Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT)
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- Hennie Becke
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1 Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Stand: 1. Juli Preisgrundlagen Güterverkehr Für den Güterverkehr gibt es nur einen Grundpreis, der von der Anzahl der Waggons abhängig ist. Der aktuelle Tarif ist im Internet unter einzusehen. 2.1 Begriff, Qualität und Ausstattung der Eisenbahninfrastruktur Eisenbahninfrastruktur im Sinne der NBS-BT sind Zugtrassen sowie sonstige Anlagen und Einrichtun- gen im Sinne des 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die diskriminierungsfreie Benutzung der Ei- senbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisen- bahninfrastruktur. Qualität und Ausstattung der Eisenbahninfrastruktur bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorschrif- ten allein die KVVH. Die KVVH ist insbesondere berechtigt, Qualität und Ausstattung der Eisenbahn- infrastruktur jederzeit zu modifizieren. Bestehende vertragliche Verpflichtungen über die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur bleiben hiervon unberührt. 2.2 Vertragspflicht Infrastrukturnutzungsvertrag Die Infrastruktur der KVVH kann nur nach Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages zwischen der KVVH und dem EVU befahren werden. Dieser Infrastrukturnutzungsvertrag regelt die in diesen NBS-BT dargestellten Rechte und Pflichten des EVU und der KVVH. Ist der Besteller der Trasse ein Zugangsberechtigter im Sinne des AEG, der kein EVU ist, so müssen sowohl der Zugangsberechtigte als auch das von ihm beauftragte EVU einen Infrastrukturnutzungsvertrag abschließen. Dieser Infrastrukturnutzungsvertrag stellt keinen Rahmenvertrag im Sinne des 14a AEG dar. In diesem Infrastrukturnutzungsvertrag zwischen der KVVH und dem EVU werden im Interesse einer erleichterten Bearbeitung von Trassenanträgen lediglich die Anerkennung der NBS-BT der KVVH so- wie die Haftung, generelle Vorgehensweisen usw. geregelt. Der Infrastrukturnutzungsvertrag bezieht sich nicht auf konkrete Trassen und ist an sich nicht mit Geldflüssen gekoppelt. Der Nutzungsvertrag über die jeweils konkrete Nutzung (nachfolgend Einzelnutzungsvertrag ) zwi- schen der KVVH und dem EVU kommt wie folgt zustande: Im Falle einer Anmeldung zum Gelegenheitsverkehr durch die schriftliche und fristgerechte Annahme des Angebots durch das EVU, spätestens jedoch durch die Übergabe der Fahrplanunterlagen Mit Ab- schluss des Einzelnutzvertrages wird dem EVU das Nutzungsrecht an den Zugtrassen im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt. Ein Nutzungsanspruch des EVU besteht erst ab dem vertraglich vorgesehenen ersten Verkehrstag und zu dem vertraglich festgelegten Zeitfenster. 1
2 2.2.2 Subunternehmer Der Einsatz von Subunternehmern durch das EVU ist nach Anmeldung gestattet. Die Anmeldung ei- nes Subunternehmers ist bei der Trassenbestellung vorzunehmen. Sollte ein Subunternehmer nicht in seinem eigenen Namen mit der KVVH einen Infrastrukturnutzungsvertrag abgeschlossen haben, so betrachtet die KVVH den Zug, gleichgültig wer ihn fährt, im Sinne des 278 BGB als einen Zug des EVU. Das EVU bzw. seine Versicherung übernimmt für den jeweiligen Subunternehmer sowohl die materielle als auch die finanzielle Haftung und der Betriebsleiter des EVU die rechtliche, insbesondere die eisenbahn- und strafrechtliche, Verantwortung für die Aktionen des Subunternehmers. Das EVU weist der KVVH analog zum Punkt 2.2 der NBS-AT der KVVH die Übernahme derartiger Risiken durch seine Haftpflichtversicherung nach Dampfzugfahrten Für den Fall, dass das EVU Dampfzugfahrten durchführen will, weist das EVU der KVVH analog der Punkt 2.2 der NBS-AT der KVVH geltenden Vorschriften auch den Abschluss einer Haftpflichtversi- cherung zur Abdeckung eventuell aus Funkenflug entstehender Schäden nach. 2.3 Antragstellung Neben der Verwendung eines von der KVVH vorgegebenen Vordruckes für die Antragstellung kann die KVVH verlangen, dass der Antragsteller eine gültige Sicherheitsbescheinigung für den gesamten Laufweg der beantragten Zugtrasse vorlegt. 3 Eigenschaften der Infrastruktur Die Betriebsführungs- und Infrastrukturgrenze DB Netz/KVVH befindet sich auf Höhe des Esig C Karlsruhe West in km 1,020. Das anschließende Streckengleis Karlsruhe West Karlsruhe Hafen gehört zum Infrastrukturbereich des KVVH. Der Bf Karlsruhe Hafen beginnt in Höhe des Esig A in km 1,265 der Streckenkilometrierung und ist Endbahnhof der eingleisigen, mit 15 kv-oberleitung elektrifizierten Hauptbahn Karlsruhe West Karlsruhe Hafen (VzG 4220). Die VzG-Streckennummer lautet Der Ersatzfahrplan ist im Buchfahrplanheft 6930 unter den Streckennummern und , herausgegeben von der DB Netz AG, Regionalbereich Südwest veröffentlicht. Vorübergehende Langsamfahrstellen und andere Besonderheiten für das Zugpersonal werden unter der La-Streckennummer 251 a/b (Karlsruhe Gbf Karlsruhe West Karlsruhe-Hafen) in der La Süd, herausgegeben von der DB Netz AG, bekannt gegeben. Angaben zum Streckenbuch sind in den Angaben für das Streckenbuch, herausgegeben von der DB Netz AG, Regionalbereich Südwest, unter der Streckennummer 251 veröffentlicht. Der Bahnhof liegt auf dem Gebiet der KVVH GmbH Geschäftsbereich Rheinhäfen und dient auch dem Umschlagverkehr Schiff/Bahn. Die KVVH betreibt innerhalb der Betriebsstelle die Gleisanlagen als Eisenbahninfrastrukturunterneh- men (EIU) als Serviceeinrichtung des öffentlichen Verkehrs gemäß 2 Absatz 3c Nr. 8 in Verbindung mit 3 Absatz 1 Ziffer 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetztes (AEG). Die Privatgleisanschlüsse innerhalb des Hafengeländes sind davon ausgenommen. Die KVVH hat die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen als EIU beauftragt; diese hat die Aufgabe an die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh delegiert. 2
3 3.1 Notfallmanagement (NMG) Das Notfallmanagement in Bahnanlagen der KVVH wird von der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh wahrgenommen. Die Alarmierung des diensthabenden Notfallmanagers erfolgt in der Regel durch die Unfallmeldestelle (Fahrdienstleiter Karlsruhe Hafen). Außerhalb der Besetzungszeiten der Unfallmeldestelle darf die Alarmierung direkt erfolgen. Notfallmanager AVG Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) Der diensthabende Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) der KVVH wird von der Albtal-Verkehrs- Gesellschaft mbh gestellt und über den Notfallmanager alarmiert. 3.3 Gefahrgutbeauftragter Der Gefahrgutbeauftragte der KVVH wird von der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh gestellt und über den Notfallmanager alarmiert. 3.4 Schematischer Lageplan (Auszug) siehe Anhang Streckenklasseneinstufung Karlsruhe West Karlsruhe Hafen dies entspricht: zulässige Radsatzlast (Achslast) zulässiges Fahrzeuggewicht je Längen- einheit (Meterlast) D4 22,5 t 8,0 t Einschränkungen Einschränkungen Bf Karlsruhe Hafen, Gleis 49 dies entspricht: zulässige Radsatzlast (Achslast) zulässiges Fahrzeuggewicht je Längeneinheit (Meterlast) C2 20 t 6,4 t 3
4 3.5 Stellwerk Mechanisches Einheitsstellwerk Elektromechanisches Stellwerk (E 43) für den einsehbaren Nahbereich für den nicht einsehbaren Nahbereich 3.6 Signalanlagen Die Standorte der Signale, deren Ausrüstung sowie die Lage in km sind dem Lageplan im Anhang 1 zu entnehmen. 3.7 Gleise (Nutzlängen) und Anschlüsse, Hauptgleise, durchgehende Hauptgleise Gleis Art Hauptgleis südlich Hauptgleis nördlich beginnt Gleis endet Eigentümer Neigung größer als 1:400 NL in m Gz W 1b Gruppe C KVVH 600 Gr W 2 Gruppe A, B 1 Zuführungs-gleis W 13 Weiche 15 KVVH KVVH 600 1:125 von W 14 bis W 15 1a 1b Ladegleise Gz W 15 Prellbock SMS 40 2 Abstellgleis W 13 W 14 KVVH Ladegleis W 3 Wincanton KVVH 60 7 Ladegleis W 2 Wincanton KVVH 80 8 Abstellgleis W 41 W 178 KVVH Ladegleis Prellbock Prellbock KVVH Abstellgleis W 186 Prellbock KVVH Abstellgleis W 43 Prellbock KVVH Abstellgleis W 50 W 201 Cronimet 535 KVVH Abstellgleis W 201 Prellbock Cronimet a Abstellgleis W 210 W 217 Cronimet Ladegleis W 230 Prellbock KVVH a Ladegleis W 217 Prellbock Cronimet Abstellgleis W 238 W 222 KVVH Abstellgleis W 239 W 221 KVVH Abstellgleis W 61 W 237 KVVH Abstellgleis W 231 W 227 KVVH Abstellgleis W 232 W 228 KVVH Abstellgleis W 232 W 228 KVVH Abstellgleis W 233 W 64 KVVH Abstellgleis W 63 Prellbock KVVH 620 4
5 Gleis Art 24 Ladegleis W Ladegleis beginnt Gleis endet KVVH / Köhlerbau Eigentümer KVVH / Köhlerbau Neigung größer als 1:400 NL in m 26 Zuführung W 12 Eisenlegierung KVVH Abstellgleis W 105 Prellbock Eisenlegierung Abstellgleis W 6 Eisenlegierung KVVH Abstellgleis W 7 Prellbock KVVH Abstellgleis W 9 Prellbock KVVH Zuführungsgleis W 4 Gruppe A KVVH Abstellgleis W 139 W 145 KVVH 536 W 139 W 143 KVVH Abstellgleis Bü Im Schlehert Prellbock KVVH Abstellgleis W 140 W 144 KVVH Abstellgleis W 141 W 144 KVVH a Ladegleis W 137 Prellbock KVVH b Zuführungsgleis W 136 Bruker KVVH 1: c Ladegleis W 136 Prellbock KVVH 1: d Ladegleis W 137 W 136 KVVH 1: Abstellgleis W 162 W 5 KVVH Ladegleis W 71a Prellbock KVVH Abstellgleis W 70 Lokschuppen KVVH Abstellgleis W 72a Prellbock KVVH Ladegleis W 73 W 266 KVVH Ladegleis W 273 Prellbock KVVH Abstellgleis W 73a Prellbock KVVH Abstellgleis W 272 Prellbock KVVH 1011 Abstellgleis W 72 Spaeter KVVH 844 EnBW KVVH 815 Spaeter Spaeter Spaeter Spaeter 435 W 316 W 317 Spaeter b Ladegleis W 333a EnBW EnBW c Abstellgleis W 315 EnBW KVVH Abstellgleis W 302 Prellbock KVVH Abstellgleis W 301 Prellbock KVVH Ladegleis W 307 Prellbock KVVH 50 Gleistor 60 Ladegleis W 307 Thermoselect KVVH 263 Verbindungsgleis 60 Ladegleis BAG / Privat 250 Weiche 307/308 Gleistor 61 Ladegleis W 304 Thermoselect KVVH
6 3.8 Gleise des Bahnhofs und anschließender Streckengleise mit Gefälle von mehr als 1:400 (2,5 ) Gleis Neigungsverhältnis Streckengleis ab Hs 1 in Richtung Karlsruhe West 1: ab Weiche 14 bis Weiche 15 1: b, 38c, 38d 1:150 6,7 4 Zusatzanlagen 4.1 Ladestellen Siehe Ziffer Bahnübergänge 5.1 Technisch gesicherte Bahnübergänge 6
7 5.2 Nicht Technisch gesicherte Bahnübergänget 7
8 6 Einschränkung des Regellichtraums/Feste Gegenstände mit schwarz-gelber Kennzeichnung im Abstand unter 2,20 m von Gleismitte Gleis 8 9 feste Gegenstände Elektrischer Schaltschrank neben Gleiswaage Abstand von Gleismitte 2,00 Blechkästen an Wand 1,90 Schutzmaßnahmen für Rangierpersonal gelb-schwarze Warnschraffur Schaltschrank verboten gelb-schwarze Warnschraffur Blechkästen verboten Gebäude 2,00 Gebäude verboten Laderampe, Länge 3 m 15 1, m vor Weiche 230 rot-weiße Warnschraffur 26 Umlaufgitter am BÜ 1,95 Umlaufgitter verboten 28 Bauzaun 17 m vor Weiche 105 1,80 28 Laderampe 1, Pfeiler 23 m vor Weiche 154 Torpfosten zwischen den Gleisen 30 und 31, 50 m vor Weichenwechsel 154/155 Laderampe, landseitig 58 m hinter Weiche 133 Laderampe, landseitig 98 m hinter Weiche 133 2,12 2,12 (Gleis 30) 2,19 (Gleis 31) 1,68 1,75 Bauzaun verboten Rangierseite Gleis 29 Laderampe verboten Rangierseite Gleis 29 gelb-schwarze Warnschraffur Pfeiler verboten Pfosten verboten Laderampe verboten Laderampe verboten 8
9 Gleis a 56 56a 60 feste Gegenstände Laderampe, landseitig 185 m hinter Weiche 133 Maisverladeeinrichtung über und landseitig neben dem Gleis, 26 m hinter Weiche 155 Laderampe 40 m landseitig vor Weiche 321 Ampelmast 101 m vor Weiche 320/321 Personensicherungsanlage der Oiltanking Höhe Weichenanfang der Weiche 330, Länge 40 m 160 m lange Spundwand, landseitig zwischen Weiche 308 und 307 Abstand von Gleismitte 1,73 1,70 1,60 Schutzmaßnahmen für Rangierpersonal Laderampe verboten Mitfahrt auf Ladung oder Fahrzeugdächern verboten Laderampe verboten 2,00 Ampelmast verboten 2,13 1,70 Gelb-schwarze Warnschraffur Portalmasten verboten keine gelb-schwarze Schraffur vorhanden Spundwand verboten 7 Telekommunikationseinrichtungen 7.1 Ortsfeste Fernsprecheinrichtungen zum Fdl öffentlich KVVH intern 7476 DB intern (nur Einwahl) Ortskanal Betriebsart C Allgemeines Der analoge Ortskanal Betriebsart C wird im Bf Karlsruhe-Hafen für Sprechverbindungen zwischen Zug-/Rangierpersonal und dem Fdl/Ww Karlsruhe-Hafen sowie mit dem Disponent/Hafenmeister der KVVH GB Rheinhäfen verwendet. Verwendet werden die Kanäle C17 (in den ÖRil Zup veröffentlicht) C39 (in den ÖRil Zup nicht veröffentlicht) Im Bahnbetrieb ist grundsätzlich Kanal C 17 zu verwenden Reservekanäle C 19, C 27, C 29, C 39 (nicht veröffentlicht) Für Zug- und Rangierpersonal gilt: Modul Abschn. 6 Abs. 5 (Angaben zum Ortskanal Betriebsart C) Kanal 17 9
10 Tf erreicht Fdl durch Betätigen der Hardkey Fdl. Tf erreicht Disponent/Hafenmeister der KVVH GB Rheinhäfen durch Betätigen der Softkey 2 (Ruf) und anschließende Betätigung der Zifferntaste 1 (Ruf 1). Des weiteren sind allgemein für den Funkverkehr zu beachten: Modul Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks Modul Gespräche über analogen Zugfunk führen Zugfunk GSM-R nicht vorhanden Die Strecke Karlsruhe West Karlsruhe Hafen ist nicht mit Zugfunk GSM-R ausgestattet. Der Fdl Karlsruhe Hafen ist nicht mit GSM-R Endgerät ausgestattet. 8. Betriebszeiten Das Stellwerk des Hafens Karlsruhe ist nicht rund um die Uhr besetzt. Bei Bedarf ist das Stellwerk für die Ankunft und Abfahrt von Zügen zu folgenden Zeiten durch den örtlichen Betriebsdienst der Hafen- bahn besetzt: Siehe aktueller Link auf der Homepage der KVVH: Rheinhäfen Karlsruhe - Die Hafenbahn Zugfahrten außerhalb dieser Zeit sind im Hafen Karlsruhe nicht möglich. 9. Sonderleistungen Möglichen Sonderleistungen können dem Entgeltverzeichnis der KVVH entnommen werden. Es gilt die jeweils neueste Version des Entgeltverzeichnisses. Siehe aktueller Link auf der Homepage der KVVH: Rheinhäfen Karlsruhe - Die Hafenbahn 10. Strom/Treibstoff Auf Strecken, die mit 15 KV, 16,7 Hz Wechselstrom elektrifiziert sind, wird der Strom durch die DB Energie GmbH bereitgestellt. Die KVVH selbst erzeugt keinen Bahnstrom 15 KV, 16,7 Hz und speist auch keinen derartigen Bahnstrom in das Netz ein. EVUs, die die KVVH- Infrastruktur unter 15 KV, 16,7 Hz nutzen wollen, müssen daher mit der DB Energie GmbH oder einem anderen Anbieter einen separaten Vertrag abschließen. 11. Veröffentlichung, Streckenbuch Die NBS-AT, NBS-BT, sonstige Informationen, Entgeltverzeichnis, Vertragsformulare der KVVH usw. sind im Internet unter nachzulesen bzw. downzuloaden. Änderungen wird die KVVH ausschließlich im Internet unter veröffentlichen, soweit nicht vom Gesetz- geber zwingend ein anderes Medium vorgeschrieben ist. Die Angaben zum Streckenbuch sind bei der DB Netz AG gegen Entgelt zu beziehen. 10
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