Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
|
|
- Franz Brodbeck
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit des Gesheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR ) verbietet generell gefährliche für Jugendliche. Als gefährlich gelten alle, die ihrer Natur nach oder aufgr der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesheit, die die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische psychische Entwicklung beeinträchtigen können. In Abweichung von Artikel 4 Absatz 1 ArGV 5 können Lernende ab 15 Jahren entsprechend ihrem sstand für die Artikel 7 Absatz 4 Bildungsverordnung für Elektroinstallateurin EFZ / Elektroinstallateur EFZ dem Anhang I der EKAS-Richtlinie 6508 definierten gefährlichen herangezogen werden, sofern die folgenden begleitenden Massnahmen vom eingehalten werden: n vom Verbot der gefährlichen, welche Jugendliche körperlich überbeanspruchen 3a, welche die körperliche Leistungsfähigkeit von Jugendlichen objektiv übersteigen. Unter diesen fallen das manuelle Bewegen von Lasten sowie ungünstige Körperhaltungen bewegungen. 1) Manuelle Handhabung von grossen Lasten oder häufig zu bewegende Lasten. 4) Länger dauernde oder wiederkehrende, die in Schulterhöhe oder darüber verrichtet werden. 5) Länger dauernde oder wiederkehrende, die teilweise kniend, hockend oder liegend verrichtet werden. mit gesheitsgefährdenden physikalischen Einwirkungen 4c c), die mit gehörgefährdendem Lärm verben sind (Dauerschall, Impulslärm). Unter diesen fallen Lärmeinwirkungen ab einem Tages-Lärmexpositionspegel Lex von 85 db (A). 4d d), die mit erheblichen Stössen oder Erschütterungen verben sind (Ganzkörperschwingungen, Hand-Arm-Schwingungen). Unter diese fallen mit vibrierenden oder schlagenden Handwerkszeugen (EN ISO :2000) 4e e) mit Elektrisierungsgefahr, wie an unter Spannung stehenden Starkstromanlagen. 4i i) mit nichtionisierender Strahlung. Unter diese fallen Laserstrahlen bei an Lichtwellenleiter oder mit Vermessungsgeräte. 5. Laser der Klassen 3B 4 (EN ) 6b 6c mit gesheitsgefährdenden Chemikalien b) bei denen erhebliche Vergiftungsgefahr besteht. c), bei denen Asbestfasern in die Atemluft freigesetzt werden können. 8a 8c 9a 10a mit gefährlichen Arbeits- / Werkgegenständen oder Tieren a) mit Arbeits- / Werkgegenständen, die mit Unfallgefahren verben sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelndem Sicherheitsbewusstsein oder wegen mangelnder Erfahrung oder nicht erkennen oder nicht abwenden können. 1. Werkzeuge, Ausrüstungen, Maschinen 2. Technische Einrichtungen Geräte gemäss VUV Art. 49, Absatz 2, Hubarbeitsbühnen mit heb- schwenkbaren Arbeitsplattformen oder Arbeitssitzen zur Ausführung von. c) mit Maschinen oder Systemen Sonderbetrieb bei der Instandhaltung mit hohem Berufsunfall- oder Berufskrankheiten Risiko. in einem ungesicherten Umfeld a) an einem Ort ohne das gesicherte Umfeld eines räumlich abgegrenzten, normalen, ständig eingerichteten, festen Arbeitsplatzes bei einem Arbeitgeber. Unter das Kriterium ohne örtlich festen Arbeitsplatz fallen: Bauhaupt- Ausbaugewerbe (Hoch- Tiefbau) Baustellenarbeiten, Baureinigung, Montagearbeiten etc. Installations- Unterhaltsarbeiten des Stark- Schwachstroms Verkehrsbereich an aussergewöhnlichen Arbeitsorten a) mit Absturzgefahr 1. auf überhöhten Arbeitsplätzen (z.b. Leitern, Rampen, Hebebühnen) Verkehrswegen. WICHTIGE Hilfsmittel Eckpfeiler betr. Umgang Schulung für Jugendliche : Suva Kampagne 10 Schritte für eine sichere Lehrzeit (Suva: Leitfaden für Berufsbildner Vorgesetzte_88286.d; Broschüre_88273.d; Lernaufgaben_88276.d) Zu allen nachstehend aufgeführten gefährlichen hat der VSEI Checklisten erarbeitet, die er den Berufsbildner/innen in den en zur Verfügung stellt (Download via Die Berufsbildner/innen können sich an den Checklisten orientieren die Instruktion/Nachinstruktion darauf basieren. Die Checklisten erlauben zugleich den Nachweis über die durchgeführten Instruktionen Anleitungen. Genehmigte Version vom
2 Tätigkeiten in/an elektrischen Starkstromanlagen Störungsfreien (Normalbetrieb) a a a a / b, a / b / c a / b a / b / c a / b / c a / b / c a / b / c Elektrizität Direkte Wirkung Elektrisieren, innere Verbrennungen Indirekte Wirkung Verbrennungen infolge Flammeneinwirkung, Blendung Absturz Folge- Materialschäden Absturz Brände 4e sinhalte (Präventionsgrlagen) Sensibilisierung auf : Suva, Faltprospekt lebenswichtige Regeln Umgang mit Elektrizität _84042.d Suva, Instruktionshilfe 5+5 lebenswichtige Regeln Umgang mit Elektrizität _88814.d, Bedienen: unter Spannung AuS1 (Messen) Messtechnik Erstprüfung in der Hausinstallation Praktische Anwendung Prüfen, Messen Kontrollen in der Hausinstallation Praktische Anwendung Tätigkeiten in/an elektrischen Anlagen NIN, Kap.6 Das Wichtigste aus den NIN NIV für den Profi Handbuch Messen gemäss NIN 2015 PSA Elektro (ESTI Richtlinie Tätigkeiten an elektrischen Anlagen ) Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung 3, Lj 3 3 Demonstration, Instruktion Praktische Anwendung Festigung Demonstration, Instruktion praktische Anwendung Anwendung Festigung mit Hilfe der 5+5 lebenswichtige Regeln Umgang mit Elektrizität SUVA Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 2
3 an Stark Schwachstromanlagen SONDERBE- TRIEB (Störungs-behebung) a / b / c a / b / c a / / c a / b / c Automatisch anlaufende Maschinen Eingeklemmt-, gequetscht werden Elektrizität Direkte Wirkung Elektrisieren, innere Verbrennungen Indirekte Wirkung Verbrennungen infolge Flammeneinwirkung Blendung, Absturz Folge- Materialschäden Absturz Brände 4e 8c 10a sinhalte (Präventionsgrlagen) Sensibilisierung auf : Suva, Faltprospekt lebenswichtige Regeln Umgang mit Elektrizität _84042.d Suva, Instruktionshilfe Acht lebenswichtige Regeln für Instandhaltung _88813.d, Bedienen: unter Spannung AuS1 (Messen) Praktische Anwendung AuS1 (Messen) Grkurs Messtechnik Kontrollen in der Hausinstallation Praktische Anwendung Prüfen, Messen Kontrollen in der Hausinstallation Praktische Anwendung Tätigkeiten in/an elektrischen Anlagen NIN, Kap.6 Das Wichtigste aus den NIN NIV für den Profi Handbuch Messen gemäss NIN 2015 PSA Elektro (ESTI Richtlinie Tätigkeiten an elektrischen Anlagen ) Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Demonstration, Instruktion Praktische Anwendung Festigung Demonstration, Instruktion praktische Anwendung Anwendung Festigung mit Hilfe der 5+5 lebenswichtige Regeln Umgang mit Elektrizität 3. SUVA Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 3
4 Manuelle Handhabung von grossen Lasten a Überlastung des Bewegungsapparates oder von Körperteilen (Bsp. Knie-, Handgelenke) 3a sinhalte (Präventionsgrlagen) Suva Publikation Hebe richtig trage richtig _ d EKAS Informationsbroschüre Lastentransport von Hand _6245.d Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Demonstration, Instruktion praktische Anwendung Praktische Anwendung Festigung Verletzungsgefahr (Bsp. Quetschen, Einklemmen) SUVA Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 4
5 , die in Schulterhöhe o- der darüber verrichtet werden, die teilweise kniend, gebückt, auf dem Boden sitzend o- der liegend verrichtet werden Überbeanspruchung von weiteren Körperteilen (Bsp. Rücken, Bandscheiben, Nacken, Knie etc.) 3a sinhalte (Präventionsgrlagen) Suva Publikation Ergonomie. Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen _44061.d Suva CL Richtige Körperhaltung bei der Arbeit _ d Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Demonstration, Instruktion praktische Anwendung Praktische Anwendung Festigung a a SUVA ASU Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 5
6 mit gehörgefährdendem Lärm oder in gehörgefährdender Umgebung a Überbeanspruchung des Gehörs (Bsp. Gehörschaden, Kopfschmerzen) 4c sinhalte (Präventionsgrlagen) Suva Publikation Gehörgefährdender Lärm am Arbeitsplatz _ d Suva CL Lärm am Arbeitsplatz _67009.d Suva Publikation Alles was Sie über PSA wissen müssen _44091.d Suva CL Persönliche Schutzausrüstung _67091.d Suva Publikation Der persönliche Gehörschutz _66096.d Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Demonstration, Instruktion praktische Anwendung Praktische Anwendung Festigung Suva Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 6
7 die mit erheblichen Erschütterungen verben sind (Hand-Arm- Schwingungen) Überbeanspruchung von weiteren Körperteilen (Bsp. Handgelenke) Hand-Arm-Schwingungen 4d sinhalte (Präventionsgrlagen) Suva CL Vibrationen am Arbeitsplatz _67070.d Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Demonstration, Instruktion, Festigung a VSEI Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 7
8 & Umgang mit gefährlichen Werkzeugen & Installationsmaterialien (Bolzensetzapparate, Lasermessgeräte, Kreissäge, Druckgeräte, LWL Installationen) Gehörschaden Augenverletzungen Schussverletzungen 4i 8a sinhalte (Präventionsgrlagen) Suva Publikation Alles was Sie über PSA wissen müssen _44091.d Suva CL Persönliche Schutzausrüstung _67091.d Suva Publikation Der persönliche Gehörschutz _66096.d Suva Publikation Achtung, Laserstrahl _66049.d Bedienungsanleitungen Hersteller Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung 1. LJ 3 Demonstration, Instruktion praktische Anwendung sowie Festigung a a a c a c Rotationslaser VSEI Hilti Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 8
9 in der Höhe (>2m) auf Dächern a a a Getroffen werden von herabfallenden Gegenständen Absturz von Personen 8a 10a sinhalte (Präventionsgrlagen) Suva Publikation Tragbare Leitern können ganz schön gefährlich sein. _44026.d Suva CL Tragbare Leitern _67028.d Suva Publikation Wer sagt 10x Ja? Sicherheits- Test für Leitern-Profis _84004.d Suva Merkblatt auf Dächern _44066.d Suva CL Kleinarbeiten auf Dächern _67018.d Suva Faltprospekt Neun lebenswichtige Regeln für das auf Dächern an Fassaden _84041.d Suva Instruktionshilfe Neun lebenswichtige Regeln für das auf Dächern an Fassaden _88815.d Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Demonstration, Instruktion praktische Anwendung sowie Festigung SUVA Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 9
10 mit Rollgerüsten a Getroffen werden von herabfallenden Gegenständen Absturz von Personen Umsturz mit dem Rollgerüst Gefährden von Drittpersonen 8a 10a sinhalte (Präventionsgrlagen) Suva Publikation Acht zentrale Fragen r um das Rollgerüst _84018.d Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Demonstration, Instruktion praktische Anwendung sowie Festigung Suva Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 10
11 mit Hubarbeitsbühnen mit heb- schwenkbaren Arbeitsplattformen a / b a Getroffen werden von herabfallenden Gegenständen Absturz von Personen Umsturz mit der Hubarbeitsbühne Eingeklemmt, gequetscht werden Verkehr Gefährden von Drittpersonen Elektrische Freileitungen, Fahrleitungen Wind Wetter 8a 10a sinhalte (Präventionsgrlagen) Suva CL Hubarbeitsbühnen, Planung des Einsatzes_67064/1.d Suva CL Hubarbeitsbühnen, Kontrolle am einsatzort_67064/2.d Baustellen-Signalisation - Fahrbare Arbeitsbühnen - Sicherheitsabstände für Personen Geräte PSA Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Demonstration, Instruktion praktische Anwendung sowie Festigung. Das mit Hubarbeitsbühnen darf nur an Mitarbeitende übertragen werden, die dafür entsprechend ausgebildet sind. ( HAB mit snachweis) Suva 67064/2 Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 11
12 in der Höhe mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz a sinhalte (Präventionsgrlagen) Absturz 10a Sicheres benutzen einsetzen der PSAgA Wenn möglich sind grsätzlich kollektive Schutzmassnahmen vorzuziehen! Herstellerangaben / sanleitung Suva MB 84044: "Acht lebenswichtige Regeln für das mit Anseilschutz" Der schriftliche Nachweis für die geforderte muss vorhanden sein Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Das mit PSAgA darf nur an Mitarbeitende übertragen werden, diedafür entsprechend ausgebildet sind ( PSAgA mit snachweis) Suva Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 12
13 Verkehrsbereich - wie z.b. Unterhaltsarbeiten in Einstellgaragen Tunnels Über- oder angefahren werden von Fahrzeugen 9a sinhalte (Präventionsgrlagen) Suva Fact Sheet Warnkleidung für Bereich von Strassen Baustellenverkehr. Sicherheit dank Sichtbarkeit _33076.d bfu Dokumentationen Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Demonstration, Instruktion a a Suva Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 13
14 Kontakt mit asbesthaltligem Material bei Installatoinsarbeiten a / b a Sich selbst oder andere mit Asbestfasern gefährden Einatmen von Asbeststaub in der Luft Langzeitschädigung der Lunge 6c sinhalte (Präventionsgrlagen) Suva, Broschüre Asbest erkennen, beurteilen richtig handeln. Was Sie in Elektrizitätsunternehmen über Asbest wissen müssen _84059.d Suva, Broschüre Asbest erkennen, beurteilen richtig handeln. Broschüre für Elektrofachleute _88254.d Suva, Faltprospekt Asbest erkennen, richtig handeln._84024.d PSA Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Demonstration, Instruktion Praktisches Erkennen der Gefahr, Situation beurteilen, Handeln NaE VSEI Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 14
15 Umgang/Kontakt mit Gefahrstoffen (Chemikalien, Leuchtstoffkörper, Isoliermaterial, Reinigungsmittel) a / b a / b / c a / b / c a / b / Sich selbst oder andere mit giftigen Stoffen gefährden Vergiftungsgefahr be Einatmen von giftigen Dämpfen Hautverätzungen Augenverletzung Reizung Atemwege Schlehäute 6b sinhalte (Präventionsgrlagen) bfu Broschüre Gifte Chemikalien _BFU D Suva CL Hautschutz bei der Arbeit _67035.d PSA Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung 1 2 Demonstration, Instruktion Praktisches Erkennen, beurteilen, Handeln 2, Lj 2, Lj BFU Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 15
16 mit nicht-ionisierender Strahlung a a Blendung durch Laserstrahlung bei an Lichtwellenleiteranlagen Blendung durch Vermessungsgeräte mittels Lasertechnik 4i sinhalte (Präventionsgrlagen) Suva Merkblatt Achtung Laserstrahl _66049.d Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Demonstration, Instruktion Praktisches Erkennen, beurteilen, Handeln SUVA Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 16
17 ohne örtlich festen Arbeitsplatz a Ungewohnte Umgebung Sich dauernd ändernde Gegebenheiten Keine Konstanz Lichtverhältnisse Witterung Lärm Ablenkung durch Dritte Explosionsgefahr 9a sinhalte (Präventionsgrlagen) EKAS Informationsbroschüre situationen: Falsch - Richtig _6066_1.D/F/I Suva Merkblatt Falsch - richtig: Situationen auf Baustellen _11043.D/F/I Begleitende Massnahmen durch Fachkraft Schulung/ Anleitung Überwachung Demonstration, Instruktion Praktisches Sensibilisieren auf sich ändernden (Baustellen) -Gegebenheiten Suva Suva Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 17
18 Die vorliegenden begleitenden Massnahmen wurden zusammen mit einer Spezialist/in der Arbeitssicherheit erarbeitet treten am in Kraft. Zürich, Verband Schweizer Elektro-Installationsfirmen VSEI Der Präsident/die Präsidentin der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin sig. Michael Tschirky sig. Son Hämmerli Diese begleitenden Massnahmen werden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung Innovation SBFI nach Artikel 4 Absatz 4 ArGV 5 mit Zustmung des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO vom genehmigt. Bern, 26. Juni 2017 Staatssekretariat für Bildung, Forschung Innovation sig. Jean-Pascal Lüthi Leiter Abteilung berufliche Grbildung Maturitäten Als Fachkraft gilt, wer Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: berufliche Handlungskompetenz (gemäss Bildungsplan); : überbetriebliche Kurse (Kurs I IV); : Berufsfachschule; : Nach erfolgter ; : Während Erst-, BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; 18
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit des Gesheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAusbildungsinhalte und Instruktionen sowie Ausbildungsnachweise
Limmatstrasse 63 8005 Zürich 044 444 17 17 www.vsei.ch CHECKLISTE ZUM ANHANG 2: BEGLEITENDE MASSNAHMEN DER ARBEITSSICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES Ausbildungsinhalte und Instruktionen sowie Ausbildungsnachweise
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Version 1.0 vom 01.03.2016 Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit des Gesheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung,
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang : Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel Absatz Verordnung zum Arbeitsgesetz vom 8. September 007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV ; SR 8.) verbietet
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang : Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel Absatz Verordnung zum Arbeitsgesetz vom 8. September 007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV ; SR 8.) verbietet
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmender Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmender Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit des Gesheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrRecycling Ausbildung Schweiz R-Suisse
Recycling Ausbildung Schweiz R-Suisse Weiterbildung für Ausbildende in den Lehrbetrieben Session Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Referenten: Rolf Sonderegger, Sicherheitsfachmann,
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
(Beruf Nr.: 28404) Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung,
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit des Gesheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Version 1.0 vom Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Version 1.0 vom 10.06.2016 Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 satz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung,
MehrListe der besonderen Gefährdungen
Liste der besonderen Gefährdungen 1 Die Liste der besonderen Gefährdungen dient zur Einteilung der Betriebe nach Gefahrenklassen, nach denen die Umsetzung eines Sicherheitssystems bzw. konzept erfolgen
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 82115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 82115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung für Chemie- und Pharmatechnologin / Chemie- und Pharmatechnologe EFZ Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes verbietet generell gefährliche Arbeiten für Jugendliche
Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung für die Berufsfelder in der Steinbearbeitung Stand 06.12.2012 Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grbildung für Fachfrau Gesheit EFZ / Fachmann Gesheit EFZ Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit des Gesheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Version 1.0 vom Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Version 1.0 vom 10.06.2016 Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 satz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung,
MehrBildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung für Fachfrau / Fachmann Betreuung
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrBegleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Bildungsplan Fachfrau/Fachmann Gesheit EFZ Register E Anhang 2 Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit des Gesheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 3: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 3: Begleitende der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Als gefährlich gelten alle Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit,
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAnhang 3: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 3: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Als gefährlich gelten alle Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden,
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAchtung Gefahr! Beurteilung des Arbeitsplatzes
Achtung Gefahr! Beurteilung des Arbeitsplatzes Ihr Unternehmen ist in der Schweiz tätig und muss somit abklären, ob die angebotenen Arbeitsplätze beschwerlich und/ oder gefährlich sind. Alle Unternehmen
MehrSichere Instandhaltung ERFA KVS / Swissmechanic. Thomas Soldera / Victor Martinez 1
ERFA 2012 - KVS / Swissmechanic Thomas Soldera / Victor Martinez 1 ERFA 2012 - KVS / Swissmechanic Instandhaltung = Schwerpunkt in Vision "250 Leben" 2 ERFA 2012 - KVS / Swissmechanic Schulungsangebot
MehrHerzlich Willkommen Sicherheit und Gesundheit in der Metallbranche Lehrberufe
Herzlich Willkommen Sicherheit und Gesundheit in der Metallbranche Lehrberufe 01.06.2016 Dieter Holder Ziele Der/ die Lernende kennt die wichtigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Der verantwortliche Berufsbildner
MehrNeun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden
Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent
MehrArbeitssicherheit mit System
Arbeitssicherheit mit System 1 Gemäss Arbeitsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Massnahmen zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu treffen.
MehrInstandhaltungsarbeiten
Instandhaltungsarbeiten Wolfgang Schütz OsthessenNetz GmbH Rangstraße 10, 36043 Fulda Telefon: 0661 299-1682 E-Mail: wolfgang.schuetz@osthessennetz.de 2016-05-11 Sifa Sü Folie 1/20 Ein Unternehmen der
MehrLasten nicht überlasten! Checkliste Infrastruktur und Organisation
Lasten nicht überlasten! Checkliste Infrastruktur und Organisation Bereich / Abteilung / Gebäude / Etage: verantwortlicher Vorgesetzter: Datum der Überprüfung: Kontrolliert von: NR= nicht Relevant 1 Umgebungssicherheit
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAcht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung
Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für mich als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin heisst das: Ich halte konsequent
MehrNeun lebenswichtige Regeln für den Verkehrsweg- und Tiefbau
Neun lebenswichtige Regeln für den Verkehrsweg- und Tiefbau Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln
MehrCheckliste 2 Abnahme von Arbeitsmittel
Checkliste 2 Abnahme von Arbeitsmittel Vertrauen ist gut, ist besser. CE-Kennzeichnungen und Konformitätserklärungen sind gut, aber keine Garantie dafür, dass die Maschinen und Anlagen tatsächlich sicherheitskonform
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrAuswertung der Audit-Berichte 2014 Statistik
Auswertung der Audit-Berichte 2014 Statistik Allgemein Die folgende Auswertung der Audit-Berichte soll Ihnen helfen, Schwerpunkte des Unfallgeschehens bzw. der in der Branche vorkommenden Risiken zu finden
MehrZehn lebenswichtige Regeln für den Holzbau
Zehn lebenswichtige Regeln für den Holzbau Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln ein.
MehrDetailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Änderung vom 7. August 2017 Das Staatssekretariat für Bildung,
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kosmetikerin/Kosmetiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Änderung vom 18. Oktober 2016 82112 Kosmetikerin EFZ/Kosmetiker EFZ Esthéticienne
MehrAnhang. Zusammenstellung. Merkblätter und Normen zum Thema "spezielle Gefahren" Zum Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung
Anhang Zum Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung vom 5. September 2012 Lebensmitteltechnologin EFZ / Lebensmitteltechnologe EFZ Berufsnummer 21416 Zusammenstellung Merkblätter und
MehrArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Branchen der Gebäudetechnik. Andrea Schulz. Geschäftsführung
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Branchen der Gebäudetechnik Andrea Schulz Geschäftsführung Wer ist BATISEC "Arbeitssicherheit ist kein Zustand sondern ein Prozess". Die Branchenlösung dient
MehrBegleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für Netzelektriker/in EFZ
Checklisten für die Instruktion und Nachinstruktion in den Betrieben Datum 01.03.2016 Gesundheitsschutzes (betrifft Anhang 2 vom Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung für Netzelektrikerin
MehrBAUFÜHRERTAGUNG 2013 Baustellen Risiko auf Schritt und Tritt. 29. Mai 2013/AER
BAUFÜHRERTAGUNG 2013 Baustellen Risiko auf Schritt und Tritt 29. Mai 2013/AER Um was geht es heute? Wir haben zwei Themen: 1. Risiko 5.60m 2. und der Alltag eines Suva-Kontrolleurs Seite 2 Einstieg ins
Mehr(Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) vom 28. September 2007 (Stand am 1. August 2014)
Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) 822.115 vom 28. September 2007 (Stand am 1. August 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 40 des Arbeitsgesetzes
MehrLESI LEITHEFT SICHERE INSTANDHALTUNG
LESI LEITHEFT SICHERE INSTANDHALTUNG Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS Das Leitheft
MehrZehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie
Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln
MehrAnhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115)
MehrNachrüsten oder Ersetzen von Maschinen im Mitgängerbetrieb
Branchenlösung JardinTOP Nr. 2 2016 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Grünen Branche Nachrüsten oder Ersetzen von Maschinen im Mitgängerbetrieb Unter dem Begriff Mitgängerbetrieb versteht
MehrSicherheit in der Strassenbeleuchtung
Inhalt: Schweizerische Licht Gesellschaft (SLG) Kontrolle o und Instandhaltung atu Arbeitssicherheit Risikobeurteilung / Bauchgefühl Massnahmen 1 Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen
MehrEntscheidungsablauf im Rahmen der Arbeitsvorbereitung
Häufige Unfälle, weil Elektrofachleute an unter Spannung stehenden Starkstromanlagen «nicht den Normen entsprechend» arbeiten. 09/2011 In der Unfallstatistik 2010 sind die folgenden Zahlen zu erkennen.
MehrMutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe
Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Arbeitsplatzbeurteilung Art,
MehrArbeitssicherheit - Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Was bringt mir die Branchenlösung?
Arbeitssicherheit - Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Was bringt mir die Branchenlösung? Erwin Buchs, EKAS 1 Wer oder was ist die EKAS? 2 Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommission
MehrMutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe
Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Arbeitsplatzbeurteilung Art,
MehrArbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom
1 Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher
MehrWintersemester 2009/
18.11.2009 Arbeitsschutz. Leben. Mit Sicherheit. Modul M21 an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Wiederholung Gefahr- Rangfolge von Schutzmaßnahmen sbeurteilung GG, Artikel 1, Ziffer 1 GG, Artikel
MehrMuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *) Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I, Nr. 59, S. 1643) in Kraft
MehrDer Sicherheitsmeter. Worum es geht: Der Sicherheitsmeter. Publikation
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Der Sicherheitsmeter Worum es geht: Im Verlauf der Ausbildung entwickelt jede lernende Person bewusst und unbewusst eine spezifische Arbeitshaltung in
Mehr1 Allgemeine Informationen
Seite 1 1. Allgemeine Informationen Einleitung für die Lernenden Liebe Lernende, lieber Lernender Herzlich willkommen in der Berufswelt! Während Ihrer beruflichen Grundbildung sammeln und produzieren Sie
MehrArbeiten im Bereich von Gewässern Sicherheitstechnische Aspekte
Arbeiten im Bereich von Gewässern Sicherheitstechnische Aspekte Ingenieurtagung zum Thema Siedlungsentwässerung 2014 Ablauf "Stille Wasser gründen tief!" Gewässer (immissionsorientiert) - Arbeiten im Bereich
MehrSichere Instandhaltung betrifft uns alle!
Sichere Instandhaltung betrifft uns alle! SCHÜTTGUT - & RECYCLING-TECHNIK Basel 2013 Suva/blm Zielsetzung Sie kennen die "Acht lebenswichtigen Regeln" für die Instandhaltung Sie kennen das Schulungstool
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Elektroplanerin/Elektroplaner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 27. April 2015 64505 Elektroplanerin EFZ/Elektroplaner EFZ Planificatrice-électricienne
MehrRevision der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5):
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Eidgenössische Arbeitsinspektion Februar 2014 / Version für die Anhörung
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz * in der Fassung vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) Zuletzt geändert durch Artikel 440 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 (BGBl.
MehrEntwurf. ICT-Fachfrau / ICT-Fachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Entwurf Qualifikationsprofil ICT-Fachfrau / ICT-Fachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom Gestützt auf die Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung für ICT-Fachfrau und ICT-Fachmann
Mehr02/2015. baubegleitende Erstprüfung durchzuführen.
02/2015 Elektrisierungen an blanken Drahtenden: Erstprüfung bei Inbetriebnahme: Drahtenden, die nicht korrekt gesichert waren, müssen gegen zufällige Berührung geschützt sein! Ausgangslage: Der Lernende
MehrAcht lebenswichtige Regeln für das Arbeiten mit Anseilschutz
Acht lebenswichtige Regeln für das Arbeiten mit Anseilschutz Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln
MehrArbeitssicherheit Holzbau. Markus Sidler Suva Luzern, Bereich Holz und Gemeinwesen
Arbeitssicherheit Holzbau Markus Sidler Suva Luzern, Bereich Holz und Gemeinwesen Berufsunfälle Holzbauer, Zimmerei Berufsunfallhäufigkeit im Vergleich mit anderen Brachen (Quelle Suva) Seite 2 Berufsunfallanalyse
MehrMaschinen beschaffen und betreiben: aber mit «Sicherheit»
Maschinen beschaffen und betreiben: aber mit «Sicherheit»! Markus Schnyder ERFA 2010 Sie beschaffen eine Maschine (kaufen, leasen, etc.) Investition planen Pflichtenheft erstellen: Einsatzzweck, Arbeitssicherheit,
MehrTeil 2: Cefährdungsfaktoren 2.0-1
Inhalt Vorwort 9 Zusammenfassung 10 Summary 11 Abkürzungsverzeichnis 12 Einleitung 15 Teil i: Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 1-1 1 Ziele und Rechtsgrundlagen der
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Forstwartin/Forstwart mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 1. Dezember 2006 (Stand am 1. August 2015) 19102 Forstwartin EFZ/Forstwart EFZ
MehrDie Sicherheits-Charta Basis für eine sichere Lehre. Erwin von Moos, Suva
Die Sicherheits-Charta Basis für eine sichere Lehre Erwin von Moos, Suva Ihr Referent heute Erwin von Moos Sicherheitsingenieur bei der Suva Projektleiter und Koordination verschiedener Präventionskampagnen
MehrAusgewählte Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz in Deutschland
Ausgewählte Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz in Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Ausgewählte Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz in Deutschland Aktenzeichen:
MehrArbeitssicherheit unter dem Bus
VöV-Kommission KTBB Arbeitssicherheit unter dem Bus Weiterbildungskurs für Kader und Fahrzeugspezialisten 27.11.2013, CALAG Langenthal Xaver Bühlmann SUVA Luzern Christian Zumsteg vbl Luzern Arbeitssicherheit
Mehrim Personalverleih Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Personalverleih Persönlicher Sicherheitspass Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössische
MehrIII. A1 Gefährdungsbeurteilung
III. A1 Gefährdungsbeurteilung III. A1-Anlage-01 Checkliste für die Erstellung einer SHK-branchenspezifischen GeBu Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb
MehrGefahrenermittlung, Risikoanalyse Ist Messen «Arbeiten unter Spannung» oder nur eine einfache Routinearbeit?
10/1013 Gefahrenermittlung, Risikoanalyse Ist Messen «Arbeiten unter Spannung» oder nur eine einfache Routinearbeit? Immer wieder hört man, dass elektrisches Messen nur eine einfache Routinearbeit sei.
MehrVerordnung des BBT über die berufliche Grundbildung
Verordnung des BBT über die berufliche Grundbildung Gärtnerin/Gärtner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 31. Oktober 2011 17000 Gärtnerin EFZ/Gärtner EFZ Horticultrice CFC/Horticulteur CFC
Mehr1. Abschnitt: Gegenstand und Dauer. vom 27. April 2015 (Stand am 1. Juni 2015)
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Montage-Elektrikerin/Montage-Elektriker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 27. April 2015 (Stand am 1. Juni 2015) 47419 Montage-Elektrikerin
Mehr