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1 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

2 2 Montag, 30. März 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal :00 Uhr: 7 Ns 166/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30- jährigen Angeklagten X aus Lingen und den jetzt 29-jährigen Angeklagten Y aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen sprach die Angeklagten am 07. Aug vom Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung frei. Den Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Februar 2014 in einer Gaststätte in Lingen im Rahmen einer Auseinandersetzung mit den Betreibern der Gaststätte auf den Zeugen A eingeschlagen und eingetreten zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 6 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter 13:45 Uhr: 7 Ns 192/13 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 47-jährigen Angeklagten X aus Nordhorn. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 29. Okt wegen Diebstahls oder Hehlerei sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2013 entweder aus einem Lagerraum einer Autoservice-Firma in Nordhorn 5 Komplettsätze Reifen entwendet zu haben, um sie später weiterzuverkaufen, oder er soll die von einer anderen Person entwendeten Reifensätze zum Verkauf angeboten haben. Zudem soll er im April 2013 mit einem Pkw mit einem Fahrzeug das Firmengelände des Zeugen A verlassen zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis gewesen sein soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 4 Zeugen Montag, 30. März 2015, 13. kleine Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal :15 Uhr: 13 Ns 37/14 Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 19-jährigen Angeklagten X aus Bad Rothenfelde und den jetzt 19-jährigen Angeklagten Y aus Bad Rothenfelde. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte die Angeklagten am 24. Juli 2014 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 10 Fällen jeweils zu einem Freizeitarrest.

3 3 Den Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Juni 2012 und Mai 2013 in insgesamt 10 Fällen gemeinschaftlich mindestens 0,65 g Marihuana für jeweils mindestens 10,00 an die gesondert verfolgten A und B in ihrer Wohnung in Bad Rothenfelde verkauft zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen Dienstag, 31. März 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 204/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25- jährigen Angeklagten X aus Papenburg. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 06. Dez unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Papenburg wegen Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2014 ohne rechtfertigenden Grund mit Faustschlägen und durch das Werfen eines Hockers die Eingangstür eines Hauses in Papenburg zerschlagen zu haben. Dabei soll ein Sachschaden in Höhe von ca. 400,00 entstanden sein. Ebenfalls im Juni 2014 soll er aus einer Gaststätte Möbel im Gesamtwert von ca. 600,00 entwendet haben, um sie für sich zu verwenden. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger 11:00 Uhr: 5 Ns 196/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 43-jährigen Angeklagten X, derzeit ohne festen Wohnsitz. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 06. Okt wegen Beleidung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20,00. Der Zeuge A soll im September 2013 mit seinem Pkw die Brookstraße in Richtung Spelle befahren und dabei den auf seinem Roller fahrenden Angeklagten überholt haben. Als dann der Zeuge beim Überholen des Angeklagten bemerkte, dass dieser mit seinem Handy telefoniere, soll er dem Angeklagten zugerufen haben, er solle zum Telefonieren rechts ran fahren. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, den Zeugen mit den Worten Arschloch, Wichser, Hurensohn beleidigt zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 2 Zeugen 13:30 Uhr: 5 Ns 201/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31-jährigen Angeklagten X aus Bramsche.

4 4 Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 27. Aug wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2014 mit einem Pkw öffentliche Straßen in Bramsche befahren zu haben, obwohl er dabei unter Morphineinfluss gestanden haben und nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen Dienstag, 31. März 2015, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal :15 Uhr: 10 KLs 3/15 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 51-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. AMEOS-Klinikum Osnabrück, wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte soll im Juli 2013 in Lingen an einer Fußgängerampel auf die Nebenklägerin N getroffen sein, die mit dem Fahrrad unterwegs war und ebenfalls an der Ampel gewartet haben soll. Als sie an dem Angeklagten vorbeifuhr, soll dieser ihr mit einer mit Bierpfandflaschen gefüllten Jutetasche an den Kopf geschlagen haben. Die Nebenklägerin soll dadurch eine HWS-Distorsion, Kopfschmerzen und ein Hämatom erlitten haben. Sie soll sehr lange an den Folgen der Körperverletzung gelitten und auch heute noch erhebliche psychische Probleme haben, mit dem Fahrrad zu fahren. Zudem soll eine Narbe oberhalb des Auges verblieben sein. Der Angeklagte soll an dem Tag krankheitsbedingt akustische Halluzinationen gehabt haben. Als er auf die Nebenklägerin traf, soll er krankheitsbedingt an eine enttäuschte Beziehung aus der Vergangenheit gedacht haben und dadurch nervös und sexuell frustriert geworden sein und diese Gefühle auf die Nebenklägerin projiziert haben. Ca. 2 Wochen nach dieser Tat soll er in Lingen einer entgegenkommenden unbekannten älteren Frau mit dem Ellenbogen gezielt ins Gesicht geschlagen haben. Auch diese Tat soll die Folge eines subakuten Schubes seiner schizophrenen Grunderkrankung gewesen sein. Ca. 10 m weiter soll er sich auf eine Bank gesetzt haben und sich die Hilfsbemühungen durch Dritte angesehen haben. Das Landgericht sprach den Angeklagten mit Urteil vom aufgrund nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit frei und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Zudem verurteilte die 15. große Strafkammer den Angeklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes. Nach teilweiser Aufhebung dieser Entscheidung durch den Bundesgerichtshof ist nunmehr erneut über die Frage der Unterbringung zu befinden. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter 13:00 Uhr: 10 KLs 8/15 mit Fortsetzungen am 02. Apr., 20. Apr., 27. Apr. und 28. April 2015, jeweils um 09:15 Uhr

5 5 Die 10. große Strafkammer verhandelt weiter in einer Strafsache gegen den jetzt 40-jährigen Angeklagten U aus Duisburg, z. Zt. JVA Oldenburg, den jetzt 34-jährigen Angeklagten V aus Duisburg, z. Zt. JVA Lingen, den jetzt 41-jährigen Angeklagten W aus Duisburg, z. Zt. JVA Lingen, den jetzt 39-jährigen Angeklagten X aus Duisburg, z. Zt. JVA Lingen, den jetzt 25- jährigen Angeklagten Y aus Duisburg, z. Zt. JVA Lingen, und den jetzt 50-jährigen Angeklagten Z aus Duisburg, z. Zt. JVA Lingen, wegen des Verdachts des Bandendiebstahls. Den Angeklagten W, Y, X und U wird vorgeworfen, sich im September 2014 gemeinsam mit einem weiteren unbekannten Täter aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes zum Betriebsgelände einer Firma in Raesfeld-Erle begeben zu haben. Dort sollen sie sich Zugang zu einer Lagerhalle verschafft und dort einen VW Crafter entwendet haben, um diesen für sich zu verwenden. Das Fahrzeug soll einen Wert von ,00 gehabt haben. Am frühen Morgen des nächsten Tages sollen sich sämtliche Angeklagten aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes zu einer Spielothek in Uelsen begeben haben. Dort sollen sie sich gemeinsam mit weiteren unbekannten Tätern Zutritt zur Spielothek verschafft haben. Aus den Räumlichkeiten sollen sie einen Geldwechselautomaten auf den zuvor entwendeten Crafter geladen und davon gefahren sein. In dem Automaten sollen sich ,00 Bargeld befunden haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher Mittwoch, 01. April 2015, 23. kleine Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal Ns 5/15 Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 70- jährigen Angeklagten X aus Wallenhorst. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 29. Jan wegen Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40,00. Auf dem Konto des Angeklagten soll im Juni 2014 eine Gutschrift von 1.450,00 eingegangen sein, die aufgrund des Ausspähens des Kontos der Geschädigten A über das Internet durch gewerbsmäßige Computerbetrüger abgebucht worden sein soll. Der Angeklagte soll dann mit einer Firma aus Minneapolis, USA, einen Vertrag abgeschlossen haben, wonach er das erhaltene Geld zeitnah per Western Union gegen Erhalt einer Provision in das Ausland weiterleiten solle. Dies soll der Angeklagte auch getan haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand Donnerstag, 02. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 205/14

6 6 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51- jährigen Angeklagten X aus Melle. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 20. Okt wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2014 von dem Imbissbetreiber A in dessen Imbiss in Dissen einen Betrag von 1.500,00 gefordert zu haben. Dabei soll er gewusst haben, dass er keinen Zahlungsanspruch gegen A hatte. Der Angeklagte soll dann dem Zeugen mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn an den Armen festgehalten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen Donnerstag, 02. April 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 87 7 Ns 152/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34- jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 13. Mai 2014 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2013 im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung im Besitz von insgesamt 233,43 g Marihuana gewesen zu sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 5 Zeugen 11:30 Uhr: 7 Ns 175/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32-jährigen Angeklagten X aus Schneverdingen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. Aug wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten und 2 Wochen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Am frühen Morgen soll der Angeklagte eine Diskothek in Osnabrück unter Alkohol- und Drogeneinfluss verlassen und vor der Örtlichkeit auf den Zeugen A getroffen sein. Da der Zeuge dem Angeklagten keine Zigarette überlassen wollte, soll der Angeklagte mit einem Schlagring dem Zeugen zweimal an den Kopf geschlagen haben. A soll dadurch eine Schädelprellung mit Kopfschwartenplatzwunde und eine Platzwunde am Unterkiefer erlitten haben.

7 7 Nachdem der Angeklagte daraufhin zur Polizeiwache am Kollegienwall in Osnabrück verbracht wurde, soll er dort eine in der Gewahrsamszelle befindliche Kunststoffmatratze in Brand gesetzt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand 14:30 Uhr: 7 Ns 71/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten X aus Gehrde. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 11. Febr wegen versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nachdem dem Angeklagten im August 2013 durch das Job-Center in Bersenbrück die Leistungen nach dem ALG II um 60 % gekürzt worden waren, soll er in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter A geäußert haben: Herr A, das werden Sie noch bitter bereuen! Im Bereich der Rezeption soll er dann geäußert haben: Wenn das so weitergeht, laufe ich hier noch Amok! Die Mitarbeiter sollen seine Drohungen ernst genommen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.06.2012 bis zum 15.06.2012 Stand: 05.06.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 25.07.2011 bis zum 29.07.2011 Stand: 18.07.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 25.07.2016 bis zum 29.07.2016 Stand: 18.07.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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