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1 Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per Gehaltsrecht: In den Gehaltstafeln A, B, C, D, E jeweils in den Gehaltsgebieten A und B, ebenso in den Gehaltstafeln F und G werden die kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 2,07 % erhöht. Jedenfalls beträgt das kollektivvertragliche Mindestgehalt Euro. Die Gehaltspositionen der Gehaltstafeln A, B, C, D, E (jeweils Gehaltsgebiet A und B), F und G der Beschäftigungsgruppe 1 werden um 2,07% erhöht (BG 1 ist Ausnahme von der Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts auf Euro). Die Lehrlingsentschädigungen für die Gehaltstafeln A, B, C, D, E (jeweils Gehaltsgebiet A und B), F und G werden um die folgenden Beträge erhöht: 1. Lehrjahr: 14 Euro; 2. Lehrjahr: 20 Euro, 3. Lehrjahr: 30 Euro und 4. Lehrjahr 26 Euro. Die Gehälter und Lehrlingsentschädigungen werden kaufmännisch auf ganze Euro gerundet. Die am bestehenden Überzahlungen werden grundsätzlich in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten. ACHTUNG! Die Aufrechterhaltung der Überzahlung und das kaufmännische Runden auf ganze Euro gelten nicht für folgende Gehaltspositionen: Gehaltstafel A im Gehaltsgebiet A: Beschäftigungsgruppe 2 im 1., 3., 5. und 7. Berufsjahr; Beschäftigungsgruppe 3 im 1. und 3. Berufsjahr. Gehaltstafel A im Gehaltsgebiet B: Beschäftigungsgruppe 2 im 1. und 3. Berufsjahr; Beschäftigungsgruppe 3 im 1. Berufsjahr. Gehaltstafel B, Gebiet A: Beschäftigungsgruppe 2 im 1. und 3. Berufsjahr; Beschäftigungsgruppe 3 im 1. Berufsjahr. Gehaltstafel D, Gebiet A: Beschäftigungsgruppe 2 im 1. und 3. Berufsjahr; Übrige Angestellte Beschäftigungsgruppe 3 im 1. und 3. Berufsjahr. Gehaltstafel G: Beschäftigungsgruppe 2 im 1. und 3. Berufsjahr; Beschäftigungsgruppe 3 im 1. Berufsjahr. In diesen Positionen werden die kollektivvertraglichen Mindestgehälter auf jeweils Euro angehoben. Bestehende Überzahlungen zum müssen in diesen Positionen nicht aufrechterhalten werden. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt der jeweiligen Gehaltsposition ist um 2,07% zu erhöhen, allerdings ist in so einem Fall keine kaufmännische Rundung auf ganze Euro durchzuführen. Bei geringer Überzahlung wird die Überzahlung aufgesaugt und es ist das kollektivvertragliche Gehalt in Höhe von Euro zu bezahlen. Bei höherer Überzahlung in den genannten Positionen schrumpft die bestehende Überzahlung. 1.Erhöhung kollektivvertragliches Mindestgehalt: Beispiel 1: Angestellte, Beschäftigungsgruppe 2, 3. Berufsjahr, Gehaltstafel A, Gehaltsgebiet A Tatsächliches Gehalt zum ,00 Euro Neues tatsächliches Gehalt ab ,00 Euro

2 - 2-2.Erhöhung auf das kollektivvertragliche Mindestgehalt von bei geringer bestehender Überzahlungen in einer Gehaltsposition, die auf Euro erhöht wird: Beispiel 2: Angestellte, Beschäftigungsgruppe 2, 1. Berufsjahr, Gehaltstafel A, Gehaltsgebiet A Tatsächliches Gehalt zum (KV-Gehalt wäre Euro ) ,00 Euro Bestehende Überzahlung am ,00 Euro Erhöhung des KV-Mindestgehalts um 2,07%, daher 2,07% von = 30,02; Erhöhung des KV- Mindestgehalts ohne kaufmännische Rundung: ,02 =1.490,02; keine Aufrechterhaltung der Überzahlung notwendig; es muss aber jedenfalls ein kollektivvertragliches Mindestgehalt von Euro bezahlt werden. Neues Gehalt ab ,00 Euro Die Überzahlung schrumpft auf Null. 3.Erhöhung auf das kollektivvertragliche Mindestgehalt von bei höherer bestehender Überzahlungen in einer Gehaltsposition, die auf Euro erhöht wird: Beispiel 3: Angestellte, Beschäftigungsgruppe 2, 5. Berufsjahr, Gehaltstafel A, Gehaltsgebiet A Tatsächliches Gehalt zum (KV-Gehalt wäre Euro ) ,00 Euro Bestehende Überzahlung am ,00 Euro Daher 2,07% von = 30,02; Erhöhung des KV-Mindestgehalts ohne kaufmännische Rundung: ,02 =1.510,02; keine Aufrechterhaltung der Überzahlung notwendig. Neues Gehalt ab ,02 Euro Die Überzahlung schrumpft auf 10,02 Euro. 4.Erhöhung auf das kollektivvertragliche Mindestgehalt von bei höherer bestehender Überzahlungen in einer Gehaltsposition, die auf Euro erhöht wird: Beispiel 4: Angestellte, Beschäftigungsgruppe 2, 5. Berufsjahr, Gehaltstafel A, Gehaltsgebiet A Tatsächliches Gehalt zum (KV-Gehalt wäre Euro ) ,00 Euro Bestehende Überzahlung am ,00 Euro Daher 2,07% von = 30,02; Erhöhung des KV-Mindestgehalts ohne kaufmännische Rundung: ,02 =1.550,02; keine Aufrechterhaltung der Überzahlung notwendig. Neues Gehalt ab ,02 Euro Die Überzahlung schrumpft auf 50,02 Euro. 5.Aufrechterhaltung einer Überzahlungen: Beispiel 5: Angestellte, Beschäftigungsgruppe 3, 9. Berufsjahr, Gehaltstafel A, Gehaltsgebiet B Tatsächliches Gehalt zum (KV-Gehalt wäre Euro ) ,00 Euro Bestehende Überzahlung am ,00 Euro Neues tatsächliches Gehalt ab (KV-Gehalt wäre Euro) ,00 Euro ( = oder = 37; daher = 1.937) 6. Feststellung einer neuen reduzierten Überzahlung für den Fall eines Berufsjahressprunges:

3 - 3 - Beispiel 6: Die Angestellte kommt am ins 12. Berufsjahr; Einstufung in BG 2 Gehaltstafel A, Gebiet A Tatsächliches Gehalt zum (Einstufung in BG 2, 10. Bj) ,00 Euro Zuzüglich der Erhöhung der Kollektivvertragsposition, wo die Angestellte am eingestuft ist (also BG 2, 10. Berufsjahr)... 34,00 Euro Neues tatsächliches Gehalt ab ,00 Euro 1. Schritt: Feststellung der Überzahlung aufgrund der bisherigen Einstufung: tatsächliches Gehalt seit ,00 Euro KV-Gehalt ab : ,00 Euro Überzahlung vom bis : ( = 162) ,00 Euro 2.Schritt: Feststellung der reduzierten Überzahlung aufgrund der neuen Einstufung: KV Gehalt ab im 12. BJ.: ,00 Euro (reduzierte) Überzahlung ab : ( = 78)... 78,00 Euro Beim Berufsjahrsprung am bleibt das Gehalt unverändert, weil es über dem neuen Mindestgehalt für das 12. Berufsjahr ihv 1.756,00 Euro liegt. Die Überzahlung sinkt entsprechend. Konkret erhöhen sich die Mindestgehälter bzw. Lehrlingsentschädigungen der Gehaltsgebiete sowie auch höhere Ist-Gehälter jeweils um folgende Eurobeträge (die Rundung ist einkalkuliert; LE = Lehrlingsentschädigung, Lj = Lehrjahr, BGr = Beschäftigungsgruppe, Bj = Berufsjahr): Gehaltstafeln A, B, C1 Erhöhung in Euro per Gehaltstafel A Gehaltstafel B Gehaltstafel C1 Gebiet A Gebiet B Gebiet A Gebiet B Gebiet A Gebiet B BGr.: 1 a) b) BGr.2,1.Bj 50* 38* 50* 31* 31* 32 3.Bj 50* 35* 38* Bj 50* 31* 31* Bj 35* Bj Bj Bj Bj Bj BGr.3 50* 34* 48* 31* 31* 32 3.Bj 50* 31* 31* Bj Bj Bj Bj Bj Bj Bj

4 - 4 - BGr Bj Bj Bj Bj Bj Bj Bj Bj BGr.5,5.Bj Bj Bj Bj Bj Bj Bj BGr.6,5.Bj Bj Bj Bj LE *Dieser Wert gilt nur, wenn der Angestellte das kollektivvertragliche Mindestgehalt erhält. Die Vorgehensweise in diesen Gehaltspositionen bei bestehenden Überzahlungen entnehmen Sie bitte der Information. Gehaltstafeln C2, D Buchhändler Übrige Angestellte Erhöhung in Euro per Gehaltstafel C2 Gehaltstafel D Gebiet A Gehaltstafel D Gebiet B Gebiet A Gebiet B Buchhändler Übrige Angest. Buchhändler Übrige Angest. BGr.: 1 a) b) BGr.2,1.Bj 31* 32 50* 31* 3.Bj * 31* 5.Bj * 32 7.Bj * 32 9.Bj Bj Bj Bj Bj BGr.3,1.Bj 31* * 32 31* 3.Bj * Bj Bj Bj Bj Bj Bj

5 Bj Buchhändler Übrige Ang Buchhändler Übrige Ang BGr.4,1.Bj Bj Bj Bj Bj Bj Bj Bj Bj Buchhändler Übrige Ang Buchhändler Übrige Ang BGr.5,5.Bj Bj Bj Bj Bj Bj Bj Buchhändler Übrige Ang Buchhändler Übrige Ang BGr.6,5.Bj Bj Bj Bj LE *Dieser Wert gilt nur, wenn der Angestellte das kollektivvertragliche Mindestgehalt erhält. Die Vorgehensweise in diesen Gehaltspositionen bei bestehenden Überzahlungen entnehmen Sie bitte der Information. Gehaltstafeln E, F, G Erhöhung in Euro per Gehaltstafel E Gehaltstafel F Gehaltstafel G Gebiet A Gebiet B BGr.: 1 a) b) BGr.2,1.Bj 31* * 3.Bj * 5.Bj * 7.Bj Bj Bj Bj Bj Bj BGr.3 31* * 3.Bj * 5.Bj Bj Bj Bj

6 Bj Bj Bj BGr Bj Bj Bj Bj Bj Bj Bj Bj BGr.5,5.Bj Bj Bj Bj Bj Bj Bj BGr.6,5.Bj Bj Bj Bj LE *Dieser Wert gilt nur, wenn der Angestellte das kollektivvertragliche Mindestgehalt erhält. Die Vorgehensweise in diesen Gehaltspositionen bei bestehenden Überzahlungen entnehmen Sie bitte der Information.

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