Dipl.- Phys. Thomas Völker. VBG Bezirksverwaltung Mainz Tel.: 06131/ Fax: 06131/
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- Waldemar Weber
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1 Dipl.- Phys. Thomas Völker VBG Bezirksverwaltung Mainz Tel.: 06131/ Fax: 06131/
2 Elektromagnetische Strahlung Teil 1 1. Tag 13:30-17:00 Physikalische Grundlagen 2. Tag 08:30-17:00 0 Hz 300 GHz (NF, HF) Biologische Wirkungen Rechtliche Grundlagen Messtechnik und Messpraxis 3. Tag 08:30-12: GHz THz Optische Strahlung
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4 Vorstellungsrunde Name und Unternehmen Stellung im Unternehmen Gründe für den Seminarbesuch - Erwartungen - Problembereiche im Unternehmen - Erfahrungen
5 EU-Richtlinie Elektromagn. Felder (2004/40/EG) Unfallverhütungsvorschrift BGV B 11 (Juni 2001) EMV-Verordnung (26. BImschV, ) Gesetzlicher Hintergrund Grundlagen und UVV EU-RL Handlungsbedarf
6 EU-Richtlinie Elektromagn. Felder (2004/40/EG) 1993 Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Schutz gegenüber Arbeitsumwelteinwirkungen (Lärm, Vibrationen, Optische Strahlung, Elektromagnetische Felder und Wellen (92/C77/02)) 1994 geänderter Vorschlag über Mindestvorschriften zum Schutz vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (94/C230/03) 2002 EU-RL Vibrationen (2002/44/EG), 16. Einzelrichtlinie im Sinne des Art.16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG (Rahmenrichtl.), EU-RL Lärm (2003/10/EG), 17. Einzelrichtlinie, EU-RL Elektromagnetische Felder (2004/40/EG), 18. Einzelrichtlinie, EU-RL Künstliche optische Strahlung (C6-0001/2006), 19. Einzelrichtlinie, LärmVibrationsArbSchV vom 6. März 2007, Umsetz. 16. u. 17. EU-RL en
7 BImSch-Verordnung Hochfrequenzanlagen ortsfeste Sendefunkanlagen Sendeleistung 10 Watt Frequenzbereich 10 MHz bis 300 GHz Niederfrequenzanlagen Freileitungen und Erdkabel 50 Hz, > 1000 V Bahnstromanlagen 16 2 /3 und 50 Hz Umspannanlagen 50 Hz, > 1000 V
8 Grenzwerte Hochfrequenz EMV-Verordnung
9 EU-Richtlinie Elektromagnetischer Felder Geltungsbereich: Schutz gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (0 300 GHz) Gefährdungen durch Kurzzeitwirkungen Begriffsbestimmungen: Expositionsgrenzwerte (Stromdichte, spez. Absorptionsrate, Leistungsdichte im Körper) Expositionsgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden Auslösewerte Bei Überschreitung der Auslösewerte müssen Maßnahmen ergriffen werden
10 EU-Richtlinie Elektromagnetischer Felder Bei Einhaltung der Grenzwerte wird gewährleistet, dass man gegen alle bekannten gesundheitsschädigenden Auswirkungen geschützt ist. Maßnahmenkatalog bei Überschreitung: Alternative Arbeitsverfahren Arbeitsmittel mit geringerer Emission Technische Maßnahmen zur Verringerung Entsprechende Gestaltung der Arbeitsstätten und plätze Begrenzung der Intensität und Dauer der Exposition Verfügbarkeit persönlicher Schutzausrüstung (HF-Schutzkleidung) Betriebsanweisungen und Unterweisungen
11 EU-Richtlinie Elektromagnetischer Felder Werden Auslösewerte überschritten und nicht nachgewiesen, dass die Expositionsgrenzwerte eingehalten sind, muss eine entsprechende Kennzeichnung angebracht werden. Elektrisches Feld Warnung vor elektr., magnet. und elektromagnetischen Feldern
12 EU-Richtlinie Elektromagnetischer Felder Auch wenn Auslösewerte unterschritten werden, können empfindliche elektronische Körperhilfsmittel, z.b. Herzschrittmacher, beeinflusst werden. Verbotszeichen Verbot für Personen mit Herzschrittmacher Basiswerte nach ICNIRP und nach BGV B 11 sowie die Expositionsgrenzwerte nach EU-RL sind identisch
13 EU-Richtlinie Elektromagnetischer Felder Die BGV B11 spricht nicht von Auslösewerten, sondern von zulässigen (abgeleiteten) Werten. Bei Einhaltung der in der BGV B 11 angegebenen zulässigen Werten ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Basiswerte bzw. die Expositionswerte nach EU-Richtlinie, nicht überschritten werden. Bei Einhaltung der BGV B 11 (EXPO 2) wird auch der EU-Richtlinie entsprochen.
14 EU-Richtlinie Elektromagnetischer Felder
15 Kompakt: EU-Richtlinie 2004/40/EG Richtlinie betrifft die Gefährdungen durch bekannte schädliche Kurzzeitwirkungen, nicht vermutete Langzeitwirkungen. Einhaltung der Expositionsgrenzwerte gewährleistet Schutz gegen alle bekannten gesundheitsschädlichen Auswirkungen durch elektromagnetischer Felder Auslösewerte sind die Größen messbarer Parameter bei deren Erreichen festgelegte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Expositionsgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Gesundheitsüberwachung ist bei Überschreitung notwendig. Änderungen bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Gefährdungen müssen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer
16 BGV B 11 EU-Richtlinie Vorschrift EMV- Verordnung. BGV B11 Frequenz 16,7 Hz 50 Hz 10 khz 27 MHz 900 MHz 2,4 GHz 10 kv/m 300 µt 5 kv/m 100 µt 87 V/m 6,3 µt 28 V/m 0,07 A/m 41,3 V/m 4,5 W/m² 61 V/m 10 W/m² - EXPO 1 30 kv/m 4066 µt 21.3 kv/m 1358 µt 1,07 kv/m 67,9 µt 61,4 V/m 0,18 A/m 92,1 V/m 22,5 W/m² 137,3 V/m 50 W/m² - EXPO 2 20 kv/m 1270 µt 6,67 kv/m 424 µt 333,3 V/m 21,22 µt 27,5 V/m 0,09 A/m 41,3 V/m 4,5 W/m² 61,5 V/m 10 W/m² EU-Richtlinie 20 kv/m 1497 µt 10 kv/m 500 µt 610 V/m 30,7 µt 61 V/m 0,16 A/m 90 V/m 22,5 W/m² 137 V/m 50 W/m²
17 Grenzwerte - Vorsorgewerte Ein wissenschaftlicher Nachweis eines Zusammenhanges zwischen einer Gesundheitsbeeinträchtigung und elektromagnetischen Feldern liegt vor, wenn wissenschaftliche Studien unabhängiger Forschungsgruppen diesen Zusammenhang reproduzierbar zeigen und das wissenschaftliche Gesamtbild das Vorliegen eines kausalen Zusammenhanges stützt. Ein wissenschaftlich begründeter Verdacht auf Gesundheitsbeeinträchtigungen liegt vor, wenn die Ergebnisse bestätigter wissenschaftlicher Untersuchungen einen Zusammenhang zeigen, aber die Gesamtheit der wissenschaftlichen Untersuchungen das Vorliegen eines kausalen Zusammenhanges nicht ausreichend stützt. Ein wissenschaftlicher Hinweis liegt vor, wenn einzelne Ergebnisse, die auf einen Zusammenhang zwischen einer Gesundheitsbeeinträchtigung und elektromagnetischen Feldern hinweisen, nicht durch unabhängige Untersuchungen gestützt sind und durch das wissenschaftliche Gesamtbild nicht gestützt werden. (siehe ssk-bericht, Empfehlung)
18 EU-Richtlinie Elektromagnetischer Felder
19 EMF Informationen Internet: jede Menge... Forschungsgemeinschaft Funk: Strahlenschutzkommission:. Bundesamt f. Strahlenschutz: Informationszentrum Mobilfunk: w Stadt Gallen Webseite der Technischen Uni Graz EMF WEB-Projekt anklicken:
20 Emission und Immission Emission Immission Abstrahlung von einer Quelle Belastung eines Beschäftigten durch viele Quellen
21 Felder und Gefahren Die Belastung des Individuums hängt grundsätzlich von folgenden Faktoren ab: - Art des Feldes (elektrisch oder magnetisch) - Feldstärke - Zeitlicher Verlauf des Feldes (Frequenz und Puls) - Entfernung zur Strahlungsquelle - Dauer der Einwirkung
22 EMV-G EMV-U EMV-G fragt u.a. nach der Strahlungsintensität von Elektromagnetischen Quellen in einer bestimmten Entfernung zur Quelle EMV-U beschäftigt sich mit der Strahlungsintensität an einem bestimmten Ort ohne Bezug auf die Quellen
23 Handlungsanleitung zur BGV B 11 Elektromagnetische Felder Gefährdungen Vorgehensweise Handlungsbedarf Maßnahmen
24 Beurteilung der Expositionsbereiche 1. Festlegung (Begriffsbestimmungen) 2. Ermittlung (Berechnung, Messung, Herstellerangaben, Vergleich) 3. Beurteilung (Vergleich mit "zulässigen Werten nach Kataster) Werte für Exp.-Ber. 2 eingehalten Werte für Exp.-Ber. 1 eingehalten Werte für Exp.-Ber. 1 nicht eingehalten Gefährdungen für HSM und EMV immer beachten Keine weiteren Maßnahmen erforderlich Betriebsanweisung Keine weiteren Maßnahmen erforderlich Betriebsanweisung - Bestimmung und Dokumentation der Bereiche Bereich erhöhter Exposition (2h-Wert) Gefahrbereich - Techn., Organisat. Maßnahmen oder PSA - Kennzeichnung - jährl. Unterweisung - Techn. Maßnahmen oder PSA - Kennzeichnung - jährl. Unterweisung
25 Kein Handlungsbedarf ist notwendig bei - Elektrowerkzeuge - Haushaltsgeräte - Maschinenantriebe - Lasthebemagnete - Handys und schnurlose Telefone - Geräte der Bürokommunikation (PCs, Drucker, Kopierer, etc.) - Beleuchtungseinrichtungen - Elektroanlagen in Gebäuden - Netzgeräte da die Messwerte weit unter den zulässigen Werten liegen und Expositionsbereich 2 vorliegt.
26 Handlungsbedarf ist notwendig bei - Induktionstiegelöfen mit Netzfrequenz - Handschweißgeräte - Schweißmaschinen - Galvanikanlagen - Schmelzöfen (Elektrolichtbogenöfen) - Werkstoffprüfanlagen (Rissprüfung) - Industrielle Mikrowellenanlagen - Transformatoren hoher Leistung da die Überschreitung zulässiger Werte möglich ist und Expositionsbereich 1 vorliegt Prüfung und Messung empfohlen
27 Hoher Handlungsbedarf ist notwendig bei - Induktionsdurchlaufanlagen - Induktionstiegelöfen (mit höherer Frequenz als 50 Hz) - Induktionshärteanlagen - Rohrschweißmaschinen - Zuführleitungen für Anlagen, die mit hohen Strömen arbeiten da die Überschreitung zulässiger Werte möglich ist und Gefahrbereiche vorhanden sein können Messung erforderlich, sowie Kennzeichnung
28 Maßnahmen zur BGV B 11 Technische Maßnahmen Abschaltung Reduzierung der Leistung Abstand Technische Sicherung der Gefahrbereiche (Verriegelungen) Organisatorische Maßnahmen Begrenzung der Aufenthaltsdauer Kennzeichnung von Bereichen Betriebsanweisungen Unterweisung
29 Bürobereich: Praktische Beispiele PC-Störung durch nahe Bahnlinie, Aufzug oder Trafo Einsatz von Flachbildschirmen Elektrostahlwerk: AP im Bereich erhöhter Exposition Baulich, Versetzung des AP Elektrostahlwerk: Gefahrbereiche je nach Betriebsweise Technisch, Abschrankung der Verkehrswege Sendeantenne: Bereiche erhöhter Exposition (6 min) Technisch, Zutrittskontrolle Hochfrequenzschweißanlage: Bereiche erhöhter Exposition Technisch, Schutzgitteranbringung Induktionsofen: Bereiche erhöhter Exposition Verlegung von Verkehrswegen
30 µt 1 Mio µt = 1 T 100 Grenzwert der EMV-Verord. 1 T
31 EMF - Messdienst BGETF Messen Bewerten Beraten Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik z. Hd. Herrn Fischer Gustav-Heinemann-Ufer Köln Tel: emfmess@bgetf.de Weitere Informationen auch unter
32 Messgerät EVA 3 5 Hz 30 khz NF - Bereich E-Feld-Messung B-Feld-Messung
33 Isotrope Messung Elektrischer Felder E Z Sensor: 3 Kondensatoren senkrecht aufeinander E Y E X E X E Y E Z Σ E E Anzeige
34 Isotrope Messung von Magnetfeldern Sensor: Dreiachsige Spule senkrecht aufeinander H Y HZ H x H X H Y Σ H E Anzeige H Z
35 Messgerät EVA 3
36 EMR 20 HF - Bereich (100 khz 3 GHz) E-Feld in V/m oder B-Feld in A/m (Faktor 377) Leistungsflussdichte S in W/m 2 oder in mw/cm 2
37 Messgerät für die Hochfrequenz SRM SRM Messung hochfrequenter Felder im Bereich von 100 khz 3 GHz, selektiv
38 EMF-Dosimeter Rad Man LED-Anzeige in Prozent der Maximalwerte entsprechend der angewandten Norm E - und B - Feld - Messung
39 Messung statischer Magnetfelder 0 Hz in mt (bis 2000 mt) Teslameter ETM-1
40 Messgerätehersteller Narda Safety Test Solutions GmbH emv GmbH Maschek EMCO Elektronik GmbH PMM Einsteinstr.35, Planeg, und Symann & Trebbau GmbH ROM-Elektronik GmbH Gigahertz Solutions
41 Messgerätehersteller Antennessa, France pischzan technologies Chauvin Arnoux GmbH Fauser Elektrotechnik ETS Lindgren Holaday EMF Measment
42 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie Fragen?
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