Grün- und Freiräume in der Stadt
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1 Grün- und Freiräume in der Stadt Qualitätssicherung von der Stadtplanung bis zum Bauplatz THOMAS KNOLL ÖGLA 13. November 2014
2 QUALITÄTSSICHERUNGSKETTE Vom Stadtentwicklungsplan bis zum Bauplatz Die Qualitätssicherung zum Grün- und Freiraum basiert auf einem engen Zusammenspiel zwischen Instrumenten der Ordnungsplanung und der Objektplanung im Bereich Grün- und Freiraum. Dies bedeutet, dass Methoden der Landschaftsplanung und der Landschaftsarchitektur in einer engen zeitlichen und inhaltlichen Abfolge angewendet werden. Der Begriff Qualitätssicherungskette zeigt, dass ein Mangel in einem der Umsetzungsschritte zu unbefriedigenden Ergebnissen führt.
3 STADTENWICKLUNGSPLAN STEP 2025 Allgemeines Bekenntnis zur hohen Bedeutung von Grün- und Freiräumen in der Stadt Sicherstellung des hohen Grünflächenanteils von 50 %
4 FACHKONZEPT GRÜN- UND FREIRAUM 7 Punkte-Programm Lückenschluss im Grüngürtel (neue Naherholungsgebiete in Wien 21., 22.) Schutzgebiete bleiben tabu Kennwerte für die Grün- und Freiraumversorgung Freiraumnetz Wien mit 12 Freiraumtypen Lokaler Grünplan als zentrales Instrument Mehrfachnutzung Partizipation
5 LOKALER GRÜNPLAN Der Lokale Grünplan ist das Instrument der Grün- und Freiraumplanung auf der Ebene der Flächenwidmungsund Bebauungsplanung. Methodisch stellt er daher eine Kombination aus Elementen des Landschaftsplanes und des Grünordnungsplanes dar.
6 LOKALER GRÜNPLAN Zentrale Aufgabe des Lokalen Grünplans ist die Verortung der vordefinierten 12 Freiraumtypen auf konkreter Ebene eines abgegrenzten Untersuchungsraums.
7 LOKALER GRÜNPLAN Dabei dienen die ebenfalls im Fachkonzept Grün- und Freiraum definierten Kennwerte als Grundlage für die Flächenfestlegungen.
8 LOKALER GRÜNPLAN Das Freiraumnetz Wien ist die Grundlage für die Verortung der Funktionen und Anbindungen.
9 STÄDTEBAULICHES VERFAHREN Als städtebauliches Verfahren können kooperative Verfahren oder kompetitive Verfahren (städtebauliche Wettbewerbe) Verwendung finden. Als Teil von städtebaulichen Verfahren können Lokale Grünpläne zweistufig erstellt werden. Eine Grundstufe wird als Grundlage für das Verfahren erarbeitet und im Rahmen des städtebaulichen Verfahrens vertieft und fertiggestellt. Unabhängig von städtebaulichen Verfahren können Lokale Grünpläne auch einstufig als Fachgutachten erstellt werden.
10 STÄDTEBAULICHES VERFAHREN Wichtig ist bei beiden Vorgangsweisen, dass die Ergebnisse in den wesentlichen Fragestellungen einheitlich erarbeitet und dargestellt werden und damit eine räumliche Zusammenführung mehrerer Lokaler Grünpläne möglich ist.
11 STÄDTEBAULICHES VERFAHREN Einheitlichkeit von Lokalen Grünplänen STEP Kennwerte und einheitliche Interpretation Lage und Anschlüsse des Freiraumnetzes 12 Freiraumtypen mit Definitionen, Farbcodes etc. Einheitliche Erarbeitung im GIS-tauglichen Format (digitale Zusammenführung, Flächenbilanzen) Empfohlen wird die Erstellung eines Manuals durch die MA 18, da bei dieser Dienststelle die Lokalen Grünpläne zusammengeführt werden müssen. Weiters ist davon auszugehen dass der MA 18 (Referat Landschaftsplanung und öffentlicher Raum) wie bisher die Aufgabe der Koordinierung und Prüfung der Lokalen Grünpläne obliegt.
12 WIDMUNG UND STÄDTEBAUL. VERTRAG Teile des Lokalen Grünplans können mit Instrumenten der Raumordnung auf der Ebene der Wiener Bauordnung umgesetzt werden (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) Andere Teile sollen in Form von städtebaulichen Verträgen gesichert werden. Dabei ist unter anderem sicherzustellen, dass die vereinbarten Qualitäten im Lokalen Grünplan auch in den Gestaltungskonzepten eingereicht werden. Darüberhinaus ist Aufgabe der städtebaulichen Verträge, die Verantwortung für die Umsetzung der Teilflächen zuzuordnen.
13 GESTALTUNGSKONZEPT NEU Auf der Ebene des Bauplatzes sieht die Wiener Bauordnung nunmehr bei relevanten baulichen Entwicklungen die Erstellung eines Gestaltungskonzeptes vor. In diesem Gestaltungskonzept sind die Festlegungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, aber auch der städtebaulichen Verträge umzusetzen.
14 FERTIGSTELLUNGSANZEIGE Als wesentliche Reform der Bauordnungsnovelle 2014 ist anzusehen, dass nunmehr auch das Gestaltungskonzept und seine Umsetzung Teil der Fertigstellungsanzeige ist. Es muss nunmehr belegt werden, dass die Grünund Freiräume entsprechend dem Gestaltungskonzept umgesetzt werden.
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