Informationen zum gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmer

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1 INFOSERVICE Informationen zum gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmer Stand: März 2004 Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth Standortpolitik / Verkehr Bahnhofstr. 23/ Bayreuth Verkehrsfachwirt (IHK) Frieder Hink Tel.: 0921 / Fax: 0921 / hink@bayreuth.ihk.de Gerfried Schieberle Tel.: 0921/ Fax: 0921/ schieberle@bayreuth.ihk.de 1. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr (insbes. Pkw und Lkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger!) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde. Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), d.h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz genannt) benötigt. Diese kann ebenfalls für innerdeutsche Güterkraftverkehr eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstattlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sog. Kabotageverkehre). Verkehre mit nicht zur EU / zum EWR gehörenden Drittstaaten können mit sog. Bilateralen Genehmigungen durchgeführt werden.

2 2. Versicherungspflicht Der Güterkraftverkehrsunternehmer hat sich nach 7a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in Form einer Güterschaden-Haftpflichtversicherung gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei innerstaatlichen Güterbeförderungen nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet (z.b. Güterschäden, Lieferfristüberschreitung). Er hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird. 3. Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist. a. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u.a. erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als für das erste und nicht weniger als für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster (BGBl I S. 923), die u.a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen. Diesen Vordruck erhalten Sie von der zuständigen Genehmigungsbehörde. b. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person sind der Erlaubnisbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde. c. Nachweis der fachlichen Eignung Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt; die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe Anlage > Orientierungsrahmen) vermittelt haben. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die eingereichten Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichend sind. Diese Form der Anerkennung ist der Erlaubnisbehörde grundsätzlich durch eine schriftliche Bestätigung (Fachkundenachweis) der zuständigen IHK nachzuweisen. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

3 eine bestandene Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/-kauffrau, zum Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Schwerpunkt: Güterkraftverkehr), zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/-in, als Dipl.-Betriebswirt/-wirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim als Dipl.-Betriebswirt/-wirtin im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn. eine bestandene Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer 4. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen zweistündigen Prüfungsteilen und ggf. einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung, die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (300 Punkte) gewichtet werden: Teil 1: Schriftliche Fragen (offene Fragen/Multiple Choice) zu 40 % (120 Punkte) Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (105 Punkte) Teil 3: Mündliche Prüfung zu 25 % (75 Punkte) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl, d.h. 180 Punkte erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktzahl liegen darf. Liegt in einem Prüfungsteil der Punkteanteil unter 50 %, ist die Prüfung nicht bestanden. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, d.h. wenn in einem oder in beiden schriftlichen Prüfungsteilen der jeweils erreichte Punkteanteil unter 50 % liegt. (Teil 1 unter 60 Punkte; Teil 2 unter 52,5 Punkte). Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der Prüfling in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl (= 180 Punkte) erzielt hat. Zur Prüfungsvorbereitung haben die IHK`n einen ausführlichen Orientierungsrahmen entwickelt, der als Anlage beigefügt ist. 5. Anmeldung zur Prüfung Zur Prüfungsanmeldung senden Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular ausgefüllt an uns zurück. Sie werden dann zum genannten Prüfungstermin geladen. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 130,00 ist mit Erhalt des Gebührenbescheides, den Sie mit der Ladung erhalten, umgehend (spätestens am Tag der Prüfung) zu begleichen. Die Prüfungsgebühr ist auch bei unentschuldigtem Fernbleiben sowie bei Entschuldigungen nach dem Prüfungstermin zu begleichen.

4 6. Prüfungsvorbereitung Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Literatur Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin: Kaiser/Schmidt Frachtführer, eine Chance Am Panneschopp 18, Nettetal, Tel.: 02157/875480, Fax: 02157/ S. Kerler Machen Sie von sich reden Erfolgreiches Marketing für Transportunternehmer ISBN , Verlag Heinrich Vogel, München S. Kerler Rechnungswesen Praxisnah DLB E. Kerler, Balzhausen, Tel.: 08281/3726 Baumeister, Wolfgang / Jessen, Thorsten Das Güterkraftverkehrsunternehmen: Fachwissen f. Existenzgründer u. zur IHK-Prüfung ISBN X, Loseblatt-Ausgabe (Band 1) und Trainingsbuch (Band 2) Storck-Verlag Helf-Marx, Christiane Wie werde ich Güterkraftverkehrsunternehmer ISBN , Verkehrsverlag J. Fischer Helf-Marx, Christiane Sach- und Fachkunde Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK (Güterkraftverkehr) - ISBN Lehrbuch - ISBN Fragenkatalog - ISBN Lösungsbuch - ISBN Fahrzeugkostenrechnung mit Nutzungsausfall HeMa Marx, Oer-Erkenschwick Jansen, Cornelius Güterkraftverkehrsunternehmer Prüfungstest ISBN , Heinrich Vogel Verlag München Jansen, Cornelius / Durmann, Christian Der Güterkraftverkehrsunternehmer Leitfaden für die Sachkundeprüfung ISBN , Heinrich Vogel Verlag München Krummeich, Kurt IHK-Prüfung Güterkraftverkehr 1414 Fragen und Antworten ISBN , Verkehrsverlag J. Fischer

5 Anschriften der Verlage HeMa-Verlag & Dienstleistungen e.k. Karlstraße 13, Oer-Erkenschwick Tel: 02368/695614, Fax: 02368/695615, Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag Neumarkter Str. 18, München Tel.:089/ oder 0180/ , Fax 0180/ , De Storck Verlag Fachverlag für Wirtschaft und Verkehr Striepenweg 31, Hamburg Tel.: 040/ , Fax: 040/ , Verkehrs-Verlag J. Fischer GmbH & Co. KG Paulusstraße 1, Düsseldorf Tel.: 0211/ , Fax: 0211/ ,

6 Genehmigungsbehörden Stadt Bayreuth Straßenverkehrsamt Frau Strobel Tel.: 0921/ Dr.-Franz-Str Bayreuth Stadt Bamberg Straßenverkehrsaufsichtsamt Herr Steinfelder Tel.: 0951/ Maxplatz Bamberg Stadt Coburg Straßenverkehrsamt Herr Anderlik Tel.: 09561/ Rosengasse Coburg Landratsamt Bayreuth Verkehrsabteilung Frau Grethlein Tel.: 0921/ Markgrafenallee Bayreuth Landratsamt Bamberg Verkehrsabteilung Herr Globisch Tel.: 0951/85320 Ludwigstraße Bamberg Landratsamt Coburg Verkehrsabteilung Herr Schweinnester Tel.: 09561/ Lauterer Straße Coburg Stadt Hof Verkehrsaufsichtsamt Herr Reiner Tel.: 09281/ Erhofer Straße Hof Landratsamt Kulmbach Verkehrsabteilung Herr Goller Tel.: 09221/ Konrad-Adenauer-Straße Kulmbach Landratsamt Forchheim Verkehrsabteilung Herr Knobloch Tel.: 09191/86330 Am Streckerplatz Forchheim Landratsamt Hof Verkehrsabteilung Herr Kemnitzer Tel.: 09281/57210 Schaumbergstr Hof Landratsamt Kronach Abteilung Verkehr Herr Korn Tel.: 09261/ Postfach Kronach Landratsamt Lichtenfels Verkehrsabteilung Herr Scherer Tel.: 09571/18216 Kronacher Straße Lichtenfels Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge Herr Molle Tel.: 09232/80217 Jean-Paul-Straße Wunsiedel

7 Schulungsveranstalter Nachfolgende Schulungsveranstalter führen Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung durch: Lehrgangsveranstalter Telefon, Fax, Bereich K.A.S.B. Kraftfahrausbildungsstätte GmbH Coburger Str. 21 a Bamberg Verkehrsakademie Bayern e.v. Am Goldenen Feld Kulmbach SENLOG Mödlitzer Straße Weidhausen Ausbildungsstätte für Verkehrswesen Wolfgang Lisowski Landsknechtstraße Hallstadt Fahrschule Gefahrgutbüro Heiko Rödel GbR Am Keilenden Stein Berg Tel.: 0951/ Fax: 0951/ Tel.: 09221/7600 Fax: 09221/ kulmbach@verkehrsakademie.de Tel.: 09562/57185 Fax: 09562/57186 Senlogweidhausen@aol.com Tel.: 0951/71004 Fax: 0951/71157 Mobil: 0172/ Tel.: 09293/7230 Fax: 09293/1371 Güterkraftverkehr Straßenpersonenv. - Omnibus - Taxi/Mietwagen Güterkraftverkehr Straßenpersonenv. - Omnibus - Taxi/Mietwagen Güterkraftverkehr Güterkraftverkehr Straßenpersonenv. - Omnibus - Taxi/Mietwagen Güterkraftverkehr Straßenpersonenv. - Omnibus Veranstalter außerhalb unseres Kammerbezirkes: Landesverband Bayerischer Transportunternehmer (LBT) e.v. Wilhelminenstr Nürnberg Marbs&Siemers GbR Danziger Straße Habichtswald/Kassel Kaiser / Schmidt Unternehmensberatung für das Transportgewerbe Am Panneschopp Nettetal Tel.: 0911/ Fax: 0911/ Tel.: 05606/ Fax: 05606/56557 Freecall: Marbs@t-online.de Tel.: 02157/ Fax: 02157/ Güterkraftverkehr Güterkraftverkehr Straßenpersonenv. - Omnibus - Taxi/Mietwagen Güterkraftverkehr

8 Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth Abt.: Verkehr Fax: 0921/ Bahnhofstr. 23/27 Vermerke der IHK: Fragebogen: Zahlungsvermerk: Bayreuth Anmeldung zur Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens Name:... Vorname:... Geboren am:... in:... Geschlecht: männlich weiblich Anschrift:... (Straße, PLZ, Ort) Staatsangehörigkeit:... Tel.:... Mobilfunk:... .:... Hiermit melde ich mich zur Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens an. Die Prüfungsgebühr ist auch bei unentschuldigtem Fernbleiben sowie bei Entschuldigungen nach dem Prüfungstermin zu bezahlen. Bei Rücktritt innerhalb von fünf Tagen vor dem Prüfungstermin sind 50 % der Prüfungsgebühr zu entrichten. Ich bitte mich frühestens ab... für eine Prüfungsteilnahme vorzumerken. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beigefügt: Tabellarischer Lebenslauf: ja nein Ort, Datum Unterschrift

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