Anhang 2: Version 1.0 vom Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

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1 Anhang 2: Version 1.0 vom Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Artikel 4 satz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR ) verbietet generell gefährliche für Jugendliche. Als gefährlich gelten alle, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit, die und die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können. In weichung von Artikel 4 satz 1 ArGV 5 können Lernende ab 15 Jahren entsprechend ihrem sstand für die im Artikel 6 satz 4 der Bildungsverordnung für Automatikerin EFZ und Automatiker EFZ und dem Anhang I der EKAS-Richtlinie 6508 definierten gefährlichen herangezogen werden, sofern die folgenden begleitenden Massnahmen vom Betrieb eingehalten werden. n: Die untenstehenden dürfen nur unter Einhaltung der begleitenden Massnahmen ausgeführt werden 3a), welche die körperliche Leistungsfähigkeit von Jugendlichen objektiv übersteigen. Unter diese fallen das manuelle Bewegen von Lasten sowie ungünstige Körperhaltung und -bewegungen 4c), die mit gehörgefährdendem Lärm verbunden sind (Dauerschall, Impulslärm). Unter diese fallen Lärmeinwirkungen ab einem Tages-Lärmexpositionspegel Lex von 85 db (A) 4e) mit einer Elektrisierungsgefahr, wie an unter Spannung stehenden Starkstromanlagen 4h) mit unter Druck stehenden Medien (Gase, Dämpfe, Öle, Akkumulatoren) ) mit gesundheitsgefährdenden physikalischen Einwirkungen (Lichtbogen) ) mit erheblicher Brandgefahr (Lösungsmittel, Lackierarbeiten) 6a) Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (Kühl- und Schmiermittel) ) mit Arbeitsmitteln, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder wegen mangelnder Erfahrung oder nicht erkennen oder nicht abwenden können: 1. Werkzeuge, Ausrüstungen, Maschinen 2. Technische Einrichtungen und Geräte gemäss Art. 49 s. 2 VUV 8b) mit bewegten Transport- oder Arbeitsmitteln 8c) mit Maschinen oder Systemen im Sonderbetrieb / bei der Instandhaltung mit hohem Berufsunfall- oder Berufskrankheitsrisiko 8d) mit Teilen, welche gefährliche Oberflächen besitzen (Ecken, Kanten, Spitzen, Schneiden, Rauigkeit) 10a) mit sturzgefahr (Umgang bei der Montage/Installation, Inbetriebnahme/Unterhalt), auf Leitern, Gerüsten, Hebebühnen kürzungen 1 Als Fachkraft gilt, wer im Fachbereich der lernenden Person über ein eidg. Fähigkeitszeugnis (eidg. Berufsattest, wenn in BiVo vorgesehen) oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Legende: HK Handlungskompetenz; b: Handlungskompetenzen der ; e: Handlungskompetenzen der Ergänzungsausbildung; s: Handlungskompetenzen der Schwerpunktausbildung; ÜK: überbetriebliche Kurse; : Berufsfachschule; BS: Broschüre; CL: Checkliste; FP: Faltprospekt; IS: Informationsschrift; LM: Lehrmittel; MB: Merkblatt; PSA: Persönliche Schutzausrüstung; SiBe: Sicherheitsbeauftragter; KOPAS: Kontaktperson für Arbeitssicherheit _AU Anhang 2_Bildungsplan_Arbeitssicherheit_d 1/9

2 Handlungskompetenzen (HK) b.1 Werkstücke manuell fertigen, montieren und prüfen b.2 Verbindungsprogrammierte, speicherprogrammierte oder elektropneumatische Steuerungen fertigen, prüfen und in Betrieb nehmen b.3 Elektrische Bauelemente und Baugruppen messen und prüfen b.4 Automationssysteme programmieren und anpassen Ergänzungsausbildung e.1 Firmenspezifische Technologien und Produktkenntnisse anwenden. e.2 Geregelte Anlagen erweitern e.3 Werkstücke maschinell fertigen e.4 Elektrische Maschinen instand halten e.5 Pneumatische und hydraulische Anlagen erweitern e.6 Roboter aufbauen und in Betrieb nehmen e.7 Maschinen an die elektrische Betriebsinstallation anschliessen e.8 Bauteile modellieren und CAD-Zeichnungen erstellen e.9 Mikrotechnische Bauteile herstellen e.10 ssequenzen unter Anleitung erstellen und Anwender instruieren e.11 Gebäude automatisieren e.12 Fertigungsunterlagen und Schemas für elektrische Steuerungen erstellen Schwerpunktausbildung s.1 Kleinprojekte planen und überwachen s.2 Bauelemente und Apparate prüfen s.3 Bauelemente und Baugruppen konstruieren s.4 Elektrische Steuerungen bauen und prüfen s.5 Elektrische Energieverteilungen bauen und prüfen s.6 Elektrische Wicklungen fertigen und prüfen s.7 Elektrische Maschinen prüfen, instand stellen und in Betrieb nehmen s.8 Maschinen oder Anlagen verdrahten und in Betrieb nehmen s.9 Gebäudeautomationssysteme projektieren, programmieren und in Betrieb nehmen s.10 Produktion mikrotechnischer Produkte überwachen s.11 Speicherprogrammierbare Steuerungen projektieren, programmieren und in Betrieb nehmen s.12 Störungen in Maschinen oder Anlagen lokalisieren und beheben s.13 Betriebseinrichtungen warten s.14 ssequenzen planen, durchführen und auswerten s.15 Gebäudesicherheitssysteme projektieren, programmieren und in Betrieb nehmen s.16 Elektrische Steuerungen planen und deren Fertigungsunterlagen erstellen _AU Anhang 2_Bildungsplan_Arbeitssicherheit_d 2/9

3 sinhalte (Präventionsgrundlagen) Schulung/ der Überwachung der im Betrieb in Produktionsstätten b.1; b.2; b.3; b.4 e.1; e.2; e.3; e.4; e.5; e.6; e.7; e.9; e.11 s.4; s.5; s.6; s.7; s.8; s.9; s.10; s.11 s.12; s.13; s Augenverletzungen durch Schleifstaub, Schleiffunken und spritzende stoffe 2. Muskuloskelettale Beschwerden durch Fehlhaltungen, Zwangshaltungen und/oder repetitive Arbeit (Chronische Schmerzen) 3. Einziehen/Einhängen von Kleidern, Körperteilen und Haaren bei ungeschützten bewegten Maschinenteilen 4. Schnittverletzungen durch Teile mit gefährlichen Oberflächen (Gräten und scharfe Kanten an Rohmaterialien, Werkstücken und Werkzeugen, vorstehende Kanten und Ecken) 5. Getroffen werden durch unkontrollierte, bewegte und herumfliegende/herabfallende Teile, Späne, Werkstücke und Werkzeuge 6. Allergische Kontaktekzeme, Hautreizungen bei Verwendung von Ölen, Lösungsmittel, Chemikalien, Kühl- und Schmiermittel 7. Übermässiger Lärm 4c 9. Einatmen von gesundheitsschädigenden Stoffen wie Dämpfe, Staub, Russ, Schweissrauch und Gasen 12. Augen- und Hautverletzungen durch unsichtbaren Direkt- oder Streulaserstrahl 6a 3a 8d 8c 6a in Produktionsstätten - Checkliste D Mechanische Gefährdungen an Maschinen - Checkliste D Schmiermittel und Kühlschmierstoffe - Instruktionshilfe D Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie - Checkliste D Augenschutz Metallbranche - Checkliste D Handschutz Metallbranche - Informationsschrift 6245.D Lastentransport von Hand - Checkliste D Lärm am Arbeitsplatz - Checkliste D Checkliste Deichselstapler und Palettenwagen - Merkblatt D Hebe richtig, trage richtig - Checkliste D Tragbare Leitern - Checkliste D Rollgerüste - Checkliste D Hubarbeitsbühne - SUVA Unterrichtspacket nimms leicht 1. in Produktionsstätten und Unterschrift auf snachweis Bis Verletzungen an Wirbelsäule, Gelenken und Muskulatur wegen Überlastung 21. Verletzungen beim Heben und Transportieren mit Palettenwagen und Deichselstapler 3a 3a 24. Verletzungen durch sturzgefahr 10a _AU Anhang 2_Bildungsplan_Arbeitssicherheit_d 3/9

4 sinhalte (Präventionsgrundlagen) Schulung/ der Überwachung der Bedienen von Bohr-, Dreh-, Fräs-, Flach- und Rundschleifmaschinen, konventionell und CNC b.1 e.1; e.3 s.4; s.5; s.7; s.8; s.12; s Klemm-, Quetsch- und Schnittverletzungen an Körperteilen durch unbeabsichtigtes Einschalten resp. Anlaufen, durch Fehlmanipulationen, Störungen und nicht funktionierende Sicherheitsvorrichtungen 8b Bedienen von Bohr-, Dreh-,Fräs-, Flachund Rundschleifmaschinen, konventionell und CNC - Checkliste D CNC-Maschine zum Bohren, Drehen und Fräsen (Bearbeitungscenter) - Checkliste D Konventionelle Drehmaschinen - Checkliste D Tisch- und Standerbohrmaschinen - Checkliste D Tisch- und Ständerschleifmaschinen Bedienen von Bohr-, Dreh-, Fräs-, Flach- und Rundschleifmaschinen, konventionell und CNC und Unterschrift auf snachweis Bis 2. Bedienen von Trenn-, Umform-, Schneidund Stanzanlagen b.1 e.1 s.4; s.5; s.6; s.7; s.8; s.12; s Klemm-, Quetsch- und Schnittverletzungen an Körperteilen durch unbeabsichtigtes Einschalten resp. Anlaufen, durch Fehlmanipulationen, Störungen und nicht funktionierende Sicherheitsvorrichtungen 11. Explosionsgefahr von Gasflaschen 4h 8b Bedienen von Trenn-, Umform-, Schneidund Stanzanlagen - Checkliste D Exzenterpressen mit Reibkupplung (Friktionskupplung) - Checkliste D Hydraulische Pressen - Checkliste D Rundbiegemaschine - Checkliste D Tafelschere - Checkliste D kantpresse - Checkliste D Exenterpressen mit manuelle Beschickung - Checkliste D Pneumatische und elektrische Pressen Bedienen von Trenn-, Umform-, Schneid- und Stanzanlagen und Unterschrift auf snachweis Bis _AU Anhang 2_Bildungsplan_Arbeitssicherheit_d 4/9

5 sinhalte (Präventionsgrundlagen) Schulung/ der Überwachung der Bedienen von Schweissmaschinen und Lötgeräten b.2 e.1 s.4; s.8; s.12; s Explosionsgefahr von Gasflaschen 4h 14. Schweissblende (Verblitzung) Bedienen von Schweissanlagen und Lötgeräten - Checkliste D Schweissen, Schneiden, Löten und Wärmen (Flammenverfahren) - Checkliste D Schweissen und Schneiden (Lichtbogenverfahren) - Merkblatt D, Schweissen und Schneiden. Schutz vor Rauchen, Stäuben, Gasen und Dämpfen - Informationsschrift D, Vorsicht, Nickel im Schweissrauch Gesundheitsschutz bei schweisstechnischen Prozessen. Metall-Schutzgasschweissen und thermisches Spritzen Bedienen von Schweissanlagen und Lötgeräten und Unterschrift auf snachweis Bis _AU Anhang 2_Bildungsplan_Arbeitssicherheit_d 5/9

6 sinhalte (Präventionsgrundlagen) Schulung/ der Überwachung der Umgang bei Montage und Installationen von Baugruppen/ Maschinen/Anlagen b.2; b.3; b.4 e.1; e.2; e.4; e.5; e.6; e.7; e.11 s.4; s.5; s.6; s.7; s.8; s.9; s.10; s.11; s.12; s.13; s Verletzungen durch Austreten von unter Druck stehenden Medien wie Luft, Öle und Gase 4h Umgang bei Montage und Installationen von Baugruppen/Maschinen/Anlagen Mechanische, pneumatische, elektropneumatische und elektrische Montagen und Installationen von Baugruppen, Maschinen und Anlagen Umgang bei Montage und Installationen von Baugruppen/Maschinen/ Anlagen und Unterschrift auf Aus-bildungsnachweis Bis 2. Hydraulische Montagen und Installationen von Baugruppen, Maschinen und Anlagen Umgang bei Montage und Installationen von Baugruppen/Maschinen/ Anlagen und Unterschrift auf Aus-bildungsnachweis Bis _AU Anhang 2_Bildungsplan_Arbeitssicherheit_d 6/9

7 sinhalte (Präventionsgrundlagen) Schulung/ der Überwachung der Inbetriebnahme/ Unterhalt von Maschinen, Anlagen, Antrieben, Transporteinheiten und beheben von Störungen b.2; b.3; b.4 e.1; e.2; e.4; e.5; e.6; e.7; e.11 s.4; s.5; s.6; s.7; s.8; s.9; s.10; s.11; s.12; s.13; s Verletzungen durch Austreten von unter Druck stehenden Medien wie Luft, Öle und Gase 17. Quetschen, Klemmen und Schneiden durch unerwartetes Anlaufen bewegliche Maschinen- und Anlagenteile (kinetische, elektrische, mechanisch, pneumatisch, hydraulisch) 18. Verletzungen durch unerwartetes Einschalten der Maschine, der Anlage oder Teile davon 4h 8c Inbetriebnahme/ Unterhalt von Maschinen, Anlagen, Antrieben, Transporteinheiten und beheben von Störungen - Checkliste D Unerwarteter Anlauf von Maschinen und Anlagen - Instruktionshilfe D Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung Inbetriebnahme, Unterhalt und beheben von Störungen von mechanischen, pneumatischen, elektropneumatischen und elektrischen Baugruppen, Maschinen und Anlagen Inbetriebnahme/ Unterhalt von Maschinen, Anlagen, Antrieben, Transporteinheiten und beheben von Störungen und Unterschrift auf snachweis Bis 2. Inbetriebnahme, Unterhalt und beheben von Störungen von hydraulischen Baugruppen, Maschinen und Anlagen Inbetriebnahme/ Unterhalt von Maschinen, Anlagen, Antrieben, Transporteinheiten und beheben von Störungen und Unterschrift auf snachweis Bis 4. Bedienen von Reinraumfertigungsanlagen e.1 s Gefährdung durch Verunreinigungen bei der Reinraumfertigung Bedienen von Reinraumfertigungsanlagen Bedienen von Reinraumfertigungsanlagen und Unterschrift auf snachweis Bis, _AU Anhang 2_Bildungsplan_Arbeitssicherheit_d 7/9

8 sinhalte (Präventionsgrundlagen) Schulung/ der Überwachung der Umgang bei Lastentransporten e.1 s.4; s.5; s.6; s.7; s.8; s.9; s.10; s.11; s.12; s.13; s Verletzungen beim Transportieren mit Industriekranen und Hebezeugen 23. Getroffen oder eingeklemmt werden von pendelnder, umkippender oder abstürzender Last 8b 8b Umgang bei Lastentransporten - Checkliste D Hebezeuge - Checkliste D Kran in Industrie und Gewerbe - Checkliste D Anschlagmittel 1. bis 3. Umgang bei Lastentransporten und Unterschrift auf Aus-bildungsnachweis Bis 4. unter elektrischer Spannung b.2; b.3; b.4 e.1; e.2; e.4; e.5; e.6; e.7; e.11 s.1; s.2; s.4; s.5; s.6; s.7; s.8; s.9; s.11; s.12; s.13; s Verkrampfungen, Herzkammerflimmern, Herzstillstand oder innere und äussere Verbrennungen durch Berührung mit unter Spannung stehenden Teilen. Tödlicher Stromschlag beim Berühren von unter Spannung führenden Teilen. Verbrennungen bei Kurzschlüssen und Flammbogen. Spätfolgen durch Hautkrebs und Netzhautschädigungen durch Lichtbogen 4e unter elektrischen Spannung - Instruktionshilfe D lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität für Elektrofachleute - Checkliste D Augenschutz Metallbranche 1. bis 4. unter elektrischen Spannung und Unterschrift auf snachweis, _AU Anhang 2_Bildungsplan_Arbeitssicherheit_d 8/9

9 Die vorliegenden begleitenden Massnahmen wurden zusammen mit einer Spezialist/ Arbeitssicherheit erarbeitet und treten am in Kraft. Zürich, Weinfelden, Swissmem Swissmechanic Schweiz Der Direktor Peter Dietrich Der Direktor Oliver Müller Diese begleitenden Massnahmen werden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI nach Artikel 4 satz 4 ArGV 5 mit Zustimmung des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO vom genehmigt. Bern, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Jean-Pascal Lüthi Leiter teilung berufliche Grundbildung und Maturitäten _AU Anhang 2_Bildungsplan_Arbeitssicherheit_d.doc 9/9

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