Anderungsvereinbarung vom zur elektronischen Versicherteneinschreibung im Facharztvertrag Orthopädie. vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anderungsvereinbarung vom zur elektronischen Versicherteneinschreibung im Facharztvertrag Orthopädie. vom"

Transkript

1 Anderungsvereinbarung vom zur elektronischen Versicherteneinschreibung im Facharztvertrag Orthopädie gemäß 73 c SGB V vom Allgemeines Die Vertragspartner vereinbaren die Umstellung der Versicherteneinschreibung auf das nachfolgend beschriebene elektronische Verfahren und die dazu erforderlichen nachfolgenden Vertragsänderungen. Zusätzlich wird der Vertrag redaktionell angepasst. 2. Vertragsänderungen 2. 1 Hauptvertrag Vertragstext bis Vertragstext ab Abs. 3 lit. c) 3 Abs. 3 lit. c) Ausstattung mit einer onlinefähigen IT, die den Betriebssystemanforderungen des Softwarehauses der Vertragssoftware entspricht und Anbindung über ISDN bzw. DSL zur Steuerung von Abrechnungs-, Verordnungs- und Informationsprozessen; Einzelheiten zu dieser technischen Ausstattung ergeben sich aus Anlage 3. 4 Abs. 3 lit. a) Beim FACHARZT. Dieser ist ab dem Zeitpunkt seiner Vertragsteilnahme berechtigt und auf Wunsch des Versicherten verpflichtet, Versicherten-Teilnahmeerklärungen von diesen entgegenzunehmen. Ein Muster der Versicherten-Teilnahmeerklärung ist in Anläge 5 als Teil des "Starterpaketes FACH- ARZT" beigefügt. Der FACHARZT erfasst die Teilnahme in der Vertragssoftware und leitet das Original unverzüglich an die AOK bzw. BKK weiter. Der FACHARZT bewahrt einen Durchschlag derteilnahmeerklärung entsprechend den gesetzlichen Fristen auf (zurzeit 10 Jahre). Der zweite Durchschlag wird dem Patienten ausgehändigt." 4 Abs. 6 AOK, BKK und MEDIVERBUND können gemeinsam die elektronische Einschreibung und elektronische Datenübermittlung mittels Vertragssoftware für die Teilnahme der Versicherten im Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt für alle FACHÄRZTE nach billigern Ermessen für verbindlich erklären. Die Ausstattung mit einer onlinefähigen IT, die den Betriebssystemanforderungen des Softwarehauses der Vertragssoftware entspricht und Anbindung über Z. B. DSL zur Steuerung von Abrechnungs-, Verordnungs- und Informationsprozessen; Einzelheiten zu dieser technischen Ausstattung ergeben sich aus Anlage 3. 4 Abs. 3 lit. a) Beim FACHARZT. Dieser ist ab dem Zeitpunkt seiner Vertragsteilnahme berechtigt und auf Wunsch des Versicherten verpflichtet, Versicherten-Teilnahmeerklärungen von diesen entgegenzunehmen. Der FACH- ARZT erfasst die Teilnahme in der Vertragssoftware und leitet die Daten unverzüglich elektronisch an die Managementgesellschaft weiter. Der FACHARZT bewahrt einen Ausdruck der Teilnahmeerklärung entsprechend den gesetzlichen Fristen auf (zurzeit 10 Jahre). Der zweite Ausdruck wird dem Patienten ausgehändigt. 4 Abs. 6 AOK, BKK und MEDIVERBUND setzen gemeinsam die elektronische Einschreibung und elektronische Datenübermittlung mittels Vertragssoftware für die Teilnahme der Versicherten im Vertrag für alle FACHARZ- TE um. Näheres ergibt sich aus Anlage 6 zu diesem Vertrag. Der FACHARZT hat seinen l

2 FACHARZTE werden hierüber rechtzeitig informiert. Auch in diesem Fall hat der FACHARZT seinen gesetzlichen Pflichten zur Archivierung der Teilnahmeformulare nachzukommen." gesetzlichen Pflichten zur Archivierung der Teilnahmeformulare nachzukommen Anlage 1 Infopaket FACHARZT Vertragstext bis Vertragstextab Das Infopaket FACHARZT enthält insbesondere Das Infopaket FACHARZT enthält insbe- die folgenden Unterlagen: sondere die folgenden Unterlagen: Teilnahmeerklärung FACHARZT (siehe Anhang) Vertrag Informationen zur Vertragsteilnähme des FACHARZTES Liste der erforderlichen Nachweisdokumente (z. B. Nachweis Vertrags-Schulung, Nachweis der Bestellung eines Konnektors) Stammdatenblatt Liste der AOK-Ansprechpartner für den FACHARZT Bestellformular Konnektor Teilnahmeerklärung FACHARZT (siehe Anhang) Vertrag Informationen zur Vertragsteilnahme des FACHARZTES Liste der erforderlichen Nachweisdokumente (z. B. Nachweis Vertrags-Schulung, Nachweis der Be- Stellung eines Konnektors/Online- Keys) Stammdatenblatt Liste der AOK- und BKK- Ansprechpartnerfürden FACH- ARZT

3 2. 3 Anlage 3 Vertragssoftware und Hardware Vertragstext bis Vertragstext ab Ziffer III. Weitere technische Voraussetzungen Ziffer III. Weitere technische Voraussetzun- für die Nutzung der Vertragssoftware gen für die Nutzung der Vertragssoftware (1) Ausstattung mit einer onlinefähigen IT und Anbindung über ISDN bzw. soweit verfügbar zur Erhöhung des Datenübertragungskomforts DSL Empfohlen wird dabei die Nutzung einer Flatrate für die Daten- Übertragung. (1) Ausstattung mit einer onlinefähigen IT undanbindung über Z. B. DSL. Empfohlen wird dabei die Nutzung einer Flatrate für die Datenübertragung. Ziffer IV. Kosten für die Nutzung der Vertragssoftwareprog ramme Ziffer IV. Kosten für die Nutzung der Vertragssoftwareprogramme HINWEIS: Für die Nutzung der ISDN- bzw- DSL-Verbindung entstehen gesonderte Kosten in Abhängigkeit von der Vereinbarung, die der FACHARZT mit seinem Internet Service Provider getroffen hat. HINWEIS: Für die Nutzung (z. B, DSL) entstehen gesonderte Kosten in Abhängigkeit von der Vereinbarung, die der FACHARZT mit seinem Internet Service Provider getroffen hat Anlage 5 Starterpaket Facharzt Vertragstext bis Vertragstext ab "Das Starterpaket FACHARZT enthält insbesondere - Teilnahmeerklärung "AOK- FacharztProgramm" für HzV-Versicherte; - Teilnahmeerklärung "Bosch BKK- Facharztprogramm" für HzV-Versicherte; - "Merkblattzum AOK-FacharztProgramm für Versicherte der AOK Baden- Württemberg"; - "Merkblattzum Facharztprogramm für Versicherte der Bosch BKK in Baden- Württemberg" - Bestellformulare für weitere Unterlagen," Das Starterpaket FACHARZT enthält insbesondere - Ggf. Infomaterialien - Ggf. Bestellformulare für weitere Unterlagen

4 2. 5 Anlage 6 Prozessbeschreibung FACHARZT Vertragstext bis Vertragstextab VersendunQ des Infopaketes Versenduna des Infopaketes Zum Beginn der Vertragslaufzeit versendet die Managementgesellschaft ein Infopaket gemäß Anlage 1 zum Vertrag an alle der Managementgesellschaft bekannten und teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß 2 des Vertrages. Das Infopaket enthält u. a. folgende Unterlagen Teilnahmeerklärung FACHARZT Vertrag Informationen zur Vertragsteilnahme des FACHARZTES und Liste der erförderlichen Nachweisdokumente (z. B. Nachweis Vertrags-Schulung, Nachweis der Bestellung eines Konnektors) Stammdatenblatt Liste der AOK- und BKK- Ansprechpartnerfürden FACH- ARZT Gleichzeitig steht eine FACHARZT- Teilnahmeerklärung auf der Internetseite des MEDIVERBUNDES (www. mediverbünd. de) zum Download zur Verfügung Überprüfung der Einaanas- Teilnahmevoraussetzungen Die Überprüfung der im Vertrag genannten Teilnahmevoraussetzungen erfolgt durch die Managementgesellschaft. Folgende Eingangs-Teilnahmevoraussetzungen werden insbesondere geprüft: Zum Beginn der Vertragslaufzeit versendet die Managementgesellschaft ein Infopaket gemäß Anlage 1 zum Vertrag an alle der Managementgesellschaft bekannten und teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß 2 des Vertrages. Das Infopaket enthält u. a. folgende Unterlagen Teilnahmeerklärung FACHARZT Vertrag Informationen zur Vertragsteilnahme des FACHARZTES und Liste der erförderlichen Nachweisdokumente (z. B. Nachweis Vertrags-Schulung, Nachweis der Bestellung eines Konnektors/Online-Keys) Stammdatenblatt Liste der AOK-und BKK- Ansprechpartnerfürden FACH- ARZT Gleichzeitig steht eine FACHARZT- Teilnahmeerklärung auf der Intemetseite des MEDIVERBUNDES (www. mediverbünd. de) zum Download zur Verfügung Überprüfung der Eingangs- Teilnahmevoraussetzunflen Die Überprüfung der im Vertrag genannten Teilnahmevoraussetzungen erfolgt durch die Managementgesellschaft. Folgende Eingangs-Teilnahmevoraussetzungen werden insbesondere geprüft: - Ausstattung mit einer Vertragssoftware; - Betrieb eines Konnektors; - Nachweis der Funktionsfähigkeit des Konnektors durch einen erfolgreichen Test gegenüber der Managementgesellschaft; Teilnahme des Arztes und mindestens einer/s medizinischen Fachangestellten - Ausstattung mit einer Vertragssoftware; - Vorhalten eines Konnektors/Online-Keys; - Teilnahme des Arztes und mindestens einer/s medizinischen Fachangestellten (sofern vorhanden) an einer Vertragsschulung (Teilnahmebestätigung des Vertragsarztes bzw. angestellten Arztes im MVZ an einer Präsenzveranstaltung bzw. Online- 4

5 (sofern vorhanden) an einer Vertragsschulung (Teilnahmebestätigung des Vertragsarztes bzw. angestellten Arztes im IWZ an einer Präsenzveranstaltung); der Facharzt/das MVZ übermittelt die für ihn und den/die medizinische(n) Fachangestellte(n) ausgestellten Teilnahmenachweise an die Managementgesellschaft. Die Vertragspartner verständigen sich darüber, zu einem späteren Zeitpunkt eine Online- Vertragsschulung (E-Learning) anzubieten Versand des Starterpaketes bei Erfüllunfl der Teilnahmevoraussetzungen Nach Versand des Bestätigungsschreibens erfolgt der Versand der Starterpakete gemaß Anlage 5 zum Vertrag durch die Managementgesellschaft oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Das Starterpaket enthält u. a. folgende Unterlagen: - Teilnahmeerklärung "AOK- FacharztProgramm" sowie Merkblatt "AOK-FacharztProgramm" - Teilnahmeerklärung "Bosch BKK- Facharztprogramm" sowie Merkblatt "Bosch BKK-Facharztprogramm" Vertragsschulung); der Facharzt/das MVZ übermittelt die für ihn und den/die medizinische(n) Fachangestellte(n) ausgestellten Teilnahmenachweise an die Managementgesellschaft Versand des Starterpaketes bei Erfülluna derteilnahmevoraussetzungen Nach Versand des Bestätigungsschreibens erfolgt der Versand der Starterpakete gemaß Anlage 5 zum Vertrag durch die Managementgesellschaft oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen Einschreibung beim FACHARZT Einschreibung beim FACHARZT Der Patient erklärt in der FACHARZT-Praxis seine Teilnahme am AOK- Facharztprogramm. Der FACHARZT markiert in der Vertragssoftware den Patienten als potenziellen Teilnehmer und druckt die Teilnahmeerklärung aus. Die Formulare "Teilnahmeerklärung AOK- FacharztProgramm" und "Teilnahmeerklärung Bosch BKK-Facharztprogramm" sind im Starterpaket gemäß Anlage 5 zum Vertrag beigefügt. Mit derteilnahmeerklärung wird insbesondere die Teilnahme am AOK- Facharztprogramm für mindestens 12 Monate verbindlich vereinbart; - der Patient auf grundlegende Teilnahmebedingungen am AOK- Facharztprogramm hingewiesen; - eine datenschutzrechtliche Einwilligung des Patienten eingeholt. Darüber hinaus gelten alle Teilnahmevoraussetzungen gemäß Anlage 7. Der Patient erklärt in der FACHARZT-Praxis seine Teilnahme am AOK- Facharztprogramm. Der FACHARZT markiert in der Vertragssoftware den Patienten als potenziellen Teilnehmer und druckt die Teilnahmeerklärung aus. Das Formular Teilnahmeerklärung "AOK- FacharztProgramm" bzw. "Facharztprogramm" (BKK) darf durch den FACHARZT inhaltlich nicht verändert werden. Mit der Teilnahmeerklärung wird insbesondere die Teilnahme am AOK- Facharztprogramm für mindestens 12 Monate verbindlich vereinbart; - der Patient auf grundlegende Teilnahmebedingungen am AOK- Facharztprogramm hingewiesen; - eine datenschutzrechtliche Einwilligung des Patienten eingeholt. Darüber hinaus gelten alle Teilnahmevoraussetzungen gemäß Anlage 7.

6 Vor Unterzeichnung derteilnahmeerklärung durch den Patienten prüft der FACH- ARZT über die VERTRAGSSOFTWARE, ob der Patient am AOK-HausarztProgramm bzw. am Bosch BKK Hausarztprogramm teilnimmt. Nimmt der Patient teil, händigt der FACHARZT diesem das im Starterpaket enthaltene Merkblatt aus und fordert ihn auf, es sorgfältig zu lesen. Der Patient unterschreibt die "Teilnahmeerklärung AOK- FacharztProgramm" bzw. "Teilnahmeerklärung Bosch BKK-Facharztprogramm" und gibt damit gleichzeitig seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung ab. Das Original derteilnahmeerklärung wird bis auf weiteres der AOK bzw. der BKK an die auf der Teilnahmeerklärung vermerkte Adresse zugesendet. Von den beiden Durchschlagen übergibt der einschreibende Arzt einen dem Patienten, den anderen archiviert er gemäß den allgemeinen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen. Die Obersendung der Einschreibung auf elektronischem Wege wird von den Vertragspartnern derzeit geprüft und angestrebt. Eine Einschreibungsmöglichkeit beim HAUSARZT besteht ebenfalls." Vor Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung durch den Patienten wird der Versicherte durch den FACHARZT über den Inhalt des AOK-FacharztProgrammes bzw. des Facharztprogrammes der Bosch BKK und gemäß 295a SGB V umfassend über die vorgesehene Datenübermittlung gemäß Anlage 7 Anhang 2 (Merkblatt zum AOK- FacharztProgramm für Versicherte der AOK Baden-Württemberg bzw. Merkblatt zum Facharztprogramm der Bosch BKK) informiert und erhält diese Information schriftlich durch den FACHARZT ausgehändigt. Mit der Einwilligung in die Teilnahme willigt der Versicherte zugleich in die damit verbundene Datenübermittlung gemäß 295 a Abs. 1 und Abs. 2 SGB V ein. Vor Ubersendung der Einschreibedaten muss der Arzt in seiner Vertragssoftware in einer Abfrage bestätigen, dass die Unterschrift des Versicherten vorliegt. Dazu wird auf den ausgedruckten Exemplaren der Teilnahmeerklärung ein vierstelliger Code zu lesen sein, der ebenfalls korrekt in der Vertragssoftware eingegeben werden muss, bevor der Datensatz an das beauftragte Rechenzentrum übermittelt werden kann. Ein Exemplar der unterzeichneten Teilnahmeerklärung "AOK-FacharztProgramm" bzw. "Facharztprogramm der Bosch BKK" händigt der FACHARZT dem Versicherten aus. Der FACHARZT ist verpflichtet, die zweite vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmeerklärung "AOK- FacharztProgramm" bzw. "Facharztprogramm der Bosch BKK" entsprechend der geltenden Aufbewahrungsristen in der Praxis aufzubewahren. Damit die AOK bzw. BKK ihrer verträglichen Verpflichtung nach 12 Abs. 3 und 4 des Vertrags nachkommen kann, müssen in Einzelfällen die Vertragspartner die Möglichkeit der Überprüfung der Teilnahmeerklärungen zur Sicherstellung der korrekten Umsetzung derversicherten-teilnahme am AOK-FacharztProgramm bzw. Facharztprogramm der Bosch BKK haben. Hiervon betroffen sind fachliche Klärungen, die für die AOK bzw. BKK auf Grund des entfallenen Belegeinleseverfahrens nicht mehr ersichtlich sind, beispielhaft bei AOK-/BKK- Versicherten mit einer vermerkten Betreuung (Abklärung, ob die Unterschrift durch

7 Betreuer erfolgte). Der FACHARZT verpflichtet sich, die Vertragspartner bei der Sachverhaltsklärung zu unterstützen. Im Bedarfsfall ist der AOK bzw. BKK eine Kopie derteilnahmeerklärung auszuhändigen bzw. zu schicken. Darüber hinaus ist eine stichprobenhafte Überprüfung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung "AOK- FacharztProgramm" bzw. "Facharztprogramm der Bosch BKK" durch die Vertrags- Partner möglich. " Beleglesung bei der AOK oder BKK Die annehmende Stelle bei der AOK bzw. BKK prüft den Teilnahmeantrag und überträgt die Versichertenstammdaten in ein AOK-internes bzw. BKK-internes System." Eine Einschreibung in das AOK- FacharztProgramm bzw. Facharztprogramm der Bosch BKK ist auch beim HAUSARZT möglich. " Verarbeitung der Versicherteneinschreibung bei deraok oder BKK Die in derteilnahmeerklärung "AOK- FacharztProgramm" bzw. "FacharztProgramm der Bosch BKK" aufgeführten Daten des Versicherten sendet der FACHARZT nach erfolgter Unterschrift durch den Versicherten und den FACHARZT online mittels der Vertragssoftware an den MEDIVER- BUND. Dieser sendet die Einschreibedaten regelmäßig an die AOK oder BKK bzw. den von ihr beauftragten Dienstleister. Die annehmende Stelle bei deraok bzw. BKK prüft die Versichertendaten und überträgt die Versichertenstammdaten in ein AOK-/ BKK-internes System Anlage 7 Anhang 01 und 02 (Muster Teilnahmeerklärung für AOK-Versicherten bzw. Teilnahmeerklärung für BKK Versicherte) sowie Anhang 03 und 04 (Merkblatt für den AOK-Versicherten bzw. BKK-Versicherten) zur Anlage 7 werden ausgetauscht Anlage 10 Datenübermittlung/Funktionalitäten der Vertragssoftware Vertragstext bis Vertragstext ab Abschnitt II : Zulassungsverfahren Abschnitt II : Zulassungsverfahren l. Grundsätze des Zulassungsverfahrens l. Grundsätze des Zulassungsverfahrens (3) (3)

8 [...] c) Beschreibung deransteuerung des Konnektors Abschnitt III: Datenübermittlung Die Datenübertragung ist nur über eine verschlüsselte Verbindung erlaubt. Folgende Datenübertragungswege sind zulässig: Gematikfähiger Konnektor mit Kompatibilität zu den Vetrragssoftwareprogrammen; [...] c) Beschreibung deransteuerung des Konnektors/Online-Keys Abschnitt III: Datenübermittlung Die Datenübertragung ist nur über eine verschlüsselte Verbindung erlaubt. Folgende Datenübertragungswege sind zulässig: Gematikfähiger Konnektor mit Kompatibilität zu den Vetrragssoftwareprogrammen; Einsatz eines HZV-Online-Keys 3. Inkrafttreten deranderungsvereinbarung Die Änderungen treten mit Wirkung zum in Kraft. Abweichend davon entfalten die Änderungen betreffend 4 Abs. 3 lit. a), 4 Abs. 6 sowie Anlage 6 für die Bosch BKK erst ab dem Wirkung.

PROZESSBESCHREIBUNG FACHARZT/PSYCHOTHERAPEUT

PROZESSBESCHREIBUNG FACHARZT/PSYCHOTHERAPEUT PROZESSBESCHREIBUNG FACHARZT/PSYCHOTHERAPEUT Vertragsbeitritt des FACHARZTES/PSYCHOTHERAPEUTEN und Einschreibung von HzV-Versicherten in das AOK-FacharztProgramm und Bosch BKK-Facharztprogramm 0 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vertrag vom 10.10.2011 AOK-FacharztProgramm / Bosch BKK-Facharztprogramm Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Anlage 6

Vertrag vom 10.10.2011 AOK-FacharztProgramm / Bosch BKK-Facharztprogramm Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Anlage 6 PROZESSBESCHREIBUNG FACHARZT/PSYCHOTHERAPEUT Vertragsbeitritt des FACHARZTES/PSYCHOTHERAPEUTEN und Einschreibung von HzV-Versicherten in das AOK-FacharztProgramm und Bosch BKK-Facharztprogramm 0 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Anlage 4 - Prozessbeschreibung Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1 Teilnahmeerklärung

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme der Ärzte und Krankenhäuser an der IV und Einschreibung von Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme der Ärzte und Krankenhäuser an der IV und Einschreibung von Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme der Ärzte und Krankenhäuser an der IV und Einschreibung von Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 IV-Teilnahme der Ärzte und Krankenhäuser... 2 1.1 Information und Einschreibung

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV- Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV- Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV- Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1 Teilnahmeerklärung

Mehr

Ergänzungsvereinbarung vom zu den Facharztverträgen in Baden-Württemberg gemäß 73 c SGB V (Facharztverträge)

Ergänzungsvereinbarung vom zu den Facharztverträgen in Baden-Württemberg gemäß 73 c SGB V (Facharztverträge) Ergänzungsvereinbarung vom 04.06.2012 zu den Facharztverträgen in Baden-Württemberg gemäß 73 c SGB V (Facharztverträge) "Sofortabrechnung nach Einschreibung" 1 Grundlagen 1. Die Vertragspartner vereinbaren,

Mehr

31101 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A1 gem. EBM 99, Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A2 gem.

31101 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A1 gem. EBM 99, Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A2 gem. Körperoberfläche Ambulantes Operieren Ziffern zum Ambulanten Operieren, zu Anästhesien, zur postoperativen Überwachung sowie zu den zuzuordnenden Sachkosten. Zusammen mit den folgenden Abrechnungsziffern

Mehr

1 Vertragssoftware. Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Berlin Anlage 1

1 Vertragssoftware. Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Berlin Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 9 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme der Ärzte an diesem Vertrag und Einschreibung von Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme der Ärzte an diesem Vertrag und Einschreibung von Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme der Ärzte an diesem Vertrag und Einschreibung von Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 Teilnahme der Ärzte an diesem Vertrag... 2 1.1 Information und Einschreibung der Ärzte...

Mehr

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer zu dem Vertrag zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme nach 137f SGB V Asthma bronchiale/copd zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 HzV-Abrechnungssoftware Anlage 1 1 Vertragssoftware Anlage 1 Anforderungska- talog Vertragssoftware ) dieser Anlage 1

Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 HzV-Abrechnungssoftware Anlage 1 1 Vertragssoftware Anlage 1 Anforderungska- talog Vertragssoftware ) dieser Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung, Nutzung und Zulassung der Vertragssoftware gemäß 8 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von 4 dieser Anlage 1 aktualisierte

Mehr

Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden. zwischen

Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden. zwischen zwischen AXA Krankenversicherung AG Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln vertreten durch den Vorstand Dr. Thilo Schumacher (AXA) und Pro Versorgung Care AG Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln vertreten durch

Mehr

Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 1 Vertragssoftware Anlage 1 Anforderungskatalog Vertragssoftware Anlage 1

Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 1 Vertragssoftware Anlage 1 Anforderungskatalog Vertragssoftware Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Zulassung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 des HzV-Vertrages und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend

Mehr

Datenübermittlung/Funktionalitäten der Vertragssoftware

Datenübermittlung/Funktionalitäten der Vertragssoftware Datenübermittlung/Funktionalitäten der Vertragssoftware Die AOK und der MEDIVERBUND haben sich auf die folgenden Vorgaben für die Vertragssoftware (Algorithmen) sowie die Verfahren der Datenübermittlung

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen

Mehr

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)

Mehr

FAQs Versicherte zur Hausarztzentrierten Versorgung

FAQs Versicherte zur Hausarztzentrierten Versorgung Seite 1 von 5 FAQs Versicherte zur Hausarztzentrierten Versorgung - AOK-HausarztProgramm genannt - erstellt am: 20.12.2012 Warum bietet die AOK Hessen das HausarztProgramm an?... 2 Muss ich am Vertrag/Programm

Mehr

FAQs zur Praxisgebühr im AOK HzV Vertrag BW

FAQs zur Praxisgebühr im AOK HzV Vertrag BW FAQs zur Praxisgebühr im AOK HzV Vertrag BW 1. Auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgt der Einzug der Praxisgebühr? Das Thema Praxisgebühr ist in dem Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit

Mehr

Anhang 4 zu Anlage 12

Anhang 4 zu Anlage 12 Ambulantes Operieren Ziffern zum Ambulanten Operieren, zu Anästhesien, zur postoperativen Überwachung sowie zu den zuzuordnenden Sachkosten. Zusammen mit den folgenden Abrechnungsziffern und den Diagnosen

Mehr

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der AOK

Mehr

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. zwischen der BIG direkt gesund Markgrafenstraße 62 10969 Berlin und der Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Teilnahmeerklärung DMP-Arzt

Teilnahmeerklärung DMP-Arzt Abteilung Qualitätssicherung Team DMP Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551/883-685/ -453/ -326 Fax: 04551/883-/7685/ -7453/ -7326 Email: Tanja.Glaw@kvsh.de Helga.Hartz@kvsh.de Carolin.Tessmann@kvsh.de

Mehr

Protokollnotiz vom 29.11.2013. zwischen

Protokollnotiz vom 29.11.2013. zwischen Protokollnotiz vom 29.11.2013 zwischen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse Vogelrainstraße 25, 70199 Stuttgart Deutscher Hausärzteverband

Mehr

Leitfaden Therapie der chronischen Hepatitis C

Leitfaden Therapie der chronischen Hepatitis C Leitfaden Therapie der chronischen Hepatitis C 2 Inhaltsverzeichnis Einführung... 4 1. Teilnehmerkreis Ärzte... 4 2. Teilnehmerkreis Patienten... 4 3. Einschreibung... 5 4. Arztwechsel... 6 5. Dokumentationsbogen...

Mehr

Vertrag zur Versorgung in den Fachgebieten der Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Baden-Württemberg gemäß 73c SGB V

Vertrag zur Versorgung in den Fachgebieten der Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Baden-Württemberg gemäß 73c SGB V Vertrag zur Versorgung in den Fachgebieten der Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Baden-Württemberg gemäß 73c SGB V zwischen AOK Baden-Württemberg ( AOK ) Heilbronner Str. 184,

Mehr

Aktuelle Informationen zum HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg. aus gegebenem Anlass möchten wir Sie heute über folgende Themen informieren:

Aktuelle Informationen zum HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg. aus gegebenem Anlass möchten wir Sie heute über folgende Themen informieren: Aktuelle Informationen zum HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg Sehr geehrte Hausärztin, sehr geehrter Hausarzt, aus gegebenem Anlass möchten wir Sie heute über folgende Themen informieren: Praxisgebührziffer

Mehr

Vertrag zur besonderen ambulanten Versorgung von Patienten im Fachgebiet Psychotherapie nach 73c SGB V mit der DAK-Gesundheit (PT-Vertrag

Vertrag zur besonderen ambulanten Versorgung von Patienten im Fachgebiet Psychotherapie nach 73c SGB V mit der DAK-Gesundheit (PT-Vertrag Vertrag zur besonderen ambulanten Versorgung von Patienten im Fachgebiet Psychotherapie nach 73c SGB V mit der DAK-Gesundheit (PT-Vertrag DAK-Gesundheit) Grundlagen, Ziele und Systematik Ziele des Vertrages

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller

Mehr

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden Bestandteil

Mehr

Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag)

Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag) Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB) und der Techniker

Mehr

Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen

Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen Vorabgenehmigungsverfahren (1) Die Bestellung des apothekenpflichtigen

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

IVOM-Vertrag der AOK Baden- Württemberg

IVOM-Vertrag der AOK Baden- Württemberg IVOM-Vertrag der AOK Baden- Württemberg - Vertragsschulung Fortsetzung Karlsruhe, 24.11.2012 1 Notwendige Unterlagen Vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung IK-Nummer, E-Mail Adresse, Bankverbindung

Mehr

Gastroenterologie-Vertrag nach 140a ff SGB V

Gastroenterologie-Vertrag nach 140a ff SGB V Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Baden-Württemberg e.v. AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung Gastroenterologie-Vertrag nach 140a ff SGB V FAQ häufig gestellte Fragen Die AOK Baden-Württemberg

Mehr

Vertrag. über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V.

Vertrag. über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V. Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - vertreten

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der GWQ Anlage 1

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der GWQ Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe

Mehr

Übersicht zu den technischen Eigenschaften und Vorteilen eines Konnektors

Übersicht zu den technischen Eigenschaften und Vorteilen eines Konnektors Übersicht zu den technischen Eigenschaften und Vorteilen eines Konnektors Beim Einsatz des Konnektors handelt es sich um ein bewährtes, hochsicheres und stabiles System, das sich seit dem Jahr 2008 bei

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie) Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung

Mehr

Vereinbarung. zur Durchführung des Rehabilitationssports. als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. vom

Vereinbarung. zur Durchführung des Rehabilitationssports. als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. vom Vereinbarung zur Durchführung des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX vom 01.01.2016 zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) Ruhrstr.

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg gemäß 73 b SGB V idf. des GKV-WSG

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg gemäß 73 b SGB V idf. des GKV-WSG gemäß 73 b SGB V idf. des GKV-WSG zwischen AOK Baden-Württemberg Presselstraße 19, 70191 Stuttgart vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Christopher Hermann ( AOK ), HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft

Mehr

Strukturvertrag nach 73a SGB V. zur Förderung ambulanter Krankenhaus ersetzender Operationen. zwischen der

Strukturvertrag nach 73a SGB V. zur Förderung ambulanter Krankenhaus ersetzender Operationen. zwischen der Strukturvertrag nach 73a SGB V zur Förderung ambulanter Krankenhaus ersetzender Operationen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) und der Innungskrankenkasse Nordrhein, Bergisch-Gladbach

Mehr

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung

Mehr

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab ,, An alle Ärztinnen und Ärzte - außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 0 03-999 Fax: (030) 3 0 03 900

Mehr

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Walldürn GmbH

Mehr

Regionale Vereinbarung Amblyopiescreening. - FAQs - Rahmenbedingungen. Details zur Vereinbarung mit der DAK-Gesundheit

Regionale Vereinbarung Amblyopiescreening. - FAQs - Rahmenbedingungen. Details zur Vereinbarung mit der DAK-Gesundheit Rahmenbedingungen Was ist das Ziel der regionalen Vereinbarung Amblyopiescreening? Ziel ist eine möglichst frühzeitige Diagnosestellung einer vorliegenden Sehschwäche (Amblyopie) schon bei Kleinkindern.

Mehr

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. (nachfolgend KV Thüringen genannt) und der

Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. (nachfolgend KV Thüringen genannt) und der Vereinbarung zur Empfehlung von Angeboten in der Sekundär- und Tertiärprävention in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung und Stressmanagement gemäß 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

VEREINBARUNG. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und der

VEREINBARUNG. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und der Lesetextfassung VEREINBARUNG zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und der IKK classic, vertreten durch den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Hippler zur Empfehlung

Mehr

Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Bremen Anlage 1

Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Bremen Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 9 Abs. 2 des HzV-Vertrages sowie der Nutzung des HZV Online Key

Mehr

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen

Mehr

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische

Mehr

Vertrag zur Integrierten Versorgung in der Rheumatologie gemäß 140 a SGB V Anlage 17

Vertrag zur Integrierten Versorgung in der Rheumatologie gemäß 140 a SGB V Anlage 17 Diese Anlage 17 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware und ihre Zulassung gemäß 15 des Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe von 4 dieser Anlage 17 aktualisierte

Mehr

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.

Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden. Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.

Mehr

BAnz AT 10.07.2013 B3. Beschluss

BAnz AT 10.07.2013 B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Enukleation der Prostata mittels Thulium-Laser (TmLEP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) 21. März

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 089 / 57093-4398 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen

Mehr

Disease Management Programm. Koronare Herzkrankheit. Was beinhaltet das DMP KHK? Vertragspartner:

Disease Management Programm. Koronare Herzkrankheit. Was beinhaltet das DMP KHK? Vertragspartner: Was beinhaltet das DMP KHK? Disease Management Programm Koronare Herzkrankheit Vertragspartner: AOK Rheinland/Hamburg Landesverband der Betriebskrankenkassen Vereinigte IKK Landwirtschaftliche Krankenkasse

Mehr

1 HzV-Vergütungspositionen

1 HzV-Vergütungspositionen Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende

Mehr

Muster. Vereinbarung für die individuelle Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff.

Muster. Vereinbarung für die individuelle Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff. Muster Vereinbarung für die individuelle Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff. SGB II zwischen der ARGE bzw. mit dem ab 01.01.2011 entstehenden Jobcenter

Mehr

WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V.

WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Hinweise zur Wechselperiode II Vereinswechsel im Amateurbereich Senioren 1. Allgemeines Amateure können nur in zwei festgelegten Zeiträumen wechseln,

Mehr

Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg

Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode

Mehr

Vertrag über die Teilnahme am Ganztagsangebot an der Valentin-Senger-Schule, Frankfurt am Main

Vertrag über die Teilnahme am Ganztagsangebot an der Valentin-Senger-Schule, Frankfurt am Main Vertrag über die Teilnahme am Ganztagsangebot an der Valentin-Senger-Schule, Frankfurt am Main zwischen dem Verein der Freunde und Förderer der Valentin-Senger-Schule e.v., Valentin-Senger-Str. 9, 60389

Mehr

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr... Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag Zwischen Pflegebedürftige[r] Frau / Herr... und dem Pflegedienst... wird vereinbart : Vorbemerkung : Ziel

Mehr

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen nachfolgend Träger genannt und der dem der der Pflegekasse bei der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Am Fallersleber

Mehr

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V)

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der der

Mehr

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V Vereinbarung über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß 73 c SGB V zwischen der IKK gesund plus Konrad-Adenauer-Allee 42 28239 Bremen (nachfolgend IKK genannt)

Mehr

Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe

Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe zwischen Deutscher Hebammenverband e.v. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands

Mehr

Einzelheiten zu Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den Hausarzt

Einzelheiten zu Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den Hausarzt Einzelheiten zu Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den Hausarzt I. Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie gemäß 73 b Abs. 2 Nr. 1 SGB V Der BDA legt Struktur und

Mehr

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt

Mehr

Hinweise zur Kooperation zwischen einem Prostata(krebs)zentrum und einer Prostatakrebs-Selbsthilfegruppe

Hinweise zur Kooperation zwischen einem Prostata(krebs)zentrum und einer Prostatakrebs-Selbsthilfegruppe Hinweise zur Kooperation zwischen einem Prostata(krebs)zentrum und einer Prostatakrebs-Selbsthilfegruppe Im Rahmen der Zertifizierung und Rezertifizierung von Prostatazentren oder Prostatakrebszentren

Mehr

1. Protokollnotiz. zur. Vereinbarung zur Umsetzung therapiebegleitender Maßnahmen. zur Prognoseverbesserung bei Typ 2 - Diabetikern

1. Protokollnotiz. zur. Vereinbarung zur Umsetzung therapiebegleitender Maßnahmen. zur Prognoseverbesserung bei Typ 2 - Diabetikern 1. Protokollnotiz zur Vereinbarung zur Umsetzung therapiebegleitender Maßnahmen zur Prognoseverbesserung bei Typ 2 - Diabetikern im Rahmen des Vertrages zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms

Mehr

Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab

Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie wirksam ab 01.11.2010 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. (nachfolgend

Mehr

1. Teilnahme des Hausarztes (Anlage 2) Wann tritt der Vertrag in Kraft?

1. Teilnahme des Hausarztes (Anlage 2) Wann tritt der Vertrag in Kraft? Frage-Antwort-Katalog Stand: 01.07.2010 zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung zwischen dem Hausärzteverband MV und der ARGE-HzV (Arbeitsgemeinschaft Hausarztzentrierte Versorgung) des BKK Landesverbandes

Mehr

31. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

31. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 31. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 30. Satzungsnachtrages

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Nuklearmedizin

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Nuklearmedizin Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-667, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß der Vereinbarung

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom

Netzanschlussvertrag Strom Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird

Mehr

auf Genehmigung zur Durchführung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

auf Genehmigung zur Durchführung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach 135 Abs. 2 SGB V Antragsteller/-in: (Vertragsarzt, ermächtigter Arzt, MVZ und Name

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von

Mehr

Retinopathie-Screening

Retinopathie-Screening Vereinbarung zur Umsetzung von Screening-Maßnahmen nach 7 Abs. 1 der Anlage 4 des Hausarztvertrages Retinopathie-Screening zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. unter

Mehr

Das AOK-HausarztProgramm. Für eine ausführlichere Beratung und eine bessere medizinische Versorgung. AOK Baden-Württemberg

Das AOK-HausarztProgramm. Für eine ausführlichere Beratung und eine bessere medizinische Versorgung. AOK Baden-Württemberg Das AOK-HausarztProgramm. Für eine ausführlichere Beratung und eine bessere medizinische Versorgung. AOK Baden-Württemberg Lassen Sie sich bestens behandeln: mit dem AOK-HausarztProgramm. Die große Mehrheit

Mehr

LINDA-Kooperationsvertrag NEUKUNDE

LINDA-Kooperationsvertrag NEUKUNDE LINDA-Kooperationsvertrag NEUKUNDE zwischen der ordermed GmbH, Innungsstraße 7, 21244 Buchholz, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Bönig (nachfolgend Ordermed genannt) und der Apotheke Inhaber

Mehr

Informationen zum Thema Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Informationen zum Thema Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen Informationen zum Thema Stand Januar 2015 Begriff Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten

Mehr

hiermit informieren wir Sie über zwei Neuerungen im Modul Psychotherapie im PNP-Vertrag.

hiermit informieren wir Sie über zwei Neuerungen im Modul Psychotherapie im PNP-Vertrag. Industriestraße 2 70565 Stuttgart Deutschland MEDIVERBUND AG Industriestraße 2 70565 Stuttgart Telefon (07 11) 80 60 79-0 Fax (07 11) 80 60 79-555 MEDIVERBUND ID: Vertrag: 73c PNP-Vertrag AOK BW/ Bosch

Mehr

Ergänzungsvereinbarung

Ergänzungsvereinbarung Ergänzungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und der Techniker Krankenkasse Bramfelder Straße 140, 22305

Mehr

HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG. FRAGEN UND ANTWORTEN.

HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG. FRAGEN UND ANTWORTEN. HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG. FRAGEN UND ANTWORTEN. 1. Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)? 2. Ist eine Teilnahme an der HzV für mich sinnvoll? 3. Welche Hausärzte nehmen an der HzV teil?

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anlage 1 zwischen BHÄV und AOK Bayern

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anlage 1 zwischen BHÄV und AOK Bayern Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung, Nutzung und Zulassung der Vertragssoftware gemäß 8 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von 4 dieser Anlage 1 aktualisierte

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist

Mehr

Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß 291g Absatz 4 SGB V. zwischen

Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß 291g Absatz 4 SGB V. zwischen Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß 291g Absatz 4 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,

Mehr

Ergänzungsvereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und

Ergänzungsvereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und Ergänzungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und der Techniker Krankenkasse Bramfelder Straße 140, 22305

Mehr

B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D

B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D ---- B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dieses vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen - 2 - Forschungs- und Entwicklungsvertrag

Mehr

Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie in Baden-Württemberg gemäß 73 c SGB V

Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie in Baden-Württemberg gemäß 73 c SGB V Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie in Baden-Württemberg gemäß 73 c SGB V zwischen AOK Baden-Württemberg Heilbronner Str. 184, 70191 Stuttgart vertreten durch den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden

Mehr

über die Programmierte ärztliche Schulung und Betreuung von Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1 zwischen

über die Programmierte ärztliche Schulung und Betreuung von Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1 zwischen Überleitungsvereinbarung bis zum Abschluss eines Vertrages über ein Strukturiertes Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm) nach 137 f SGB V für Typ 1 Diabetes über die Programmierte ärztliche

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Seite 1 von 6 Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke

Mehr

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: ) Vertrag über Bannerwerbung auf www.geierlay.de zwischen Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße 17 56290 Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: 06762 9618271)

Mehr

Vereinbarung. gemäß 2 Abs. 5 in Anlehnung an die Anlage 7a zum BMV-Z über das Gutachterverfahren für Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen

Vereinbarung. gemäß 2 Abs. 5 in Anlehnung an die Anlage 7a zum BMV-Z über das Gutachterverfahren für Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen Vereinbarung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven dem BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen dem IKK-Landesverband Sachsen-Anhalt Geschäftsbereich Bremen

Mehr

Gesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI

Gesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI Gesamtversorgungsvertrag nach 72 Abs. 2 SGB XI zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und AOK Baden-Württemberg, den Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse

Mehr