Die Selbstsuche der zwei Blockpraktika aus dem pädagogisch-didaktischen Praktikum bei Sonderpädagogikstudierenden

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1 Lehramt Sonderpädagogik Die Selbstsuche der zwei Blockpraktika aus dem pädagogisch-didaktischen Praktikum bei Sonderpädagogikstudierenden Die Selbstsuche im pädagogisch-didaktischen Praktikum unterscheidet sich von den sonderpädagogischen Praktika (so-päd. studienbegleitendes Praktikum, so-päd. Blockpraktikum und Erweiterer). Lesen Sie für diese Praktika bitte die Regelungen in den entsprechenden Selbstsucheregelungen auf unserer Homepage. 1. Den ersten Teil des pädagogisch-didaktischen Praktikums können Sie an der Förderschule oder an einer Regelschule durchführen. Falls Sie in Teil 1 bereits eine Regelschule wählen, gelten die gleichen Hinweise wie unter 2.) beschrieben. - Teil 1 kann an Förderschulen in allen Bundesländern oder bayerischen Regierungsbezirken außerhalb Unter- und Mittelfrankens ohne Antrag in Ihrer Fachrichtung absolviert werden. Bitte achten Sie bei Praktika in Bayern darauf, dass Praktikumsplätze insbesondere in Oberbayern auch durch den Universitätsstandort München begrenzt sind. Es ist außerhalb Unter/Mittelfrankens der Eintrag der Schuldaten in SBHome unter Selbstsuche des päd-did. Praktikums (Sonderpädagogik) nötig! 2. Studierende, die ein Förderschulpraktikum in Unter- und Mittelfranken aufgrund eines Härtefalls beantragen, legen bitte, bevor sie eine Schule kontaktieren, im beglaubigte Unterlagen für einen Härtefall vor (z.b. Geburtsurkunde der Kinder, Pflegebedürftigkeit von Anverwandten, nur in diesem Praktikum möglich: Erstwohnsitz und Geburtsortbescheinigung in Unterfranken/Mittelfranken). Bitte verwenden Sie hierfür entsprechenden Antrag (S. 3) und melden sich in SBHome an. Sofern im 3. Vergabezeitraum der Blockpraktikumsvergaben noch Plätze im SB@Home-Schulkontingent frei blieben, können Sie uns auch ohne Härtefall anrufen, wir buchen Sie gerne noch dort ein. Alle Sonderpädagogikstudierende melden sich in SBHome unter Selbst suche des päd.-did. Praktikums Teil 1 Unterfranken/Mittelfranken/restl. Bayern/ außerhalb Bayerns (Sonderpädagogik) an! 2. Der zweite Teil des pädagogisch-didaktischen Praktikums absolvieren Sie an einer Regelschule. Auch hier ist die Selbstsuche für Sonderpädagogikstudierende möglich. - Außerhalb Bayerns brauchen Sie keinen Antrag einzureichen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es an den Universitätsstandorten zu Engpässen kommen kann. - Für das Praktikum innerhalb Bayerns benötigen die einzelnen Regierungsbezirke Informationen über Studierendenzahlen. Falls Sie in Bayern Praktikum machen möchten, lassen Sie bitte beigefügten Antrag ( Bereitstellung eines Praktikumsplatzes an einer Regelschule in Bayern S. 4) vor Beginn des 1. Vergabezeitraums im bestätigen. - Mit einem begründeten Härtefall können Sie in Stadt und Landkreis Würzburg/Schweinfurt/Kitzingen das Regelschulpraktikum ableisten. Legen Sie bitte vor Beginn der Praktikumsvergabe rechtzeitig (im Mai für das Herbst- oder Nov. für das Frühjahrspraktikum) den ärztlichen bzw. notarischen Nachweis einschließlich des Härtefallantrags (S. 3) im vor. (Härtefall = z.b. Geburtsurkunde der jungen Kinder, Pflegebedürftigkeit von Anverwandten und ebenfalls nur in diesem Praktikum möglich: Erstwohnsitz und Geburtsort in Unterfranken) Nach Genehmigung durch das Sekretariat des es reichen Sie die Bestätigung bis spätestens 30. Mai und 30. November im Schulamt Würzburg bei Frau Brandner ein. In diesem Fall wird Ihnen der Praktikumsplatz vom Schulamt zugeteilt. Alle Sonderpädagogikstudierende melden sich in SBHome unter Selbst suche des päd.-did. Praktikums Teil 2 (Sonderpädagogik) an! 3. Ein Teil des pädagogisch-didaktischen Praktikums kann im Ausland absolviert werden. (s. S. 5). Seite 1 von 5

2 1. Die Selbstsuche des pädagogisch-didakt. Praktikums Teil 1 bei Härtefall an der Förderschule in Würzburg/Unterfranken o. Praktikumsschule Mittelfranken Die Selbstsuche eines Praktikums an einer Förder- oder Regelschule in Unterfranken ist nur in Härtefällen möglich. Härtefälle sind z.b. Mütter/Väter von jungen Kindern, Krankheiten, Behinderung, akute Pflegefälle, oder eine sehr hohe Semesterzahl, ggf. auch sonstige Ausnahmen. Bevor Sie eine Schule kontaktieren, holen Sie sich bitte die Bestätigung durch das ein (Stempel s. unten im Antrag). Stempel des es Bitte unterlassen Sie es auch den Schulen zuliebe - ohne einen Härtefall an unterfränkischen Schulen direkt anzufragen! Die Schulen benötigen diese Bestätigung als Vorlage. Härtefallantrag für ein päd.-did. Blockpraktikum an einer Förderschule in Unterfranken oder an einer Praktikumsschule in Mittelfranken Der/dem Studierenden (Matr.nr. ) im Hochschulsemester (stud.mail-adresse: ) Lehramt wurde es aufgrund eines nachgewiesenen Härtefalls genehmigt, folgendes Praktikum selbst zu suchen pädagogisch-didaktisches Blockpraktikum Teil I (mind. 75 U.stunden, mind. 3 Wochen) als Ausnahmefall an Förderschule mgl: pädagogisch-didaktisches Blockpraktikum Teil II zusätzlich studienbegleitendes Praktikum an der Regelschule im Fach* _ *bei einem studienbegleitenden Praktikum in einer Fachdidaktik sollte die Fachqualifikation der Lehrkraft nachgewiesen sein bei der Lehrkraft (keine Praktikumslehrkraft!) oder nach Rücksprache mit der Lehrkraft als zusätzliche StudentIn bei der Praktikumslehrkraft (Ort, Name der Schule) Unterschrift der Schulleitung und Schulstempel Nur Bei Selbstsuche des studienbegleitenden Praktikums möglich: Ich möchte ein Praktikum wenn möglich bei dieser Praktikumslehrkraft absolvieren: (Unterschrift der Schulleitung oben entfällt) 1. Priorität: Gruppe Lehrkraft Schule 2. Priorität: Gruppe Lehrkraft Schule 3. Priorität: Gruppe Lehrkraft Schule Seite 2 von 5

3 Selbstsuche eines päd.-did. / stdbgl. Praktikums 2. Die Selbstsuche eines pädagogisch-didaktischen Praktikums Teil 2 bei Härtefall an einer Regelschule in Würzburg/Unterfranken Die Selbstsuche eines Praktikums an einer Förder- oder Regelschule in Unterfranken ist nur in Härtefällen möglich. Härtefälle sind z.b. Mütter/Väter von jungen Kindern, Krankheiten, Behinderung, akute Pflegefälle, oder eine sehr hohe Semesterzahl, ggf. auch sonstige Ausnahmen. Bevor Sie eine Schule kontaktieren, holen Sie sich bitte die Bestätigung durch das ein (Stempel s. unten im Antrag). Bitte unterlassen Sie es ohne einen Härtefall an Schulen direkt anzufragen! Stempel des es Härtefallantrag für ein päd.-did. Blockpraktikum an einer Regelschule in Unterfranken/ an einer Praktikumsschule in Unterfranken Der/dem Studierenden (Matr.nr. ) im Hochschulsemester (stud.mail-adresse: ) Lehramt wurde es aufgrund eines nachgewiesenen Härtefalls genehmigt, folgendes Praktikum selbst zu suchen pädagogisch-didaktisches Blockpraktikum Teil I (mind. 75 U.stunden, mind. drei Wochen) pädagogisch-didaktisches Blockpraktikum Teil II (mind. 75 U.stunden, mind. drei Wochen) zusätzlich studienbegleitendes Praktikum an der Regelschule im Fach* *bei einem studienbegleitenden Praktikum in einer Fachdidaktik sollte die Fachqualifikation der Lehrkraft nachgewiesen sein bei der Lehrkraft (keine Praktikumslehrkraft!) oder nach Rücksprache mit der Lehrkraft bei der Praktikumslehrkraft als zusätzliche StudentIn (Ort, Name der Schule) _ Staatl. Schulamt Im Landkreis / in der Stadt Der/Die Studierende wird hiermit der Schule zugewiesen. () (Unterschrift und Stempel des Schulamtes) Bestätigung der Schulleitung: () (Unterschrift und Stempel der Schulleitung) Seite 3 von 5

4 Selbstsuche eines päd.-did. / stdbgl. Praktikums Die Selbstsuche eines pädagogisch-didaktischen Praktikums Teil 2 an einer Regelschule in Bayern Nach der Genehmigung und dem Stempel aus dem können sich Studierende direkt an die Schulen wenden und sich nach freien Ressourcen für ein Praktikum erkundigen. Das Praktikum soll/darf jedoch nicht bei bestellten Praktikumslehrkräften stattfinden, da diese in der offiziellen Vergabe der bayerischen Universitäten bereits eingeplant wurden. Sofern die Schule zusätzliche Praktikumsressourcen zur Verfügung stellen kann, ist der untenstehende Antrag mit einem Schulstempel versehen von der/dem Studierenden im wieder abzugeben (Kopie wird empfohlen). Antrag wurde genehmigt/stempel des s Antrag für Sonderpädagogik-Studierende zur Bereitstellung eines päd.-did. Praktikumsplatzes an einer Regelschule in Bayern Der/die Studierende (Matr.nr. ) im Hochschulsemester (stud.mail-adresse: ), Fachrichtung kann das päd-didaktische Blockpraktikum Teil 1(mind. drei Wochen, ca. 75 Unterrichtsstunden) päd-didaktische Blockpraktikum Teil 2 (mind. drei Wochen, ca. 75 Unterrichtsstunden) an der Schule (Titel der Schule) bei der Lehrkraft Hr./Fr. im Zeitraum von 201 bis 201 absolvieren. Unterschrift der Schulleitung und Schulstempel Die Studierenden wurden in juristische Grundlagen zur Durchführung von Praktika eingewiesen. Staatl. Schulamt Im Landkreis / in der Stadt Der / die o.g. Studierende wird hiermit ab zum Praktikum an der Schule in zugewiesen. Das Praktikum ist von der Schulleitung zu überwachen und zu bestätigen. () (Unterschrift und Stempel des Schulamtes) Seite 4 von 5

5 Regelschule in Bayern Lehramt Sonderpädagogik Die Selbstsuche eines pädagogisch-didaktischen Praktikums im Ausland Studierende aller Fachrichtungen können im Studienverlauf ein Auslandspraktikum absolvieren. Das International Office der Universität Würzburg kann Ihnen bei der Planung ggf. behilflich sein. Bitte reichen Sie vor Antritt Ihrer Auslandsreise ein Schreiben der Schule mit Schulstempel in englischer oder deutscher Sprache ein, welches folgende Praktikumsstatuten in deutscher oder englischer Sprache bestätigt: a.) Bestätigung der Schule über die geforderte Zeitdauer des jeweiligen Praktikums (siehe LPO I und Bekanntmachungen zu den Praktika in Bayern) b.) Bestätigung der Betreuung durch eine geeignete "Praktikumslehrkraft" c.) Bestätigung der Ermöglichung eigener Unterrichtsaktivitäten Für die Genehmigung ist die Anmeldung unter Selbstsuche eines päd-did. Praktikums in SBHome mit genauen Schuldaten notwendig. Die Punkte a-c.) werden nach Beendigung des Praktikums nochmals von der Schulleitung bestätigt und gelten als Nachweis anstelle der Unterschrift auf der Praktikumskarte. Stempel des es Antrag auf ein pädagogisch-didaktisches Praktikum im Ausland (nicht in Deutschland) Der/die Studierende (Matr.nr. ) im Hochschulsemester (stud.mail-adresse: ), Lehramt beantragt die Genehmigung zur Absolvierung des -Praktikums in (Land): Name der Schule Das Praktikum wird eigenverantwortlich durchgeführt. Studierende wurden in die juristischen Grundlagen zur Durchführung von Praktika eingewiesen. Hinweis: Sie müssen Ihre Praktikumskarte nicht mit ins Ausland nehmen, um es verbucht zu bekommen. Sie können ein Schreiben der Schule oder die Kopie der Praktikumskarte mit Unterschrift und Schulstempel nach Rückkehr dem Fachbereichsvertreter oder im vorlegen. Wir genehmigen Ihnen das Praktikum dann im Anschluss an das Praktikum vor Ort. Seite 5 von 5

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