WIEN 12., WOLFGANGGASSE
|
|
- Bastian Giese
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FRAGENBEANTWORTUNG WIEN 12., WOLFGANGGASSE TEIL 2 TEILUNGSPLAN UND PLANDOKUMENT Auslober: wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung 1082 Wien, Lenaugasse 10
2 EINGELANGTE FRAGEN 1. Teilungsplan 1.1 Laut Auslobung umfasst Bearbeitungsgebiet C die Bauplätze 3 & 5 lt. Teilungsplan. Gehen wir recht in der Annahme, dass von Bauplatz 3 nur der Teil im Ausmaß von m² zum Verkauf steht, während der Teil im Ausmaß von 332 m² bei der Stadt Wien verbleibt? Ja, das Bearbeitungsgebiet besteht zwar aus den Bauplätzen 3 und 5, durch den wohnfonds_wien werden allerdings nur die folgenden Flächen gemäß Teilungsplan GZ 14328A verkauft: Gst. 508/1 (neu), Teil des Bauplatzes 3 im Ausmaß von m² Gst. 628/5 (neu), Bauplatz 5 im Ausmaß von 526 m² Die im Teilungsplan mit 332 m² als Teil des Bauplatzes 3 ausgewiesene Verkehrsfläche wird Teil des öffentlichen Gutes. 1.2 Bitte um Bestätigung: Bauplatz 1C lt. Teilungsplan entspricht BAG B lt. Ausschreibungsunterlagen? Ja, die beiden Flächen sind ident. 2. Flächenwidmungs- und Bebauungsplan / Baurecht 2.1 Anbauverpflichtung BB2: Ist ein eventueller Rücksprung der Sockelzone zulässig? 2.2 Dürfen Teilbereiche des Gebäudes auch erst ab dem 1. oder 2. OG beginnen an der BB2 Linie? Grundsätzlich sind die genannten Rücksprünge zulässig; die konkrete Planung ist jedoch mit der MA 19 abzustimmen. 2.3 Ist an BB2 die Anbauverpflichtung durchgehend herzustellen oder darf diese unterbrochen werden? Im festgelegten Strukturgebiet gelten die Bestimmungen der Bauordnung für Wien sinngemäß wie im Falle der geschlossenen Bauweise mit zulässiger Unterbrechung. Daher ist eine Unterbrechung der Bebauung an der Baulinie bzw. an der Baufluchtlinie grundsätzlich zulässig. Weiters ist im Sinne der Antwort auf die Fragen 2.1 und 2.2 auch eine Unterbrechung des Anbauens eines (ansonst durchgängigen) Baukörpers an der Baulinie bzw. an der Baufluchtlinie grundsätzlich zulässig. BTW Wien 12., Wolfganggasse 2 / 7
3 2.4 Anbauverpflichtung BB2, Baulinien Baufluchtlinien: Bauteile vor diesen Fluchtlinien gem. 83 bzw. 84 BO zulässig? Die 83 und 84 gelten uneingeschränkt. Diese Bauteile finden bei der Ermittlung der Ausmaße des umbauten Raums und der Wohnnutzfläche jedenfalls Berücksichtigung. 2.5 Laut Flächenwidmungs- und Bebauungsplan BB2 besteht an der Wolfganggasse eine Anbauverpflichtung. Hier treffen Bauplatz 1C und Bauplatz 1B aneinander. Wie weit ist die in dem Kooperativen Verfahren vorgeschlagene Gebäudetiefe von 21 Meter an der Wolfganggasse bindend? Wenn die Gebäudetiefe nicht als Vorgabe zu sehen ist, wäre an dieser Stelle eine Abstimmung der Planung von Bauplatz 1B und 1C erforderlich, um maximale städtebauliche Qualität zu gewährleisten. Wie kann eine Abstimmung zwischen Bauplatz 1C und 1A bezgl. der Belichtung der Baukörper stattfinden? Eine Abstimmung der Beiträge der Bearbeitungsgebiete A und B ist im Rahmen des Bauträgerwettbewerbes nicht vorgesehen (siehe dazu auch Antwort zur Frage 2.2 der Fragenbeantwortung Teil1). Die auszuführende Gebäudetiefe ist gemäß gültigem Plandokument nicht vorgegeben. 2.6 BAG C Widmung W VI 26-35m g sind Hochhäuser lt. 7f WBO erlaubt? Also darf der oberste Abschluss von Dachaufbauten (Liftüberfahrt/ Technikschächte/ Stiegenhaus für Dachnutzung etc.) oberhalb 35m liegen? Die Höhenbeschränkung von 35 m gilt für den obersten Gebäudeabschluss absolut, d.h. technische Aufbauten etc. müssen sich innerhalb dieser Höhe befinden. 2.7 BAG C Bereiche für Feuerwehrzufahrten/ Müllabfuhr: Sind alle Fw und ödg im Planungsgebiet für Müllabfuhr/ Feuerwehr nutzbar? Ist es richtig, dass aufgrund der Ein- und Ausfahrtensperre entlang der nordwestlichen Grenze Bauplatz 3 die Feuerwehr nur an der Eichenstraße in den ödg herein und wieder heraus fahren dürfen? Die genannten Flächen sind durch Feuerwehr und Müllabfuhr nutzbar. Die Feuerwehrzufahrt darf auch über die Ein- und Ausfahrtensperre hinweg vorgesehen werden. BTW Wien 12., Wolfganggasse 3 / 7
4 2.8 BAG C Widmung Fw Gstk 508/6 Sind Balkone vor der Baulinie erlaubt, deren Unterkante niedriger als 5 m oberhalb der Verkehrsfläche liegen ( 83 (2) g)? Es gelten die Bestimmungen des 83 der Bauordnung für Wien. Demnach muss die Balkonunterkante mindestens 5 m über der angrenzenden Verkehrsfläche liegen. 2.9 BAG C Widmung ödg Gstk 508/1 Sind Balkone vor der Baufluchtlinie (Grenzen Schutzzone, über ödg) erlaubt, deren Unterkante niedriger als 5 m liegen? Ja, Balkone vor der Baufluchtlinie, deren Unterkante niedriger als 5 m über dem anschließenden Gelände liegen, sind zulässig. Es gelten die Bestimmungen des 84 der Bauordnung für Wien. Demnach wären lt. Auskunft der MA 37 Balkone bereits ab einer Durchgangshöhe von 2,50 m zulässig, vorbehaltlich der Stellungnahme der MA 21 hinsichtlich der Intentionen des Bebauungsplanes im Zuge der Bewilligungsverfahrens. Im konkreten Fall sind lt. MA 21 im Bauträgerwettbewerb die folgenden Punkte jedenfalls zu berücksichtigen: Die Baufluchtlinie fungiert hier als Grenze zu einem öffentlichen Durchgang, der entsprechend der Intentionen des Bebauungsplanes (und der Aufgabenstellungen des Bauträgerwettbewerbs) als Platzbereich um das Remisengebäude genutzt werden soll. Die Dimensionierung von Vorbauten und Durchgangshöhen sind daher hinsichtlich der Aufenthaltsqualität des Platzes zu optimieren. Im Hinblick auf die Zielsetzung der vielfältigen Nutzbarkeit und der Belebung der Erdgeschoßzone in diesem Bereich ist eine adäquate Erdgeschoßhöhe vorzusehen. Die Festlegung der Schutzzone hat lt. Auskunft der MA 37 keinen Einfluss auf die Zulässigkeit von Balkonen BAG C Widmung Fw Gstk 508/6 und Widmung ödg Gstk 508/1 sind hier vor den Baulinien / Baufluchtlinien im EG Terrassen für die Bewohner gestattet (Gstk 508/6 außerhalb Bauplatz 3)? Gleiche Frage für Bauplatz 5 an der südlichen und östlichen Grundgrenze (Widmung Fw Gstk 628/6). Die Errichtung einer Terrasse auf Erdgeschoßniveau ist sowohl in einer Verkehrsfläche ( Fw ) als auch in einem öffentlichen Durchgang ( ödg ) nicht zulässig Bitte um Bestätigung: Bauplatz 1C (=BAG B) hat eine Fläche von m², das sind 48,2% v m² (Bauplatz 1A+1B+1C= Gesamtfläche Strukturgebiet W StrG B)? BTW Wien 12., Wolfganggasse 4 / 7
5 Bitte um Bestätigung: Max. Umbauter Raum von Bauplatz 1C (=BAG B) beträgt m³, das sind 48,2% v m³ (Max: umbauter Raum Strukturgebiet W StrG B)? Bitte um Bestätigung: Max. Wohnnutzfläche von Bauplatz 1C (=BAG B) beträgt ,60 m², das sind 48,2% v m² (max. Wohnnutzfläche Strukturgebiet W StrG B)? Diese Berechnung ist grundsätzlich korrekt, allerdings ist der Quotient nicht zu runden sondern beträgt / Daraus ergibt sich für BAG B ein maximal zulässiger umbauter Raum von ,0847 m³ bzw. eine maximal zulässige Wohnnutzfläche von ,1603 m². 3. Grundstückskonditionen/ Rechtliche Grundlagen 3.1 Hat sich mit der festgelegten Flächenwidmung die bauliche Ausnutzbarkeit der Liegenschaften geändert? Werden die Kaufpreise angepasst? Der Kaufpreis für Bearbeitungsgebiet B erhöht sich aufgrund der nunmehr rechtskräftigen Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen in Verbindung mit der vorgesehenen Bauplatzteilung von ,-- auf ,--. Der Kaufpreis für Bearbeitungsgebiet C ist unverändert (siehe dazu Antwort zur Frage 3.4 der Fragenbeantwortung Teil 1) 3.2 Sind die Kosten für anfallende Ersatzpflanzungen auf Grund von Abbruchtätigkeiten im zukünftigen öffentlichen Gut in den Infrastrukturkosten enthalten? Liegt ein entsprechendes Baumgutachten vor, welches abschätzen lässt wie viele Ersatzpflanzungen erforderlich sein werden? Können alle erforderlichen Ersatzpflanzungen im öffentlichen Gut getätigt werden? Wie wird mit den Kosten der Erhaltung von Ersatzpflanzungen umgegangen? Ja, die Kosten für Ersatzpflanzungen, die durch die Abbruchtätigkeiten im zukünftigen öffentlichen Gut ausgelöst werden, wurden in den Infrastrukturkosten berücksichtigt. Eine Baumüberprüfung liegt lediglich für einen Teilbereich des Projektgebietes an der Wolfganggasse vor (siehe Fragenbeantwortung Teil 1), jedoch nicht für die Bestandsbäume im öffentlichen Gut. Im Lage- und Höhenplan sind alle Bestandsbäume inkl. Angaben zu Stammumfang und Kronendurchmesser ersichtlich. Ersatzpflanzungen können grundsätzlich in der Epk-Fläche vorgesehen werden (siehe Antwort zur Frage 5.5 der Fragenbeantwortung Teil 1). Die Unterbringung der erforderlichen Ersatzpflanzungen im öffentlichen BTW Wien 12., Wolfganggasse 5 / 7
6 Gut bzw. in der Epk-Fläche wird durch die zur Ausführung gelangende Freiraumplanung bestimmt. Die diesbezüglichen Erfordernisse werden somit erst mit dem Wettbewerbsergebnis bzw. nach der Koordination mit MA 28 bzw. MA 42 feststehen. Die Baumpflege (auch jene von Ersatzpflanzungen) ist durch den jeweiligen Grundeigentümer vorzunehmen und die diesbezüglichen Kosten durch ihn zu tragen. 3.3 Im Falle, dass die Überbauung in Richtung Gaudenzdorfer Gürtel nicht beabsichtigt ist. Kann der jeweilige Grundstückseigentümer der Verkehrsfläche Gst. Nr. 500/4 diese in Zukunft möglicherweise selbst überbauen? Siehe Antwort zur Frage 3.9 der Fragenbeantwortung Teil 1: In diesem Bereich ist bis zu einer Höhe von 6,0 m über dem angrenzenden Niveau lediglich die Anordnung von statisch erforderlichen Konstruktionselementen zulässig. Daher kann dieser Bereich (unter Einhaltung der Bestimmungen der Bauordnung wie Zugang, Fluchtwege etc.) nicht eigenständig bebaut werden. Die gegenständliche Widmung ist daher im Sinne der Bebaubarkeit als Einheit mit dem anschließenden Bauplatz zu sehen. 4. Sonstiges 4.1 Entgegen der Aussage im Ausschreibungstext, dass die Fernwärmeleitungen prinzipiell überbaut werden kann steht unter Punkt 7 der Bedingungen der Wiener Netze, dass unterirdische Anlagen nicht überbaut werden dürfen. Gibt es hierzu bereits konkrete Vereinbarungen mit den Wiener Netzen? Wie sind diese ausgestaltet? Gemäß Auskunft von Wien-Energie ist eine Überbauung lediglich von Fernwärme-Schachtbauwerken (insbesondere Schacht W32/10, W32/11, W32/11/1 und W32/11/1A) nicht zulässig. Der betreffende Fernwärme-Kollektor liegt in einer Tiefe von ca. 7-10m. Ein Höhenschnittplan, in dem die genauen Verlegetiefen ersichtlich sind, kann unter einbautenanfrage@wienernetze.at angefordert werden. Eine Überbauung der bestehenden Primärleitung 2*DN 600 (Kollektorleitung) ist unter folgenden Gesichtspunkten vorstellbar: Ein sicherer Betrieb der bestehenden Fernwärme-Primärleitung im Bereich der Überbauung muss gewährleistet sein. BTW Wien 12., Wolfganggasse 6 / 7
7 Die bestehenden Anlagen dürfen keine wesentlichen Zusatzbelastungen erfahren und im Zuge der Bauphase und im Bauendzustand in ihrer Bausubstanz nicht gefährdet werden. Alle Bauwerke, die auf dem FW-Kollektor errichtet werden, müssen vom Kollektor statisch entkoppelt ausgeführt werden. Sollte eine Grundwasserabsenkung (oder Aufhebung dieser) erfolgen, so sind die Auswirkungen auf den Kollektor ebenfalls zu beachten. Ein Nachweis über die Auswirkungen auf den Fernwärme-Kollektor sind mittels eines Gutachtens zu erbringen. Als möglicher Sachverständiger, welcher bereits über Erfahrungen mit FW/FK- Anlagen verfügt, kann DI Bernhard Kompiller, Werner Consult Ziviltechniker GmbH (Tel.: + 43 (1) ) genannt werden. BTW Wien 12., Wolfganggasse 7 / 7
FRAGENBEANTWORTUNG. Auslober: wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung 1082 Wien, Lenaugasse 10
FRAGENBEANTWORTUNG Auslober: wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung 1082 Wien, Lenaugasse 10 Fragenbeantwortung Wien 10., Puchsbaumgasse 1 Planungsgrundlagen (Widmung) 1.1 Ist das Widmungskonzept
MehrM A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N MA 21 Stadtteilplanung und Flächennutzung
M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N MA 21 Stadtteilplanung und Flächennutzung Plandokument 8071 Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung
MehrM A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N MA 21 - Stadtteilplanung und Flächennutzung
M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N MA 21 - Stadtteilplanung und Flächennutzung Plandokument 8106 Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung
MehrWIEN 12., WOLFGANGGASSE
FRAGENBEANTWORTUNG WIEN 12., WOLFGANGGASSE Auslober: wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung 1082 Wien, Lenaugasse 10 EINGELANGTE FRAGEN 1. Planunterlagen / Zeitplan 1.1 Ab wann wir der Teilungsplanentwurf
MehrM A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N MA 21 B Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost
M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N MA 21 B Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost Plandokument 7915 Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes Der Gemeinderat hat in
Mehr----- FLÄCHENWIDMUNGS- & BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN der stoff aus dem realitäten sind!
----- FLÄCHENWIDMUNGS- & BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN ----- 4 Inhalt der Flächenwidmungspläne (1) Die Flächenwidmungspläne haben in großen Zügen darzustellen, nach welchen Grundsätzen der geordnete Ausbau der
MehrInvestment. MERKUR-MARKT im Wohnungseigentum Hütteldorfer Straße 112/Stiege 1/Top 1, 1140 Wien. Ihr EHL Angebot Your EHL offer
Investment Ihr EHL Angebot Your EHL offer MERKUR-MARKT im Wohnungseigentum Hütteldorfer Straße 112/Stiege 1/Top 1, 1140 Wien Wir leben MERKUR-MARKT im Wohnungseigentum Hütteldorfer Straße 112/Stiege 1/Top
MehrABWEICHUNGEN VON BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN 69 Bauordnung für Wien
ABWEICHUNGEN VON BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN 69 Bauordnung für Wien rechtlicher Überblick Anforderungen Gang des Verfahrens Vortrag für 07.11.2017 Abweichungen von Bebauungsbestimmungen 2 Dipl.-Ing. Ernst Schlossnickel
Mehr019 RG 12 F l ä c h e n s t u d i e R a u c h g a s s e Wien
019 RG 12 F l ä c h e n s t u d i e R a u c h g a s s e 1 2 Auftraggeber: Peter Nechay 15. Februar 2016 Atelier Messner Paul Messner 019/RG12/06.2 Lage in Wien 1:86,12 ca 400 m ca 120 m ca 500 m 019/RG12/06.3
MehrStadtgemeinde Schwechat 11. Änderung des Flächenwidmungsplanes. Auflageexemplar. Abteilung 2 Ing. Thomas Schlesinger DI Melanie Hutter
Stadtgemeinde Schwechat 11. Änderung des Flächenwidmungsplanes Auflageexemplar Abteilung 2 Ing. Thomas Schlesinger DI Melanie Hutter DI Porsch ZT GmbH - Gf. DI Karl Heinz Porsch DI Natascha Scharf Schwechat,
MehrFrage C2 Ist das Personalwohnheim noch bewohnt? Welche Nutzung ist derzeit bzw. zukünftig im nördlich gelegenen Baukörper?
FRAGENBEANTWORTUNG Fragen zu Teil B Allgemeine Verfahrensbedingungen Teil B / Pkt. B.6. TeilnehmerInnen Frage B1 Müssen bei der Teilnahme an dem Bauträgerwettbewerb beide Liegenschaften behandelt werden
MehrMARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8
MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN (WORTLAUT DER VERORDNUNG) Dipl.Ing. Gottfried Seyr Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung Dipl.Ing. Thomas Knoll Ingenieurkonsulent
MehrSTADTGEMEINDE BADEN. Änderung des Bebauungsplanes. Erläuterungsbericht
STADTGEMEINDE BADEN Änderung des Bebauungsplanes Erläuterungsbericht September 2011 DI LI / LO DI Herbert Liske Kaiser Franz Josef-Ring 6/4 A-2500 Baden Tel.: 02252/455 92 Fax: 02252/455 92 DW 4 E-Mail:
MehrMarktgemeinde St. Andrä-Wördern KG Wördern, KG Kirchbach Bebauungsplan Änderung Erläuterungsbericht. 1 Ausgangssituation.
Marktgemeinde St. Andrä-Wördern KG Wördern, KG Kirchbach Bebauungsplan - 45. Änderung Erläuterungsbericht 1 Ausgangssituation In der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern stehen der Flächenwidmungsplan in der
MehrBEBAUUNGSPLAN. Was ist ein Bebauungsplan?
BEBAUUNGSPLAN Was ist ein Bebauungsplan? Der Bebauungsplan regelt im Detail die bauliche Ausnutzbarkeit die Bebauungsbedingungen - einer Grundfläche / einer Liegenschaft ( 5, BO für Wien): Die Bebauungspläne
MehrBebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des
MehrBebauungsplanänderung Nr. 13
Beschlussvorlage Bebauungsplanänderung Nr. 13 - Wortlaut der Verordnung (gegenüber dem Auflageentwurf ergeben sich keine Änderung des Wortlauts der Verordnung) Bebauungsplanänderung Nr. 13 Der Gemeinderat
MehrN Ö B a u o r d n u n g
T e c h n i s c h e r T e i l W a s s e r v e r - u n d - e n t s o r g u n g Versorgung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen mit Trinkwasser Versorgung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen mit Trinkwasser.
MehrMA 37 Allg /2009 Wien, 19. Okt Leitfaden
alle Bedingung müssen erfüllt sein Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Dresdner Straße 73-75 A 1200 Wien Tel.: (+43 1) 4000 8037 Fax: (+43 1) 4000 99 37010 E-mail: post@ma37.wien.gv.at
MehrAUSSCHREIBUNGSTEXT NACHNUTZUNG DER EHEMALIGEN REMISE INTERESSENTINNENAUSWAHLVERFAHREN WIEN 12., WOLFGANGGASSE. Verfahrensbetreuung: Auslober:
INTERESSENTINNENAUSWAHLVERFAHREN AUSSCHREIBUNGSTEXT WIEN 12., WOLFGANGGASSE NACHNUTZUNG DER EHEMALIGEN REMISE Auslober: Verfahrensbetreuung: wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung 1082 Wien,
MehrMARKTGEMEINDE EBENTHAL
MARKTGEMEINDE EBENTHAL BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN BESCHLOSSEN IN DER SITZUNG VOM 13.12.2011 Der Gemeinderat der Marktgemeinde EBENTHAL beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen folgende VERORDNUNG
MehrTEXTGEGENÜBERSTELLUNG. z u r Änderung des Wiener Garagengesetzes Abs. 1 lautet: 3. 2 Abs. 1a entfällt.
TEXTGEGENÜBERSTELLUNG z u r Änderung des Wiener Garagengesetzes 2008 Geltender Text geänderte Passagen sind im Text kursiv ausgewiesen Entwurfstext vorgenommene Änderungen sind im Text fett ausgewiesen
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien. wohnfonds_wien fonds für. wohnbau und stadterneuerung, Maßnahmenbekanntgabe zu
TO 45 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH SWB - 13/16
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
Mehrlassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013
lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild
MehrAktenzahl Sachbearbeiter: Durchwahl Datum MA DI Kirschner 01/ Wien, 11. Sept Senatsrat
Alle Dezernate Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Dresdner Straße 73-75 A 1200 Wien Tel.: (+43 1) 4000 8037 Fax: (+43 1) 4000 99 37010 E-mail: post@ma37.wien.gv.at www.bauen.wien.at
MehrVortrag ÖROK 22.Juni 2004
TIROLER LIEBEN DIE FREIHEIT. UNTERNEHMER AUCH. (Slogan der Wirtschaftskammer Tirol) 9. April 2003 6. Mai 2003 21. August 2003 14. September 2003 14. Oktober 2003 1 10. September 2003 8. März 2004 14. März
MehrWohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau
Allgemeine Informationen Teilweise bebaut 27 Bauplätze, davon noch 15 Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 1,2 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 2,6 km Entfernung BAB- Anschluss: 3,4 km
MehrMarktgemeinde Tulbing KG Tulbing Teilbebauungsplan Am Hauptgraben Erläuterungsbericht. 1 Ausgangssituation
Marktgemeinde Tulbing KG Tulbing Teilbebauungsplan Am Hauptgraben Erläuterungsbericht 1 Ausgangssituation In der Marktgemeinde Tulbing liegt derzeit ein Flächenwidmungsplan i.d.f. der 8./8a. Änderung vor
MehrG e m e i n d e B a l d r a m s d o r f B a l d r a m s d o r f
G e m e i n d e B a l d r a m s d o r f 9 8 0 5 B a l d r a m s d o r f Tel. Nr. 04762 / 7114; 7270; FAX: 04762/7114-7 Zahl: 031-2/2007-1/Ge/Wa/GR Betr.: Textlicher BEBAUUNGSPLAN - ÄNDERUNG - NEUVERLAUTBARUNG
MehrMA 37 Allg /2012 Wien, 19. April 2012
Alle Dezernate Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Dresdner Straße 73-75 A 1200 Wien Tel.: (+43 1) 4000 8037 Fax: (+43 1) 4000 99 37010 E-mail: post@ma37.wien.gv.at www.bauen.wien.at
MehrStadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Bebauungsplanes
Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: 02252-86800 www.baden.at Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes GZ: 2500 05 03/16-BP Baden, im April 2016 raum und plan raumplanung landschaftsplanung beratung Dipl.-Ing.
MehrStadtgemeinde St. Andrä im Lavanttal - TBPL St. Andrä - Innere Stadt. Verordnung. des Gemeinderates der Stadtgemeinde St. Andrä im Lavanttal
Stadtgemeinde St. Andrä im Lavanttal - TBPL St. Andrä - Innere Stadt Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde St. Andrä im Lavanttal vom 14.09.2015, ZI. 031-3/111/2015 mit der der Teilbebauungsplan
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung
1 ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS zum Plan Räumlich-funktionales Konzept 1 FREIHALTEFLÄCHEN 31 Abs. 1 lit. a TROG 2011 Nach 27 Abs. 2 lit. h, i und j TROG 2011 ist es u. a. Ziel der örtlichen Raumordnung,
MehrÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung
ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Kauns vom..2016, mit der die erste Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kauns erlassen wird
MehrZu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten.
22 2Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3 Die Grundflächen der Nutzungseinheiten
MehrUtting Lkr. Landsberg a. Lech
Gemeinde Bebauungsplan Utting Lkr. Landsberg a. Lech Am Waldaweg 7. Änderung Im Bereich der Fl.Nr. 2562/3 Planfertiger PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts
MehrInvestment. BILLA-Markt Linzer Straße , 1140 Wien. Ihr EHL Angebot Your EHL offer. Wir leben Wir leben Immobilien.
Investment Ihr EHL Angebot Your EHL offer BILLA-Markt Linzer Straße 112-114, 1140 Wien Wir leben BILLA-Markt Linzer Straße 112-114, 1140 Wien Seite 2 Objektdaten Linzer Straße 112-114, 1140 Wien Objekt
MehrStadtgemeinde Baden Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: Bebauungsplanes
Hauptplatz 1 A-2500 Baden Tel.: 02252-86800 www.baden.at Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes GZ: 2500 06 07/16-BP Baden, im Juli 2016 raum und plan raumplanung landschaftsplanung beratung Dipl.-Ing.
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrDer Landtag von Niederösterreich hat am 21. April 2016 beschlossen: Änderung der NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014)
Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. April 2016 beschlossen: Änderung der NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014) Die NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015, wird wie folgt geändert: 1. 4 Z 17 lautet: 17.
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrPressekonferenz "Flächen(um)widmung auf Wunsch"
Pressekonferenz "Flächen(um)widmung auf Wunsch" Investor(inn)en sagen an, die Stadt setzt um? Interessenskonflikte durch rein bauplatz- bzw. objektbezogene Produktion von Nutzflächen in Wien und die Rolle
MehrFAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen
Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,
MehrWOHNEN AM PARK ARTHUR PICHLER. VERWERTUNGSSTUDIE NOV 2003
Im Auftrag der Grundeigentümer wird die Verwertung des Bereiches Wohnen am Park untersucht. Die Nutzung als Multifunktionales Gebäude (Bauteil 1) in Kombination mit 5 freistehenden Wohn-Villen (Bauteil
MehrÜBERPRÜFUNG DER MACHBARKEIT EINES BALKONANBAUS A. BAURECHTLICHE MACHBARKEIT B. BAUTECHNISCHE MACHBARKEIT C. BEISPIELE
ÜBERPRÜFUNG DER MACHBARKEIT EINES BALKONANBAUS A. BAURECHTLICHE MACHBARKEIT B. BAUTECHNISCHE MACHBARKEIT C. BEISPIELE Copyright Easybalkon GmbH - Stand 02/2017 1/21 A. BAURECHTLICHE MACHBARKEIT Allgemeines
Mehr----- ARCH. DI REGINA M. LETTNER der stoff aus dem realitäten sind!
----- ARCH. DI REGINA M. LETTNER ----- ----- BO FÜR WIEN / 1. TEIL STADTTEILPLANUNG ----- 4 Inhalt der Flächenwidmungspläne (1) Die Flächenwidmungspläne haben in großen Zügen darzustellen, nach welchen
MehrMAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 21
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 21 MA 21 - Plan Nr. 7215E Wien, 7. April 2017 Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Ziegelhofstraße, Kolletschkagasse,
MehrGEMEINDE INFO 16 DER KÄRNTNER ZIVILGEOMETER vom November 2005 Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen
Kammer der Architekten und Info Nr. 16 Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten A-8011 Graz Schönaugasse 7/1 Tel: (0316) 82 63 44-0 Fax: (0316) 82 63 44 25 GEMEINDE INFO 16 DER KÄRNTNER ZIVILGEOMETER
MehrWiener Linien Straßenbahnmuseum Lokal 1 (Raum bis 0.320) - Dietrichgasse
Bezeichnung des Mietobjektes: Wiener Linien Straßenbahnmuseum Lokal 1 (Raum 0.317 bis 0.320) - Dietrichgasse Die Wiener Linien GmbH & Co KG eröffnen im Herbst 2014 auf gegenständlichem Grundstück ein Straßenbahnmuseum.
MehrAktenzahl Sachbearbeiter/in: Durchwahl Datum MA /2014 DI Kirschner 01/ Wien, 4. Aug Senatsrat
Alle Dezernate Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Dresdner Straße 73-75 A 1200 Wien Tel.: (+43 1) 4000 8037 Fax: (+43 1) 4000 99 37010 E-mail: post@ma37.wien.gv.at www.bauen.wien.at
MehrSTADTGEMEINDE BADEN. Änderung des Bebauungsplanes. Erläuterungsbericht
STADTGEMEINDE BADEN Änderung des Bebauungsplanes Erläuterungsbericht Dezember 2012 DI LI / DI HA DI Herbert Liske Kaiser Franz Josef-Ring 6/4 A-2500 Baden Tel.: 02252/455 92 Fax: 02252/455 92 DW 4 E-Mail:
MehrSchutzzone Am Spitz und Umgebung
Schutzzone Am Spitz und Umgebung Input für die Sitzung des Bezirks-Bauausschusses Floridsdorf am 21. Februar 2011 Bezirksrat Mag. Gerhard Jordan, GRÜNE Floridsdorf Rechtliche Grundlage: 7 Bauordnung für
MehrAnlage 3. Planzeichen für Bebauungspläne. Linie 0,50 mm. Strichpunktlinie 0,50 mm. Linie 0,70 mm. Punkte) 0,50 mm. Umrandungslinie 0,70 mm, mit
Anlage 3 Planzeichen für Bebauungspläne 1. Fluchtlinien, Situierungsbindungen, Grenzlinien ( 54, 55 ROG 2009): Straßenfluchtlinien ( 54) Linie 0,50 mm Baufluchtlinie ( 55 Abs 1) Strichpunktlinie 0,50 mm
MehrFlächenwidmungs- und Bebauungsplanung
Leitfaden Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung Sie1 haben eine Verständigung der Stadtgemeinde Leonding erhalten, in dem die öffentliche Auflage eines Flächenwidmungs- oder Bebauungsplanes angekündigt
MehrVerfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele:
Kanton Schaffhausen Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh.ch Neuhausen am Rheinfall, Privater Quartierplan «Posthof Süd» (inkl. Baulinien);
MehrAnlage 3. Planzeichen für Bebauungspläne. Strichpunktlinie 0,50 mm. Linie 0,70 mm
Anlage 3 Planzeichen für Bebauungspläne 1. Fluchtlinien, Situierungsbindungen, Grenzlinien ( 54, 55 ROG 2009): Straßenfluchtlinien ( 54) Linie 0,50 mm Baufluchtlinie ( 55 Abs 1) Beim Zusammenfallen von
MehrGemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung
Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße
MehrÜbung Verwaltungsrecht WS 2010/11 Bruno Binder/Margit Mayr-Weber Fall III - Diskothek /
Beilage zu Texttafel III richtige Beurteilung der Nachbarn in den einzelnen Instanzen Die Frage von Zurück- und Abweisung wird in der Rechtssprechung nicht einheitlich gehandhabt (VwGH 2008/05/0141, VwGH
MehrStart Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO
Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde
Mehrnicht offener Realisierungswettbewerb AUSTRO CONTROL Zentrale, Schnirchgasse 11, 1030 Wien Wettbewerbsstufe Fragenbeantwortung vom
nicht offener Realisierungswettbewerb AUSTRO CONTROL Zentrale, Schnirchgasse 11, 1030 Wien Wettbewerbsstufe Fragenbeantwortung vom 09.09.2014 Hiermit erfolgt die Beantwortung der Fragen, die schriftlich
Mehr20., Dresdner Straße 84-90
20., Dresdner Straße 84-90 Leitbild MA 21 15.09.2014 STEK(A) 30.09.2014 Inhaltsverzeichnis AUSGANGSLAGE Lage im Stadtgebiet 03 Standort 04 Standortqualitäten 05 Höhenentwicklung im Umfeld 06 Widmung 07
MehrFestsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht
Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Riehen, 2. April 2014 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung... 3
MehrALLGEMEINE BEBAUUNGSRICHTLINIEN
ALLGEMEINE BEBAUUNGSRICHTLINIEN GEMEINDE UNTERWEITERSDORF Allgemeine Bebauungsrichtlinien für die Wohnbebauung in jenen Bereichen der Gemeinde Unterweitersdorf, die nicht durch einen Bebauungsplan erfasst
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2066 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1943 b) Bitte beachten Sie
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrBaurecht in Eisenstadt
Baurecht in Eisenstadt Kurzbeschreibung: Die langgezogene Liegenschaftsteilfläche der Autobahnmeisterei (Gst.-Nr. 3837/3) im Ausmaß von ca. 13.800 m² befindet sich im Süden der Landeshauptstadt Eisenstadt
MehrAnlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144
Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrStadt Köthen (Anhalt)
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:
MehrSTADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie
GREVENBROICH STADT Bundeshauptstadt der Energie 1. vereinfachte Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. K 25 Entwicklungsbereich Kapellen Teilbereich 1 - Wohn- und Mischgebiet Nord Begründung zur
MehrWohnbau-Offensive 05_18 bis 12_20 wohnfonds_wien 2018
Wohnbau-Offensive 05_18 bis 12_20 wohnfonds_wien 2018 Präambel: Der wohnfonds_wien, fonds für wohnbau und stadterneuerung (kurz: wohnfonds_wien) führt seit Jahrzehnten national und international anerkannte
MehrAußerdem sollen die Planvorgaben nicht zuletzt auch dem Erhalt von Grünstrukturen Rechnung tragen. Darstellung Plangebiet:
4.4 Bauleitplanung der Stadt Gerolstein Bebauungsplan ``Leutersfeld/Albertinum`` 1. Beschlussfassung über Anregungen 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gem. 3 Abs. 2 i.v.m. 4 Abs. 1 Satz 2 BauGB Ratsmitglied
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrAnzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014
Name des Anzeigelegers:... Anschrift:...... Hollabrunn, am... (Datum) An die Stadtgemeinde Hollabrunn Hauptplatz 1 2020 Hollabrunn Gebührenpflichtig! Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014 Betrifft: Liegenschaft,
MehrPlanfassung vom Begründung Textliche Festsetzungen Lageplan Verfahrensvermerke
Gemeinde Wackersdorf Landkreis Schwandorf Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Oberpfälzer Seenplatte - Murner See Änderung 3.4 SO Hotel (Stützpunktfläche), Rauberweihermühle Änderung im Bereich:
MehrGesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird. Artikel I
Gesetz, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird Der Wiener Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrNUTZWERTGUTACHTEN. Adresse: 1230 Wien, Baslergasse 20, Leo Mathauser - Gasse 78-84, Sevcikgasse 1-3. EZ 904 Grundbuch der Kat. Gem.
Wien, am 19.12.2011 NUTZWERTGUTACHTEN Adresse: 1230 Wien, Baslergasse 20, Leo Mathauser - Gasse 78-84, Sevcikgasse 1-3 EZ 904 Grundbuch 01808 der Kat. Gem. Siebenhirten Bauteil: Reihenhäuser Top 1-29,
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrAUTONOME PROVINZ BOZEN, SÜDTIROL DURCHFÜHRUNGSPLAN GEWERBEGEBIET VON LANDESINTERESSE EX-MAGNESIO - BOZEN DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
AUTONOME PROVINZ BOZEN, SÜDTIROL DURCHFÜHRUNGSPLAN GEWERBEGEBIET VON LANDESINTERESSE EX-MAGNESIO - BOZEN DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Der beauftragte Techniker Meran, im November 1997 Dr.Ing.Siegfried Unterberger
MehrGZ: VGW-211/041/5144/2015/A-7 Wien, B. K. Scn
V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38710 Telefax: (43 01) 4000 99 38710 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-211/041/5144/2015/A-7
MehrEinwohnerversammlung der Gemeinde Osterby
Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1)
MehrMitteilung über die beabsichtigte Ausführung eines bewilligungsfreien, mitteilungspflichtigen Bauvorhabens nach 7 Kärntner Bauordnung
Name:... Adresse:... PLZ/Ort:... Tel. Nr.:... An den Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee Abteilung Baurecht und Gewerberecht Amtsgebäude Dmplatz, Paulitschgasse 13 9020 Klagenfurt am
MehrMehrfamilien-Wohnhaus
Mehrfamilien-Wohnhaus Fußach, Ziegeleistraße 15 Es handelt sich um ein Mehrfamilienwohnhaus in einer ruhigen Wohnlage von Fußach Das Mehrfamilienwohnhaus verfügt über 3 Wohnungen und ausgebautem Untergeschoss
MehrÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT ABSAM
ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT ABSAM ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN INHALTEN DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSKONZEPTES In den werden einzelne Inhalte des Örtlichen Raumordnungskonzeptes erklärt und näher definiert.
MehrSTADTGEMEINDE WOLFSBERG/KÄRNTEN
STADTGEMEINDE WOLFSBERG/KÄRNTEN POSTFACH 14-9400 WOLFSBERG V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wolfsberg vom 10. Mai 2012, Zahl: 030-02-2749/2012, mit welcher für das Grundstück 26/1
MehrSehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Luwig!
Gesendet: Dienstag, 26. April 2011 20:16 An: 'michael.ludwig@gws.wien.gv.at' Sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Luwig! Erlauben Sie mir, dass ich mich noch einmal in obiger Angelegenheit an Sie wende. Grund
MehrStadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.
Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)
MehrAusschreibung Verkauf von Baugrundstücken
Bebauungsplan Röblinseesiedlung Mitte Ausschreibung Verkauf von Baugrundstücken Die Stadt Fürstenberg/ Havel beabsichtigt den Verkauf von derzeit noch 2 Baugrundstücken, geeignet zur Bebauung, entsprechend
MehrZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL VAIHINGEN Plb. 1.4 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan
MehrStadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan
Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK NEUSTADT IN SACHSEN / LANGBURKERSDORF BEGRÜNDUNG TEIL B 2 VOM 19.12.1995,
MehrVon den gegenständlichen Änderungen des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes sind nachstehende Bereiche betroffen:
Marktgemeinde St. Andrä-Wördern KG Greifenstein, KG Hadersfeld, KG Kirchbach, KG Wördern - 41. Änderung - 44. Änderung Erläuterungsbericht 1 Ausgangssituation In der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern stehen
MehrMoosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point
Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point A1 Bebauungsplan B1 Festsetzungen durch Zeichen B2 Festsetzungen durch Text C1 Hinweise durch Zeichen C2 Hinweise durch Text Begründung
MehrGemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung
Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister Begründung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nie-23 Oberkrüchtener Weg im Rahmen des vereinfachten Verfahrens Gemarkung Niederkrüchten, Flur 14, Flurstücke 570 und
Mehr