minis (in gelb/schwarz) im Spiel gegen den Langenbogener SV. An diesem Samstag können zwischen ca. 09:00 13:00 Uhr verschiedene Aktivitäten erlebt werden, darunter z. B. Wurfwettbewerbe auf das Handballtor, ein Handballquiz, eine Malstation, Büchsenwerfen und andere kleine sportliche Übungen und Wettbewerbe. Natürlich gibt es kleine Preise für erfolgreiche Schützen und Handballexperten zu gewinnen. Nach sportlicher Verausgabung können Hunger und Durst ebenfalls gestillt werden. In das Programm des Familientags wurde in diesem Jahr erstmals auch das alljährliche Turnier der Handball-Minis des Spielbezirkes Süd integriert. Das Turnier wird mit fünf Mannschaften gespielt. Im Duell jeder gegen jeden stehen sich neben der Gastgebermannschaft des Landsberger HV die Teams vom SV Union Halle-Neustadt II, dem HV Weißenfels, der SG Spergau und dem Langenbogener SV gegenüber. Beginn der Turnierspiele wird ca. gegen 10:30 Uhr sein. Sowohl dort, als auch bei den Aktivitäten des Familientages, würde sich der Landsberger HV über zahlreiche Besucher freuen. Also Termin im Kalender notieren und einfach vorbei kommen! Über die konkreten Beginnzeiten bitten wir Sie, sich über die örtlichen Aushänge bzw. die Internetpräsenz des LHV unter facebook.com/landsbergerhv zu informieren. Der SSV 90 Landsberg Abteilung Tischtennis informiert Heimspiele unserer Mannschaften in den nächsten Wochen Landesliga Samstag, Uhr Landsberg 1 HTTV Halle Uhr Landsberg 1 TTV Taucha Bezirksliga Samstag, Uhr Landsberg 2 Post TSV Halle 2 Der SSV 90 Landsberg Abteilung Fußball informiert Spielansetzungen 1. Herren Landesklasse Staffel :00 Uhr SV Großgrimma (H) :00 Uhr Buna Halle-Neustadt (H) :00 Uhr ESG Halle (A) :00 Uhr Naumburger SV 05 (H) :00 Uhr VfB Nessa (H) 2. Herren Kreisliga Staffel :30 Uhr SV Höhnstedt (H) :00 Uhr SV Sietzsch (A) :00 Uhr TSV Niemberg (A) :00 Uhr SG Eisdorf II (A) Alte Herren :30 Uhr Turbine Halle (H) :00 Uhr FSV Nauendorf (H) :00 Uhr FSV Raßnitz (A) :00 Uhr SV Eintracht Gröbers (H) :30 Uhr Bitterfeld-Wolfen (H) A-Junioren Landesliga Staffel :00 Uhr SV Rotation Halle (H) :00 Uhr SV Blau-Rot Coswig (A) :00 Uhr TSG GW Löbejün (A) D-Junioren 1.Kreisklasse Staffel :00 Uhr SV BW Wallwitz (H) :00 Uhr SG Elster-Luppe-Aue (A) :00 Uhr Germania Salzmünde (H) E-Junioren 1.Kreisklasse Staffel :00 Uhr Merseburg-Meuschau (H) :00 Uhr FSV Bennstedt (A) :00 Uhr JSG Zöschen (H)

24 Nichtamtlicher Teil Nr. 3/2016 Rückblick Herrenmannschaften Keine Tore im Nachholspiel Die erste Mannschaft beginnt den Jahresauftakt mit einer Nullnummer bei Rotation Halle. Die größte Siegchance ließ Florian Tessmann liegen, der einen Strafstoß vergab. Nichtdestotrotz bedeutet dieser Punktgewinn die nachträgliche Herbstmeisterschaft. Erste mit Ladehemmungen, Zweite bricht in Halbzeit 2 ein Ein enttäuschendes Wochenende liegt hinter den Landsberger Herrenmannschaften. Ein Punkt aus zwei Heimpartien lautet die magere Ausbeute. Dabei begann die Begegnung der zweiten Mannschaft recht gut. Nach 19 Minuten führte man durch ein Eigentor der Wallwitzer Gäste sogar. Das blieb auch bis zum Pausentee und darüber hinaus bis zur 61. Minute so. Da gelang den Gästen der Ausgleich und der Auftakt zum Debakel für den SSV begann. Binnen zwanzig Minuten legten die Gäste noch vier Treffer nach, so dass am Ende eine bittere 5 : 1 Heimpleite für die Landsberger Reserve zu Buche stand. Die erste Mannschaft scheint das Tore schießen verlernt zu haben. Seit mittlerweile vier Spielen durfte kein eigener Treffer bejubelt werden. Auch im Nachholspiel gegen die SG Reußen wollte den Landsberger Angreifern kein Treffer gelingen. Einzig positiv bleibt da die Abwehrleistung hervorzuheben. Die Hintermannschaft kassierte immerhin in den letzten drei Partien keinen Gegentreffer. Hoffen wir, dass das 0:0 nicht zum Standardergebnis und die Ladehemmung bald überwunden wird. Weitere Informationen zu den Mannschaften und aktuelle Spielverlegungen finden Sie unter und Die Ortsbürgermeistersprechstunde Der Ortsbürgermeister Herr Georg Scheuerle ist für Sie unter der Rufnummer bzw. der -Adresse scheuerlequeis@t-online.de zu erreichen.gerne kann ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden.für alle weiteren Anfragen steht Ihnen unser Büro in Landsberg unter Telefon zur Verfügung. Die Kita Queis lädt alle recht herzlich zum 20. Geburtstag ein Einladung zum Osterbasar Am Sonntag, dem , ab Uhr im Gemeindehaus, Kirchplatz Es erwarten Sie: * Verkauf von kreativer Osterdekoration * Kinderbastelecke * selbst gebackener Kuchen und frischer Kaffee Es freut sich auf Sie die Landsberger Bastelgruppe! Herzlichen Glückwunsch OT Klepzig am Herrn Werner Prautsch zum 82. Geburtstag am Herrn Gerhard Engelmann zum 78. Geburtstag am Frau Waltraud Deutsch zum 86. Geburtstag am Frau Ruth Kilchenmann zum 73. Geburtstag am Frau Erika Metzner zum 75. Geburtstag OT Kockwitz am Herrn Harry Klingner zum 80. Geburtstag am Frau Margarete Barth zum 82. Geburtstag OT Queis am Frau Gisela Fehrmann zum 70. Geburtstag am Frau Rosemarie Ortmann zum 77. Geburtstag am Frau Ilse Schröter zum 86. Geburtstag am Frau Annerose Erler zum 80. Geburtstag am Frau Irma Hajok zum 86. Geburtstag Einladung zur Jahreshauptversammlung der SG Queis e. V. An alle Mitglieder der SG Queis! Zur der am Freitag, dem , um Uhr, in der Gaststätte Zur Eiche in Queis stattfindenden Jahreshauptversammlung lade ich Sie hiermit ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagungsordnungspunkte 1. Begrüßung und Feststellung der Wahlberechtigten/satzungsgemäßen Einberufung der Hauptversammlung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassenwartes

25 Nr. 3/ Nichtamtlicher Teil 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Aussprache zu Punkten 3 bis 5 6. Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes 7. Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer 8. Änderung der Satzung der Sportgemeinschaft Queis e. V. 9. Festsetzung der Monatsbeiträge für das Jahr Sonstiges Anträge zur Tagesordnung sind bis zu 8 Tagen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Jens Klaus Vorstand Herzlichen Glückwunsch OT Reußen am Herrn Lothar Wilhelm zum 72. Geburtstag am Frau Gerda Pohl zum 80. Geburtstag am Herrn Paul Auge zum 82. Geburtstag am Herrn Alexander Abend zum 82. Geburtstag OT Zwebendorf am Frau Ingrid Gonschorek zum 75. Geburtstag am Frau Erna Hinze zum 90. Geburtstag am Frau Hannelore Dressler zum 73. Geburtstag am Herrn Günter Roßmann zum 75. Geburtstag am Herrn Hans-Jürgen Töpsch zum 70. Geburtstag am Herrn Bernd Koch zum 72. Geburtstag am Frau Barbara Lutz zum 72. Geburtstag am Herrn Helmut Lutz zum 71. Geburtstag am Herrn Gerhard Borstel zum 76. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Rupp erreichen Sie jeden ersten Mittwoch in der Zeit von bis Uhr im Bürgerbüro: Reideburger Str. 5, Landsberg OT Zwebendorf. Die Termine/Übergabe der Schlüssel für den Gemeindesaal erfolgt nach telefonischer Absprache mit Herrn Rupp. Die Rufnummer befindet sich am Bürgerbüro. Der Geflügelzuchtverein Zwebendorf Hohenthurm e. V. wünscht seinen Mitgliedern und allen Freunden der Geflügelzucht schöne Osterfeiertage und einen fleißigen Osterhasen. Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Queis Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Queis am Dienstag, dem , um Uhr in die Gaststätte Zur Eiche Landsberg OT Queis werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Queis gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 4. Feststellung der Tagesordnung 5. Bericht zur Kassenlage 6. Verwendung der Jagdpacht 7. Bericht aus dem Revier 8. Sonstiges gez. Georg Scheuerle Vorstand der Jagdgenossenschaft Alle wissen jetzt im Lenz kriegen Hühner Konkurrenz. Hasen müh n sich weit und breit, jetzt ist wieder Osterzeit. Allgemeine Mitteilung der Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorf Einladung zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorf am Mittwoch, dem 23. März 2016 um Uhr in der Gaststätte Zwebendorf. Alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Reußen/ Zwebendorf sind dazu recht herzlich eingeladen. Tagesordnung Eröffnung/Begrüßung Änderung der Satzung Rechenschaftsberichte Entlastung des alten Vorstandes Wahl der Kassenprüfer Abstimmung Verteilung/Verwendung des Reinertrages Sonstiges Pachtangelegenheiten Ihr Vorstand

26 Nichtamtlicher Teil Nr. 3/2016 Einladung zum Preisskat der SG Reußen e. V. 56. Turnier Die SG-Reußen veranstaltet am Sonntag, dem ab Uhr ihr traditionelles Preisskatturnier. Gespielt werden zweimal 48 Spiele. Veranstaltungsort ist die Sportgaststätte Reußen (Nichtraucherveranstaltung). Allen viel Erfolg. SG Reußen e. V. Einladung zum Osterfeuer Der Heimatverein und die FFW Zwebendorf laden ein zum Osterfeuer am Samstag, dem Beginn: Ort: 18:00 Uhr Zwebendorf Sportplatz Reideburger Straße Der Osterhase wird uns überraschen! Für die Kinder evtl. Taschenlampen oder Ähnliches mitbringen. Aber auch Knüppelkuchen kann wieder gebacken werden. Bitte Stöcke dafür mitbringen. Für das leibliche Wohl sorgen der Heimatverein und Dickels Getränkeeck. Der Baumschnitt wird am Donnerstag, dem abgeholt. Lagern Sie diesen bitte gebündelt vor den Grundstücken. Herzlichen Glückwunsch OT Bageritz am Frau Inge Koid zum 79. Geburtstag am Herrn Lothar Streubchen zum 72. Geburtstag am Herrn Helmut Hanke zum 74. Geburtstag OT Lohnsdorf am Frau Gisela Gebel zum 79. Geburtstag am Frau Freia Kirchner zum 76. Geburtstag am Herrn Franz Heise zum 75. Geburtstag OT Sietzsch am Herrn Manfred Schmidt zum 76. Geburtstag am Frau Bärbel Loerke zum 73. Geburtstag am Herrn Bernd Wittig zum 70. Geburtstag am Frau Karin Buhle zum 70. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Ortsbürgermeisterin Frau Liebl erreichen Sie jeden Dienstag von bis Uhr in ihrem Büro: Sietzscher Ring 19, Landsberg OT Sietzsch. Spieltermine SV Sietzsch März/April 2016 I Herren :00 Uhr TSV Niemberg SV Sietzsch :00 Uhr SSV Landsberg II SV Sietzsch :00 Uhr SV Sietzsch SG Eisdorf II :00 Uhr TSG G-W Löbejün SV Sietzsch :00 Uhr SV Sietzsch SG Döllnitz :00 Uhr SV Eintracht Teutschenthal SV Sietzsch II Herren :00 Uhr SV Sietzsch II SG Dölbau II :00 Uhr TSV Niemberg II SV Sietzsch II :00 Uhr VSG Oppin II SV Sietzsch II :00 Uhr SV Sietzsch II LSG Kütten :00 Uhr TSG G-W Löbejün II SV Sietzsch II :00 Uhr SV Sietzsch II SG Gutenberg II Der SV Sietzsch e. V. informiert Sektion Fußball Alte Herren Mannschaft Wenn die Sonne wieder höher steht, beginnt am 22. April 2016 die 17. Saison der Seniorenmannschaft des SV Sietzsch e. V. Der Kader unserer Mannschaft besteht aus 16 Spielern. Ehemalige Aktive des SV Sietzsch e. V., Freizeitspieler aus allen Ecken von Landsberg, Brehna, Leipzig und Morl. Vier Mannschaftskameraden, die schon zu den Gründungsmitgliedern der Alten Herren Fußballmannschaft gehörten, sind über 17 Spieljahre hinweg aktiv. Einer davon als Trainer. In dieser Saison werden 22 Spiele ausgetragen. Unsere Spielpartner sind Alte Herren Mannschaften aus den Landsberger Ortsteilen und den umliegenden Kreisen - von Mühlbeck bis Raßnitz und von Lissa bis Sennewitz. Da wir keiner Liga angehören, gibt es keinen anzustrebenden Tabellenplatz, sondern es zählt der sportliche Erfolg in jedem Spiel. Vor allem aber, die Freude an Bewegung und Spaß am gemeinsamen Fußballerlebnis. Geburtstage März 2016 Wir gratulieren Sektion Tanzhaus Sylvia Müller Juliane Theer Rosi Gäbel Katrin Schröck Sektion Fußball Stephan Wagner Günter Jericke Maximilian Tesch Stefan Knierim Herzlichen Glückwunsch! Richtigstellung zur vergangenen Ausgabe des Landsberger Echos Natürlich kamen die Vorträger der witzigen Weihnachtsgedichte, anlässlich unserer Weihnachtsfeier 2015, aus der 2. Mannschaft des SV Sietzsch e. V. Sektion Fußball. So hoffen wir, dass sich die 1. Herrenmannschaft nun in diesem Jahr etwas einfallen lässt und uns zur Weihnachtsfeier am mit ihrem Beitrag erfreuen wird. Mit sportlichen Grüßen Der Vorstand

27 Nr. 3/ Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch OT Petersdorf am Herrn Jürgen Korger zum 72. Geburtstag OT Spickendorf am Frau Doris Weidner zum 77. Geburtstag am Herrn Rainer Kretzschmar zum 71. Geburtstag am Herrn Jürgen Trekel zum 78. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch OT Dammendorf am Herrn Max Spelzig zum 74. Geburtstag am Frau Waltraud Tonak zum 88. Geburtstag am Frau Lucie Frommer zum 79. Geburtstag am Frau Agnes Hein zum 84. Geburtstag OT Schwerz am Frau Ella Mederacke zum 93. Geburtstag am Frau Marga Richter zum 79. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Sprechstunde der stellvertretenden Ortsbürgermeisterin Frau Bunk findet jeden Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der FFw/Gemeindezentrum (Lange Str. 11) statt. Für alle Anfragen steht Ihnen auch das Büro der Stadt Landsberg unter zur Verfügung. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Ortsbürgermeisterin Frau Bunge erreichen Sie am Dienstag, dem , dem sowie am jeweils von bis Uhr in ihrem Büro. Einladung zum 4. Preisskat in der Keramikscheune Spickendorf Wir erwarten Sie am um Uhr in der Bauernschänke der Keramikscheune Spickendorf. Es werden zwei Serien á 32 Spiele gespielt. Einsatz sind 10,00 Euro. Der gesamte Einsatz und das Abreizgeld, abzgl. Kartengeld, werden als Preisgeld ausgeschüttet. Es wird nach der Altenburger Skatregel gespielt. Für das leibliche Wohl sorgt das Team der Bauernschänke. Etwas zu Essen kann aus einer kleinen Speisekarte ausgewählt werden, welches dann zwischen den Serien serviert wird. Damit wir pünktlich beginnen können, bitten wir Sie, dass Sie möglichst schon um Uhr da sind und sich anmelden. Eine Voranmeldung wäre wünschenswert, damit wir vorab schon die Tischanzahl einrichten können. Anmelden können Sie sich bei: Herrn Helmut Kluge, Tel , mk.ltd@arcor.de oder Keramikscheune Spickendorf, Frau Alexandra Häder, Tel , keramikscheune@t-online.de Wir hoffen auf eine rege Beteiligung und freuen uns, Sie am begrüßen zu dürfen. Ostertanz in Dammendorf Leute, wie die Zeit vergeht, es ist schon wieder Zeit für ein gemütliches Beisammensein am Gründonnerstag mit einem kleinen Osterfeuer im Feuerkorb. Deshalb lädt der Feuerwehrverein alle ganz herzlich ein, mit uns zu feiern. Wann: 24. März 2016, ab Uhr Wo: Areal vor der Freiwilligen Feuerwehr in Dammendorf Der Osterhase hat sein Kommen auch wieder zugesichert und bestimmt bringt er für Groß und Klein auch wieder eine Kleinigkeit mit. Für Speisen und Getränke sorgt wieder das Team des Feuerwehrvereins. Für Spaß muss jeder selber sorgen, was aber sicher bei Musik und Tanz nicht schwerfällt. Wir würden uns freuen, wenn viele Gäste unsere Einladung annehmen und mit uns feiern. Also, macht euch bitte recht zahlreich auf die Socken, wir erwarten euch. Die Vereinsleitung Herzlichen Glückwunsch OT Eismannsdorf am Frau Hildegard Richter zum 85. Geburtstag am Herrn Rainer Voß zum 71. Geburtstag am Herrn Horst Baatz zum 77. Geburtstag am Frau Christa-Maria Voß zum 75. Geburtstag am Frau Renate Jobs zum 78. Geburtstag OT Niemberg am Frau Adelheid Röder zum 78. Geburtstag am Frau Edith Beyer zum 77. Geburtstag am Frau Heidemarie Höhn zum 71. Geburtstag am Frau Gisela Gerber zum 90. Geburtstag

28 Nichtamtlicher Teil Nr. 3/2016 am Herrn Peter Jahn zum 74. Geburtstag am Herrn Holger Gerber zum 72. Geburtstag am Herrn Fritz Strauß zum 71. Geburtstag am Frau Martha Reichert zum 76. Geburtstag am Herrn Peter Flier zum 71. Geburtstag am Herrn Helmut Grützmacher zum 85. Geburtstag am Frau Rosemarie Loß zum 76. Geburtstag am Frau Brigitte Meinhardt zum 79. Geburtstag am Herrn Reinhard Kaiser zum 72. Geburtstag am Herrn Herbert Kleinau zum 72. Geburtstag am Frau Brigitta Schirmer zum 76. Geburtstag am Frau Brigitte Brose zum 79. Geburtstag am Herrn Helmut Hilscher zum 77. Geburtstag am Frau Edith Kirchhof zum 79. Geburtstag am Frau Meta Klingner zum 87. Geburtstag am Herrn Herbert Schröder zum 75. Geburtstag am Frau Helga Mädicke zum 84. Geburtstag am Frau Doris Wolf zum 79. Geburtstag am Herrn Heinz Steinke zum 86. Geburtstag am Frau Hanni Stoye zum 83. Geburtstag am Frau Anneliese Wichert zum 90. Geburtstag am Frau Gertrude Exner zum 72. Geburtstag Informationen des TSV Niemberg E-Jugend des TSV Niemberg Einladung zur Frauentags-Feier Zur Frauentagsfeier sind alle Mädchen und Frauen am: ab: Uhr in der: Alten Brennerei Niemberg recht herzlich eingeladen! Für ein kurzweiliges und unterhaltsames Programm sorgt der Karnevalsclub der Eisenbahner Saxonia e. V. Halle. Für das leibliche Wohlergehen wird selbstverständlich gesorgt. Anmeldungen über die Übungsleiter oder unter erbeten! Einladung zum 2. Seifenkistenrennen Der TSV 1910 Niemberg lädt ein zum 2. Seifenkisterennen! Renntag am Vergesst nicht euch anzumelden!!! Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Kupski erreichen Sie jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von bis Uhr in der Alten Zollstr. 17 in Landsberg OT Niemberg und nach Terminabsprache. Information des Ortsbürgermeisters zur Vorbereitung 1050 Jahre Niemberg Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Niemberg und den Ortschaften der Stadt Landsberg, wie bereits mitgeteilt, feiern wir in der Zeit vom bis unser 1050-jähriges Bestehen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von Vereinen und unserem Ortschronisten Herbert Kleinau, haben ein umfangreiches Festprogramm organisiert. Bitte beachten Sie die Plakate und Aushänge in den Schaukästen, sowie die Informationen im Amtsblatt. Ein besonderer Höhepunkt wird am 01. Mai der historische Festumzug mit dem traditionellen Maibaumsetzen werden. Dieser beginnt um 9.30 Uhr in der Eismannsdorfer Straße und führt dann durch das Wohngebiet, Mühlenberg, Plößnitzer Straße, Neue Siedlung, Hermann-Ferres-Straße und endet am Maibaum bzw. Feuerwehrvorplatz. Zu dem Umzug werden noch Darsteller benötigt, aber auch interessierte Bürger und Handwerker können daran teilnehmen. Sie können sich bei Herbert Kleinau unter der Rufnummer oder per Handy anmelden. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Teilnahme. Nach dem Maibaumsetzen wird es ein großes Volksfest mit allen Teilnehmern, Gästen und Besuchern im Park an der Alten Brennerei geben. Ich lade Sie bereits heute ein und würde mich freuen, Sie im schönen Niemberg begrüßen zu dürfen. Die Niemberger Bürger bitte ich, zu diesem Höhepunkt in der Geschichte unseres Ortes Ihre Häuser und Vorgärten besonders heraus zu putzen und vielleicht auch zu schmücken. Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die sich bereits jetzt bei der Vorbereitung sehr engagiert und viel Freizeit investiert haben. Ein gutes Gelingen wünscht Ihr Ortsbürgermeister Christian Kupski Die ersten Startplätze von nur 50! sind bereits vergeben und es kommen täglich neue Rennfahrer dazu! * Es erwartet euch wieder ein grandioses Event mit vielen tollen Überraschungen und einem phänomenalen Rahmenprogramm! * Die Grid-Girls sind zum Beispiel wieder mit dabei und das Management der Toten Höschen hat auch grünes Licht für einen Live-Auftritt gegeben. * Anmeldungen bitte NUR über die Internetseite vom TSV auf dem Seifenkistenlogo. oder * Der Anmeldeschluss ist der ! Wir freuen uns auf viele Rennfahrer! Test auf der Niemberger Kegelbahn Selbst Sportler trinken mal ein Glas Bier oder ein Glas Sekt nach einem Wettkampf. Besonders wenn ein Sieg begossen werden soll. Doch ist es gestattet, auch während eines Wettkampfes ein Gläschen zu genehmigen? Diese Frage wird oft gestellt oder diskutiert. Der Grund ist, dass es in letzter Zeit sogar zu Protesten bei einem Kegelwettkampf kam, weil ein Kegler sich an einem Bier erfrischte. Um dem Problem nachzugehen, unterzogen sich Amrei Gericke und Holger Tappert, die beliebten Moderatoren von Radio Brocken, einem nicht ganz ernst zu nehmenden Test. Amrei Gericke und Holger Tappert nach dem Test-Wettkampf auf der Niemberger Kegelbahn

29 Nr. 3/ Nichtamtlicher Teil Beide stellten sich am 22. Februar einem Wettkampf auf der Niemberger Kegelbahn. Allerdings mit unterschiedlichen Geisteszuständen. Während der Tappert sich mit einer großen Flasche Wasser begnügte, trank Amrei ein Gläschen Sekt nach dem anderen. Dabei schoben beide 25 Wurf. Das Ergebnis war verblüffend! Amrei gewann mit 93 zu 77 Holz. Der Spaß war perfekt. Die Auswertung erfolgte dann am Morgen des 23. Februar über den Sender. Ob das Ergebnis Auswirkung auf die Regeln bei sportlichen Wettkämpfen hat, ist ungewiss. Herbert Kleinau HeimSpiele des TSV 1910 Niemberg Datum TSV Gäste Anstoß Herren TSV 1910 SV Sietzsch Anstoß Uhr Herren TSV 1910 SSV 90 Landsberg II Anstoß Uhr Herren TSV 1910 SV Sietzsch II Anstoß Uhr Herren TSV 1910 VSG Oppin II Anstoß Uhr C-Jugend TSV 1910 Sportring Mücheln e. V. 2 Anstoß Uhr C-Jugend TSV 1910 JSG Sennewitz/Neutz Anstoß Uhr E-Jugend TSV 1910 VfB IMO Merseburg Anstoß Uhr E-Jugend TSV 1910 SG Reußen e. V. Anstoß Uhr F-Jugend TSV 1910 SpGm. Zöschen/Wallendorf Anstoß 9.00 Uhr 3. Kreisklasse Tischtennis TSV Niemberg RSB Kötschlitz Beginn Uhr TSV Niemberg Aufbau Schwerz V Beginn Uhr Zu allen Spielen sind Zuschauer auf dem Sportplatz oder in der Turnhalle recht herzlich willkommen! Weitere Informationen unter Sportliche Grüße Der TSV 1910 Niemberg

30 Nichtamtlicher Teil Nr. 3/2016 Einladung zum Osterfeuer Auf geht`s zum Osterfeuer in Eismannsdorf Ostersonntag, den ab Uhr auf dem Sportplatz Für das leibliche Wohl ist natürlich wie immer gesorgt. Mit musikalischer Umrahmung und Ostereier suchen für die Kinder. Auf Ihren Besuch freut sich der Freizeitverein Eismannsdorf am Herrn Manfred Mantei zum 76. Geburtstag am Frau Eva-Maria Neumann zum 75. Geburtstag am Herrn Karl-Heinz Wießner zum 72. Geburtstag am Frau Luise Münzel zum 77. Geburtstag am Frau Erika Kautzsch zum 75. Geburtstag am Herrn Wolfgang Neubert zum 72. Geburtstag am Herrn Martin Pflock zum 79. Geburtstag am Frau Irmgard Becker-Jürgen zum 70. Geburtstag am Frau Brigitte Gusinde zum 78. Geburtstag am Herrn Friedrich Meinhardt zum 76. Geburtstag am Frau Waltraud Szymanski zum 71. Geburtstag am Frau Erika Wartala zum 80. Geburtstag am Frau Ursula Gutezeit zum 87. Geburtstag am Herrn Bernd Frischmuth zum 73. Geburtstag am Herrn Günther Apitzsch zum 81. Geburtstag am Herrn Jürgen Herffurth zum 72. Geburtstag am Frau Hildegard Hertel zum 81. Geburtstag am Frau Adolfine Griebel zum 78. Geburtstag am Frau Gerda Siol zum 74. Geburtstag am Herrn Hubert Zwarg zum 79. Geburtstag am Frau Ursula Günther zum 76. Geburtstag am Frau Waldtraud Zwarg zum 72. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch OT Maschwitz am Herrn Christian Mell zum 81. Geburtstag am Frau Erika Büttner zum 82. Geburtstag OT Oppin am Frau Hannelore Heier zum 76. Geburtstag am Frau Renate Köhler zum 83. Geburtstag am Herrn Werner Colditz zum 79. Geburtstag am Frau Uta Hener zum 70. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Frischmuth erreichen Sie in der Regel eine halbe Stunde vor Beginn der jeweiligen Ortschaftsratsitzung sowie nach Vereinbarung in seinem Büro in der Brunnengasse 3 in Landsberg OT Oppin.

31 Nr. 3/ Nichtamtlicher Teil Der Heimatgeschichtsverein Oppin berichtet Frühjahrsputz auf dem Friedhof in Maschwitz Wir rufen zum Frühjahrsputz auf und freuen uns über jede helfende Hand. Viele Hände schnelles Ende Treffen am 9. April 2016 um 9.00 Uhr auf dem Friedhof in Maschwitz. mitzubringen wären: Schubkarren, Schaufeln, Spaten, Gabeln, Harken, Gartenscheren, Astscheren, Heckenscheren, Arbeitshandschuhe etc... Wer uns nicht tatkräftig unterstützen kann, aber gern möchte, würde uns auch mit einer Sach- oder Geldspende helfen. Auch Kaffee und Kuchen für unsere fleißigen Helfer wären sehr hilfreich. Bei weiteren Fragen und Anregungen bitte melden bei Michaela Müller, Tel.: Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossen Die Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Oppin findet am um Uhr in der Gaststätte Gasthof Oppin in Landsberg-Oppin, Dessauer Straße 3, statt. Winterzeit Schlachtezeit (Meine Erinnerungen an die Hausschlachtung, von Chr. Seel) Während der Fleischer mit dem Kneten beschäftigt war, hatten die Männer schon den Stopfapparat auf den Tisch gehoben. Aus einigen Kilogramm Gehacktes formte der Fleischer eine lange Wurst und knallte sie mit Wucht in den Apparat. Dadurch entwich die Luft aus der Stopfröhre. War die Trommel voll, kam der Deckel darauf und die Kurbel musste gedreht werden, aber recht langsam, damit keine Hohlräume entstanden. Die Bindung des Gehacktes und das richtige Stopfen waren neben der Trocknung ausschlaggebend für das Gelingen. Die Würste wurden gebunden, gestockert und auf Stangen gehängt. Anschließend verschwanden sie in der Speisekammer zum Trocknen, bevor sie in die Räucherkammer kamen. Mutter rief zum Mittagsbrot, sie hatte Kartoffelsalat gemacht. Beim Schlachten schmeckte er, mit Fleischbrühe angemacht, besonders gut. Dazu gab es Wellfleisch, Kopffleisch, Leber und Niere. Während die Männer aßen, gab es in der Waschküche viel aufzuwasschen. Zwischendurch wurde immer nach dem Kessel geschaut. Die Brühe musste gleichmäßig kochen. Ab und zu stocherte der Fleischer die Würste. Es kam vor, dass einige Würste platzten, was Vater nicht so gerne sah, dafür schmeckte die Wurstsuppe besser. Damit war das Schlachten eigentlich vorbei. Nur die Würste nahm der Fleischer nach einer bestimmten Zeit selbst aus dem Kessel. Der restliche Schnaps wurde getrunken, noch ein paar alte Geschichten erzählt. Zuletzt musste der Kessel leergeschöpft und die Wurstsuppe verteilt werden. Das war meine Aufgabe. Alle Verwandten, Bekannte und Nachbarn bekamen ein Eimerchen davon. Sie gaben es zurück, wenn sie schlachteten. Mutter wickelte Schlenkerchen, Gehacktes oder für manche ein paar Scheiben Wellfleisch ein. Solange ich alles austeilte und austrug, hatte sie mit den Würsten zu tun. Die lagen auf Kuchenbrettern zum Auskühlen. Sie steckte die großen Würste in selbstgeknotete Netze. Nachdem sie 2-3 Tage getrocknet waren, kamen sie in die Räucherkammer. Man hatte schon einige Tage Arbeit, bevor alles verarbeitet war. Speck und Knochen wurden eingesalzen um sie haltbar zu machen. Das Fett wurde ausgelassen, die Grieben gab es über den Winter zu Pellkartoffeln. War der Speck getrocknet, kam er auch in den Rauch. Gut geräuchert hielt er über Monate. Mit der Anschaffung von einer Gefriertruhe wurde alles einfacher. (Ende) Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Verlesung des Protokolls zur letzten Versammlung 4. Kassenbericht 5. Wahl von zwei Kassenprüfern 6. Entlastung des Vorstandes 7. Verwendung des Jagdpachtreinertrages 8. Verschiedenes Alle Grundeigentümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Flächen sind herzlich eingeladen. Jagdvorstand i. V. Schültken Abbrühen der Borsten (Archiv HGV) Besuchen Sie uns im Internet Vorankündigung Der Heimatgeschichtsverein Oppin und der Kirchenförderverein St. Elisabeth und St. Georg Oppin möchten hiermit am Sonntag, dem 29. Mai 2016 ganz herzlich zu einem Frühjahrskonzert mit heiteren und anderen Melodien in den Gasthof Oppin einladen. Beginn ist um 15:00 Uhr.

32 Nichtamtlicher Teil Nr. 3/2016 Herzlichen Glückwunsch OT Braschwitz am Frau Christine Quett zum 71. Geburtstag am Frau Edda Schölzel zum 73. Geburtstag am Herrn Rainer Geipel zum 72. Geburtstag am Frau Roswitha Staat zum 70. Geburtstag am Herrn Heinz Heller zum 78. Geburtstag am Herrn Josef Wodarz zum 82. Geburtstag am Herrn Helmut Sattler zum 74. Geburtstag am Frau Heidi Tippelt zum 71. Geburtstag OT Plößnitz am Frau Siegrun Stübner zum 75. Geburtstag am Frau Sonja Eckert zum 83. Geburtstag am Herrn Lothar Kauter zum 73. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Rothe erreichen Sie jeweils am Sitzungstag direkt vor Beginn der Ortschaftsratsitzung von 18:30 bis 19:00 Uhr in der Brunnenstraße 23 in Landsberg OT Braschwitz. Bitte Veröffentlichung der Ortschaftsratstermine beachten. Danke schön Zum diesjährigen Seniorenfasching hatten wir, wie jedes Jahr, in die Gaststätte Moorkecker geladen. Der Einladung sind unsere Seniorinnen und Senioren zahlreich gefolgt. Von allen Seiten wurde uns bestätigt, dass es wieder eine gelungene Veranstaltung war. Das Duo Magnano s sorgte musikalisch für gute Stimmung. Viele der Gäste kamen in farbenfrohen und einfallsreichen Kostümen. Ein großer Dank gilt wie immer auch dem Team der Gaststätte Moorkecker und den freiwilligen Helfern! Danke sagen möchten wir auch für die Geld- und Sachspenden, für den leckeren selbst gebackenen Kuchen und die Kräppelchen! Ihr Ortschaftsrat Einladung zum Osterfeuer Die Ortsfeuerwehr Braschwitz lädt ein zum Osterfeuer am Plößnitzer Teich am 24. März 2016 um Uhr Für das leibliche Wohl und Musik sorgt wie immer die Ortsfeuerwehr Braschwitz bei Essen und Getränken. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Herzlichen Glückwunsch OT Peißen am Herrn Kurt Stelzer zum 73. Geburtstag am Herrn Werner Ebert zum 85. Geburtstag am Frau Erika Müller zum 74. Geburtstag am Herrn Manfred Grothe zum 73. Geburtstag am Herrn Gerhard Gültzow zum 78. Geburtstag am Frau Irene Dülsner zum 84. Geburtstag am Frau Anna Lehmer zum 88. Geburtstag am Frau Renate Zückmantel zum 81. Geburtstag am Frau Margareta Deparade zum 84. Geburtstag am Frau Renate Behrendt zum 74. Geburtstag am Herrn Otto Kotsch zum 75. Geburtstag am Frau Else Schneider zum 91. Geburtstag am Frau Ursel Vetterling zum 72. Geburtstag OT Stichelsdorf am Frau Erika Meißner zum 80. Geburtstag OT Zöberitz am Herrn Waldemar Poetsch zum 77. Geburtstag am Frau Ingrid Zwanzig zum 83. Geburtstag am Frau Brigitta Urban zum 72. Geburtstag am Frau Elisabeth Hentschel zum 91. Geburtstag am Frau Charlotte Goetze zum 94. Geburtstag am Herrn Joachim Staacke zum 79. Geburtstag am Frau Brigitte Heller zum 79. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Stolzenberg erreichen Sie jeden ersten Dienstag im Monat von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindezentrum am Gewerbehof 1 in Landsberg OT Peißen. Peißen helau Es war ein großer Spaß. Wir feierten in unserer Einrichtung wieder am Rosenmontag eine große Faschingsparty. Früh wirbelten Indianer, Prinzessinnen und anders verkleidete Kinder durch den Kindergarten. Begonnen wurde der Tag mit einem leckeren Frühstücksbuffet. Es gab Würstchen, Schnitten mit Wurst oder Nougat, viel Obst und Gemüse sowie frische Milch und Kakao.

33 Nr. 3/ Nichtamtlicher Teil Danach ging es mit lustigen und spannenden Spielen los. Mit Begeisterung tanzten die Kinder zu Spaß- und Faschingsliedern, beteiligten sich aktiv an allen Spielen, wie z. B. Versteinerungsund Zeitungstanz war für alle ein Riesengaudi. Besonders viel Freude bereitete allen die große Rutsche. Sie war wieder der Anziehungspunkt an diesem Tag. Zum Abschluss stärkten wir uns zur Mittagszeit mit einem leckeren Grillwürstchen. Auf diesem Wege geht ein großer Dank an die Eltern für ihre Unterstützung. Ein besonderer Dank geht an Frau Wolf für das Besorgen der Brötchen sowie dem Grillmeister Hannes. Auch wenn der Tag wieder viel zu schnell vorbei war, freuen wir uns auf das nächste Faschingsfest. I. Grothe Einladung zur Osterlesung Am 19. März findet in der Bibliothek Peißen (Gemeindezentrum Peißen) ab Uhr bis ca Uhr eine Osterlesung für Kinder statt. Dazu laden wir Sie und Ihre Kinder herzlich ein. Die Gemeindebibliothek Peißen öffnet jeden 1. Samstag im Monat von bis Uhr und jeden 3. Freitag im Monat von bis Uhr. Die Gemeindebibliothek benötigt Ihre Unterstützung! Um unsere Bibliothek zu verschönern, benötigen wir finanzielle Mittel. Wir haben vor, einen Fördermittelantrag an den Saalekreis zu stellen. Dafür benötigen wir Eigenmittel. Wir hoffen, dass wir diese durch Ihre Spenden vorweisen können. Weitere Infos: Web: ex-libris-landsberg@freenet.de Mobil: Herzlichen Glückwunsch am Herrn Axel Reschke zum 72. Geburtstag am Frau Helene Urbaniak zum 85. Geburtstag am Frau Brigitta Drews zum 77. Geburtstag am Frau Renate Girke zum 79. Geburtstag am Frau Doris Kremser zum 77. Geburtstag am Frau Renate Pieruschek zum 77. Geburtstag am Frau Anni Hempel zum 85. Geburtstag am Frau Bärbel Erckens zum 72. Geburtstag am Frau Doris Quedenfeld zum 75. Geburtstag am Herrn Erich Buchholz zum 73. Geburtstag am Herrn Wolfgang Hoenow zum 77. Geburtstag am Herrn Franz Tischer zum 81. Geburtstag am Frau Erika Tauchmann zum 81. Geburtstag am Frau Gertraud Voigt zum 88. Geburtstag am Herrn Horst Göricke zum 72. Geburtstag am Frau Maria Wolff zum 86. Geburtstag am Frau Waltraud Hiller zum 83. Geburtstag am Frau Wilhelmine Friedrich zum 93. Geburtstag am Herrn Johannes Kiel zum 84. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Wolff erreichen Sie i. d. R. an Sitzungstagen jeweils direkt vor der Ortschaftsratsitzung im Büro Mölbitzer Weg 12a in Landsberg OT Hohenthurm oder unter Rosenmontag auch in Mitteldeutschland einfach ein toller Tag Wenn Engel reisen dann hört es auch pünktlich zu Beginn des Rosenmontagsumzuges um Uhr auf zu regnen. Und man glaube es kaum, trotz Sturmwarnung kam für zwei Stunden die Sonne raus und begleitete uns auf unserem Weg durch Halle. Am ging es schon im Morgengrauen los: Die Hänger wurden mit Kamelle beladen, unsere liebe Roswitha spendete wieder Unmengen an schönen Blumen auch diese wurden ordnungsgemäß verstaut die Kostüme wurden angelegt, die Perücken festgesteckt (es gab ja eine Sturmwarnung) und die Gesichter bekamen eine bunte Malerei. Dann ging es los: Mit drei Autos, zwei Anhängern und einem Bus voller lustiger Thurmgeister in Richtung Riveufer nach Halle. Als wir unseren Startplatz 33 erreichten, war die Stimmung bereits am überkochen. Es wurde auf der Straße getanzt, mit anderen Vereinen ein Schwatz gemacht und zur Musik, welche aus allen Ecken dröhnte, laut mitgesungen. Kurz nach elf setzten sich die ersten Wagen in Bewegung und bei einem leichten Lüftchen und Sonnenschein ging es auch für uns quer durch die Stadt bis hin zum Marktplatz. Auch wenn wir nur ein verhältnismäßig kleiner Verein sind, fallen wir durch unsere originelle Kamelle, unsere Stimmung, unsere immer lachenden Gesichter und unsere tollen Kostüme immer auf und können mit den Großen mithalten. So verteilten unser Dreigestirn, drei dicke Elfen, viele Froschkönige und weitere ganz viele verschiedene Märchenfiguren neben den vielen, schönen Blumen auch kleine, nützliche Dinge für Kinder und Erwachsene, sodass wir aufpassen müssten, dass uns die tollen Sachen nicht aus der Hand gerissen wurden.

34 Nichtamtlicher Teil Nr. 3/2016 Nach etwa 3 ½ Stunden kamen wir mit leeren Taschen, doch voller neuer Eindrücke, guter Laune und einem hohen Adrenalinspiegel in unserem Vereinsräumen wieder an. Der gute Geist Simone versorgte uns mit Kaffee und Pfannkuchen, wir schmücken uns und unsere Autos wieder ab und ließen diesen ereignisreichen Tag in aller Ruhe und einem Glas Sekt ausklingen. Auf ein Neues 2017! Drei auf einen Streich... zum Ersten Am pünktlich um Uhr ging es los mit unserem Rentnerfasching. Wie immer stand uns der Gasthof Zwebendorf mit Haus, Hof und Team zur Verfügung. Die Omis und Opis kamen bereits ab Uhr zum gemeinschaftlichen Kaffeeklatsch. Der Kaffee war heiß, der Kuchen (welchen unsere Frauen lecker zubereitet hatten) schmeckte und die Stimmung war ausgelassen Uhr hieß es dann Hereinspaziert in unser Märchenland und unser Claus Kleber des Märchenwaldes, Lothar, berichtete unserem Publikum von dem Dreigestirn, welches nun mal eine Veränderung brauchte. So kam es, wie es kommen musste und der Märchenwald bebte als Conny, die kleine dicke Elfe, aufs Parkett sprang. Ihr folgte die gute Fee Doreen und ihr Gegenstück die böse Fee Silvia. Zu dritt führten sie mit Witz, Charme und Zauberei durch ein buntes Programm voller Märchen und Fantasie. Besonders sehenswert sind zum Rentnerfasching immer unsere drei Kindertanzgruppen, welche mit ihrem Dornröschen-, Cinderella- und Sterntaler-Tanz den Omis ein Lächeln ins Gesicht zauberten. Und so ließen sich diese auch nach dem Programm nicht lumpen und füllten unseren Hut mit viel Kleingeld.... zum Zweiten Auf ging es am in unsere erste Abendveranstaltung Das Dreigestirn begrüßte unter anderem Schneewittchen mit ihren Sklaven und unsere Weinkönigin Irmgard, welche immer ein Schlückchen des vollmundigen Tropfens dabei hatte. Es folgte eine bunte Märchenmodenschau, welche Hexe Simone mit kleinen Rätseln gespickt hatte und für die richtigen Antworten Preise verteilte. Die böse Fee Silvia waltete ihres Amtes und verhexte unsere Conny erst in ein rosa Schweinchen und anschließend wurde sie auch noch von ihr geklont. Dann legte sie mit den Klonen Kay und Walter erst den Lilly Fee-Dance aufs Parkett und gleich im Anschluss mit den jugendlichen Elfen samt Peter Pan eine flotte Sohle hin. So unterhielten wir unser Publikum ganze zwei Stunden mit den verschiedensten Beiträgen aus allen Ecken des Märchenlandes, selbst die liebliche Suleika gab sich die Ehre. Eines sei noch besonders zu erwähnen: Nach einem Hechtsprung des Prinzen Siggi-Lulipold in das Bett seiner Holden Dornröschen-Walter gab es zur Freude des Publikums einen riesen Knall und das Bett gab nach und Dornröschen samt Prinz lagen eine Etage tiefer. Die Kostümprämierung erfolgte wie immer Mitternacht und wir hatten Mühe uns zu einigen, da so viele schöne Kostüme gezeigt wurden. Im Endeffekt siegte eindeutig Frau Klemm, mit ihrem selbst genähten und einmaligen Kostüm der Knopf-Frau. Platz zwei belegte Silvana Koch mit ihrem niedlichen und originellen Schmetterlingskleid und zwei dritte Plätze gingen an die Hohenthurmer Kegler mit tollen goldenen Umhängen und auffallenden spitzen Hüten sowie an den Schneewittchen-Tisch mit ihren hochwertigen und vielfältigen, altertümlichen Roben.... zum Dritten Und kurz vorm Finale sorgten unsere Männer mit ihrer liebreizenden Schönheit Anke wieder mal für Furore. Als Froschkönige ließen sie das Publikum nicht mehr auf ihren Stühlen. Last but not least hieß es am Auch hier füllte sich pünktlich zu unserer zweiten Abendveranstaltung der Saal bei Heike & Mario. Wieder erlebten unsere Gäste einen bunten Abend im Märchenland. Frau Holle tat ihr Möglichstes um der Pechmarie die Arbeit näher zu bringen. Rotkäppchen und der Wolf lieferten sich einen heftigen Schlagabtausch. Der kleine Muck zog zur engelsgleichen Stimme von Steffi seine Runde und hatte viele Lacher auf seiner Seite. Unsere böse Fee überzeugte auch mal nicht ganz so böse als fettiger, kalorienüberschüssiger Lebkuchen beim Hänsel & Gretel-Tanz und auch RTL war zu Besuch. Hier sahen wir einen Einblick in ein ganz alltägliches Leben.

35 Nr. 3/ Nichtamtlicher Teil Soooo unsere 3 auf einen Streich sind schwuppdiwupp schon wieder vorbei Danke allen Mitgliedern für die tolle gemeinsame närrische Zeit. Besonders seien auch mal die erwähnt, die hinter der Bühne agieren: Sei es unser Aussehen zu verschönern, liebe Steffi Suchandtke, sei es Kostüme zu nähen oder zu ändern, liebe Yvonne Förderreuther oder unsere Bühne mit den passenden Requisiten zu versehen. Danke liebe Geli und lieber Walter und auch die Koordination des Kartenverkaufes, liebe Angelika Mandry. All dies gehört nämlich auch mal erwähnt, denn ohne euch wären wir ziemlich aufgeschmissen! Nun auf zu einer tollen Walpurgisnacht am in unseren heiligen Hallen! Eure lustigen Thurmgeister Pfarrbereich Landsberg Kirchliche Nachrichten für Klepzig, Landsberg, Schwerz und Sietzsch Gottesdienste Sonntag, :00 Uhr Sietzsch 14:00 Uhr Landsberg Sonntag, :00 Uhr Niemberg/Begrüßung J. Thon Gründonnerstag, :00 Uhr Landsberg/Passahmahl Karfreitag, :00 Uhr Schwerz 10:30 Uhr Landsberg u. Sietzsch 14:00 Uhr Klepzig Karsamstag, :00 Uhr Gütz/Osternacht Ostersonntag, :00 Uhr Sietzsch 14:00 Uhr Schwerz Ostermontag, :00 Uhr Klepzig 10:30 Uhr Landsberg Sonntag, :00 Uhr Landsberg Sonntag, :30 Uhr Landsberg Seniorenheimgottesdienst in der Cafeteria Landsberg Montag, sowie um 16:00 Uhr Klepzig Gemeindekreis Dienstag, um 14:30 Uhr Landsberg Gesprächskreis am Abend: Mittwoch, sowie um 19:30 Uhr Bibelgesprächskreis: Dienstag, um 19:30 Uhr Frauenhilfe: Dienstag, um 14:00 Uhr Ökumenischer Gesprächskreis: Donnerstag, :30 Uhr Christenlehre: Mittwochs um 15:00 Uhr (außer in den Ferien) Chorproben: Mi., um 18:00 Uhr, Mi., , , , um 19:30 Uhr Schwerz Kaffeenachmittag: Mittwoch, um 14:00 Uhr Sietzsch Gesprächskreis: Dienstag, um 14:00 Uhr Ansprechpartner Pfarrer T. Eichfeld, Walther-Rathenau-Str. 5, Landsberg Tel.: Gemeindesekretär: Hr. Mertens: pfarramt.landsberg@yahoo.de Friedhof Klepzig: Hr. Herwig, Tel.: Vorsitzende des Kirchenrates Klepzig: Hr. Scheuerle, Tel.: Landsberg: Hr. Prof. Dr. Grings, Tel.: Schwerz: Hr. Weilbach, Tel.: Sietzsch: Fr. Wegner, Tel.: Kirchengemeinde Gollma, Reinsdorf, Reußen Gottesdienste Karfreitag, um 09:00 Uhr Ostersonntag, um 10:30 Uhr Sonntag, um 14:00 Uhr: Einführung neuer GKR Anschließend: Gemeindeversammlung! Mit Vorstellung neuer Gemeindekirchenrat und Erklärung, weshalb er berufen wurde vom Kirchenkreis her. Fragestunde. Gäste aus unserem Ort willkommen! Chöre in Gollma Montags ab 19:30 Uhr Kirchenchorprobe Cantemus Mittwochs um 17:30 Uhr Kinderchorprobe Friedhof Ansprechpartner: Pfarrer Eichfeld Tel.: Konto der Kirchengemeinde: Kirchenkreis Halle Saalkreis IBAN: DE BIC: NOLADE21HAL Buchungsnummer: 146 Verwendungszweck Friedhof oder Gemeindebeitrag nicht vergessen. Kontakt: Pfarrer Eichfeld Landsberg W.-Rathenau-Str. 5 Tel

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