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- Helga Junge
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Sommerferien- programm der Jugendpflege Merenberg & Waldbrunn
2 Liebe Jugendliche aus Merenberg und Waldbrunn, es ist soweit, die Sommerferien rücken immer näher und damit euch in den Ferien nicht langweilig wird, bietet euch die Jugendpflege Merenberg & Waldbrunn ein abwechslungsreiches Sommerferienprogramm an. Von Wasserski über Hip Hop Dance bis hin zu kreativen Workshops ich hoffe, es ist für jeden etwas dabei. Bei dem gesamten Programm sind die Teilnehmerzahlen begrenzt, daher gilt es sich so schnell wie möglich anzumelden. Der Anmeldeschluss ist der Die Teilnahmegebühr ist zusammen mit der Anmeldung bei der Jugendpflegerin bzw. den Gemeindeverwaltungen Merenberg und Waldbrunn abzugeben. Die Anmeldeformulare findet ihr auf folgenden Homepages: Ich freuen mich, euch beim Sommerferienprogramm begrüßen zu dürfen. Eure Jugendpflegerin Yasmin Hühn
3 DANCE Breakdance und Streetdance sind Elemente des Hip Hop wird diese Art des Tanzens für viele Jugendliche eine Möglichkeit sich darzustellen und sich kreativ zu entfalten. Gruppen wurden gebildet, die an Stelle von Gewalt durch Tanz ihre Konflikte lösten. Heute sind die coolen Moves zu lauten Beats immer noch eine ganz individuelle Art sich selbst zum Ausdruck zu bringen. Mach mit und erlebe den Flow. Eine Kooperationsveranstaltung der Jugendpflege Merenberg & Waldbrunn mit der SG Merenberg Wann: Alter: ab 14 Jahren Uhrzeit: Uhr Treffpunkt: Sporthalle Merenberg Teilnahmegebühr: 3
4 Wakeboarden Wakeboarden, Kneeboarden und Wasserskifahren. Möchtest du mal etwas ganz anderes erleben? Einen ganz neuen Sport ausprobieren und neue Leute kennenlernen? Dann bist du hier genau richtig. Gemeinsam mit Jugendlichen aus der Gemeinde Dornburg fahren wir zum Wasserskifahren in den Seepark Niederweimar. Anschließend kannst du am Strand chillen Beachvolleyball spielen schwimmen oder das Wassertrampolin ausprobieren. Wann: Alter: ab 12 Jahren Treffpunkte: Waldbrunn: Bushaltestelle Fussingen Abfahrt: Uhr Ankunft: ca Uhr Merenberg: Bushaltestelle in Merenberg Allendorfer Straße Abfahrt: Uhr Ankunft: ca Uhr Teilnahmegebühr: 17 Bitte nehmt euch selbst Essen und Trinken oder Geld für Verpflegung mit.
5 Medientag in Köln An diesem Tag stehen gleich zwei spannende Sachen auf dem Programm: Zuerst besuchen wir die NOBEO STUDIOS in Hürth-Efferen. Hier wird zum Beispiel Wer wird Millionär produziert. Danach geht s zum WDR nach Köln. Der Westdeutsche Rundfunk ist Mitglied der ARD und deren größte Sendeanstalt sowie einer der größten Sender Europas. An diesem Tag erhaltet ihr einen Einblick in die Tricks der Fernsehund Radiomacher und könnt mal hinter die Kulissen schauen. Wann: Alter: ab 12 Jahren Treffpunkte: Waldbrunn: Bushaltestelle Fussingen Unterstraße bei Kirche Abfahrt: Uhr Ankunft: ca Uhr Merenberg: Bushaltestelle in Merenberg Allendorfer Straße Abfahrt: Uhr Ankunft: ca Uhr Teilnahmegebühr: 17 Bitte nehmt euch selbst Essen und Trinken oder Geld für Verpflegung mit.
6 Bildung und Shoppen in Wiesbaden Besuch der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) der Filmwirtschaft Freigegeben ab 6 Jahren gemäß 14 JuSchG FSK Freigegeben ab 12 Jahren gemäß 14 JuSchG FSK Freigegeben ab 16 Jahren gemäß 14 JuSchG FSK Keine Jugendfreigabe gemäß 14 JuSchG FSK Hauptsache Action?! Thriller schon für Kids? Habt ihr schon einmal vor dem Kino gestanden und kamt nicht rein? Frei ab 12 oder 16 - war die Antwort an der Kinokasse. Wenn ihr euch darüber total geärgert habt, solltet ihr mit uns fahren und ergründen, warum die Altersfreigabe wichtig ist. Wir fahren zur Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) der Filmwirtschaft nach Wiesbaden und lernen die Leute kennen, die darüber entscheiden, ab welchem Alter ein Kinofilm freigegeben wird. Gemeinsam schauen wir uns einen aktuellen Streifen an und diskutieren mit einem Prüfer/in, warum der Film mit der entsprechenden Alterskennzeichnung versehen wurde. Und wo wir schon mal in Wiesbaden sind, wird auch noch Zeit genug sein, zum Shoppen, Eis essen, Chillen usw. Wann: Alter: ab 12 Jahren Treffpunkt: Eingang Bahnhof Weilburg Abfahrt: Uhr Ankunft: Uhr Teilnahmegebühr: 8 (mit CleverCard: 4 ) Bitte nehmt euch selbst Essen und Trinken oder Geld für Verpflegung mit.
7 Dialogmuseum Frankfurt Es gibt nichts zu sehen! Eine Ausstellung zur Entdeckung des Unsichtbaren Ein Museum, das keine Sammlung ausstellt; eine Ausstellung, in der es nichts zu sehen gibt; ein Casino, in dem alle nur im Team gewinnen; ein Restaurant, in dem gegessen wird, was auf den Tisch kommt Wie passt das alles zusammen? In sechs Erlebnisräumen erfahrt ihr die Welt aus der Perspektive der Nicht-Sehenden, geleitet von blinden Mitarbeitern des Dunkelteams. Wagt ihr auch einen Blick ins Dunkle? Wann: Treffpunkte: Alter: ab 12 Jahren Waldbrunn: Bushaltestelle Fussingen, Unterstraße bei Kirche Abfahrt: Uhr Ankunft: ca Uhr Merenberg: Bushaltestelle in Merenberg, Allendorfer Straße Abfahrt: Uhr Ankunft: ca Uhr Teilnahmegebühr: 17 Bitte nehmt euch selbst Essen und Trinken oder Geld für Verpflegung mit.
8 Zumba Du willst dich mal so richtig auspowern? Dann bist du beim Zumba genau richtig. Denn hier ist voller Körpereinsatz gefragt. Zumba ist ein Tanz-Fitnessprogramm, aus Lateinamerika. Die Zumba-Choreographie ist eine Mischung aus Hip Hop, Samba, Salsa, Mambo, Kampfkunst und einigen Bollywood- und Bauchtanzbewegungen. Eine Kooperationsveranstaltung der Jugendpflege Merenberg & Waldbrunn mit der SG Merenberg Wann: Alter: ab 14 Jahren Wo: Sporthalle Ellar Uhrzeit: 18 Uhr bis ca Uhr Teilnahmegebühr: 3
9 Kletterwald Wetzlar Im Kletterwald Wetzlar könnt ihr an eure Grenzen gehen und euch selbst neu erfahren. Auf qm sind weit über 140 Kletterelemente installiert. In Höhen zwischen 3 bis 15 Metern kletterst du durch und auf Bäumen herum. Ausgestattet mit einem Klettergurt, Helm, Seilrolle, Karabinern und Bandschlaufen, klettert, hangelt und rutscht man selbstständig durch die Parcours. Wann: Alter: ab 12 Jahren Treffpunkt: Eingang Bahnhof Weilburg Abfahrt: Uhr Ankunft: Uhr Teilnahmegebühr: 15 (für Eintritt, Ausrüstung und Zugticket. Mit CleverCard: 12 ) Kleiner Tipp: Solltet ihr Fahrradhandschuhe besitzen, bringt sie einfach mit, dann habt ihr einen besseren Griff und vermeidet Blasen an den Händen. Bitte nehmt euch selbst Essen und Trinken oder Geld für Verpflegung mit.
10 Kunstworkshop Manga Ob Final Fantasy oder Dragonica - Mangas faszinieren die Vorstellung. Und Mangas zeichnen kann jeder lernen: Ob Anfänger oder Fortgeschrittene. Jeder malt seine eigene Mangafigur. Ihr könnt euch auch eigene Vorlagen als Ideensammlung mitbringen. Es werden Fineliner, Tusche, Kohle und Aquarellfarben auf Aquarellpapier eingesetzt. Ein Kooperation der Jugendpflege Merenberg & Waldbrunn mit der Albert-Wagner-Schule Merenberg Wann: Alter: von 12 bis 16 Jahren Uhrzeit: Uhr bis Uhr Wo: Albert-Wagner-Schule in Merenberg Kosten: 8 (darin enthalten sind die fachmännische Betreuung und die Materialien)
11 Sommerskaten Skaten zwischen Waldbrunn/Lahr und Beselich/Heckholzhausen Mittwoch 25. Juli und Mittwoch 08. August in der Zeit von 19:00 21:00 Uhr Die Gemeinde Waldbrunn Westerwald lädt zum Sommerferienskaten zwischen den Ortsteilen Lahr und Heckholzhausen ein. Zahlreiche Teilnehmer aus nah und fern nahmen bereits in den letzen Jahren bei diesen Skater- Events im Sommer teil. Der kostenlose Ausschank von gekühltem Mineralwasser wird auch wieder angeboten. Das Ganze ist natürlich nicht nur für Skater, sondern auch für alle anderen, die sich autofrei bewegen möchten. Für Fragen hierzu steht das Ordnungsamt Waldbrunn/Ww., Herr Müller, Tel: 06479/20912, zur Verfügung. Veranstalter dieses Sommerevent ist die Gemeinde Waldbrunn/Ww..
12 Jugendpflege Merenberg & Waldbrunn Marktflecken Merenberg Allendorfer Straße Merenberg Tel: 06471/ Telefax: 06471/5510 y.huehn@merenberg.de Yasmin Hühn Jugendpflegerin Gemeinde Waldbrunn Hauser Kirchweg Waldbrunn (Ww.) Tel: 06479/ Telefax: 06479/ yasmin.huehn@waldbrunn.de Diensthandy: Sprechzeiten der Jugendpflegerin: Merenberg : Dienstag: bis Uhr Waldbrunn: Donnerstag: bis Uhr Termine nach Vereinbarung.
13 Anmeldung für das Sommerferienprogramm 2012 (Anmeldeschluss ist der ) Da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind, meldet euch bitte so schnell wie möglich an. Name, Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: (Nummer unter der Sie während der Veranstaltung erreichbar sind) Geburtsdatum: Name des krankenversicherten Elternteils: Geburtsdatum: krankenversichert bei: Angaben zum Gesundheitszustand des Kindes: 1. Körperliche / seelische Beeinträchtigungen: (Eine gesundheitliche Beeinträchtigung führt nicht zum Ausschluss von einer Veranstaltung; vielmehr geht es den Kursteams darum, umfassend informiert zu sein, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten.) 2. Allergien: 3. Werden regelmäßig bestimmte Medikamente benötigt, wenn ja, welche? 4. Sonstige Hinweise / Bedenken (z.b. Reiseübelkeit): Bei groben Verstößen gegen die Anweisungen der Betreuer kann Ihr Kind auf Ihre Kosten von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
14 Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass unsere Tochter/Sohn an folgenden Aktivitäten teilnehmen darf: Hip Hop Dance (3 ) Wakeboarden (17 ) Medientag in Köln (17 ) Bildung & Shoppen in Wiesbaden Besuch beim FSK Mit CleverCard Ohne CleverCard (4 ) (8 ) Dialogmuseum Frankfurt (17 ) Zumba (3 ) Kletterwald Wetzlar (bitte separates Anmeldeformular des Kletterparks zusätzlich mit abgeben) Mit CleverCard (12 ) Ohne CleverCard (15 ) Kunstworkshop Manga (8 )
15 sich in Kleingruppen aus mindestens drei Personen selbständig bewegen darf Ja Nein Hin- und Rückweg zum Treffpunkt der Veranstaltung werden von Seiten der Erziehungsberechtigten organisiert. darf alleine nach Hause wird zum Treffpunkt gebracht und abgeholt (Bei Abholung durch eine dritte Person, diese bitte bekanntgeben!) Die Teilnahmegebühr für die Angebote ist mit der Anmeldung bei der Jugendpflege bzw. der jeweiligen Gemeindeverwaltung abzugeben. Vielen Dank. Mit dieser Anmeldung erkläre ich mich/ erklären wir uns mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Ort, Datum (bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)
16 Einverständniserklärung für die Teilnahme an der Hochseilkletteranlage Abenteuerparcours - Kletterwald in Wetzlar Am Waldessaum, Wetzlar ( ) Abenteuerparcours Kletterwald in Wetzlar, Am Waldessaum Am Tag des Kletterns bitte ausgefüllt und unterschrieben mitbringen!!! Simon Karl Büro- und Rechnungsadresse: Firma Simon Karl Konto: Ichelhäuserstraße 19, Ehringshausen OHNE die Einverständniserklärung ist das Klettern nicht möglich!! BLZ: Steuernummer: DE , Finanzamt Wetzlar Frankfurter Sparkasse Hiermit erlaube ich als Erziehungsberechtigter / Sorgeberechtigter Erziehungsberechtigter: Straße, HausNr.: PLZ und Ort: Telefon im Notfall: meiner Tochter / meinem Sohn: geboren am: geboren in: den Besuch des Abenteuerparcours in Wetzlar in Begleitung von Herrn / Frau ( verantwortliche Aufsichtsperson ist unbedingt zu benennen ) Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden, mit meinem Kind / Jugendlichen besprochen und akzeptiere diese. Mir ist bewusst, dass sich die oben genannte Person ohne Aufsicht eines Erwachsenen frei in der Hochseil - Kletteranlage bewegen darf. ( Ort, Datum ) ( Unterschrift des Erziehungsberechtigten ) 1 Voraussetzungen für die Nutzung der Kletteranlage 1.1 Jeder Teilnehmer muss diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor Betreten der Kletteranlage durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB und Sicherheitshinweise gelesen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist. 1.2 Die Sorgeberechtigten von minderjährigen Teilnehmern ( Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ) müssen die AGB durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmern durchsprechen, bevor die Kletteranlage betreten wird. Der Sorgeberechtigte bestätigt dies ebenfalls mit seiner Unterschrift. Die Namen ( bei Gruppen Vor- und Zuname ) der Minderjährigen ( mit Geburtsdatum ) sind auf dem Anmeldebogen aufzuführen. 1.3 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen benannten Aufsichtsperson sein. Bei Gruppen muss unsere Einverständniserklärung mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, damit der Kletterpark vom Minderjährigen mit einer Aufsichtsperson ohne den Erziehungsberechtigten besucht werden darf. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Erziehungsberechtigte, dass er die AGBs gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat. 1.4 Die Anlage ist für alle Besucher ab 8 Jahren und einer Mindestkörpergröße von 1,30 Meter begehbar, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Hochseilgartens / Kletterparks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Bei einer Körpergröße zwischen 1,30 1,40m ist die DIREKTE Kletterbegleitung EINES Erwachsenen, der beim Ein- und Aushängen in das Sicherungssystem behilflich sein muss, zwingend! Maximalgewicht: 130kg 1.5 Der Teilnehmer hat das Eintrittsgeld im Voraus - vor der Nutzung des Hochseilgartens / Kletterparks - zu entrichten. Auf Wunsch kann eine Rechnung vor dem Besuch des Kletterwaldes ausgestellt werden, die bis zum Veranstaltungsbeginn zu begleichen ist. 1.6 Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen oder nach der stets verbindlichen Aussage eines Mitarbeiters des Abenteuerparcours nicht in der Lage sind, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Hochseilgarten / Kletterpark verzichten. 1.7 Der Teilnehmer erklärt und bestätigt durch seine Unterschrift, dass er körperlich gesund ist und weder Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel, noch sonstige Drogen konsumiert hat und dass er nicht an einer Krankheit oder einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leidet, die bei der Nutzung des Hochseilgartens / Kletterparks eine Gefahr für die eigene Person oder einer anderen Person darstellen kann. 2. Wichtige Sicherheitshinweise für das Verhalten in der Kletteranlage 2.1 Die Benutzung der Kletteranlage ist mit Risiken verbunden. Die Benutzung der kompletten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr insoweit, dass die Haftung vom Betreiber des Abenteuerparcours gemäß der Regelung unter Ziffer 3.3 und 3.4 eingeschränkt bzw. ausgeschlossen ist! 2.2 Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen der Kletteranlage an der Sicherheitseinweisung teilnehmen! 2.3 Das Benutzen eigener Sicherheits- / Kletterausrüstung ist nicht zulässig!!! 2.4 Es dürfen beim Begehen des Kletterparks keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder z.b. durch Herunterfallen für andere darstellen ( Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras, etc ). Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu binden ( Haargummi, Haarnetz, etc. ) um ein Verklemmen an den Elementen, Seilen, Übungen und am Rollenkarabiner zu verhindern 2.5 In der gesamten Kletteranlage dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden! 2.6 Jede Übung zwischen den Baumpodesten, der Aufstieg und die Seilrutsche dürfen nur von max. einer Person begangen werden. Auf den Baumpodesten dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten. An den Seilrutschen muss grundsätzlich immer gebremst werden, um einen starken Aufprall an den Bäumen und auf der Ankunftsplattform zu verhindern. Die Schutzhandschuhe sind dabei unbedingt und immer zu tragen. Die Seilrutschen dürfen erst benutzt werden, wenn sicher gestellt ist, dass sich auf der Ankunftsplattform keine Person im Ankunftsbereich aufhält. 2.7 Die vom Betreiber ausgeliehene Ausrüstung ( Helm, Gurt, Bandschlaufen, Karabiner, Seilrolle, Handschuhe ) muss nach Anweisungen des Betreibers benutzt werden. Die Ausrüstung darf während der Begehung der Kletteranlage nicht abgelegt werden. Die Kletterausrüstung ist nicht auf andere übertragbar. 3 Stunden nach Aushändigung muss die Ausrüstung wieder zurück gegeben werden. Nach 3½ Stunden muss ein Aufpreis von 5.- pro Kletterausrüstung und angefangene Stunde bezahlt werden. 2.8 Die Kletteranlage darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden. 2.9 Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein!! Beim Klettern in den Übungen sind immer beide Sicherungskarabiner im Sicherungsseil einzuhängen!! Es dürfen NIE beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein!! Ein Sicherungskarabiner muss mindestens mit dem Sicherungsseil verbunden sein!! Eltern oder die berechtigte Begleitperson müssen sich über die sachgerechte Sicherung ihrer Kinder stets vergewissern Es besteht absolutes Rauchverbot in der gesamten Kletteranlage und speziell im Gurtmaterial oder in der Nähe davon!! 3. Missachtung der Sicherheitshinweise und Anweisungen 3.1 Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter können die betreffenden Personen vom Besuch der Anlage ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht dann nicht! 3.2 Bei Zuwiderhandlungen und Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers oder seiner Mitarbeiter übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen. 3.3 Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die dem Teilnehmer durch Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2, der Sicherheitseinweisung, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. 3.4 Für Schäden, die dem Teilnehmer nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen von Mitarbeitern des Abenteuerparcours nicht Folge geleistet hat oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 oder die Sicherheitseinweisung gehalten hat, übernimmt der Betreiber des Abenteuerparcours keine Haftung. 3.5 Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen oder der Beschädigung der Anlage behält sich der Betreiber das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 3.6 Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden. 4. Einstellung des Betriebs 4.1 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teilen der Anlage aus sicherheitstechnischen oder Wartungsgründen ( Feuer, Sturm, Gewitter, starker Regen, usw. ) einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine anteilige oder komplette Erstattung des Eintrittsgeldes. 4.2 Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Kletteranlage vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittsgeldes. 5. Sonstiges 5.1 Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage des Abenteuerparcours Wetzlar verboten! Der Betreiber des Abenteuerparcours behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage e igene Foto- und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken vorzunehmen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so ist dies dem Betreiber ausdrücklich im Vorfeld anzuzeigen. 5.2 Bei Sonderöffnungen (außerhalb der regulären Öffnungszeiten) hat der Kunde den Eintritt im Vorfeld per Rechnung zu zahlen. Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes bei Ausfall eines oder mehrerer Teilnehmer erfolgt dann nicht. 5.3 Sollte eine Klausel der AGB unwirksam sein, so bleiben die anderen hiervon unberührt. Stand:
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