Einführung in die Praktika Teil 2: Juristische Einweisung und Praktikumsmodalitäten
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- Lena Grosser
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1 Praktikumsamt für die Lehrämter an Grund- Mittelund Förderschulen Institut für Pädagogik Einführung in die Praktika Teil 2: Juristische Einweisung und Praktikumsmodalitäten Rechtliche Hinweise zu den Praktika Prüfungsleistung Praktikumsleitfaden Unterrichtsreflexion Prüfungsanmeldung Maßnahmen vor bzw. zu Beginn der Praktika
2 Die Praktikumskarte Die Praktika innerhalb Ihres Studiums können Sie erst mit Erhalt der gelben bzw. blauen Praktikumskarte absolvieren. Die Praktikumskarte erhalten Sie nach Besuch der Vorlesung Einführung in die Praktika (Do 8-10 Uhr). Die Karte ist Nachweis für Ihre externen Prüfungsleistungen an den Praktikumsschulen. Bei allen Anfragen bitte mitbringen! Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen an der Julius-Maximilians Universität Würzburg Frau/Herr (Vorname, Familienname) geb. am..., hat gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. September 2008 über die Organisation der Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I (KWMBl S. 352) folgende Praktika erfolgreich abgeleistet: 1. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum ( 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LPO I) Teil 1 vom bis an der (Name und Ort der Schule) Der Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. September 2008 über die Organisation des Orientierungspraktikums und des Betriebspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I (KWMBl S. 346) wurde vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums vorgelegt Praktikumslehrerin/Praktikumslehrer/Schulstempel Praktikumsteilnehmerin/Praktikumsteilnehmer Teil 2 vom bis an der (Name und Ort der Schule)
3 Die Praktikumsanmeldung Wichtige Zeitpunkte im Semester: Bitte beachten Sie die Aushänge zu den Anmeldungen der Praktika (meist Dezember und Juni) Das Praktikumsangebot finden Sie auf unter Veranstaltungen für Lehramtsstudierende. Die Anmeldung besteht aus drei Teilen: 1. Anmeldezeitraum: Losverfahren 2. Anmeldezeitraum: Losverfahren 3. Anmeldezeitraum: Direktwahl Nach der verbindlichen Zuteilung sind Wechsel bzw. Stornierungen nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests möglich Es lohnt sich, die Augen offen zu halten! Neue Plätze stellen wir bis kurz vor Praktikumsbeginn immer in SBHome ein
4 Praktikumszeiten/ Fehltage während des Praktikums Das Praktikumsamt legt in Vereinbarung mit den Praktikumsschulen die Zeiträume für die Praktika fest. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es aufgrund der Zeitfensterregelung der Universität Würzburg zu einem Anstieg an Kursen während der vorlesungsfreien Zeit kommen kann. Helfen Sie durch eine vorausschauende Planung Ihres Studienverlaufs mit, Überschneidungen während der Blockpraktika zu vermeiden. Partikulare Anfragen über selbst gesetzte Praktikumszeiträume und orte sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Einzelabsprachen mit Schulen und Lehrkräften haben keine Gültigkeit. Krankmeldung während des Praktikums: Bis zwei Fehltage sprechen Sie Nachholtermine bitte direkt mit Ihrer Praktikumslehrkraft ab. Länger andauernde Krankheitsausfälle sind im Praktikumsamt zu melden. Bitte legen Sie hierfür ein ärztliches Attest vor.
5 Hinweise zum pädagogisch-didaktischen Praktikum 1. Schaubild: ECTS-Punkte a.) 2 ECTS (= BV): vorbereitende Vorlesung Einführung in die Praktika b.) 2 x 3 ECTS In den zwei Blockpraktika ( Unterrichtsstunden) werden die schriftlichen Prüfungsleistungen erbracht: 3 ECTS für Praktikumsreflexion im Block Teil 1 3. ECTS für Unterrichtsreflexion im Block Teil 2 im Anschluss: Prüfungsanmeldung für 6 ECTS
6 Praktikumsanalyse (Prüfungsleistung) Der Praktikumsleitfaden (s. Homepage) unterstützt Sie bei der Reflexion der Praktika. Insbesondere in den beiden Blockpraktika des pädagogischdidaktischen Praktikums Teil I und II dient er als Grundlage der Schul- und Unterrichtsbeobachtung. Die Praktikumsanalyse zum päd-didaktischen Praktikum besteht aus zwei Teilbereichen (entsprechend der zwei Blockpraktika) (1) Im pädagogisch-didaktischen Praktikum Teil 1 legen Sie eine Praktikumsreflexion über das gesamte Praktikum an. Die Gestaltung liegt in Ihrer Hand. (2) Im pädagogisch-didaktischen Praktikum Teil 2 erstellen Sie eine Unterrichtsreflexion* zu einer von Ihnen gehaltenen Unterrichtsstunde. *(2) als Loseblatt geheftet und gelocht einschl. Angaben über Schule/Klasse, Person, Anschrift, Bitte verwenden Sie den Vordruck auf unserer Homepage
7 Wie lege ich die Praktikumsreflexion (Teil 1) an? Bearbeiten Sie die Aufgaben aus dem Leitfaden, die für Ihre Schule/Lehrkraft/Praktikumsklasse relevant sind. (Seitenzahl = offen)
8 Der Praktikumsleitfaden erhält gute Tipps für die ersten Beobachtungsmöglichkeiten in der Klasse Sie finden ihn Sie unter: Die Praktikumsreflexion* (Teil 1) legen Sie Ihrer betreuenden Lehrkraft vor. Einige Lehrkräfte füllen mit Ihnen auch einen Selbsteinschätzungsbogen aus.
9 Wie viel Seiten muss die Unterrichtsreflexion (Teil 2) umfassen? 1-4 Seiten Artikulation, 2-4 Seiten Reflexion 1-2 Seiten persönliches Resümé = ca Seiten
10 Unterrichtsreflexion Teil b) Artikulationsschema Reflexion Reflexion über: Einzelne Phasen Organisation allgemein Lehrersprache Arbeitsanweisungen Medieneinsatz Zeitplanung u.v.m. Jeweils konkrete Alternativvorschläge zur gehaltenen Unterrichtsstunde In der Vorlesung wurde auf etliche Einzelaspekte eingegangen, nun können Sie sich ausprobieren!
11 Die Unterrichtsreflexion aus Teil II ist nach Beendigung des päd.-didaktischen Praktikums mit der Praktikumskarte im Praktikumsamt abzugeben. (15. April oder 15. Oktober) Bitte verwenden Sie das Deckblatt zur Abgabe von Praktikums- und Unterrichtsreflexion (s. Homepage) Abgabe als Loseblatt geheftet und gelocht Sie wird als Prüfungsnachweis einbehalten.
12 3. Prüfungsanmeldung Prüfungsanmeldung für die Begleitveranstaltung Einführung in die Praktika 2 ECTS: findet im Semester der Vorlesung statt (neu!). Prüfungsanmeldung für das päd-did. Blockpraktikum 6 ECTS: findet während des zweiten Teils des päd.-did. Blockpraktikums statt. Melden Sie sich bis oder für die 6 ECTS zur Prüfung an und geben nach Ende des 2. Blocks die U-reflexion ab. Reichen Sie sie persönlich im Praktikumsamt ein, halten Sie die Praktikumskarte bereit. Prüfungsverbuchung: Nachdem wir Ihre U-reflexion und die 2x unterschriebene und gestempelte Praktikumskarte erhalten haben, verbuchen wir das päd.-did. Praktikum im gleichen Semester. Prüfen Sie also in SBHome, ob Sie die Leistungen verbucht haben. Falls Sie die Praktikumskarte mit einreichen, kann sie nach Verbuchung der ECTS zu den Öffnungszeiten im Praktikumsamt abgeholt werden!
13 Was können/sollen Sie vor bzw. zu Beginn der Praktika bedenken Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Schulleitung und Praktikumslehrkraft Sichtung des Praktikumsbegleiters Pünktliche Anwesenheit Frühzeitige Klärung von Fragen bezüglich Organisation und Terminen Frühzeitige Terminabsprache zu den Unterrichtsversuchen Teilnahme an Elterngesprächen, Beratungsgesprächen, etc. LehramtsanwärterInnen an der Schule Angemessenes Verhalten, angemessene Kleidung bedenken Aufgaben auch ungefragt - übernehmen
14 Allgemeine Hinweise auf rechtliche Bestimmungen Mit Ihrer Unterschrift verbürgen Sie sich für die Einhaltung folgender Rechtsgrundlagen. 1. Schulleiter und Praktikumslehrkraft sind weisungsbefugt. 2. Die Einhaltung und Durchführung mehrerer Unterrichtsversuche liegen in der eigenen Verantwortung. 3. Jegliche Ereignisse und Kenntnisse aus Unterricht und Schulleben unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. 4. Es besteht Informationspflicht bei Kenntnis von Krankheiten. (s. 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045), Personen mit bestimmten Krankheiten (z.b. Windpocken, Scharlach, Diphtherie, ) dürfen nicht in die Schule kommen. Informationen sind über die Gesundheitsämter oder über das Robert Koch Insitut im Netz erhältlich.
15 Allgemeine Hinweise auf rechtliche Bestimmungen 5. Das Fotografieren von SchülerInnen während der Schulzeit ist nicht möglich. Bei besonderen Projekten, Schulaktionen ist dies mit der Schule abzusprechen. 6. Für die Ableistung der Praktika ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gegeben. 7. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist ratsam. 8. Die Praktikumskarte bitte genau ausfüllen. Unterschrift der Praktikumslehrkraft und Schulstempel nicht vergessen. 9. Blockpraktika sind ohne Unterbrechung durchzuführen.
16 Studierende LA/SO - Hinweise a. An der Universität Würzburg dürfen Sie sich die beiden ersten Blockpraktika des pädagogisch-didaktischen Praktikums selbst suchen Tragen Sie den Schulort und Name der betreuenden Lehrkraft unter ein. Mittelfranken: Schule und Lehrkraft bitte genau benennen b. Ein selbstgesuchtes Praktikum an Schulen in und um Würzburg kann nur als Härtefall bewilligt werden! c. Für das päd-did. Praktikum II an einer Regelschule in Bayern benötigen Sie einen Antrag, der fristgerecht im Praktikumsamt bestätigt werden muss, um von den jeweiligen Schulämtern der bayerischen Regierungsbezirke genehmigt werden zu können. d. Das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum Teil I sollte vor den anderen so-päd. Praktika abgeleistet werden! e. Die Verteilungen der sonderpädgogischen Praktika werden in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen vorgenommen. Es kann vorkommen, dass Sie für mind. eines dieser Praktika auch eine längere Anfahrtszeit in Kauf nehmen müssen. f. Härtefall-Anträge mit Angaben zur Vorgehensweise finden Sie auf unserer Homepage
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