Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

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1 Version 1.0 vom Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit des Gesheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR ) verbietet generell gefährliche für Jugendliche. Als gefährlich gelten alle, die ihrer Natur nach oder aufgr der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesheit, die die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische psychische Entwicklung beeinträchtigen können. In Abweichung von Artikel 4 Absatz 1 ArGV 5 können Lernende ab 15 Jahren entsprechend ihrem sstand für die Artikel 5 Absatz 3 Bildungsverordnung für Netzelektrikerin EFZ/Netzelektriker EFZ dem Anhang I der EKAS-Richtlinie 6508 definierten gefährlichen herangezogen werden, sofern die folgenden begleitenden Massnahmen vom eingehalten werden: n vom Verbot der gefährlichen, welche Jugendliche körperlich überbeanspruchen 3a a), welche die körperliche Leistungsfähigkeit von Jugendlichen objektiv übersteigen. Unter diese fallen das manuelle Bewegen von Lasten sowie ungünstige Körperhaltungen bewegungen 1) manuelle Handhabung von grossen Lasten oder häufig zu bewegende Lasten. mit gesheitsgefährdenden physikalischen Einwirkungen 4c c), die mit gehörgefährdendem Lärm verben sind (Dauerschall, Impulslärm). Unter diese fallen Lärmeinwirkungen ab einem Tages-Lärmexpositionspegel LEX von 85 db (A). 4e e) mit einer Elektrisierungsgefahr, wie an unter Spannung stehenden Starkstromanlagen. 4i i) mit nicht-ionisierender Strahlung. Unter diese fallen 5. Laser der Klassen 3B 4 (EN ) bei erheblicher Brand- oder Explosionsgefahr 5c c) mit Gasen, Dämpfen, Nebeln brennbaren Feinstäuben, die mit Luft ein zündfähiges Gemisch ergeben. mit gesheitsgefährdenden Chemikalien 6a a) mit gesheitsgefährdenden chemischen Agenzien, die mit einem der folgenden R-Sätze nach der ChemV3 versehen sind: 3. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich (Bezeichnung «S» gemäss der Liste «Grenzwerte am Arbeitsplatz»R43 / H317 6c c), bei denen Asbestfasern in die Atemluft freigesetzt werden können. mit gefährlichen Arbeit-/Werkgegenständen oder Tieren 8a a) mit Arbeits-/Werkgegenständen, die mit Unfallgefahren verben sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder wegen mangelnder Erfahrung oder nicht erkennen oder nicht abwenden können. 1. Werkzeuge, Ausrüstungen Maschinen 2. Technische Einrichtungen Geräte gemäss Art. 49 Absatz 2 VUV 5 - Laufkrane, Portalkrane, Drehkrane Autokrane - Hubarbeitsbühnen mit heb- schwenkbaren Arbeitsplattformen oder Arbeitssitzen zur Ausführung von. 8b b) mit bewegten Transport- oder Arbeitsmitteln. 9a 9d 9e 10a 11a 12a 2. Unkontrolliert bewegte Teile (kippende oder pendelnde Teile, rollende oder gleitende Teile, wegfliegende Teile). in einem ungesicherten Umfeld a) an einem Ort ohne das gesicherte Umfeld eines räumlich abgegrenzten, normalen, ständig eingerichteten, festen Arbeitsplatzes bei einem Arbeitgeber (Freileitungsbau; Installations- Unterhaltsarbeiten der Gas- Wasserversorgung sowie des Stark- Schwachstroms Verkehrsbereich). d) in engen Räumen. e) bei Einsturzgefahr. an aussergewöhnlichen Arbeitsorten a) mit Absturzgefahr. 1. auf überhöhten Arbeitsplätzen (z.b. Leitern, Rampen, Hebebühnen) Verkehrswegen. in sauerstoffreduzierter Atmosphäre a) in Bereichen mit einem Sauerstoffgehalt der Luft von weniger als 19 Volumenprozenten. mit erhöhtem Berufsunfallrisiko durch das Überhören von Signalen a) Gleisfeld mit Zugverkehr. Zu allen nachstehend aufgeführten gefährlichen hat die Trägerschaft Berufsbildung Netzelektriker/in Checklisten erarbeitet, die sie den Berufsbildnern in den en zur Verfügung stellt (download via Die Berufsbildner/innen können sich an den Checklisten orientieren die Instruktion/Nachinstruktion darauf basieren. Die Checklisten erlauben zugleich den Nachweis über die durchgeführten Instruktionen Anleitungen. 1

2 Tätigkeiten in/an elektrischen Starkstromanlagen 1.2; 1.3; 1.4; 2.3; 2.4; 4.4; 5.2; 5.3; 5.4; 6.2; 6.3; 6.4; 6.5; ; 8.1; 8.2; 8.3; 8.4 Direkte Wirkung Elektrisieren Indirekte Wirkung Verbrennungen infolge Flammeneinwirkung Blendung Folge- Materialschäden Absturz Brände Elektrische durch Speise-, Fahrleitung, schlechte Verbindungen z.b. bei mobilen Erdungsverbindungen 4e Sensibilisierung auf Suva, Faltprospekt lebenswichtige Regeln Umgang mit Elektrizität, d Suva, Instruktionshilfe 5+5 lebenswichtige Regeln Umgang mit Elektrizität, d, Bedienen unter Spannung AuS (Stufe 1) Praktische Anwendung AuS (Stufe 1) Grkurs Messtechnik Kontrollen Netz Praktische Anwendung Prüfen, Messen Kontrollen Netz Praktische Anwendung Tätigkeiten in/an elektrischen Anlagen VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 3.4.1; 3.4.4; VöV, Basis Regelwerk, Sicherheit bei Bereich von Bahnstromanlagen, RTE Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 1 Schulung/ Anleitung Überwachung der GEN2 GEN4 GEN6 EN3 Praktische Anwendung Festigung Suva, Instruktionshilfe 5+5 lebenswichtige Regeln Umgang mit Elektrizität, d - ; Absätze 3/7/8/9/10/11/12 - GEN2; Absatz 21 - GEN4; Absatz 1/4 - GEN6; Absätze EN3; Absätze 1-6 (für Lernende mit Schwerpunkt Energie) Grkurs praktische Anwendung Anwendung Festigung mit Hilfe der 5+5 lebenswichtige Regeln Umgang mit Elektrizität Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse ( GEN6, EN-TEL1; EN1 - EN3; FL1 FL4); : Berufsfachschule; 1 Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Version 1.0 vom

3 Freileitungsbau in der Höhe 1.2; 1.4; 4.1; 4.2; ; 6.4; 6.5; 7.2; 7.3; 7.4 Rücken-, Bandscheibenleiden Getroffen werden von herabfallenden Gegenständen Absturz Umsturz Höhenangst Elektrisieren, Lichtbogen 3a 9a 9e 10a Suva, Heben Transportieren von Lasten per Hand. Hebe richtig trage richtig, d Dokumentation ük,, Meine persönliche Schutzausrüstung Persönliches Anpassen der Steigeisen sowie Sicherheits- Haltegurt durch Berufsbildner / Instruktor Suva, Tragbare Leitern, d Suva, auf Dächern, d Instruktion Auszüge aus: EKAS, Richtlinie auf Hölzernen Masten von Freileitungen, 6506 Grsätze be Besteigen von Masten Suva, Faltprospekt 7 lebenswichtige Regeln für das auf Regelleitungen, d Suva, Instruktionshilfe 7 lebenswichtige Regeln für das auf Regelleitungen, d Spannungsprüfung, Erden Kurzschliessen von Nieder- Hochspannungsleitungen auf Dächern VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 4.5 an Freileitungen VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 5.6 Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 2 Schulung/ Anleitung Überwachung der GEN2 GEN3 GEN5 praktische Anwendung Suva, Instruktionshilfe 7 lebenswichtige Regeln für das auf Regelleitungen, d Praktische Anwendung Festigung - ; Absätze 3 / 4 - GEN2; Absätze 2/3/13/20 - GEN3; Absatz 5 - GEN5; Absätze 9/10 GEN2 Leitungen gemäss Sicherheitsregeln ESTI Nr. 245 werden hier nicht behandelt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse ( GEN6, EN-TEL1; EN1 - EN3; FL1 FL4); : Berufsfachschule; 2 Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Version 1.0 vom

4 an Stark Schwachstromanlagen Verkehrsbereich 1.2; 1.4; 2.2; 2.4; 3.2; 6.2; 6.4; 6.5 Einsturz Kabelgraben Sturz in Kabelgraben Getroffen werden von herabfallenden Gegenständen Über- oder angefahren werden von Fahrzeugen Sauerstoffmangel Explosionsgefahr infolge Eindringen von Flüssiggas in Graben Elektrisieren, Lichtbogen Wassereinbruch Hautkontakt mit chemischen Agenzien Blendung durch Laserstrahlung bei an Lichtwellenleiteranlagen 9a 5c 8b 10a 6a 4i VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 4.2, Strassenbereich VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 4.6, in Gräben VSS, Temporäre Signalisation auf Haupt- + Nebenstrassen, SN VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 4.2, Strassenbereich VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 4.8, mit Vergussmasse + Giessharz VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 4.15, mit Flüssiggas VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 10, mit gefährlichen Stoffen Praktische Anwendung VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 3.4.2, 3.4.4, , Tätigkeiten an elektrischen Anlagen Suva, Merkblatt Stoffe. Was man darüber wissen muss, d Suva, Merkblatt Propan Butan: Schutzmassnahmen bei Gasaustritt in Räumen, d Suva, Merkblatt Schutzmassnahmen bei Gasaustritt Freien, d Suva, Merkblatt Abfüllen von Flüssiggas in Kleinflaschen, d Suva, Merkblatt Achtung Laserstrahl, d VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 4.19, an Lichtwellenleiternetzen (Laserquellen) Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 3 Schulung/ Anleitung Überwachung der GEN 1 GEN 3 EN- TEL1 praktische Anwendung - ; Absätze 3/6/7 - GEN3; Absätze 1/2/3/4 - EN-TEL1; Absätze 1 2 (für Lernende mit Schwerpunkt Energie mit Schwerpunkt Telekommunikation) Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse ( GEN6, EN-TEL1; EN1 - EN3; FL1 FL4); : Berufsfachschule; 3 Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Version 1.0 vom

5 in Schächten, Gruben Kanälen 1.4 Sauerstoffmangel generell (Erstickungsgefahr Erdgas- oder Dampfaustritt aus lecken Leitungen (Explosionsgefahr, Verbrennungsgefahr) Gase aus natürlichen Prozessen, z.b. Methan aus Gesteinsschichten (Explosionsgefahr) Gase aus Altlasten oder Kanalisationsanlagen (Vergiftungs-, Erstickungs Explosionsgefahr) Eintritt von Benzindämpfen (Explosionsgefahr) Rauchgase, z.b. bei Schweissarbeiten Ausfall der Stromversorgung (Lichtanlage, Ventilation) 5c 9d 11a Suva, Merkblatt Sicheres Einsteigen in Schächten, Gruben Kanälen, d Suva, Prospekt Schächte, Gruben Kanäle, d VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 4.7, in geschlossenen Räumen VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 4.18, in Rohrleitungen VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 4.9, mit Lösungsmitteln Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 4 Schulung/ Anleitung Überwachung der GEN 3 EN- TEL1 Grkurs praktische Anwendung - GEN3; Absätze 2/3/9 Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse ( GEN6, EN-TEL1; EN1 - EN3; FL1 FL4); : Berufsfachschule; 4 Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Version 1.0 vom

6 Gleisfeld mit Zugverkehr 1.3; 1.4; 7.4 Getroffen werden von Gegenständen Über- oder angefahren werden von Fahrzeugen Eingeklemmt-, gequetscht werden Ausgleiten auf Schienen Schwellen 12a gemäss SBB, Sicherheitsregeln bei Gleisbereich, (ich schütze mich) VöV, Basis Regelwerk, Sicherheit bei Gleisbereich, RTE Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 5 Schulung/ Anleitung Überwachung der GEN2 GEN4 FL1-4 praktische Anwendung - ; Absätze 3/12/16 - GEN2; Absatz 21 - GEN4; Absatz 4 - FL1-4 (für Lernende mit Schwerpunkt Fahrleitungen) Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse ( GEN6, EN-TEL1; EN1 - EN3; FL1 FL4); : Berufsfachschule; 5 Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Version 1.0 vom

7 mit Lauf-, Portal-, Dreh- Autokranen 1.4; 1.5; 4.1; 4.2; 4.3; 5.1; 6.1; 6.4; 7.1; 7.2; 7.3 Getroffen werden von herunterfallenden Teilen, Kranhaken, Lasten Eingeklemmt-, gequetscht werden Verkehr Gefährden von Drittpersonen Elektrische Frei-, Fahrleitung 8a gemäss Suva, Instruktionsmappe Anschlagen von Lasten, d Suva, Wahl der Anschlagmittel, d Suva, Richtlinien für den Einsatz von Kranen Baumaschinen Bereich elektrischer Freileitungen, 1863.d VSS, Baustellen auf Haupt- + Nebenstrassen, SN Baustellensignalisation - Anschlagen von Lasten - Sicherheitsabstände für Personen Geräte VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 4.10, mit Spezialfahrzeugen Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 6 Schulung/ Anleitung Überwachung der GEN3 praktische Anwendung Alle Anleitungen durch Mitarbeiter mit snachweis durch eine Fachstelle - ; Absätze 3/12/16 - GEN3; Absatz 16 Durch MA mit Spezialausbildung Diese begleitenden Massnahmen umfassen Lastwagenkrane mit einem Lastmoment unter 400 knm einer Ausladung von weniger als 22 m Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse ( GEN6, EN-TEL1; EN1 - EN3; FL1 FL4); : Berufsfachschule; 6 Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Version 1.0 vom

8 mit Hubarbeitsbühnen mit heb- schwenkbaren Arbeitsplattformen 1.3; 1.4; 4.2; 6.2; 6.4; 7.2; 7.3 Absturz von Personen Umsturz mit der Hubarbeitsbühne Getroffen werden von herunterfallenden Teilen Eingeklemmt, gequetscht werden Verkehr Gefährden von Drittpersonen Elektrische Freileitungen, Fahrleitungen Wind Wetter 8a, 10a Instruktion gemäss: Suva, Richtlinien für den Einsatz von Kranen Baumaschinen Bereich elektrischer Freileitungen, 1863.d Suva, Checkliste: Hubarbeitsbühnen, d VSS, Baustellen auf Haupt- + Nebenstrassen, SN Baustellensignalisation - Fahrbare Arbeitsbühnen - Sicherheitsabstände für Personen Geräte VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 4.4, mit fahrbaren Arbeits-Hebebühnen Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 7 Schulung/ Anleitung Überwachung der GEN3 praktische Anwendung Alle Anleitungen durch Mitarbeiter mit snachweis durch eine Fachstelle wie IPAF, VSAA, Hersteller. - ; Absätze 3/16 - GEN3; Absatz 5 Durch MA mit Spezialausbildung Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse ( GEN6, EN-TEL1; EN1 - EN3; FL1 FL4); : Berufsfachschule; 7 Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Version 1.0 vom

9 bei denen Asbestfasern in die Atemluft freigesetzt werden können 1.4 Sich selbst oder andere mit Asbestfasern gefährden Einatmen von Asbeststaub in der Luft 6c Suva, Broschüre Asbest erkennen, beurteilen richtig handeln. Was Sie in Elektrizitätsunternehmen über Asbest wissen müssen, d VSE/SVGW, Sicherheitshandbuch, Kapitel 10.7, Asbest Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 8 Schulung/ Anleitung Überwachung der GEN 1 GEN 3 praktische Anwendung - ; Absatz 3 - GEN3; Absatz 7 Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse ( GEN6, EN-TEL1; EN1 - EN3; FL1 FL4); : Berufsfachschule; 8 Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Version 1.0 vom

10 mit Motorsägen 4.1 Sich selbst oder andere schneiden Getroffen werden von wegfliegenden Gegenständen (Sägekette) Zurückschlagen der Maschine Lärm Augenverletzung durch Sägespäne Vibrierende Maschinen Einatmen von Abgasen Stolpern, ausrutschen, stürzen in unebenem Gelände 4c 8a 9a Suva, CL mit der Motorsäge, d Suva, Factsheet mit der Kettensäge bei nichtforstlichen Tätigkeiten, d Anwendung ausschliesslich für an Tragwerken aus Holz Begleitende Massnahmen durch Fachkraft 9 Schulung/ Anleitung Überwachung der GEN2 GEN3 keine praktische Anwendung. Alle Anleitungen durch Mitarbeiter, der Holzerkurs Grlagen der Holzhauerei (5 Tage) absolviert hat. Instruktion gemäss: - Suva, CL mit der Motorsäge, d - Suva, Factsheet mit der Kettensäge bei nichtforstlichen Tätigkeiten, d - ; Absätze 2/3/7 - GEN2; Absatz 1 - GEN3; Absatz 6 Durch Mitarbeiter der Spezialkurs Motorsägen Handhabung (2 Tage) absolviert hat. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse ( GEN6, EN-TEL1; EN1 - EN3; FL1 FL4); : Berufsfachschule; 9 Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Version 1.0 vom

11 Die vorliegenden begleitenden Massnahmen wurden zusammen mit einer Spezialist/in der Arbeitssicherheit erarbeitet treten am 1. Mai 2016 in Kraft. Aarau, 1. März 2016 Trägerschaft Berufsbildung Netzelektriker/in Leitungsausschuss VSE VFFK VöV - SNiv c/o VSE, Hintere Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau Der Präsident/die Präsidentin der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin sig. Giampaolo Mameli sig. Andreas Degen Diese begleitenden Massnahmen werden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung Innovation SBFI nach Artikel 4 Absatz 4 ArGV 5 mit Zustmung des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO vom 21. März 2016 genehmigt. Bern, 21. März 2016 Staatssekretariat für Bildung, Forschung Innovation sig. Jean-Pascal Lüthi Leiter Abteilung berufliche Grbildung Maturitäten Version 1.0 vom

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