Jahresgesprächsbogen Gebäude

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1 Jahresgesprächsbogen Gebäude Besprechung vom: Versicherungsnehmer: Versicherungsschein-Nummer: Kundennummer: Gesprächsteilnehmer:

2 Allgemeine Risikoangaben 1. Die im Versicherungsschein genannte Nutzung des Gebäudes o ist unverändert. o hat sich verändert (Art und Anteil der Betriebsarten bzw. Wohnungen): o steht jetzt unter Denkmalschutz 2. Sind besondere Einrichtungen vorhanden? Ist im Gebäude eine automatische Löschanlage vorhanden? o ja o nein 3. Wurden in dem im Versicherungsschein genannten Gebäude wertsteigernde Ausoder Umbauten vorgenommen (z.b. Ausbau Dachgeschoss, höherwertigere Bodenbeläge, Anbau)? o nein, das Gebäude ist unverändert. o ja (Art und Umfang der Maßnahmen): 4. Sind neben dem im Versicherungsschein genannten Gebäude sind weitere Gebäude hinzugekommen? o nein, unverändert. o ja, neue Gebäude:

3 Versicherte Gefahren Die aktuelle Gewerbliche Gebäudeversicherung (VBGG 12) bietet Versicherungsschutz für Schäden infolge der nachstehend genannten Gefahren. Die im Versicherungsschein vereinbarten Gefahren für das Gebäude sollen o unverändert bleiben. o wie folgt geändert werden: Feuer o ja o nein Leitungswasser o ja o nein Sturm / Hagel o ja o nein Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel o ja o nein Überschwemmung/Rückstau o ja o nein Selbstbeteiligung (siehe Versicherungsschein bzw. Antrag) Jahreshöchstentschädigung 100 % der Versicherungssumme, max. 2,5 Mio Euro Sonstige Naturgefahren o ja o nein (Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) Selbstbeteiligung (siehe Versicherungsschein bzw. Antrag) Jahreshöchstentschädigung 100% der Versicherungssumme, max. 2,5 Mio. Euro Extended Coverage Gefahren o ja o nein (Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen) Selbstbeteiligung Euro; Jahreshöchstentschädigung 100% der Versicherungssumme, max. 2,5 Mio. Euro Unbenannte Gefahren o ja o nein Selbstbeteiligung Euro; Jahreshöchstentschädigung 100% der Versicherungssumme, max. 2,5 Mio. Euro Einschluss von Schäden durch Mietverlust o ja o nein bis o 5 %, o 10 %, o 15 % oder o 20 % der Gebäude-Versicherungssumme (Haftzeit 24 Monate) Selbstbeteiligung Wird eine flexible Selbstbeteiligung gewünscht? o ja o nein (siehe Antrag)

4 Ergänzender Versicherungsschutz Glasversicherung o ja o nein Versichert sind die fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, Scheiben und Platten aus Kunststoff, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff sowie Scheiben von Sonnenkollektoren des gesamten Gebäudes gegen Schäden durch Zerbrechen. Wahlweise kann auch nur die Verglasung von Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z.b. in Treppenhäusern, Gemeinschafts-, Keller- und Bodenräumen, von Windfängen und Wetterschutzvorbauten) versichert werden. Zusätzlich eingeschlossen werden können der Werbung dienende, fertig eingesetzte oder montierte Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen), Firmenschilder und Transparente (Werbeanlagen). Gebäudetechnik-Pauschalversicherung o ja o nein SB 500 Euro Die Gebäudetechnik-Pauschalversicherung bietet Versicherungsschutz für sämtliche Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Einrichtungen, die Bestandteil oder Zubehör der versicherten Gebäude sind. Versicherte Sachen sind z.b. Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Gas-, Elektro- und Fernsprechanlagen (ohne Endgeräte), Klingelanlagen, Aufzüge, Tür- und Toranlagen, Raumbelüftungsanlagen, Antennenanlagen, Alarmanlagen, Gebäudeleittechnik, Müllbeseitigungsanlagen. Versichert sind unvorhergesehene Sachschäden (z.b. durch Bedienungsfehler, Schwelen, Glimmen, Sengen, Kurzschluss und höhere Gewalt). Die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm sind ausgeschlossen und sollten über die Gewerbliche Gebäudeversicherung versichert werden. Photovoltaik-Pauschalversicherung o ja o nein SB 250 Euro Die Photovoltaik-Pauschalversicherung bietet Versicherungsschutz für unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Versagen von Mess-, Regeloder Sicherheitseinrichtungen, Glimmen, Sengen oder Glühen, Wasser, oder Feuchtigkeit, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Schneedruck, Tierverbiss. Darüber hinaus leistet der Versicherer Entschädigung bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Entschädigt werden auch die nicht erwirtschafteten Erlöse aus der Vergütung für den selbstgenutzten Solarstrom. Umwelt-Paket o ja o nein Das Umwelt-Paket kommt für Aufwendung für Bäume oder Sträucher bis Euro auf, d.h. Kosten für Neuanpflanzungen (Jungpflanzen, Setzlinge) von Bäumen oder Sträuchern nach Beschädigung/Zerstörung durch Blitzschlag, Sturm oder Hagel.

5 Mehrkosten für verbesserte Energieeffizienz und Einsparung natürlicher Ressourcen sind versichert, wenn der Schaden an der Gebäudeaußenhülle oder Gebäudeheiz- und - klimatechnik oder Warmwasserversorgung entsteht, der Schaden mind Euro beträgt und Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung dieser Sachen mit einer nachweislich besseren Energieeffizienz (Mindestanforderungen der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen erfüllt sein) werden bis 1 % der VSU, max Euro, ersetzt. Sonstige Maßnahmen, die die Energieeffizienz der versicherten Sache (ggfs. unbeschädigt) verbessern oder natürliche Ressourcen einsparen sind versichert bis 10 % der Entschädigungsleistung der o.g. Position. Kosten für das Erlangen eines Energieausweises, wenn der Schaden an der Gebäudeaußenhülle oder der Gebäudeheiz- und -klimatechnik oder der Warmwasserversorgung mind Euro beträgt, werden 80 % der Kosten des Energieausweises gemäß EnEV, max Euro ersetzt.

6 Versicherte Sachen, Versicherungssumme Versichert sind die Gebäude mit ihren Bestandteilen sowie das Gebäudezubehör. Die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme für das Gebäude o ist ausreichend. o hat sich wie folgt verändert (nur eine Variante ausfüllen): o Neubauwert des Gebäudes im Jahre 1914 M 1914 wertsteigernde Aus- oder Umbauten in o Euro oder in o M 1914 aus dem Jahr o Neubauwert des Gebäudes aus dem Jahr wertsteigernde Aus- oder Umbauten aus dem Jahr o Aktueller Neuwert des Gebäudes o Aktueller Zeitwert des Gebäudes EUR EUR EUR EUR Beispiele Gebäudebestandteile Gebäudebestandteile sind in das Gebäude eingefügte Sachen, die nicht ohne Zerstörung oder Veränderung ihres Wesens voneinander getrennt werden können: Türen; Fenster; Balkone; Wandverkleidungen; fest verlegte Bodenbeläge; Hauswasserversorgung einschließlich Zu- und Ableitungen auf dem Versicherungsort; Klimaanlagen; Markisen; Gas-, Elektro- und Fernsprechanlagen (ohne Endgeräte); Aufzüge; Raumbelüftungsanlagen; Heizungsanlagen und Öltanks; Sanitäranlagen; Blitzableiter; Antennenanlagen; Fahnenstangen; Sprinkler-, Sprühwasserlösch- und Berieselungsanlagen; Einbruchmeldeanlagen; Kühltürme. Beispiele Gebäudezubehör: Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die der Instandhaltung oder dem wirtschaftlichen Zweck des versicherten Gebäudes dienen, soweit sie sich in dem Gebäude befinden oder außen an dem Gebäude angebracht sind. Dies sind insbesondere Brennstoffvorräte für Sammelheizungen; Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten); Gemeinschaftswaschanlagen; Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler. Besonderheit Mietereinbauten: In das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter oder Pächter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter die Gefahr trägt, sind nicht versichert. Die Versicherung dieser Sachen kann jedoch vereinbart werden. Hinweis: Bitte trotzdem im Antrag kenntlich machen, welche Mietereinbauten mitversichert bzw. ausdrücklich nicht versichert sein sollen.

7 Definitionen Versicherungswert Hinweis: Die Versicherungssumme muss ausreichend hoch bemessen sein, sonst besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Versicherungswert von Gebäuden, Gebäudezubehör, weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile ist, soweit die gleitende Neuwertversicherung vereinbart ist, (für Gebäude) der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes in seiner jeweiligen Größe und seinem jeweiligen Ausbau in Preisen des Jahres 1914 einschließlich Architektengebühren, sonstige Konstruktions- und Planungskosten sowie sonstige Baunebenkosten. (für Gebäudezubehör, weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile) der Betrag, der nach Preisen des Jahres 1914 aufzuwenden ist, um Sachen in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen; maßgebend ist der niedrigere Betrag. Beträgt der Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles weniger als 40 Prozent des Neuwerts, ist Versicherungswert entweder der Zeitwert oder sofern die Voraussetzungen erfüllt sind der gemeine Wert; soweit Versicherung zum Neuwert vereinbart ist, der Neuwert. (für Gebäude) Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühren, sonstige Konstruktions- und Planungskosten sowie sonstige Baunebenkosten; (für Gebäudezubehör, weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile) Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen; maßgebend ist der niedrigere Betrag; der Zeitwert; falls er weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt oder falls Versicherung nur zum Zeitwert vereinbart ist; der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes durch einen Abzug entsprechend seinem insbesondere durch den Abnutzungsgrad und das Alter bestimmten Zustand; der gemeine Wert, (für Gebäude) falls das Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet oder falls Versicherung nur zum gemeinen Wert vereinbart ist; eine dauernde Entwertung liegt insbesondere vor, wenn das Gebäude für seinen Zweck allgemein oder im Betrieb des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden ist; (für Gebäudezubehör, weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile) soweit die Sache für ihren Zweck allgemein oder im Betrieb des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden oder falls Versicherung nur zum gemeinen Wert vereinbart ist; gemeiner Wert ist der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude oder die Sache ohne Grundstücksanteile oder für das Altmaterial.

8 Entschädigungsgrenzen und zusätzliche Einschlüsse Betrag ausreichend? Schäden durch Frost oder sonstige Bruchschäden an Rohren bis Euro o ja o nein Einschluss von Schäden durch Wasserverlust infolge bestimmungswidrigen Austritts von Leitungswasser bis Euro o ja o nein Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte bis 1 % der Versicherungssumme o ja o nein Nachfolgende Positionen können eingeschlossen werden Einschluss gewünscht? Einschluss von Schäden durch Graffiti an der Außenfassade bis Euro, Jahreshöchstentschädigung Euro o ja o nein Einschluss von Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Löschmedien aus Löschanlagen o ja o nein Einschluss von Mietverlust o ja o nein Einschluss Umwelt-Paket o ja o nein Hinweis auf weitere zusätzliche Einschlüsse Weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile bis zu 20 % der Versicherungssumme Kosten für den Austausch von Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen und Wassermessern bis 500 Euro Kosten für das Entfernen durch Blitzschlag, Sturm oder Hagel umgestürzter Bäume bis Euro Gebäudebeschädigungen infolge Falschalarms eines Rauchmelders bis Euro Schäden an Zu- oder Ableitungsrohren, die außerhalb des Gebäudes verlegt sind bis zu Euro. Bruchschäden an Rohren (Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren) von Geothermieanlagen, die auf dem Versicherungsort verlegt sind, bis Euro. Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung, die auf dem Versicherungsort verlegt sind, bis Euro.

9 Kostenblock Sach Summarisch bis zu 100% der Versicherungssumme, max. 2,5 Mio. Euro Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten; Bewegungs- und Schutzkosten; Feuerlöschkosten; Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen; Kosten für die Dekontamination von Erdreich; Sachverständigenkosten; Mehrkosten infolge Preissteigerunge; Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen;

10 Notizen: Ort, Datum Versicherungsnehmer Agentur bzw. Spezialist Hinweis: Der Jahresgesprächsbogen ersetzt keinen Antrag, sondern dient lediglich dazu, Veränderungen beim versicherten Risiko aufzudecken.

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