R+V-IndustriePolice Leistungsübersicht möglicher Gefahren- und Deckungsbausteine
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- Britta Böhler
- vor 6 Jahren
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1 Die R+V-IndustriePolice bietet großgewerblichen und industriellen Unternehmen in einer Police umfassenden und bedarfsgerechten Sach-Versicherungsschutz mit der klassischen Absicherung für Gebäude und Betriebseinrichtung sowie Waren/Vorräte. Zusätzlich können Ertragsausfälle infolge eines vorhergehenden Sachschadens an der Betriebseinrichtung oder den Waren/Vorräten eingedeckt werden. In dieser Übersicht wird das gesamte Leistungsspektrum der R+V-IndustriePolice dargestellt. Ausgehend von der Zuordnung der möglichen Gefahrenbausteine zu den einzelnen Versicherungen finden sich im Weiteren sämtliche Deckungserweiterungen, die in der R+V-IndustriePolice enthalten sind. Alle angegebenen Beträge verstehen sich in Euro. Feuer (F) versicherbar versicherbar versicherbar > Brand > Brandschäden an Räucher-, Trocken- und sonstigen ähnlichen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausbricht > Brandschäden an im Versicherungsvertrag besonders benannten Dampferzeugungsanlagen, Wärmetauschern, Luftvorwärmern, Rekuperatoren, Rauchgasleitungen, Filter-, Rauchgasentschwefelungs anlagen (REA), Denitrifikationsanlagen (DENOX-) und vergleichbaren technischen Anlagen, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausbricht (auch unbenannte Anlagen) > Blitzschlag > Überspannung nach Blitzschlag am Versicherungsort > Explosion > Implosion > Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung > Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Verpackungsmaterialien über den Tagesbedarf hinaus in den Betriebsräumen, soweit behördliche oder amtliche Vorschriften nicht entgegenstehen > Belohnung an Feuerlöschkräfte in angemessener Höhe Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 1 von 15 Stand: 07.12
2 Feuer (F) versicherbar versicherbar versicherbar > Gebäudebeschädigung o o durch unbefugte Dritte infolge Einbruch > Notmaßnahmen infolge o o ED > Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität zum Neuwert (ohne Ausfall von (durch Ausfall von (SB 2.500) (SB 2.500) (SB ), Weltweit , (zeitlicher SB: Einbruchdiebstahl (ED) nicht versicherbar versicherbar versicherbar > Einbruchdiebstahl (auch der Versuch der Tat) > Vandalismus nach einem Einbruch oder während eines Raubs > Raub innerhalb des Versicherungsortes und des allseitig umfriedeten Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt auf erstes Risiko > Raub auf Transportwegen oder durch den Versuch einer solchen Tat innerhalb Deutschlands auf erstes Risiko o o o o > Sachen in Schaukästen o o und Vitrinen (SB: 5%, ; zeitlicher SB bei Ausfall von Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 2 von 15 Stand: 07.12
3 Einbruchdiebstahl (ED) nicht versicherbar versicherbar versicherbar Politische Gefahren (EC a) versicherbar versicherbar versicherbar > Innere Unruhen > Böswillige Beschädigung > Streik/Aussperrung > Diebstahl von Gebäudebestandteilen anlässlich eines Einbruchs > Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Verpackungsmaterialien über den Tagesbedarf hinaus in den Betriebsräumen, soweit behördliche oder amtliche Vorschriften nicht entgegenstehen > Belohnung an Feuerlöschkräfte in angemessener Höhe (ohne Ausfall von (durch Ausfall von o o, Weltweit , (zeitlicher SB: EC b versicherbar versicherbar versicherbar > Fahrzeuganprall > Rauch > Überschalldruckwellen Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 3 von 15 Stand: 07.12
4 Gebäudevericherung Inhaltsversicherung Ertragsuasfallversicherung EC b versicherbar versicherbar versicherbar (ohne Ausfall von (durch Ausfall von Wasserlöschanlagenleckage (EC c) > Wasserlöschanlagenleckage > Bruch- und Frostschäden innerhalb von Gebäuden an den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserlöschanlagen (ohne Ausfall von (durch Ausfall von, Weltweit , (zeitlicher SB: versicherbar versicherbar versicherbar, Weltweit , (zeitlicher SB: Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 4 von 15 Stand: 07.12
5 Leitungswasser (EC d) versicherbar versicherbar versicherbar > frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Armaturen innerhalb von Gebäuden > frostbedingten Bruchschäden innerhalb von Gebäuden an a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts sowie deren Anschlussschläuche; b) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen. > frostbedingte und sonstige Bruchschäden außerhalb von Gebäuden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen sowie der Schwimmbadund Zisternenanlagen soweit a. die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. b. sie außerhalb des Versicherungsgrundstückes verlegt sind und der Versicherungsnehmer zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet ist. (ohne Ausfall von (durch Ausfall von, Weltweit , (zeitlicher SB: Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 5 von 15 Stand: 07.12
6 Leitungswasser (EC d) versicherbar versicherbar versicherbar Sturm/Hagel (EC e/f) versicherbar versicherbar versicherbar > Sturm > Hagel (ohne Ausfall von (durch Ausfall von Überschwemmung (EC g), Weltweit , (zeitlicher SB: versicherbar versicherbar versicherbar > Überschwemmung > Rückstau (SB: 5%, ; zeitlicher SB bei Ausfall von Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 6 von 15 Stand: 07.12
7 Erdbeben (EC h) versicherbar versicherbar versicherbar > Erdbeben > Tsunami (SB: 5%, ; zeitlicher SB bei Ausfall von Erdsenkung (EC i) versicherbar versicherbar versicherbar > Erdsenkung > Erdrutsch (SB: 5%, ; zeitlicher SB bei Ausfall von Schneedruck (EC j) versicherbar versicherbar versicherbar > Lawinen (auch Druckwellen von Lawinen) > Schneedruck (SB: 5%, ; zeitlicher SB bei Ausfall von Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 7 von 15 Stand: 07.12
8 Vulkanausbruch (EC k) versicherbar versicherbar versicherbar > Vulkanausbruch (SB: 5%, ; zeitlicher SB bei Ausfall von Unbenannte Gefahren (EC u) versicherbar versicherbar versicherbar > unvorhergesehene unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung oder abhanden kommen im Zusammenhang mit einem solchen Versicherungsfall > Einzelgefahrenausschlüsse (Windstärke 7, Sengschäden usw.) gelten mitversichert (SB: 5%, ; zeitlicher SB bei Ausfall von Glas > Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff > Glasbausteine und Profilbaugläser Versicherbar Alleinnutzung: gesamte Innen- und Außenverglasungen des Gebäudes; Teilnutzung/Vermietung: gesamte Außenverglasung und die Innenverglasung der Allgemeinnutzung versicherbar versicherbar Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 8 von 15 Stand: 07.12
9 Glas Versicherbar Alleinnutzung: gesamte Innen- und Außenverglasungen des Gebäudes; Teilnutzung/Vermietung: gesamte Außenverglasung und die Innenverglasung der Allgemeinnutzung versicherbar versicherbar > Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff > Außenschaukästen und - vitrinen > Scheiben von Sonnenkollektoren (nicht Scheiben von Photovoltaikanlagen) einschl. deren Rahmen > Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungs-anlagen), Firmenschilder und Transparente (Werbeanlagen) (SB: 5%, ; zeitlicher SB bei Ausfall von versichert zur vereinbarten Versicherungssumme bzw. Höchstentschädigung oder Jahreshöchstentschädigung o nicht versichert Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 9 von 15 Stand: 07.12
10 Mitversicherte Kosten und Mehrkosten in der Gebäude- und Inhaltsversicherung Die Entschädigung auf erstes Risiko für die folgenden Kosten, Mehrkosten und Deckungserweiterungen ist insgesamt auf zusätzlich 13 % der Versicherungssummen ohne Höherhaftung für Gebäude und Inhalt namentlich Einrichtung, Waren und Vorräte sowie Vorsorge, mindestens EUR, maximal EUR pro Vertrag, begrenzt. > Aufräumungs- und Abbruchkosten (auch für radioaktiv verseuchte Sachen) > Bewegungs- und Schutzkosten (auch für radioaktiv verseuchte Sachen) > Feuerlöschkosten (auch für radioaktiv verseuchte Sachen) > Kosten für die Dekontamination von Erdreich > Kosten des Sachverständigenverfahrens bei entschädigungspflichtigen Schäden über EUR > Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen > Kosten für den Mehrverbrauch von Flüssigkeiten und Erdgas F ED LW/ WL- Anlage St/H EC a, EC b EC g EC k, EC u Glas o o o o o o o o o o o o > Kosten für Notverschluss o o o o o o > Zusätzliche Montagekosten o o o o o o > Kosten für Anstriche und Folien > Kosten für das Bewegen von Schutzgittern > Kosten für Rahmen und Beschläge > Kosten für die Beseitigung von Schäden an Waren und Dekorationsmitteln > Kosten für die Rekultivierung von gärtnerischen Anlagen (nur Gebäudeversicherung) > Kosten für das Entfernen umgestürzter Bäume (nur Gebäudeversicherung) > Kosten zur Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen > Aufgebots- und Wiederherstellungskosten für Urkunden > Kosten für Schlüsselverlust für besondere Behältnisse > Kosten für Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte > Kosten für Notmaßnahmen o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 10 von 15 Stand: 07.12
11 > Türschlossänderungskosten > Mehrkosten infolge Preissteigerungen > Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen > Mehrkosten durch Technologiefortschritt > Mehrkosten für verbesserte Verbrauchseffizienz > Mehrkosten infolge erhöhtem Energieverbrauch im Schadenfall > Feuer-Rohbau (Haftzeit 12 Monate) (nur Gebäudeversicherung) > Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen und Besuchern > KFZ von Betriebsangehörigen und Besuchern (E 5) > Anschauungsmodelle und Ähnliches > Dekorationsmittel > Kosten durch Schlüsselverlust für zentrale Schließanlage > Bargeld und Wertsachen F ED LW/ WL- Anlage St/H EC a, EC b EC g EC k, EC u Glas o o o o o o ,5 Mio. o o o o o o o o o o o o % der inkl. Vors., , 2,5 Mio. o 3 % der inkl. Vors., , 2,5 Mio. 3 % der inkl. Vors., , 2,5 Mio. 3 % der inkl. Vors., , 2,5 Mio. 3 % der inkl. Vors., , 2,5 Mio. 3 % der inkl. Vors., , 2,5 Mio. Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 11 von 15 Stand: 07.12
12 > Bargeld und Wertsachen in verschlossenen Wertschutzschränken (VdS- Widerstandsgrad N-VII) mit einem Mindest-Leergewicht von kg in Wertschutzschränken mit einem Leergewicht unter kg (mit VdS- Widerstandsgrad N-VII) die gemäß der Montageanleitung des Herstellers verankert sind in Einbau- Wertschutzschränken mit mehrwandiger Tür (VdS- Widerstandsgrad N-VII) > Bargeld und Wertsachen in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten und zwar auch gegen Wegnahme des Behältnisses selbst ohne Verschluss während der Geschäftszeit > Bargeld und Wertsachen auf Transportwegen > Bargeld in Registrierkassen F ED LW/ WL- Anlage o je Wertschutzschrank o o jeweils je Kasse 50, insg. 250 St/H EC a, EC b EC g EC k, EC u Glas o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o versichert o nicht versichert Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 12 von 15 Stand: 07.12
13 Mitversicherte Kosten und Mehrkosten in der Ertragsausfallversicherung Die Entschädigung auf erstes Risiko für die folgenden Kosten und Deckungserweiterungen ist insgesamt auf zusätzlich 10 % der Versicherungssumme für Ertragsausfall ohne Nachhaftung, maximal EUR, pro Vertrag begrenzt. > Kosten für Vertragsstrafen > Kosten für Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen > Kosten für zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen > Kosten des Sachverständigenverfahrens bei entschädigungspflichtigen Schäden über EUR > Mehrkosten aufgrund Abnahmeverpflichtung, die nicht Schadenminderungskosten sind > Kosten für Werbemaßnahmen zum Kundenerhalt, die nicht Schadenminderung sind > Vergrößerung des Ertragsausfallschadens durch behördlich angeordnete Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkungen F ED LW/ WL- Anlage Insg. 1% der, 5.000, % der Insg. 1% der, 5.000, % der Insg. 1% der, 5.000, % der St/H EC a, EC b Insg. 1% der, 5.000, % der Insg. 1% der, 5.000, % der EC g EC k, EC u Insg. 1% der, 5.000, % der Glas Insg. 1% der, 5.000, % der versichert Im Zweifelsfall ausschließlich maßgeblich für alle Deckungselemente und Deckungserweiterungen in der R+V-IndustriePolice sind die entsprechenden Texte des zugehörigen Bedingungswerkes! Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 13 von 15 Stand: 07.12
14 Zusätzliche Einschlüsse im Bedingungswerk: Die folgenden Erweiterungen des Versicherungsschutzes gelten grundsätzlich in der R+V-IndustriePolice für alle versicherten Sparten und Gefahren: > Anerkennung, dass nach einer Besichtigung des Risikos durch den Versicherer alle Risikoumstände bekannt geworden sind, soweit seitens des VN keine Arglist vorliegt > Bei Versicherungsfällen zu einer Schadenhöhe von insgesamt EUR verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. > Anzeigen, die zu einer Gebäude-, Inhalts- oder Ertragsausfallversicherung gemacht werden, gelten automatisch auch für die anderen Versicherungen. > Neuwertersatz für versicherte Sachen, die für ihren vom Hersteller bestimmten Zweck uneingeschränkt verwendungsfähig und in dieser Weise zum Schadenzeitpunkt regelmäßig im Gebrauch sind, sofern sie regelmäßig gepflegt und gewartet werden. > Abweichungen von Sicherheitsvorschriften denen die Berufsgenossenschaft, das Gewerbeaufsichtsamt oder eine andere zuständige Behörde schriftlich zugestimmt hat, beeinträchtigen die Entschädigungspflicht nicht. > Vorübergehende Abweichungen von Sicherheits- und Betriebsvorschriften gelten unter den üblichen Voraussetzungen als mitversichert, sofern die Abweichung maximal sechs Monate dauert > Sonderregelung zur Anzeige von Gefahrerhöhung bei Bestehen einer Versicherungsabteilung > Verzicht auf die Anwendung der Feuerversicherungs-Sicherheitsvorschriften bei Wohn- und Sozialgebäuden, soweit sich in diesen Gebäuden keine DV-Anlagen befinden. > Verzicht auf Ersatzansprüche im Rahmen des Üblichen beeinträchtigt den Versicherungsschutz nicht. Der Versicherer verzichtet zusätzlich auf Ersatzansprüche, die sich gegen Gesellschaften (inkl. deren Repräsentanten oder gesetzliche Vertreter) der Firmengruppe des Versicherungsnehmers oder Betriebsangehörige des Versicherungsnehmers, die nicht Repräsentanten sind, richten. Ausnahme: Vorsatz oder bestehende Haftpflichtdeckung. Sofern diese bei R+V besteht, auch kein Regress gegen dort mitversicherte Unternehmen. > Wahrung von Geschäftsgeheimnissen des VN wird im Schadenfall im Rahmen des Möglichen garantiert. > Schadenfallkündigung (Wirkung): Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst drei Monate nach Zugang wirksam > VdS-anerkanntes Feuerwehr-Schlüsseldepot ist keine Gefahrerhöhung in ED. > Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten in LW als innerhalb vom Gebäude liegend. > Innerhalb von Gebäuden verlegte Regenabflussrohren gelten in LW mitversichert. > Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zisternen, Schwimm- oder Wasserbecken sowie deren Zu- und Ableitungsrohre und den Rohren sowie übrigen Einrichtungen der Wasserumwälz- und Reinigungsanlage gelten in LW mitversichert. > Erdgasleitungen, soweit sie der Versorgung der Heizungsanlagen der versicherten Gebäude dienen, sind in LW Leitungswasserrohren gleichgestellt. > Nässeschaden durch Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten gilt in LW mitversichert. > Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel in Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen in LW Leitungswasser gleich. > Regenwasser aus innerhalb von Gebäuden befindlichen Regenwassernutzungsanlagen und aus innerhalb von Gebäuden verlegten Regenabflussrohren Leitungswasser gleichgestellt. > Scheiben von Sonnenkollektoren (nicht Scheiben von Photovoltaikanlagen) einschließlich deren Rahmen gelten in Glas eingeschlossen. Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 14 von 15 Stand: 07.12
15 Zusätzliche Einschlüsse im Bedingungswerk: Die folgenden Erweiterungen des Versicherungsschutzes gelten soweit im Folgenden nichts anderes ausgeführt ist grundsätzlich in der R+V-IndustriePolice für alle versicherten Gefahren in der Gebäude- und Inhaltsversicherung: > Höherhaftung von 10%, 2,5 Mio. EUR über die dokumentierte Versicherungssumme hinaus > Unterversicherungsverzicht, wenn der Schaden 1% der Versicherungssumme, EUR nicht übersteigt. Grundstücke müssen nur einmal jährlich angemeldet werden. > Summenausgleich zwischen allen Positionen mit gleich hohen oder niedrigeren Prämiensätzen > Entnahme von Sachen aus einem Ersatzteil- oder Reservelager gilt als Wiederherstellung/ -beschaffung > Leasing von gleichartigen Sachen steht der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung dann gleich, wenn die im Leasingvertrag vorgesehene Kaufoption binnen fünf Jahren verbindlich wahrgenommen wird > Auf dem Versicherungsort oder auf einem unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstück, betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope als Schadenverursacher durch eine versicherte Gefahr gelten mitversichert, insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung > Unterversicherungsverzicht bei Schäden 1% der Versicherungssumme ( EUR), sofern es nicht um Außen- oder Stichtagsversicherung geht > Zwischen den Versicherungsorten besteht für ein und dieselbe versicherte Gefahr Freizügigkeit. > An- und Abfuhrgüter sind außerhalb des Versicherungsorts insoweit mitversichert, als sie sich auf Transportmitteln in seiner unmittelbaren Nähe oder auf Anschlussgleisen und Wasserstraßenanschlüssen befinden. Das gleiche gilt für die Transportmittel selbst, soweit sie zu den versicherten Sachen gehören. Zusätzliche Einschlüsse im Bedingungswerk: Die folgenden Erweiterungen des Versicherungsschutzes gelten grundsätzlich in der R+V-IndustriePolice für alle versicherten Gefahren in der Ertragsausfallversicherung: > Als dem Betrieb dienende Sachen im Sinne der Versicherungsbedingungen gelten auch vorübergehend außer Betrieb genommene sowie neu hinzukommende, aber noch nicht in Betrieb genommene Anlagegüter, und zwar auch dann, wenn sie sich noch im Bau oder Montage befinden. > Die Weiterzahlung von Gehältern und Löhnen über den nächstzulässigen Entlassungstermin hinaus erkennt der Versicherer als wirtschaftlich begründet an, soweit sie erforderlich ist, um die Angestellten und Arbeiter dem Betrieb zu erhalten. > Ungeachtet der Bestimmungen des 537 BGB und der vertraglichen Bestimmungen verzichtet der Versicherer bei jedem ersatzpflichtigen Schadenfall auf eine Kürzung anteiliger Miet- und Pachtaufwendungen. > Als Versicherungsort gelten auch Anschlussgleise und Wasserstraßenanschlüsse sowie in unmittelbarere Nähe des Versicherungsortes abgestellte Transportmittel. Leistungsuebersicht_IndustriePolice_Makler.docx Seite 15 von 15 Stand: 07.12
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