Um Klarheit in die aktuelle Diskussion zu bringen, erlaube ich mir gemäß 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages folgende.
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- Hinrich Holst
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1 Anfrage der Landtagsabgeordneten Olga Pircher, SPÖ Herrn Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, 27. Juli 2005 Betrifft: Linienflughafen Altenrhein? Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Im Juli 1991 unterzeichneten die beiden Außenminister Mock und Felber den Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs bestehender grenznaher Flugplätze auf das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates. Mit diesem Staatsvertrag wurden und werden die Lärmbelastungen, die An- und Abflugverfahren sowie die Benützung des Luftraumes für den Flugplatz Altenrhein geregelt. Beim Flugplatz Altenrhein handelt es sich um ein privates Flugfeld. Geht es allerdings nach den Betreibern dieses Flugfeldes, dann soll Altenrhein in Kürze ein offiziell genehmigter Linienflugplatz sein. Jedenfalls wird bereits heftig hinter den Kulissen gearbeitet, um beim Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die erforderliche Konzessionierung zu erhalten. Diesem Ansinnen steht, wie bereits angeführt, der bilaterale Staatsvertrag aus dem Jahre 1991, der die Flugbewegungen am Flugplatz Altenrhein dankenswerterweise stark limitiert, gegenüber. Eine Konzessionierung von Altenrhein bei gleichzeitigem Verzicht auf die staatsvertragsrechtlichen Vereinbarungen würde jedenfalls massive Nachteile für die Bewohnerinnen und Bewohner am und rund um den Bodensee mit sich bringen. Um Klarheit in die aktuelle Diskussion zu bringen, erlaube ich mir gemäß 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages folgende an Sie zu richten: A n f r a g e 1.) Wann wurde der Antrag der Betreiber des Flugplatzes Altenrhein zur Konzessionierung beim BAZL eingebracht? 2.) Bis wann ist mit einer Entscheidung des BAZL zu rechnen? 3.) Wie beurteilen Sie das Ansinnen der Betreiber des Flugplatzes Altenrhein, diesen als Linienflughafen konzessionieren zu lassen?
2 4.) Wurde der im Jahre 1991 unterzeichnete Staatsvertrag jemals geändert und wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und auf Betreiben von wem wurde diese Änderung gemacht? 5.) Wurde das im Staatsvertrag vereinbarte Lärmkorsett seit Inkrafttreten überschritten und wenn ja, wie oft und wann? 6.) Hat die Vorarlberger Landesregierung zum Antrag der Betreiber des Flugplatzes Altenrhein eine Stellungnahme abgegeben? a.) Wenn ja, wann wurde diese Stellungnahme abgegeben und wie lautet der Inhalt im Wortlaut? b.) Wenn nein, aus welchen Gründen verzichtet die Vorarlberger Landesregierung auf eine Stellungnahme? LAbg. Olga Pircher
3 BEANTWORTUNG DURCH LANDEDSHAUPTMANN DR. SAUSGRUBER Bregenz, am Frau Landtagsabgeordnete Olga Pircher im Wege der Landtagskanzlei 6900 Bregenz Betrifft: Linienflughafen Altenrhein? Bezug: Anfrage vom 27. Juli 2005, Zl Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete, schon vor längerer Zeit hat die Betreibergesellschaft des Flugplatzes Altenrhein ihre Vorstellungen über die Entwicklung des Flugplatzes bekannt gegeben. Die Landesregierung hat die Einhaltung nicht nur des Staatsvertrages, sondern auch der Verwaltungsvereinbarung, die die Bestimmungen über das Lärmkorsett enthält, gefordert. Ich darf Ihre Fragen im Einzelnen wie folgt beantworten: 1. Wann wurde der Antrag der Betreiber des Flugplatzes Altenrhein zur Konzessionierung beim BAZL eingebracht? 2. Bis wann ist mit einer Entscheidung des BAZL zu rechnen? Der Antrag der Betreibergesellschaft soll in den nächsten Monaten eingebracht werden. Die Dauer des Verfahrens kann von Vorarlberg aus nicht eingeschätzt werden. 3. Wie beurteilen Sie das Ansinnen der Betreiber des Flugplatzes Altenrhein, diesen als Linienflughafen konzessionieren zu lassen? In Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie geht die Landesregierung davon aus, dass eine Änderung des rechtlichen Status des Flugplatzes nach schweizerischem Luftfahrtrecht keine Auswirkung bzw keine direkten rechtlichen Wirkungen auf Vorarlberger Landesgebiet hat und somit keinerlei Verbote für die Nutzung von Liegenschaften auf österreichischem Staatsgebiet, insbesondere für die Bebauung von Grundstücken oder dgl, und für die Benutzung des österreichischen Luftraumes mit sich bringt. Im Übrigen wurde klargestellt, dass sowohl der Staatsvertrag als auch die Verwaltungsvereinbarung gelten und einzuhalten sind und somit keine zusätzlichen Lärmbeeinträchtigungen auf Vorarlberger Gebiet entstehen. 4. Wurde der im Jahre 1991 unterzeichnete Staatsvertrag jemals geändert und wenn ja, wann, mit welchem Inhalt und auf Betreiben von wem wurde diese Änderung gemacht?
4 Der Staatsvertrag wurde nicht geändert. Die Änderungen und Ergänzungen der Verwaltungsvereinbarung wurden im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl Nr 832/1993 und BGBl III Nr 158/1997). Die Änderungen betrafen die Festlegung der Kontrollzone, die Einführung eines floating für die letzte tägliche Flugbewegung der Linienverbindung Wien-Altenrhein-Wien bei Benützung des österreichischen Luftraumes, die Beschränkung der Anzahl der jährlichen Flugbewegungen von ehemaligen Militärflugzeugen mit Strahlantrieb auf 20, wenn an deren Erhaltung ein historisches Interesse besteht und sie zu Wartungszwecken den Flugplatz Altenrhein benützen, die Neufestlegung der Betriebszeiten für Reiseflüge nach Instrumentenflugregeln (einschließlich Linienflüge) an Werktagen, die Neufestlegung der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen für Reiseflüge an Werktagen und die Neufestlegung der Feiertage, an denen der Flugplatz geschlossen bleibt. Die Änderungen wurden von der damaligen Betreiberin der Linie Wien-Altenrhein-Wien, des Fliegermuseums Altenrhein bzw der Betreiberin des Flugplatzes initiiert und vor deren Aufnahme in die maßgeblichen Rechtsvorschriften in der Gemischten Kommission nach dem Staatsvertrag behandelt. 5. Wurde das im Staatsvertrag vereinbarte Lärmkorsett seit Inkrafttreten überschritten und wenn ja, wie oft und wann? Das Lärmkorsett wurde am Beginn der Geltung von Staatsvertrag und Verwaltungsvereinbarung vereinzelt nicht eingehalten. Die zu unrecht erteilten Ausnahmebewilligungen wurden auf Betreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung unverzüglich eingestellt. Bei der Berichterstattung in der Gemischten Kommission am 07. und sowie am konnte von den Vertretern beider Vertragsparteien die Abstellung des Mangels festgestellt werden. Seit Mai 1993 ist lediglich eine unzulässige Überschreitung des Tageslärmgrenzwertes am festgestellt worden, welche auf menschliches Versagen des damals Dienst habenden Lotsen am Flugplatz Altenrhein zurückzuführen war. Eine Überschreitung des Jahreslärmgrenzwertes wurde noch nicht festgestellt. 6. Hat die Vorarlberger Landesregierung zum Antrag der Betreiber des Flugplatzes Altenrhein eine Stellungnahme abgegeben? a.) Wenn ja, wann wurde diese Stellungnahme abgegeben und wie lautet der Inhalt im Wortlaut? b.) Wenn nein, aus welchen Gründen verzichtet die Vorarlberger Landesregierung auf eine Stellungnahme? Nach Auskunft des Bundesamtes für Zivilluftfahrt in Bern wurde bis zum ein Antrag der Betreiberin auf Konzessionierung nicht eingebracht. Im Rahmen des schweizerischen Verfahrens zur Erlassung des Sachplan Infrastruktur Luftfahrt hat das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen eine Stellungnahme des Landes eingeholt. In der Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung wurde neben den Bemerkungen in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, dass der Staatsvertrag unter der Voraussetzung abgeschlossen wurde, dass es sich beim Flugplatz Altenrhein um ein Flugfeld und nicht um einen konzessionierten Flugplatz handelt, und die in den Unterlagen vorgeschlagenen Betriebszeiten nicht akzeptiert werden können. Allenfalls bestünde im Rahmen einer Gesamtlösung die Möglichkeit, für eine zweite bzw dritte Rotation eines Linienfluges ein Floating mit Einbringung der zuviel verbrauchten Tageslärmpunkte binnen 30 Tagen einzuführen und ausschließlich für Linienflüge die
5 Betriebszeiten von jeweils Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von bis Uhr (ohne Mittagsruhe) zu erweitern. Mit freundlichen Grüßen Dr. Herbert Sausgruber Landeshauptmann
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