Sicherheitsanforderungen beim Ausbauen und Einrichten von Kitas und Kinderkrippen
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- Thomas Scholz
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1 Sicherheitsanforderungen beim Ausbauen und Einrichten von Kitas und Kinderkrippen Ein Betätigungsfeld auch für Schreiner, bei dem Fachkompetenz u.a. in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Kreativität gefragt sind. Kinder unter drei Jahren, sind noch nicht in der Lage, Gefahren zu erkennen, ihnen auszuweichen oder sie zu bewältigen. Bei Bau und Einrichtung von Kinderkrippen spielt deshalb die sichere Gestaltung der Einrichtung eine noch größere Rolle als in Kindergärten. 172 Dipl.-Ing. FH Volker Hägele Umweltschutzberater Aufgrund des seit August 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren und den dafür eingesetzten Fördermitteln für , investieren viele Gemeinden in den Ausbau von Kindertagesstätten. Die generellen Anforderungen an die bauliche Gestaltung und an Ausstattungen legt die Unfallverhütungsvorschrift bzw. die konkretisierende Regel für Kindertageseinrichtungen (GUV-V S2 bzw. GUV-SR S2) fest. Die dort festgelegten Sicherheitsstandards gelten natürlich auch in den Bereichen, in denen sich Kinder unter drei Jahren aufhalten. Bei Kinderkrippen muss zusätzlich zu diesen Vorgaben berücksichtigt werden, dass es bei Kleinkindern gravierende Unterschiede hinsicht-
2 lich des Sprachvermögens und der körperlichen und kognitiven Voraussetzungen gibt. Auch die jeweiligen motorischen Fähigkeiten, insbesondere die Koordinationsfähigkeit und das Gleichgewichtsvermögen müssen bedacht sein. Als zuständiger Unfallversicherungsträger für die Einrichtungen der öffentlichen Hand in Baden- Württemberg, hat die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) die Broschüre Kinder unter 3 Jahren sicher betreuen als Arbeitshilfe herausgebracht. Diese Arbeitshilfe wird voraussichtlich im Jahr 2014 durch eine bundesweite Veröffentlichung der DGUV ersetzt werden. Nachhallzeiten wird eine bessere Sprachverständlichkeit aller Kinder erreicht. Räume, die durch Kinder mit eingeschränktem Hörvermögen oder durch Kinder, für die die benutzte Sprache eine Fremdsprache ist, genutzt werden, müssen erhöhte bau- und raumakustische Anforderungen erfüllen. Verglasungen und lichtdurchlässige Flächen In Aufenthaltsräumen müssen für Kinder zugängliche Verglasungen (z. B. Glastüren, Fensterscheiben) Für Schreiner relevante Auszüge daraus werden nachfolgend aufgeführt. Bau- und Raumakustik In Räumen sowie in innen liegenden Aufenthaltsbereichen von Kindertageseinrichtungen sind entsprechend der Nutzung bau- und raumakustische Anforderungen einzuhalten. Wirksame Maßnahmen zur Senkung des Gesamtstörschallpegels setzen die Einhaltung der Anforderungen des baulichen Schallschutzes voraus. Eine gute Sprachverständlichkeit wird durch raumakustische bauliche Maßnahmen erreicht. Durch niedrigere Bei Verglasungen sind bis 2 m Höhe bruchsichere Werkstoffe zu verwenden (Bettina Rühm) 171
3 AKTUELLE THEMEN 172 so beschaffen sein, dass Verletzungen bei Glasbruch so weit wie möglich vermieden werden. Auch für andere lichtdurchlässige Flächen gilt dies als oberste Norm. Um Verletzungsgefahren zu minimieren, müssen für die Verglasungen (beziehungsweise sonstige lichtdurchlässige Flächen) bruchsichere Werkstoffe verwendet werden, und zwar von der Oberkante der Standfläche bis zu einer Höhe von 2 Metern. Alternativ können Verglasungen auch ausreichend abgeschirmt oder dem direkten Zugang entzogen werden. So werden Verletzungen bei Glasbruch vermieden: Verwendung von Sicherheitsgläsern wie z. B. Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder Verbundsicherheitsglas (VSG). Achtung: Drahtglas ist kein Sicherheitsglas! Anbringung einer Splitterschutzfolie auf der Verglasung. Abschirmung durch eine mindestens 1 Meter hohe Umwehrung, mindestens 20 Zentimeter vor der Verglasung. Abschirmung durch eine mindestens 80 Zentimeter hohe Brüstung in Verbindung mit einer mindestens 20 Zentimeter tiefen Fensterbank. Abschirmung durch eine mindestens 1 Meter Tiefe und dicht bepflanzte Schutzzone. Platzierung von Schränken mit Glaseinsätzen und Vitrinen in Nebenräumen, die den Kindern nicht zugänglich sind. Erkennbarkeit Verglasungen und lichtdurchlässige Flächen müssen für die Kinder außerdem immer deutlich erkennbar sein. Farbige Aufkleber, strukturierte Glasflächen, Farbgebung sowie Brüstungselemente und Querriegel, die in Augenhöhe der Kinder verlaufen, können dies sicherstellen. Bei der Verwendung von Aufklebern oder auch von Fensterbildern sollte mit dem Glashersteller aber unbedingt geklärt werden, ob die Fenster hierfür geeignet sind. Manche Gläser können unter Aufklebern zerspringen oder es können Flecken zurückbleiben. Türen mit Glasausschnitt (Sicherheitsglas) bieten die Möglichkeit, zu erkennen, ob hinter der Tür ein Kind auf dem Boden spielt. Dadurch kann eine Verletzung des Kindes beim Öffnen der Tür verhindert werden. Ecken und Kanten Einrichtungsgegenstände im Aufenthaltsbereich der Kinder dürfen von der Oberkante der Standfläche bis zu einer Höhe von 2 Metern keine Verletzungsgefahren aufweisen. Im Hauptaktionsfeld von Klein-
4 kindern erscheint der generell empfohlene Mindestradius von zwei Millimetern an Ecken und Kanten von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen (Mobiliar, Türen, Wände, Stützen, Heizkörper, Garderobenhaken...) nicht ausreichend. Ecken und Kanten im Kleinkinderbereich sollten deutlich entschärft werden. Als Anhaltspunkt für die Umrüstung dient ein Radius von 10 Millimetern, wie er in Bewegungsräumen gefordert wird. Um das Kriechen von Kleinkindern unter Heizkörper zu verhindern, sind diese entsprechend abzuschirmen. Böden Säuglinge und Kleinkinder bewegen sich häufig auf dem Fußboden. Das ist bereits bei der Auswahl der Böden zu berücksichtigen. Wichtig für die Auswahl und die Pflege von Böden: Besonders empfehlenswert sind weiche Bodenbeläge aus Naturmaterialien (beispielsweise Linoleum und Kork). Wenn die Wahl auf Teppich fällt, müssen diese gegen Rutschen und gegen ein Umschlagen der Ränder gesichert werden. Durch Erhöhung des Reinigungsturnus der Fußböden sollte die Rutschsicherheit des Bodens erhalten bleiben. Auch aus Ecken und Kanten im Kleinkinderbereich erfordern größere Radien als generell empfohlen (Bettina Rühm) hygienischer Sicht ist der Reinigungsturnus zu erhöhen. Sicherheitsmaße Aufgrund der geringen Körpermaße muss bei Kindern unter drei Jahren besonders darauf geachtet werden, dass es in der Krippe keine Quetsch-, Scher- und Fangstellen gibt, die den Kindern Schaden zufügen können. Hinweis: Öffnungsspalte für Finger an Türen, beweglichen Einrichtungsgegenständen, Schubladen etc. dürfen bis zu einer Höhe von 2 Metern in keiner Stellung zwischen 4 Millimeter und 25 Millimeter be- 173
5 AKTUELLE THEMEN tragen, um Quetsch- und Scherstellen zu vermeiden. Maßnahmen, um Quetsch- und Scherstellen zu vermeiden: Sicherung der Nebenschließkanten (hintere Schließkante) bei Türen im Aufenthaltsbereich der Kinder durch die Reduzierung des Öffnungsspaltes auf kleiner 4 Millimeter oder Abschirmung durch Klemmschutzvorrichtungen oder sichere Arretierung (Fixierung) der Türen, wenn diese aufgrund des pädagogischen Konzepts geöffnet bleiben sollen. Bei schweren Türen, (z. B. Rauchund Brandschutztüren in Verkehrswegen) können Quetschund Scherstellen verhindert werden, wenn z. B. mit Magnethalterungen die Türen offen gehalten werden und sie mit einer Selbstschließfunktion ausgestattet sind. Treppen Treppen sind in der Regel nicht auf das ergonomische Schrittmaß von Kleinkindern ausgelegt und bergen hierdurch erhebliche Unfallrisiken. In allen Aufenthaltsbereichen von Kleinkindern müssen Treppen zwingend so beschaffen sein, dass die Kinder sie sicher benutzen können. Eine sichere Benutzung ist gegeben, wenn die Steigung der Treppen nicht mehr als 17 Zentimeter und der Auftritt nicht weniger als 28 Zentimeter beträgt. Weiter müssen Treppen über Setzstufen ver- 174 Bei Treppen und Umwehrungen sind die Maßregeln aufgrund der Unfallrisiken von besonderer Bedeutung (Bettina Rühm)
6 fügen, um ein Durchrutschen und Hängenbleiben zu verhindern. Bei offenen Setzstufen ist die Treppe so umzurüsten, dass Kleinkinder nicht mit dem Kopf stecken bleiben können. Der Abstand zwischen den Tritten darf daher maximal 8,9 Zentimeter betragen. Handläufe An Treppen und Rampen sind an beiden Seiten Handläufe anzubringen, die den Kindern im gesamten Verlauf sicheren Halt bieten und so beschaffen sind, dass ein Hängenbleiben vermieden wird (keine freien Enden). Einer der Handläufe ist in krippenkindergerechter Höhe von mind. 60 cm auf der Wandseite anzubringen. Umwehrungen Der Körperschwerpunkt liegt bei Kleinkindern sehr weit oben. Deswegen verlieren Kinder unter drei Jahren beim Vornüberbeugen oft das Gleichgewicht und drohen gegebenenfalls abzustürzen. Auch das Steckenbleiben mit dem Kopf zählt zu den speziellen Gefahren für Säuglinge und Kleinkinder. Schutzmaßnahmen, um schwere Verletzungen durch Stürze und Steckenbleiben mit dem Kopf zu vermeiden: Umwehrungen sind mindestens 1 Meter hoch und so gestaltet, dass das Beklettern, Aufsitzen, Ablegen und Rutschen verhindert wird. Senkrechte Umwehrungsstäbe haben einen lichten Abstand mit maximal 8,9 Zentimeter Öffnungsweite. In der Nähe der Umwehrung befinden sich keine Einrichtungsgegenstände (wie z. B. Regale, Stühle, Blumenkübel, Kindertische oder anderes Mobiliar), die als Aufstiegs- und Kletterhilfe zweckentfremdet werden können. Erhöhte Spielebene Wenn es erhöhte Spielebenen gibt, ist grundsätzlich zu prüfen, ob diese für Kleinkinder zugänglich sein sollen. Ist dies der Fall, sind für Kleinkinder spezielle Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen. Sicherheitsmaßnahmen am Aufstieg Die Steigung für baurechtlich nicht notwendige Treppen sollte 19 Zentimeter nicht überschreiten und der Auftritt mindestens 26 Zentimeter betragen. Je flacher die Stufen sind, umso besser ist das ergonomische Schrittmaß für kleine Kinder, deshalb müssen diese Maße für Krippenkinder meist reduziert werden Falls offene Setzstufen vorhanden sind, sind diese zu schließen, mindestens ist jedoch die lichte Weite auf 8,9 Zentimeter zu reduzieren. Den Kindern den Aufstieg mittels einer festangebrachten Leiter zu 175
7 174 Bei erhöhten Spielebenen gelten für Kleinkinder spezielle Sicherheitsmaßnahmen (Bettina Rühm) ermöglichen, ist sehr kritisch zu bewerten, da dies ein hohes Absturzrisiko birgt. Sicherheitsmaßnahmen bei Umwehrungen Die Mindesthöhe der Umwehrung beträgt 1 Meter. Dabei darf die Umwehrung nicht zum Klettern, Aufsitzen, Ablegen und Rutschen geeignet sein. Um zu verhindern, dass Gegenstände aus dem Fußbereich unbeabsichtigt heruntergestoßen werden, ist eine mindestens 2 Zentimeter hohe Fußleiste anzubringen. Öffnungsmaße bei Umwehrungen Um zu verhindern, dass Kleinkinder mit dem Kopf stecken bleiben, darf der Abstand der senkrechten Geländerstäbe bei einer Umwehrung maximal 8,9 Zentimeter betragen. Größere Abstände in bestehenden Geländern können z. B. mit vorgehängten transparenten Plattenwerkstoffen (Sicherheitsglas, Lochblech, Netz) oder mit reißfesten Textilbahnen, die in die Stäbe eingefädelt sind, geschlossen werden. Auch der Einbau zusätzlicher Stäbe ist ein Lösungsweg. Gefahrstoffe und Reinigungsmittel Müssen an einem abschließbaren oder für Kinder nicht erreichbaren Ort aufbewahrt werden. Alle für Kinder gefährlichen Räumlichkeiten (der Putzraum beispielsweise) sowie alle technischen Bereiche (der Heizraum etwa) müssen vor unbefugter Nutzung gesichert werden. Dass die Zugangstür abschließbar ist oder es an der Außenseite der Tür einen Knauf und keine Klinke gibt, sind zwei Möglichkeiten, den Kindern den Zugang zu verwehren. Die beschriebene Broschüre sowie die GUV für Kindertagesstätten kann bei der Unfallkasse BW unter > Prävention > Schriften und Medien > Publikationen der UKBW, kostenlos heruntergeladen werden. Oder gerne auch per unter: haegele@schreiner-bw.de.
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