Die Selbstsuche eines Blockpraktikums aus dem pädagogischdidaktischen

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1 Philosophische Fakultät II Institut für Pädagogik Praktikumsamt Leiterin: Dr. Simone Gutwerk Die Selbstsuche eines Blockpraktikums aus dem pädagogischdidaktischen Praktikum Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus verweist für ein Lehramtsstudium in Bayern mit Art. 1 BayLBG, auf die Absolvierung von Praktika an Schulen in Bayern. Ein Abweichen gemäß 34 Abs. 2 LPO I ist nur in besonderen Fällen möglich (Ziff. 9.3 Organisation der Praktika vom ) Für die Dauer der Ausbauplanungen der Universität Würzburg kann es Studierenden in Ausnahmefällen (d.h. nur bei engen Platzkapazitäten) genehmigt werden, eines der Blockpraktika an der Regelschule selbst zu suchen. Die Freigabe zur Selbstsuche von studienbegleitenden Praktika an der Regelschule ist lt. LPO I nicht vorgesehen. Sie wird nur in begründeten Härtefällen genehmigt (s. Sonstiges, Härtefallantrag S. 3). Das pädagogisch-didaktische Praktikum Teil I, als erstes Praktikum im Studienverlauf, kann nur abgeleistet werden, wenn die vorbereitende Veranstaltung Einführung in die Praktika vorher (Donnerstag) besucht und das Orientierungspraktikum abgeleistet wurde. Die folgenden Informationen betreffen nur das pädagogisch-didaktische Praktikum ( 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LPO I) für 1. Studierende im Lehramt Sonderpädagogik (gelbe Kopfzeile) für das zweite Blockpraktikum aus dem pädaogisch-did. Praktikum Teil 2 an der Regelschule (s. Seite 2-4) 2. Studierende im Lehramt Grund- oder Mittelschule (grüne Kopfzeile) für ein Blockpraktikum aus dem päd.-did. Praktikum Teil 1 oder 2 an der Regelschule (s. Seite 5-7) Anträge für alle drei Lehramtsgruppen haben eine rote Kopfzeile! Für die in SBHome vergebenen Praktika werden qualifizierte und von der Regierung Unter- und Mittelfranken offiziell bestellte Lehrkräfte eingesetzt. Die Praktikumslehrkräfte arbeiten eng mit den Fachbereichen der Universität Würzburg zusammen. In der Regel sind bei diesen Praktikumsschulen keine weiteren Nachweise (z.b. ein polizeiliches Führungszeugnis, o.ä.) nötig. Überdies wissen die bestellten Praktikumslehrkräfte um Ihre Anforderungen im Praktikum und kümmern sich entsprechend. Dies hat Vorteile! Selbstgesuchte Praktika werden eigenverantwortlich geplant und durchgeführt. Es besteht keine Gewährleistung bezüglich der Qualität des Praktikums und/oder der Praktikumsbetreuung. Allgemeine Informationen zur Anmeldung 1. Die Anträge für selbstgesuchte Praktika mit Unterschrift der Schulleitung reichen Sie bitte bis vor Beginn des 1. Vergabezeitraums oder GS/HS nach benachrichtigung nach dem 3. Zeitraum im Briefkasten des Praktikumsamts ein. Die Vergabezeiträume der Praktika finden Sie in SBHome. Gleichzeitig notieren Sie die genauen Schuldaten in der entsprechenden Selbstsuche-Rubrik in SB Home innerhalb der dazugehörigen Vergabezeiträume. Geben Sie bitte Name und Ort der Schule sowie betreuende Lehrkraft an. 2. Pro Semester kann nur ein Blockpraktikum absolviert also auch selbst gesucht werden. 3. Nach Ablauf des 3. Vergabezeitraums prüft das Praktikumsamt alle fristgerecht eingegangen Anträge und setzen in SBHome im Falle einer Genehmigung den Status von AN auf ZU (Zulassung). Erst dann, ca. drei Wochen nach Beendigung des 3. Zeitraums, ist gewährleistet, dass Ihre Selbstsuche genehmigt wurde und Sie der Schule eine verbindliche Zusage geben können. Seite 1 von 7

2 Informationen und Anträge für das Lehramt Sonderpädagogik 1. Lehramt Sonderpädagogik: Selbstsuche eines päd-did. Praktikums a.) Den ersten Teil des pädagogisch-didaktischen Praktikums können Sie an der Förderschule durchführen. Falls Sie in Teil 1 bereits an eine Regelschule möchten, gelten die gleichen Hinweise wie unter b.) beschrieben. - Teil 1 kann in Förderschulen in allen Bundesländern ohne Antrag in Ihrer Fachrichtung absolviert werden. Bitte achten Sie bei Praktika in Bayern darauf, dass Praktikumsplätze insbesondere in Oberbayern auch durch den Universitätsstandort München begrenzt sind. Es ist außerhalb Bayerns und Unterfrankens der Eintrag der Schuldaten in SBHome unter Selbstsuche des päd-did. Praktikums (Sonderpädagogik) nötig! - Studierende, die ein Förderschulpraktikum in Würzburg und Umgebung aufgrund eines Härtefalls beantragen, legen bitte, bevor sie eine Schule kontaktieren, dem Praktikumsamt beglaubigte Unterlagen für einen Härtefall vor (z.b. Geburtsurkunde der Kinder, Pflegebedürftigkeit von Anverwandten, es ist nur in diesem Praktikum ebenfalls möglich: Erstwohnsitz und Geburtsortbescheinigung in Unterfranken) Bitte verwenden Sie hierfür entsprechenden Antrag (S. 3) und melden sich in SBHome an. - Sonderpädagogikstudierende, die ein Praktikum in Mittelfranken absolvieren möchten, geben unter SBHome bitte mit Stichwort Mittelfranken genaue Daten über Lehrkraft, Klassenstufe und Schule an. Hier ist ebenfalls kein Antrag nötig, aber der genaue (!) Eintrag in SBHome. Alle Sonderpädagogikstudierende melden sich in SBHome unter Selbstsuche des päd-did Praktikums Teil 1 (Sonderpädagogik) an! b.) Der zweite Teil des pädagogisch-didaktischen Praktikums absolvieren Sie an einer Regelschule. Auch hier ist die Selbstsuche für Sonderpädagogikstudierende möglich. - Außerhalb Bayerns brauchen Sie keinen Antrag einzureichen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es an den Universitätsstandorten zu Engpässen kommen kann. - Für das Praktikum innerhalb Bayerns benötigen die einzelnen Regierungsbezirke Informationen über Studierendenzahlen. Falls Sie in Bayern Praktikum machen möchten, lassen Sie bitte beigefügten Antrag ( Bereitstellung eines Praktikumsplatzes an einer Regelschule in Bayern S. 4) vor Beginn des 1. Vergabezeitraums im Praktikumsamt bestätigen. Beachten Sie die Einreichfristen der Regierungen (30. Mai und 30. November). - Mit einem begründeten Härtefall können Sie in Stadt und Landkreis Würzburg das Regelschulpraktikum ableisten. Legen Sie bitte vor Beginn der Praktikumsvergabe rechtzeitig (im Mai für das Herbst- oder im November für das Frühjahrspraktikum) den ärztlichen bzw. notarischen Nachweis einschließlich des Härtefallantrags (S. 3) im Praktikumsamt vor. (Härtefall = z.b. Geburtsurkunde der jungen Kinder, Pflegebedürftigkeit von Anverwandten und ebenfalls nur in diesem Praktikum möglich: Erstwohnsitz und Geburtsortbescheinigung in Unterfranken) Nach Genehmigung durch das Sekretariat des Praktikumsamtes reichen Sie die Bestätigung bis spätestens 30. Mai und 30. November im Schulamt Würzburg bei Frau Michel ein. In diesem Fall wird Ihnen der Praktikumsplatz vom Schulamt zugeteilt. c.) Ein Teil des pädagogisch-didaktischen Praktikums kann auch im Ausland (außerhalb Deutschlands) absolviert werden. (s. Antrag Auslandspraktikum S. 7 ). Alle Sonderpädagogikstudierende melden sich in SBHome unter Selbstsuche des päd-did Praktikums (Sonderpäd.)Teil 1 und Teil 2 an! Seite 2 von 7

3 Informationen und Anträge für das Lehramt Sonderpädagogik, und Grund und Mittelschule Härtefallantrag für ein päd.-did. Praktikum an einer Förder- oder Regelschule im Regierungsbezirk Unterfranken oder für ein studienbegleitendes Praktikum an einer Regelschule in und außerhalb Unterfrankens Bei vorangegangenem Nachweis eines Härtefalles genehmigt das Praktikumsamt der Universität Würzburg (per Stempel) die Selbstsuche eines Härtefall-Praktikums. Es bedarf der Zustimmung der Schulleitung bzw. für ein Praktikum an der Regelschule in Würzburg der Zustimmung des Schulamts. Datum Stempel des Praktikumsamtes Der/Die Studierende hat im Vorfeld nachgewiesen, dass die Selbstsuche eines Praktikums notwendig ist. Härtefallantrag für ein päd-did. Blockpraktikum an einer Förderschule in Unterfranken oder für die Selbstsuche eines Block- oder eines studienbegleitenden Praktikums an der Regelschule Der/die Studierende (Matr.nr. ) im Hochschulsemester stud.mail-adresse: Lehramt für kann das päd-didaktische Blockpraktikum Teil 1(mind. drei Wochen, ca. 75 Unterrichtsstunden) päd-didaktische Blockpraktikum Teil 2 (mind. drei Wochen, ca. 75 Unterrichtsstunden) fachdidaktisches* oder zusätzliches studienbegleitendes Praktikum an der Regelschule (*die Qualifikation des fachdidaktischen Schwerpunkts wird sichergestellt) Fach: an der unterfränkischen/ Schule in: bei der Lehrkraft im Zeitraum von 201 bis 201 Unterschrift der Schulleitung und Schulstempel Die Studierenden wurden in juristische Grundlagen zur Durchführung von Praktika eingewiesen. Staatl. Schulamt (nur auszufüllen für ein päd-did. Blockpraktikum Teil 2 an der GS/MS in Stadt/Landkreis Würzburg, der Antrag bleibt nur in diesem Fall beim Schulamt bzw. der Schule) Im Landkreis / in der Stadt Der / die o.g. Studierende wird hiermit ab dem zum Praktikum der Schule in zugewiesen. Das Praktikum ist von der Schulleitung zu überwachen und zu bestätigen. () (Unterschrift und Stempel des Schulamtes) Seite 3 von 7 Anstelle der Selbstsuche möchte ich aus dem SBHome Kontingent bei einer der drei folgenden Lehrkräfte mein Praktikum absolvieren: (Unterschrift der Schulleitung oben entfällt) 1. Priorität: Gruppe Lehrkraft Schule 2. Priorität: Gruppe Lehrkraft Schule 3. Priorität: Gruppe Lehrkraft Schule

4 Informationen und Anträge für das Lehramt Sonderpädagogik Selbstsuche eines Praktikums für das pädagogisch-didaktische Praktikum Teil II, LA-Sonderpädagogik an einer Regelschule in Bayern Das Praktikumsamt der Universität bestätigt die Selbstsuche eines Blockpraktikums an einer Regelgrundoder Mittelschule in Bayern (außerhalb Unterfrankens). Mit Genehmigung der Schulleitung kann das Praktikum absolviert werden. Datum Stempel des Praktikumsamtes Antrag für Sonderpädagogik-Studierende zur Bereitstellung eines päd-did. Praktikumsplatzes an einer Regelschule in Bayern Der/die Studierende (Matr.nr. ) im Hochschulsemester (stud.mail-adresse: ), Fachrichtung kann das päd-didaktische Blockpraktikum Teil 1(mind. drei Wochen, ca. 75 Unterrichtsstunden) päd-didaktische Blockpraktikum Teil 2 (mind. drei Wochen, ca. 75 Unterrichtsstunden) an der Schule (Titel der Schule) bei der Lehrkraft Hr./Fr. im Zeitraum von 201 bis 201 absolvieren. Unterschrift der Schulleitung und Schulstempel Die Studierenden wurden in juristische Grundlagen zur Durchführung von Praktika eingewiesen. Staatl. Schulamt Im Landkreis / in der Stadt Der / die o.g. Studierende wird hiermit ab dem zum Praktikum der Schule in zugewiesen. Das Praktikum ist von der Schulleitung zu überwachen und zu bestätigen. () (Unterschrift und Stempel des Schulamtes) Seite 4 von 7

5 Informationen und Anträge für die Lehrämter Grund- und Mittelschule 2. Lehramt Grund- und Mittelschule: Selbstsuche eines pädagogischdid. Praktikums nach Genehmigung durch eine benachrichtigung a.) Es kann nur ein Praktikum im Lehramt Grund/Mittelschule selbst gesucht werden, es sei denn es liegt ein Härtefall vor. b.) Die Selbstsuche-Genehmigung eines Blockpraktikums an der Grund- oder Mittelschule erfolgt erst dann, wenn alle bestehenden Praktikumsplätze weitgehend belegt sind (ca. 3. Vergabezeitraum). c.) Ein Härtefall kann sich z.b. aus familiären oder gesundheitlichen Gründen ergeben. Bitte legen Sie vor Beginn des 1. Vergabezeitraums den entsprechenden Nachweis im Praktikumsamt vor (z.b. Geburtsurkunde der Kinder, Pflegebedürftigkeit von Anverwandten, Behinderung, etc., der Wohnsitz in Würzburg ist kein Härtefall!). Bitte geben Sie für Unterfranken an, welche drei Schulprioritäten Sie haben. Der Antrag (S. 3) wird Ihnen im Praktikumsamt vorab bestätigt. Bitte melden Sie sich in SBHome unter Selbstsuche des jeweiligen päd-did. Praktikums an. Die Zuteilung erfolgt bei rechtzeitiger Einreichung mit dem 1. Vergabezeitraum. d.) Alle anderen Selbstsuchen werden erst mit Beendigung des dritten Vergabezeitraums entschieden, d.h. konkret, dass auch Studierende, die ein Praktikum selbst suchen möchten, sich für das Lehrerangebot in SBHome regulär anmelden können, da nur jene Studierende, die keinen Platz erworben haben, zur Selbstsuche eines Praktikumsplatzes per Mail angeschrieben und zugelassen werden können. e.) Es ist also nicht ratsam, auf die Selbstsuche des Praktikums zu spekulieren. Es kann Jahrgänge geben, in dem keine Selbstsuche möglich ist. - Die Selbstsuche eines Praktikumsplatzes wird als zusätzliches Angebot verstanden, falls Sie keinen Platz finden sollten, können Sie sich jederzeit in Folgesemestern erneut bewerben. Kommen Sie in sehr hohen Semestern (ab 6. Semester) mit dem Härtefallantrag in die Sprechstunde, in diesem Fall wird Ihnen der Blockpraktikumsplatz für das päd-did. Praktikum ermöglicht. - Sie brauchen für die Selbstsuche eines päd-did. Praktikums an der Regelschule nicht persönlich vorbeikommen, die Mail des Praktikumsamtes, die nach dem 3. Vergabezeitraum an Studierende ohne Praktikumsplatz versendet wird, bestätigt Ihre Selbstsuchemöglichkeit. - Die Selbstsuche eines Praktikums kann nur außerhalb unserer Praktikumsschulen (außerhalb Würzburg und Umgebung) erfolgen. Falls Ihnen dies nicht möglich sein sollte, bewerben Sie sich bitte in Folgesemestern wieder im Kontingent unter SBHome. - Bitte reichen Sie bis max. zwei Wochen nach Beendigung des 3. Vergabezeitraums bei Erhalt der Selbstsuchegenehmigung per die Bestätigung der Schule (s. Antrag auf Seite 6) über den Briefkasten am Praktikumsamt ein und notieren die entsprechenden Schuldaten in SBHome unter Selbstsuche eines päd-did. Praktikums. Der Anmeldezeitraum für dieses Praktikum ist nach dem 3. Vergabezeitraum noch geöffnet. f.) Eines der beiden päd-did. Praktika kann im Ausland (außerhalb Deutschlands) absolviert werden. Hierfür lassen Sie sich bitte von der Auslandsschule den Antrag (S. 7) bestätigen. In SBHome benennen Sie das Auslandspraktikum bitte ebenfalls unter Selbstsuche eines päd-did. Praktikums. Alle genehmigten Selbstsucher der Grund- und Mittelschullehramtsstudierenden melden sich nach Erhalt der Selbstsuche-Bestätigung per Mail mit genauen Schuldaten in SBHome unter Selbstsuche des päd-did Praktikums Teil 1 oder 2 (Grund- oder Mittelschule) an Alle per Mailbenachrichtigung genehmigten Selbstsucher reichen bis drei Wochen vor Praktikumsbeginn die Genehmigung der Schule im Briefkasten des Praktikumsamts ein! Seite 5 von 7

6 Informationen und Anträge für die Lehrämter Grund- und Mittelschule Antrag Lehramt Grund- oder Mittelschule auf Selbstsuche eines päddid. /studienbegleitenden Praktikums an einer Regelschule nach Genehmigung durch benachrichtigung oder persönlicher Zusage Der/die Studierende _(Matr.nr. ) im Hochschulsemester (stud.mail-adresse: ) Lehramt kann das pädaogisch-didaktisches Praktikum Teil 1 (drei Wochen à vier Unterrichtsstunden) pädaogisch-didaktisches Praktikum Teil 2 (drei Wochen à vier Unterrichtsstunden) anderes Praktikum z.b. fachdidaktisches* im Fach oder zusätzliches studienbegleitendes Praktikum* im Fach an der (Titel u. Ort der Schule) bei der Lehrkraft (keine Praktikumslehrkraft!) _ *bei einem studienbegleitenden Praktikum sollte die Fachqualifikation der Lehrkraft nachgewiesen sein hier für das Fach Didaktik der ) im Zeitraum von 201 bis 201. absolvieren. Unterschrift der Schulleitung und Schulstempel Die Studierenden wurden in juristische Grundlagen zur Durchführung von Praktika eingewiesen. Ich versichere, die Genehmigung durch eine aus dem Praktikumsamt am erhalten zu haben (Datum) Seite 6 von 7

7 Informationen und Anträge für die Lehrämter Sonderpädagogik und Grundund Mittelschule 3. Antrag auf Genehmigung eines päd-did. Auslandspraktikums Studierende aller Fachrichtungen können im Studienverlauf ein Auslandspraktikum absolvieren. Das International Office der Universität Würzburg kann Ihnen bei der Planung ggf. behilflich sein. Bitte reichen Sie vor Antritt Ihrer Auslandsreise ein Schreiben der Schule mit Schulstempel in englischer oder deutscher Sprache ein, welches folgende Praktikumsstatuten in deutscher oder englischer Sprache bestätigt: a.) Bestätigung der Schule über die geforderte Zeitdauer des jeweiligen Praktikums (siehe LPO I und Bekanntmachungen zu den Praktika in Bayern) b.) Bestätigung der Betreuung durch eine geeignete "Praktikumslehrkraft" c.) Bestätigung der Ermöglichung eigener Unterrichtsaktivitäten Für die Genehmigung ist die Anmeldung unter Selbstsuche außerhalb Bayerns in SBHome mit genauen Schuldaten notwendig. Die Punkte a-c.) werden nach Beendigung des Praktikums nochmals von der Schulleitung bestätigt und gelten als Nachweis anstelle der Unterschrift auf der Praktikumskarte. Datum Stempel des Praktikumsamtes Antrag auf ein pädagogisch-didaktisches Praktikum im Ausland (nicht in Deutschland) Der/die Studierende (Matr.nr. ) im Hochschulsemester (stud.mail-adresse: ) Lehramt beantragt die Genehmigung zur Absolvierung des -Praktikums in (Land): Name der Schule Das Praktikum wird eigenverantwortlich durchgeführt. Studierende wurden in die juristischen Grundlagen zur Durchführung von Praktika eingewiesen. Hinweis: Sie müssen Ihre Praktikumskarte nicht mit ins Ausland nehmen, um es verbucht zu bekommen. Sie können ein Schreiben der Schule oder die Kopie der Praktikumskarte mit Unterschrift und Schulstempel nach Rückkehr dem Fachbereichsvertreter oder im Praktikumsamt vorlegen. Wir genehmigen Ihnen das Praktikum dann im Anschluss an das Praktikum vor Ort. Seite 7 von 7

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