1. FUSSBALL-CLUB NÜRNBERG Frauen- und Mädchenfußball e. V.

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1 Valznerweiherstr Nürnberg An die Mitglieder des 1. FC Nürnberg Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Oktober 2015 Sehr geehrtes Vereinsmitglied, mit diesem Schreiben laden wir Sie herzlich zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sie findet statt am Mittwoch, den 28. Oktober 2015, von 18 bis 19 Uhr in der Geschäftsstelle des 1. FC Nürnberg VfL e. V. (FCN-Funktionsgebäude, Valznerweiherstr. 200, Nürnberg). Die Mitarbeiter der FCN-Geschäftsstelle weisen Sie vom Club-Museum im Erdgeschoss in den Veranstaltungsraum. Tagesordnung: 1. Erläuterung und Beschlussfassung zum Antrag des 1. FCN VfL e. V. an die außerordentliche Delegiertenversammlung des 1. FCN Dachverein e. V. am auf Erhöhung der bereits vorrangigen Grundschuld bzw. auf einen adäquaten Wegfall des Nießbrauchrechts des 1. FCN Dachverein e. V. am Flurstück 439, damit die Finanzierungsfähigkeit des 1. FCN VfL e. V. zum Zwecke strategischer Investitionen - auch in die Infrastruktur des 1. FCN Dachverein e. V. im Sportpark Valznerweiher -

2 erhöht wird (siehe Schreiben des 1. FCN VfL e. V. in der Anlage) 2. Erläuterung und Beschlussfassung zum Antrag des Vorstands zu einer Änderung der Beitragsordnung ab dem (siehe Anlage) 3. Sonstiges Ergänzende Informationen zum Tagesordnungspunkt 1: Gemäß 14 Abs. 7 der Satzung des 1. FCN Dachverein e. V. ist der Delegierte des 1. FCN dazu verpflichtet, vor einer Abstimmung in der Delegiertenversammlung des 1. FCN Dachverein e. V. über Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten eine Mitgliederversammlung im 1. FCN herbeizuführen und deren Zustimmung hierzu mit 75 % der abgegebenen Stimmen einzuholen. Ergänzende Informationen zum Tagesordnungspunkt 2: In der ordentlichen Mitgliederversammlung am wurde ein Antrag des Vorstands zu einer Änderung der Beitragsordnung ab dem mit knapper Mehrheit der abgegebenen Stimmen abgelehnt. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Vereins zu erhalten, bringt der Vorstand erneut einen dringlichen Antrag zu einer Änderung der Beitragsordnung ab dem in einer modifizierten Version - moderater angedachte Anpassung in einer der beiden betroffenen Beitragsarten als im vormaligen Antrag - ein. Gemäß unserer Vereinssatzung sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. Nürnberg, 14. Oktober 2015 Der Vorstand Andreas Exner, Heinz Seidler-Kniffka, Andreas Tschorn, Dr. Klemens Gsell

3 1. FC Nürnberg Frauen- und Mädchenfußball z. H. Herrn Andreas Tschorn Valznerweiherstr Nürnberg Nürnberg, Antrag auf Erhöhung der Grundschuld Sehr geehrter Herr Tschorn, Bezug nehmend auf unsere Gespräche auf der letzten Delegiertenversammlung haben wir nunmehr einen Antrag zur Möglichkeit der Erhöhung der bereits bestehenden Grundschuld an unserem Gelände am Valznerweiher (Flurstück 439) gestellt. Dieses soll zum einen die Wirtschaftlichkeit des Fußballvereins verbessern, zum anderen aber auch Investitionen in unsere gemeinsam genutzte Infrastruktur ermöglichen, was ohne eine solche Grundschuldabsicherung leider aber nicht möglich sein wird. Keinesfalls streben wir jedoch eine Verwendung derartiger Mittel für kurzfristige Investitionen im operativen Geschäft des Fußballs an! Wir bitten Sie daher um die satzungsgemäß notwendige Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Befassung dieses Antrags. Wie erwähnt, sind wir jedoch auf eine relativ kurzfristige Entscheidung angewiesen, weshalb wir Ihnen natürlich auch jede mögliche Unterstützung zur Durchführung anbieten möchten. Terminlich wären aus unserer Sicht der 28. oder hilfreich, wo wir Ihnen entsprechende Räumlichkeiten stellen könnten. Gern unterstützen wir auch bei der Versendung der Einladungsschreiben und übernehmen selbstverständlich alle mit der Veranstaltung verbundenen Kosten. Im Vorfeld übermitteln wir Ihnen zudem auch noch detaillierte Informationen zu dem Antrag und stehen auf der Versammlung zur Erklärung bereit. Seite 1 von 2

4 Wir bitten um Ihre Begleitung dieses Antrags, von dem wir in der Tat überzeugt sind, dass er dem gesamten Dachverein zum Vorteil gereicht. Für Rückfragen und Anmerkungen stehen wir gern jederzeit zur Verfügung. Viele Grüße 1. FC Nürnberg e.v. Fußballkultur seit 1900 Michael Meeske Kaufmännischer Vorstand Seite 2 von 2

5 Anlage zum Antrag des Vorstands bezüglich einer Änderung der Beitragsordnung ab dem Aktuell gültige Beitragsordnung 120,00 EUR Erwachsene 60,00 EUR Erwachsene ermäßigt für Schüler, Studenten und Auszubildende (Nachweis muss zum Zeitpunkt des Beitritts bzw. bis zum des Vorjahres schriftlich oder per jährlich neu erbracht werden) 60,00 EUR Jugendliche ab 14 Jahre 60,00 EUR Kinder bis 13 Jahre 184,20 EUR Familie mit 2 Erwachsenen und eigenen Kindern und Jugendlichen bis 18 bzw. 127,20 EUR Kleinfamilie mit 1 Erwachsenen und eigenen Kindern und Jugendlichen bis 18 bzw. 50,00 EUR Passive Mitglieder ohne aktive sportliche Teilhabe und ohne Spielrecht für den Verein Beitragsfreie Mitgliedschaft für Trainer oder Schiedsrichter (die Mitgliedschaft endet ohne weiteren Hinweis zum des Jahres, in dem die aktive Tätigkeit für den Verein endet) Sozialbeitrag (nur auf Antrag und Entscheid des Vorstands für 1 Jahr): 50 % des jeweiligen Beitrags (Antrag und Nachweis müssen zum Zeitpunkt des Beitritts bzw. bis zum des Vorjahres schriftlich oder per jährlich neu erbracht werden) 10,00 EUR Aufnahmegebühr Vorgeschlagene neue Beitragsordnung ab dem (Änderungen rot markiert) 120,00 EUR Erwachsene 80,00 EUR Erwachsene ermäßigt für Schüler, Studenten und Auszubildende (Nachweis muss zum Zeitpunkt des Beitritts bzw. bis zum des Vorjahres schriftlich oder per jährlich neu erbracht werden) 80,00 EUR Jugendliche ab 14 Jahre 60,00 EUR Kinder bis 13 Jahre 184,20 EUR Familie mit 2 Erwachsenen und eigenen Kindern und Jugendlichen bis 18 bzw. 127,20 EUR Kleinfamilie mit 1 Erwachsenen und eigenen Kindern und Jugendlichen bis 18 bzw. 50,00 EUR Passive Mitglieder ohne aktive sportliche Teilhabe und ohne Spielrecht für den Verein Beitragsfreie Mitgliedschaft für Trainer oder Schiedsrichter (die Mitgliedschaft endet ohne weiteren Hinweis zum des Jahres, in dem die aktive Tätigkeit für den Verein endet) Sozialbeitrag (nur auf Antrag und Entscheid des Vorstands für 1 Jahr): 50 % des jeweiligen Beitrags (Antrag und Nachweis müssen zum Zeitpunkt des Beitritts bzw. bis zum des Vorjahres schriftlich oder per jährlich neu erbracht werden) 10,00 EUR Aufnahmegebühr

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