Ganztagsschule. Hygieneplan der HS-Vossbarg

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1 Hygieneplan der HS-Vossbarg Allgemeines Die Schulleiterin trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Anforderungen. Die erweiterte Schulleitung, speziell der/die bestimmte Sicherheitsbeauftragten, unterstützen sie bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung. Der Hygieneplan ist jährlich von dem Schulleitungsteam hinsichtlich Aktualisierung zu überprüfen und ggf. zu ändern. Alle Beschäftigten sind über eventuelle Änderungen umgehend zu informieren. Zusätzlich werden alle Beschäftigten über die erforderlichen Hygienemaßnahmen gem. 35 IfSG belehrt. Dies wird in einem Protokoll festgehalten, das drei hre aufbewahrt wird. Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen erfolgt u. a. durch Begehung des Schulgebäudes durch die Schulleitung und ihr Team und zwar einmal jährlich sowie bei aktuellem Bedarf. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Der Hygieneplan ist im Lehrerzimmer, Büro und am Mensaeingang für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich, zudem auf der Homepage der HS einsehbar. Den Reinigungskräften sowie dem Hausmeister wird der Hygieneplan zur Kenntnis gegeben. Beim Vorliegen von Erkrankungen, die gem. 34 lfsg der Meldepflicht an das Gesundheitsamt unterliegen (siehe Anlage zum Hygieneplan), ist jeder Lehrer verpflichtet, diese Informationen umgehend an die Schulleitung weiterzugeben, die innerhalb von 24 Stunden die Meldung an das Gesundheitsamt veranlasst (Meldebogen des Gesundheitsamtes Winsen). Für die Wiederzulassung nach Erkrankungen, die nicht meldepflichtig sind, jedoch in der Anlage zum Hygieneplan gem. 34 lfsg aufgeführt sind, sind ggf. genannte Wiederzulassungsfristen zu beachten. Verantwortlich hierfür ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer. Bei attestpflichtiger Wiederzulassung (gem. Anlage) verfolgt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer die Vorlage des Attestes. Bei Anmeldung eines neuen Schülers erhalten die Eltern bzw. sonstige Sorgeberechtigten das Merkblatt Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigt gem. 34 Abs. 5 S. 2 des IfSG. 1. Lufthygiene Mindestens nach jeder Doppelstunde ist in den Klassenräumen eine ausreichende Lüftung durch das Öffnen der Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Nach Möglichkeit geschieht dies auch während einer kurzen Pause 2. Abfallentsorgung Der getrennte Müll aus den Unterrichtsräumen der HS-Vossbarg wird täglich durch die Schüler in die entsprechenden Container entsorgt (gem. Konzept zur Umweltbildung der HS-Vossbarg) 3. Reinigung der Unterrichtsräume Die Unterrichtsräume werden am Ende des Schultages von den Schülern gefegt. Sämtliche Räumlichkeiten werden vom, von er Gemeinde beauftragten, Reinigungspersonal fachgerecht, gem. Reinigungsplan (in Anlehnung an die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben), gereinigt. Der Hausmeister ist für die Abnahme verantwortlich

2 4. Händehygiene Schüler und Lehrer und alle sonstigen Beschäftigten der HS-Vossbarg waschen sich regelmäßig die Hände. Dies gilt vor allem in folgenden Fällen: Husten oder Niesen in die Hand Gebrauch des Taschentuches Toilettenbesuch Schutzarbeiten Dabei werden zum Abtrocknen Einmalhandtücher benutzt, die vom Schulträger zu stellen sind. 5. Trinkwasserhygiene Am Wochenanfang und nach Feier-, Brückentagen muss das Trinkwasser ca. 5 Minuten bzw. bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz laufen gelassen werden, um die Leitungen zu spülen. Bei längerer Nichtbenutzung ((Ferien) wird das abgestandene Trinkwasser in den Leitungen von der Wasseruhr bis zum letzten Zapfhahn ausgetauscht. Die Trinkwasseranlage wird regelmäßig vom Hausmeister kontrolliert. 6. Hygiene im Sanitärbereich: Schultoiletten Die Sanitärbereiche (Toiletten) sind mit Einmalhandtüchern sowie mit einer Spendenvorrichtung für Flüssigseife ausgestattet. Die Mädchentoiletten sind mit einem Spender für Tüten und Mülleimer für Monatshygiene auszustatten. Die Toilettenanlagen und deren Ausstattung sind regelmäßig vom Hausmeister zu überprüfen und vom Schulträger zu warten. Eine zeitnahe Reparatur von Defekten und sorgfältige Pflege muss sichergestellt sein. Die Toiletten werden vom Reinigungspersonal fachgerecht, gemäßgesetzlicher Vorgaben, gereinigt. Der Hausmeister ist für die Abnahme verantwortlich. Ansonsten gelten die Bestimmungen zur Trinkwasserhygiene (siehe 5.) 7. Ersthelfer Bei Verletzungen, die durch den Ersthelfer versorgt werden, sind immer Einmalhandschuhe zu tragen. Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind ebenfalls unter Verwendung von Einmalhandschuhen und mit einem Desinfektionsmittel zu reinigen. Beim Auftreten nachfolgender Erkrankungen, sofern sie in der Schule auftreten, ist die entsprechende Vorgehensweise zu beachten: Auftreten von Läusen/Nissen: Information der Erziehungsberechtigten, Isolierung des Schülers, Wiederzulassung erst nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, Verteilen des Informationsbriefes (Anlage) an die Eltern der entsprechenden Klasse, Meldung an das Gesundheisamtes, ggf. Desinfektion betroffener Materialien in der Schule (Sofa, Kleidung etc.) Auftreten von Erbrechen/Durchfall: Information der Erziehungsberechtigten, Isolierung des Schülers, ggf. sofortige Reinigung/Desinfektion kontaminierter Flächen bzw. Toiletten. Meldung der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers an das Sekretariat (Beobachtung bezüglich etwaiger Häufungen) 21629

3 Der Sanitätsraum ist mit einem Desinfektionsspender und geeignetem Erste-Hilfe-Material auszustatten: Großer Verbandskasten nach DIN Kleiner Verbandskasten nach DIN Die Notfallnummern hängen im Sanitätsraum und im Schulsekretariat aus. Die Decken und Kissen im Sanitätsraum werden täglich ausgeschüttelt sowie am Ende einer Woche gewaschen und gereinigt. Verantwortlich hierfür ist das Reinigungspersonal. 8. Schulküche/Mensa Personen, die an einer Infektionserkrankung im Sinne des 42 Infektionsschutzgesetz oder an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden. Das Küchenpersonal ist gemäß 43 IfSG einmal jährlich über die Tätigkeitsverbote zu belehren und darüber hinaus einmal jährlich lebensmittelhygienisch zu schulen. Verantwortlich dafür ist die Gemeinde, der die Raumverantwortung Küche//Mensa übertragen ist. Die in der Küche/Mensa Beschäftigten waschen und desinfizieren sich regelmäßig und gründlich nach Vorschrift und Anweisung die Hände. Dies gilt vor allem in folgenden Fällen: Bei Arbeitsbeginn Nach Pausen Husten oder Niesen in die Hand Nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren, z. B. rohes Fleisch, Geflügel Gebrauch des Taschentuches Toilettenbesuch Schmutzarbeiten Dabei werden zum Abtrocknen Einmalhandtücher benutzt, die vom Schulträger zu stellen sind. Die Fußböden im Küchen- und Mensabereich sind täglich vom Reinigungspersonal fachgerecht, gemäß der gesetzlichen Vorgaben, zu reinigen. Um einem Qualitätsverlust von Lebensmitteln durch den Befall mit Schädlingen /Mehlwürmern vorzubeugen, sind Lebensmittel sachgemäß zu verpacken (z. B. Umverpackungen, Eimer). Die Verpackungen sind mit dem Anbruchsdatum/Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen. Folgende betriebseigene Kontrollen der Lebensmittel sind durchzuführen: Wareneingangskontrolle auf Verpackung, Haltbarkeit, diverse Schäden Tägliche Temperaturkontrollen in Kühleinrichtungen (die Temperatur darf in Kühlschränken nicht über 7Grad Celsius liegen, in Gefrierschränken muss die Temperatur mindestens -18 Grad Celsius betragen). Wöchentliche Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten Aufbewahrung von Rückstellproben bei selbst zubereiteten Speisen für 96 Stunden getrennt nach Komponenten und mindestens 100g pro Komponente in Gefriereinrichtungen 21629

4 Die Küche/Mensa ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu überprüfen. Bei Bedarf sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik durch eine Fachfirma zu veranlassen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Lebensmittel nicht mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel in Kontakt kommen. Lebensmittelabfälle müssen in verschließbaren Behältern gelagert werden. Die Behälter sind nach jeder Leerung zu reinigen. Küchenfenster, die ins Freie geöffnet werden können, sind mit Insektengittern auszustatten. Zur Legionellprophylaxe muss täglich das Warmwasser bei maximaler Erwärmungsstufe 5 Minuten ablaufen. Ansonsten gelten die Bestimmungen zur Trinkwasserhygiene (siehe 5.). Kalkablagerungen an den Wasserhähnen sind in den erforderliche Zeitabständen zu entfernen. Verantwortlich hierfür ist der Hausmeister. 9. Turnhalle Zur Legionellenprophylaxe muss täglich das Warmwasser bei maximaler Erwärmungsstufe 5 Minuten ablaufen. Ansonsten gelten die Bestimmungen zur Trinkwasserhygiene (siehe 5.). Kalkablagerungen an den Duschköpfen sind in den erforderlichen Zeitabständen zu entfernen. Verantwortlich hierfür ist der Hausmeister. Die Kleiderablage für die Bekleidung ist so zu gestalten, dass die Kleidungsstücke der Schüler keinen direkten Kontakt untereinander haben, da sonst die Gefahr der Übertragung von Läusen besteht gez. Stahmer, Rektorin 21629

5 Anlage zum Hygieneplan der von Kindern nach Erkrankung Krankheit Inkubationszeit Dauer Ansteckungsfähigkeit Wiederzulassung Attest 1. Cholera Stunden bis 5 im Stuhl Symptomfrei und drei neg. 2. Diphtherie 2 bis 5, selten bis 8 nachgewiesen, Pencillintherapie über 7 bis 10. I. d. R. nach 4 n Erreger nicht mehr nachweisbar Symptomfrei + 3 neg. Abstriche ab 24 Std. nach Antibiotkatherapie 3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC) 1 bis 8 im Stuhl Ausgeschieden werden Symtomfrei + 3 neg. 4. Virusbedingte hämorrhagische Fieber (VHF) Ebola-Fieber 2 21 Lassafieber: 6 17 Marburg-Virus: 7 9 Tg. Solange Viren im Speichel, Blut o. Ausscheidungen nachweisbar Symtomfrei + keine Viren nachgewiesen + Experten-meinung + Gesundheitsamt 5. Haemophilus influenzae Typ b- Meningitis 1 bis 8 meistens 2 bis 4 Bis 24 Std. nach Beginn Nach, + symtomfrei 6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte) 2 bis 10 Solange befallene Hautareale nicht abgeheilt oder bis 24 Std. nach Beginn Ab 24 Std. nach Beginn oder nach kompletter Abheilung 7. Keuchhusten (Pertussis) bis 6 Wochen nach Erkrankungsbeginn, bzw. ca 1 Woche nach Therapiebeginn Frühestens 5 nach Beginn Einer effektiven Therapie oder 3 Wochen nach ersten Symtomen 8. Ansteckende Lungen- Tuberkulose Wochen bis Monate (normal: länger als 6 Monatei) Solange Bakterien in Sputum, Bronchalsekret oder Magensaft 3 neg. Befunde von Sputum, Bronchialsekret oder Magensaft

6 Anlage zum Hygieneplan der von Kindern nach Erkrankung Krankheit Inkubationszeit Dauer Ansteckungsfähigkeit Wiederzulassung Attest 9. Masern 8 bis 10 bis zum katarrhalischen Stadium, 14 bis Hautausschlag 5 vor bis 4 nach Beginn Hautausschlag, am höchsten vor Beginn Frühestens 5 nach Beginn Hautausschlag oder wenn Symtomfrei 10. Meningokokken Infektion 1 bis 10 Meist weniger als 4 in Nasen- Rachen-Raum, bis 24 Std. nach Therapiebeginn Wenn symtomfrei 11. Mumps 12 bis 25, mittel 16 bis 18 7 vor bis 9 nach Beginn der Schwellung Wenn symtomfrei frühestens 9 nach Beginn der Schwellung 12. Paratyphus 3 bis 60 Mittel: Symtomfrei + 3 neg. 13. Pest 2 bis 6 (Lungenpest: Std. bis 2 ) in Bubonen-punktat, Sputum oder Blut Symtomfrei + Beendigung 14. Poliomyelitis 5 bis 14, einzeln bis 35 Mehrere Wochen Frühestens 3 Wochen nach Beginn 15. Scabies (Krätze) Erstinfektion 20 bis 35, Reininfekt wenige Ohne Behandlung durchschnittl. 8 Wochen Nach Behandlung + symtomfrei (milbenfrei) 16. Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes Infektion Streptokokken- Angina) 2 bis 4 Bis 3 Wochen oder bis 24 Std. nach Beginn Ab 2. Tag nach Beginn oder wenn symptomfrei + neg. Rachenabstrich 17. Shigellose 1 bis 7 Meist 2 bis 4 (ohne Antibiotika ca. 4 Wochen) Symtomfrei + 3 neg.

7 Anlage zum Hygieneplan der von Kindern nach Erkrankung Krankheit Inkubationszeit Dauer Ansteckungsfähigkeit Wiederzulassung Attest 17. Shigellose 1 bis 7 Meist 2 bis 4 (ohne Antibiotika ca. 4 Wochen) Symtomfrei + 3 neg. 18. Typhus abdominalis 3 bis 60 Mittel: ab Infektion Symtomfrei + neg. 19. Virushepatitis A oder E 15 bis 50 mittel: 25 bis 30 1 bis 2 Wochen vor und bis 1 Woche nach Ikteruns (Gelbfärbung) 2 Wochen nach ersten Symtomen oder 1 Woche nach Ikteruns 20. Windpocken 8 bis 28 Meist 14 bis 16 2 vor und 7 nach ersten Bläschen 1 Woche nach Beginn (erste Bläschen) 21. Kopflausbefall Lebenszyklus 3 Wochen Solange Läuse/Nissen nachgewiesen werden Nach sachgerechter Behandlung am nächsten Tag (gem. Hausrecht SL) 22. Bakterielle Enteritiden z.b. durch Salmonellen, Campylobacter oder Yersinia enterocolitica Salmonellen: 5 bis 72 Std. Campylobacter: 2-7 Yersinien: 7 bis 10 im Stuhl Nach Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl) Kinder über 6 hre müssen nicht ausgeschlossen werden 23. Virusenteritiden Roaviren: 1 bis 3 Norwalkviren: 1 bis 3 Adenoviren: 5 bis 8 im Stuhl (normal 1 Woche) Nach Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl) bzw. des Erbrechens

Zulassung nach Krankheit

Zulassung nach Krankheit 1 Cholera 2 Diphtherie einige Stunden bis 5 Tage, selten länger 2-5 Tage, selten bis zu 8 Tagen solange Erreger im Stuhl nachweisbar sind solange Erreger in Sekreten und Wunden nachweisbar sind; bei unbehandelten

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