Information. Ziel des technischen Referendariats

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1 Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Information Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) bildet Führungskräfte für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes in der Fachrichtung Architektur und Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung aus. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) stellt jeweils zu den Stichtagen und eines Jahres Referendarinnen und Referendare für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes in der Fachrichtung Architektur und Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung ein. Das technische Referendariat wird vornehmlich in einer der sechs Niederlassungen des Landesbetriebs absolviert und dauert zwei Jahre. Ziel des technischen Referendariats Ziel und Zweck des technischen Referendariats ist es, Führungsnachwuchskräfte für den höheren technischen Dienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten ausgebildet werden. Die Ausbildung bietet zum einen die Möglichkeit, das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zu ergänzen, zum anderen umfassende Kenntnisse vor allem auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb, Wirtschaftlichkeit und Führungsaufgaben zu erwerben. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für das technische Referendariat ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren technischen Dienstes (APO) vom , veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 4 aus 2018, Seite 146 ff.

2 2 Zulassungsvoraussetzungen Für das technische Referendariat kann zugelassen werden, wer Deutscher im Sinn des Artikels 116 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, höchstens vierzig Jahre alt ist, das für die Fachrichtung Architektur oder Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung vorgeschriebene wissenschaftliche Studium der Architektur oder des Maschinenbaus, der Elektrotechnik oder der Verfahrens-/Versorgungstechnik mit einem Diplom- oder konsekutivem, akkreditiertem Master-Studiengang an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Hochschule abgeschlossen hat. Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für in der Europäischen Union erworbene entsprechende Studienabschlüsse sind die Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie die Richtlinie2006/100/EG des Rates vom zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens maßgebend. Bewerbungsunterlagen Der Bewerbung sind zunächst beizufügen tabellarischer, chronologischer und unterschriebener Lebenslauf, unbeglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife, unbeglaubigte Kopien der Zeugnisse über die Hochschulprüfungen (Diplomvorprüfung und Diplomprüfung), des Bachelorabschlusses und des Masterabschlusses oder der Zeugnisse entsprechender ausländischer Hochschulen/Universitäten mit Übersetzung, unbeglaubigte Kopie der Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades, die durch die Diplomprüfung erworben wurde, Nachweis über eine etwaige berufliche Tätigkeit während und nach der Studienzeit, Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses als Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit i. S. d. Art. 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen werden nach den Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. Unser Verständnis und unsere Ziele basieren auf der gelebten Unternehmenskultur des Miteinanders. Vielfalt, Toleranz, Fairness, Respekt und Wertschätzung sind für uns Grundwerte, die es zu schützen und zu fördern gilt.

3 3 Zuständigkeiten Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen ist Einstellungsbehörde und Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsleiter/in ist eine Beamtin oder ein Beamter des höheren technischen Dienstes. Bewerbungen übersenden Sie bitte vollständig und ausschließlich per mit nur einer pdf-datei als Anhang (max. 15 MB) an folgende -Adresse: Bewerbungsschluss für den Einstellungstermin 01. April ist der 30. Oktober des Vorjahres und für den 01. Oktober der 30. April des gleichen Jahres. Ihr Ansprechpartner zu den Themen technisches Referendariat und Führungskräftenachwuchs ist Axel Marbach Geschäftsbereichsleitung Personal und Organisation i. V. Telefon: Telefax: Ausbildungssekretariat Telefon: Telefax: Besoldung und soziale Absicherung Die Referendarinnen und Referendare erhalten während des technischen Referendariats Anwärterbezüge. Für die Dauer des technischen Referendariats besteht keine Sozialversicherungspflicht. Die Referendarinnen und Referendare können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Dauer des technischen Referendariats Das technische Referendariat dauert zwei Jahre. Wird das Ziel der Ausbildung nicht erreicht, kann das technische Referendariat um höchstens ein Jahr verlängert werden.

4 Staatsexamen 4 Die Prüfungen bestehen aus einer sechswöchigen häuslichen Prüfungsarbeit, vier schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und der zwei Tage dauernden mündlichen Prüfung in sechs Fächern. Sie ist vor dem Oberprüfungsamt für das technische Referendariat mit Sitz in Bonn abzulegen. Die Referendarinnen und Referendare erwerben mit dem Bestehen des Staatsexamens die Befähigung zum höheren technischen Dienst im gesamten Bundesgebiet und die Berechtigung, künftig die Berufsbezeichnung Technische Assessorin bzw. Technischer Assessor zu führen. Gleichzeitig endet das bis dahin bestehende Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe durch das Land Hessen ist auf Antrag möglich soweit zum jeweiligen Zeitpunkt ein Einstellungsbedarf besteht. Ein Anspruch auf Einstellung in den Dienst des Landes Hessen kann aus dem Referendariat nicht abgeleitet werden. Interessenvertretung Der Bundesverband des technischen Referendariats (BTR) ist die offizielle Interessenvertretung der Referendarinnen und Referendare gegenüber den Ausbildungs- und Prüfungsbehörden. Den Bundesverband finden Sie im Internet unter Gliederung der Ausbildung (Architektur) Abschnitt I: Abschnitt II: Abschnitt III: Abschnitt IV: Öffentlicher Hochbau Stadtplanung, Städtebau und Bauordnungswesen Aufgaben der mittleren, höheren und obersten Dienst-, Rechtsund Fachaufsichtsbehörden Lehrgänge, Seminare und Prüfungen Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt folgende Übersicht:

5 Ausbildungsabschnitte und Dauer Ausbildungsstellen (ggf. Dauer) Ausbildungsinhalte (ggf. Dauer) 5 I - IV Allgemeine Rechtsund Verwaltungsgrundlagen Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit kontinuierlich in allen Ausbildungsabschnitten I Öffentlicher Hochbau (staatliche Bauverwaltung) 34 Wochen Allgemein für alle Ausbildungsstellen Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (Niederlassung) (34 Wochen) Prüfstoff nach Nr. 4, Fach 1 und Fach 2, insbesondere: Alle Aufgaben der Leitung von fachtechnischen Organisationseinheiten, Vorgesetztenfunktion, die der Leitung zugrunde liegenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, soziale und fachliche Kompetenz, wirtschaftliches, nachhaltiges und rechtskonformes Entscheiden und Handeln, Leitungs- und Führungstechniken, Rhetorik und Präsentation. Alle Aufgaben sind der Referendarin oder dem Referendar durch kontinuierliche Einbindung in die Leitungsfunktion in allen Ausbildungsabschnitten zu vermitteln, auch in Form von Hospitanz, Mitarbeit und Übertragung von geeigneten, konkreten Aufgaben. Prüfstoff nach Nr. 4, Fach 4, Fach 5 und Fach 6, insbesondere: Praxisorientierte Mitarbeit an allen baufachlichen Aufgaben der staatlichen Bauverwaltung (Ortsinstanz/ baudurchführende Ebene), insbesondere Vorbereiten und Durchführen von Baumaßnahmen aller Art, Facility- Management, Projektmanagement, Haushaltsverfahren und Mittelbewirtschaftung, Vergabewesen, Vertragswesen, Grundlagen und Anwendung des öffentlichen Baurechts und Baunebenrechts, Wettbewerbswesen, Standards im Bauwesen, Typologie öffentlicher Hochbauten, quantitativer und qualitativer Flächenbedarf, technische Ausrüstung im Hochbau, Bautechnik und - konstruktion, Baubetrieb, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Hochbau, Aufgabenerledigung mit der Privatwirtschaft, fachliche Zusammenarbeit mit Mittelinstanz, Oberster Instanz, nutzender Verwaltung, Zulassungs- und Prüfbehörden. Praxisorientierte Mitarbeit an allen Leitungsaufgaben, Dienststellenorganisation, Zusammenarbeit mit Dienst-, Rechts-, Fachaufsicht und Personalvertretung, Unfallverhütung, Fürsorgepflichten, Personalbedarf und - einsatz, Personalführung, Haushaltsverantwortung, Controlling, Innenrevision, Fortbildung, Kosten-Leistungs- Rechnung, betriebswirtschaftliches Management, Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik, Berichtswesen, Außenvertretung der Dienststelle.

6 II Stadtplanung, Städtebau und Bauordnungswesen 24 Wochen III Aufgaben der mittleren, höheren und obersten Dienst-, Rechtsund Fachaufsichtsbehörden 10 Wochen Kommunalebene in einer unteren Bauaufsichtsbehörde (14 Wochen) Kommunalebene in einer Planungsbehörde - Stadtplanungsamt (10 Wochen) Obere und oberste Verwaltungsbehörden des Landes (10 Wochen) Prüfstoff nach Nr. 4, Fach 3, insbesondere: Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde und in Behörden des Baunebenrechts, insbesondere Verwaltungs- und Zulassungsverfahren nach Bauordnungsrecht und Fachgesetzen, Abwägung im Verwaltungsverfahren, Bescheidtechnik, Erstellung von Bescheiden, Behandlung von Rechtsbehelfen und -mitteln, aufsichtsbehördliche Maßnahmen, Verwaltungsgebühren, Statistik, innere Organisation, Zusammenarbeit mit der Rechts- und Fachaufsicht im bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren, Zusammenarbeit mit den Gremien der Gemeinde. Prüfstoff nach Nr. 4, Fach 3, insbesondere: Praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben der kommunalen Planungsbehörde, insbesondere ausbildungsrichtungsbezogene Aufgaben aus der Gemeindeordnung, Stadtentwicklungsplanung, Bauleitplanung, Verwaltungsverfahren und Umsetzung städtebaurechtlicher Instrumente, Bodenordnung, Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt sowie den Stellen der Regional- und Landesplanung, Verwaltungsgebühren, Statistik, innere Organisation, Zusammenarbeit mit der höheren Verwaltungsbehörde im Bauleitplanverfahren, Zusammenarbeit mit den Gremien der Gemeinde. Prüfstoff nach Nr. 4, Fach 3, Fach 4, Fach 5 und Fach 6 in Bezug auf die Aufgaben der mittleren, höheren und obersten Verwaltungsbehörde, insbesondere: Grundzüge des Staats-, Verwaltungs-, Planungs- und Baurechts, Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Umsetzung von Beschlüssen von Parlament und Regierung, Bundes- und Landesorganisation, Organisation der Europäischen Union (EU), Dienststellenorganisation, Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht, Personalwirtschaft, Haushaltsverfahren und Mittelbewirtschaftung, Bedarfsermittlung und -deckung, technische und wirtschaftliche Programmplanung, Standardisierung und Standards im Bauwesen, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Hochbau, Landes- und Regionalplanung, Pressearbeit, fachliche Zusammenarbeit mit dem Parlament, den Ressorts, dem nachgeordneten Bereich, dem Bund bzw. den Ländern und der EU. 6

7 IV Seminare, Lehrgänge, Fachexkursionen und Prüfungen 24 Wochen Landesbetrieb Bau und Immobilien (insgesamt mindestens 12 Wochen) Über mehrere Ausbildungsstellen verteilte Referendarinnen und Referendare sollen in den für einen Ausbildungsabschnitt erforderlichen fachlichen Grundlagen gemeinsam unterrichtet werden. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften von Referendarinnen und Referendaren soll unterstützt werden, auch länderübergreifend. Seminare können länderübergreifend zentral durchgeführt werden. Im Sinne von 7 sollen die Möglichkeiten zu besonderen Ausbildungsformen genutzt werden, insbesondere um eine stets zeitgemäße Ausbildung zu gewährleisten. Einführung (ca. 1 Woche). Die Einführung soll insbesondere vermitteln: Struktur, Inhalt und Ziel des Referendariats, organisatorische Grundlagen der öffentlichen Verwaltung, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation, Aufgaben und Rechtsgrundlagen für die Ausbildungsrichtung Architektur. Allgemeines Verwaltungsseminar (ca. 4 Wochen). Fachbezogene Verwaltungsseminare (ca. 4 Wochen), die als Vertiefungsseminare möglichst in Zusammenhang mit dem jeweiligen Ausbildungsabschnitt durchgeführt werden sollen. 7 (12 Wochen) Fachbezogenes Seminar zu Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (ca. 3 Wochen), das über den gesamten Ausbildungszeitraum auch in zeitlich getrennten Abschnitten und teilweise durch Hospitation in der freien Wirtschaft durchgeführt werden kann. Für diese Hospitation können zusätzlich auch Zeiten der fachbezogenen Verwaltungsseminare oder der Ausbildungsabschnitte I - III verwendet werden. Häusliche Prüfungsarbeit (6 Wochen) Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht und mündliche Prüfung einschließlich Prüfungsvorbereitungen (6 Wochen) 12 Wochen Erholungsurlaub 104 Wochen (24 Monate) zusammen

8 Gliederung der Ausbildung (Maschinen- und Elektrotechnik) 8 Abschnitt I: Abschnitt II: Abschnitt III: Abschnitt I bis III: Praktische Mitarbeit in Dienststellen, die mit dem Bauen befasst sind und Hospitationen in Verwaltung und Wirtschaft Seminare und Lehrgänge Prüfungsvorbereitung und Prüfung Verwaltungsrecht / Verwaltungshandeln sowie Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit (Management, Planung und Steuerung, Personalführung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling, Berichtswesen, fach- und verwaltungsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Für die Dauer der Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungsstellen und den Ausbildungsinhalt gilt die folgende Übersicht: Ausbildungsabschnitt Empfohlene Ausbildungsdauer (Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte 44 Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (Niederlassung) davon möglichst 3 Wochen Hospitation in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen. Grundsätze und praktische Mitwirkung bei Planung, Entwurf, Bau, Instandhaltung/ Bauunterhalt ggf. Betrieb von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechnischen Anlagen, Betriebsführung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen (VOB, VOL), Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewährleistung, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung. I 4 Private, staatliche und/oder kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen z. B. Deutsche Telekom AG, Kliniken, Universitäten, Deutsche Bahn AG (DB) Hospitation beim Betrieb von maschinen-, elektround kommunikationstechnischen Anlagen,.Vertiefung betriebsgerechtes Planen und Bauen, Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Instandhaltungs-, Inspektions- und Wartungsverträge. 3 Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen, Energielieferverträge.

9 3 Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht Aufstellung von Genehmigungsbescheiden, Arbeitsschutz, Immissionsschutz. 9 2 Technische Überwachung (z. B. TÜV) Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichtiger Anlagen, einschlägige gesetzliche Bestimmungen. 6 Mittlere Behörde (z.b. Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen-Zentrale) Arbeitsgebiete: Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, Verfassungsrecht, Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung, Prüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinenund elektrotechnischer Anlagen. 4 Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehör de Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht, Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung. 2 Landesbetrieb Bau- und Immobilien Hessen Zentrale und / oder Niederlassung Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen. II 12 Lehrgänge; Seminare III 12 Häusliche Prüfungsarbeit; Prüfungsvorbereitung; Prüfungen 12 Wochen Erholungsurlaub 104 Wochen 24 Monate zusammen

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