7. Feierabend-Seminar. SIA-Norm 387/4 aus Sicht des Anwenders. Montag 23. April Roland Bodenmann, HHM Aarau AG
|
|
- Ralf Nikolas Feld
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 7. Feierabend-Seminar Montag 23. April 2018 SIA-Norm 387/4 aus Sicht des Anwenders Roland Bodenmann, HHM Aarau AG
2 Fragestellung Noch mehr Regulierung, braucht s das wirklich? Hatten wir nicht schon eine Norm SIA 380/4 die alles geregelt hat? Normen sind doch nur Empfehlungen, keine Gesetze? Wenn ich nicht Minergie machen muss, brauche ich die Norm nicht Kann ich die Beleuchtungsanlage nicht einfach mit dem Auftraggeber definieren wie er/ich will? Die Norm ist viel zu kompliziert, ich mache alles mit ReluxEnergy Gibt es überhaupt gesetzliche Grundlagen? Seite 2
3 Hierarchie von Gesetzen, Normen und Richtlinien Selbstregulierung Wirtschaft Staatliche Hoheit Bund / Kantone Gesetze Verordnungen und Erlasse Anerkannte Normen CIE / ISO / IEC / CEN / SNV Spezifikationen / Richtlinien von Verbänden Firmennormen Öffentlich zugänglich / Verbindlich CIE Commission Internationale de l Eclairage. Die CIE wird als höchste Autorität für alle Aspekte des Lichtes und der Beleuchtung angesehen. Sitz ist Wien [ Seite 3
4 Energie-Gesetzgebung Bundesrecht Energiegesetz Bund; EnG Art. 1 Ziele die sparsame und rationelle Energienutzung.. Art. 3 Grundsätze Behörden, Unternehmungen der Energieversorgung, Planer und Hersteller beachten die nachstehenden Grundsätze a. Jede Energie ist möglichst sparsam und rationell zu verwenden b. Erneuerbare Energien sind verstärkt zu nutzen Seite 4
5 Energie-Gesetzgebung Beispiel Kanton Aargau Verlangt die Umsetzung einer nachhaltigen Energiestrategie bezüglich Energieversorgung, Energie-anwendung, Umwelt und Klima (EnergieG 1) Das Gesetz strebt an die Energieeffizienz in der Energieanwendung zu erhöhen und Energie sparsam einzusetzen (EnergieG 2) Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten für bestehende und neue Bauten und Anlagen durch Verordnung. Er passt sie soweit erforderlich dem Stand der Technik an. Gegenstand der Regelungen sind insbesondere Beleuchtung (EnergieV 4) Mit Busse bis Fr. 50'000 wird bestraft, wer Vorschriften über den Energiebedarf gemäss EnergieG 4 verletzt (EnergieV 36) Strafbar ist die vorsätzliche oder fahrlässige Widerhandlung, begangen durch die Bauherrschaft, die Eigentümerin oder den Eigentümer, sonstige Berechtigte, Projektverfassende, Unternehmen, die Inhaberin oder den Inhaber einer Betriebsbewilligung, Bauleitende (EnergieV 36) Download Gesetzestext vom Stand 17. Januar Seite 5
6 SIA 387/4 Die neue Norm Neue Norm SN /4 Elektrizität in Gebäuden Die Norm wurde am in Kraft gesetzt. Sie soll dazu beitragen, den Elektrizitätsverbrauch für Beleuchtung von Neu- und Umbauten zu berechnen und zu optimieren. Sie definiert die massgebenden Kenngrössen und legt die standardisierte Darstellung des Elektrizitätsbedarfs fest. Übergangsbestimmungen Ablösung SIA 380/4 durch SIA 387/4 Die SIA 387/4 gilt ab 1. Mai 2017 und ersetzt den Beleuchtungsteil der SIA-Norm 380/4. Minergie gewährt eine Übergangsfrist bis Ende In dieser Zeit können beide Tools (SIA 380/4 und SIA 387/4) angewendet werden. Ab 2018 ist jedoch lediglich SIA 387/4 zulässig. Quelle: SN / Seite 6
7 SIA 387/4 Die Eckwerte Ziel: Effizienter Einsatz von Elektrizität für Gebäude (durch Gesetzgeber verlangt!) Entflechtung von Beleuchtung mit restlicher Haustechnik Gültig für alle Hochbauten, welche künstliche Beleuchtung haben Gilt nicht für: Notbeleuchtung, Wohnungen in Wohnhäusern und Heimen Zielpublikum Planungsteam Unterstützung Planungsprozess Zielpublikum Bauherren Unterstützung Kontrollprozess Ausrichtung auf Arbeitsstätten (Büro, Schule, Verkauf, Industrie, Gesundheitswesen ) Grenz- und Zielwerte beruhen auf der LED-Technik Stand Diese Werte sollen in etwa 3 Jahren (2020) überprüft werden Abgestimmt auf die SN EN (Beleuchtungsstärke, Blendung, Gleichmässigkeit ) Quelle: SN / Seite 7
8 SIA 387/4 Abgestimmt mit der EN Energie - Standardnutzungen nach SIA 2024* Beleuchtungsstärke [Lux] 3.1 Einzel- / Gruppenbüro 500 Lux, GW 12.5 W/m² ZW 8.1 W/m² CAD- Arbeitsplätze: 500 Lux 5.1 Lebensmittel- Verkauf 300 Lux GW 14.9 W/m² ZW 9.7 W/m² Verkaufsbereich Super- Markt: 300 Lux 12.1 Verkehrs- Fläche 100 Lux GW 3.5 W/m² ZW 2.3 W/m² Verkehrs- Flächen und Flure: 100 Lux 12.9 Parkhaus 75 Lux GW 1.4 W/m² ZW 0.9 W/m² Park-/ und Abstellflächen: 75 Lux Licht - Richtwerte nach EN (2013-6) Leistung [W/m²] * Quelle: SN /4 / SIA 387/4 Elektrizität in Gebäuden Beleuchtung Berechnung und Anforderungen Seite 8
9 SIA 387/4 Die wichtigsten Unterschiede zur SIA 387/4 In Hauptnutzflächen (Büro, Schulzimmer, Verkauf, u.a.): Verschärfung um ca. 30% In Verkehrsflächen und Nebennutzungen: Verschärfung um ca. 50% In «problematischen» Nutzungen (Pflege, Gastronomie, Hotels): keine Verschärfung Präzisierungen beim Sonnenschutz: Art des Behangs und Regelung Präzisierungen bei der Lichtregulierung: Präsenz und Tageslicht Vereinfachung bei der äusseren Verschattungen Quelle: Newsletter Relux vom ( Seite 9
10 SIA 387/4 Die wichtigsten Unterschiede zur SIA 387/4 Quelle: Newsletter Relux vom ( Seite 10
11 SIA 387/4 Definition Grenzwert Der Grenzwert ist der Höchst- bzw. Mindestwert einer physikalischen Grösse, der mit dem heutigen Stand der Technik unter Einhaltung angemessener Komfort- und Arbeitsbedingungen gut erreichbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Grenzwerte sind bei Neubauten und beim Ersatz bestehender Anlagen einzuhalten. Bei Umbauten und beim Umbau bestehender Anlagen sind sie anzustreben. Grenzwerte sind gesetzlich geforderte Obergrenzen für den Energieeinsatz für Beleuchtungsanlagen. Quelle: SN / Seite 11
12 SIA 387/4 Definition Zielwert Der Grenzwert ist Höchst- bzw. Mindestwert einer physikalischen Grösse, welcher mit der richtigen Kombination von energetisch guten Komponenten und Systemen unter Einhaltung angemessener Komfort- und Arbeitsbedingungen erreicht werden kann. Zielwerte sind bei Neubauten und beim Ersatz bestehender Anlagen anzustreben. Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit sind von Fall zu Fall zu prüfen. Quelle: SN / Seite 12
13 SIA 387/4 Weitere Definition Nettogeschossfläche Teil der Geschossfläche zwischen den umschliessenden oder innenliegenden Konstruktionsbauteilen. Projektwerte Auf Grund der in dieser Norm angegebenen Methoden berechnete Verbrauchswerte. Objektwerte Am Objekt gemessene Verbrauchswerte. Sie gelten für die während der Messperiode bestehenden effektiven Nutzungs- und Klimabedingungen. Raumnutzung Die Räume werden auf Grund ihrer vorherrschenden Nutzung einer von 43 Nutzungen gemäss SIA 2024 zugeteilt. Standardnutzung Raumnutzung (Standardwerte) gemäss SIA Quelle: SN / Seite 13
14 SIA 387/4 Berechnungs-Methode 1 Die Norm bietet zwei Berechnungs-Methoden an. Beide sind aus praktischer Sicht wenig geeignet. Methode 1 - Berechnung der jährlichen Volllaststunden Oder als Alternative 14
15 SIA 387/4 Berechnungs-Methode 2 Methode 2 - Berechnung Jahresenergie im Stundenschritt Methode 3 (keine Empfehlung der Norm) - Berechnung Jahresenergie mit gängigem Verfahren 15
16 SIA 387/4 Prozess gemäss Norm Quelle: SN /
17 SIA 387/4 Und wer bezahlts? Quelle: Ordnung SIA 108:
18 SIA 387/4 Der Energienachweis Der Fachplaner ist für die Erstellung des Energienachweises Teil Beleuchtung verantwortlich, welcher spätestens im Rahmen der Teilphase 33 Bewilligungsverfahren (gemäss SIA 108) zu erbringen ist. Der Fachplaner kann durch präzise Dimensionierung der Leuchten, durch optimale Systemwahl und durch bedarfsorientierte Steuerung zur effizienten Elektrizitätsnutzung wesentlich beitragen. Die Optimierung von Anlagen und Komponenten und ihres Elektrizitätsbedarfs ist ein iterativer (sich mehrmals wiederholender) Prozess. Mit der Nachweispflicht übernimmt er die Verantwortung für den einwandfreien Betrieb der Beleuchtungsanlage. Bei energetisch relevanten Projektänderungen ist der zuständigen Bewilligungsbehörde unaufgefordert ein revidierter Energienachweis Beleuchtung zuzustellen. Die Entschädigung für die Erstellung des Nachweises ist in SIA 108 geregelt. Quelle: SN / Seite 18
19 SIA 387/4 Berechnung des Grenzwertes (aus Planer-Sicht) 19
20 SIA 387/4 Berechnung des Grenzwertes (aus Planer-Sicht) 20
21 SIA 387/4 Fazit Aus Sicht der Beleuchtungsplanung ändert sich mit der neuen, eigenständigen Beleuchtungs- Norm wenig. Die neuen Norm reagiert auf die LED-Technologie und schafft für den Elektro- und Lichtplaner mehr Transparenz. Die Gesetzgeberin bezieht sich auf diese Norm und macht sie sozusagen zur Pflicht. Eine gesetzliche Nachweis-Pflicht (mit Ausnahmen) besteht beim Nachweis des Grenzwertes. Die Beleuchtungsplanung, die auf eine korrekte Beleuchtungssituation nach EN abstützt, geeignete zeitgemässe Leuchten einsetzt und die Wartungswerte nicht um mehr als 20% überschiesst, wird in den meisten Fällen auch energetisch kompatibel sein. Während dem Planungsprozess kann über den Vergleich der installierte Leistung mit den Standardwerten aus der SIA 2024 jederzeit einfach kontrolliert werden, ob die energetischen Anforderungen erfüllt sind. Für den Nachweis stehen verschieden standardisierte Verfahren zur Verfügung, ohne die aufwendigen Berechnungen gemäss Norm durchzuführen. 21
22 Alles klar? Herzlichen Dank.
5. Nachweis Elektrische Energie: Teil Lüftung / Klimatisierung 5.1. Anlagen mit geringer elektrischer Leistung (Einzelanforderung),
Vollzugshilfe EN-13 Elektrische Energie, SIA 380/4: Teil Lüftung/Klimatisierung Inhalt und Zweck Diese Vollzugshilfe behandelt die energetischen Anforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen zu Gebäuden.
Inhalt und Zweck. 1. Geltungsbereich. Vollzugshilfe EN-12 Elektrische Energie, SIA 380/4, Teil Beleuchtung Ausgabe Juni 2011
Vollzugshilfe EN-12 Elektrische Energie, SIA 380/4, Teil Beleuchtung Inhalt und Zweck Diese Vollzugshilfe behandelt die energetischen Anforderungen an die Beleuchtung in Gebäuden. Diese basieren auf der
Der Regierungsrat legt die Einzelheiten und bei kleineren Eingriffen die Anforderungen für die neu zu erstellenden Bauteile in der Verordnung fest.
7. Gesetz über die Energienutzung vom 0. März 004 (Stand. Januar 0). Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz bezweckt:. Förderung einer sparsamen und rationellen Energienutzung;. Förderung der Nutzung
vom 23. Mai 2007 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Gegenstand und Zweck
701.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 190 ausgegeben am 27. Juli 2007 Gesetz vom 23. Mai 2007 betreffend den Ausweis über die Gesamtenergie- effizienz von Gebäuden (Energieausweisgesetz,
LED Das neue Licht Für energieeffiziente Lichtlösungen im Zweckbau
LED Das neue Licht Für energieeffiziente Lichtlösungen im Zweckbau Vortrag LED / Energie-Apéro Chur / Daniel Cathomen / 9.4.2014 1 Energieverbrauch Licht Grosses Potenzial im Zweckbau Stromverbrauch Schweiz:
Neuerungen in den energetisch relevanten SIA-Normen. Prof. Gerhard Zweifel HSLU Technik & Architektur Präsident SIA KGE
Neuerungen in den energetisch relevanten SIA-Normen Prof. Gerhard Zweifel HSLU Technik & Architektur Präsident SIA KGE SIA KGE Zuständig für alle SIA-Normen (inkl. CEN!) im Bereich Gebäudetechnik und Energie
Die EPBD 2010/31/EU und die Auswirkungen auf die Schweiz. EnergiePraxis - Seminar 1/2012
Die EPBD 2010/31/EU und die Auswirkungen auf die Schweiz EnergiePraxis - Seminar 1/2012 Recast EPBD 2010 / Referat Schneider / EnergiePraxis - Seminar 27. Juni 2012 1 EPBD 2010/31/EU Einleitung Die Abkürzung
Neue SIA 329 Vorhangfassaden SIA 331 Fenster und Fenstertüren
Neue SIA 329 Vorhangfassaden SIA 331 Fenster und Fenstertüren 1 Inhalt 1.Warum neue SIA Normen? 2.Gesetzliche Grundlagen 3.Produktnormen 4.Neue SIA 329 und 331 2 1. Warum neue SIA Normen? 3 CEN Normenexplosion
Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen
Klimaschutz und Energie Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen Solarthermie Gasförmige Biomasse Die Bestimmungen in Kurzform Bei Neubauten besteht für die Bauherren eine Pflicht zur (zumindest
Energiestrategie des Bundes Umsetzung im Kanton Schwyz
Energiestrategie des Bundes Umsetzung im Kanton Schwyz Medienkonferenz 25.10.2012 Traktanden 1. Ausgangslage Bund 2. Ziele des Bundes, Energiestrategie 2050 4. Ziele des s für die kantonale Energiestrategie
EnEV 2014 und Gebäudeautomation
und Gebäudeautomation Martin Hardenfels WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG 1 Was ist der Unterschied zu den Energie Einspar Verordnungen davor? In der wird erstmals der Automationsgrad des Gebäudes berücksichtigt.
Übersicht Tools Gebäudemanagement
Übersicht Tools Gebäudemanagement Energiebuchhaltung Gebäudemanagement Tools GEAK Display 3. ERFA Display in Biel Alexandra Gilli OekoWatt, Rotkreuz gilli@oekowatt.ch Energiebuchhaltung eigene Produktion
Steigern Sie die Leistung Ihrer Heizung!
Steigern Sie die Leistung Ihrer Heizung! Geld und Energie sparen durch Heizungswartung und -inspektion. www.moderne-heizung.de Warum warten? Auch die Heizung braucht regelmässig eine Inspektion. Beim Auto
Die Anwendung des Gebäudeenergieausweises. in der praktischen Arbeit
I.H.M. Fachtagung 03.03.2008 Die Anwendung des Gebäudeenergieausweises in der praktischen Arbeit Dipl.-Ing. (FH) Achim Zitzmann VDI Ingenieur für Physikalische Technik Staatlich anerkannter Energieberater
Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz
EnergiePraxis-Seminar, Herbst/Winter SIA 384/1: Heizungsanlagen in Gebäuden Grundlagen und Anforderungen
SIA 384/1:2008 EnergiePraxis-Seminar, Herbst/Winter 2008 SIA 384/1: Heizungsanlagen in Gebäuden Grundlagen und Anforderungen Neuerungen für Heizungsanlagen und Wärmepumpen Referenten: Reto Gadola, Heinrich
Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude
Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude Dr.-Ing. Dagmar Bayer Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel
Energiestrategie 2050 Was geschieht im Gebäudebereich?
Amt für Umwelt und strategie 2050 Was geschieht im Gebäudebereich? Christian Mathys, Leiter technik Amt für Umwelt und Basel-Stadt Amt für Umwelt und Amt für Umwelt und Amt für Umwelt und Aufbau der MuKEn(www.endk.ch/muken.html)
Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude
MuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude Z f d i hti t I f ti Zusammenfassung der wichtigsten Informationen Energiefachstellenkonferenz
SIA 380/1:2007 Ausgewählte Themen für die Anwendung
:2007 Ausgewählte Themen für die Anwendung Antje Heinrich, Abt. Energie Themen Bestimmung der EBF Thermische Gebäudehülle Einzelbauteilnachweis: Storenkasten Tore Systemnachweis: Verschattungsfaktor PC-Programme
Herausforderung Energieeffizienz!
2 Herausforderung Energieeffizienz! Wohnungswirtschaft und -eigentümer investieren viel Geld in die Energieeffizienz ihrer Objekte. Mit unserem auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Angebot bieten wir Ihnen
MuKEn 2014 Herausforderung an Neubauten und die Gebäudeerneuerung
Energienetz Zug Roundtable, 13. Januar 2016 MuKEn 2014 Herausforderung an Neubauten und die Gebäudeerneuerung Jules Pikali, Dip. Ing. ETH/SIA Konferenz Kantonaler Energiefachstellen Regionalkonferenz der
KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung. August 2015
KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung August 2015 Das Projekt Kommission Arbeitsschutz und Normung wird finanziell durch das Bundesministerium für Arbeit
Seminarangebote 2014
Seminarangebote 2014 INHALT ReluxPro Access... 3 ReluxPro Interior I... 4 ReluxPro Interior II & Upgrade... 5 ReluxPro Strassen & Plätze... 6 ReluxPro Tageslicht & Energie... 7 ReluxPro Tunnel... 8 ReluxPro
FKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW
FKT Fachtagung Lünen - 28.2.2008 EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Weiterbildungen - Gebäudeenergieberatung
Nichtraucherschutz. Hygienetagung 27./ Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) Grundlage / Beteiligte.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Nichtraucherschutz Erfahrungen in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Urs Hof Staatssekretariat
PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes
PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003 Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes verabschiedet durch das Lenkungsgremium am 3. April 2007 Inhaltsverzeichnis 4.1. ANTRAGSTELLER: EINZELBETRIEB
[ Optimierte Lichtplanung für eine bessere Raumqualität. Neue Technologien, was nun? ]
[ Optimierte Lichtplanung für eine bessere Raumqualität. Neue Technologien, was nun? ] Daniel Tschudy, Amstein + Walthert AG Dipl. Arch. ETHZ / MBA USQ NDL Lichttechnik TU Ilmenau 02.11.12 Inhalt - Spannender
Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen
Politische Gemeinde Sennwald Gemeindeverwaltung, Spengelgasse 10, 9467 Frümsen Telefon 058 228 28 28 Telefax 058 228 28 00 Bauverwaltung Direktwahl 058 228 28 07 E-Mail: Bauamt@sennwald.ch Richtlinien
Beleuchtungsersatz bei Zweckbauten
Infoblatt Beleuchtungsersatz bei Zweckbauten Warum Beleuchtungen ersetzen? Gut ausgeleuchtete Räume haben für den Komfort und das Wohlbefinden eine grosse Bedeutung. Fühlt sich ein Mensch wohl, kann sich
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Bürogebäude, nur beheizt, teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung
EnerCoach Tipps und Tricks für die Arbeit. Display - Einführung. Energiebuchhaltung
EnerCoach Tipps und Tricks für die Arbeit Display - Einführung Kurs Energiestadt-KoordinatorInnen 29. November 2013 Alexandra Gilli OekoWatt GmbH, Rotkreuz Energiebuchhaltung Ziel Grundlage für den bewussten
Optimierung der Auswahl von Glasbauteilen
Optimierung der Auswahl von Glasbauteilen Flavio Foradini windays 2015 Biel Zertifizierung Strategic && Ökobilanz thinking und undenergetische in sustainable Gebäude energy Entwicklung der «Fensterproblematik»
Die Cadolto Modulbau Technologie. Faszination Modulbau. cadolto Fertiggebäude Als Module gefertigt. Als Ganzes überzeugend.
Die Cadolto Modulbau Technologie Faszination Modulbau cadolto Fertiggebäude cadolto Fertiggebäude Faszination Modulbau cadolto Fertiggebäude Die Cadolto Modulbau Technologie Erleben Sie, wie Ihr individueller
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Richtlinie Objektschutz Hochwasser
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Richtlinie Objektschutz Hochwasser Vorentwurf, Fassung vom 1. Juli 015 Rechtliche Bedeutung Die Richtlinie Objektschutz Hochwasser ist
Aktuelles aus der Ausbildung im IS Bahn, Übergang von EN 473 auf ISO 9712
8. Fachtagung ZfP im Eisenbahnwesen Vortrag 34 More info about this article: http://www.ndt.net/?id=15954 Aktuelles aus der Ausbildung im IS Bahn, Übergang von EN 473 auf ISO 9712 Kurzfassung Ralf HOLSTEIN
Stromeffizienzprogramm Zürich
1/5 Allgemeine Förderbedingungen (gültig ab 1.2.2016) 1. Der Fördergegenstand befindet sich in einem Gebäude im Gebiet des Kantons Zürich. 2. Förderbeiträge können nur so lange gewährt werden, bis das
Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand
Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Die ArbStättV Grundlagen
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: Aushang Sonderzone(n) teil Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Aufteilung Energiebedarf Kühlung einschl.
Vorlage Stadtparlament vom 3. April 2012 Nr. 4394
Stadt St.Gallen Stadtrat Vorlage Stadtparlament vom 3. April 2012 Nr. 4394 Stadtparlament: Interpellationen Interpellation Markus Knaus und Daniel Bertoldo: Strassenbeleuchtung mit LED; schriftlich M arkus
Energie-Cluster. SIA 2031 Energieausweis Charles Weinmann. Vorstand Energie-Cluster Umwelt Arena AG 20. April 2016
1 Energie-Cluster SIA 2031 Energieausweis Vorstand Energie-Cluster Umwelt Arena AG 20. April 2016 Inhalt Inhalt Ziel Gemessene und berechnete Bilanz Bilanzgrenzen Gewichtungsfaktoren Definition PEG Schlussfolgerungen
Inhalt und Zweck. 1. Geltungsbereich, Stand der Technik
Vollzugshilfe EN-5 Kühlen, Be- und Entfeuchten Inhalt und Zweck Diese Vollzugshilfe behandelt das Verfahren und die Anforderung an die Planung, die Installation und den Ersatz von Kühl-, Be- und Entfeuchtungsanlagen.
LED Licht in kommunalen Liegenschaften
LED Licht in kommunalen Liegenschaften Informationsveranstaltung für die kommunalen Ansprechpartner für Energie und Klimaschutz am Bayerischen Untermain Nicolas von Wilcke Klares Licht LED-Kampagne 17.
Praktische Hinweise zur Umsetzung der EU-Bildschirmrichtlinie
Beschattung von Bildschirmarbeitsplätzen Praktische Hinweise zur Umsetzung der EU-Bildschirmrichtlinie Seit 1996 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten.
Asbest erkennen richtig handeln Suva KBB
Vertragliche Aspekte Nicole Loichat Dipl. Ing. FH Abteilungsleiterin Arbeitssicherheit, Umwelt, Qualität (AUQ) Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) nloichat@baumeister.ch www.b-f-a.ch www.sicuro.ch
Anwendungen der Vorschriften bei Umbauten
1 Anwendungen der Vorschriften bei Umbauten Anwendungen der Vorschriften bei Umbauten Einzelbauteilanforderungen Höchstanteil an nichterneuerbaren Energien Systemanforderungen Häufige Fragen 2 Nachweisarten
EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD. Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen
EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen vom 21. Oktober 2015 VERORDNUNG ÜBER DAS PARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZEN (vom 21. Oktober 2015) Die Einwohnergemeindeversammlung
Art. 1 Das Energiereglement vom 5. März 2001 (SGF 770.11) wird wie folgt geändert:
Verordnung vom 3. Februar 2015 Inkrafttreten: 01.01.2015 zur Änderung des Energiereglements Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Energiegesetz vom 9. Juni 2000; gestützt auf den Bericht
MuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude
MuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude Zusammenfassung der wichtigsten Informationen Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz Jules
Energieleitbild der Gemeinde Steinhausen
Energieleitbild der Gemeinde Steinhausen 1 Wir stehen an der Schwelle zum 3. Jahrtausend. Eine der grossen Herausforderungen für die Menschheit ist der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
[ Sanieren für die 2000-Watt-Gesellschaft ]
[ Sanieren für die 2000-Watt-Gesellschaft ] Forum Energie Zürich - Energie Events 28. Oktober 2014 Martin Kärcher 28.10.2014 Fragestellung In der Stadt Zürich sind in den letzten Jahren verschiedene Wohnbauten
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug) Die EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Im Vergleich zur alten EnEV 2009 sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Im Folgenden werden die wichtigsten
Energiewende im Kanton Bern eicher+pauli, 3. November 2016, Bern
Energiewende im Kanton Bern eicher+pauli, 3. November 2016, Bern U. Nyffenegger Ulrich Nyffenegger Amtsvorsteher Amt für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern Welche Energiewende? Vom Pferd zur
EnergiePraxis- Seminar 1 / 2012. AWEL, Abteilung Energie
EnergiePraxis- Seminar 1 / 2012 AWEL, Abteilung Energie 03.07.2012 AWEL, Abteilung Energie Anpassung Energievorschriften MuKEn EnDK 04.04.2008 Schritt 1: Änderung ABV 10.09.2008 Schritt 2: Änderung BBV
Kriterienkatalog für die ergänzende Weiterbildung (Nachschulung) zu Weiterbildungen, die der Richtlinie Vor-Ort-Beratung (BAFA) entsprechen
Kriterienkatalog für die ergänzende Weiterbildung (Nachschulung) zu Weiterbildungen, die der Richtlinie Vor-Ort-Beratung (BAFA) entsprechen für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für
FAQ. Häufig gestellte Fragen. Version 1.0. Version 1.0
FAQ Häufig gestellte Fragen Standard / Label Was ist der Unterschied zwischen einem Standard und einem Label? Ein Standard ist eine einheitliche oder weithin anerkannte Art und Weise, etwas herzustellen
Stand: Juni 2015. ERDGAS.praxis. Energiemanagementsysteme und -audits
Stand: Juni 2015 ERDGAS.praxis Energiemanagementsysteme und -audits Einführung Gewerbliche Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, ihren Energieverbrauch und damit die Kosten für Energie zu senken
Elektrische Energie im Hochbau
Sia Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein Société suisse des ingénieurs et des architectes Società svizzera degli ingegneri e degli architetti Impulsprogramm RAVEL Bundesamt für Konjunkturfragen
Straßenbeleuchtung A. Rechberg, B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbh
1 Ein Beitrag zum Kommunalen Klimaschutz Eine kommunale Baustelle Straßenbeleuchtung A. Rechberg, B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbh Vortrag anlässlich des Kommunalkongress 19. November
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 301,3 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 69,9 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert
Reglement für Veranstaltungen
Flüssiggas sicher verwenden Reglement für Veranstaltungen Version: März 2015 Copyright by FVF 1 Inhalt Seite 1 Zweck 3 2 Anwendungsbereich 3 3 Vorgehen 3 4 Umsetzung 3 4.1 Anforderungen an den Veranstalter
Weisungen über den effizienten Energieeinsatz bei Immobilien des VBS
Weisungen über den effizienten Energieeinsatz bei Immobilien des VBS vom. Februar 007 Der Generalsekretär des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), mit Genehmigung
ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN
ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN Soziale, wirtschaftliche und fachliche Anforderungen Dieses Formular ist zwingend der Ausschreibung beizulegen! Zur Kontrolle der Einhaltung der sozialen, wirtschaftlichen
Gesamtheitlich optimierter Kostenvergleich - einfach und zuverlässig
Hintergrund-Informationen zum Optimierungsprogramm Optihaus, Version 20100115 Gesamtheitlich optimierter Kostenvergleich - einfach und zuverlässig Warum Optihaus...1 Ein Beispiel...2 Die Modellhäuser...4
Kaminfegertagung 2013 Aus- und Weiterbildungskurs Energiestadt Energiegesetzgebung Kant. Energiepolitik und Förderprogramm
Kaminfegertagung 2013 Aus- und Weiterbildungskurs Energiestadt Energiegesetzgebung Kant. Energiepolitik und Förderprogramm 7. August 2013 Andrea Eberhard, StV. Leiterin Sektion Energieeffizienz Wir haben
Der Energieausweis. Jetzt zum Vorteilspreis bestellen! Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Klimaaktiv!
Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Jetzt zum Vorteilspreis bestellen! Klimaaktiv! www.mainova.de Der Energieausweis Wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer. Mit der Novellierung
ÖNorm EN 12464-1 in der Praxis
ÖNorm EN 12464-1 in der Praxis ÖNorm EN 12464-1 Überblick Normen Überarbeitung der EN 12464-1 Licht im Büro im Laufe der Zeit Lichteffizienz und Lichtqualität Die wichtigsten EU-Richtlinien - Normen Richtlinie
Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)
Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) Ausgabe 2014, beschlossen von der Plenarversammlung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK vom 9. Januar 2015 Energie Aufgaben und Kompetenzen
RWE Netzservice. RWE FM INFODIENST Regelwerksverfolgung im Facility Management.
RWE Netzservice RWE FM INFODIENST Regelwerksverfolgung im Facility Management. RWE NETZSERVICE: IHR VERLÄSSLICHER PARTNER IM FACILITY MANAGEMENT. RWE Netzservice überzeugt mit einem breit angelegten Leistungsspektrum,
Präsentation Theorie, Kapitel 3
Präsentation Theorie, Kapitel 3 Definitionen zum Thema «Bauprojekt» Gliederungen Ablauforganisation Was dieses Kapitel vermittelt Das Kapitel definiert in einem ersten Schritt die wichtigsten Begriffe
Nationale Elemente zu europäischen Normen EN
r73/3 Nationale Elemente zu europäischen Normen EN schweizerischer ingenieur- und architektenverein société suisse des ingénieurs et des architectes società svizzera degli ingegneri e degli architetti
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)
Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 0 75.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art.
Tarif für die Wasserabgabe
Tarif für die Wasserabgabe Gültig ab 1. Oktober 1991 Gestützt auf Art. 32, Ziff. 2 lit c des Organisationsreglementes erlässt der Gemeinderat den nachstehenden Tarif für die Abgabe von Wasser. I. Allgemeine
Gesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
Nachhaltigkeit als Leitbild. Verantwortung des Unternehmens.
Nachhaltigkeit als Leitbild Verantwortung des Unternehmens. Hedingen, 1. Juli 2016 Nachhaltigkeit als Vision Bauen für Mensch und Umwelt. Unsere Vision ist eine sich nachhaltig entwickelnde Gesellschaft,
Die Vollzugshilfen des Kantons Luzern ergänzen die Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen, EnFK. Die Vollzugshilfen des Kantons
Die Vollzugshilfen des Kantons Luzern ergänzen die Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen, EnFK. Die Vollzugshilfen des Kantons Luzern gehen den Vollzugshilfen der Konferenz Kantonaler
Mediengespräch 28.08.2015
Mediengespräch 28.08.2015 cr Kommunikation AG 24.08.2015 Begrüssung Referate Wolfgang Schwarzenbacher, CEO Cofely AG Schweiz Ronny Kaufmann, CEO Swisspower Hans Rupli, Präsident Holzbau Schweiz Kurt Frei,
Energieumbau Schweiz ist das neue kantonale Energiegesetz eine
Energieumbau Schweiz ist das neue kantonale Energiegesetz eine Wundertüte? Das neue kantonale Energiegesetz und die Verordnung, was sind die Neuerungen Thomas Joller, 19. Juni 2013 Energiestrategie Bund
Die Neuerungen bei den Anforderungen nach dem DStV-Qualitätssiegel. Anforderungen nach dem DStV-Qualitätssiegel
Die Neuerungen bei den Anforderungen nach dem DStV-Qualitätssiegel Anforderungen nach dem DStV-Qualitätssiegel Neuerungen bei den Anforderungen des DStV-Qualitätssiegels aufgrund der neuen DIN EN ISO 9001:2015
ERFA Vorgehensberatung «Energieeinsparung bei der Gebäudemodernisierung»
ERFA Vorgehensberatung «Energieeinsparung bei der Gebäudemodernisierung» Juni 2013, Silvia Gemperle, Leiterin Energie und Bauen Informationen Kanton St.Gallen 2 «Energiewende - St.Gallen kann es!» Initiative
Nachstehend sind die wichtigsten Merkpunkte betreffend neuer Treueprämienregelung zusammengefasst:
TREUEPRÄMIE Am 1. Januar 2005 gelangt der X. Nachtrag zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer in Vollzug. Damit werden im Rahmen des Massnahmenpaketes 2004 u.a. die Treueprämien reduziert. Alle
Energiewende für die Politik? Kanton Luzern konkret!
Energiewende für die Politik? Kanton Luzern konkret! Agenda: Grosswetterlag Kanton Luzern: Ausgangslage Kanton Luzern: Perspektiven Politische Beurteilung 2 www.renggli-haus.ch 1 Stand heute 2016 Klimaerwärmung
ENERGIEETIKETTE FÜR FENSTER SCHWEIZ. Fachreferat Architekten, Planer, Baufachleute
ENERGIEETIKETTE FÜR FENSTER SCHWEIZ Fachreferat Architekten, Planer, Baufachleute Inhalt Ausgangslage Entwicklung der Fenster Nachweis nach gesetzlichen Vorgaben Energiebilanz Fenster / Energiegewinn Fenster
Merkblatt Schutz vor Passivrauchen im Gastgewerbe
Merkblatt Schutz vor Passivrauchen im Gastgewerbe 1. Ab wann und wo gilt das Rauchverbot? Ab dem 1. April 2010 wird der neue 34 des kantonalen Gastgewerbegesetzes sowie der 16 der Gastgewerbeverordnung
EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern
Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Die Umsetzung der EnEV in Bayern 1 EnEV 2009 - Ausnahmen und Befreiungen
Mehr sehen mit weniger Licht
Abteilung 29 Landesagentur für Umwelt Amt 29.12 Amt für Energieeinsparung Ripartizione 29 Agenzia per l ambiente Ufficio 29.12 Ufficio risparmio energetico Mehr sehen mit weniger Licht Richtlinien gegen
c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung
c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes
Außenbeleuchtung. Innovation und Nachhaltigkeit
Außenbeleuchtung Innovation und Nachhaltigkeit LED-Strassenbeleuchtung nach der Europäischen Norm EN 13201 Obwohl seit 2003 im Memorial des Grossherzogtums Luxemburg aufgeführt, wird die Norm EN 13201
EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION
sia Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 416/1:2007 Bauwesen 504 416/1 EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION
Ecodesign von Wärmeerzeugern in Europa und der Schweiz
Ecodesign von Wärmeerzeugern in Europa und der Schweiz Heinrich Huber 23. Jan. 2014, FHNW IEBau, Muttenz Ecodesign Wärmeerzeuger / IEBau huh, gea 23.01.2014 1 Inhalt EU Ecodesign und Energieetiketten Marktzulassung
Neuauflage der Bauteilekataloge
Neuauflage der Bauteilekataloge Bezug als PDF-Datei: www.energie-schweiz.ch Themen Gebäude Planungswerkzeuge Bezug als Broschüre: www.bbl.admin.ch Verkauf zivile Drucksachen Anwendung der Bauteilekataloge
Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)
Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)
Museumsbeleuchtung im Spannungsfeld besucherbezogener und konservatorischer Anforderungen Eine Fallstudie
Themengebiet: Innenbeleuchtung Museumsbeleuchtung im Spannungsfeld besucherbezogener und konservatorischer Anforderungen Eine Fallstudie Müller, H.F.O. 1 1 ) Green Building R&D, Düsseldorf, Deutschland
Das Bundesrecht bestimmt den Inhalt und die Anforderungen der amtlichen
2.440 Dekret über die amtliche Vermessung vom 3. August 998 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. 6ff. des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und
Effiziente Elektromotoren
Veranstaltung Effiziente Elektromotoren bei neuen Anforderungen an Bauten Präsentator/in, 24 Punkt Ort/Datum, Zürich, 26. November 18 Punkt 2008 Gesamtenergieverbrauch Schweiz Erdöl-Reserven Der Grossteil
Wie energieeffizient Beleuchtung zukünftig sein wird. Dr.-Ing. Jan de Boer Fraunhofer Institut für Bauphysik, Stuttgart
Wie energieeffizient Beleuchtung zukünftig sein wird Dr.-Ing. Jan de Boer Fraunhofer Institut für Bauphysik, Stuttgart 80-90 % der Informationsaufnahme über das Auge Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.2.2012
Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen am Beispiel der Beleuchtung
Fachveranstaltung am 09.05.11 Was gilt zukünftig für Arbeitsstätten? Die Arbeitsstättenverordnung beim Planen und Bauen am Beispiel der Beleuchtung Dipl.-Ing. Architekt Roman Jakobiak office@daylighting.de
ASR 41/3. Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien
Arbeitsstättenrichtlinien ASR 41/3 Ausgabe November 1993 Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien Zu 41 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung 1 ) Inhalt 1. Begriffe 2. Allgemeines
G E M E I N D E K I L L W A N G E N
G E M E I N D E K I L L W A N G E N Reglement Unterhalt und Übernahme von Privatstrassen vom 1. November 2011 (mit Änderung von 7 Abs. 3 vom 17. September 2012) 1 Der Gemeinderat beschliesst gestützt auf