Informationsblatt der GEMEINDE BELLWALD

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1 Informationsblatt der GEMEINDE BELLWALD Spezialausgabe zur Vernehmlassung Reglement über die Kurtaxe Gemeinde Bellwald Werte Wohnungsbesitzerin Werter Wohnungsbesitzer Mit der Annahme des neuen Tourismusgesetzes im Kanton Wallis sind die gesetzlichen Grundlagen entsprechend angepasst worden. Seit dem kann die Kurtaxe pro Objekt als Pauschale abgerechnet werden. Die detaillierte Abrechnung pro Gast und Nacht ist nicht mehr zwingend. Dies hat die meisten Gemeinden im Wallis dazu veranlasst, ein neues Reglement zu erarbeiten. War im Jahr 03 noch die Idee eine sogenannte Zweitwohnungssteuer anhand des Katasterwertes jedes Objektes einzuführen, kommen die Gemeinden davon ab. Hierüber haben wir Sie bereits mehrfach orientiert und informiert. Die Gemeinde Bellwald hat für die Erarbeitung des neuen Reglements eigens eine Arbeitsgruppe gebildet und so sämtliche Interessengruppen in die Diskussion einbezogen. So waren nebst der Gemeinde auch Vertreter von Bellwald Tourismus, dem Gewerbe, den touristischen Leistungsträgern und auch Vertreter der Zweit- und Ferienwohnungsbesitzer von Anfang an bei den Diskussionen rund um das neue Reglement vertreten. Bereits am 5. März 06 haben Sie am Info-Anlass in der Mehrzweckhalle erste Basis- Informationen erhalten, in welche Richtung die Gemeinde Bellwald ihre Bestrebungen richten wird. Begleitet und geführt wurden die Workshops von der RWO AG (Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis AG). Diese Organisation hat den gesetzlichen Auftrag, die regionale Wirtschaftsentwicklung der Region Oberwallis zu koordinieren und zu fördern. Ein Kompetenzzentrum, welches die Interessen von Gemeinden, Kanton und Bund unter einen Hut bringt. Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie die notwendigen Informationen und die Möglichkeiten, an der Vernehmlassung aktiv teilzunehmen. Weiter wird die Gemeinde Bellwald am 0. Juli 06 einen öffentlichen Informationsanlass nur für dieses neue Reglement durchführen. Falls Sie an diesem Datum verhindert sind, steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, sich schriftlich an den Gemeinderat zu wenden. Schlussendlich wird die Urversammlung der Gemeinde Bellwald über das neue Reglement abstimmen. Grössenordnung Ende August / Mitte September wird der Gemeinderat das vorliegende Reglement zur Abstimmung bringen. Aber auch andere News wollen wir Ihnen mit diesem Infoblatt näher bringen. Das Inhaltverzeichnis gibt Ihnen einen Überblick. Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann. Mark Twain

2 INHALTSVERZEICHNIS REGLEMENT ÜBER DIE KURTAXE DER GEMEINDE BELLWALD... 3 K APITEL KURTAXE... 3 Art. Grundsatz und Verwendung... 3 Art. Steuersubjekt... 3 Art. 3 Ausnahmen... 3 Art. 4 Erhebungsweise... 3 Art. 5 Ansatz... 4 Art. 6 Jahrespauschale für Ferienwohnungen... 4 Art. 7 Bezahlung... 4 Art. 8 Erhebungsorgan... 4 Art. 9 Kontrolle... 5 Art. 0 Amtliche Einschätzung... 5 KAPITEL : SCHLUSSBESTIMMUNGEN... 5 Art. Logiernächtestatistik... 5 Art. Verweis... 5 Art. 3 Inkrafttreten WAS ÄNDERT SICH FÜR SIE ALS BESITZER? WAS ÄNDERT SICH FÜR IHREN MIETER/GAST? WAS GENAU IST DIE KURTAXE, AUF WELCHER BASIS WIRD SIE ERHOBEN UND WOFÜR KANN/DARF SIE EINGESETZT WERDEN? KANN DER BESITZER KURTAXE VON SEINEN GÄSTEN/FREUNDEN VERLANGEN? TOURISMUSFÖRDERUNGSTAXE WEN BETRIFFT DIE? ANGEBOTE/LEISTUNGEN DER NEUEN GÄSTEKARTE INFORMATIONSVERANSTALTUNG VOM 0. JULI BELLWALDER HEIMATTAGUNG... 0 ALLGEMEINE INFORMATIONEN... GRÜNDUNG DES VEREINS BELLWALDPLUS DIE STIMME DER ZWEITWOHNUNGSBESITZER... ZUM SCHLUSS...

3 REGLEMENT ÜBER DIE KURTAXE DER GEMEINDE BELLWALD Die Urversammlung der Gemeinde Bellwald eingesehen Art. 75, 78 Abs. 3 und 79 Ziff. und 3 der Kantonsverfassung; eingesehen Art., 7, 46 und 47 des Gemeindegesetzes vom 5. Februar 004; eingesehen das Gesetz über den Tourismus vom 9. Februar 996; eingesehen die Verordnung zum Gesetz über den Tourismus vom 0. Dezember 04; eingesehen die vom Gemeinderat am 0. Mai 06 beschlossenen strategischen Leitlinien der örtlichen Tourismuspolitik der Gemeinde Bellwald, welche in Zusammenarbeit mit den regionalen Tourismusbeteiligten erarbeitet wurden; auf Antrag des Gemeinderates, beschliesst: Kapitel Kurtaxe Art. Grundsatz und Verwendung Die Gemeinde Bellwald erhebt eine Kurtaxe. Der Kurtaxenertrag ist im Interesse der Unterworfenen zu verwenden. Er dient insbesondere der Finanzierung des Betriebes eines Informations- und Reservationsdienstes, der Animation vor Ort sowie der Erstellung und dem Betrieb von Anlagen, die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen. 3 Er darf weder für die Tourismuswerbung noch zur Finanzierung von ordentlichen Gemeindeaufgaben verwendet werden. Art. Steuersubjekt Kurtaxenpflichtig sind die Gäste, die in der Gemeinde Bellwald übernachten und daselbst keinen Wohnsitz haben. Wer kurtaxenpflichtige Personen beherbergt, ist verpflichtet, die Kurtaxe bei diesen einzukassieren und dem Erhebungsorgan zu überweisen, ansonsten er persönlich für die Bezahlung haftet. Art. 3 Ausnahmen Von der Bezahlung der Kurtaxe sind befreit: a) Personen, die in der Gemeinde Bellwald, in der die Kurtaxe anfällt, ihren Wohnsitz haben. b) Personen, die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehörigen unentgeltlich übernachten. Angehörige sind Personen, die zur grosselterlichen Parentel gehören und deren Ehegatten. c) Kinder unter 6 Jahren. d) Schüler, Lehrlinge sowie Studenten der vom Staat Wallis anerkannten und subventionierten Schulen während der Schulperiode. e) Patienten und Insassen von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Fürsorgeanstalten, die vom Staat Wallis bewilligt sind. f) Angehörige der Armee, des Zivilschutzes, der Feuerwehr sowie ähnlicher Dienste, sofern sie im Dienst stehen. g) Alle Personen, die eine vom Kanton Wallis anerkannte und subventionierte Tätigkeit im Rahmen der Bewegung Jugend und Sport ausüben. Art. 4 Erhebungsweise Die Kurtaxe wird je Übernachtung erhoben. 3

4 Ferienwohnungen (auch Eigennutzung sowie Dauermieter) bezahlen die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale. 3 Mit der Jahrespauschale sind alle Übernachtungen im entsprechenden Objekt einschliesslich der gelegentlichen Vermietung abgegolten. 4 Ferienwohnungen von wohnansässigen Eigentümern gemäss Art. 3 lit. a) die nur an Personen gemäss Art. 3 vermieten oder gar nicht vermietet werden, sind von der Jahrespauschale befreit. Der Eigentümer meldet dies gemäss TourG Art. dem Tourismusverein. In allen anderen Fällen (auch Eigennutzung mit gelegentlicher Vermietung) ist die volle Jahrespauschale gemäss Art. 6 resp. Art. 7 geschuldet. 5 Die übrigen Beherberger (Hotels, Gruppenunterkünfte, Camping) rechnen die Kurtaxe aufgrund der effektiven Übernachtungen ab. Art. 5 Ansatz Die Kurtaxe beträgt je Übernachtung: a) Für Hotels CHF 3.50 b) Für Ferienwohnungen CHF 3.50 c) Für Gruppenunterkünfte CHF 3.50 d) Für Campings CHF 3.50 Kinder zwischen 6 und 6 Jahren bezahlen die Hälfte des Ansatzes. Art. 6 Jahrespauschale für Ferienwohnungen Die Jahrespauschale wird je Objekt und abgestuft nach dessen Grösse erhoben. Sie beträgt für Ferienwohnungen in Bellwald auf der Grundlage des Kurtaxenansatzes gem. Art. 5 Abs. lit. b) und des durchschnittlichen Belegungsgrades der entsprechenden Unterkunftskategorie von 54 Nächten a) für Wohnungen bis und mit.5 Zimmer (i. d. Regel Betten = Faktor ) CHF b) für Wohnungen bis und mit 3.5 Zimmer (i. d. Regel 4 Betten = Faktor 4) CHF c) für Wohnungen bis und mit 4.5 Zimmer und grösser (i. d. Regel 5 Betten = Faktor 5) CHF Pro Bett kann jährlich eine Gästekarte ausgestellt werden. Leistungen, die mit der Gästekarte vergünstigt oder unentgeltlich bezogen werden können, werden von Bellwald Tourismus definiert. Die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz der Kurtaxengelder müssen eingehalten werden. Art. 7 Bezahlung Die Abgabe der Kurtaxenabrechnung (Meldescheine oder andere Nachweise) hat für die effektiv abrechnenden Beherbergungsformen jeweils bis spätestens zum 0. des folgenden Monats zu erfolgen. Die geschuldeten Kurtaxen sind gleichzeitig mit der Ablieferung der Kurtaxenabrechnung oder innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Jahrespauschale für die pauschal abrechnenden Beherbergungsformen wird einmalig im laufenden touristischen Geschäftsjahr durch die mit dem Kurtaxeninkasso beauftragte Organisation in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt durch den pauschal Abrechnenden zu bezahlen. Art. 8 Erhebungsorgan Der Gemeinderat von Bellwald delegiert das Inkasso der Kurtaxe gemäss Art. Abs. 3ter TourG an Bellwald Tourismus als kommunaler Tourismusverein. Die Aufsicht über die Verwendung der Kurtaxen obliegt dem Gemeinderat. Dieser überprüft die Verwendung mindestens einmal jährlich. Bellwald Tourismus stellt sicher, dass die gesetzeskonforme Verwendung der Kurtaxen dem Gemeinderat jederzeit nachgewiesen werden kann. 4

5 Art. 9 Kontrolle Das Erhebungsorgan ist berechtigt, Kontrollen über die Ordnungsmässigkeit der Überweisung der Kurtaxe durchzuführen. Art. 0 Amtliche Einschätzung Verweigert ein Taxenschuldner die erforderlichen Angaben für die Berechnung der geschuldeten Beträge oder überweist er die Beträge nicht innert der festgelegten Frist, kann der Gemeinderat, nach erfolgloser Mahnung, eine amtliche Einschätzung vornehmen. Sie kommt einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil im Sinne des Artikels 80 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs gleich. Die amtliche Einschätzung hat möglichst genau die tatsächliche Situation des amtlich eingeschätzten Taxenschuldners wiederzugeben. 3 Die entstandenen Kosten sind vom amtlich eingeschätzten Taxenschuldner zu tragen. Kapitel : Schlussbestimmungen Art. Logiernächtestatistik Pauschalabrechnende melden dem Erhebungsorgan bis zum 0. Mai und bis zum 0. November anhand eines von diesem erstellten Formulars die Anzahl Logiernächte, welche in der betreffenden Wohnung während dieses Zeitraums realisiert wurden. Alle übrigen Beherberger melden dem Erhebungsorgan jeweils bis zum 0. des folgenden Monats die Anzahl realisierter Logiernächte. Art. Verweis Ergänzend finden die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über den Tourismus sowie jene der Verordnung zum Gesetz über den Tourismus Anwendung. Art. 3 Inkrafttreten Das vorliegende Reglement tritt, nach Genehmigung durch den Staatsrat, per 0. November 06 in Kraft. So beschlossen durch den Gemeinderat der Gemeinde Bellwald an der Sitzung vom XY So angenommen durch die Urversammlung der Gemeinde Bellwald am XY. So genehmigt durch den Staatsrat an der Sitzung vom XY Gemeinde Bellwald Martin Bittel Gemeindepräsident Margot Blumenthal Gemeindeschreiberin Wer die Perspektive ändert, sieht die Dinge in einem ganz anderen Licht. Engelbert Schinkel 5

6 . Was ändert sich für Sie als Besitzer? Bis anhin konnten Sie als Besitzer sowie Ihre direkten Verwandten (Kinder, Eltern, Grosseltern) die Kurtaxe mit zwei verschiedenen Varianten abrechnen. Variante effektive Abrechnung nach Nächten Diese Variante wurde meistens gewählt, wenn Sie nur wenige Nächte in Bellwald verbringen konnten. Wenn Sie z.b. an Weihnachten/Neujahr einige Tage in Bellwald weilten, haben Sie die Kurtaxe pro Person und Nacht abgerechnet. Mit der Abrechnung haben Sie jeweils pro Person eine Gästekarte erhalten und konnten so während Ihrem Aufenthalt von einigen Vergünstigungen vor Ort oder der Region profitieren. Variante II Kurtaxenpauschale von 30 Nächten pro Person Mit Variante II konnte der Aufwand auf ein Minimum reduziert werden. Jede Person in direkter Linie zum Besitzer konnte mit dieser Variante eine Pauschale Jahreskurtaxe abrechnen. Dafür wurden jeweils 30 Nächte in die Berechnung einbezogen egal wie lange Sie in Bellwald weilten. So konnten Sie unbeschwert Ihren Urlaub geniessen, ohne dass Sie sich bei jedem Aufenthalt um die Abrechnung der Kurtaxe kümmern mussten. In den letzten Jahren haben sehr viele Besitzer und Verwandte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Leider stellen wir aber auch immer wieder fest, dass für einige Besitzer das Wort Kurtaxe ein Fremdwort ist und keine Kurtaxen abrechnen. Dies ebenso ihre Gäste. Mit dem neuen Reglement wird diese Grauzone ausgemerzt und somit alle gleich behandelt. Was ändert sich nun mit der Einführung des neuen Reglements? Das neue Reglement sieht nun vor, dass jede Wohnung / jedes Chalet die Kurtaxe anhand einer Pauschale abrechnet. Und zwar unabhängig ob Sie das Objekt nur für sich nutzen, ob Sie vermieten oder ob Sie Ihr Objekt Freunden/Bekannten zur Verfügung stellen. Neu spielt die Grösse des Objektes eine entscheidende Rolle. Entsprechend der Grösse Ihres Objektes erhalten Sie nun die entsprechende Anzahl an Gästekarten. Bei der Erarbeitung des Reglements musste eruiert werden, wie viele Objekte von jeder Wohnungsgrösse vorhanden sind. In einer Fleissarbeit wurden so die gesamten Parameter zusammengetragen, damit die Grundlage für die Berechnung der neuen Kurtaxe geschaffen werden konnte. Das Reglement sieht drei verschiedene Grössen von Objekten vor: - bis und mit.5-zimmerwohnungen = Betten (= Faktor ) - bis und mit 3.5-Zimmerwohnungen = 4 Betten (= Faktor 3) - bis und mit 4.5-Zimmerwohnungen und grösser = 5 Betten (= Faktor 5) Für die Berechnung der Abrechnungstage dienten die vermieteten Objekte, welche auf dem Kurtaxenverrechnungssystem bei Bellwald Tourismus aufgeschaltet sind, als Grundlage. Dies ergab, dass die angebotenen Objekte während durchschnittlich 54 Nächten pro Jahr vermietet werden. Um die Höhe der Kurtaxe pro Nacht zu berechnen, wurden nun die verschiedenen touristischen Leistungen aufgerechnet. So ergibt sich eine Summe X, die über die Kurtaxe finanziert wird. Mit der Einführung des neuen Reglements erhalten Sie nun eine einmalige Rechnung für Ihr Objekt. Nach Bezahlung dieser Rechnung können Sie die Gästekarten im Tourismusbüro abholen und das gesamte Jahr hindurch von vielen Angeboten und Leistungen profitieren. 6

7 3. Was ändert sich für Ihren Mieter/Gast? Im Grundprinzip ändert sich für Ihren Mieter/Gast sehr wenig. Sie erhalten neu Jahresgästekarten entsprechend der Grösse Ihres Objekts. Bei einer 3.5-Zimmerwohnung erhalten Sie z.b 4 Jahresgästekarten. Diese stehen Ihnen als Besitzer zur Verfügung. Ihre Gäste und Besucher können befristete Gästekarten (z.b. für zwei Wochen Ferienaufenthalt) kostenlos bei Bellwald Tourismus beziehen. Ebenfalls besteht weiterhin die Möglichkeit die Gästekarten für Ihre Gäste beim Tourismusbüro vorzubestellen, damit Sie diese an Ihre Gäste vor Anreise zustellen können. Somit müssen Sie oder Ihre Mieter/Gäste die Kurtaxe nicht mehr im Tourismusbüro abrechnen, die Abholung der Gästekarten im Tourismusbüro bleibt jedoch vorerst weiterhin bestehen (Erfassung Logiernächtestatistik). Eine Weiterentwicklung des bestehenden Gästekartensystems ist Bestandteil des Erarbeitungsprozesses der Arbeitsgruppe. Welche Vergünstigungen Sie oder Ihr Gast erhalten, sehen Sie im Kapitel Was genau ist die Kurtaxe, auf welcher Basis wird sie erhoben und wofür kann/darf sie eingesetzt werden? Kurtaxengelder sind eine Steuerabgabe. Das kantonale Tourismusgesetz umschreibt im Kapitel 4 unter Artikel 7 den Geltungsbereich, von wem und mit welchen Grundlagen die Kurtaxe erhoben werden darf/kann. 4. Kapitel: Finanzen. Kurtaxe Art. 7 Geltungsbereich Eine Kurtaxe wird von den Gästen erhoben, die im Einzugsgebiet eines anerkannten Verkehrsvereins übernachten. Diese Taxe wird gestützt auf ein durch die Urversammlung oder den Generalrat genehmigtes und vom Staatsrat homologiertes Reglement erhoben. Die betroffenen Kreise werden vorgängig konsultiert. Dieses Reglement bestimmt namentlich den Ansatz der Kurtaxe, die Befreiungsfälle und die Ermässigungen, die Erhebungsweise und die Verwendung der Taxe. Im Artikel 8 wird umschrieben, wer von der Bezahlung der Kurtaxe befreit ist oder befreit werden kann: Art. 8 Befreiung Von der Bezahlung der Kurtaxe sind befreit: a) alle Personen, die in der Gemeinde, in der die Kurtaxe anfällt, ihren Wohnsitz haben. Als Wohnsitz gilt grundsätzlich der nach dem schweizerischen Zivilgesetzbuch festgelegte Begriff; b) alle Personen, die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehörigen zu Besuch sind. Angehörige sind Personen, die zur grosselterlichen Parental gehören und deren Ehegatten; c) die Kinder unter sechs Jahren; zwischen sechs und sechzehn bezahlen sie die halbe Taxe; d) die Schüler, Lehrlinge und Studenten der vom Staat Wallis anerkannten und subventionierten Schulen während der Schulperiode; e) die Patienten und Insassen von Spitälern, Altersheimen, Pflegeheimen und Fürsorgeanstalten die vom Staat Wallis bewilligt sind; f) die Angehörigen der Armee, des Zivilschutzes, der Feuerwehr sowie ähnlicher Dienste sofern sie im Dienst stehen. Der Staatsrat und die Gemeinden können weitere Fälle der Kurtaxenbefreiung vorsehen. 3 7

8 In Artikel 9 wird der Kurtaxenansatz umschrieben. Dies bedeutet auch, dass der Ansatz der Kurtaxe nicht willkürlich zustande kommen kann. Weder Gemeinde noch Tourismusverein können sich über die gesetzliche Vorgabe hinwegsetzen. Art. 9 3 Ansatz Der Kurtaxenansatz trägt der Ausstattung des Ferienortes, der Beherbergungsform und der geographischen Lage der Unterkunft Rechnung. Er kann je nach Saison variieren. Der Kurtaxenansatz wird anhand der verursachten Kosten der Dienstleistungen berechnet, für welche diese Einnahmen gemäss Artikel eingesetzt werden können. Im Artikel wird die Verwendung der Kurtaxen-Einnahmen im Detail umschrieben, wofür diese verwendet werden dürfen. Der Artikel lautet im Detail wie folgt: Art. Verwendung Der Kurtaxenertrag wird im Interesse der Unterworfenen verwendet. Er dient namentlich zur Finanzierung von: a) dem Betrieb eines Informations- und Reservationsdienstes; b) der Animation am Ort; c) der Erstellung und dem Betrieb von Anlagen die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen. Damit ist klar, dass die Kurtaxe nicht in irgendeiner Form verwendet werden darf. Der Gemeinderat hat die Oberaufsicht, dass die Umsetzung dieses Artikels eingehalten wird. 5. Kann der Besitzer Kurtaxe von seinen Gästen/Freunden verlangen? Bis heute musste/sollte der Gast seine Kurtaxe selber direkt abrechnen. Falls er dies nicht macht, haftet der Eigentümer für die Abrechnung (Art. Tourismusgesetz). Mit der Pauschalisierung bezahlt der Eigentümer die Kurtaxe jährlich und einmalig für sein Objekt. Wenn er das Objekt an Gäste vermietet oder Freunden zur Verfügung stellt, kann er die Kurtaxe von seinen Mietern gem. dem publizierten Betrag (neu Fr pro Nacht für Erwachsene und Fr..75 pro Nacht für Kinder zwischen 6 6 Jahren) verlangen. In diesen Fällen kann der Besitzer über diese Einnahmen verfügen. Mit dieser Regelung werden die Eigentümer belohnt, die ihre Wohnung vermieten und damit Übernachtungen (warme Betten) in Bellwald generieren. 6. Tourismusförderungstaxe wen betrifft die? Die Region Goms hat im Jahr 998 ein einheitliches Tourismusförderungstaxen-Reglement eingeführt. Die Tourismusförderungstaxe ersetzt die Beherbergungstaxe. In diesem Reglement werden die Taxpflichtigen anhand ihrer Wertschöpfung und ihrer Abhängigkeit zum Tourismus eingestuft. Darin enthalten sind juristische Personen, selbstständig erwerbende natürliche Personen und Vermieter von Ferienwohnungen. Das bedeutet somit, dass auch jeder Besitzer, der sein Objekt an Gäste vermietet, zur Zahlung der Tourismusförderungstaxe verpflichtet ist. Diese Erträge dürfen ausschliesslich zur Finanzierung von Massnahmen zur Tourismusförderung verwendet werden. Der Gemeinderat hat die Aufsicht über die Verwendung der Mittel und hat das Inkasso ebenfalls dem Tourismusverein übertragen. 8

9 7. Angebote/Leistungen der neuen Gästekarte Neben den vielen, teils sehr interessanten, Angeboten in der gesamten Region Brig/Aletsch/Goms, beinhaltet die neue Gästekarte einige exklusive Angebote direkt in Bellwald. Der Arbeitsgruppe war es sehr wichtig, solche Angebote in Abstimmung mit dem Strategiepapier in die Gästekarte zu integrieren, damit der Eigentümer und der Gast gleichermassen profitieren können. Namentlich werden in der Gästekarte folgende Angebote NEU integriert sein. Die komplette Liste (Verhandlungsstand Ende Mai 06) entnehmen Sie bitte in der Beilage. Leistungen im Sommer - Bellwald Sportbahnen AG kostenlose Nutzung der Bellwald Sportbahnen - Bellwald Tourismus kostenlose Kinderbetreuung - Luftseilbahn Fürgangen-Bellwald kostenlose Nutzung der Luftseilbahn - Sport- und Freizeitanlagen Bellwald 50 % Reduktion auf das gesamte Angebot - Bike Park Bellwald 0 % Reduktion für Tageskarten, Mehrtageskarten und Abos im Bike Park Bellwald Leistungen im Winter - Sportbus Bellwald kostenlose Nutzung des Sportbus Bellwald - Bellwald Tourismus/ zu definieren kostenlose Kinderbetreuung - Schneesportschule kostenlose Nutzung/Betreuung Snowlis Hasenland - Luftseilbahn Fürgangen-Bellwald kostenlose Nutzung der Luftseilbahn Zudem wird Bellwald Tourismus bestrebt sein, das Angebot stetig auszubauen und attraktiv zu gestalten. Ebenso kann der neu gegründete Zweitwohnungs-Verein BellwaldPlus über einen namhaften Betrag bestimmen, wofür dieser eingesetzt werden soll. Mit diesen Leistungen können Sie als Besitzer, aber ebenso Ihre Gäste von äusserst attraktiven Angeboten in und um Bellwald profitieren. 8. Informationsveranstaltung vom 0. Juli 06 Wir haben Sie am Infoanlass vom 5. März 06 bereits informiert, dass wir eine solche Infoveranstaltung organisieren werden. Damals sind wir davon ausgegangen, dass diese ungefähr Mitte/Ende Mai stattfinden wird. Leider konnten wir aus verschiedenen Gründen diesen Termin nicht einhalten. Wir wollten aber auch nicht eine Infoveranstaltung organisieren, ohne dass wir die Leistungen/Angebote der neuen Gästekarte präsentieren können. Die Infoveranstaltung findet wie folgt statt: 9

10 Datum: Samstag, 0. Juli 06 Zeit: 4.00 Uhr Ort: Mehrzweckhalle Bellwald Traktanden. Begrüssung. Vorstellen der Arbeitsgruppe 3. Überblick Erarbeitungsprozess 4. Vorstellung Reglement über die Kurtaxe 5. Diskussions- und Fragerunde An dieser Veranstaltung werden wir Ihnen das neue Reglement im Detail vorstellen. Auch die einzelnen Schritte, wie das Reglement entstanden ist, werden wir erläutern. Gemäss dem vorgegebenen Erarbeitungsprozess muss diese Veranstaltung zwingend durchgeführt werden. Sie dient vor allem dem besseren Verständnis und soll Ihnen allen die Möglichkeit der Vernehmlassung vor Ort bieten. Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, nach Bellwald zu kommen, haben Sie natürlich auch die Gelegenheit, sich schriftlich an den Gemeinderat zu wenden. Nach der Infoveranstaltung wird die Arbeitsgruppe die eingegangenen Bemerkungen und Änderungsanträge sichten und dem Gemeinderat das überarbeitete Kurtaxen-Reglement zur Genehmigung unterbreiten. Sobald der Gemeinderat das Reglement verabschiedet hat, wird es der Urversammlung von Bellwald zur Abstimmung vorgelegt. Unser Ziel ist es, diese Urversammlung bis spätestens Mitte September 06 abzuhalten, damit das neue Reglement nach der Homologation durch den Staatsrat des Kantons Wallis auf den 0. November 06 in Kraft treten kann. 9.. Bellwalder Heimattagung Am Wochenende vom 6. bis 8. August 06 findet in Bellwald die. Bellwalder Heimattagung statt. Seit geraumer Zeit ist das Organisationskomitee mit den Vorbereitungsarbeiten beschäftigt. Fast genau 50 Jahre nach der ersten Heimattagung werden wir gemeinsam die zweite Ausgabe erleben können. Damit dieses Fest auch ein Erfolg wird, sind wir auf Sie alle angewiesen. Wir bitten Sie, in Ihrer Verwandtschaft, Familie, Freundesund Bekanntenkreis Werbung für unsere Heimattagung zu machen. Vielleicht gibt es in Ihren Reihen Burger von Bellwald, die schon sehr lange nicht mehr in ihrem Heimatort waren. Genau jetzt ist die Gelegenheit gekommen, sich selbst ein Bild von Bellwald zu machen. 0

11 Bellwald zählt mehr als 00 Burger. Leider kennen wir von mehr als % weder den Wohnort noch die Adresse. Bitte melden Sie uns Ihre Verwandten, Bekannten und Freunde, damit wir diese auch persönlich einladen können. Bitte verwenden Sie dazu die folgende Mailadresse: gemeinde@bellwald.ch. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Gäste empfangen dürften, welche in Nord- oder Lateinamerika, in Australien oder einfach ausserhalb der Schweiz wohnen und Kontakt zu Ihrem Burgerort aufnehmen wollen. Das Detailprogramm liegt diesem Informationsblatt bei. Noch einfacher können Sie sich direkt auf der Homepage von Bellwald: informieren. Hier werden auch laufend die neusten Programmpunkte aufgeschaltet. Bitte nutzen Sie Ihre sozialen Medien (facebook, twitter, instagram, flickr, linkedin, google plus, usw.) und teilen Sie dieses einmalige Fest mit Ihren Freunden. Vielen Dank! Allgemeine Informationen Gründung des Vereins BellwaldPlus die Stimme der Zweitwohnungsbesitzer Kurz nach dem Infoanlass vom 5. März 06 wurde der neue Zweitwohnungsverein gegründet. Auf Vorschlag des Gemeinderats wurde dieser Verein ins Leben gerufen. Wir sind der Meinung, dass dies nicht nur in der Kommunikation vieles vereinfachen wird. Endlich haben Gemeinde und Bellwald Tourismus einen Ansprechpartner für die vielen Zweitwohnungsbesitzer. Zudem wird ein Mitglied dieses Vereins Einsitz im Vorstand von Bellwald Tourismus nehmen können. Somit ist gewährt, dass Sie als Zweit- und Ferienwohnungsbesitzer mitreden können und über die Entwicklung von Bellwald mitbestimmen können. In der Beilage erhalten Sie eine Informationsschrift des Vereins. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr und werden Sie Mitglied. So können Sie Ihre Interessen, Anliegen und Ideen einbringen. Zum Schluss Für Fragen oder Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung mit Rat und Tat zur Verfügung. Gerne nehmen wir Ihre Anliegen und Fragen telefonisch oder per Mail entgegen. BIS BALD IN BELLWALD! GEMEINDEVERWALTUNG BELLWALD Martin Bittel Gemeindepräsident Margot Blumenthal Gemeindeschreiberin Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. Albert Einstein

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