Iwan Baan, Vitra. Preisliste

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1 Iwan Baan, Vitra Preisliste Gültig ab 1. Juni 2016

2 VEDAG aus Tradition zukunftsorientiert. Bereits 1846 wurde der Grundstein für die heutige VEDAG gelegt, nur kurze Zeit später wurde mit der Herstellung von Dachpappe als Bedachungsmaterial die Voraussetzung für eine fortwährende Erfolgsgeschichte geschaffen. Enorme Erfahrung und umfassendes Wissen rund um den Werkstoff Bitumen, die Herstellung von Bitumenbahnen für die Flachdachund Bauwerksabdichtung und auch Praxiswissen zur Verarbeitung am Dach, ermöglichen es VEDAG bis heute, die Produkte und Serviceleistungen ständig zu verbessern und weiterzuentwickeln. Unser Bahnenprogramm unterscheiden wir nach den vier Qualitätsstufen STAR, TOP, STANDARD und BASIS leicht erkennbar auch an dem Punktesystem, mit vier Punkten für STAR und einem Punkt für BASIS. Während das BASIS-Sortiment für einfache, preiswerte Lösungen steht, dürfen Sie bei STAR höchste Qualität mit echtem Zusatznutzen erwarten. Die jeweilige Anwendung, für die eine Bahn eingesetzt werden kann, erkennen Sie sehr einfach an der Farbkennzeichnung: Rot für Oberlagen, Gelb für Unterlagen, Blau für Dampfsperren, Violett für Spezialbahnen, Grün für Bauwerksabdichtung und Hellblau für Dach- und Dichtungsbahnen. An dieser Stelle möchten wir Sie auch noch auf unsere wertvollen Serviceleistungen hinweisen, die auf Seite 4 und 5 zusammengefasst sind. Denn diese haben vor allem das Ziel, Ihnen das Geschäft mit VEDAG und VEDAG Produkten möglichst einfach zu gestalten. VEDAG Abdichten mit System. Matthew Scoffield Vorsitzender der Geschäftsführung

3 Inhaltsverzeichnis VEDAG Service 4 5 A STAR-Qualität A1 Oberlagen 6 A2 Unterlagen 6 7 A3 Dampfsperren 7 A4 Spezialbahnen 7 B TOP-Qualität B1 Oberlagen 8 B2 Unterlagen 9 B3 Dampfsperren 10 C STANDARD-Qualität C1 Oberlagen 11 C2 Unterlagen 11 C3 Bauwerksabdichtung 11 D BASIS-Qualität D1 Oberlagen 12 D2 Unterlagen 12 D3 Dampfsperren 12 D4 Bauwerksabdichtung 13 D5 Dach- und Dichtungsbahnen 13 Zubehör E Flüssigkunststoff VEDASEAL 14 F Wärmedämmung G Kaltklebestoffe / Heißbitumenklebemassen / Voranstriche H Dachbegrünung 20 I Ergänzungsprodukte 20 Allgemeine Verkaufsbedingungen 23 Alle vorherigen Preislisten verlieren mit dieser neuen Version ihre Gültigkeit. Änderungen behalten wir uns vor.

4 VEDAG Service VEDAG Sonderschnitte Bitumenbahnen* Kriterien Leistung Zusatzkosten Bitumenbahnen geschnitten (evtl. anfallender Verschnitt je Rolle wird berechnet) Breite nach Kundenwunsch. Die Vorlaufzeit beträgt 10 Werktage. 0,50 /m² * Bei Abweichung von der üblichen Verpackungseinheit wird die Bereitstellung von Teil-Verpackungseinheiten mit 22,50 je Produkt berechnet. VEDAG Bestell-Service Kriterien Leistung Telefonische Bestellannahme Telefonische Bestellannahmezeiten von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr und Freitags von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr. Schriftliche Bestellannahme Schriftliche Bestellannahme via Telefax, oder Post möglich Elektronische Bestellannahme Elektronische Bestellannahme via EDI möglich VEDAG Verpackungsrücknahme-Service Kriterien Verpackungen für Waren aus unserem Lieferprogramm Leistung Transportverpackungen, wie z.b. die VEDAG Einwegpalette und Folien, können über die Interseroh AG (und unter Einhaltung der Interseroh Abnahmekriterien) zurückgegeben werden. Informationen über den lokalen Entsorger sind erhältlich unter Telefon oder auf VEDAG Termin-Service Kriterien Leistung Wunsch nach Lieferzeitpunkt Liefertermine werden auf Wunsch für vormittags oder nachmittags zugesichert Anlieferung von mindestens 10 Paletten bei Warenverfügbarkeit und Auftragseingang bis 13:00 Uhr Anlieferung am Nachmittag des übernächsten Werktages Anlieferung ab 16 Paletten bei Warenverfügbarkeit und Auftragseingang bis 13:00 Uhr Anlieferung am Nachmittag des nächsten Werktages 4 VEDAG Preisliste 06/2016

5 VEDAG Liefer-Service Kriterien Leistung Zusatzkosten Lieferung unserer Waren flächendeckende Anlieferung innerhalb Deutschlands abhängig vom Rechnungswert Mehr als Rechnungswert (Nettowarenwert) je Abladestelle für Lagerware frachtfreie Anlieferung innerhalb Deutschlands (Festland) keine Zwischen und Rechnungswert (Nettowarenwert) je Abladestelle für Lagerware Anlieferung innerhalb Deutschlands (Festland) 40,00 anteilige Frachtkosten Zwischen und Rechnungswert (Nettowarenwert) je Abladestelle für Lagerware Anlieferung innerhalb Deutschlands (Festland) 70,00 anteilige Frachtkosten Zwischen 250 und Rechnungswert (Nettowarenwert) je Abladestelle für Lagerware Bis 250 Rechnungswert (Nettowarenwert) je Abladestelle für Lagerware Abgabe von Waren, die nicht einer Verpackungseinheit entsprechen Anlieferung innerhalb Deutschlands (Festland) Anlieferung innerhalb Deutschlands (Festland) gesonderte Bereitstellung von Teil-Verpackungseinheiten 90,00 anteilige Frachtkosten 90,00 anteilige Frachtkosten 20,00 Mindermengenzuschlag 22,50 je Produkt VEDAG Anliefer-Service * Kriterien Leistung Zusatzkosten Abnahme von mindestens 10 Paletten und Verfügbarkeit der Transportmittel Anlieferung inklusive ebenerdiges Abladen der Ware mit Hilfe eines Mitnahmestaplers 4,00 je Palette Abnahme von mindestens 10 Paletten und Verfügbarkeit der Transportmittel Anlieferung inklusive ebenerdiges Abladen der Ware mit Hilfe eines Kran-LKW, Standardaushub 8 m 4,00 je Palette Abnahme von mindestens 10 Paletten und Verfügbarkeit der Transportmittel Abnahme von mindestens 10 Paletten und Verfügbarkeit der Transportmittel sowie Erreichbarkeit der Abladestelle Anlieferung inklusive ebenerdiges Abladen der Ware mit Hilfe einer LKW-Hebebühne Anlieferung inklusive Abladen der Ware mit Hilfe eines Spezial-Kran-LKW, direkt am Verarbeitungsort/ Dach, maximal Hub 21 m keine 180,00 je Entladestunde * Ausnahme Zubehör Gruppe F Wärmedämmung VEDAG Rücknahme-Service Kriterien Leistung Zusatzkosten Rücknahme von Waren aus unserem Standard- Lieferprogramm in einwandfreiem Zustand Abholung der Ware ohne Beladung innerhalb Deutschlands (Festland) anfallende Frachtkosten sowie 15 % Wiedereinlagerungsgebühr VEDAG Preisliste 06/2016 5

6 A STAR-Qualität A1 Oberlagen VEDATOP DUO Polymerbitumen-Schweißbahn in STAR-Qualität blaugrün ,85 /m² dolomitgrau ,85 /m² diamantschwarz ,60 /m² herbstbraun ,60 /m² VEDATOP DUO (t3) Polymerbitumen-Schweißbahn in STAR-Qualität mit erhöhter Brandschutzausrüstung blaugrün ,95 /m² dolomitgrau ,95 /m² VEDATOP DUO Performance Polymerbitumen-Schweißbahn in STAR-Qualität mit Performance-Ausrüstung dolomitgrau , ,00 /m² VEDASTAR DUO SO Thermisch selbstklebende Polymerbitumenbahn in STAR-Qualität dolomitgrau , ,95 /m² VEDASTAR FLOR DUO Durchwurzelungsfeste Polymerbitumen-Schweißbahn in STAR-Qualität FLL geprüft dolomitgrau ,30 /m² VEDASTAR GD 20 Thermisch selbstklebende Elastomerbitumenbahn in STAR-Qualität mit erhöhter Brandschutzausrüstung, auch für Dachneigungen > 20 dolomitgrau , ,95 /m² herbstbraun , ,70 /m² diamantschwarz , ,70 /m² VEDAFLOR WS-I Durchwurzelungsfeste Elastomerbitumen-Schweißbahn in STAR-Qualität FLL geprüft blaugrün ,30 /m² VEDASTAR Kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn in STAR-Qualität blaugrün ,45 /m² herbstbraun ,20 /m² VEDAPROOF TV-SN Elastomerbitumenbahn in STAR-Qualität mit Sicherheitsnaht für die einlagige Verlegung dolomitgrau ,08 8, ,45 /m² A2 Unterlagen VEDATOP SU Safety Kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn in STAR-Qualität mit Sicherheitsnaht Folie ,40 /m² VEDASTAR SU-NR Vlies Kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn in STAR- Qualität, mit rutschhemmend ausgestatteter Oberfläche Vlies ,70 /m² Jetzt auch als Mauersperrbahn für nicht querkraftbelastete Wände einsetzbar! 6 VEDAG Preisliste 06/2016

7 A2 Unterlagen VEDATOP TM Kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn in STAR-Qualität, für den Einsatz auf nackter Mineralwolle Folie ,00 /m² VEDAFLEX G4E Elastomerbitumen-Schweißbahn in STAR-Qualität mit bestreuungsfreiem Nahtstreifen blank ,90 /m² A3 Dampfsperren VEDAGARD Safety Plus Kaltselbstklebende Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn in STAR-Qualität mit Sicherheitsnaht, mit Plus- Oberfläche zum Einflämmen von Wärmedämmstoffen Folie ,10 /m² Folie ,08 10, ,10 /m² VEDAGARD Safety blank Kaltselbstklebende Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn in STAR-Qualität mit Sicherheitsnaht, mit feinbestreuter Oberfläche für eine optimale Dämmstoffverklebung blank ,08 10, ,10 /m² VEDASTAR FR Kaltselbstklebende Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn in STAR-Qualität, brandlastreduziert nach Industriebaurichtlinie und DIN 18234, durchtrittsfest Folie , ,80 /m² VEDAGARD ES-Plus Elastomerbitumen-Dampfsperr-Schweißbahn in STAR-Qualität mit Plus-Oberfläche zum Einflämmen von Wärmedämmstoffen Folie , ,10 /m² VEDAGARD AL-G 4E Elastomerbitumen-Dampfsperr-Schweißbahn in STAR-Qualität mit bestreuungsfreiem Nahtstreifen blank ,10 /m² A4 Spezialbahnen VEDAWALK Elastomerbitumenbahn in STAR-Qualität, zur Kennzeichnung von Laufwegen rosso ,08 8, ,70 /m² Villas DichtDach Contur Thermisch selbstklebende Elastomerbitumenbahn in STAR-Qualität zur Verlegung im Halbverband dolomitgrau ,30 /m² Villasub E-GV-10 SK Trennlage auf Holz oder Holzwerkstoffplatten in STAR-Qualität in der Dachlösung Villas DichtDach Contur Vlies ,65 /m² VEDAG Preisliste 06/2016 7

8 B TOP-Qualität B1 Oberlagen VEDATOP S5 Elastomerbitumen-Schweißbahn in TOP-Qualität blaugrün ,70 /m² herbstbraun ,45 /m² VEDAFLEX SP Elastomerbitumen-Schweißbahn in TOP-Qualität blaugrün ,90 /m² VEDAG Turbo TO Thermisch selbstklebende Elastomerbitumenbahn in TOP-Qualität blaugrün ,35 /m² dolomitgrau ,35 /m² VEDAFLOR WS-X Durchwurzelungsfeste Elastomerbitumen-Schweißbahn in TOP-Qualität FLL geprüft blaugrün ,35 /m² VEDAFLOR WF Durchwurzelungsfeste Elastomerbitumen-Schweißbahn in TOP-Qualität FLL geprüft blaugrün ,35 /m² VEDAPROOF F Elastomerbitumenbahn in TOP-Qualität für die einlagige Verlegung dolomitgrau ,08 8,1 145,8 12,20 /m² VEDAPOINT O Elastomerbitumen-Schweißbahn in TOP-Qualität zur Sanierung mit integriertem Dampfdruckausgleich blaugrün ,40 /m² BAUBILD, Stephan Falk Wälderhaus in Hamburg Ein Haus rund um das Thema Wald und mit besonders hohen Nachhaltigkeitszielen. 8 VEDAG Preisliste 06/2016

9 B2 Unterlagen VEDAFLEX SP Elastomerbitumen-Schweißbahn in TOP-Qualität blank ,90 /m² VEDAG Turbo TU Kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn in TOP-Qualität Folie ,25 /m² VEDATOP SU Kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn in TOP-Qualität Folie ,60 /m² VEDATOP SU 4 mm Kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn in TOP-Qualität Folie , ,55 /m² VEDATOP SU Nagelrand Kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn in TOP-Qualität, nagelbar Folie ,35 /m² VEDAPOINT U Kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn in TOP-Qualität zur Sanierung mit integriertem Dampfdruckausgleich Folie ,15 /m² VEDAPOINT U 4,2 mm Kaltselbstklebende Elastomerbitumenbahn in TOP- Qualität zur Sanierung mit integriertem Dampfdruckausgleich Folie , ,90 /m² VEDATOP STAR Elastomerbitumen-Dachdichtungsbahn in TOP-Qualität Folie / Sand , ,80 /m² VEDATOP VU Elastomerbitumen-Dachdichtungsbahn in TOP-Qualität Folie / Sand ,80 /m² Iwan Baan, Vitra VitraHaus, Weil am Rhein Ein Gebäude, bei dem die dunkelgraue Abdichtungsbahn einen wichtigen Teil der Optik ausmacht. Jetzt auch als Mauersperrbahn für nicht querkraftbelastete Wände einsetzbar! VEDAG Preisliste 06/2016 9

10 B TOP-Qualität B3 Dampfsperren VEDAGARD Multi SK Kaltselbstklebende Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn in TOP-Qualität, durchtrittfest Folie ,00 /m² Folie ,08 21, ,00 /m² VEDAGARD FR Kaltselbstklebende Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn in TOP-Qualität, brandlastreduziert nach Industriebaurichtlinie und DIN Folie , ,70 /m² VEDAGARD SK-D Kaltselbstklebende Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn in TOP-Qualität, durchtrittfest Folie ,90 /m² VEDAGARD AL-E Elastomerbitumen-Dampfsperr-Schweißbahn in TOP-Qualität blank , ,60 /m² VEDAGARD AL-E DD Elastomerbitumen-Dampfsperr-Dachdichtungsbahn in TOP-Qualität besandet ,75 /m² Werner Huthmacher Die Deichgärten in Deggendorf Das Parkdeck am Ackerloh öffnet sich durch eine parametrische Fassade aus grünen und gelben Aluminiumstäben, die ein veränderliches wellenförmiges Muster bilden. 10 VEDAG Preisliste 06/2016

11 C STANDARD-Qualität C1 Oberlagen VEDATECT PYE PV 200 S5 EN Elastomerbitumen-Schweißbahn in STANDARD-Qualität blaugrün ,50 /m² rosso ,25 /m² schiefergrau ,25 /m² VEDASPRINT PYE KTP S4 Elastomerbitumen-Schweißbahn in STANDARD-Qualität blaugrün , ,90 /m² C2 Unterlagen VEDATECT PYE PV 200 S5 Elastomerbitumen-Schweißbahn in STANDARD-Qualität blank ,50 /m² VEDATECT PYE G 200 S4 Elastomerbitumen-Schweißbahn in STANDARD-Qualität blank ,10 /m² VEDATECT PYE PV 200 DD Elastomerbitumen-Dachdichtungsbahn in STANDARD-Qualität besandet , ,30 /m² VEDATECT PYE G 200 DD Elastomerbitumen-Dachdichtungsbahn in STANDARD-Qualität besandet , ,55 /m² C3 Bauwerksabdichtung VEDAG TWIN Estrichbahn Bitumendichtungsbahn in STANDARD-Qualität für die Bauwerksabdichtung zur Verlegung unter Estrich Folie ,30 /m² VEDAG TWIN Anschlussstreifen Folie , ,80 /lfm VEDATHENE DUO Kaltselbstklebende Bitumendichtungsbahn in STANDARD- Qualität mit HDPE-Trägerfolie für die Bauwerksabdichtung Folie ,10 /m² Folie , ,50 /m² Jetzt auch als Mauersperrbahn für nicht querkraftbelastete Wände einsetzbar! VEDAG Preisliste 06/

12 D BASIS-Qualität D1 Oberlagen VEDATECT G 200 S4 Bitumen-Schweißbahn in BASIS-Qualität blaugrün ,60 /m² VEDATECT V 60 S4 Bitumen-Schweißbahn in BASIS-Qualität blaugrün ,05 /m² D2 Unterlagen VEDATECT G 200 DD Bitumen-Dachdichtungsbahn in BASIS-Qualität besandet ,75 /m² VEDATECT G 200 S4 Bitumen-Schweißbahn in BASIS-Qualität blank ,60 /m² VEDATECT V 60 S4 Bitumen-Schweißbahn in BASIS-Qualität blank ,00 /m² D3 Dampfsperren VEDATECT AL+G 200 S4 Bitumen-Dampfsperr-Schweißbahn in BASIS-Qualität blank ,40 /m² VEDATECT AL+V 60 S4 Bitumen-Dampfsperr-Schweißbahn in BASIS-Qualität blank ,60 /m² 12 VEDAG Preisliste 06/2016

13 D4 Bauwerksabdichtung Produkt Oberfläche Artikelnr. Breite in cm m² / Rolle m² / Palette Preis VEDATECT G 200 DD Mauersperrbahn in BASIS-Qualität besandet ,5 1, ,90 /m² besandet ,5 1, ,90 /m² besandet , ,90 /m² besandet ,90 /m² besandet ,3 3, ,90 /m² besandet ,5 3, ,90 /m² besandet ,90 /m² VEDATECT R 500 Mauersperrbahn in BASIS-Qualität besandet ,5 1, ,90 /m² besandet ,5 1, ,90 /m² besandet , ,90 /m² besandet ,90 /m² besandet ,5 3, ,90 /m² besandet ,5 4, ,90 /m² besandet ,90 /m² D5 Dach- und Dichtungsbahnen VEDATECT V 13 Bitumendachbahn in BASIS-Qualität besandet ,70 /m² VEDATECT R 500 Bitumenbahn in BASIS-Qualität besandet ,75 /m² VEDATECT R 500 N Nackte Bitumenbahn in BASIS-Qualität nackt ,10 /m² VEDATECT R 333 Bitumenbahn in BASIS-Qualität besandet ,55 /m² VEDATECT R 333 N Nackte Bitumenbahn in BASIS-Qualität nackt ,70 /m² VEDAG Preisliste 06/

14 Zubehör E Flüssigkunststoff VEDASEAL Produkt Artikelnr. Gebinde Mengeneinheit Verpackungseinheit Preis VEDASEAL 1K Einkomponentiger Flüssigkunststoff kg/kunststoffeimer lose 80 Eimer/Palette 20,90 /kg VEDASEAL B Grundierung für saugende mineralische Untergründe kg/knetbeutel 2 Stück/Eimer 75 Eimer/Palette 28,00 /kg VEDASEAL MKG-Haftreiniger für metallische Untergründe, Glas unvergütet, PVC (hart) l/flasche 1 Stück/Karton 385 Karton/Palette 23,25 /l VEDASEAL TPO / FPO-Primer für TPO / FPO Kunststoffbahnen ,3 l / Dose 1 Stück/Karton 288 Karton/Palette 93,00 /l VEDASEAL Reinigungsverdünnung Reiniger und Verdünnung l/flasche 1 Stück/Karton 288 Karton/Palette 16,50 /l Produkt Artikelnr. Abmessungen in m Mengeneinheit Verpackungseinheit Preis VEDASEAL Polyestervlies Armierungsvlies, 165 g/m² ,20 12 m²/rolle 80 Rollen/Palette 5,60 /m² ,30 18 m²/rolle 60 Rollen/Palette 5,60 /m² ,50 30 m²/rolle 30 Rollen/Palette 5,60 /m² * Berechnungsmaß ist das Nennmaß, d. h. Falzverlust beachten! Lieferzeit auf Anfrage; abweichende Frachtkosten möglich! 14 VEDAG Preisliste 06/2016

15 F1 Wärmedämmung aus Polyurethan-Hartschaum Produkt Ausführung Artikelnr. Dicke in mm Abmessungen in mm m² / Bund Preis VEDAPURIT AL Wärmedämmplatte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR / PIR), beidseitig mit Aluminium-Verbundfolie kaschiert WLG 024 < 80mm WLG mm (Großformat x mm auf Anfrage) glatte Kante ,00 8,30 /m² glatte Kante ,20 13,35 /m² glatte Kante ,76 15,35 /m² mit Stufenfalz * 5,76 17,95 /m² mit Stufenfalz * 4,32 20,45 /m² mit Stufenfalz * 3,60 24,55 /m² mit Stufenfalz * 2,16 28,85 /m² mit Stufenfalz * 2,16 33,05 /m² mit Stufenfalz * 2,16 38,00 /m² mit Stufenfalz * 1,44 42,75 /m² VEDAPURIT MV Wärmedämmplatte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR / PIR), beidseitig mit mineralisiertem Glasvlies kaschiert WLG 029 < 70 mm WLG 028 > 80 mm WLG 027 > 120 mm (Großformat x mm auf Anfrage) glatte Kante ,08 auf Anfrage glatte Kante ,20 auf Anfrage mit Stufenfalz * 7,20 auf Anfrage glatte Kante ,04 auf Anfrage mit Stufenfalz * 4,32 auf Anfrage mit Stufenfalz * 3,60 auf Anfrage mit Stufenfalz * 2,88 auf Anfrage mit Stufenfalz * 2,16 auf Anfrage mit Stufenfalz * 2,16 auf Anfrage mit Stufenfalz * 1,44 auf Anfrage VEDAPURIT AL Gefälledach Wärmedämmplatte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR/PIR), beidseitig mit Aluminium-Verbundfolie kaschiert, WLG 023, Baustoffklasse B2 VEDAPURIT MV Gefälledach Wärmedämmplatte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR / PIR), beidseitig mit mineralisiertem Glasvlies kaschiert, WLG 028 < 80 mm, WLG mm < 120 mm, WLG mm VEDAPURIT Gefälledach Wärmedämmplatte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR/PIR), unkaschiert, WLG , Baustoffklasse B auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Produkt Artikelnr. lfm / Paket Abmessungen in mm Preis VEDAPURIT PUR Keile Wärmedämmkeile aus Polyurethan-Hartschaum (PUR / PIR) ,50 /lfm ,30 /lfm ,00 /lfm VEDAG Preisliste 06/

16 Zubehör F2 Wärmedämmung aus Polystyrol-Hartschaum Produkt Typ Artikelnr. Abmessungen in mm Preis VEDAPOR EPS Flachdachdämmplatte EPS 040 DAA dm (100 kpa) ,00 /m³ EPS 035 DAA dm (100 kpa) ,00 /m³ EPS 035 DAA dh (150 kpa) ,00 /m³ EPS 035 DAA ds (200 kpa) ,00 /m³ VEDAPOR EPS Flachdachdämmplatte EPS 040 DAA dm (100 kpa) mit Stufenfalz * 124,00 /m³ EPS 035 DAA dm (100 kpa) mit Stufenfalz * 135,00 /m³ EPS 035 DAA dh (150 kpa) mit Stufenfalz * 154,00 /m³ EPS 035 DAA ds (200 kpa) mit Stufenfalz * 180,00 /m³ VEDAPOR Gefälledach EPS 040 DAA dm (100 kpa) ,00 /m³ EPS 035 DAA dm (100 kpa) ,00 /m³ EPS 035 DAA dh (150 kpa) ,00 /m³ EPS 035 DAA ds (200 kpa) ,00 /m³ VEDAPOR Dachreiter EPS 040 DAA dm (100 kpa) ,00 /m³ Produkt Artikelnr. lfm / Paket Abmessungen in mm Preis VEDAPOR EPS-Keile Wärmedämmkeile aus Polystyrol-Hartschaum (EPS) ,65 /lfm ,85 /lfm ,55 /lfm * Berechnungsmaß ist das Nennmaß, d. h. Falzverlust beachten! Lieferzeit auf Anfrage; abweichende Frachtkosten möglich! 16 VEDAG Preisliste 06/2016

17 F3 Wärmedämmung aus VEDAG LambdaRoof Produkt Typ Artikelnr. Abmessungen in mm Preis VEDAG LambdaRoof Flachdach EPS 031 DAA dh (150 kpa) ,00 /m³ EPS 031 DAA dh (150 kpa) mit Stufenfalz * 208,00 /m³ VEDAG LambdaRoof Gefälledach EPS 031 DAA dh (150 kpa) ,00 /m³ F4 Wärmedämmung aus Mineralwolle Produkt Preis VEDAG MW Flachdach-Dämmplatte Wärmedämmplatte aus Mineralwolle, Oberfläche unkaschiert oder mineralvlieskaschiert, Qualitäten und Abmessungen auf Anfrage auf Anfrage VEDAG MW Gefälledach Wärmedämmplatte aus Mineralwolle, Oberfläche unkaschiert oder mineralvlieskaschiert, Qualitäten und Abmessungen auf Anfrage auf Anfrage VEDAG MW Dachreiter Qualitäten und Abmessungen auf Anfrage auf Anfrage VEDAG MW Keile Qualitäten und Abmessungen auf Anfrage auf Anfrage VEDAG Preisliste 06/

18 Zubehör F5 Gefälleschüttung Produkt Artikelnr. Gebinde Verpackungseinheit Preis VEDAG Bituverm Ausgleichs- und Gefälleschüttung l/stück 28 Stück/Palette 46,00 /Stück G1 Kaltklebestoffe Produkt Artikelnr. Gebinde Verpackungseinheit Preis VEDAFOAM Mini PU-Dämmstoffkleber PU-Klebeschaum zum Verkleben von Wärmedämmstoffen Dose 750 ml 12 Stück/Karton 14,50 /Stück VEDAFOAM Schaumpistole 60 Zur Verwendung mit dem VEDAFOAM Mini PU-Dämmstoffkleber Stück/Karton 84,00 /Stück VEDAFOAM SpeedMax PU-Klebeschaum zum Verkleben von Wärmedämmstoffen Druckbehälter 10,4 kg 1 Stück/Karton 298,00 /Stück VEDAFOAM Schaumpistole 100 inklusive Schlauch und Reinigungsadapter, zur Verwendung mit dem VEDAFOAM SpeedMax Stück/Karton 119,00 /Stück VEDAFOAM Tragehilfe Tragehilfe für VEDAFOAM Speedmax Stück/Karton 168,00 /Stück VEDAFOAM SpeedMax Ersatzschlauch Stück/Karton 56,00 /Stück VEDAFOAM PU-Reiniger Dose 500 ml 12 Stück/Karton 6,80 /Stück VEDAPUK PU-Dämmstoffkleber PU-Flüssigkleber zum Verkleben von Wärmedämmstoffen Dose 2 kg 6 Stück/Karton 9,00 /kg Dose 6,5 kg 8,85 /kg VEDATEX adhaesiv Bitumen-Kaltkleber für Dampfsperren und Wärmedämmstoffe Hobbock 35 kg 4,80 /kg Folienbeutel 2 kg 18 Stück/Karton 5,40 /kg Kartusche 310 ml 20 Stück/Karton 10,20 /Stück 18 VEDAG Preisliste 06/2016

19 G2 Heißbitumenklebemassen Produkt Artikelnr. Gebinde Verpackungseinheit Preis VEDAGUM EBH Elastomerbitumen-Heißklebemasse kg 690 kg/palette auf Anfrage VEDAG B 100/25 Bitumen-Heißklebemasse kg 1200 kg/palette auf Anfrage G3 Voranstriche Produkt Artikelnr. Gebinde Verpackungseinheit Preis LIT BV-express Bitumen-Voranstrich, lösemittelhaltig, Trocknungszeit ca. 10 Minuten l 660 l/palette 3,50 /l LIT BV-schnell Bitumen-Voranstrich, lösemittelhaltig l 450 l/palette 3,80 /l l 588 l/palette 3,10 /l Sprühdose 600 ml 12 Dosen/Karton 9,60 /Stück LIT BV-extra Bitumen-Voranstrich, lösemittelhaltig l 450 l/palette 3,20 /l l 588 l/palette 2,70 /l VEDAG Bitumen-Voranstrich Bitumen-Voranstrich, lösemittelhaltig l 450 l/palette 2,90 /l l 588 l/palette 2,40 /l VEDASIN E-VA (Emulsion) Bitumenvoranstrich, lösemittelfrei l 300 l/palette 2,30 /l VEDAG Preisliste 06/

20 Zubehör H Dachbegrünung Produkt Artikelnr. Abmessungen bzw. Verpackungseinheit Preis VEDAG Gründach-Set E18 Gründach-Set für ca m² Dachfläche, 85 kg/m² wassergesättigt, Substrathöhe 6-8 cm, enthält: 25 m² Schutzvlies RMS 300, 20 m² Drän- und Speicherelement FKD 25, 30 Sack à 40 kg Leichtsubstrat Typ M, 1 Kontrollschacht, 1 kg Dünger, 2 kg Sedumsprossen (als Gutschein) Stück 560,00 /Stück I Ergänzungsprodukte Produkt Farbe Artikelnummer Gebinde Preis VEDAG Bestreuung blaugrün kg 1,20 /kg dolomitgrau kg 1,20 /kg herbstbraun kg 1,60 /kg rosso kg 1,60 /kg schiefergrau kg 1,60 /kg diamantschwarz kg 1,60 /kg Produkt Artikelnr. Dicke in mm Abmessungen in mm Preis VEDAG Bautenschutzmatten ,40 /m² ,55 /m² ,65 /m² Produkt Artikelnr. Gewicht Abmessungen in mm Preis VEDAG Trenn- und Schutzvlies TSV 300 Trenn- und Schutzvlies g/m² x ,55 /m² Produkt Artikelnr. Gebinde Verpackungseinheit Preis VEDAGPLAST Elastik-Kitt Lösemittelhaltiger, elastoplastischer, rissüberbrückender Polymerbitumen-Dachkitt Kartusche 310 ml 20 Stück/Karton 8,00 /Stück Produkt Artikelnr. Länge in m Verpackungseinheit Preis VEDAFIX LRB Verzinkt Befestigungsschiene für Abdichtungsbahnen zur Aufnahme horizontaler Kräfte (Linienrandbefestigungsschiene) Stück 3,40 /lfm VEDAFIX WA Alu Befestigungsschiene für Abdichtungsbahnen an aufgehenden Bauteilen gegen Abrutschen (Wandanschlussschiene) ,5 1 Stück 1,89 /lfm Produkt Artikelnr. Länge in cm Durchmesser in cm Verpackungseinheit Preis VEDAG Wickelkern Stück/Karton 59,00 /Stück 20 VEDAG Preisliste 06/2016

21 Notizen VEDAG Preisliste 06/

22 BAUBILD, Stephan Falk

23 Allgemeine Verkaufsbedingungen (Inland) I. Allgemeines 1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Käufer bei einem früher vom Lieferer bestätigten Auftrag zugegangen sind. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Lieferer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für diesen unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferers verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind. 3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. 4. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Lieferer dürfen auf Dritte nicht übertragen werden. II. Preise 1. Die Preise gelten sofern nichts anderes vereinbart ist ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrabgaben und Verpackung zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. 2. Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, so werden sich Lieferer und Käufer über eine Anpassung der Preise verständigen. 3. Der Lieferer ist bei neuen Aufträgen (= Anschlussaufträge) nicht an vorhergehende Preise gebunden. 4. Für die Preisstellung sind jeweils die vom Lieferer ermittelten Mengen und Gewichte maßgebend. III. Liefer- und Abnahmepflichten 1. Angaben von Lieferfristen sind unverbindlich. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne Verschulden des Lieferers unmöglich ist. 2. Gerät der Lieferer in Lieferverzug, so ist der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht dem Lieferer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 3. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen von bis zu plus/ minus 10% sind zulässig. 4. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen kann der Lieferer drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht innerhalb von drei Wochen nach, ist der Lieferer berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet des Rechts, Schadensersatz zu verlangen. 5. Erfüllt der Käufer seine Abnahmepflicht nicht, so ist der Lieferer, unbeschadet sonstiger Rechte, nach Setzen einer angemessenen Frist zur Abnahme berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Lieferer ist zur freihändigen Veräußerung der betroffenen Ware berechtigt. 6. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten verlängert sich, wenn der Lieferer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Lieferer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. Erhaltene Anzahlungen des Käufers werden vom Lieferer unverzüglich erstattet. IV. Verpackung, Behältnisse, Versand, Gefahrübergang 1. Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung, Versandweg, Versandart und Behältnisse (Gebinde, Paletten oder Tankwagen) nach eigenem Ermessen. 2. Leihbehältnisse des Lieferers darf der Käufer nicht im eigenen Betrieb verwenden oder weiter verleihen. Sie sind sofort vollständig zu entleeren und sauber und unbeschädigt unter Verwendung der ursprünglichen Zeichen und Nummer kostenlos an die Lieferstelle des Lieferers zurückzugeben. Werden Leihbehältnisse nicht innerhalb eines Monats zurückgegeben, so kann der Lieferer für jeden angefangenen Monat ein Nutzungsentgelt von 0,50 je 100 kg Fassungsvermögen an gelieferter Ware in Rechnung stellen. Bei Beschädigung oder Verlust kann der Lieferer nach seiner Wahl gegen Überlassung der beschädigten Behältnisse Zahlung des Wiederbeschaffungswertes oder Lieferung gleichwertiger Ersatzstücke verlangen, bei Beschädigung auch Ersatz der Reparaturkosten. Mitgelieferte Paletten sind regelmäßig Einwegpaletten, die über Interseroh entsorgt werden können. Straßentankwagen sind sofort nach Ankunft zu entleeren. Im Wagen verbliebene Warenreste werden nicht gutgeschrieben. Reinigungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 3. Ist die Beistellung von Behältnissen durch den Käufer vereinbart, müssen dessen Behältnisse rechtzeitig und kostenfrei bei der Lieferstelle des Lieferers eingehen. Zur Prüfung, Reinigung oder Reparatur ist der Lieferer nicht verpflichtet, jedoch auf Kosten des Käufers berechtigt. 4. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. V. Eigentumsvorbehalt 1. Die Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher, dem Lieferer gegen den Käufer zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung des Lieferers. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselmäßige Haftung des Lieferers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. 2. Eine Be- oder Verarbeitung durch den Käufer erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach 950 BGB im Auftrag des Lieferers, dieser wird entsprechend dem Verhältnis des Netto- Fakturenwertes der beoder verarbeiteten Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche des Lieferers gemäß Absatz 1 dient. 3. Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Waren durch den Käufer gelten die Bestimmungen der 947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil des Lieferers an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt. 4. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Absätzen 1 bis 3 vereinbart. Die Verfügungsbefugnis erlischt von selbst, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, ein außergerichtliches Vergleichsverfahren einleitet oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt wird. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt. 5. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Lieferers die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers ist der Käufer verpflichtet, dem Lieferer alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Lieferers gegenüber den Kunden des Käufers erforderlich sind. 6. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung gemäß Absatz 2 und/oder 3 zusammen mit anderen, dem Lieferer nicht gehörenden Waren weiter veräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gemäß Absatz 5 in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Lieferers. 7. Übersteigt der Wert der für den Lieferer bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 20%, so ist der Lieferer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Lieferers verpflichtet. 8. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden. 9. Der Lieferer ist im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen berechtigt, die Befugnis zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Weiterveräußerung gemäß Absätzen 2 bis 4 mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. In diesem Fall ist der Käufer auf Verlangen des Lieferers verpflichtet, die Vorbehaltsware unverzüglich herauszugeben. 10. Falls der Lieferer nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangener Gewinn, bleiben vorbehalten. VI. Gewährleistung A) Verbrauchsgüterverkauf 1. Ist der Käufer einer beweglichen Sache Verbraucher im Sinne von 13 BGB oder Lieferant in der Lieferkette zu einem Unternehmer, der an einen Verbraucher veräußert, leistet der Lieferer Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. Der Käufer, der nicht selbst Verbraucher ist, aber an einen solchen veräußert, ist verpflichtet, mit dem Verbraucher eine Gewährleistungsfrist zu vereinbaren, die ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn höchstens zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen höchstens ein Jahr beträgt, bei Baustoffen höchstens fünf Jahre, soweit nicht die VOB/B vereinbart wird. In der Lieferantenkette ist der Käufer verpflichtet, diese Verpflichtung seinen jeweiligen Abnehmern bis hin zu dem Unternehmer aufzuerlegen, der an den Verbraucher liefert. B) Verkauf an Unternehmer 1. Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes bedürfen der Schriftform in der Auftragsbestätigung. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung. Angaben in Produktbeschreibungen, Prospekten und technischen Merkblättern einschließlich Montageanleitungen sind unverbindlich, Proben der Erzeugnisse gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als ungefährer Anhalt für die Eigenschaften der Ware. 2. Wenn der Lieferer den Käufer außerhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet er für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung. Maßgebend ist der Stand der Technik zum Zeitpunkt der Auftragsannahme. 3. Der Lieferer leistet - auch bei Lieferungen in Tankwagen mit Spritzgerät und Personalbeistellung Gewähr nur für das von dem Lieferer gelieferte Material (gemäß DIN 1995/96); die Verantwortung für den Personalund Geräteeinsatz sowie für den Arbeitserfolg trägt ausschließlich der Käufer. Die Lieferung im Tankspritzwagen setzt voraus, dass der Inhalt in angemessener Zeit verarbeitet wird, andernfalls ist der Lieferer berechtigt, ein zusätzliches Benutzungsentgelt zu erheben. 4. Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Anlieferungen sind stets in Gegenwart des Zustellers auf Vollzähligkeit und Beschädigungen hin zu prüfen. Eventuelle Fehlmengen/Beschädigungen sind sofort vom Zusteller in den Begleitpapieren klar bescheinigen zu lassen. 5. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung gegenüber dem Lieferer schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung. 6. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, bei Lieferung von Baustoffen im Sinne von 438 I Nr. 2 BGB in fünf Jahren ab Lieferung. Der Lieferer hat keine Gewähr zu leisten, wenn und soweit sich der Käufer seinem Abnehmer gegenüber auf Verjährung der Gewährleistungsansprüche berufen kann, insbesondere, wenn im Verhältnis des Käufers zu seinem Abnehmer die VOB/B vereinbart ist und Gewährleistungsansprüche danach verjährt sind. 7. Bei begründeter Mängelrüge ist der Lieferer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Käufer nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Lieferer unfrei zurückzusenden. 8. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden ist der Käufer berechtigt, nach vorheriger Verständigung des Lieferers nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen. VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung 1. In allen Fällen, in denen der Lieferer abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen also auch aus unerlaubter Handlung zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen. VIII. Zahlungsbedingungen 1. Sämtliche Zahlungen sind in Euro ausschließlich an den Lieferer zu leisten. 2. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen mit 2% Skonto innerhalb 14 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Für bedingte Zahlungen wird kein Skonto gewährt. 3. Mit Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Lieferung an Verbraucher im Sinne von 13 BGB gerät der Käufer in Zahlungsverzug, spätestens 30 Tage nach Erhalt der Ware und/oder der Lieferrechnung, wenn auf der Lieferrechnung hierauf besonders hingewiesen ist. 4. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. 5. Der Käufer kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 6. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Darüber hinaus ist der Lieferer berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, ferner dem Käufer die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Käufers zurückzuholen. 7. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen. 8. Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht 1. Erfüllungsort für alle wechselseitigen Verpflichtungen ist, soweit zulässig, der Ort des Lieferwerkes. 2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl des Lieferers dessen Firmensitz oder der Ort des Lieferwerkes, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse. Der Lieferer kann aber auch am Sitz des Käufers klagen. 3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CSIG). Unverbindliche Preisempfehlung ohne Mehrwertsteuer nicht für den Endverbraucher. Stand: März 2014 VEDAG GmbH VEDAG Preisliste 06/

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