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1 Amtsblatt der Gemeinde Festwoche vom Mai Jahrgang Mittwoch, den 28. Januar 2015 Nr. 1/2015 Unsere Serie zur 700-Jahr-Feier Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe LeserInnen und leser, heute informieren wir Sie über den Sonntag, den 10. Mai Kinder- und Familientag Dieser Tag ist speziell für unsere KLEINSTEN mit deren Familien reserviert und organisiert. Los geht es um Uhr mit einem Musical, Hallo Himmel. Das Musical Hallo Himmel ist eines, das auf lockere Weise über Jesus erzählt. Unsere Festdekade findet in der Osterzeit statt. Das Musical hat Ostern entfernt als Thema. Ein kleines Mädchen Namens Lissi hat vergessen, der Oma ein versprochenes Osterpäckchen zu schicken. Ihr großer Bruderrät ihr spaßeshalber doch im Himmel bei Jesus anzurufen. Lissi lässt sich nicht entmutigen, versucht es und ist plötzlich verbunden... mit einem Rapper, der ganz viel über Jesus zu erzählen weiß. Er erzählt so lebendig, dass die Welt in der Jesus lebte und wirkte, zum Leben erwacht und der Himmel auf die Erde kommt. Im Musical wirken ein Kinderchor, Solosänger und Schauspieler mit. Die Proben beginnen in Kürze. Wer noch Lust hat mitzumachen, meldet sich bitte beim Pfarrer. Außerdem gibt es den ganzen Tag lang Musik und Spaß mit Spielen, Zauberer, Clown und eine Bastel- u. Aktionstrecke. Torsten Donau führt als Diskjokey durch das Programm und den Abschluss des Kinderfestes bildet dann das Konzert mit Oliver Steller. Das Kinderfest wird in der Hauptsache durch die Kirchgemeinde organisiert. Pfarrer Christian Weigel hat sich einiges einfallen lassen, um diesen Tag für unsere KLEINSTEN zu einem unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen. Der Eintritt ist frei! Die Finanzierung setzt sich aus Mitteln der Kirchengemeinde, der Gemeinde und Sponsoren zusammen. (Wer noch etwas dafür spenden möchte, kann dies gerne bei der Gemeinde oder im Pfarramt tun.) Kinder, die an den einzelnen Spiel- u. Bastelstationen mitmachen möchten, bekommen eine Aktionskarte, die zu allen Stationen führt. Außerdem möchten wir Sie noch darüber informieren, dass Oma und Opa an diesem Sonntag ihre Enkel begleiten können, ohne auf die sonntäglichen Klöße verzichten zu müssen. Im Festzelt werden nämlich zwei verschiedene Braten mit Klößen angeboten. Also ein Fest für die ganze Familie! Hinweisen möchten wir auch noch mal auf unsere Gedenkmedaille, diese ist nur in limitierter Stückzahl geprägt und kann für 20,15 erworben werden. Auch der Kartenvorverkauf für die Festwoche ist schon angelaufen (Die Vorverkaufsstellen finden Sie im Innenteil dieses Amtsblattes auf Seite 5.). Hier noch ein Aufruf! Für die gastronomische Versorgung während des Festes suchen wir noch Bedienungen, Zapfer und Hilfskräfte Interessenten melden sich bitte unter: oder , diese Nummern gelten auch, wenn Sie irgendwelche Fragen zur Festwoche haben sollten!

2 Gemeinde - 2- Nr. 1/2015 Liebe Bürgerinnen und Bürger, für das Jahr 2015 übermittle ich Ihnen die herzlichsten Neujahrsgrüße. Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Angehörigen viel Gesundheit, Glück und Wohlergehen. Das Jahr 2015 ist für unsere Gemeinde ein besonderes Jahr, mit der 700-Jahr- Feier als Höhepunkt. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und wir wünschen unseineunvergesslicheund erfolgreiche Festwoche. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Organisatoren, Vereinen, Privatpersonen und besonders bei den Fördervereinen der Gemeinschaftsschule bedanken. Vor allem die Schüler der oberen Klassen engagieren sich voller Euphorie, um gerade den Festumzug zu einem besonderen Erlebnis werden zu lassen. Es ist eine Freude, diese Begeisterung zuerleben. Die letzte große Jahresfeier liegt nun 25 Jahre zurück. Die Doppelnull in der Jahreszahl ist Motivation genug, ein großes Fest zu veranstalten. In der Silvesternacht läuteten viele Bürgerinnen und Bürger das 700. Jahr ein. Im Vorfeld der Festwoche werden uns noch einige Veranstaltungen auf die Jubiläumstage einstimmen. Wir erwarten in dieser Zeit viele Gäste aus Nah und Fern. Gemeinsam wollen wir ihnen unseren Ort präsentieren und sie in unserer Gemeinde herzlich willkommen heißen. Weiterhin stehen im Kulturjahr der Gemeinde viele Vereinsveranstaltungen an. Die Vereine sind das Rückgrat unserer Gemeinde und sorgen mit vielfältigen Veranstaltungen für den notwendigen Zusammenhalt und gesellige Stunden. Im Rahmen unseres Finanzhaushaltes sind auch verschiedene Investitionen in den einzelnen Ortsteilen unserer Gemeinde vorgesehen. Hauptaugenmerk unserer kommunalen Arbeit legen wir auch in diesem Jahr auf die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarkommunen. Wir wollen schon Erreichtes weiterführen und weiterentwickeln. Mit Hinweisen und Anregungen können Sie uns in den kommenden Einwohnerversammlungen unterstützen. Nur durch ein ehrliches und vertrautes Miteinander werden wir die Zukunft der Gemeinde gestalten und ihre Infrastruktur festigen. Dankeschön sage ich auch an dieser Stelle unserem Gemeinderat und den Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die sich die Wünsche und Anregungen der Bürger zuherzen nehmen und versuchen, diese in die Tat umzusetzen bzw. im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenbereiche den Bürgern behilflich zu sein. Ihr Andreas Meusel Bürgermeister Amtlicher Teil Bekanntmachung Die Satzung über die Erhebung von Hundesteuern (Hundesteuersatzung) in der Gemeinde vom wird im Internet auf der Webseite der Gemeinde unter: veröffentlicht ( 27a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz- ThürVwVfG). Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen Flurbereinigungsverfahren Sichelreuth Az.: Meiningen, den Öffentliche Bekanntmachung 1. Ladung zur Informationsveranstaltung im Flurbereinigungsverfahren Sichelreuth Das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen lädt alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Sichelreuth (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Eigentümer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum), Bewirtschafter sowie Interessierte zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, dem um Uhr in die Aula der Schule in, An der Schule 2-4 in ein. Tagesordnung: 1. Erläuterungen zur Wertermittlung und zu den Unterlagen des Alten Bestandes 2. Information über den weiteren Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens 3. Beantwortung auftretender Fragen und Sonstiges 2. Ladung zum Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung 2.1 Im Flurbereinigungsverfahren Sichelreuth liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung am Mittwoch, dem , von 10:00 bis 18:00 Uhr und am Donnerstag, dem , von 10:00 bis 17:30 Uhr in der Alten Schule Sichelreuth, Zur Höhe 34 in Sichelreuth zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Während dieser Zeit werden Vertreter des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen, Ast. Meiningen, im Auftrag des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend sein. Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informationsund Aufklärungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. 2.2 Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung findet am Donnerstag, dem , um 19:00 Uhr in der Aula der Schule in, An der Schule 2-4 in statt. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen. In dem Termin wird der Verhandlungsleiter die Ergebnisse der Wertermittlung eingehend erläutern. Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, der seine dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke einschließlich der Ergebnisse der Wertermittlung enthält sowie ein Erläuterungsbogen zur Wertermittlung zugestellt. Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten für den Fall, dass sie sich auf einen gemeinsamen Bevollmächtigten verständigt haben, nur einen Auszug. Der gemeinsame Bevollmächtigte ist verpflichtet, die übrigen Eigentümer über den Erhalt des Auszuges zu informieren und den Auszug zugänglich zu machen. Vertreter und Pfleger erhalten ebenfalls nur einen Auszug, es entfällt jedoch die Informationspflicht. Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin am vorzubringen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich beim ALF Meiningen zu erheben.

3 Gemeinde - 3- Nr. 1/2015 Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind. Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt.diese Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden. Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen. gez. Knut Rommel Amtsleiter Einladung Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen Die Ersterwähnung des Ortes Neuhaus erfolgte am 6. März Es liegt nahe,700 Jahre später,genau am 6. März 2015 über die Urkunde der Ersterwähnung Genaueres zu erfahren. Deshalb lade ich Sie recht herzlich zu einem Vortrag Ersterwähnung des Ortes Nuwenhuis am Freitag, 6. März 2015, um 19:00 Uhr in den Ratssaal der Gemeinde ein. Unser Kreisheimatpfleger Thomas Schwämmlein präsentiert uns den Inhalt der Urkunde, die politischen Hintergründe und das Leben in und um Neuhaus. A. Meusel Bürgermeister Dankeschön Kurz vor Weihnachten erreichte die Gemeinde Neuhaus- Schierschnitz eine anonyme Spende. Ich möchte mich im Namen der Bürgerinnen und Bürger recht herzlich dafür bedanken. Der überbrachte Betrag wird zur Gestaltung des Kinderfestes anlässlich der 700-Jahr-Feier eingesetzt. A. Meusel Bürgermeister Bekanntmachung Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag Sehr geehrte Tierbesitzer, die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2014 zum Stichtag durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird. Ihre Thüringer Tierseuchenkasse Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung vontierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2015 Aufgrund des 8Abs.1, 12Satz 1Nr. 1, 17Abs.1 Satz 3und 4 und Abs. 2 sowie 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBI. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 2. Oktober 2014 und 3. Dezember 2014 folgende Satzung beschlossen: 1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2015 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde,Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9Monate je Tier 0,10 Euro 3.2 Schafe über 9bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.4 Ziegen bis 9Monate je Tier 2,30 Euro 3.5 Ziegen über 9Monate bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro 4. Schweine 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Absatz 4bleibt unberührt. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro 6. Geflügel 6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0,07 Euro 6.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken jetier 0,03 Euro 6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken jetier 0,03 Euro 6.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken jetier 0,20 Euro 7. Tierbestände vonviehhändlern vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach 2Abs.7) 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2015 keine Beiträge erhoben. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1Satz 1Nr , 4.2 und wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen- Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 in die Kategorie Ieingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen als Salmonellen überwacht und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie Ieingestuft. Die Einstufung nach Nr.1oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2des in Nr. 2genannten Programms ist der Tierseuchenkasse

4 Gemeinde - 4- Nr. 1/2015 durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2015 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2(gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. 2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß 18 Abs.1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2015 vorhanden waren. (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach 1. (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2015 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse.Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2015 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2015 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde,Esel, Maultiere,Maulesel, Rinder,Schweine,Schafeund des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2015 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. 3 Die Beiträge werden gemäß 7 Abs.3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach 2 Abs. 1 werden am 31. März 2015 fällig, die Beiträge nach 2 Abs. 3,5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. 4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach 16 Abs.4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach 20 und 21 ThürTierGesG. 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach 18 Abs.1 und 2ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach 2 Abs. 2,5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 2. Oktober 2014 und 3. Dezember beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2015 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 13. Oktober 2014 und 4. Dezember 2014 gemäß 8Abs.2und 12Satz 2i.V.m. 12 Satz 1Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 5. Dezember 2014 Dr.Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Senioren Geburtstage im Februar 2015 Wir gratulieren Waltraud Birnstiel Großer Garten 4 Kristina Strobel Neuhäuser Str. 6, OTLindenberg Anneliese Hilßner Schlossbergring 23 Ilse Will Burgweg 6 Günter Heyduck Bahnhofstraße 33 B Karin Oester Zur Höhe 32, OT Sichelreuth Siegmar Bauersachs Schlossbergring 5 Rudolf Jakob Burgweg 10 Elsa Grünbeck Oerlsdorfer Str.24, OT Sichelreuth Günter Ehrhardt Schießhausstraße 5 Dieter Jakob MarkerWeg 1 Inge Weber Rotheuler Str. 22, OT Lindenberg Hildegard Bernet Marker Hang 5A zum 86. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 84. Geburtstag

5 Gemeinde - 5- Nr. 1/2015 Werner Engelhardt Str. zur Neuen Welt 1 zum 72. Geburtstag Manfred Löffler Schierschnitzer Straße 2 zum 79. Geburtstag Harald Wittmann Waldweg 15, OT Lindenberg zum 77. Geburtstag Klaus Zilensek Mühldamm 3 zum 77. Geburtstag Heinz Löffler Schlossbergring 19 zum 79. Geburtstag Lydia Lorenz Schierschnitzer Straße 40 zum 88. Geburtstag Christa Meusel Klein-Eiche 4, OT Sichelreuth zum 76. Geburtstag Hannelore Glier Neuhäuser Str.16, OT Lindenberg zum 67. Geburtstag Manfred Meusel Klein-Eiche 4, OT Sichelreuth zum 80. Geburtstag Walter Wagner Sonneberger Straße 32 zum 77. Geburtstag Hugo Grünbeck Oerlsdorfer Str.24, OT Sichelreuth zum 87. Geburtstag Helwine Töpfer Siedlung 11 zum 80. Geburtstag Inge Höllrigl Ortsstr. 89, OT Rotheul zum 65. Geburtstag Dieter Matschke Str. zur Neuen Welt 3A zum 75. Geburtstag Käte Schindhelm Schierschnitzer Straße 28 zum 78. Geburtstag Franziska Schott Ortsstr. 64, OT Rotheul zum 78. Geburtstag Rosemarie Walter Hofwiese 3 zum 75. Geburtstag Walter Weber Rotheuler Str. 22, OT Lindenberg zum 82. Geburtstag Käthe Kob Marker Hang 9 zum 93. Geburtstag Klaus Teichert Marker Hang 5B zum 76. Geburtstag Rolf Böhme Ortsstr. 12, OT Rotheul zum 71. Geburtstag Karin Lohbauer Bahnhofstraße 30 zum 71. Geburtstag Ingrid Schindhelm Mark 4 zum 73. Geburtstag Günter Böhrer Hofleite 5 zum 68. Geburtstag Gerhard Bergmann Marker Hang 16 zum 86. Geburtstag Hubert Körner Minnastraße 30 zum 74. Geburtstag Gerhard Ehrsam Grundstr. 2, OTSichelreuth zum 80. Geburtstag Annerose Krauss Bahnhofstraße 10 zum 65. Geburtstag Arild Muffel Mark 9 zum 71. Geburtstag recht herzlich, wünschen alles erdenklich Gute, viel Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Ihr Bürgermeister Andreas Meusel Jagdgenossenschaft Sichelreuth/ Lindenberg Einladung Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Sichelreuth /Lindenberg zur Mitgliederversammlung am Freitag, dem recht herzlich ein. Beginn: Uhr Ort: Gaststätte Zur fröhlichen Einkehr Lindenberg Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Mitteilungen und Anfragen 4. Gemütliches Beisammensein Jürgen Volkhardt Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Rotheul Einladung Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Rotheul zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, dem recht herzlich ein. Beginn: Uhr Ort: Rosi`s Brotzeitstübchen Rotheul Mit einem Jagdessen und gemütlichen Beisammensein klingt die Zusammenkunft aus. Der Vorstand Jagdgenossenschaft Einladung zur Jahreshauptversammlung am 05. März 2015 um 19:00 Uhr in die Gaststätte Zum Balloner. Mit freundlichen Grüßen Volker Ehrlicher Hier sehen Sie die derzeitigen Vorverkaufsstellen für unsere Veranstaltungen rund um die Festwoche 700 Jahre in : Gemeindeamt Neuhaus- Schierschnitz, Filiale der VR Bank Coburg S&SReisebüro hereinspaziert, Bahnhofstraße 33b DJ WUM imbüro, Sonneberger Straße 46a Werder Uhren und Schmuck Getränke Quelle Köppelsdorf in Frankenblick: Gemeindeamt Frankenblick in Schalkau: Stadtverwaltung Schalkau Öffentlicher Teil ACHTUNG Hühnerhalter! Am Sonntag, den 01. Februar 2015 findet die nächste Impfung über das Trinkwasser statt. Der Impfstoff wird am FFW - Depot Lindenberg, Neuhäuser Str.32 a, vom RGZ -Lindenberg in der Zeit von 9.00 bis Uhr ausgegeben. J. Volkhardt 1. Vorstand in Föritz: Gemeindeamt Föritz Backhaus Mupperg in Judenbach: Gemeindeamt Judenbach Landtechnik Eckardt Heinersdorf in Sonneberg: Sonneberger Buchhandlung (am PIKO Platz) in Mitwitz: Gemeindeverwaltung Mitwitz in Pressig: Gemeindeverwaltung Pressig in Stockheim: Gemeindeverwaltung Stockheim in Neustadt b. Coburg: Fa.Zettl am Arnoldplatz

6 Gemeinde - 6- Nr. 1/2015 am im beheizten Festzelt Am Nachmittag findet der Kinderfasching statt. Beginn: 14.30Uhr Jedes Kind erhält einen Preis und einen Faschingskrapfen! Wann: Was: Wo: Kinderbasar Frühjahr von 10:30-13:00 Uhr Einlass für Schwangere ab 10:00 Uhr saisongerechte Ware Aula der Regelschule Joseph Meyer An der Schule Am Abend kommen die erwachsenen Narren zum Zuge. Beginn: 21.00Uhr Die musikalische Gestaltung des Tages liegt in den Händen von DJ Setter. Für Speisen und Getränke wird wieder bestens gesorgt. Der TV Schumlach freut sich auf euer Kommen! Wie: Etikettenverkauf in der Gemeinde am , und am jeweils 16:00-18:00 Uhr Tel.: für und Tel.: für Sonneberg Warenannahme: Freitag, von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Warenrückgabe: Samstag, von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr Das Basarteam

7 Gemeinde - 7- Nr. 1/2015 Veranstaltungskalender 2015 Liebe Leserinnen und Leser, anbei finden Sie zur Ihrer Information den Veranstaltungskalender der er Vereine. Dieser wird auch in Kürze auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar sein. Änderungen sind möglich. Veranstaltungskalender 2015 Stand Thema Ort Datum Kirchweih Sichelreuth Sichelreuth Kirchweih Rotheul Rotheul Kirchweih Schierschnitz Schierschnitz Kirchweih Lindenberg gemeinsam Lindenberg mit dem Jubiläum 25 Jahre Trachtenverein Schumlach Zeltfasching des TV Schumlach Lindenberg Frühjahrs-Kinderbasar des Basarteam Gemeinschaftsschule Osterfeuer Buch Karfreitagswanderung des Feuerwehrvereins Rotheul Rotheul Fackelumzug zur Walpurgisnacht des TV Schumlach Lindenberg Festwoche zum 700 jährigen Jubiläum der Ersterwähnung von Neuhaus Mittelaltermarkt auf Burg Neuhaus; Burg Neuhaus organisiert durch die Gemeinschaftsschule historisches Fußballspiel auf der Biene; Sportgelände Biene organisiert vom SV Isolator all-together-cup Biene Sportgelände Biene Schnüffeltag des Hundesportclub Biene Trainingsgelände Gartenfest der Feuerwehr Rotheul Rotheul Jubiläum 20 Jahre Feuerwehr Fussball-Wochenende auf der Biene Sportgelände Biene Teichfest mit Germanenfestspielen der Feuerwehr Rotheul Rotheul Teichfest der Feuerwehr Fabrikteich Neuhaus Schierschnitz Herbst-Kinderbasar des Basarteam Gemeinschaftsschule Tag der offenen Burg Burg Neuhaus Weihnachtsmarkt in Rotheul Rotheul Burgweihnacht Burg Neuhaus Adventsblasen des TV Schumlach Bürgleß Lindenberg 1.;2.;3. und 4. Advent Lokalschau des Kleintierzuchtvereins Gemeinschaftsschule Kirchliche Nachrichten Wir feiern Gottesdienst und laden herzlich dazu ein: Sonntag, :30 Uhr Dreifaltigkeitskirche: Gottesdienst mit Pfr.Weigel Sonntag, :30 Uhr Dreifaltigkeitskirche: Regionalgottesdienst mit Pfr. Weigel Sonntag, :30 Uhr Dreifaltigkeitskirche: Gottesdienst mit Pfr.Weigel Sonntag, :00 Uhr Pfarrhaus: Gottesdienst zum Abschluss der Bibelwoche Mittwoch, :00 Uhr Dreifaltigkeitskirche: Andacht zum Beginn der Fastenzeit Sonntag, :30 Uhr Dreifaltigkeitskirche: Gottesdienst mit Pfr.H. Reich Sonntag, :30 Uhr Kirche Burggrub: Beginn des Kreuzweges Frauenkreis: Februar: :30 Uhr Männerkreis: Februar: Teilnahme an der Bibelwoche Der Seniorenkreis trifft sich wieder am: Dienstag den um 13:30 Uhr im Pfarrhaus. Es werden Bilder zur Jahreslosung gezeigt. Daneben ist wie immer auch Zeit für Kaffee und Kuchen, Musik und Geschichten, Reden und Beten. Seien Sie herzlich eingeladen. Auch wer sich neu interessiert ist herzlich eingeladen! Sagen Sie mir, dem Pfarrer, einfach Bescheid. Eine Abholung ist ebenso möglich. Hier noch einmal die fortlaufenden Chortermine. Am Jahresanfang auch eine gute Gelegenheit für Neuanfänger. Sie /Ihr seid herzlich eingeladen. Folgende Chöre und Proben gibt es im Pfarrhaus: jeden Mittwoch von 18:00-19:00 Uhr, Gospelchorprobe 19:00-20:00 Uhr, Bläserchorprobe (alle 14 Tage) 20:00-21:30 Uhr, Probe des gemischten Kirchenchores Bitte vorher bei Fragen und für Absprachen mit Christian Weigel, dem Pfarrer Kontakt aufnehmen. Der Kinderkreis trifft sich wieder am jeden Mittwoch von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Pfarrhaus Nach den Winterferien beginnen wir mit den Proben für das Musical Hallo Himmel Zur Freiheit befreit! -Sieben Abschnitte aus dem Galaterbrief- Bibelwoche 2015 Wir laden Sie herzlich ein:

8 Gemeinde - 8- Nr. 1/2015 Folgende Abende finden jeweils um 19:30 Uhr im Gemeinderaum regional abwechselnd statt: Montag, 9.2. Pfarrhaus Schierschnitz Thema 1 mit Pfr.Weigel, Dienstag, Gemeindestübla Mupperg Thema 2 mit Pfr. H. Reich, Oberlind Mittwoch, Pfarrhaus Schierschnitz Thema 3 mit Pfr. Foltin, Burggrub Donnerstag, Gemeindestübla Mupperg Thema 4 mit Pfrin. Weigel, Mupperg Sonntag, um 14:00 Uhr gemeinsamer Abschlussgottesdienst im Pfarrhaus Schierschnitz mit anschließendem Kirchenkaffee Angedacht: Nehmt einander an, wie Gott euchangenommen hat zu Gottes Lob. Jahreslosung- Bibel: Römer 15,7 Zurückgeblickt: Weihnachten! Ja, dass scheint schon lange her und das neue Jahr mit seinen vielen alltäglichen Anforderungen hat uns längst im Griff.Doch nach dem Kirchenjahr ist in diesem Jahr noch bis zum Weihnachtszeit und wir können bis dahin ganz ungeniert Weihnachtssüßigkeiten essen (Die Supermärkte belohnen dies indem sie diese zum halben Preis anbieten!) und ebenso können wir uns heute über schöne Bildern vom Krippenspiel erfreuen und erinnern. In diesem Jahr wurde die Weihnachtsgeschichte in Mundart von vielen Erwachsenen Spielern dargestellt und natürlich genauso von vielen kleinen Engeln begleitet. Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden, wie den vielen Helfern. Viele sind auf dem Bild zu sehen, aber ganz sicher nicht alle. Musikalisch stimmte uns in diesem Jahr das Adventskonzert unserer Chöre und Musikgruppen unter der Leitung von Kantorin Ines Eckart ein. Herzlichen Dank an alle Musiker und Musikfreunde. Die Jahresschlussandacht fand aus besonderem Anlass auf der Burg Neuhaus statt. Viele Menschen kamen um gemeinsam in das Jubiläumsjahr 2015 hineinzufeiern. Es wird ein ereignisreiches Jahr! Es sei auch ein gesegnetes Jahr für uns alle! Herzlichst grüßt Ihr Pfarrer Christian Weigel SV Isolator Jahreshauptversammlung 2014 (Freitag, ) Beginn: Uhr Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung 2.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlung

9 Gemeinde - 9- Nr. 1/ ) Beschluss der Tagesordnung 4.) Bericht des Vorstandes 5.) Bericht des Kassenwartes 6.) Bericht der Kassenprüfer 7.) Diskussion 8.) Abstimmung zu den Berichten und Entlastung des Vorstandes Steffen Breitung Vorstand SV Isolator Anzeigenteil impressum amtsblatt der gemeinde neuhaus-schierschnitz herausgeber: Gemeindeverwaltung, Schierschnitzer Straße 9, 96524, Tel.: , Fax , info@neuhaus-schierschnitz.de, Internet: www. neuhaus-schierschnitz.de Verlag und druck: Verlag +Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel , Fax , info@wittich-langewiesen.de, Internet: Verantwortlich für den redaktionellen teil: 1. Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde ist die Gemeinde verantwortlich. 2. Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Verantwortlich für den anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524, look.wum@t-online.de, Tel: , Mobil: Verantwortlich für den anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Bezugsbedingungen und -möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 12,00. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens 1. November der Gemeinde vorliegen.auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde. Preis je Exemplar 1,00 zuzüglich Versandkosten. Die Bestellung hat bei der Gemeindeverwaltung, Schierschnitzer Straße 9, zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten ist, dass die kostenlose Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Farbanzeigen fallen auf! Das Leiningerland. Der schönste Fleck in Rheinland-Pfalz. Hier genießt man mit allen Sinnen. Vor allem mit dem Mund. Ein Mund zum Genießen. Ein Grund zum Lächeln. nnnnnnnnnnnnnnnnnnnn info für unsere leser ihr persönlicher ansprechpartner für: geschäftsanzeigen infobroschüren beilagen-werbung flyer Das Mhhhh der Pfalz. Auf traumhaften Wanderwegen begegnen Sie historischen Sehenswürdigkeiten, idyllischen Dörfern, ausgezeichneten Weinen und herzlicher Gastfreundlichkeit. Leiningerland Ihr Naherholungsgebiet an der Deutschen Weinstraße. Tourist-Informationen Grünstadt Stadt Grünstadt Land Hettenleidelheim Kontakt Joachim Rebhan alias DJ WUM mobil: tel fax: mail: j.rebhan@wittich-langewiesen.de Verlag +Druck LINUS WITTICH KG In den Folgen Langewiesen

10 Anzeigenteil Gemeinde Nr. 1/2015 LW-Service auf einen Klick: Mit Ihrer Hilfe können wir viel bewegen. Spendenkonto Brot für die Welt: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE BIC: GENODED1KDB Foto:Fotolia -Serhiy Kobyakov Die Online-Druckerei

11 Anzeigenteil Gemeinde Nr. 1/2015 Kurz mal weg... Mo. -Fr. von 9-18Uhr Do. von 9-19Uhr Sa. Hofwiese von6 9-12Uhr Tel Fax info@sunds-reisen.de Öffnungszeiten Montag -Freitag Uhr Donnerstag Uhr Samstag Uhr Herzklopfen insachsen -Hotel Elbschlösschen 2Übernachtungen mit Frühstück 1x4Gang -Candle-LightDinner 1x4Gang -Gourmet Menü Obstschale beiankunftauf dem Zimmer 1xAromabad zu Zweit mit einem Glas Sekt 1xRückenmassage Preis pro Person ab 189,- Eisenach kulturell -Göbel s Sophien Hotel 2Übernachtungen mit Halbpension Getränke zum Abendessen inklusive 1xWartburgbesichtigung 1xStadtführung in Eisenach oder Eintritt ins Lutherhaus Preis pro Person ab 137,- Mosel -Wein -Arrangement -Hotel Moselschlösschen 2Übernachtungen mit Frühstück 1x3Gang -Riesling Menü 1xWinzerschmaus 1xWeinprobe imweinschlösschen 1xPicknick -Rucksack für eine Wanderung 1xRieslingsekt zur Begrüßung Preis pro Person ab 230,- Alle Angebote vorbehaltlich Verfügbarkeit! Auf Ihren Besuch freuen sich Silke Linß, Constanze Roß, Silvia Löffler und Florian Schott LAND- &KFZ-TECHNIK ECKARDT Land -KFZ -NFZ -Garten - Forsttechnik -Metallbau -Futtermittel Sie haben ein Problem? Wir haben die Lösung! Marktstr. 15, Heinersdorf Tel facebook Landtechnik Stefan Eckardt MEISTERBETRIEB

12 Anzeigenteil Gemeinde Nr. 1/2015 Freitag u. Samstag ab Uhr Jeden 2. u. 4. Sonntag ab Uhr (Vorbestellung für Mittagstisch erwünscht) Mundart Abend mit dem Arbeitskreis Mundart und der Neuhäuser Blechmusik am06. Februar 2015 Beginn: Uhr Eintritt: Frei Auf Ihren Besuch freut sich Fam. Wicklein Natursteinarbeiten aller Art: Grabmale &Einfassungen Abdeckplatten Treppen &Bodenbeläge Fensterbänke Wand- &Sockelverkleidungen Restaurationen Steinmetzbetrieb T. Hopf Mark Tel./Fax: steinmetzfirma-hopf@gmx.de Zeit sparen - Anzeigen online buchen: wittich.de/familienanzeigen Dachdecker- Klempner u. Zimmererarbeiten Dachreparaturen aller Art Fassadenverschieferung- u. Verkleidung Blitzschutz Lüftungsbau PREFA Langzeitdach Terassensanierung Kaminverkleidung- u. Sanierung Vordächer Innenausbau Wohnraumfenster Gerüstbau und Verleih

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