Taxordnung Betreutes Wohnen Gültig ab Version 1.5

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Taxordnung Betreutes Wohnen Gültig ab Version 1.5"

Transkript

1 Taxordnung Betreutes Wohnen Gültig ab Version 1.5 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 und 23 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Stiftung Wohn- und Pflegeheim Flawil stellt älteren Menschen, welche aufgrund einer Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der eigenen Wohnung oder im Haus leben können oder wollen, Zweizimmer-Wohnungen mit entsprechendem Pflege- und Betreuungsangebot zur Verfügung (Betreutes Wohnen). Diese Wohnform unterstützt deren gewohnte Lebensführung und trägt zum Erhalt von Selbständigkeit und Autonomie im Alter bei. Das Betreute Wohnen richtet sich an ältere Menschen, die zu zweit in einer Wohngemeinschaft leben wollen und von denen möglichst eine Person in der Lage ist, die vorhandene Wohnungsinfrastruktur zu nutzen. Die Wohnungen sind direkt mit dem Wohn- und Pflegeheim verbunden, verfügen zudem über eigene Zugänge. Durch die Nähe zum Heim können die Bewohner auch am sozialen Leben des Heimes (Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen, Hausaktivitäten, Bistro u.a.m.) teilnehmen. Bei der Vergabe der Wohnungen werden Interessenten bevorzugt, die seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in der Gemeinde Flawil haben. Diese Taxordnung gilt nur für die Bewohnerinnen und Bewohner (nachfolgend Bewohner genannt) im Betreuten Wohnen des Wohn- und Pflegeheim Flawil. 1.2 Taxgestaltung Die Taxordnung beinhaltet die Tarife der Grundtaxe, der Pflegetaxe abgestuft nach Pflegeleistung und Pflegebedürftigkeit sowie diejenigen der besonderen Dienstleistungen und der Zuschläge. Die Taxen können jährlich der Teuerung oder bei Bedarf durch den Stiftungsrat angepasst werden. 1.3 Kosten für Betreutes Wohnen Die Kosten für Betreutes Wohnen setzen sich wie folgt zusammen: Grundtaxe A pro Tag (bei Einerbesetzung) Grundtaxe B pro Tag und Person (bei Zweierbesetzung) Dienstleistung pro Person Pflege- und Betreuungskosten Pflegematerialien und Mittel gemäss Liste MiGel (Pflichtleistung der Krankenversicherer) Nichtkassenpflichtige Pflegematerialien und Mittel (Anteil Bewohner, Pauschale nach Aufwand) Persönliche Auslagen und zusätzliche, nach Aufwand verrechnete, Leistungen Stiftung Wohn- und Pflegeheim Krankenhausstrasse 5 Tel Flawil 9230 Flawil Fax info@wph-flawil.ch

2 2 Grundtaxen und Dienstleistungen 2.1 Grundtaxe Für die Bewohner wird pro Tag eine Grundtaxe erhoben. Die Grundtaxe unabhängig von einer Pflegebedürftigkeit, beinhaltet die Infrastruktur sowie die im Grundangebot definierten Leistungen. Eine Hauptmahlzeit (Mittag- oder Nachtessen) pro Tag gemäss Menüplan Mineralwasser und warme Getränke (ohne Süss- oder alkoholische Getränke) Rufanlage rund um die Uhr für pflegerische Hilfe und Unterstützung (Arbeitseinsatz wird separat verrechnet oder Pflegeleistungen werden mit der Pflegetaxe verrechnet) Runden 1 Mal pro Tag Wöchentliche Grundreinigung der Wohnung durch den Hausdienst des Wohn- und Pflegeheims Gehhilfen (Rollator, Rollstuhl Standardausführung etc.) Benützung der Gemeinschaftsräume Veranstaltungen, Anlässe, kulturelle Beiträge, Aktivitäten Wohnung, Kellerabteil und Mitbenützung Waschraum 1 Pflegebett und Nachttisch Pauschale Nebenkosten für Strom, Heizung, Kalt- und Warmwasser sowie Kehricht Unterhalt und Erneuerung der Liegenschaften, sämtlicher Mobilien, technischen Anlagen und Maschinen des Hauses Am Ein- und Austrittstag werden die volle Taxe berechnet Grundtaxe A (bei Einerbesetzung) pro Tag Fr Grundtaxe B pro Person (bei Zweierbesetzung) pro Tag Fr Dienstleistungen pro Person Das Leistungsangebot des Betreuten Wohnens umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen/Infrastruktur, Verpflegung sowie Hauswirtschaft und werden wie folgt verrechnet: Waschen persönliche Wäsche pro Tag Fr Waschen Flachwäsche (Bett- und Frottéewäsche) pro Tag Fr Reinigung Zimmer und Bad (ohne Küche) pro Tag Fr Aufpreis Vollpension pro Tag Fr Pflege- und Betreuungskosten Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem BESA. Sofern keine BESA-Einstufung erfolgt, werden die Einzel-Pflegeleistungen voll zu Lasten des Bewohners nach Aufwand verrechnet. Vermehrte Pflegebedürftigkeit Bei vorübergehender Erkrankung eines Bewohners, welcher sonst nicht pflegebedürftig ist, wird der erhöhte Pflege- und Betreuungsaufwand ebenfalls über das BESA-System ermittelt und verrechnet. Die individuelle Pflege und Betreuung wird mit dem Bedarfsabklärungsinstrument BESA Ressourcen-Assessment Instrument (System für Ressourcenklärung, Zielvereinbarung, Leistungsverrechnung und Qualitätsförderung) erfasst. Dies ermöglicht die Erstellung eines Pflegeplans, der auf den individuellen Pflegebedarf abgestimmt ist. In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) Art. 7 wird die Bedarfsabklärung vorgeschrieben.

3 Beim Eintritt und in den folgenden zwei Wochen wird anhand von Beobachtungen und Gesprächen der Bedarf abgeklärt. Ebenso wird der Hausarzt konsultiert. Die Bedarfsabklärung findet halbjährlich oder bei wesentlichen Veränderungen statt. Die Pflegetaxe wird gemäss Vertrag zwischen santésuisse (Schweizer Krankenversicherer), HSK- Gruppe und CURAVIVA (Heimverbände St. Gallen, Thurgau, Glarus) in 12 Stufen geltend gemacht. Dementsprechend richten die Krankenversicherer ihre Beiträge ebenfalls in 12 Stufen an die Bewohner aus. Die Leistungserbringer sind verpflichtet, die Pflege- und Betreuungsaufwände anhand einer Kostenrechnung getrennt auszuweisen und die Taxen auf den Bewohnerrechnungen separat aufzuführen. Gemäss Finanzierung der Pflegekosten werden an die Pflegetaxen staatliche Beiträge ausgerichtet. Der Betreuungsbedarf geht zu Lasten der Bewohner. Leistung Pflege (inkl. MiGeL) Betreuung Zahler Beitrag Krankenversicherer Beitrag öffentliche Hand Anteil Bewohner Minuten BESA Stufe Total Tagestaxe für Pflege & Betreuung Tagespauschale für Pflege Anteil Pflegefinanzierung durch Gemeinden Tagespauschale Pflege Tagespauschale Betreuung Total Bewohner ohne Pensionstaxe Für die Wohngruppen für Menschen mit Demenz wird ein zusätzlicher Betreuungszuschlag von Fr pro Tag verrechnet.

4 4 Persönliche Auslagen 4.1 Zusätzlich verrechnete Leistungen Folgende Leistungen werden je nach Beanspruchung separat verrechnet: Bezüge im Le Bistro, Kiosk * Zimmerservice aus Komfortgründen pro Mahlzeit Fr Diätkost (ausser Diabetesdiät) pro Tag Fr Ärztliche und medizinische Leistungen * Transport und/oder Begleitung zum Arzt, Spital usw. * Medikamente * MiGeL-Pauschale gemäss Tarif der Krankenversicherung * Körperpflegeprodukte und Verbrauchsmaterialien * Coiffeur * Pédicure * Podologe * Radio-/TV-Anschluss an die Gemeinschafts-Antenne pro Monat Fr Radio- und Fernsehgebühren (Rechnung direkt von Billag) Telefonanschlussgebühren pro Monat Fr Telefongesprächsgebühren* (im Schweizer Festnetz und Mobilnetz entfallen keine Gesprächsgebühren an, ausser bei Schweizer Mehrwertdienste und Auslandgespräche) Miete Telefonapparat pro Monat Fr Chemische Reinigung * Näh- und Flickarbeiten bei persönlicher Wäsche pro Stunde Fr Beschriftung Kleider pro Stück Fr Grundgebühr: Etiketten für die Beschriftung der Kleider Fr Ersatz-Zimmerschlüssel Fr Parkplatz Tiefgarage pro Monat Fr ausserordentliche Arbeiten techn. Dienst * Andere Dienst- und Extraleistungen * Räumungs- und Entsorgungskosten für private Gegenstände * Reparaturen für bewohnerspezifische oder eigene Sachen und Einrichtungen * Ausserordentliche Reinigungsarbeiten * Einzelne Pflegeleistungen * Haushaltarbeiten * Tägliche Zimmerreinigung * Reinigung Küche * * nach Aufwand Allgemeiner Hinweis Wir begrüssen es sehr, wenn Angehörige und Bekannte unseren Bewohnern besondere Dienstleistungen erbringen (z.b. Besorgungen, Transporte, Begleitung etc.), damit wir unseren Aufwand nicht in Rechnung stellen müssen!

5 5 Eintrittsgebühren / Vorschussleistungen 5.1 Eintrittsgebühr Zur Abgeltung der administrativen Kosten bei Eintritt, Austritt und Tod sowie der Schlussreinigung wird im ersten Pensionsmonat eine Eintrittsgebühr von Fr pro Person in Rechnung gestellt. 5.2 Vorschussleistung Beim Eintritt in das Heim ist eine Vorschussleistung von Fr. 2' für Pflegeleistungen und Dienstleistungen pro Person zu entrichten. Die Vorschussleistung ist zahlbar innert 10 Tagen ab Eintrittsdatum und wird nicht verzinst. Sie wird im letzten Pensionsmonat verrechnet bzw. rückvergütet. 6 Ermässigungen 6.1 Wohnungsreservation Bei der Wohnungsreservation werden nur die Mahlzeiten mit Fr je Tag vergütet; alle anderen Leistungen werden verrechnet. Während dieser Zeit werden keine Pflegekosten in Rechnung gestellt. 6.2 Ermässigung bei Abwesenheit Bei Abwesenheit von drei und mehr Tagen werden ab dem ersten Tag nur die Mahlzeiten von Fr je Tag vergütet; alle anderen Leistungen werden verrechnet. Die Pflegekosten (BESA) werden nicht in Rechnung gestellt. Die Tage der Abreise und Rückkehr gelten als Anwesenheit. 7 Ende des Pensionsverhältnisses / Annullation Bei Todesfall des alleine zurückgebliebenen Partners endet das Pensionsverhältnis 30 Tage nach dem Todestag. Bei Heimwechsel oder Rückkehr nach Hause ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten auf Ende des Kalendermonats einzuhalten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Nach dem Austritts- bzw. Todestag werden die gleichen Ermässigungen wie bei Abwesenheit gewährt. Nach Beendigung des Heimaufenthaltes müssen die persönlichen Gegenstände durch Angehörige oder andere Vertrauenspersonen geräumt werden. Allfällige Räumungsarbeiten, die das Heim erbringt, werden nach Aufwand verrechnet. 7.1 Todesfall eines Wohnungspartners Bei Todesfall eines Wohnungspartners entfällt die "Grundtaxe B für die Zweierbesetzung sowie die weiteren Taxen ab dem darauf folgenden Tag. Ab diesem Zeitpunkt wird die "Grundtaxe A sowie die weiteren Taxen für die Einerbesetzung verrechnet. Wenn die verbleibende Person aus persönlichen oder finanziellen Gründen die Wohnung aufgeben möchte, kann sie sich für ein Einerzimmer oder Doppelzimmer melden. Bis zum Auszug aus der Wohnung wird die "Grundtaxe A verrechnet.

6 8 Zahlungsbedingungen Die Rechnungstellung erfolgt nachträglich pro Monat. Die Belastungen erfolgen ausschliesslich über das Lastschriftverfahren (LSV) der Bank oder über den Belastungs-Auftragsdienst (Debit Direct) der Post. Die Rechnungen sind innert 10 Tagen zu begleichen. 9 Aufbewahrung von Wertsachen Wir bitten Sie, keine Wertsachen, Schmuck oder grössere Geldbeträge im Zimmer aufzubewahren. Bei Verlust oder Diebstahl von Geld und Wertsachen müssen wir jede Haftung ablehnen. Geldbeträge, welche nicht im persönlichen Safe aufbewahrt werden, können im Sekretariat deponiert werden. Das WPH übernimmt keine Haftung für vermisste oder verloren gegangene Kleider, Wertgegenstände und Bargeld. 10 Versicherungen Die persönlichen Möbel und Effekten sind bis zu Fr. 10' in der Kollektivversicherung des Heimes für Feuer- und Wasserschaden eingeschlossen. Ein allfälliger Selbstbehalt von Fr geht zu Lasten des Bewohners. Nicht versichert sind Diebstahl oder sonstige Verluste. Die Bewohner sind ab Eintritt haftpflichtversichert; die Prämien sind in der Pensionstaxe enthalten. 11 Sterbehilfeorganisationen Wir arbeiten nach den Grundsätzen der Palliativpflege. Dabei werden körperliche, psychische, soziale, spirituelle und auch religiöse Aspekte berücksichtigt. Das bedeutet für uns: Eine Freitodbegleitung können wir in unserer Institution nicht zulassen. Menschen, die den Wunsch nach Sterbehilfe haben, bitten wir, die entsprechende Unterstützung ausserhalb des Wohn- und Pflegeheim Flawil in Anspruch zu nehmen.

7 12 Beschwerdeweg Beschwerden von Bewohnern, Angehörigen und Personal sind grundsätzlich an die betreffende Person selbst zu richten. Die erste Instanz ist die Abteilungsleitung. Sie kann im Heim angesprochen werden. Die nächste Instanz ist die Bereichsleitung. Bei schwereren oder heiklen Angelegenheiten ist die Heimleitung direkt anzugehen. Wird mit der Heimleitung keine befriedigende Lösung für den Beschwerdeführer gefunden, ist die Betriebskommission oder der Stiftungsrat zuständig. Im Weiteren kann die Ombudsstelle Alter und Behinderung, St. Gallen, als Vermittler kontaktiert werden. Instanzen für Beschwerden: Abteilungsleitung oder Gruppenleitung Bereichsleitung Heimleitung Betriebskommission / Stiftungsrat Ombudsstelle Alter und Behinderung, 9000 St. Gallen Für Aufsichtsbeschwerden ist als letztinstanzliche Stelle die Gemeinde Flawil zuständig. Genehmigt durch den Stiftungsrat Wohn- und Pflegeheim Flawil 9230 Flawil, 13. Dezember 2016 / Nachtrag 1. Januar 2018 Preis- und Tarifänderungen bleiben vorbehalten.

TAXORDNUNG BETREUTES WOHNEN VERSION 1.2

TAXORDNUNG BETREUTES WOHNEN VERSION 1.2 TAXORDNUNG BETREUTES WOHNEN VERSION 1.2 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 und 23 Gültig ab 01.01.2016 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Stiftung Wohn- und Pflegeheim Flawil stellt

Mehr

TAXORDNUNG DAUER- UND FERIENAUFENTHALT VERSION 1.2

TAXORDNUNG DAUER- UND FERIENAUFENTHALT VERSION 1.2 TAXORDNUNG DAUER- UND FERIENAUFENTHALT VERSION 1.2 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 und 23 Gültig ab 01.01.2016 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen

Mehr

TAXORDNUNG BETREUTES WOHNEN VERSION 3.0

TAXORDNUNG BETREUTES WOHNEN VERSION 3.0 TAXORDNUNG BETREUTES WOHNEN VERSION 3.0 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 Gültig ab 01.01.2015 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Stiftung Wohn- und Pflegeheim Flawil stellt älteren

Mehr

TAXORDNUNG FERIENAUFENTHALT VERSION 3.0

TAXORDNUNG FERIENAUFENTHALT VERSION 3.0 TAXORDNUNG FERIENAUFENTHALT VERSION 3.0 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 und 23 Gültig ab 01.01.2015 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und

Mehr

TAXORDNUNG DAUERAUFENTHALT VERSION 3.0

TAXORDNUNG DAUERAUFENTHALT VERSION 3.0 TAXORDNUNG DAUERAUFENTHALT VERSION 3.0 Wohn- und Pflegeheim Flawil, Krankenhausstrasse 5 und 23 Gültig ab 01.01.2015 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und

Mehr

Tarifordnung Wattwil. Alters- und Pflegeheim o. (gültig ab 1. Januar 2017) Gemeinden: Wattwil, Lichtensteig

Tarifordnung Wattwil. Alters- und Pflegeheim o. (gültig ab 1. Januar 2017) Gemeinden: Wattwil, Lichtensteig Tarifordnung 2017 Alters- und Pflegeheim o (gültig ab 1. Januar 2017) Wattwil Gemeinden: Wattwil, Lichtensteig Büelstrasse 10, 9630 Wattwil Tel. 071 987 52 52, Fax 071 987 52 53 E-Mail info@aphrisi.ch

Mehr

Taxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5

Taxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5 Taxordnung info@rosenpark-gersau.ch Seite 1 von 5 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohnenden des Alters- und Pflegeheims Rosenpark in Gersau. Sie tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ersetzt

Mehr

TAXORDNUNG 2016 Gültig ab

TAXORDNUNG 2016 Gültig ab TAXORDNUNG 2016 Gültig ab 01.01.2016 Die Heimkosten setzen sich zusammen aus den Pensions-, Betreuungs- und Pflegetaxen sowie den Zusatzkosten. 1. Pensionstaxe (Grundleistungen des Heimes) In der Pensionstaxe

Mehr

Tarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung:

Tarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung: Tarifordnung 2018 Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung: 1. Geltungsbereich Die Tarifordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner

Mehr

Taxordnung Taxordnung gültig ab

Taxordnung Taxordnung gültig ab Taxordnung gültig ab 1.1.2014 Taxordnung Seniorenzentrum Horn 2017 Version: 01.01.17 Freigabe: 01.01.2017 / GL Seite: 1 / 6 Taxordnung 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung Aufenthaltskosten... 3 2.1 Pensionstaxen...

Mehr

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis Vom Gemeinderat erlassen am 8. Juli 2010. In Anwendung ab 1. OI

Mehr

TAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD

TAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD TAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD gültig ab 1. Januar 2016 (ersetzt alle bisherigen Taxordnungen) 1. Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohner der Alters- und Pflegeheime Glarus

Mehr

Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz

Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der geschützten Abteilung für Menschen mit Demenz in

Mehr

Taxordnung für das Haus Wieden der Stadt Buchs

Taxordnung für das Haus Wieden der Stadt Buchs Taxordnung für das Haus Wieden der Stadt Buchs 1. Januar 2017 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende Taxordnung für das Haus Wieden

Mehr

Taxordnung 2018 Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen

Taxordnung 2018 Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen Taxordnung 2018 Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen Diese Taxordnung ist ein integraler Bestandteil des Pensionsvertrages und wurde durch den Verwaltungsrat am 15.11.2017 genehmigt. Inkrafttreten: 01.01.2018

Mehr

Taxordnung und Reglement. Taxordnung und Reglement

Taxordnung und Reglement. Taxordnung und Reglement Taxordnung und Reglement Taxordnung und Reglement 3 Inhaltsverzeichnis A Taxordnung 1. Festlegung der Pensionskosten und der Ansätze für persönliche Angelegenheiten 2. Pensionskosten 2.1 Grundtarif 2.2

Mehr

TAXORDNUNG Finanzen Gültig ab

TAXORDNUNG Finanzen Gültig ab TAXORDNUNG Finanzen Gültig ab 01.01.2016 Seite 2 von 7 Taxordnung 1. Kontaktadresse... 4 2. Taxen... 4 2.1 Aufenthaltstaxen (nicht-klv Leistungen)... 4 2.2 Pflegetaxen... 4 2.3 Zusatzkosten... 5 3. Abgrenzungen

Mehr

Taxordnung Ferienbetten

Taxordnung Ferienbetten gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für Bewohnerinnen und Bewohner, die zur Entlastung der Angehörigen einen Ferienaufenthalt im Pflegezentrum Baar wünschen. Die Taxen werden jährlich

Mehr

Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.

Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu. Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.ch 1. Gültigkeit Diese Regelung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner

Mehr

Tarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz

Tarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Gotthardstrasse 120, 6438 Ibach Tarifordnung 2016 gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz (genehmigt

Mehr

1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden.

1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. Bannau Weinfelden Taxordnung Allgemeine Bedingungen 1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. 2. Die unmittelbare Leitung

Mehr

Alterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung)

Alterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung) Alterszentren / Taxordnung 2016 vom 16. September 2015 (Taxordnung) Alters- und Gesundheitszentren Küsnacht 8700 Küsnacht T 044 913 71 11 www.kuesnacht.ch Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen...

Mehr

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines. 2. Taxgestaltung. gültig ab

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines. 2. Taxgestaltung. gültig ab TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2014 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden.

Mehr

Hugo Mendel Die Seniorenresidenz am Zürichberg Billeterstrasse 10, 8044 Zürich, Tel:

Hugo Mendel Die Seniorenresidenz am Zürichberg Billeterstrasse 10, 8044 Zürich, Tel: Hugo Mendel Die Seniorenresidenz am Zürichberg Billeterstrasse 10, 8044 Zürich, Tel: 044 266 26 00 www.hugomendel.ch Tarifbestimmungen 2016 Seite 1 von 6 Einleitung Diese Tarifordnung gilt für die Bewohnerinnen

Mehr

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines: 2. Taxgestaltung: gültig ab

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines: 2. Taxgestaltung: gültig ab TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2015 1. Allgemeines: 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden.

Mehr

Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM)

Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Abteilung junge pflegebedürftige Menschen

Mehr

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Gültig ab 1. Januar 2012 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1.

Mehr

Taxordnung Pflegeheim des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015

Taxordnung Pflegeheim des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015 Taxordnung Pflegeheim des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015 1. Überblick Diese Taxordnung regelt die Tarife für die Dienstleistungen des Alterswohnzentrum Gässliacker. Der Gesamtpreis

Mehr

Alterswohnheim Almendsberg Walzenhausen Tel Fax

Alterswohnheim Almendsberg Walzenhausen Tel Fax Alterswohnheim Almendsberg 613 9428 Walzenhausen Tel. 071 886 49 90 Fax 071 886 49 99 alterswohnheim@walzenhausen.ar.ch Taxordnung 2014 Anmerkung: Wenn im Text die männliche Form verwendet wird (zum Beispiel

Mehr

Der Eintritt erfolgt nach bestätigter Aufnahme und vorheriger Vereinbarung mit der Heimleitung.

Der Eintritt erfolgt nach bestätigter Aufnahme und vorheriger Vereinbarung mit der Heimleitung. Taxordnung Gültig ab Mai 2015 Zweck Das Im Bellevue, Wohnen im Alter, ist ein Zuhause für ältere Einzelpersonen und Ehepaare, die keinen eigenen Haushalt mehr führen wollen oder können. Organisation Der

Mehr

Dienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2017

Dienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2017 Anhang 4 Dienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2017 Tarif pro Person Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben, pro Betreuungs- oder Aufenthaltstag. Einzelzimmer 120.00 Einzelzimmer

Mehr

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs

Politische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs Politische Gemeinde Vilters-Wangs Gebührentarif , Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Gebührentarif, Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs

Mehr

Preisliste ab 1. Juli 2015

Preisliste ab 1. Juli 2015 Preisliste ab 1. Juli 2015 Pensionspauschalen Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz

Mehr

Preisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen

Preisliste Pensionspreis. Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag. Zuschläge für besondere Leistungen Preisliste 2016 Pensionspreis Pflegezuschläge (BESA) Betreuungszuschlag Zuschläge für besondere Leistungen Anhang zum Pensions-, Pflege- sowie Betreuungsvertrag entsprechend Pflegegesetz des Kantons Zürich

Mehr

Heim Brunisberg Taxordnung 2011

Heim Brunisberg Taxordnung 2011 Seite 1 Heim Brunisberg Taxordnung 2011 gültig ab 1. März 2011 1. Taxen Hotellerie Die Hotellerietaxen werden nach Zimmer abgestuft. Zimmer Nr. Betten Grösse m² Preis pro Tag 1 2 (1) 18 Fr. 95.-- (112.--)

Mehr

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2017)

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2017) ALTERS- UND PFLEGEHEIM STECKBORN Ofenbachstrasse 6 8266 Steckborn Telefon 052 762 25 25 Telefax 052 762 25 29 www.aph-steckborn.ch E-Mail: aph.sekretariat@steckborn.ch Taxordnung des Alters- und Pflegeheims

Mehr

Taxordnung 2015 Betagtenzentren und Pflegewohnungen

Taxordnung 2015 Betagtenzentren und Pflegewohnungen Taxordnung 2015 Betagtenzentren und Pflegewohnungen 1. Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Betagtenzentren und Pflegewohnungen der Viva Luzern AG. Diese wird vom

Mehr

Tax- und Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016

Tax- und Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016 Tax- und Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016 1. Grundsatz Die Taxen für die Pension sowie für Pflege- und Betreuungsleistungen richten sich nach den Betriebskosten, unabhängig von den finanziellen Verhältnissen

Mehr

TAXORDNUNG (AB 1.1.2014) Die vorliegende Taxordnung entspricht den im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgegebenen Richtlinien sowie dem Pflegegesetz des Kantons Zürich. Die Kosten für den Aufenthalt

Mehr

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Anhang 2 vom 26. Dezember 2012 Nachgeführt bis 1. Januar 2015 1/5 Tarifliste (Taxtabelle) gültig ab 1. Januar 2013 1. GRUNDTAXEN Einzelzimmer Grundtaxe I Fr. 155.--

Mehr

Taxordnung 2011 (gültig vom )

Taxordnung 2011 (gültig vom ) Taxordnung 2011 (gültig vom 01.01.2011 31.12.2011) 1. Geltung Diese Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheimes St. Raphael. Sie richtet sich nach der Leistungsvereinbarung zwischen

Mehr

TAXORDNUNG EINPERSONEN WOHNEINHEIT OHNE BALKON (je nach Grösse und Komfort) EINPERSONEN WOHNEINHEIT MIT BALKON (je nach Grösse und Komfort)

TAXORDNUNG EINPERSONEN WOHNEINHEIT OHNE BALKON (je nach Grösse und Komfort) EINPERSONEN WOHNEINHEIT MIT BALKON (je nach Grösse und Komfort) GELTUNGSBEREICH Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums weitenau in Schönenberg an der Thur. ZUSAMMENSETZUNG DER KOSTEN Die Kosten bei einem Aufenthalt im Seniorenzentrum

Mehr

TAXREGULATIV 2016 gültig ab 1. Juli 2016

TAXREGULATIV 2016 gültig ab 1. Juli 2016 TAXREGULATIV 2016 gültig ab 1. Juli 2016 Art. 1 Geltungsbereich 1) Dieses Taxregulativ gilt für alle Bewohnerinnen / Bewohner und Kurzaufenthalter des Forst Demenz-Pflegezentrum. 2) Die Gesamttaxe (unten

Mehr

TARIFLISTE \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 1/5

TARIFLISTE \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 1/5 TARIFLISTE 2016 Grundtaxe Die Grundtaxe enthält folgende Leistungen: - Zimmer mit Pflegebett, inkl. Notrufanlage im Zimmer und in Nasszelle - Zimmerreinigung (inkl. Nasszelle) - Heizung, Strom, Kalt-/Warmwasser

Mehr

Tarifliste Altersbereich

Tarifliste Altersbereich Tarifliste Altersbereich Gültig ab: 1. Januar 2017 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung pro Aufenthaltstag CHF 161.55 2. Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in*

Mehr

LEBEN AM HUNGELIGRABEN Taxordnung gültig ab 1. Januar 2018

LEBEN AM HUNGELIGRABEN Taxordnung gültig ab 1. Januar 2018 LEBEN AM HUNGELIGRABEN Taxordnung gültig ab 1. Januar 2018 Alterszentrum Am Hungeligraben, Hungeligrabenstrasse 11, 5702 Niederlenz Telefon:062 886 35 35, Telefax: 062 886 35 30, www.hungeligraben.ch,

Mehr

Tarifliste IV-Bereich

Tarifliste IV-Bereich Tarifliste IV-Bereich Gültig ab: 1. Januar 2017 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung Tagestarif CHF 161.55 2. Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1 10.65 9.00

Mehr

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Ohne Pauschalen für medizinische Nebenleistungen Gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst

Mehr

Taxordnung 2016 Gültig ab:

Taxordnung 2016 Gültig ab: Taxordnung 2016 Gültig ab: 1.1.2016 1 Allgemeines Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten Bewohner), Pauschale für nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen

Mehr

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2017

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2017 Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2017 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten

Mehr

TAXORDNUNG gültig ab 1. Januar 2017

TAXORDNUNG gültig ab 1. Januar 2017 TAXORDNUNG gültig ab 1. Januar 2017 1. Gültigkeit und Zuständigkeit Die vorliegende Taxordnung ist gültig ab 1. Januar 2017 und ersetzt alle vorhergehenden. Für Änderungen an dieser Taxordnung ist der

Mehr

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Pfauen Emil Burkhardt-Stiftung. (nachstehend Institution genannt) Gültig ab: 1.

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Pfauen Emil Burkhardt-Stiftung. (nachstehend Institution genannt) Gültig ab: 1. Alters- und Pflegeheim Pfauen Emil Burkhardt-Stiftung (nachstehend Institution genannt) Gültig ab: 1. Januar 2015 Pfauengasse 2 CH-5330 Bad Zurzach Telefon +41 (0)56 265 01 00 E-Mail: info@altersheim-pfauen.ch

Mehr

Taxordnung Zentrum Höchweid

Taxordnung Zentrum Höchweid Taxordnung 2017 Zentrum Höchweid Ausgabe Dezember 2016 Administration Anschrift Zentrum Höchweid, Höchweidstrasse 36, 6030 Ebikon ZSR P7025.03 MwSt CH-112.852.973 Abrechnungsart tiers payant Konto PC

Mehr

Alters- und Pflegeheim Rheinauen

Alters- und Pflegeheim Rheinauen Alters- und Pflegeheim Rheinauen Taxordnung Pensionspreise Gültig: ab 1. Januar 2015 Tarif Alters- und Pflegeheim ab 1. Januar 2015 A / T 01.01.2015 Seite 1 Alters- und Pflegeheim Rheinauen / Taxordnung

Mehr

Alters- und Pflegeheim Grüneck Brüschägertenweg 12+14, 8626 Ottikon (Gossau ZH) Heimreglement. gültig ab: 17. August 2015

Alters- und Pflegeheim Grüneck Brüschägertenweg 12+14, 8626 Ottikon (Gossau ZH) Heimreglement. gültig ab: 17. August 2015 Heimreglement gültig ab: 17. August 2015 Vom Stiftungsrat des Alters- und Pflegeheims Grüneck genehmigt am 17. August 2015 Heimreglement des Alters- und Pflegeheims Grüneck Der Stiftungsrat Altersheim

Mehr

CHE MWST

CHE MWST TAXORDNUNG 2018 Gültig ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 1. Angaben zur Institution SUNNEHOF Das Zuhause im Alter Immostrasse 15 6405 Immensee SZ Telefon: 041 854 19 19 Fax: 041 854 19 22 Mail: info@sunnehof.org

Mehr

Die Betreuungstaxe deckt die Leistungen für die Betreuung ausserhalb der Pflege ab. Sie orientiert sich ebenfalls an der BESA-Einstufung.

Die Betreuungstaxe deckt die Leistungen für die Betreuung ausserhalb der Pflege ab. Sie orientiert sich ebenfalls an der BESA-Einstufung. Taxordnung 2017 1. Grundsatz Unser Wohnheim ist selbstragend. Die Preise richten sich nach den Betriebskosten des Heims. Als Basis gelten die Vollkosten nach anerkannten Grundsätzen. Die Taxordnung gilt

Mehr

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang)

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Die Kosten fär den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Tagestaxe fär Hotellerie (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe fär Betreuung (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe

Mehr

Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2011

Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2011 Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2011 1. Grundlagen neue Taxordnung 1.1 Pflegegesetz Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat am 28.9.2010 das Pflegegesetz erlassen und für dringlich erklärt. Das Gesetz tritt

Mehr

Inhalt der Grundtaxe

Inhalt der Grundtaxe Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl.

Mehr

Alters- und Pflegeheim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach. Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab

Alters- und Pflegeheim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach. Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab Alters- und heim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab 1.1.2016 Taxordnung 1 Zweck der Taxordnung - In der Taxordnung sind die Tarife für alle Leistungen des Alters-

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums

Mehr

Taxtabelle 2018 (Stand ) Abteilung für Menschen mit Demenz

Taxtabelle 2018 (Stand ) Abteilung für Menschen mit Demenz Taxtabelle 2018 (Stand 01.01.2018) Abteilung für Menschen mit Demenz Alle Taxen richten sich nach den Betriebskosten des Alterszentrums Haus Tabea. Die Taxtabelle wird periodisch überprüft und bei Bedarf

Mehr

Taxordnung 2016 unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Neuordnung der Pflegefinanzierung gültig ab 1. Januar 2016

Taxordnung 2016 unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Neuordnung der Pflegefinanzierung gültig ab 1. Januar 2016 Taxordnung 2016 unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Neuordnung der Pflegefinanzierung gültig ab 1. Januar 2016 1. Einleitung In der Taxordnung sind die Preise für die Zimmermiete inkl. Vollpension,

Mehr

Alters- & Pflegeheim St. Martin. 7408 Cazis. Taxordnung 2015

Alters- & Pflegeheim St. Martin. 7408 Cazis. Taxordnung 2015 Alters- & Pflegeheim St. Martin 7408 Cazis Taxordnung 2015 Alters- & Pflegeheim St. Martin Tel: 081 650 01 65 1/6 1. Grundsatz Die Kosten des Aufenthaltes setzen sich zusammen aus: der Pensionstaxe der

Mehr

Tarife und Preise 2017 Alterszentrum Viktoria AG

Tarife und Preise 2017 Alterszentrum Viktoria AG Tarife und Preise 2017 Alterszentrum Viktoria AG Tarife Pflegebereich (Preise 2017, pro Tag in CHF) Hotellerie, Betreuung, Infrastruktur Pflegekosten übernimmt Krankenkasse übernimmt Kanton persönlicher

Mehr

Alters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen

Alters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen Taxordnung Alters- und Pflegeheim Ibenmoos per 1. Januar 2015 1. Administration... 3 2. Geltung... 3 3. Gliederung... 3 3.1. Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag:... 3 3.2. Aufenthaltskosten

Mehr

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2015)

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2015) ALTERS- UND PFLEGEHEIM STECKBORN Ofenbachstrasse 6 8266 Steckborn Telefon 052 762 25 25 Telefax 052 762 25 29 www.aph-steckborn.ch E-Mail: aph.sekretariat@steckborn.ch Taxordnung des Alters- und Pflegeheims

Mehr

Vertragsbeginn Dieser Vertrag gilt ab dem 00.00.0000 und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen.

Vertragsbeginn Dieser Vertrag gilt ab dem 00.00.0000 und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Heimvertrag zwischen Pfarrer Emanuel Tischhauser-Stiftung, Quartieraltersheim Aussersihl, Engelstrasse 63, 8004 Zürich, nachfolgend Stiftung und Frau/Herr ((((((((, geboren am 00.00.0000 nachfolgend BewohnerIn

Mehr

Taxordnung Alterspflegeheim Debora AG gültig ab 1. Januar 2017

Taxordnung Alterspflegeheim Debora AG gültig ab 1. Januar 2017 Taxordnung Alterspflegeheim Debora AG gültig ab 1. Januar 2017 1 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Alterspflegeheims Debora AG. 2 Zusammensetzung Aufenthaltskosten

Mehr

Taxordnung Taxordnung Inhaltsverzeichnis. 1. Administration Geltung... 2

Taxordnung Taxordnung Inhaltsverzeichnis. 1. Administration Geltung... 2 Taxordnung 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Administration... 2 2. Geltung... 2 3. Gliederung... 2 3.1 Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag... 2 3.2 Aufenthaltskosten sind... 2 4. Taxen... 2 4.1

Mehr

Taxordnung SENIORENZENTRUM ROSENBERG UND TANNER

Taxordnung SENIORENZENTRUM ROSENBERG UND TANNER Taxordnung Luzernerstrasse 11 4800 Zofingen T 062 745 51 51 F 062 745 51 50 seniorenzentrum@zofingen.ch www.seniorenzentrum-zofingen.ch Die nachstehenden Ansätze werden von der Betriebskommission periodisch

Mehr

Änderungen sind aus betriebswirtschaftlichen Gründen jederzeit möglich. Die Taxordnung ist integrierter Bestandteil des Pensionsvertrages.

Änderungen sind aus betriebswirtschaftlichen Gründen jederzeit möglich. Die Taxordnung ist integrierter Bestandteil des Pensionsvertrages. Taxordnung (Gültig ab 1. Januar 2017) Änderungen sind aus betriebswirtschaftlichen Gründen jederzeit möglich. Die Taxordnung ist integrierter Bestandteil des Pensionsvertrages. Grundsatz Die Stapfer Stiftung

Mehr

Taxordnung. Für Pension, Pflege und Betreuung

Taxordnung. Für Pension, Pflege und Betreuung Taxordnung Für Pension, Pflege und Betreuung St. Bernhard AG Alterszentrum Rebbergstrasse 24 5430 Wettingen Telefonnummer 056 437 25 00 Fax 056 437 25 55 info@st bernhard.ch www.st bernhard.ch 1230 R01

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thurvita AG stationäre Pflege Alterswohnungen Flurhof und Sonnenhof

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thurvita AG stationäre Pflege Alterswohnungen Flurhof und Sonnenhof Thurvita AG Haldenstrasse 18, 9500 Wil, T 071 914 66 00 www.thurvita.ch, info@thurvita.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thurvita AG stationäre Pflege Alterswohnungen Flurhof und Sonnenhof Die Pensions-,

Mehr

Taxordnung. Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil. Taxordnung Schloss Hauptwil DOK 3.1.01. Gültig ab 1. Januar 2015.

Taxordnung. Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil. Taxordnung Schloss Hauptwil DOK 3.1.01. Gültig ab 1. Januar 2015. Seite 1 / 5 Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2015 Die Taxordnung ist Bestandteil des Aufenthaltsvertrages. 1. Taxe für IV-/EL-Bezüger pro Tag 286.52 Kanton

Mehr

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015 Tel. 071 / 648 12 12 Fax: 071 / 648 16 35 Mail: info@aph-eppishausen.ch www.aph-eppishausen.ch Ganzheitsbetreuung Geschützte Wohngruppe Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015 Inhalt 1. Geltungsbereich...1

Mehr

Pflegewohngruppe Römerstein Hauptstrasse 8 A 5043 Holziken. Taxordnung Leistungsumfang und Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner

Pflegewohngruppe Römerstein Hauptstrasse 8 A 5043 Holziken. Taxordnung Leistungsumfang und Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner Pflegewohngruppe Römerstein Hauptstrasse 8 A 5043 Holziken Taxordnung Leistungsumfang und Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner Gültig ab 1. Januar 2016 1. GELTUNGSBEREICH Diese Taxordnung ist, zusammen

Mehr

Anhang 1 zum Pensions-und Pflegevertrag

Anhang 1 zum Pensions-und Pflegevertrag Taxordnung Haus Eigenamt Gültig ab 1. Januar 2015 ( 1 Pensionstaxe Anhang 1 zum Pensions-und Pflegevertrag Die Pflegezimmer werden in Interne und Externe Preiskategorien eingeteilt. Je nach Belegungsart

Mehr

Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013

Alters- und Pflegeheim Im Winkel 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013 Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch Taxordnung 2013 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 7a. Heimreglement Der Gemeinderat ist zuständig für den Erlass der Taxordnung. 2. Pensionspreis

Mehr

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2017

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2017 Taxordnung 2017 gültig ab 01. Januar 2017 1. Allgemeines Festlegung der Kosten Die Preisanpassungen richten sich nach der Entwicklung der Betriebskosten. Änderungen der Taxordnung werden den Bewohnerinnen

Mehr

Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015

Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015 Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohner des Betreuten Wohnens im Alterswohnzentrum

Mehr

Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2017

Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2017 Altersheim Leimatt AG Hauptstrasse 62 4952 Eriswil Tel. 062 957 11 11 Fax 062 957 11 10 admin@altersheim-leimatt.ch www.altersheim-leimatt.ch Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2017 Die Tarifordnung des

Mehr

Taxordnung per 1. Dezember 2016

Taxordnung per 1. Dezember 2016 Taxordnung per 1. Dezember 2016 Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Alterszentrums Aaheim und das Haus Adesta. Die Tagestaxen für einen Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen:

Mehr

Taxordnung 2017 Feldheimstr. 1, 6260 Reiden Tel Fax

Taxordnung 2017 Feldheimstr. 1, 6260 Reiden Tel Fax Taxordnung 2017 Feldheimstr. 1, 6260 Reiden Tel. 062 749 49 49 Fax 062 749 49 50 info@feldheim-reiden.ch www.feldheim-reiden.ch PC 60-4006-0 Trägerschaft: Gemeindeverband Regionales Alters- und Pflegezentrum

Mehr

Preise + Tarife Visp, Januar 2016

Preise + Tarife Visp, Januar 2016 Preise + Tarife Visp, Januar 2016 Inhaltsverzeichnis Pensionspreis 1-4 Pflegetarife Hilflosenentschädigung 5-6 Verschiedenes 7-9 Grundsatz Der Pensionspreis wird vom Stiftungsrat des Martinsheims festgelegt

Mehr

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015 gültig ab 01. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz 3 3 Anpassung der Taxen 3 4 Vorauszahlung 3 4.1 Bei unbefristetem Vertragsverhältnis 3 4.2 Bei befristetem Vertragsverhältnis

Mehr

Pensionsvertrag. Taxen und Unterbringungskosten

Pensionsvertrag. Taxen und Unterbringungskosten Pensionsvertrag Unsere Preise gültig ab 1. Januar 2015 Taxen und Unterbringungskosten Unterkunft CHF 115.00 Zweierzimmer / Ehepaarzimmer mit Nasszelle p.p., Zuschlag CHF 30.00 Einerzimmer, Zuschlag CHF

Mehr

Taxordnung Preise gültig ab

Taxordnung Preise gültig ab Taxordnung Preise gültig ab 1.1.2017 Die Kosten für einen Aufenthalt im Seniorenzentrum Mülimatt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxe (für Unterkunft und Verpflegung) Pflegetaxe (für KVG-Leistungen

Mehr

Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende. Taxordnung. für das.

Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende. Taxordnung. für das. Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende Taxordnung für das Haus Wieden 1. Rechtliche Grundlage Die Taxordnung des Haus Wieden

Mehr

Ein Haus für Menschen mit Demenz

Ein Haus für Menschen mit Demenz Ein Haus für Menschen mit Demenz Hochwachtstrasse 20 8400 Winterthur Telefon Heimleitung 052 213 42 40 Fax 052 213 42 31 info@wohnheim-sonnenberg.ch www.wohnheim-sonnenberg.ch Eine Institution der Hülfsgesellschaft

Mehr

Taxordnung 2014. Alters- und Pflegeheim. Inhalt. 1 Geltungsbereich... 2. 2 Abkürzungen und Definitionen... 2. 3 Grundtaxen / Hoteltaxen...

Taxordnung 2014. Alters- und Pflegeheim. Inhalt. 1 Geltungsbereich... 2. 2 Abkürzungen und Definitionen... 2. 3 Grundtaxen / Hoteltaxen... Taxordnung 2014 Alters- und Pflegeheim Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Abkürzungen und Definitionen... 2 3 Grundtaxen / Hoteltaxen... 2 4 Was ist in den Grundtaxen / Hoteltaxen inbegriffen... 2 5 Was ist

Mehr

Taxordnung. Pflegezentrum Vivale Kirchdorf. Pflegezentrum 1 Aufenthaltstaxe 2 Pflegetaxe 4 Zusätzliche Leistungen 5

Taxordnung. Pflegezentrum Vivale Kirchdorf. Pflegezentrum 1 Aufenthaltstaxe 2 Pflegetaxe 4 Zusätzliche Leistungen 5 Taxordnung Pflegezentrum Vivale Kirchdorf Gültigkeit: Geltungsbereich: Ab 1. Januar 2017 Änderungen vorbehalten Die Taxordnung ist ein integrierender Bestandteil des Pflegevertrags. Pflegezentrum 1 Aufenthaltstaxe

Mehr

T A X O R D N U N G 2 0 1 5

T A X O R D N U N G 2 0 1 5 T A X O R D N U N G 2 0 1 5 1. Administration ZSR: R 7017.3 Telefon: 041 455 35 35 Fax: 041 455 35 36 E-Mail: info@unterfeld.ch Website: www.unterfeld.ch 2. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für die

Mehr

Taxordnung Inhalt

Taxordnung Inhalt Taxordnung 2015 Inhalt 1. Administration... 2 2. Geltung... 2 3. Gliederung... 2 3.1 Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag... 2 3.2 Die Taxen regeln die Ansätze für die Rechnungsstellung...

Mehr

Taxordnung SENIORENZENTRUM

Taxordnung SENIORENZENTRUM Taxordnung Bottensteinerstrasse 2 4800 Zofingen T 062 745 51 51 F 062 745 51 50 seniorenzentrum@zofingen.ch www.seniorenzentrum-zofingen.ch Die nachstehenden Ansätze werden von der Geschäftsleitung des

Mehr

Taxordnung der Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall. 2. Pensionskosten und Ansätze für die Zusatzleistungen

Taxordnung der Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall. 2. Pensionskosten und Ansätze für die Zusatzleistungen Taxordnung der Alters- und Pflegeheime 813.502 Taxordnung der Alters- und Pflegeheime vom 5. Juli 2006 Der Gemeinderat beschliesst: 1 1. Grundsatz 1 Die Taxordnung legt die Tagestaxen für einheimische

Mehr

DÖRFLI - SERVICELEISTUNGEN. für Alterswohnungen

DÖRFLI - SERVICELEISTUNGEN. für Alterswohnungen DÖRFLI - SERVICELEISTUNGEN für Alterswohnungen liste 2018 1 Notrufdienst 365 Tage / 24 Std.: Einleiten von Sofortmassnahmen wie z.b. Alarmierung Blaulichtorganisationen, Information Angehörige, Aufgebot

Mehr