STÄDTEBAULICHER IDEENWETTBEWERB GRAZ HBF / BAHNHOFGÜRTEL. Geladener anonymer Wettbewerb zur Erlangung von Bebauungsvorschlägen

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1 GRAZ HBF / BAHNHOFGÜRTEL Geladener anonymer Wettbewerb zur Erlangung von Bebauungsvorschlägen 3. August 2007

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINER TEIL Auslober Gegenstand des Wettbewerbs Teilnehmer Termine Abgabe Vorprüfung Preisgericht Zusammensetzung des Preisgerichtes Preise, Aufwandsentschädigung Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Rechtsgrundlagen Teilnahmeberechtigung Formale Bedingungen und Kennzeichnung BESONDERER TEIL Aufgabenstellung Planungsrichtlinien Bau und Eisenbahnrechtliche Vorgaben Städtebauliche Vorgaben Verkehr Grünraum, Freiflächengestaltung Flächen- und Nutzungsprogramm Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Beurteilungskriterien Städtebauliche Kriterien Funktionelle Kriterien BEILAGENTEIL Zur Verfügung gestellte Unterlagen August /20

3 1. ALLGEMEINER TEIL 1.1 Auslober ÖBB-Immobilienmanagement GmbH, Projektentwicklung (Bauträgerprojekte) Clemens Holzmeister Straße Wien Projektleitung: DI Dr. Thomas Sommerauer thomas.sommerauer@oebb.at Ansprechpartner: Christine Konrad-Wonofksky christine.konrad-wonofsky@oebb.at 1.2 Gegenstand des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Bebauungsvorschlägen für ein Grundstück am Bahnhofgürtel mit einer Größe von ca m². 3. August /20

4 1.3 Teilnehmer Zum Wettbewerb sind folgende sechs Teilnehmer geladen: Teilnehmer des Stadtplanungsamtes / der Stadtbaudirektion: Architekt DI Michael Dautermann Wastiangasse Graz Architekt DI Andreas Salfellner Zinzendorfgasse Graz Architekt DI Reinhard Schöpf Mahlergasse Graz Teilnehmer der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH: Architektur Consult ZT GmbH Körblergasse Graz Chalabi Architekten & Partner ZT GmbH Lindengasse 4/ Wien Architekturbüro Riegler Riewe Architekten ZT Ges.m.b.H. Griesgasse Graz 3. August /20

5 1.4 Termine Ausgabe der Unterlagen: Ab Freitag, 3. August 2007, per abgesicherter Downloadmöglichkeit, Passwort wird den Teilnehmern getrennt bekanntgegeben Hearing, gemeinsame Besichtigung des Grundstückes: Dienstag, 14. August :00 Uhr Konstituierende Sitzung der Jury im Büro der ÖBB- Immobilienmangement GmbH in Graz, Bahnhofgürtel 59, 1. Stock. 16:00 Uhr Treffpunkt mit den Teilnehmern bei der Einfahrt zum Postlogistikzentrum (Kreuzung Bahnhofgürtel / Zollgasse / Postlogistikzentrum) Schriftliche Anfragen bis spätestens Freitag, 17. August 2007, schriftlich an das Büro der Vorprüfung Architekt Alfred RITTER, Margarethengürtel 27/13, 1040 Wien. Aussendung des Protokolls der Fragenbeantwortung am Dienstag, 21. August 2007, per an alle Wettbewerbsteilnehmer. 1.5 Abgabe Die ausgearbeiteten Wettbewerbsunterlagen müssen spätestens am Freitag, den 5. September 2007 mit der Aufschrift Städtebaulicher Ideenwettbewerb im Büro der Vorprüfung Architekt RITTER in Wien bis 17:00 Uhr unter der Wahrung der Anonymität eingelangt sein. Die Verantwortung dafür liegt beim Teilnehmer. 3. August /20

6 1.6 Vorprüfung Für die Tätigkeit der Vorprüfer und die Sitzung des Preisgerichtes ist der Zeitraum von KW 37 bis 38 in Aussicht genommen. 1.7 Preisgericht Die Tagung des Preisgerichtes ist am Donnerstaq, den 20. September 2007 um 10:00 Uhr vorgesehen. 1.8 Zusammensetzung des Preisgerichtes Für das Stadtplanungsamt / die Stadtbaudirektion: Preisrichter DI Mag. Bertram WERLE Stadtbaudirektor Stadt Graz DI Michael REDIK Stadtplanungsdirektor Stadt Graz Ersatzpreisrichter DI Kai-Uwe HOFFER Stadtbaudirektion Stadt Graz DI Friedrich SCHENN Stadtplanungsdirektion Stadt Graz Für die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH: Preisrichter Ersatzpreisrichter Prok. DI Claus STADLER DI Dr. Thomas SOMMERAUER Clemens Holzmeister Straße 6 Clemens Holzmeister Straße Wien 1100 Wien Tel.: 01 / Tel.: 0664 / Arch. Silja TILLNER Prok. DI Norbert STEINER Margaretenplatz 7/2/1 Clemens Holzmeister Straße Wien 1100 Wien Tel.: 01 / Tel.: 01 / August /20

7 Für die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (Auswahl durch Stadtplanungsamt / Stadtbaudirektion und ÖBB-Immobilienmanagement GmbH aus einem 3-er Vorschlag der Kammer): Preisrichter Ersatzpreisrichter Arch. DI Christoph ZECHNER Arch. DI Martin ZECHNER Stumpergasse 14/23 Stumpergasse 14/ Wien 1060 Wien 01 / / Die Aufgaben der Jury sind in der WOA (Pkt. IV Preisgericht) genau festgelegt. Die Checkliste Ablauf Preisgericht für Architektenwettbewerbe (Anhang 2 und Anhang 3 - Stand ) wird den Juroren rechtzeitig übermittelt und dient als Leitfaden und Grundlage. 1.9 Preise, Aufwandsentschädigung Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten sind entspr. GRAZER MODELL Instrumente zur nachhaltigen Stadtentwicklung und Sicherung der Baukultur insgesamt als Preise (exkl. 20% Umsatzsteuer) vorgesehen: /je Teilnehmer Aufwandsentschädigungen sind unabhängig von der Reihung der Teilnehmer. Die Aufwandsentschädigung wird nur dann ausbezahlt, wenn die geforderten Leistungen (gemäß Pkt. 2.3) mit dem erforderlichen Maß an Sorgfalt und zeitgerecht zu dem in Pkt. 1.2 genannten Termin erbracht werden. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung wird nach Vorlage der entsprechenden Rechnung, nach dem in dieser Ausschreibung angegebenen Termin der Jurysitzung, mit dem Zahlungsziel von 60 Tagen vom Veranstalter bezahlt. Der Veranstalter bekundet die Absicht, den Verfasser des erstgereihten Projektes im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit der Erstellung der Bebauungsrichtlinien für das Wettbewerbsgebiet zu beauftragen. Das Gestaltungskonzept wird der Stadt als diesbezügliche Grundlage empfohlen. 3. August /20

8 1.10 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ist für den Oktober 2007 vorgesehen. Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes mindestens eine Woche ausgestellt (sowohl physisch vor Ort am HBF Graz, als auch auf der Web-Plattform der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH). Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten sowie deren Mitarbeiter werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden gesondert bekannt gegeben. Alle Wettbewerbsteilnehmer, die Preisrichter, die Ersatzpreisrichter, die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten werden informiert. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlußbericht (Protokoll) des Preisgerichtes wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Weiters erklären sich die Wettbewerbsteilnehmer mit der Publikation des Wettbewerbsergebnisses und ihres Projektes auf dem Internetportal Wettbewerbe der Bundeskammer einverstanden. Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung an den Auslober/Auftraggeber über. Der Auslober hat das Recht, jede der eingereichten Arbeiten bei Nennung des/der Verfassers/Verfasserin in einer ihm geeignet erscheinenden Form zu veröffentlichen. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) an den Wettbewerbsbeiträgen verbleibt bei den jeweiligen Verfassern. Das Verfügungsrecht über das geistige Eigentum in allfälligen weiteren Beauftragungen (bsp.weise Erstellung der Bebauungspläne etc.) wird im Einzelfall vertraglich geregelt Rechtsgrundlagen Die im Auslobungstext festgelegten Verfahrensbestimmungen sollen die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Wettbewerbsteilnehmenden, des Preisgerichtes und des Auslobers regeln und dafür sorgen, dass das Verfahren für alle Beteiligten unter transparenten Bedingungen einen fairen Wettbewerb bietet. 3. August /20

9 Grundlagen Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) in der zum Zeitpunkt der Anerkennung der Wettbewerbsausschreibung gültigen Fassung sowie das Protokoll der Fragebeantwortung. Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Er ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. Freigabe durch die zuständige Länderkammer Die zuständige Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurde im Rahmen ihrer Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsordnung gemäß 31 der WOA überprüft und mit dem Schreiben vom ihre Preisrichter sowie Ersatzpreisrichter nominiert. (Die Stellungnahme der zuständigen Länderkammer zum gegenständlichen Wettbewerbsverfahren wurde beigelegt siehe C.1.3 weitere Unterlagen) 1.12 Teilnahmeberechtigung Teilnehmer mit entsprechender ruhender oder aufrechter Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung. Die Befugnis muss, wenn sie ruht, im Falle einer eventuellen Auftragsvergabe aktiviert werden. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist nur einmal am Wettbewerbsverfahren teilnahmeberechtigt, wobei die Arbeitsgemeinschaft mit weiteren ZiviltechnikerInnen und Planungsbeteiligten als eine Person zu gelten hat. Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. Für sämtliche am Projekt beteiligten Personen gelten die Regeln zur vertraulichen Behandlung der Unterlagen und Geheimhaltungspflicht als vereinbart. Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen können als Mitarbeiter des Wettbewerbsteilnehmers genannt werden. 3. August /20

10 Jeder Teilnehmende ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser/die Verfasserin beteiligt ist, nach sich. Varianten sind zugelassen. tausschließungsgründe gem. 8 WOA Von der Teilnahme am gegenständlichen Verfahren sind alle Personen und Personenkreise gemäß 8 WOA ausgeschlossen. Zudem sind Wettbewerbsprojekte von der Jury aus folgenden Gründen auszuschließen: Von der Beurteilung durch das Preisgericht werden jene Arbeiten ausgeschlossen, deren VerfasserInnen versuchen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner unabhängigen Entscheidung zu beeinflussen oder an irgendeiner Stelle eine unmittelbare oder mittelbare Anmerkung hinsichtlich ihrer Identität zu machen. Sollte ein Projekt dezidiert in der Ausschreibung geforderte Planungsaufgaben nicht erfüllen, muss es vom Preisgericht durch einen Beschluss mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden. In diesem Fall entfällt die Aufwandsentschädigung. Sollten wesentliche Leistungen (siehe Pkt. 2.3) fehlen, behält sich der Auslober vor, die Aufwandsentschädigung zu mindern. Von diesen Richtlinien abweichende Bedingungen oder Vorbehalte eines Teilnehmenden sind gegenstandslos. Auf der VerfasserInnenerklärung ist zu bestätigen, dass bei einer nicht aufrechten Befugnis diese im Falle einer eventuellen Auftragsvergabe zu aktivieren ist. Widrigenfalls wird das Projekt ausgeschieden. Ausschließungsgründe, die erst während des Wettbewerbes entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben Formale Bedingungen und Kennzeichnung Jeder einzureichende Entwurf ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen die aus 6 Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen. Alle Einzelstücke des Entwurfes sind mit dem Titel des Wettbewerbes zu versehen. Verfasserbrief Dem Entwurf ist ein Verzeichnis aller Beilagen, sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl trägt und den 3. August /20

11 Verfasserbrief (siehe Formblatt im Beilagenteil) - als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter - enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasserbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E- Mail-Adresse sowie Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. 3. August /20

12 2 BESONDERER TEIL 2.1 Aufgabenstellung Ziel des gegenständlichen städtebaulichen Ideenwettbewerb ist die geistigschöpferische Erarbeitung eines Bebauungsvorschlages für eine Liegenschaft am ehemaligen Frachtenbahnhof des Hauptbahnhofes Graz. Im Zuge der Entwicklung des gesamten Bahnhofsareals ergibt sich die Chance, einen Stadtteil qualitativ aufzuwerten und das Stadtbild der Stadt Graz an einer ihrer wichtigsten Einfahrtsstraßen entscheidend zu attraktivieren. Das gegenständliche Entwicklungsprojekt ist, neben mehreren eisenbahnbetrieblichen Projekten (neue Werkstättenhalle sowie neue Hinterstellungsgleise für Personenzüge, Einbindung der Koralmbahn in den HBF Graz, neuer Traktionsstützpunkt), der Auftakt einer mehrstufigen Immobilienprojektentwicklung am Standort Graz Hauptbahnhof. Konkret ist die Entwicklung einer Kombination von Büros, einem Hotel und Gewerbe- bzw. Kleinlogistikflächen in den Sockelbereichen sowie einer ergänzenden Handelsfläche geplant. Das Wettbewerbsergebnis soll als Grundlage für die Erstellung der Bebauungsrichtlinien dienen und in weiterer Folge die Basis für die Konzeption der einzelnen Objekte darstellen. Zu diesem Zweck werden die bestehenden Hallen sowie die beiden straßenseitig gelegenen Abstellgleise abgebrochen und somit ein ebener, unbebauter Bauplatz geschaffen. Die grundsätzliche Struktur des Bauplatzes und die Geometrie des Grundstückes ist in der nachstehenden Abbildung ersichtlich. 3. August /20

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14 2.2 Planungsrichtlinien Bau und Eisenbahnrechtliche Vorgaben Das gegenständliche Bauvorhaben ist in der so genannten Bauverbotszone (im Bahnhofsbereich 12m ab Gleisachse) situiert. Die erforderliche eisenbahnrechtliche Ausnahmebewilligung wird durch den Projektbetreiber gem. 42 Eisenbahngesetz 1957 erwirkt. Im städtebaulichen Konzept ist ein Mindestabstand von 3m ab der letzten Gleisachse zu berücksichtigen dieser liegt außerhalb der zu bearbeitenden Fläche somit sind lediglich die Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes maßgeblich. Stmk. Baugesetz in der gültigen Fassung Stmk. Raumordnungsgesetz in der gültigen Fassung Städtebauliche Vorgaben Die Vorgaben des Stadtplanungamtes und der Stadtbaudirektion Graz finden sich im städtebaulich-raumplanerischen Gutachten im Anlagenteil. Der aktuelle Flächenwidmungsplan ist downloadbar unter: Verkehr Bezüglich der verkehrlichen Erschließung wurden mit der Stadt Graz und dem Land Steiermark bereits folgende Vorabstimmungen getroffen: Die bestehende VLSA-Anlage im Bereich Bahnhofgürtel Zollgasse ist für die richtungsfreie Anbindung (Links- und Rechtsabbieger sowohl von Norden als auch von Süden) zu nutzen (siehe Abbildung). Eine weitere VLSA-Anlage wird auf Höhe des ehemaligen Milchhofareals situiert diese wird alle Relationen abdecken, ausgenommen links Einbiegen von Süden kommend in das Projektgebiet (siehe Abbildung). 3. August /20

15 Neben diesen oben angeführten Erschließungen ist nur eine richtungsgebundene Erschließung (Rechtsausbiegen aus dem Areal) über die nach Süden führende Richtungsfahrbahn des Bahnhofgürteles möglich die Situierung dieser Ausbindung obliegt dem Projektanten. Die interne Aufschließung des Projektgebietes soll über eine Einbahnstraße (Lichte Breite 4,00 m) an der westlichen Grundstücksgrenze erfolgen. Diese Straße darf unter- als auch überbaut werden Grünraum, Freiflächengestaltung Die Vorgaben des Amtes für Grünraumplanung der Stadt Graz finden sich im städtebaulich-raumplanerischen Gutachten im Anlagenteil Flächen- und Nutzungsprogramm Angestrebt wird die Errichtung von rund bis m² BGF für verschiedene Nutzungen sämtliche folgende Prozentangaben beziehen sich 3. August /20

16 daher auf diese anzustrebende Größe. Die nachfolgenden Flächenangaben dürfen konzeptabhängig in geringem Maße angepasst werden. Bezüglich der Höhenstruktur wird eine Bebauung von E+3 angestrebt, wobei im südlichen Teil eine punktuelle Überhöhung innerhalb der Grenzen der Hochhausrichtlinie des Stmk. BauG (22m zwischen GOK und FOK des letzten Geschoßes) möglich ist. Parkplätze sind den Nutzungen entsprechend, jedoch mindestens gem. Stmk. BauG vorzusehen. In den Entwurf sind die folgenden Nutzungen mit den vorgegebenen Flächenanteilen vorzusehen: Hotel Angedacht ist die Anordnung eines Hotels im Low-Budget Segment die fußläufige Verbindung zum Bahnhof soll optimiert werden, um sowohl an der im Bahnhofsbereich als auch an der am Bahnhofsgürtel gegebenen Frequenz bestmöglich zu partizipieren. Um eine effiziente Flächennutzung sicherzustellen, wird eine Trakttiefe von 14,0 m angestrebt. Das Hotel soll ca % der geplanten Gesamt-BGF einnehmen und aus einer Lobby sowie rund 200 Zimmern bestehen. Module-Office / Büros Die Erschließung und Grundstruktur der Büros soll eine möglichst kleinteilige und flexible Nutzung (kleinste Einheit ca m² Nutzfläche) erlauben. In Bezug auf die exponierte Lage des Objekts ist auf eine wirtschaftliche Gesamtlösung Bedacht zu nehmen. Als lichte Raumhöhen werden 2,80 Meter angestrebt. Das Module-Office soll ca % der geplanten Gesamt-BGF einnehmen. Sockelgeschoß Das Sockelgeschoß soll unter Bedachtnahme auf die Erschließungssituation der Obergeschoße - exemplarisch für Nutzungen wie Werkstätten, Lager und Assembling-Bereiche verwendet werden. Als Flächenbedarf dafür sind rund 20-25% der Gesamt-BGF anzusetzen. Auf eine entsprechende Raumhöhe ist dabei zu achten. 3. August /20

17 Gastronomie Eine erdgeschoßige Gastronomieeinrichtung zur Versorgung der Mitarbeiter des gegenständlichen Projektes sowie der neuen Werkstätte der Technischen Services (zusätzlich ca. 50 Arbeitsplätze) ist anzudenken. Handel Es soll ein Diskonter innerhalb der Grenzen der derzeitgen Flächenwidmung (Gewerbegebiet: < 800m² Verkaufsfläche oder 1.200m² BGF) vorgesehen werden. Eine Überbauung dieses Diskonters ist möglich. Auf die ausreichende Ausstattung mit Stellplätzen für den ruhenden Verkehr ist Rücksicht zu nehmen. 2.3 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Entwurfsplan inkl. typische Schnitte M 1:500 (1. Blatt Blattgröße A0), Grünraum- und Verkehrkonzept (2. Blatt Blattgröße A0), Format.dwg,.plt und.pdf Baukörper Geschoßzahl Nutzung Verkehrswege Tiefgarage strichliert Freiflächen mit Nutzungsangaben In diesem Plan sind die versiegelten, teilversiegelten und unversiegelten Flächen erkenntlich zu machen. Weiters ist der Entwurf so darzustellen, dass die im Flächennachweis geforderten Angaben ersichtlich sind. Flächengrafiken als Berechnungsgrundlage der BGF-Verteilung und des Umbauten Raumes M 1:1000, Format.dwg,.plt und.pdf und in Listenform als.xls Freigestellt entwurfserläuternde Darstellungen 3d-Modell Einfache Baumaßendarstellung als Fotomontage in vorhandenen Hubschrauberbildern. Oder 3. August /20

18 einfache Baumaßendarstellung in vorhandenem 3D-Umgebungsmodell (wird zur Verfügung gestellt) Datenträger Max. 1 CD oder 1 DVD mit Dateien in oben angegebenen Formaten. Ausgewählte Grafiken des Entwurfs in Format.jpg oder.tiff mit einer Auflösung von 96 dpi (publikationstauglich) Bei Widerspruch geht Papierdruck (Juryplan) vor digitaler Unterlage! Beilagen Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Erläuterungsbericht Formblatt zur Flächenberechnung gemäß ÖNORM B1800 Verfasserbrief als Formblatt Sonstige Unterlagen sind nicht zulässig und werden vom Vorprüfer ausgeschieden. 2.4 Beurteilungskriterien Städtebauliche Kriterien: Integration in den städtebaulichen Kontext Auswirkung auf die städtebauliche Entwicklung des Umfeldes Behandlung des Kontextes Straßenraum zu Neubaugebiet Reaktion auf die örtlichen Besonderheiten (Lärmemittent Straße, Eisenbahnbetrieb, Geometrie des Grundstückes) Funktionelle Kriterien: Erfüllung der Allgemeinen Planungsrichtlinien unter Pkt. 2.2 Zusammenspiel der einzelnen Nutzungen Qualität der geschaffenen Stadträume und Funktionen o Flächeneffizienz o Raumqualität Klar geliedertes Verkehrskonzept sowie optimale interne Erschließung des Gebietes in Bezug auf Emissionen und Orientierung Qualität des Außenraumes Lösung des Spannungsfeldes zw. architektonischer Qualität und wirtschaftlicher Optimierung 3. August /20

19 Weitere Kriterien werden anlässlich der Jurykonstituierung erarbeitet und mit dem Protokoll der Begehung ausgesendet. 3. August /20

20 3 BEILAGENTEIL 3.1 Zur Verfügung gestellte Unterlagen Alle Unterlagen werden den Teilnehmern in digitaler Form per passwortgesicherter Downloadmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Formblätter Verfasserbrief Flächenberechnung laut ÖNORM B1800 Digitale Planunterlage Digitaler Lage-Höhenplan mit Planungsgebietsgrenzen (Layer Plangebietsgrenzen ) inkl. den eisenbahnbetrieblichen Neubauprojekten Hinterstellungsgleise (Layer Neu_Gleis ) und Werkstättenhalle (Layer TS- Halle_gesamt ) Teilungsplanentwurf Weitere Unterlagen Ausschreibungstext.pdf Städtebaulich-raumplanerisches Gutachten / Magistrat Graz Orthophoto.tiff Fotos der Hubschrauberbefliegung.jpg Fotos des Modells der Werkstättenhalle Fotos des Planungsgebietes und der näheren Umgebung.jpg Digitales Umgebungsmodell 3. August /20

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