Anderungsvereinbarung vom zur elektronischen Versicherteneinschreibung im Facharztvertrag Orthopädie. vom
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- Hertha Neumann
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1 Anderungsvereinbarung vom zur elektronischen Versicherteneinschreibung im Facharztvertrag Orthopädie gemäß 73 c SGB V vom Allgemeines Die Vertragspartner vereinbaren die Umstellung der Versicherteneinschreibung auf das nachfolgend beschriebene elektronische Verfahren und die dazu erforderlichen nachfolgenden Vertragsänderungen. Zusätzlich wird der Vertrag redaktionell angepasst. 2. Vertragsänderungen 2. 1 Hauptvertrag Vertragstext bis Vertragstext ab Abs. 3 lit. c) 3 Abs. 3 lit. c) Ausstattung mit einer onlinefähigen IT, die den Betriebssystemanforderungen des Softwarehauses der Vertragssoftware entspricht und Anbindung über ISDN bzw. DSL zur Steuerung von Abrechnungs-, Verordnungs- und Informationsprozessen; Einzelheiten zu dieser technischen Ausstattung ergeben sich aus Anlage 3. 4 Abs. 3 lit. a) Beim FACHARZT. Dieser ist ab dem Zeitpunkt seiner Vertragsteilnahme berechtigt und auf Wunsch des Versicherten verpflichtet, Versicherten-Teilnahmeerklärungen von diesen entgegenzunehmen. Ein Muster der Versicherten-Teilnahmeerklärung ist in Anläge 5 als Teil des "Starterpaketes FACH- ARZT" beigefügt. Der FACHARZT erfasst die Teilnahme in der Vertragssoftware und leitet das Original unverzüglich an die AOK bzw. BKK weiter. Der FACHARZT bewahrt einen Durchschlag derteilnahmeerklärung entsprechend den gesetzlichen Fristen auf (zurzeit 10 Jahre). Der zweite Durchschlag wird dem Patienten ausgehändigt." 4 Abs. 6 AOK, BKK und MEDIVERBUND können gemeinsam die elektronische Einschreibung und elektronische Datenübermittlung mittels Vertragssoftware für die Teilnahme der Versicherten im Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt für alle FACHÄRZTE nach billigern Ermessen für verbindlich erklären. Die Ausstattung mit einer onlinefähigen IT, die den Betriebssystemanforderungen des Softwarehauses der Vertragssoftware entspricht und Anbindung über Z. B. DSL zur Steuerung von Abrechnungs-, Verordnungs- und Informationsprozessen; Einzelheiten zu dieser technischen Ausstattung ergeben sich aus Anlage 3. 4 Abs. 3 lit. a) Beim FACHARZT. Dieser ist ab dem Zeitpunkt seiner Vertragsteilnahme berechtigt und auf Wunsch des Versicherten verpflichtet, Versicherten-Teilnahmeerklärungen von diesen entgegenzunehmen. Der FACH- ARZT erfasst die Teilnahme in der Vertragssoftware und leitet die Daten unverzüglich elektronisch an die Managementgesellschaft weiter. Der FACHARZT bewahrt einen Ausdruck der Teilnahmeerklärung entsprechend den gesetzlichen Fristen auf (zurzeit 10 Jahre). Der zweite Ausdruck wird dem Patienten ausgehändigt. 4 Abs. 6 AOK, BKK und MEDIVERBUND setzen gemeinsam die elektronische Einschreibung und elektronische Datenübermittlung mittels Vertragssoftware für die Teilnahme der Versicherten im Vertrag für alle FACHARZ- TE um. Näheres ergibt sich aus Anlage 6 zu diesem Vertrag. Der FACHARZT hat seinen l
2 FACHARZTE werden hierüber rechtzeitig informiert. Auch in diesem Fall hat der FACHARZT seinen gesetzlichen Pflichten zur Archivierung der Teilnahmeformulare nachzukommen." gesetzlichen Pflichten zur Archivierung der Teilnahmeformulare nachzukommen Anlage 1 Infopaket FACHARZT Vertragstext bis Vertragstextab Das Infopaket FACHARZT enthält insbesondere Das Infopaket FACHARZT enthält insbe- die folgenden Unterlagen: sondere die folgenden Unterlagen: Teilnahmeerklärung FACHARZT (siehe Anhang) Vertrag Informationen zur Vertragsteilnähme des FACHARZTES Liste der erforderlichen Nachweisdokumente (z. B. Nachweis Vertrags-Schulung, Nachweis der Bestellung eines Konnektors) Stammdatenblatt Liste der AOK-Ansprechpartner für den FACHARZT Bestellformular Konnektor Teilnahmeerklärung FACHARZT (siehe Anhang) Vertrag Informationen zur Vertragsteilnahme des FACHARZTES Liste der erforderlichen Nachweisdokumente (z. B. Nachweis Vertrags-Schulung, Nachweis der Be- Stellung eines Konnektors/Online- Keys) Stammdatenblatt Liste der AOK- und BKK- Ansprechpartnerfürden FACH- ARZT
3 2. 3 Anlage 3 Vertragssoftware und Hardware Vertragstext bis Vertragstext ab Ziffer III. Weitere technische Voraussetzungen Ziffer III. Weitere technische Voraussetzun- für die Nutzung der Vertragssoftware gen für die Nutzung der Vertragssoftware (1) Ausstattung mit einer onlinefähigen IT und Anbindung über ISDN bzw. soweit verfügbar zur Erhöhung des Datenübertragungskomforts DSL Empfohlen wird dabei die Nutzung einer Flatrate für die Daten- Übertragung. (1) Ausstattung mit einer onlinefähigen IT undanbindung über Z. B. DSL. Empfohlen wird dabei die Nutzung einer Flatrate für die Datenübertragung. Ziffer IV. Kosten für die Nutzung der Vertragssoftwareprog ramme Ziffer IV. Kosten für die Nutzung der Vertragssoftwareprogramme HINWEIS: Für die Nutzung der ISDN- bzw- DSL-Verbindung entstehen gesonderte Kosten in Abhängigkeit von der Vereinbarung, die der FACHARZT mit seinem Internet Service Provider getroffen hat. HINWEIS: Für die Nutzung (z. B, DSL) entstehen gesonderte Kosten in Abhängigkeit von der Vereinbarung, die der FACHARZT mit seinem Internet Service Provider getroffen hat Anlage 5 Starterpaket Facharzt Vertragstext bis Vertragstext ab "Das Starterpaket FACHARZT enthält insbesondere - Teilnahmeerklärung "AOK- FacharztProgramm" für HzV-Versicherte; - Teilnahmeerklärung "Bosch BKK- Facharztprogramm" für HzV-Versicherte; - "Merkblattzum AOK-FacharztProgramm für Versicherte der AOK Baden- Württemberg"; - "Merkblattzum Facharztprogramm für Versicherte der Bosch BKK in Baden- Württemberg" - Bestellformulare für weitere Unterlagen," Das Starterpaket FACHARZT enthält insbesondere - Ggf. Infomaterialien - Ggf. Bestellformulare für weitere Unterlagen
4 2. 5 Anlage 6 Prozessbeschreibung FACHARZT Vertragstext bis Vertragstextab VersendunQ des Infopaketes Versenduna des Infopaketes Zum Beginn der Vertragslaufzeit versendet die Managementgesellschaft ein Infopaket gemäß Anlage 1 zum Vertrag an alle der Managementgesellschaft bekannten und teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß 2 des Vertrages. Das Infopaket enthält u. a. folgende Unterlagen Teilnahmeerklärung FACHARZT Vertrag Informationen zur Vertragsteilnahme des FACHARZTES und Liste der erförderlichen Nachweisdokumente (z. B. Nachweis Vertrags-Schulung, Nachweis der Bestellung eines Konnektors) Stammdatenblatt Liste der AOK- und BKK- Ansprechpartnerfürden FACH- ARZT Gleichzeitig steht eine FACHARZT- Teilnahmeerklärung auf der Internetseite des MEDIVERBUNDES (www. mediverbünd. de) zum Download zur Verfügung Überprüfung der Einaanas- Teilnahmevoraussetzungen Die Überprüfung der im Vertrag genannten Teilnahmevoraussetzungen erfolgt durch die Managementgesellschaft. Folgende Eingangs-Teilnahmevoraussetzungen werden insbesondere geprüft: Zum Beginn der Vertragslaufzeit versendet die Managementgesellschaft ein Infopaket gemäß Anlage 1 zum Vertrag an alle der Managementgesellschaft bekannten und teilnahmeberechtigten Vertragsärzte gemäß 2 des Vertrages. Das Infopaket enthält u. a. folgende Unterlagen Teilnahmeerklärung FACHARZT Vertrag Informationen zur Vertragsteilnahme des FACHARZTES und Liste der erförderlichen Nachweisdokumente (z. B. Nachweis Vertrags-Schulung, Nachweis der Bestellung eines Konnektors/Online-Keys) Stammdatenblatt Liste der AOK-und BKK- Ansprechpartnerfürden FACH- ARZT Gleichzeitig steht eine FACHARZT- Teilnahmeerklärung auf der Intemetseite des MEDIVERBUNDES (www. mediverbünd. de) zum Download zur Verfügung Überprüfung der Eingangs- Teilnahmevoraussetzunflen Die Überprüfung der im Vertrag genannten Teilnahmevoraussetzungen erfolgt durch die Managementgesellschaft. Folgende Eingangs-Teilnahmevoraussetzungen werden insbesondere geprüft: - Ausstattung mit einer Vertragssoftware; - Betrieb eines Konnektors; - Nachweis der Funktionsfähigkeit des Konnektors durch einen erfolgreichen Test gegenüber der Managementgesellschaft; Teilnahme des Arztes und mindestens einer/s medizinischen Fachangestellten - Ausstattung mit einer Vertragssoftware; - Vorhalten eines Konnektors/Online-Keys; - Teilnahme des Arztes und mindestens einer/s medizinischen Fachangestellten (sofern vorhanden) an einer Vertragsschulung (Teilnahmebestätigung des Vertragsarztes bzw. angestellten Arztes im MVZ an einer Präsenzveranstaltung bzw. Online- 4
5 (sofern vorhanden) an einer Vertragsschulung (Teilnahmebestätigung des Vertragsarztes bzw. angestellten Arztes im IWZ an einer Präsenzveranstaltung); der Facharzt/das MVZ übermittelt die für ihn und den/die medizinische(n) Fachangestellte(n) ausgestellten Teilnahmenachweise an die Managementgesellschaft. Die Vertragspartner verständigen sich darüber, zu einem späteren Zeitpunkt eine Online- Vertragsschulung (E-Learning) anzubieten Versand des Starterpaketes bei Erfüllunfl der Teilnahmevoraussetzungen Nach Versand des Bestätigungsschreibens erfolgt der Versand der Starterpakete gemaß Anlage 5 zum Vertrag durch die Managementgesellschaft oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Das Starterpaket enthält u. a. folgende Unterlagen: - Teilnahmeerklärung "AOK- FacharztProgramm" sowie Merkblatt "AOK-FacharztProgramm" - Teilnahmeerklärung "Bosch BKK- Facharztprogramm" sowie Merkblatt "Bosch BKK-Facharztprogramm" Vertragsschulung); der Facharzt/das MVZ übermittelt die für ihn und den/die medizinische(n) Fachangestellte(n) ausgestellten Teilnahmenachweise an die Managementgesellschaft Versand des Starterpaketes bei Erfülluna derteilnahmevoraussetzungen Nach Versand des Bestätigungsschreibens erfolgt der Versand der Starterpakete gemaß Anlage 5 zum Vertrag durch die Managementgesellschaft oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen Einschreibung beim FACHARZT Einschreibung beim FACHARZT Der Patient erklärt in der FACHARZT-Praxis seine Teilnahme am AOK- Facharztprogramm. Der FACHARZT markiert in der Vertragssoftware den Patienten als potenziellen Teilnehmer und druckt die Teilnahmeerklärung aus. Die Formulare "Teilnahmeerklärung AOK- FacharztProgramm" und "Teilnahmeerklärung Bosch BKK-Facharztprogramm" sind im Starterpaket gemäß Anlage 5 zum Vertrag beigefügt. Mit derteilnahmeerklärung wird insbesondere die Teilnahme am AOK- Facharztprogramm für mindestens 12 Monate verbindlich vereinbart; - der Patient auf grundlegende Teilnahmebedingungen am AOK- Facharztprogramm hingewiesen; - eine datenschutzrechtliche Einwilligung des Patienten eingeholt. Darüber hinaus gelten alle Teilnahmevoraussetzungen gemäß Anlage 7. Der Patient erklärt in der FACHARZT-Praxis seine Teilnahme am AOK- Facharztprogramm. Der FACHARZT markiert in der Vertragssoftware den Patienten als potenziellen Teilnehmer und druckt die Teilnahmeerklärung aus. Das Formular Teilnahmeerklärung "AOK- FacharztProgramm" bzw. "Facharztprogramm" (BKK) darf durch den FACHARZT inhaltlich nicht verändert werden. Mit der Teilnahmeerklärung wird insbesondere die Teilnahme am AOK- Facharztprogramm für mindestens 12 Monate verbindlich vereinbart; - der Patient auf grundlegende Teilnahmebedingungen am AOK- Facharztprogramm hingewiesen; - eine datenschutzrechtliche Einwilligung des Patienten eingeholt. Darüber hinaus gelten alle Teilnahmevoraussetzungen gemäß Anlage 7.
6 Vor Unterzeichnung derteilnahmeerklärung durch den Patienten prüft der FACH- ARZT über die VERTRAGSSOFTWARE, ob der Patient am AOK-HausarztProgramm bzw. am Bosch BKK Hausarztprogramm teilnimmt. Nimmt der Patient teil, händigt der FACHARZT diesem das im Starterpaket enthaltene Merkblatt aus und fordert ihn auf, es sorgfältig zu lesen. Der Patient unterschreibt die "Teilnahmeerklärung AOK- FacharztProgramm" bzw. "Teilnahmeerklärung Bosch BKK-Facharztprogramm" und gibt damit gleichzeitig seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung ab. Das Original derteilnahmeerklärung wird bis auf weiteres der AOK bzw. der BKK an die auf der Teilnahmeerklärung vermerkte Adresse zugesendet. Von den beiden Durchschlagen übergibt der einschreibende Arzt einen dem Patienten, den anderen archiviert er gemäß den allgemeinen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen. Die Obersendung der Einschreibung auf elektronischem Wege wird von den Vertragspartnern derzeit geprüft und angestrebt. Eine Einschreibungsmöglichkeit beim HAUSARZT besteht ebenfalls." Vor Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung durch den Patienten wird der Versicherte durch den FACHARZT über den Inhalt des AOK-FacharztProgrammes bzw. des Facharztprogrammes der Bosch BKK und gemäß 295a SGB V umfassend über die vorgesehene Datenübermittlung gemäß Anlage 7 Anhang 2 (Merkblatt zum AOK- FacharztProgramm für Versicherte der AOK Baden-Württemberg bzw. Merkblatt zum Facharztprogramm der Bosch BKK) informiert und erhält diese Information schriftlich durch den FACHARZT ausgehändigt. Mit der Einwilligung in die Teilnahme willigt der Versicherte zugleich in die damit verbundene Datenübermittlung gemäß 295 a Abs. 1 und Abs. 2 SGB V ein. Vor Ubersendung der Einschreibedaten muss der Arzt in seiner Vertragssoftware in einer Abfrage bestätigen, dass die Unterschrift des Versicherten vorliegt. Dazu wird auf den ausgedruckten Exemplaren der Teilnahmeerklärung ein vierstelliger Code zu lesen sein, der ebenfalls korrekt in der Vertragssoftware eingegeben werden muss, bevor der Datensatz an das beauftragte Rechenzentrum übermittelt werden kann. Ein Exemplar der unterzeichneten Teilnahmeerklärung "AOK-FacharztProgramm" bzw. "Facharztprogramm der Bosch BKK" händigt der FACHARZT dem Versicherten aus. Der FACHARZT ist verpflichtet, die zweite vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmeerklärung "AOK- FacharztProgramm" bzw. "Facharztprogramm der Bosch BKK" entsprechend der geltenden Aufbewahrungsristen in der Praxis aufzubewahren. Damit die AOK bzw. BKK ihrer verträglichen Verpflichtung nach 12 Abs. 3 und 4 des Vertrags nachkommen kann, müssen in Einzelfällen die Vertragspartner die Möglichkeit der Überprüfung der Teilnahmeerklärungen zur Sicherstellung der korrekten Umsetzung derversicherten-teilnahme am AOK-FacharztProgramm bzw. Facharztprogramm der Bosch BKK haben. Hiervon betroffen sind fachliche Klärungen, die für die AOK bzw. BKK auf Grund des entfallenen Belegeinleseverfahrens nicht mehr ersichtlich sind, beispielhaft bei AOK-/BKK- Versicherten mit einer vermerkten Betreuung (Abklärung, ob die Unterschrift durch
7 Betreuer erfolgte). Der FACHARZT verpflichtet sich, die Vertragspartner bei der Sachverhaltsklärung zu unterstützen. Im Bedarfsfall ist der AOK bzw. BKK eine Kopie derteilnahmeerklärung auszuhändigen bzw. zu schicken. Darüber hinaus ist eine stichprobenhafte Überprüfung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung "AOK- FacharztProgramm" bzw. "Facharztprogramm der Bosch BKK" durch die Vertrags- Partner möglich. " Beleglesung bei der AOK oder BKK Die annehmende Stelle bei der AOK bzw. BKK prüft den Teilnahmeantrag und überträgt die Versichertenstammdaten in ein AOK-internes bzw. BKK-internes System." Eine Einschreibung in das AOK- FacharztProgramm bzw. Facharztprogramm der Bosch BKK ist auch beim HAUSARZT möglich. " Verarbeitung der Versicherteneinschreibung bei deraok oder BKK Die in derteilnahmeerklärung "AOK- FacharztProgramm" bzw. "FacharztProgramm der Bosch BKK" aufgeführten Daten des Versicherten sendet der FACHARZT nach erfolgter Unterschrift durch den Versicherten und den FACHARZT online mittels der Vertragssoftware an den MEDIVER- BUND. Dieser sendet die Einschreibedaten regelmäßig an die AOK oder BKK bzw. den von ihr beauftragten Dienstleister. Die annehmende Stelle bei deraok bzw. BKK prüft die Versichertendaten und überträgt die Versichertenstammdaten in ein AOK-/ BKK-internes System Anlage 7 Anhang 01 und 02 (Muster Teilnahmeerklärung für AOK-Versicherten bzw. Teilnahmeerklärung für BKK Versicherte) sowie Anhang 03 und 04 (Merkblatt für den AOK-Versicherten bzw. BKK-Versicherten) zur Anlage 7 werden ausgetauscht Anlage 10 Datenübermittlung/Funktionalitäten der Vertragssoftware Vertragstext bis Vertragstext ab Abschnitt II : Zulassungsverfahren Abschnitt II : Zulassungsverfahren l. Grundsätze des Zulassungsverfahrens l. Grundsätze des Zulassungsverfahrens (3) (3)
8 [...] c) Beschreibung deransteuerung des Konnektors Abschnitt III: Datenübermittlung Die Datenübertragung ist nur über eine verschlüsselte Verbindung erlaubt. Folgende Datenübertragungswege sind zulässig: Gematikfähiger Konnektor mit Kompatibilität zu den Vetrragssoftwareprogrammen; [...] c) Beschreibung deransteuerung des Konnektors/Online-Keys Abschnitt III: Datenübermittlung Die Datenübertragung ist nur über eine verschlüsselte Verbindung erlaubt. Folgende Datenübertragungswege sind zulässig: Gematikfähiger Konnektor mit Kompatibilität zu den Vetrragssoftwareprogrammen; Einsatz eines HZV-Online-Keys 3. Inkrafttreten deranderungsvereinbarung Die Änderungen treten mit Wirkung zum in Kraft. Abweichend davon entfalten die Änderungen betreffend 4 Abs. 3 lit. a), 4 Abs. 6 sowie Anlage 6 für die Bosch BKK erst ab dem Wirkung.
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