Dipl.-Ing. (FH) Manfred Tschöpe,

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1 1 Dipl.-Ing. (FH) Manfred Tschöpe, seit 1984 Schwerpunkt Unterhaltungsrahmenplanung, fachgutachterliche Beiträge für Unterhaltungs- und Wasser- und Bodenverbände Schulung/ Qualifizierung von Gewässerunterhaltern zur Umsetzung der ökologischen Anforderungen aus der EG-WRRL

2 Warum unterhalten wir? - Abfluss sicherstellen - Hochwasserschutz (Schutz vor Überschwemmungen) - Drainagen freilaufen lassen - Weil wir schon immer unterhalten haben Urbanisierung und Sicherung der Ernährung Intensivierung von Agrarlandschaften - Aber: Anforderungen haben sich geändert Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung 2

3 3 Die neuen Anforderungen Der wirtschaftliche Schaden durch die globale Umweltzerstörung und den damit verbundenen Artenverlust beläuft sich auf ca. 2-4,5 Billionen USD (TEEB-Studie 2010) eine Billion hat Millionen ( ) Insekten leisten einen Beitrag durch Bestäubung zur landwirtschaftlichen Erzeugung von ca. 190 Milliarden USD pro Jahr. Schwund der Artenvielfalt hat Auswirkungen auf Kosten, Preise und Renditen (PricewaterhouseCoopers 2010)

4 4 Der neue Blick - Optimierung statt Maximierung - Natur betreibt Risikomanagement Investitionen in Ökosysteme bringen extrem hohe Erlöse Pavan Sukhdev, Leiter TEEB [The Economics of Ecosystems and Biodiversity) Der wirtschaftliche Schaden durch die globale Umwelt- zerstörung und den damit verbundenen Artenverlust beläuft sich auf ca. 2-4,5 Billionen USD Insekten leisten einen Beitrag durch Bestäubung zur landwirtschaftlichen Erzeugung von ca. 190 Milliarden USD pro Jahr. Schwund der Artenvielfalt hat Auswirkungen auf Kosten, Preise und Renditen (PricewaterhouseCoopers 2010) Die Pflanzung von Mangroven in Vietnam hat 1,1 Mio. USD gekostet, aber 7,3 Mio. USD bei der Erhaltung von Deichen gespart (Rendite 40%) Wiederherstellung einer Flusslandschaft erbringt Kapitalrendite von 27% Der ökonomische Wert der Auenflächen für die Verbesserung der Wasserqualität für die Elbe beträgt ca. 54 Mio. (TU Berlin 2012) E-Bike als Risikoinvestition: Hannover Messe

5 Handlungsoptionen Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung 5 Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten ökologischen Zustand und sieht die Gewässerunterhaltung in der Pflicht. Pflege und Entwicklung werden zu zentralen Begriffen. Pflege = Erhaltung eines bestimmten Gewässerzustandes; klassischer Unterhaltungsbegriff Entwicklung = Zustandsverbesserung; Hinführung auf einen positiven Zustand bzw. Verbesserung des Zustandes Bewirtschaftungsziele Neu ist die eindeutige Ausrichtung der WRRL auf ökologische Belange. Zur Zielerreichung sind nunmehr umfassende Bewirtschaftungspläne erforderlich. Die Differenzierung erhaltende Unterhaltung und gestaltender Ausbau trägt nicht mehr. Die frühere Vorgabe für die Gewässerunterhaltung, dass ausgebaute Gewässer in diesem Zustand zu erhalten sind, gilt nicht mehr. Beispiel Unterhaltungspflicht: Nach OLG Hamm (Urteil v ) führen Änderungen des Gewässers durch Abladungen und Ablagerungen nicht automatisch zu einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Fall: Drainagen funktionierten nicht mehr, obwohl der Flusslauf das Oberflächenwasser nach wie vor problemlos abführte. Eine Veränderung des Gewässerbetts ist heute nicht mehr grundsätzlich negativ zu bewerten (LT-Drs. NRW 10/2661, 6). Rückführung nur, wenn es das Gemeinwohl erfordert. Der bloße Rückzug in die Untätigkeit, d.h. die schlichte Nichtvornahme von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, ohne Planung und begleitende Beobachtung sowie Gefahrenabwehr, stellt keine ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung dar.

6 Das Gewässerpotenzial beschreibt den ökologisch guten bis sehr guten Zustand des Gewässers unter Berücksichtigung hydromorphologischer, biogener und physikalisch-chemischer Qualitätskomponenten. Das gute ökologische Potenzial ist das relevante Umweltziel bei erheblich veränderten Wasserkörpern (HMWB) Insbesondere die Entwicklung als Zustandsverbesserung bezieht dabei den Seitenraum (Ufersaum) bewusst mit ein. Die konkrete Umsetzung von Pflege- und Entwick- lungsmassnahmen erfordert die Kenntnis von ökologischen Charakteristika als wesentliche Basis. Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung 6 Für Gewässerunterhalter werden damit Grundkenntnisse zur Unterscheidung von Fließ- und Stillgewässern, die Bedeutung des Seitenraumes, Steuerung von Pflanzenwachstum, den ökologischen Folgewirkungen von Eingriffen und die Vernetzung mit weiteren gesellschaftlichen Themen zunehmend an Bedeutung erlangen. Gewässerunterhaltung muss, um rechtskonform zu bleiben, ökologische Anforderungen kompetent umsetzen. Maschinenvorführung Vechta-Hausstette

7 7 Bedeutung: Kompetent umsetzen setzt voraus, die wesentlichen Stellschrauben auch zu kennen!

8 8 Wonach soll sich die Unterhaltung ausrichten? Aktive Gewässerunterhaltung hat im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung den Wasserabfluss zu gewährleisten ohne das Potenzial des Gewässers in seiner Gesamtheit zu zerstören, ja sogar zu verbessern, mindestens zu erhalten (Verschlechterungsverbot). Zielsetzung dabei ist das Leistungspotenzial einer Landschaft (BNSchG). Es definiert sich als ein Optimum an Selbstregulation bei relativ stabilen Rahmenbedingungen (Klima, Ausgangsgestein, geographische Lage). Gewässerunterhaltung muss dabei auf dynamische Prozesse auch dynamisch reagieren. Grenzen der Unterhaltung nach WHG: Naturschutzvorschriften, z. B. 30 BNatSchG, 39 BNatSchG (Biotop- und Artenschutz) besondere Vorschriften des Wasserrechts: Der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist Rechnung zu tragen. Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen ( 39 Abs. 2 WHG) Bodenschutzvorschriften Abfallrecht Ausbau Eigentumsrechte kleinräumig starke Veränderungen ermöglichen langfristig stabile Verhältnisse (Risikominimierung durch Dynamik)

9 U.A.N., Landvolk, WVT, Region Hannover Wesentliche Charakteristika: Gräben Zum Teil sind Gräben degradierte Fließgewässer, überwiegend jedoch künstlich mit Mischformen aus Unterlauf und Stillgewässercharakter

10 10 Um die ökologische Wirkung zu verstehen, ein Blick auf die gängige Unterhaltungspraxis und ihre Folgen - Aushub - Böschungseutrophierung - Uferrutschung/ Versteilung - Sedimentdrift/ Katastrophendrift - ökologische Sperren/ Übergang Wasserwechselzone

11 U.A.N., Landvolk, WVT, Region Hannover Standortveränderungen bei Nichtbeseitigung des Aushubmaterials am Beispiel einer Wettern (Elbmarsch) - Veränderung der mit dem Gewässer korrespondierenden Feuchtvegetation hin zu Ackerunkrautgesellschaften (hier Flohknöterich)

12 12 Aktive Gewässerentwicklung durch Unterhaltung Mit Unterhaltung den Standort steuern - Einheit von Fliessschlauch und Ufer (Aue) - sichern und entwickeln von Gewässerrandstreifen - dort Zulassen von Dynamik - verschiedene Varianten der Böschungsmahd - halbseitig - wechselseitig - im mehrjährigen Abstand/ Wechsel - minimal ist ein Krautsaum direkt an der Böschungskante zu belassen (die unteren cm über der Wasserlinie)

13 13 Ökologie von Gräben Wassergräben zeigen als lineare Saumbiotope in der Längszonierung i.d.r. sehr einheitliche Standortstrukturen quer zur Fließrichtung sind hingegen ausgeprägte Standortunterschiede von sehr trocken bis sehr feucht zu finden Während selbst kleinere Bäche einen Bach begleitenden, von der übrigen Landschaft abgesetzten Substratbereich aufbauen, schneiden Gräben in das vorhandene Material. Dies führt zu scharfen Substratkontrasten in der Böschung, welche durch wiederholte Ablagerung von Räummaterial überlagert werden können.

14 Aktive Gewässerentwicklung durch Unterhaltung Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung 14 Für Gräben gilt grundsätzlich die Sohlenräumung ist eine zwingende Voraussetzung zur Erhaltung des Lebensraumtyps Graben, jedoch sind die Eingriffsintervalle- und Intensitäten extensiv durchzuführen den Blick für Wassermanagement schärfen = GW-Schutz durch Auenbewirtschaftung die Bedeutung von Eingriffen geht von Innen nach Außen, d.h. Eingriffe im Gewässer wirken sich stärker aus als Handlungen im Seitenraum. bei Fließgewässern hat die Sicherstellung eines durchgängigen turbulenten NW-Abflusses unter Zulassen von Dynamik Priorität. an Gräben hat die Schaffung vielfältiger Strukturen Priorität Gewässernetz als Gesamtheit managen, z.b. Gräben bewusst in verschiedenen Sukzessionsphasen halten

15 15 Management von Gräben Entscheidend für die Durchführung von Entschlammungs- und Entkrautungsmaßnahmen ist, dass sie in einem mosaikartigen Verbund erfolgen und somit alle Sukzessionsstadien (= Entwicklung einer Organismengesellschaft vom Pionier- zum Endstadium) erhalten bleiben [Flächenmanagement]

16 16 Erfahrungen Sammeln: Beispiel Ramelsloh (Landkreis WL) Gewässernetz III. Ordnung Ziel: mehr Ökologie bei Sicherstellung des Abflusses trotz - Kleinheit der Gräben - Wirtschaftlichem Druck (intensive Flächennutzung, Forderung aus der Landwirtschaft) - Sensibler "Sollbruchstelle" Düker - Vereinbarung, keine Gehölze zu wollen Üben: - Minimalmahd - Verkrautung der Böschung als Steuerungsschraube: Gräben im Vergleich - Kraut im Profil belassen - im Gespräch bleiben (Partizipation)

17 17 Graben 4 - Fliessgewässercharakter durch Einengung reaktivieren - Oberlauf zeigt gutes Abflussverhalten = turbulent - untere Saum belassen

18 18 Hauptabzugsgraben 5 - wichtige Entwässerungsfunktion - hohe Nährstofffrachten - mehr Ökologie = höhere Selbstreinigung Ist hier Pflege und Entwicklung im Sinne des Gesetzes möglich? Ist Potenzial vorhanden?

19 19 Hauptabzugsgraben 5 - wechselnde Seiten - Restsaum an der Uferlinie

20 20 Hauptabzugsgraben 5 - Düker als "Flaschenhals" - Trotz Minimalmahd ausreichender Abfluss

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