Symposium SICHERHEITshalber II. Interorganisationale Zusammenarbeit bei Veranstaltungen
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- Josef Bergmann
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1 Symposium SICHERHEITshalber II Interorganisationale Zusammenarbeit bei Veranstaltungen Warum nicht nur geplante (Groß)-veranstaltungen unsere Aufmerksamkeit bedürfen Einsatzplan Altstadt CCD Congress Center Düsseldorf Düsseldorf, den 11. März 2013
2 Problem: Häufig sind viele Menschen in der Stadt... und es ist doch eigentlich egal, warum die vielen Menschen kommen? Probleme sind doch mit und ohne verantwortlichen Veranstalter ähnlich! oder??? 11. März
3 Oft auch kein Veranstalter weit und breit... also eine Nicht-Veranstaltung kritische Frage:! muss sich die Kommune in bestimmten Fällen selber einbringen und ist eine Planung trotzdem notwendig?! haben wir eine geplante Veranstaltung oder ein veranstaltungsähnliches Szenario? 11. März
4 Immer gleiche Probleme...! hohes Verkehrsaufkommen (Individualverkehr / ÖPNV / Taxi)! zugeparkte Straßen (oft widerrechtlich)! zum Teil hohe Personendichten! ggf. problematisches Publikumsverhalten (Alkohol, Aggressivität)! Prognose über Zuschauererwartung/-zahlen schwierig! erhöhtes Einsatzaufkommen (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Ordnungsamt, Verkehrsüberwachung)! schlechte / verlangsamte Erreichbarkeit der Einsatzstelle Immer Koordinierungsbedarf! 11. März
5 geplante Veranstaltung oder veranstaltungsähnliches Szenario? 11. März
6 geplante Veranstaltung oder veranstaltungsähnliches Szenario? 11. März
7 geplante Veranstaltung oder veranstaltungsähnliches Szenario? 11. März
8 geplante Veranstaltung oder veranstaltungsähnliches Szenario? 11. März
9 geplante Veranstaltung oder veranstaltungsähnliches Szenario? die Mischung März
10 geplante Veranstaltung oder veranstaltungsähnliches Szenario? Flashmob / Facebookparty 11. März
11 geplante Veranstaltung oder veranstaltungsähnliches Szenario? Wer trägt für die Nicht-Veranstaltung die Verantwortung? Jedem Veranstalter würde man doch Auflagen bis hin zum Sicherheitskonzept vorgeben März
12 geplante Veranstaltung oder veranstaltungsähnliches Szenario? Es muss zwischen Verantwortlichkeiten unterschieden werden. 1. Verantwortung des Veranstalters Diese bezieht sich auf festgelegten Veranstaltungszeitraum, Örtlichkeit, Personal, etc. Für diesen Verantwortungsbereich gelten alle Vorgaben der Nutzungserlaubnis / des Sicherheitskonzeptes. 2. Verantwortung / Aufgaben Kommune Diese bezieht sich auf alle Bereiche auf öffentlichen Flächen wo es keinen verantwortlichen Veranstalter gibt. Dieser Verantwortung muss man sich bewusst machen! 11. März
13 Beispiel - Einsatzplan Altstadt seit langem bekannt - Problem Düsseldorfer Altstadt:! oft hohes Besucher- / Verkehrsaufkommen! vielfältige Besucher / Besuchergruppen, individuell oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen! auch wenn in der Altstadt keine organisierte Veranstaltung stattfindet Wochenenden, Abend- und Nachtstunden, Messen, Fußball Herausforderungen bei zeitgleicher (Groß-) veranstaltung! hohe Personendichte und schlechte Erreichbarkeit von Gebäuden, Liegenschaften etc.! insbesondere in den späten Abendstunden / Nacht Auswirkungen von Alkoholexzessen, mangelnde Kooperationsbereitschaft sowie zunehmende Aggressivität gegenüber Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, Ordnungsamt und anderen Behördenvertretern Daher abgestimmtes Handeln / Maßnahmen notwendig! 11. März
14 Workshop Einsatzplan Altstadt Entschluss Im Rahmen Karnevalnachbereitung (Leitung Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei) So kann es nicht weitergehen.. Unter der Leitung / Finanzierung der Feuerwehr - Workshop externe Moderation von Frau Sabine Funk - Umsetzung November 2011 bis November Teilnehmer:! Feuerwehr Düsseldorf! Polizei (FüSt GE, PI Mitte)! Ordnungsamt! Amt für Verkehrsmanagement! Bauaufsichtsamt 11. März
15 Einsatzplan Altstadt Vereinbarte Maßnahmen / Ziele (Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt, Amt für Verkehrsmanagement)! Verknüpfung der Einsatzabläufe polizeilicher & nicht-polizeilicher Gefahrenabwehr! Aufbau von Ad-hoc Einsatzstrukturen (Feuerwehr, Rettungs-/ Sanitätsdienst analog einer Veranstaltung)! identische Planunterlagen / einheitliche Sprache sprechen! Klassifizierungen unterschiedlicher Szenarien / Zustände! definierte An- & Abfahrt! taktische Aufstellorte von Einsatzfahrzeugen festgelegt! Bereitstellungsräume für Feuerwehr / Rettungsdienst, Polizei, O-Amt festgelegt! Verkehrs- und Sperrmaßnahmen festgelegt (auch für Taxi)! Räumungskonzept von Personen in Gefahrenlagen! Ämter- Behördenübergreifende Maßnahmen / Kommunikation 11. März
16 Umsetzung: Im Anschluss an den Workshop:! Erstellung der detaillierten Einsatzpläne / Einsatzakten bei Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt auf Grundlage Abstimmung im Workshop! Juli / August interdisziplinäre Schulungsmaßnahmen! Juli / November Datenversorgung in Einsatzleitsystemen! Januar 2013 Inkrafttreten (nach Beschluss der Verwaltungskonferenz) 11. März
17 Rotflächen Rotflächen innerhalb des Altstadtbereiches Für die besonders kritischen Bereiche, Rotflächen, in denen mit erhöhten Personendichten zu rechnen ist, wurde eine spezielle Klassifizierungskonzeption, ein Räumungskonzept, sowie die daraus resultierenden Maßnahmen festgelegt. 11. März
18 Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen. Objektplan 112 Altstadt visualisiert folgende Informationen: Einsatzbereich Altstadt Koordinatensystem Altstadtbereich Festlegung Rotflächen Zufahrten für Einsatzfahrzeuge A G mögliche Sperrstellen/Steckpfosten Bereitstellungsräume Feuerwehr/ Rettungsdienst Bereitstellungsräume Polizei Bereitstellungsräume Ordnungsamt Übergabepunkte Sanitäts-/Rettungsdienst Flächen temporärer EH-Bereiche Laternenkennzeichnung Rheinufer Der Objektplan 112 Altstadt gilt grundsätzlich! 11.März
19 Integriert im Plan Laternenkennzeichnung am Rheinufer 11. März
20 Personenzahlen / m 2 in den Rotflächen bei unterschiedlicher Belegung Fläche Bruttofläche [m²] Bei 2 Personen/m² Bei 3 Personen/m² Bei 4 Personen/m² Ratinger Straße Kurze Straße Andreasstraße Mertensgasse Kapuzinergasse Bolkerstraße Schneider-Wibbel- Gasse Burgplatz Marktplatz/Markstrasse Rheinstraße Berger Straße Unteres Rheinwerft / Kasematten Gesamt Rotflächen m² Personen Personen Personen 11. März
21 Personenzahlen / m 2 in den Gaststätten bei unterschiedlicher Belegung Straße Gastraumfläche innen/m² bei 2 Personen/m² bei 3 Personen/m² bei 4 Personen/m² Ratinger Straße Kurze Straße Andreasstraße Mertensgasse Kapuzinergasse Bolkerstraße Schneider-Wibbel- Gasse Burgplatz Marktplatz / Markstrasse Rheinstraße Berger Straße Unteres Rheinwerft / Kasematten Rotflächen gesamt m² Personen Personen Personen 11. März
22 Gesamtbesucher Altstadt ca. Werte gesamt Fläche m² (Rotflächen) bei 2 Personen/m² bei 3 Personen/m² bei 4 Personen/m² m² Personen Personen Personen 11. März
23 Zufahrtseinschränkung & Behinderung durch Terrassen / Aufbauten Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen. Das Bild kann nicht angezeigt werden. Dieser Computer verfügt möglicherweise über zu wenig Arbeitsspeicher, um das Bild zu öffnen, oder das Bild ist beschädigt. Starten Sie den Computer neu, und öffnen Sie dann erneut die Datei. Wenn weiterhin das rote x angezeigt wird, müssen Sie das Bild möglicherweise löschen und dann erneut einfügen. 11. März
24 Kennzeichnung von Terrassen in Rotflächen! Erfahrung zeigt häufig deutliche Ausdehnung durch Gastronomiebetriebe der Terrassen, temporären Aufbauten, Überbauung Markisen! Zufahrt von Einsatzfahrzeugen sowie ausreichend Platz für eine Räumung der Bereiche stehen oft nicht zur Verfügung! Zur Sicherstellung der Fahrwege in den Rotflächen dürfen Terrassen- und Gastronomieaufbauten nur innerhalb der genehmigten Flächen errichtet werden! Daher wird zur Orientierung der Betreiber als auch zur Übersicht von Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr eine dauerhafte, feste, erkennbare Kennzeichnung der Fahrwegbeziehungen / Terrassenflächen angebracht! Dient auch zur Überwachung der Flächen durch Ordnungsamt & Polizei 11. März
25 Kennzeichnung von Terrassen in Rotflächen 11. März
26 Kennzeichnung von Terrassen in Rotflächen Straße Andreasstraße Bergerstraße Bolkerstraße Kapuzinergasse Kurze Straße Marktstraße Mertensgasse Mittelstraße Ratinger Straße Rheinstrasse Schneider-Wibbel- Gasse Unteres Rheinwerft / Kasematten Durchfahrtsbreite 4,50 m 4,50 m 4,50 m 4,00 m 4,50 m 4,00 m 4,00 m 4,50 m 4,50 m 4,00 m 3,50 m 6,50 m 11. März
27 Kennzeichnung von Terrassen in Rotflächen 11. März
28 Genehmigte Aufbauten / Terrassen im Bereich von Rotflächen Werden in Rotflächen Aufbauten / Terrassen / Markisen genehmigt, werden immer Feuerwehr / Polizei beteiligt. Gilt auch außerhalb von Veranstaltungen Ordnungsamt ist für Erlaubnis / Umsetzung verantwortlich! 11. März
29 Abstellen von Einsatzfahrzeugen in Rotflächen 11. März
30 Wenig / Keine Fahrzeugbewegungen Optimierung des operativen Einsatzes! möglichst keine Fahrzeugbewegungen in Menschenmassen! schnelle Erreichbarkeit von Einsatzstellen durch Fußtrupps! Definition von Übergabepunkten für Patienten / Personen 11. März
31 Klassifizierung Altstadt Lage & Bewegung Lage 1. alltägliches Altstadtgeschehen 2. Veranstaltungsszenario ohne Koordinierungsgruppe (mit und ohne Veranstalter) 3. Veranstaltungsszenario mit Koordinierungsgruppe (mit und ohne Veranstalter) 4. konkrete Einsatzlage / Gefahrenabwehrmaßnahmen von Polizei und / oder Feuerwehr / Rettungsdienst im definierten Bereich Bewegung A. normaler Personenverkehr, Menschen können sich normal bewegen (alltägliches Altstadtgeschehen) B. Bereiche laufen zu, es kommt zu ersten lokalen Einschränkungen (eingeschränkte Zufahrt / Bewegungsmöglichkeit von Personen) C. Stauung von Personen / hohe Personendichte, Bewegung im Bereich der Rotflächen nicht mehr möglich (keine Einfahrt in die Bereiche mehr möglich, fußläufige Bewegung der Einsatzkräfte zur Erkundung / Einsatzabwicklung erforderlich) 11. März
32 Klassifizierung Altstadt Lage & Bewegung! Die Festlegung der Klassen erfolgt in der Alltagsorganisation durch Dienstgruppenleiter der Polizei-Inspektion Mitte.! Bei besonderen Einsatzlagen / Veranstaltungen kann Festlegung durch den Einsatzleiter der Polizei, den Einsatzleiter Feuerwehr Veranstaltung und / oder die Koordinierungsgruppe Veranstaltung festgelegt werden.! Werden die Klassen B und C festgestellt erfolgt eine direkte Information an die Leitstellen von Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt 11. März
33 Abgestimmte Maßnahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr durch Ordnungsamt / Feuerwehr / Polizei und Amt für Verkehrsmanagement sind festgelegt 11. März
34 Maßnahmen Altstadt 1 alltägliches Altstadtszenario 11. März
35 Maßnahmen Altstadt 3 Veranstaltung oder veranstaltungsähnliches Anlässe mit Koordinierungsgruppe 11. März
36 Maßnahmen Altstadt 4 Einsätze/Gefahrenabwehrmaßnahmen Polizei und/oder Feuerwehr/Rettungsdienst 11. März
37 Einsatzstufen des Einsatzplans Einsatzstufe I Lageerkundung! Kontaktaufnahme zu Beteiligten Behörden! Information an Leitstellen! Absprache erster Maßnahmen Einsatzstufe II taktische / operative Maßnahmen u.a.! Sperrungen / Verkehrsmanagement! Taxihalteplätze aufheben! Austausch von Verbindungsbeamten! Alarmierung zusätzlicher Führungskräfte! Sanitätsdienstunterstützung durch Hilfsorganisationen! Information an Amtsleitung, Stadtspitze, Pressestellen, etc. 11. März
38 Koordinierungsgruppe Veranstaltung Zur Abstimmung unterschiedlicher Maßnahmen ist Koordinierungsgruppe Veranstaltung vor Ort notwendig! begleitet gemäß Einsatzplan nur in der Lage 3 Veranstaltung oder veranstaltungsähnliche Anlässe! koordiniert Kommunikation aller Beteiligten! Überwacht Umsetzung der Maßnahmen! Federführung / Einberufung durch Ordnungsamt Beteiligte: Ordnungsamt, Feuerwehr / Rettungsdienst, Polizei, Amt für Verkehrsmanagement, ggf. Rheinbahn, Veranstalter / privater Ordnungsdienst, weitere auf Weisung oder Anforderung 11. März
39 Merkblatt für Betreiber & Wirte... Verhalten der Gastronomiemitarbeiter im Einsatzfall & Notrufnummern " Wenn Betrieb betroffen, Gäste/Mitarbeiter gemäß Brandschutzordnung in Sicherheit bringen " Ist Lokalität nicht unmittelbar betroffen, Gäste nach Eintreffen der Einsatzkräfte vorerst im Gebäude bleiben und nicht in die Einsatzstelle strömen " Machen Sie sich bei den Einsatzkräften als Ansprechpartner für Ihre Gastronomie bemerkbar und leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge " Reduzieren Sie die Musiklautstärke um ggf. eine Durchsage machen zu können " Stellen Sie für den Zeitraum des Einsatzes, den Service/die Bewirtung auf der Terrassenfläche ein " Räumen Sie auf Anweisung der Einsatzkräfte Ihre Schirme, Umrandungen und Terrassenmobiliar auf die Seite und fahren/ klappen ggf. Schirme und Markisen ein. 11. März
40 Organisierte Sperrungen notwendig 11. März
41 Sperrkonzept & verkehrliche Maßnahmen Temporäre Sperrstellen (materiell / personell)! Ratinger Strasse / Heinrich-Heine Allee! Mühlenstraße / Heinrich-Heine Allee! Mühlenstraße / Neubrückstrasse (je zwei Mitarbeiter) Unbesetzte feste Sperrstellen! Josef-Wimmer-Gasse! Müller-Schlösser-Gasse! Neubrückstraße / Parkhaus-Grabbeplatz Immer begleitende Verkehrsmaßnahmen notwendig! Teilweise feste Sperrzeiten! 11. März
42 Sperrkonzept & verkehrliche Maßnahmen Immer personelle Besetzung notwendig Grundsätzlich müssen alle individuell festgelegten temporären Sperren in den Klassen B und C sowie bei ggf. Veranstaltungen personell besetzt werden Die personelle Besetzung stimmen Ordnungsamt mit Polizei in Umfang, Durchführung und Zeitraum vor Ort ab. Einfach bei Veranstaltung... Bei Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter den Personaleinsatz der festgelegten Sperren durch einen privaten Ordnungsdienst. Achtung: Ggf. muss nach Beendigung der Veranstaltung die Landeshauptstadt Düsseldorf eine weitere Besetzung beauftragen. 11. März
43 Räumungskonzept Altstadt Ziel ist es, dass durch Einsatzkräfte der Polizei die Personenströme grundsätzlich entgegen der anfahrenden Einsatzmittel von Feuerwehr- und Rettungsdienst geleitet werden.! Ratinger Straße! Kurze Straße! Andreasstraße! Mertensgasse! Kapuzinergasse! Bolkerstraße! Schneider-Wibbel-Gasse! Burgplatz! Marktstraße! Rheinstraße! Berger Straße 11. März
44 Räumungskonzept Altstadt Räumungskonzept Beispiel Andreasstraße Schadenereignis Andreasstraße 7 Anfahrt Feuerwehr/Rettungsdienst 1. Einheit - Zufahrt C über Kay-und Lore-Lorenz-Platz Räumungsflächen - Kurze Straße - Mertensgasse Räumungsrichtung Zufahrtsrichtung Feuerwehr/Rettungsdienst 11. März
45 Anfahrten - Objektplan 112 Altstadt 11. März
46 Räumungskonzept Altstadt schnelle Kommunikation Parallel zur Alarmierung der Feuerwehr- / Rettungsdienstkräfte Fax an Polizei Leitstelle & PI Mitte 11. März
47 Zukünftig geplante Maßnahmen Beschilderung (Not-) Ausgänge 11. März
48 Zukünftig geplante Maßnahmen (Not-) Beleuchtung verbessern März
49 Zukünftig geplante Maßnahmen zentrale Beschallung einrichten... (Sicherheitsdurchsagen von PI Mitte) 11. März
50 Zukünftig geplante Maßnahmen Neues Taximanagement erforderlich 11. März
51 Einsatzkräfte werden bedroht / angegriffen... Maßnahmen Bedrohung / Belästigung von Einsatzkräften Maßnahmen Angriffe auf Einsatzkräfte Werden Rettungsdienst- oder Löschzugbesatzungen durch aggressives Verhalten an Aufgabenwahrnehmung gehindert oder angegriffen, so fordern Einsatzkräfte sofortige Unterstützung der Polizei an. Die Feuerwehrleitstelle übermittelt das Hilfeersuchen an die Leitstelle der Polizei. Wenn möglich werden Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungs- und Sanitätsdienst durch Polizei begleitet 11. März
52 Zusammenfassung:! Alle Amts- Behördenleiter eingefordert / mitgetragen! Verwaltungsvorstand zugestimmt! Kommunikation der beteiligten Behörden verbessert! einheitliche Planunterlagen! geplante Sperrungen (organisatorisch, technisch, personell)! organisierte Räumung möglich! abgestimmte Anfahrten / Bereitstellungsräume! interdisziplinäre Informationsveranstaltung waren notwendig! Weitere Maßnahmen Beleuchtung, Beschallung etc. müssen schnell umgesetzt werden! Verfahrensweise kann auch auf andere Innenstädte, Veranstaltungen & sensible Bereiche angewendet werden 11. März
53 Zum Schluss... Die Behörde gilt häufig als Spaßbremse Ich meine: Wir müssen Tätigkeitsfeld, Aufgaben und Verantwortungsbereich aller Beteiligten kennen! Gesetze mit wirtschaftlichen Aspekten sowie Tradition / Brauchtum verknüpfen. Dann wird jede große Party zur Freude / Zufriedenheit aller eine sichere und verantwortbare Feier 11.März
54 Fragen??? 11. März
55 vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 11. März
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