Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
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- David Kohler
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1 Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR ) verbietet generell gefährliche Arbeiten für Jugendliche. Als gefährlich gelten alle Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit, die Ausbildung und die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können. In Abweichung von Artikel 4 Absatz 1 ArGV 5 können Lernende ab 15 Jahren entsprechend ihrem Ausbildungsstand für die im Anhang der Bildungsverordnung für Malerpraktikerin EBA / Malerpraktiker EBA aufgeführten gefährlichen Arbeiten herangezogen werden, sofern die folgenden begleitenden Massnahmen im Zusammenhang mit den Präventionsthemen vom Betrieb eingehalten werden: 1
2 Ausnahmen vom Verbot gefährlicher Arbeiten (Grundlage: SECO-Checkliste) Ziffer Gefährliche Arbeit (Bezeichnung gemäss SECO-Checkliste) 3a Arbeiten, welche die körperliche Leistungsfähigkeit von Jugendlichen übersteigen: manuelles Handhaben von Lasten von mehr als 15 kg für junge Männer bis 16 Jahre, 19 kg für junge Männer von Jahren, 11 kg für junge Frauen bis 16 Jahre, 12 kg für junge Frauen von Jahren. 3c Arbeiten, welche die körperliche Leistungsfähigkeit von Jugendlichen übersteigen: Arbeiten, die regelmässig länger als 2 Stunden pro Tag in gebeugter, verdrehter oder seitlich geneigter Haltung in Schulterhöhe oder darüber teilweise kniend, hockend oder liegend verrichtet werden. 4c Arbeiten, die mit gehörgefährdendem Lärm verbunden sind (Dauerschall, Impulslärm) 4d 4h 5a 6a 6b 8a 8b 10a 10c Arbeiten mit vibrierenden oder schlagenden Werkzeugen Arbeiten mit nichtionisierender Strahlung, namentlich 2. langwelliges Ultraviolett (Sonnenexposition) Arbeiten bei denen eine erhebliche Brand- oder Explosionsgefahr besteht Arbeiten mit Stoffen oder Zubereitungen, von denen physikalische Gefahren wie Explosivität und Entzündbarkeit ausgehen: 3. entzündbare Aerosole (H222 bisher R12), 4. entzündbare Flüssigkeiten (H224, H225 bisher R12) Arbeiten mit einer gesundheitsgefährdenden Exposition (inhalativ via die Atemwege, dermal via die Haut, oral via den Mund) oder einer entsprechenden Unfallgefahr: Arbeiten mit Stoffen oder Zubereitungen, die eingestuft sind mit mindestens einem der nachfolgenden Gefahrenhinweise: 4. spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition (H372) 5. Sensibilisierung der Atemwege (H334) 6. Sensibilisierung der Haut (H317 bisher R43) Arbeiten bei denen erhebliche Erkrankungs- oder Vergiftungsgefahr besteht: 1. Materialien, Stoffen und Gemischen (insbesondere Gase, Dämpfe, Rauche, Stäube), die eine der Eigenschaften nach Buchstabe 6a aufweisen, wie z.b. Asbeststaub Arbeiten mit bewegten Transport- oder bewegten Arbeitsmitteln 9. Hubarbeitsbühnen Arbeiten mit Arbeitsmitteln, welche bewegte Teile aufweisen, an denen die Gefahrenbereiche nicht oder nur durch einstellbare Schutzeinrichtungen geschützt sind, namentlich Einzugsstellen, Scherstellen, Schneidstellen, Stichstellen, Fangstellen, Quetschstellen und Stossstellen. Arbeiten mit Absturzgefahr, insbesondere auf überhöhten Arbeitsplätzen. Arbeiten ausserhalb eines fest eingerichteten Arbeitsplatzes, insbesondere 2. bei Baustellenarbeiten Die nachstehenden Präventionsthemen sind im SMGV Modell-Lehrgang für Maler Teil `3 Sicherheitsbestimmungen` zusammengefasst. 2
3 Heben, Tragen und Bewegen von schweren Lasten Arbeiten in gebeugter od. kniender Haltung, in od. über Schulterhöhe Umgang mit Gefahrstoffen wie Farben, Lacke, Säuren,Laugen, Abbeizmittel, Aufhell- und Bleichmittel, Entfetter, Reinigungsmittel, Löse-/ Verdünnungsmittel, Mörtel, Holzschutzmittel Arbeiten die Staub verursachen Gefahr(en) Überlastung des Bewegungsapparates Ungünstige Körperhaltungen und -bewegungen Reizung von Haut, Schleimhäuten, Atemwegen Allergien, Ekzeme Augenverletzungen (Spritzer) Brand- und Explosionsgefahr Einatmen von Asbestfasern Gesundheitsschäden im Bereich der Atemwege Ziffer(n) 2 3a 3c 5a 6a Präventionsthemen für die Schulung/Ausbildung, Anleitung und Überwachung Arbeitsablauf ergonomisch günstig gestalten Richtige Hebetechnik anwenden Technischen Hilfsmittel, Traghilfen verwenden Tätigkeitswechsel vorsehen Erholungspausen einhalten Suva MB d Hebe richtig - trage richtig! Suva IS d Schütze deine Knie - denk an deine Zukunft! Der richtige Knieschoner für jede Situation EKAS IB 6245.d Lastentransport von Hand" Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Ausführungen zu Art. 25, Absatz 2 Angaben in Sicherheitsdatenblättern und Etikette beachten Geeignete PSA tragen und korrekt anwenden Hautschutz Sicherer Umgang mit Holzschutzmitteln gemäss den Lernzielen der Fachbewilligung für die Verwendung von Holzschmiermitteln (VFB-H SR Anhang 1: Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse) Suva MB d Gefährliche Stoffe. Was man darüber wissen muss Suva MB d Hautschutz bei der Arbeit Suva Factsheet "Organische Lösungsmittel" 6b Identifikation und Umgang mit asbesthaltigen Produkten/Materialien STOPP sagen wenn unklar ob asbestfrei Absauggeräte (Staubsauger, Luftreiniger) verwenden Geeignete PSA tragen und korrekt anwenden Suva MB d Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln. Was Sie im Maler- und Gipserberuf über Asbest wissen müssen Suva MB d Atemschutzmasken gegen Stäube. Das Wichtigste zur Auswahl und richtigen Verwendung Suva MB d "Schimmelpilzsanierung in Innenräumen. Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 1 im Betrieb Schulung/Ausbildung Ausbildung im Betrieb Gefährliche Arbeit(en) (ausgehend von den Handlungskompetenzen) ÜK BFS 1./2.Lj. - 1.Lj. 1.Lj. 1.Lj. 1.Lj. Anleitung Lernende anleiten und Schulen Instruktion vor Ort Instruktion vor Ort Umgang/Kontakt mit Holzschutzmitteln auch NeA nur unter permanenter Aufsicht einer Fachperson, die über die entsprechende Fachbewilligung verfügt. 1.Lj. - 1.Lj. Instruktion vor Ort (wenn möglich erst nach Schulung in BFS) Überwachung Ständig Häufig Gelegentlich 1. Lj 2.Lj - 1. Lj 2.Lj. - 1./2.Lj Als Fachkraft gilt, wer im Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis(eidg. Berufsattest, wenn in BiVo vorgesehen) oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. 2 Ziffer gemäss SECO-Checkliste Gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung 3
4 Arbeitsmittel, Werkzeuge, Geräte u.a.m. zum Arbeitsort bringen und Sich zu Arbeitsplätzen in der Höhe begeben Arbeiten auf Leitern, Rollgerüsten, Arbeitspodesten, Gerüsten Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen (HAB) Arbeiten mit Rührwerk, Reinigungs- und Spritzgeräten Gefahr(en) Absturz durch Wandöffnungen, Bodenöffnungen, Installationsschächte, von Gerüst Absturz Absturz Umkippen der HAB Einklemmen von Personen zwischen HAB und festen Einrichtungen Herunterfallende Gegenstände Getroffen werden Erfasst werden Lärm Vibrationen Stromschlag Ziffer(n) 2 10a 10c 10a 10c Präventionsthemen für die Schulung/Ausbildung, Anleitung und Überwachung Ungesicherte Wandöffnungen, Bodenöffnungen und Installationsschächte sichern Gerüst vor dem Betreten immer kontrollieren Suva FP d und Instruktionshilfe d Acht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser Suva MB d Sicheres Arbeiten im Bereich von Liftschächten Richtiger Umgang mit Leiten Suva FP d "Wer sagt 12-mal Ja? Sicher auf der Anstell- und Bockleiter." Suva MB d Tragbare Leitern. Tipps für Ihre Sicherheit Richtiger Umgang mit Rollgerüsten und Arbeitspodesten (wenn nötig gegen Absturz sichern; darauf achten, dass darunterliegende Arbeitsplätze nicht durch herunterfallende Gegenstände oder Flüssigkeiten gefährdet sind) Suva FP d Acht zentrale Fragen rund um das Rollgerüst Suva CL d Arbeitspodeste, Wartungstreppen und -bühnen Suva MB d "Falsch - richtig: Situationen auf Baustellen" Suva CL d Fassadengerüste" Suva Factsheet d Gerüstzugänge mit Treppen und Leitern" 8a Richtiger Einsatz und Umgang mit Hubarbeitsbühnen Suva CL 67064/1.d Hubarbeitsbühnen Teil 1: Planung des Einsatzes Suva CL 67064/2.d Hubarbeitsbühnen Teil 2: Kontrolle am Einsatzort 4c 4d 8b Angaben in Bedienungsanleitung(en) der Maschinen/Geräte befolgen FI-Schutz verwenden Suva FP d Leporello: Hand-Arm-Vibrationen Kennen Sie die Risiken? Suva CL d Elektrizität auf Baustellen Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 1 im Betrieb Schulung/Ausbildung Ausbildung im Betrieb Gefährliche Arbeit(en) (ausgehend von den Handlungskompetenzen) ÜK BFS 1./2.Lj. - 1.Lj. Anleitung Instruktion vor Ort Lernende dürfen den Arbeitsplatz in der Höhe erst betreten, wenn dieser kollektiv gegen Absturz gesichert ist. 1.Lj. 1. Lj. 1.Lj. Instruktion und praktische Anwendung 1./2.Lj. - 1.Lj. Instruktion durch Betrieb vor Ort erst nach erfolgreichem Besuch der Ausbildung HAB (mit Ausbildungsnachweis) bei einem von Suva anerkannten Anbieter (IPAF od. gleichwertig) Überwachung Ständig Häufig Gelegentlich 1.Lj 2.Lj 1. Lj. 2. Lj. - 1./2.Lj /2.Lj. 1./2.Lj. 1.Lj Instruktion vor Ort 1.Lj. 2. Lj
5 Gefahr(en) Arbeiten im Freien Haut und Augenschäden durch UV-Anteil der Sonnenstrahlung Ziffer(n) 2 Präventionsthemen für die Schulung/Ausbildung, Anleitung und Überwachung 4h Sonnenschutzmittel verwenden/einsetzen (Sonnendächer, -segel und -schirme, Kopfbedeckung, Kleidung, Sonnenbrille und -schutzmittel) Suva MB d Sonnenstrahlung: Kennen Sie die Risiken? Legende: ÜK: überbetriebliche Kurse; BFS: Berufsfachschule; [Mögliche Abkürzungen: NeA: Nach erfolgter Ausbildung; BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; Lj: Lehrjahr; MB: Merkblatt] Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 1 im Betrieb Schulung/Ausbildung Ausbildung im Betrieb Gefährliche Arbeit(en) (ausgehend von den Handlungskompetenzen) ÜK 1.Lj - - BFS Anleitung Instruktion und praktische Anwendung Überwachung Ständig Häufig Gelegentlich 1. Lj 2. Lj - 5
6 Diese begleitenden Massnahmen wurden von der OdA gemeinsam mit einem/r Spezialist/in der Arbeitssicherheit erarbeitet und treten am 1. Juni 2017 in Kraft. Wallisellen, den 26. April 2017 SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer- Verband Der Präsident/die Präsidentin Mario Freda der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin Peter Baeriswyl FREPP Fédération suisse romande des entreprises de plâtrerie-peinture Président André Buache Direction Marcel Delasoie Diese begleitenden Massnahmen werden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI nach Artikel 4 Absatz 4 ArGV 5 mit Zustimmung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO vom 6. März 2017 genehmigt. Bern, 18. Mai 2017 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Jean-Pascal Lüthi Leiter Abteilung berufliche Grundbildung und Maturitäten 6
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