PROJEKT INTEGRIERTE PSYCHIATRIE UR/SZ/ZG
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- Martha Möller
- vor 6 Jahren
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1 Projekt Integrierte Psychiatrie UR/SZ/ZG PROJEKT INTEGRIERTE PSYCHIATRIE UR/SZ/ZG Projektbeschreibung Genehmigt am 10. März 2014 durch den Konkordatsrat.
2 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG AUSGANGSLAGE PROJEKTAUFTRAG AG PROJEKTZIEL UND UNTERZIELE PROJEKTORGANISATION PROJEKTGREMIEN KONKORDATSRAT STEUERGRUPPE PROJEKTLEITUNG EXPERTENGRUPPE ARBEITSGRUPPEN AG Konkordat AG Finanzen AG Personal AG Organisation AG Angebot und Behandlung EXTERNE ZUSAMMENARBEIT REPORTING/PROJEKTCONTROLLING TROLLING KOMMUNIKATION INTERNE KOMMUNIKATION EXTERNE KOMMUNIKATION PROJEKTPLAN UND MEILENSTEINE ENSTEINE BUDGET KONTAKT
3 Projekt Integrierte Psychiatrie UR/SZ/ZG 1 Einleitung Mit dem Projekt Integrierte Psychiatrie UR/SZ/ZG (IP-3) wollen die drei Konkordatskantone Uri, Schwyz und Zug ihrer Bevölkerung nach den Kriterien der integrierten Versorgung ein vernetztes und patientenorientiertes Angebot bereitstellen und die Zusammenarbeit unter den verschiedenen Leistungserbringern optimieren. Um diese Zielsetzung zu erreichen, sollen bis Ende 2016 zusammen mit dem Kauf der PK Zugersee die ambulanten psychiatrischen Dienste in den drei Kantonen sowie die PK Zugersee in einer Organisation zusammengefasst werden. Betroffen sind namentlich der Sozial Psychiatrische Dienst Uri, der Sozialpsychiatrische Dienst des Kantons Schwyz, der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Kantons Schwyz, die Ambulanten Psychiatrischen Dienste des Kantons Zug (nachfolgend Dienste genannt) sowie die PK Zugersee. Die bestehenden Standorte bleiben erhalten. Für die Umsetzung des Projektes hat der Konkordatsrat des Konkordates der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die Psychiatrische Klinik Oberwil-Zug (Psychiatriekonkordat) vom 29. April 1982 eine Projektorganisation definiert und eine Projektleitung eingesetzt. 2 Ausgangslage Gestützt auf das Psychiatriekonkordat arbeiten die drei Kantone Uri, Schwyz und Zug seit 1982 konstruktiv und erfolgreich zusammen und stellen in der PK Zugersee den grössten Teil der stationären psychiatrischen Versorgung für ihre Bevölkerung sicher. Auf der Grundlage dieser langjährigen Kooperation haben im Jahr 2010 die Regierungen der drei Kantone ihre Absicht erklärt, bei der Psychiatrieversorgung noch enger zusammenzuarbeiten und die PK Zugersee von den Barmherzigen Brüdern Zug käuflich zu erwerben. Im Rahmen einer regierungsrätlichen Aussprache haben sich dann die Regierungen und die zuständigen Kommissionen im Jahr 2011 für den Zweck der weiteren Planung für ein zweistufiges Konstrukt ausgesprochen: einerseits eine Organisation für den operativen Betrieb und andererseits eine Organisation als formellen Rahmen für die Zusammenarbeit unter den drei Kantonen. Für den Betrieb wurde eine gemeinnützige Aktiengesellschaft nach Art. 620 Abs. 3 OR als Rechtsform favorisiert und als formeller Rahmen für die Zusammenarbeit unter den drei Kantonen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Als Grundlage dient das bestehende Psychiatriekonkordat, das seit 1982 erfolgreich umgesetzt wird. Im Weiteren haben die drei Regierungen den Konkordatsrat beauftragt, unter Berücksichtigung der ambulanten Versorgungsstrukturen, für das Konkordatsgebiet eine Psychiatrieplanung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR ) zur Spitalplanung durchzuführen. Von einer Expertengruppe - bestehend aus Fachexperten der drei Konkordatskantone - wurde im Jahr 2011 ein Versorgungsbericht und von zwei externen Fachexperten ein Strukturbericht zur Psychiatrieversorgung in den Kantonen Uri, Schwyz und Zug erstellt. Gestützt auf diese Fachberichte hat der Konkordatsrat das Strukturkonzept Psychiatrieversorgung UR/SZ/ZG erarbeitet. Dieses wurde im Jahr 2012 von allen drei Regierungen ausspracheweise genehmigt. 3
4 Mit dem Strukturkonzept bekannte sich der Konkordatsrat zu einer integrierten psychiatrischen Versorgung und verabschiedete folgendes Leitbild: Die Psychiatrieversorgung in den Kantonen Uri, Schwyz und Zug erfolgt gemeinsam und unter Berücksichtigung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie orientiert sich primär an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten. Die Führung, Planung und Organisation der Psychiatrieversorgung erfolgt innerhalb von einheitlichen Strukturen prozessorientiert. Die Klinik und die dezentralen ambulanten bzw. tagesstationären Angebote sind miteinander vernetzt. Die Schnittstellen zu anderen medizinischen und therapeutischen Behandlungsbereichen sowie zu Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für psychiatrische Patientinnen und Patienten werden optimiert. Diese Zielvorstellung soll im Rahmen des Projektes IP-3 bis Ende 2016 erreicht werden. 3 Projektauftrag Der Konkordatsrat formuliert für die Projektleitung den folgenden Projektauftrag: Schaffung der rechtlichen und finanziellen Grundlagen für die Gründung einer Betriebsgesellschaft, mit dem Ziel im Konkordatsgebiet eine integrierte psychiatrische Versorgung sicherzustellen. Dies beinhaltet die Erstellung einer integralen Vorlage für die Änderung des bestehenden Psychiatriekonkordates. Aufbau der Betriebsgesellschaft mit den notwendigen rechtlichen, finanziellen und betrieblichen Grundlagen (Statuten, Organisationsreglement, Finanzreglement mit IKS). Integration der beteiligten Organisationen (APD Zug, SPD Schwyz, KJPD Schwyz, SPD Uri, PK Zugersee) in die neue Betriebsgesellschaft. Klärung der Schnittstellen zwischen der neuen Betriebsgesellschaft und externen Partnern (Zuweiser, Spitex, Phönix, Clienia, Luzerner Psychiatrie, Psychiatrie OW/NW, Kanton Glarus etc.). 4 Projektziel und Unterziele Die Hauptzielsetzung des Projektes liegt darin, im Konkordatsgebiet eine integrierte psychiatrische Versorgung aufzubauen und die Grundlagen zu schaffen, für die Bevölkerung der drei Kantone eine vernetzte und patientenorientierte psychiatrische Versorgung bereitzustellen. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern optimiert werden. Um diese Zielsetzung zu erreichen, wurden folgende Unterziele formuliert: In Bezug auf die rechtlichen Grundlagen und die politische Vorlage: - Das Psychiatriekonkordat ist überarbeitet und Bericht und Vorlage für den politischen Prozess sind formuliert. - Die Rechtsform der neuen Betriebsgesellschaft ist definiert und die Statuten liegen vor. 4
5 In Bezug auf die finanziellen Grundlagen: - Die Grundsätze der Finanzierung und der Finanzbedarf der Betriebsgesellschaft sind definiert. - Das Finanzreglement liegt vor und das IKS ist definiert. - Die Finanzplanung 2017 bis 2020 ist erarbeitet. - Die Verträge mit den Versicherern sind abgeschlossen. In Bezug auf die betrieblichen Grundlagen: - Die Grundsatzvereinbarungen mit den Trägerschaften der einzelnen Dienste betreffend der Integration in die Betriebsgesellschaft sind abgeschlossen. - Das Organisationsreglement und ein Konzept für einen einheitlichen Auftritt nach aussen liegen vor. - Das Lohnreglement und das Anstellungsreglement sind definiert und die Sozialversicherungen geregelt. - Das Leistungsangebot und die Behandlungspfade sind erarbeitet und die Leistungsaufträge sind genehmigt. 5 Projektorganisation Konkordatsrat Steuergruppe Projektleitung Expertengruppe AG Konkordat AG Finanzen AG Personal AG Organisation AG Angebot & Behandlung Erläuterung: Die rot eingefärbte AG bezieht sich auf die Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen, die grün eingefärbte AG auf die Ausarbeitung der Finanzen der Betriebsgesellschaft, die orange eingefärbten AGs beschäftigen sich mit den verschiedenen betrieblichen Aspekten der Betriebsgesellschaft. 5
6 6 Projektgremien 6.1 Konkordatsrat Der Konkordatsrat hat den Auftrag für die Umsetzung des Projektes IP-3 erteilt. Er fällt die politischen Vorentscheide in Bezug auf das revidierte Konkordat und die Statuten der Betriebsgesellschaft. Er verabschiedet Bericht und Vorlage zuhanden der Kantonsregierungen. Für die Umsetzung des Projektes IP-3 hat der Konkordatsrat des Psychiatriekonkordates eine Projektleitung, eine Steuergruppe und eine Expertengruppe eingesetzt. Im Folgenden werden die Aufgaben und Kompetenzen dieser unterschiedlichen Projektgremien beschrieben. 6.2 Steuergruppe Die Steuergruppe bildet das Bindeglied zwischen dem Konkordatsrat und der Projektleitung. Sie ist zuständig für das inhaltliche und finanzielle Projektcontrolling. Die Steuergruppe prüft und bewertet die von der Projektleitung vorgelegten Zwischenergebnisse, verabschiedet die Vorlagen an den Konkordatsrat und stellt die Kommunikation zwischen der Projektleitung und dem Konkordatsrat sicher. Ein Ausschuss des Konkordatsrates (3 Mitglieder) bildet zusammen mit dem Projektleiter die Steuergruppe. Die Sitzungsleitung und Protokollführung liegt bei der Projektleitung. Die Steuergruppe umfasst folgende Vertretungen, welche vom Konkordatsrat bestimmt wurden: Funktion Vertretung Konkordatsrat Name Christof Gügler, Beauftragter für gesundheitspolitische Fragen, Gesundheitsdirektion Kanton Zug Roland Hartmann, Direktionssekretär, Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion, Kanton Uri Franziska Rutz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Amt für Gesundheit und Soziales Kanton Schwyz Vertretung Projektleitung Paul Lalli, Projektleiter, Projekt IP Projektleitung Die Projektleitung ist verantwortlich für die Erfüllung des Projektauftrages und die Erreichung der entsprechenden Projektziele innerhalb der zeitlichen Vorgaben (vgl. Punkt 3 und 4). Die Projektleitung ist weiter für die Projektorganisation, -planung, -steuerung und -kontrolle sowie die Dokumentation des Projektverlaufes und aller relevanter Entscheide zuständig. Die Projektleitung setzt sich zusammen aus einem Projektleiter und einer ihm unterstellten Projektmitarbeiterin. Die Projektleitung führt die Arbeitsgruppen und arbeitet eng mit der Steuergruppe, der Expertengruppe und den beigezogenen Fachleuten zusammen. Die Projektleitung verfügt über finanzielle Kompetenzen im Rahmen des bewilligten Projektbudgets. Ab Fr. 20' ist diese Kompetenz kollektiv zu zweien mit einem Mitglied des Konkordatsrates auszuüben. 6
7 Die Projektleitung setzt sich zusammen aus: Funktion Projektleiter, Projekt IP-3 Projektmitarbeiterin, Projekt IP-3 Name Paul Lalli Leonie Schüssler 6.4 Expertengruppe Die Expertengruppe hat den Auftrag das Projekt zu begleiten und die erarbeiteten Grundlagen aus ihrer fachlichen Perspektive zu reflektieren. Die einzelnen Mitglieder arbeiten in verschiedenen Arbeitsgruppen aktiv mit oder delegieren Mitarbeitende ihrer Betriebe in einzelne Arbeitsgruppen. Die Expertengruppe stellt zudem den Informationsaustausch über aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Institutionen sicher. Die Expertengruppe tritt während des Projekts in regelmässigen Abständen zusammen und wird durch die Projektleitung geführt. Nach Bedarf nehmen die Mitglieder der Steuergruppe an den Sitzungen der Expertengruppe teil. Zudem können themenbezogen auch externe Experten zu den Sitzungen eingeladen werden (vgl. Punkt 6.5). Die Expertengruppe ist ein beratendes Gremium für die Projektleitung und verfügt über keine Entscheidungskompetenz. Das Sekretariat ist bei der Projektleitung. Der Expertengruppe gehören an: Funktion Vertretung KJPD Kanton Schwyz Vertretung SPD Kanton Schwyz Vertretung APD Kanton Zug Vertretung PK Zugersee / Vertretung SPD Kanton Uri Externe Projektleitung Name Dr. med. Jörg Leeners, Chefarzt Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst des Kantons Schwyz Dr. med. Roland Weber, Chefarzt Sozial Psychiatrischer Dienst des Kantons Schwyz Dr. med. Hanspeter Walti, Chefarzt / Amtsleiter Ambulante Psychiatrische Dienste des Kantons Zug Dr. oec. publ. Markus Müller, Klinikdirektor a.i., PK Zugersee Dr. med. Magdalena Maria Berkhoff, Chefärztin, PK Zugersee Paul Lalli, Projektleiter, Projekt IP-3 Leonie Schüssler, Projektmitarbeiterin, Projekt IP Arbeitsgruppen Zur Erfüllung des Projektauftrages und zur Erreichung der Ziele (vgl. Punkt 3 und 4) setzt die Projektleitung Arbeitsgruppen ein, deren Aufgaben und Zusammensetzung in den folgenden Abschnitten beschrieben sind. Nach Bedarf werden die Arbeitsgruppen von externen Experten begleitet, um sie mit einer fachbezogenen Aussensicht zu unterstützen. Sie können themenbezogen auch zu Sitzungen der Expertengruppe eingeladen werden. 7
8 6.5.1 AG Konkordat Die AG Konkordat überarbeitet gemäss den Vorgaben der zuständigen kantonsrätlichen bzw. landrätlichen Kommissionen und den Kantonsregierungen das bestehende Psychiatriekonkordat. Sie ist zudem zuständig für die rechtliche Beurteilung und Prüfung der Reglemente und Verträge der Betriebsgesellschaft sowie der politischen Vorlage zuhanden des Konkordatsrates, der Regierungen und Parlamente. Der Arbeitsgruppe gehören an: Funktion Vertretung Kanton Uri Name Lic. iur. Roman Balli, Kanzleidirektor des Kt. Uri Vertretung Kanton Schwyz Vertretung Kanton Zug Externe Projektleitung Dr. iur. Urs Beeler, Leiter Rechtsberatung und -gebung beim Rechtsund Beschwerdedienst des Kt. Schwyz Dr. iur. Tino Jorio, Konkordatsrat Psychiatriekonkordat und alt Staatsschreiber des Kt. Zug Paul Lalli, Projektleiter, Projekt IP AG Finanzen Die AG Finanzen befasst sich mit allen Finanzfragen der zu gründenden AG und erarbeitet ein entsprechendes Finanzierungskonzept. Dies beinhaltet die Analyse der Betriebsrechnungen und die Bewertung der Dienste. Sie ist zuständig für die Ausarbeitung des Finanzreglements, des Anlagereglements, der Finanz- und Investitionsplanung, des internen Kontrollsystems (IKS) sowie des Businessplans des künftigen Betriebes. Des Weiteren bereitet sie die Tarifverträge mit den Versicherern vor. Die AG Finanzen setzt sich aus Vertretern der Dienste, dem Leiter Finanz- und Rechnungswesen der PK Zugersee sowie einem externen Experten zusammen. Die Leitung der AG Finanzen liegt bei der Projektleitung AG Personal Die AG Personal ist zuständig für die Erarbeitung des Lohn- und des Anstellungsreglements des künftigen Betriebs sowie für die Erstellung weiterer notwendiger Reglemente und Unterlagen (Spesen-, Arbeitszeitsowie Fort- und Weiterbildungsreglemente sowie Arbeitsverträge und Stellenbeschreibungen). Sie klärt alle Fragen im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen. Des Weiteren macht sie Vorschläge für die künftige Personalstrategie. Der AG Personal gehören Vertreter der beteiligten Institutionen an, die von den entsprechenden Leitungen delegiert werden. Beratend wird bei Bedarf ein Vertreter der Firma IPMConsulting beigezogen. Die Leitung der Arbeitsgruppe liegt bei der Projektleitung. Die Ergebnisse werden einerseits im Rahmen der Mitwirkung den zuständigen Gremien der Dienste und der Personalvertretung der PK Zugersee sowie andererseits den kantonalen Personalämtern zur Stellungnahme unterbreitet. 8
9 6.5.4 AG Organisation Die AG Organisation erarbeitet das Organisationsreglement für die künftige Betriebsgesellschaft. Dieses beinhaltet die Organisations- und Führungsstruktur des Betriebes sowie die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der verschiedenen Führungsgremien und der einzelnen Institutionen. Sie definiert den Zentralisierungs-/Dezentralisierungsbedarf in Bezug auf Finanzen, Personal, Informatik sowie Einkauf und Beschaffung. In enger Zusammenarbeit mit der Projektleitung entwickelt die Arbeitsgruppe zudem ein Konzept für einen einheitlichen und identitätsstiftenden öffentlichen Auftritt der zukünftigen Betriebsgesellschaft und ihrer Institutionen. Dies beinhaltet auch die Entwicklung des Namens, des Logos und des Kommunikationsauftritts der neuen Gesellschaft. Die AG Organisation setzt sich zusammen aus Vertretungen der betroffenen Institutionen und wird nach Bedarf von einem externen Experten begleitet. Die Leitung der AG Organisation liegt bei der Projektleitung AG Angebot und Behandlung Die AG Angebot und Behandlung befasst sich mit der Frage, welche ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen an welchen Standorten angeboten werden sollen und definiert die Zusammenarbeit zwischen den ambulanten psychiatrischen Diensten und der PK Zugersee. Die AG entwickelt Behandlungspfade, und Behandlungsstandards und klärt die Schnittstellen und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Spitälern. Sie macht Vorschläge zur Zentralisierung/Dezentralisierung von Angeboten und in Bezug auf die Leistungsaufträge der einzelnen Institutionen. Die AG Angebot und Behandlung setzt sich zusammen aus Vertretern der betroffenen Institutionen (inkl. Trägerschaften). Die Führung liegt bei der Projektleitung. 7 Externe Zusammenarbeit Zuweiser, kantonale Institutionen (Spitex, Phönix), Privatkliniken (Clienia, Aeskulap Klinik, Klinik Meissenberg) und weitere Partner (Luzerner Psychiatrie, Psychiatrie OW/NW, Kanton Glarus) sind angemessen im Projekt IP-3 miteinzubeziehen. Es geht dabei primär nicht um deren aktive Mitwirkung im Projekt, sondern um die Sicherstellung einer angemessenen Information über das Projekt und den Projektstand. Diese Aufgabe obliegt der Projektleitung. 8 Reporting/Projekt Projektcontrolling ontrolling Übergeordnet wird das Projektcontrolling im Auftrag des Konkordatsrates von der Steuergruppe wahrgenommen (vgl. Punkt 6.2). Die Projektleitung informiert Konkordatsrat und Steuergruppe regelmässig über den Projektstand und halbjährlich über den Stand der finanziellen Aufwendungen im Rahmen des bewilligten Budgets. Das Reporting an den Konkordatsrat erfolgt im Rahmen des Standardtraktandums IP-3 Reporting. Um einen gleichwertigen Informationsstand sicherzustellen, informieren Konkordatsrat und Steuergruppe ihrerseits die Projektleitung regelmässig bzw. nach Bedarf über relevante Erkenntnisse und Vorkommnisse. 9
10 9 Kommunikation Die Projektleitung erarbeitet ein detailliertes Kommunikationskonzept, welches vom Konkordatsrat verabschiedet wird. Darin werden einerseits die interne Kommunikation und andererseits die externe Kommunikation geregelt. 9.1 Interne Kommunikation Die Projektleitung stellt die Kommunikation mit dem Konkordatsrat, der Steuergruppe, der Expertengruppe sowie den Arbeitsgruppen sicher. Im Rahmen der Sitzungen der Expertengruppe soll regelmässig über neue Entwicklungen und Erkenntnisse in den Diensten und der PK Zugersee informiert werden. 9.2 Externe Kommunikation Die Kommunikation nach aussen ist von besonderer Bedeutung, um die direkt betroffenen Institutionen und Mitarbeiter, interessierte Kreise sowie eine breite Öffentlichkeit über die Projektentwicklung und Projektfortschritte zu informieren. Neben der Vernehmlassung zum revidierten Psychiatriekonkordat, welche fester Bestandteil des politischen Prozesses ist, stellt die Projektleitung verschiedene Informationsgefässe und -kanäle zur Verfügung. Die Projektleitung erstellt einen Newsletter, in dem jeweils über das Projekt informiert wird. Zudem sollen die Mitarbeiter/innen der Dienste, der PK Zugersee sowie die Trägerschaften nach Bedarf persönlich durch die Projektleitung informiert werden. Dies erfolgt nach Absprache mit dem Konkordatsrat. Auch Anfragen interessierter Kreise (politische Parteien, private Institutionen im Sozial- und Gesundheitswesen, Personalverbände etc.) an die Projektleitung werden in Absprache mit dem Konkordatsrat behandelt. Des Weiteren soll bei wichtigen Grundsatzentscheidungen eine strukturierte Information via Medien an die Öffentlichkeit erfolgen, dies jedoch nur nach vorheriger Absprache mit dem Konkordatsrat. Generell sollen Medienanfragen an die Projektleitung oder an andere Gremien nur nach Rücksprache mit dem Präsidenten des Konkordatsrats beantwortet werden. 10
11 10 Projektplan und Meilensteine Die folgende Übersicht zeigt die Meilensteine in der Ausarbeitung der politischen Vorlage sowie der Entwicklung und Ausgestaltung der rechtlichen, betrieblichen und finanziellen Grundlagen auf. Ein detaillierter Zeitplan befindet sich im Anhang an das vorliegende Dokument. Konkordat Termine Anpassung Konkordatsrecht: Klärung Detailfragen bis Verabschiedung Aussprachepapier für KR-Kommissionen und Regierungen Juni 2014 durch Konkordatsrat Regierungsrätliche Aussprachen bis Erarbeitung Konkordatstext bis Erarbeitung Bericht und Vorlage und Verabschiedung im Konkordatsrat bis Bericht und Vorlage: Vorberatung in den zuständigen Parlamentskommissionen. Juni 2015 Bericht und Vorlage: 1. Lesung in den Regierungen August 2015 Bericht und Vorlage: 2. Lesung in den Regierungen Dezember 2015 Bericht und Vorlage: Parlamentarische Beratung in den Kantonen Januar 2016 bis September 2016 Bericht und Vorlage: Referendumsfrist / Volksabstimmung (UR) September bis Dezember 2016 Betriebsgesellschaft Erarbeitung Statuten der Betriebsgesellschaft III. bis IV. Quartal 2014 Ausarbeitung Anstellungsreglement und Lohnreglement, Klärung berufliche Vorsorge Erarbeitung Spesen-, Arbeitszeit- sowie Fort- und Weiterbildungsreglement; Arbeitsverträge und Stellenbeschreibungen Erarbeitung Finanzreglement, IKS, Anlagereglement, Businessplan (Finanzkonzept) I. bis II. Quartal 2014 III. bis IV. Quartal 2014 I. Quartal 2014 bis I. Quartal 2016 Vorbereitung Tarifverträge mit Versicherern I. bis II. Quartal 2016 Entwicklung Organisationsreglement III. Quartal 2014 bis I. Quartal 2015 Ausarbeitung Leistungsangebot und Behandlungspfade, Klärung der Schnittstellen und Erarbeitung der Leistungsaufträge Erarbeitung öffentlicher Auftritt und Kommunikation IV. Quartal 2014 bis II. Quartal 2016 fortlaufend 11
12 11 Budget Gemäss den Beschlüssen der Konkordatsregierungen vom (Kanton Uri: Nr R ; Kanton Schwyz: RRB 690/2010; Kanton Zug: RRB ) wird das Projekt über die Betriebsrechnung der PK Zugersee als separate Kostenstelle abgewickelt. Das jährliche Projektbudget wird vom Konkordatsrat bewilligt. Die Projektkosten werden für die Budgetvorgaben an die PK Zugersee und für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit der PK Zugersee nicht miteinbezogen. 12 Kontakt Projekt Integrierte Psychiatrie UR/SZ/ZG Centralstrasse 5c 6410 Goldau lic. phil. Paul Lalli Projektleiter T: E: Leonie Schüssler, MSc Projektmitarbeiterin T: E: 12
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